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Holger Gasse

CDU 17.12.2020 Sitzungen 7/20

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Überschrift Ihres Antrages, meine Damen und Herren der LINKEN, liest sich im Lichte der gestrigen Debatte zum Pandemiegeschehen im Freistaat Sachsen und Ihren Vorwürfen hinsichtlich des zu späten Reagierens der Staatsregierung mit Blick auf die Umsetzung dieses harten Lockdowns wirklich wie ein Hohn. Augenmaß – dazu fällt mir nichts ein. Was meinen Sie, wie wir reagiert haben? Ich darf Sie an dieser Stelle nochmals auf das aktuelle Pandemiegeschehen hinweisen und darauf, mit welch großer Umsicht sich die Staatsregierung – unter Berücksichtigung der Sorgen und Befürchtungen der Eltern um die Einschränkung der Betreuung in den Kindertageseinrichtungen und das Angebot bester Bildung an unseren Schulen – für den jetzigen Weg entschieden hat. Das war Ihnen gestern alles noch zu wenig und zu spät, und heute legen Sie dem Hohen Haus diesen Antrag vor? Ich muss mich wirklich mehr als wundern! (Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE: Den haben wir doch schon gestern eingebracht! – Weiterer Zuruf der Abg. Luise Neuhaus-Wartenberg, DIE LINKE) – Ja, aber dann kann man es auch ändern. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) Aber zum Antrag: Bereits vor dem jetzigen Lockdown hat die Staatsregierung im zuständigen Ausschuss des Landtags sowie nunmehr auch auf der Homepage des Staatsministeriums die Öffentlichkeit regelmäßig aktuell und umfassend über das Pandemiegeschehen an sächsischen Schulen informiert. Dazu hat es keines Antrags Ihrer Fraktion bedurft. (Staatsminister Christian Piwarz: Sehr richtig!) Zum Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen – Sie sprachen gerade davon – verweise ich – auch dies müsste Ihnen fachlich und sachlich bekannt sein – auf die Zuständigkeit der kommunalen Ebene für die frühkindliche Bildung – und damit für die Kindertageseinrichtungen. Entsprechende Meldungen hierzu sind an die Gesundheitsämter der jeweiligen Landkreise zu übermitteln, die diese dann in ihrer Statistik und in den nachfolgenden Meldungen berücksichtigen. Insofern verstehe ich auch hier Ihr Begehren nicht. Auf der Homepage des SMK finden sich darüber hinaus auch die für Kindertageseinrichtungen und Schulen zutreffende aktuelle Corona-Schutz-Verordnung sowie die Allgemeinverfügung des Kultusministeriums zur Unterrichtsgestaltung und zum Umgang mit auftretendem Infektionsgeschehen. Hier hatte Sachsen bereits vor dem aktuellen Lockdown – auch das sprachen Sie gerade an – einen Stufenplan erarbeitet, der bereits die unterschiedliche Entwicklung der Inzidenzzahlen beinhaltete. Auch hierzu hätten wir keinen Antrag gebraucht. Für ein einheitliches Vorgehen zur Gestaltung des Unterrichts hat sich die KMK auf ein Rahmenkonzept verständigt, und Sachsen hat dieses länderspezifisch umgesetzt und ausgestaltet. Der Aufrechterhaltung guter Lernbedingungen auch unter Pandemiebedingungen wurde damit ebenfalls Rechnung getragen. Das sächsische Kultusministerium hat die Allgemeinverfügung stets an die neuen Entwicklungen angepasst und dabei insbesondere den Gesundheitsschutz, aber auch die Aufrechterhaltung guter Bildungsbedingungen zugrunde gelegt; und auch der nachfolgende Fakt müsste Ihnen geläufig sein, wenn Sie diesen Antrag nicht nur als Schaufensterantrag gewertet wissen wollen, bei dem Sie abermals den verzweifelten Versuch unternehmen, die Staatsregierung ins Eck zu stellen. Für die fachliche Bereitstellung von technischer Ausstattung und Verbrauchsmitteln zum Gesundheitsschutz und zur Desinfektion in Schulen und Kindertageseinrichtungen zeichnen nun einmal die Kommunen verantwortlich, welche als Schulträger und Träger der frühkindlichen Bildung hierfür die Zuständigkeit haben, sowie die Träger von Kindertageseinrichtungen. Der Freistaat Sachsen hat diese besonderen Bedarfe auch im Rahmen des Gesetzes zur Unterstützung der Kommunen des Freistaates Sachsen zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie berücksichtigt. Personelle Mittel, wie von den Antragstellern gefordert, können seitens des Freistaates nicht bereitgestellt werden, da hier die Personalhoheit der kommunalen Ebene für das technische Personal in Schulen und das Personal in Kindertageseinrichtungen zugrunde liegt. Kostenfreie Schnelltests für das sächsische Lehrpersonal in öffentlichen Schulen wie auch in Schulen in freier Trägerschaft wurden und werden bereits angeboten. Hier kommt der Freistaat seiner Fürsorgepflicht als Arbeitgeber entsprechend nach. Für das Personal in Kindertageseinrichtungen – ich wiederhole mich – obliegt die Fürsorgepflicht, wie schon erwähnt, den Kommunen und Trägern der Kindertageseinrichtungen als direkten Arbeitgebern. – So weit an dieser Stelle nochmals zur Richtigstellung. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der LINKEN! Natürlich liegen uns beste Bildung und umfassende Betreuung unserer Kinder besonders am Herzen, und wir unternehmen – auch das dürfte Ihnen nicht verborgen geblieben sein – immense Anstrengungen, um dies im Freistaat Sachsen sicherzustellen. Den aktuellen Beweis haben wir gestern mit dem verabschiedeten Bildungsstärkungsgesetz angetreten. Wir treten Fällen von Kindeswohlgefährdung gezielt entgegen und verfügen landesweit über entsprechende Kontakt- und Beratungsstellen sowie ein Netz an gut qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern, die sich gezielt und stringent um diese Fälle kümmern – und dies besonders unter Pandemiebedingungen. Dass dies unter den aktuellen Bedingungen keine leichte Aufgabe darstellt, ist uns allen sicher klar. Gleichwohl müssen wir mit Blick auf die von Ihnen geforderte Gewährleistung des Rechts auf Betreuung, Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis nehmen, dass sich dieses Recht auf den Gesundheitsschutz aller Bürgerinnen und Bürger und die Abwendung von Gefahr für Leib und Leben für den Zeitraum des notwendigen – und ja, auch von Ihnen massiv geforderten – Lockdowns unterordnen muss – auch wenn uns das nicht leichtfällt. Wir sind uns sicher darin einig, dass das keinen Spaß macht. Ich habe vollstes Vertrauen in die Entscheidung der Staatsregierung, auch für eine gute Bildung und umfassende Betreuung. (Rico Gebhardt, DIE LINKE: Das klang nicht so!) – Doch, selbstverständlich! – Nichtsdestotrotz sehe ich keinen Grund, Ihrem Antrag zuzustimmen. Ich danke Ihnen trotzdem für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und des Staatsministers Christian Piwarz) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Die AfD-Fraktion, bitte; Herr Abg. Schaufel.

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