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Alexander Wiesner

AfD 17.12.2020 Sitzungen 7/20

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lobbyismus betrifft den Kern unserer Demokratie. Das stellte Lobby Control bereits vor Jahren fest. Von vielen lobbykritischen Verbänden wird die Intransparenz und die Entstehung von Gesetzen durch die Einflussnahme von Lobbyisten stark kritisiert. Zu Recht, denn bis jetzt ist es nicht ersichtlich, wer bei der Gestaltung von Gesetzentwürfen mitgewirkt hat. Verständlich, dass das Vertrauen in die politisch Handelnden schwindet. Über 80 % der Deutschen halten den Einfluss von Lobbyisten für zu hoch. Das Hauptproblem für die Bürger besteht darin, dass Lobbyisten meist im Verborgenen agieren und deren Einflussnahme auf Abgeordnete, Regierung und Ministerialbürokratie nicht erkennbar ist. Es besteht also dringender Bedarf, in Sachen Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Offenlegung politischer Interessenvertretung Antworten zu liefern. (Unruhe im Saal) Meine Damen und Herren! Die Nachvollziehbarkeit politischer Entscheidungen steht auf unserer Agenda. Dies setzt eine größtmögliche Transparenz voraus, welche wir nur durch klare und strikte Regeln herbeiführen können. Deswegen wollen wir auf beiden Seiten den Hebel ansetzen, zum einen auf der Seite der Interessenvertreter, welche ihre Anliegen an die politischen Entscheider herantragen, und zum anderen auf der Seite aller beteiligten Funktionsträger, welche Gesetze vorbereiten und darüber entscheiden. Das im Koalitionsvertrag hinterlegte Vorhaben, „durch ein freiwilliges Lobbyregister mehr Transparenz zu schaffen“, halten viele Antikorruptionsvereinigungen und die AfDFraktion für unzureichend. Für eine Vielzahl von Verbänden und Vereinigungen ist ein verpflichtendes Lobbyregister für alle Interessenvertreter der Kern einer Transparenzregelung. Eine verpflichtende und unverzügliche Registrierung ausnahmslos aller Lobbyisten und Lobbygruppen bei der Kontaktaufnahme von Funktionsträgern ist in der anvisierten Breite der Datenangaben unumgänglich, denn nur so wird Transparenz hergestellt, nicht um ihrer selbst willen, sondern um der Demokratie willen. Darauf haben die sächsischen Bürger ein Anrecht. (Beifall bei der AfD) Um dieser Verpflichtung Nachdruck zu verleihen, soll bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht ein Bußgeld von bis zu 20 000 Euro ausgesprochen werden können. Nicht des Entwurfs (Lobbyregistergesetz – LobG) Gesetzentwurf der Fraktion AfD davon betroffen sind Eingaben natürlicher Personen, wenn diese keine privatwirtschaftlichen oder ausschließlich persönliche Interessen verfolgen, sowie natürlich Petitionen. Die legislative Fußspur mit der Auflistung aller an Gesetzentwürfen beteiligten Lobbyisten ist dabei ein entscheidendes Element der Offenheit und Nachvollziehbarkeit gegenüber jedem interessierten Bürger oder den vom Gesetz betroffenen Gruppen. Das gilt auch für die Beteiligung von Lobbyisten, bevor ein Referentenentwurf vorgelegt wird, und dies wollen wir klar und deutlich erkennbar machen. Um größtmögliche Klarheit zu schaffen, sollen die gesamten Vorgänge der Gesetzesbildung, welche stets zu aktualisieren sind, in einem webbasierten Lobbyregister zugänglich gemacht werden. Meine Damen und Herren! Wenn es um die Fragen von Transparenz und klaren, strikten Regelungen bei Einflussnahmen durch Lobbyisten geht, steht Deutschland aktuell äußerst schlecht da. Andere Länder sind da viel weiter. Die USA haben bereits vor 20 Jahren ein Lobbyregister eingeführt. Auch in Österreich, Polen, Großbritannien und Kanada existieren derartige Instrumente. Die Möglichkeit einer wirksamen Kontrolle der Parlamente und des Regierungshandelns in Deutschland wird von Antikorruptionsverbänden als ungenügend beschrieben. Da bildet auch Sachsen leider keine Ausnahme. Möglichkeiten, wie sich diese Missstände beheben lassen, gibt es viele. Angeführt werden die Einführung eines verpflichtenden Lobbyregisters und schärfere Transparenzregeln oder auch die Bekanntmachung von Lobbyisten, die am Gesetzgebungsprozess mitgewirkt haben, mit einfachen Worten die von uns geforderte legislative Fußspur. Das sind alles Regeln, die uns lobbykritische Verbände ins Stammbuch geschrieben haben, denn nur im offenen – ich wiederhole, im offenen – Austausch von Positionen mit Experten und Verbänden kann die Politik gute Gesetze für unser Land schaffen. Meine Damen und Herren! Es ist schädlich für unsere Demokratie, dass viele Menschen den Eindruck haben, als ob die Gesetzgebung dem politischen Einfluss von mächtigen Interessenvertretungen ausgeliefert wäre. Um diesem Eindruck wirkungsvoll zu begegnen, braucht es mehr als nur zaghaftes Stolpern, es braucht mutige und feste Schritte, hin zu mehr Transparenz. (Beifall bei der AfD) Den sächsischen Bürgern muss es möglich sein, sich ein Bild darüber zu machen, wer im Einzelnen am Willensbildungsprozess auf dem Weg zu einem Gesetz beteiligt war, denn Demokratie heißt Herrschaft des Volkes und nicht Mitbestimmung von Interessengruppen. Die Transparenz, die wir hierbei herstellen können, wird auch das Vertrauen in die Politik stärken. Meine Damen und Herren! Deswegen sollten wir dieses Lobbyregistergesetz auf den Weg bringen. Ich freue mich auf konstruktive Debatten in den Ausschüssen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) Zweiter Vizepräsident André Wendt: Das war Kollege Wiesner für die AfD-Fraktion. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Präsidium schlägt Ihnen vor, den Entwurf Tagesordnungspunkt Erste Beratung Gesetz zum Schutz des Wege und Plätze im Drucksache 7/4800, Gesetzentwurf Es liegt keine Empfehlung des Präsidiums vor, eine allgemeine Aussprache durchzuführen. Es spricht daher nur die Fraktion DIE LINKE. Kollege Schultze, bitte schön. (Dr. Stephan Meyer, CDU: Das scheint ja der Fraktion DIE LINKE nicht so wichtig zu sein!)

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