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Valentin Lippmann

GRÜNE 17.12.2020 Sitzungen 7/20

Dann rechnen Sie mal weiter – ich mache weiter. Vielen Dank, Frau Präsidentin, für die Klärung. Also kurzum, Ihr Vergleich zeigt, wo Sie sich gerade selbst einordnen, nämlich bei den Republikanern oder der Jungen Freiheit – erwiesenermaßen rechts außen bis rechtsextrem, das zeigt alles. Und zweitens, Ihre Beispiele sind bemüht, weil sie nicht bedeuten, dass Sie recht haben, sondern ganz im Gegenteil, dass Sie unrecht haben, weil es in dem konkreten Beispiel erwiesen ist, dass der Verfassungsschutz Fehler gemacht hat. Das habe ich ja gerade gesagt. Von daher verstehe ich das nicht. – Ende der Zwischenfrage. Jetzt zurück zu Ihrer theatralischen Märchenstunde, die keinerlei Fakten offenbart. Denn, wenn es hier um das Handeln der Regierung und der sie tragenden Fraktionen ginge, warum hat dann die Parlamentarische Kontrollkommission, in der bekanntermaßen alle Fraktionen vertreten sind, zweimal einstimmig – auch die AfD; also dann wohl auch mit den Stimmen des Vertreters der AfD – und einmal mehrheitlich die Praxis des Verfassungsschutzes deutlich kritisiert? Ihre These, dass hier ein Altparteienkartell bestehe, was alles unterstütze und den Verfassungsschutz quasi anweise, die AfD zu beobachten, wird allein dadurch widerlegt, dass die PKK mehrheitlich bzw. einstimmig das Gegenteil festgestellt hat. Zweitens, wenn Ihre Hypothese stimmen würde, warum finden sich dann eigentlich in den Datenbergen des Verfassungsschutzes offenbar auch Daten über meine Fraktionskollegin Melcher? Ist die dann so etwas wie die Opposition in der Koalition, oder wie habe ich Ihre These, dass sich hier die Opposition allein in den Datenbeständen des Verfassungsschutzes widerspiegelt, zu verstehen? Drittens, warum sollte es denn eigentlich verboten sein, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten, nur weil sie von einer Oppositionsfraktion ausgehen? (Beifall der Abg. Kerstin Köditz, DIE LINKE) Die AfD beweist nahezu tagtäglich, dass sie zu erheblichen Teilen nicht auf dem Boden des Grundgesetzes steht, zu erheblichen Teilen rechtsextreme und verfassungsfeindliche Positionen vertritt. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, den LINKEN, der SPD und des Abg. Rico Anton, CDU – Zurufe von der AfD) Der Schutz einer funktionierenden Opposition ist ein hohes verfassungsrechtliches Gut, aber er ist kein Freibrief für verfassungsfeindliches Verhalten und damit auch kein Freibrief für die AfD, zu tun und zu lassen, was sie will, und darauf zu hoffen, dass der Verfassungsschutz die Augen zumacht. Viertens braucht es nun wahrlich keinen Verfassungsschutz, um die AfD kleinzubekommen – das erledigen Sie gerade schön selbst. Zuletzt ist damit zusammenfassend zu sagen: AfD – mit Blick auf Ihren Debattentitel – verdächtig gut?! Gut – nein. Verdächtig – ja. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. Vielen Dank. (Beifall bei den BÜNDNISGRÜNEN, der CDU, den LINKEN, der SPD und der Staatsregierung – Zurufe von der AfD) Dritte Vizepräsidentin Luise Neuhaus-Wartenberg: Das war Valentin Lippmann für die BÜNDNISGRÜNEN. Ich bitte jetzt Henning Homann für die SPD-Fraktion.

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