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Dr. Matthias Rößler

17.12.2020 Sitzungen 7/20

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir treten heute letzte in diesem außergewöhnlichen Jahr 2020. Als unser Landtag im Frühjahr mit seiner Arbeit durchstarten wollte, traf uns in Sachsen die globale Corona-Pandemie. Als Parlament haben wir unmittelbar darauf reagiert. Wir fanden einerseits unseren eigenen Modus Vivendi in der Pandemie, etwa durch konsequente Abstands- und Hygieneregeln, andererseits haben wir mit zentralen Beschlüssen die nötigen politischen Wege im Freistaat Sachsen frei gemacht. Ich erinnere besonders an die historische 8. Plenarsitzung des Landtags am Gründonnerstag, dem 9. April, im benachbarten Kongresszentrum. Die dort von uns einstimmig festgestellte außergewöhnliche Notsituation nach Artikel 95 unserer Verfassung ermöglichte uns die Aufnahme neuer Schulden zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer Folgen. Seither befassen wir uns als Parlament immer wieder intensiv mit der Pandemie und den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung. Schließlich sind viele Menschen in ihrem Leben hart getroffen, die wirtschaftlichen und sozialen Folgen für Sachsen sind gravierend. Zu Weihnachten befinden wir uns unverändert inmitten einer entbehrungsreichen Zeit, deren Ende zwar absehbar, aber noch längst nicht gekommen ist. Sprechen wir all jenen Mut zu, die es am nötigsten haben! Weihnachten ist das Fest der Nächstenliebe. Kümmern wir uns um unsere Mitmenschen! Schützen wir unsere Lieben! Bleiben wir stark und zuversichtlich! Liebe Kolleginnen und Kollegen, besonders in diesem Jahr ist Weihnachten eine Zeit der Besinnung. Erinnern wir uns derer, die einst Mitglieder dieses Parlaments waren und die 2020 für immer von uns gegangen sind: Andreas Hahn, Kurt Stempell, Christian Hauck, Prof. Dr. Cornelius Weiss. Weihnachten soll besonders in diesem Jahr eine Zeit des Dankes sein. Bereits an dieser Stelle möchte ich Ihnen, den Abgeordneten des Sächsischen Landtags, meinen Dank für Ihre politische und parlamentarische Arbeit aussprechen. Ich danke besonders jenen unter Ihnen, die in dieser für uns alle sehr herausfordernden Zeit vernünftig das persönliche Miteinander in diesem Hohen Haus ermöglichen. Ich danke darüber hinaus den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Wahlkreisen und Fraktionen für ihre Arbeit. Ebenso richtet sich mein großer Dank an alle Kolleginnen und Kollegen der Landtagsverwaltung sowie in den Verwaltungen des Freistaates. Ihnen und Ihren Familien wünsche ich schon einmal ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie einen ruhigen Jahreswechsel. Bitte bleiben Sie alle gesund! Bevor es jedoch so weit ist, steht noch die heutige 20. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags auf dem Programm, die ich hiermit eröffne. Folgende Abgeordnete haben sich für die heutige Sitzung entschuldigt: Frau Feiks, Frau Kuge, Frau Wissel, Herr Hartmann, Herr Panter und Herr Dr. Keiler. Die Tagesordnung liegt Ihnen vor. Folgende Redezeiten hat das Präsidium für die Tagesordnungspunkte 1 bis 5 festgelegt: CDU 75 Minuten, AfD 60 Minuten, DIE LINKE 35 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 30 Minuten, SPD 25 Minuten, Staatsregierung 50 Minuten. Die Redezeiten der Fraktionen und der Staatsregierung können auf diese Tagesordnungspunkte je nach Bedarf verteilt werden. Meine Damen und Herren! Mir liegt ein Änderungsantrag der Fraktionen CDU, BÜNDNISGRÜNE und SPD zur heutigen Tagesordnung vor. Es geht um die Absetzung von Tagesordnungspunkt 2, Zweite Beratung des Entwurfs Sächsisches Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform, Drucksache 7/4095. Gemäß § 79 Abs. 5 Satz 1 Nr. 3 kann der Landtag jederzeit auf Antrag einer Fraktion Gegenstände absetzen. Gibt es dazu Redebedarf? – Das kann ich nicht erkennen. Es liegt Ihnen auch alles vor. Ich darf Sie also gleich um Abstimmung bitten, ob Sie Tagesordnungspunkt 2 absetzen wollen. Wer das will, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Keine. Stimmenthaltungen? – Auch keine. Damit ist der Antrag auf Absetzung des Tagesordnungspunktes 2 angenommen. Ich kann jetzt gleich noch etwas zu den Redezeiten sagen, die sich nach Absetzung dieses Tagesordnungspunktes reduzieren: CDU 15 Minuten, AfD 12 Minuten, DIE LINKE 7 Minuten, BÜNDNISGRÜNE 6 Minuten und SPD 5 Minuten. Der dann neue Tagesordnungspunkt 10, Kleine Anfragen, ist zu streichen. Ich sehe jetzt keine weiteren Änderungsvorschläge für oder Widerspruch gegen die Tagesordnung. Die Tagesordnung genannter zweiter Beratung bestätigt. Wir müssen über die Tagesordnung nicht nochmals abstimmen. Wir werden die neue Tagesordnung bald vorliegen haben. Damit sind Sie auch über die nun verkürzte Tagesordnung ins Bild gesetzt. Gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einen Hinweis: Der Haushaltsentwurf 2021/2022 der Staatsregierung ist gestern elektronisch im Landtag eingegangen und somit über EDAS abrufbar. Die Drucksachennummern lauten 7/4900 und 7/4901. Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zu Tagesordnungspunkt Zweite Beratung Gesetz über den sozialen Drucksache 7/891, Gesetzentwurf Drucksache 7/4280, Beschlussempfehlung Zunächst hätte der Berichterstatter des Ausschusses das Wort. Er kann dann noch bei der Beratung der einzelnen Vorschriften vorrangig das Wort verlangen. – Ich sehe jetzt keine Wortmeldung von ihm. Deshalb erteile ich das Wort zur allgemeinen Aussprache. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: DIE LINKE, CDU, AfD, BÜNDNISGRÜNE, SPD, Staatsregierung, wenn gewünscht. Für die einbringende Fraktion DIE LINKE ergreift jetzt Frau Nagel das Wort.

Protokoll ↗