Valentin Lippmann
Sehr geehrter Herr Wippel, wenn man alles in einen Topf wirft und so tut, als hätte alles miteinander zu tun, dann kommt eben nichts dabei heraus. (Zuruf von der AfD) Ja, es gab in der Vergangenheit immer wieder Fälle rechtswidriger – wie Sie es sagen – Bespitzelung, rechtswidriger Beobachtung von Abgeordneten. Übrigens stammt die Ramelow-Entscheidung, auf die Sie sich hier berufen, daher, dass ein führender Vertreter und Abgeordneter der LINKEN vollkommen zu Unrecht aufgrund vermeintlicher extremistischer Bestrebungen beobachtet wurde und das Bundesverfassungsgericht dies festgestellt hat. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Ja!) Sie müssen auch einmal zur Kenntnis nehmen, dass Sie die Rechte, die Sie zu Recht für sich reklamieren, Herrn Ramelow verdanken, der geklagt hat. Vielleicht sollten Sie das auch einmal für sich feststellen. Die Republikaner und die NPD sind vom Verfassungsschutz beobachtet worden, teils zu Recht, teils zu Unrecht. Und ja, es ist auch ein NPD-Verbotsverfahren eingestellt worden, (Sebastian Wippel, AfD: Die NPD gibt es gar nicht!) weil man offensichtlich zu viele V-Leute in der Führungsebene hatte. Niemand sagt, dass der Verfassungsschutz in der Vergangenheit alles richtig gemacht hat; ganz im Gegenteil. (Beifall der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Meine Fraktion ist eher der Auffassung, dass der Verfassungsschutz in der Vergangenheit sehr viel falsch gemacht hat. Aber das, was Sie hier tun, ist ein Schmierentheater ohne jedweden Beleg, sondern nur mit der Behauptung: Das hat es ja irgendwann bei anderen Parteien auch mal gegeben. Übrigens: Herr Wippel, Sie sind mit Ihrer Aussage in der Tradition von erwiesenermaßen rechtsextremen Parteien. Vielleicht denken Sie darüber noch mal nach, was Sie gerade bemüht haben. (Sebastian Wippel, AfD: Haben Sie meine Frage nicht verstanden? Sie haben mir nicht zugehört! Ich habe nicht über die NPD gesprochen und die Republikaner hätten … !) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Bitte jetzt keine Dialoge. (Sebastian Wippel, AfD: Das ist eine Zwischenfrage, Frau Präsidentin!)
