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Thomas Schmidt

17.12.2020 Sitzungen 7/20

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! An herausgehobener Stelle, als ersten Tagesordnungspunkt, diskutieren wir über ein wichtiges Thema. Ich halte es für völlig legitim und für ein wichtiges Instrument der Opposition, über Gesetzentwurfe solche Themen immer wieder anzustoßen und in die Diskussion zu bringen. Darüber gibt es überhaupt keine Frage. (Beifall des Abg. Albrecht Pallas, SPD) Wir haben durch die Beiträge von Oliver Fritzsche, Herrn Löser und Herrn Pallas in der Diskussion gehört, wie ernsthaft und intensiv – und übrigens sehr konstruktiv – sich die Koalition mit den Themen der Wohnraumförderung auseinandersetzt. Dazu gibt es die Frage der Herangehensweise: Brauchen wir wirklich ein Gesetz? Es gibt auch die Frage der Umsetzung. Wir haben ein Bundesgesetz zur Wohnraumförderung als bewährte Rechtsgrundlage, die alles Notwendige regelt. Es hat sich in der Diskussion gezeigt, dass der Ansatz, auf die unterschiedlichen Wohnungsmärkte mit unterschiedlichen Richtlinien zu reagieren, in der Koalition als geeigneter Weg angesehen wird, um sich flexibel und passgenau zu verhalten. Darüber hinaus sind verschiedene Instrumente, die jetzt im Gesetz der LINKEN gefordert werden, in Sachsen längst umgesetzt oder in Erarbeitung. In den nächsten Wochen wird eine neu gestaltete Wohnraumförderung vorgelegt und am Ende umgesetzt. Drei überarbeitete bzw. neue Förderrichtlinien und eine erweiterte Einkommensgrenzenverordnung werden in den nächsten Jahren in Kraft treten und wirksam werden. Etliche inhaltliche Festlegungen Ihres Gesetzentwurfes sind damit bereits in Erarbeitung oder umgesetzt. Ich glaube, es war Herr Pallas, der gesagt hat, dass diese Regelungen aus Ihrem Gesetzentwurf keine spezifisch sächsischen sind; man kann sie theoretisch in jedem Land der Bundesrepublik vorlegen. Es wäre, wenn man ein sächsisches Gesetz macht, gerade wichtig, sächsische Spezifika unterzubringen. Meine Meinung ist es, dass es durch Förderrichtlinien passgenauer möglich ist, auf die Situationen der Regionen und Gemeinden im Wohnungsmarkt zu reagieren. Frau Kollegin Nagel, Sie haben gesagt, dass es Ihnen nicht nur um die großen Städte, sondern auch um den ländlichen Raum gehe. So richtig zu erkennen war das dann allerdings in Ihren Ausführungen nicht. Sie haben den Fokus doch vor allem auf Dresden und Leipzig gerichtet. Wir werden allerdings auch die Probleme des ländlichen Raumes mit hohen Leerständen, niedrigen Mieten und sich verschlechternder Wohnqualität aktiv angehen. Das sind Themen, die im vorgelegten Gesetzentwurf nicht vorkommen. (Beifall des Abg. Sören Voigt, CDU) Wir benötigen eine differenzierte Betrachtung und kein Gesetz, das einseitig nur auf den sozialen Wohnraum und damit auf die großen Städte ausgerichtet ist. Ich setze darauf, auf dem Land Investitionen für eine bessere Wohnqualität anzuregen, aber auch den Rückbau von Wohnungen zu unterstützen. In unseren wachsenden Großstädten und ihrem Umland wird es darum gehen müssen, neuen Wohnraum auch im unteren Preissegment zu schaffen. Im ländlichen Raum ist Wohnraum in hoher Qualität zu sichern, was über die Mieten oftmals nicht zu refinanzieren ist. Dafür stellen wir seit 2017 Dresden und Leipzig jedes Jahr 40 Millionen Euro für die Schaffung von rund tausend Sozialwohnungen zur Verfügung. Sie wissen, die Mietpreise liegen für diese Wohnungen bei ca. 6,50 Euro pro Quadratmeter. Wir setzen diese Förderung fort und erhöhen sogar noch die Mittel. Zukünftig sollen 50 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Wir verbessern mit dieser im Haushalt vorgeschlagenen Förderhöhe die Situation. Für den Bau von Eigenheimen für Familien, aber auch für die Anpassung von Wohnraum an seniorengerechte Bedarfe oder an die Erfordernisse für Menschen mit Behinderungen konnten wir in diesem Jahr rund 100 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Das war mehr, als am Ende abgerufen wurde. Das ist ein Zeichen dafür, was wir hier für einen Schwerpunkt gesetzt haben. Damit stehen insgesamt rund 140 Millionen Euro für die Wohnraumförderung zur Verfügung. Im nächsten Doppelhaushalt haben wir, wie gesagt, eine Erhöhung geplant; ich gehe davon aus, dass der Haushaltsgesetzgeber dem folgt. Die Blickrichtung ist auf die großen Städte und den ländlichen Raum, hier speziell auch auf die kleineren Städte, gleichermaßen ausgerichtet. Über einen Wohnraumbericht kann man sich sicherlich streiten. Darüber, ob dieser hohe Aufwand gerechtfertigt ist oder nicht, kann man diskutieren. Es gibt aber jetzt schon sehr viele Berichte, die einen umfangreichen und aktuellen Überblick über die Situation liefern. Ein empirica-Gutachten wäre ein Beispiel. Ich denke, wir sind in der Koalition auf einem sehr konstruktiven Weg mit intensiven Diskussionen. Ich weiß gar nicht, wie oft wir uns schon mit den wohnraumpolitischen Sprechern getroffen haben. Herzlichen Dank für die intensiven Gespräche. Herr Präsident sagte es am Anfang bereits: Das Jahr geht nicht nur im Kalender zu Ende, sondern auch unsere Tagungszeiten gehen zu Ende. Auch ich stehe zum letzten Mal an diesem Rednerpult und möchte am Ende meiner Rede die Gelegenheit nutzen, Ihnen herzlich für die konstruktive Zusammenarbeit zu danken, vor allem mit dem Ausschuss für Regionalentwicklung. Ein besonderes Weihnachtsfest steht vor der Tür. Dafür wünsche ich Ihnen eine gesegnete Zeit, alles Gute für ein glückliches, möglichst besseres und vor allem gesundes neues Jahr! Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, der AfD, den LINKEN, den BÜNDNISGRÜNEN und der SPD)

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