Roberto Kuhnert
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte meinen Redebeitrag mit zwei kurzen Zitaten beginnen: Erstens. „Mit dem Wissen von heute hätte der Lockdown so drastisch nicht ausfallen müssen. Friseure und auch der Einzelhandel müssten nicht mehr schließen“ – Zitat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn vom September 2020. Zweitens. „Die Situation ist viel dramatischer als im Frühjahr“ – Zitat Michael Kretschmer vom 10. Dezember 2020. Seit letztem Freitag wissen wir, dass auch große Teile des Einzelhandels in der nächsten Woche wieder geschlossen sind. Über die existenziell dramatische Situation, ausgerechnet das Weihnachtsgeschäft gestrichen zu bekommen, darauf muss man hierbei nicht gesondert hinweisen. Mir sind dabei zwei Dinge im Zusammenhang mit den Wirtschaftshilfen aufgefallen. Erstens: Die Regierenden geben vor, einen Plan zu haben. Zum Zweiten ist dieser weder durchdacht, geschweige denn als solcher akzeptabel. Dass Großkonzerne mit Milliardenhilfen gestützt werden, ist hinlänglich bekannt. Der Mittelstand dagegen wird kurzgehalten. Kleine Unternehmen und Soloselbstständige haben dabei gar keine Lobby. Genau hier bin ich bei unserem Antragspunkt II. Auch uns ist bekannt, dass es die Überbrückungshilfen und insbesondere die Neustarthilfe für Soloselbstständige gibt. Die Überbrückungshilfe orientiert sich allerdings am Umsatz, die Neustarthilfe wird nur einmalig ausgezahlt. Voraussetzung ist zudem die besondere Betroffenheit der wirtschaftlichen Tätigkeit, bedingt durch die aktuellen Corona-Einschränkungen. Soloselbstständige können einen Antrag bis zu einer Höhe von 5 000 Euro stellen. Kommt es jedoch im Rahmen eines Stichprobenverfahrens oder aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu einer vertieften Überprüfung, wird nicht einmal die Abschlagszahlung sofort zur Auszahlung gebracht. Meine Damen und Herren, diese Art der Hilfe ist weder unbürokratisch noch verlässlich. Sie sichert auch nicht die Existenz von Volkshochschullehrern, Wäschereibetreibern, Tontechnikern oder Haushaltshilfen. Bereits im November wurde Kritik laut. Viele kleine Unternehmer würden durch das Raster fallen. Auf der anderen Seite bezeichnete selbst die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag die Hilfen als – wörtlich – „Sturzgeburt“. Auch der beabsichtigte Wechsel von der Umsatzkompensation hin zur Fixkostenkompensation ist unter dem Gesichtspunkt der Verlässlichkeit durchaus kritikwürdig. Woher sollen gute Lösungen für Soloselbstständige und Kleinunternehmer kommen, wenn nicht einmal deren Probleme bekannt sind? Sehr geehrte Damen und Herren der Regierungsbank, Sie können uns und den Betroffenen viel erzählen, aber verlassen sie sich darauf: Wir werden all das genau sondieren und überprüfen, denn genau das ist die Kernaufgabe guter Oppositionsarbeit. (Beifall bei der AfD) Betrachten wir noch einmal die Kontaktstelle Lieferketten. Diese hatten wir bereits als großen Sommerbluff enttarnt. Sie mussten selbst zugeben, dass das dafür eingesetzte Personal wieder seiner ursprünglichen Aufgabe zugeführt wurde. Auch die Bundesregierung hat auf unsere Anfrage hin mitgeteilt, dass die Tätigkeit der Bundeskontaktstelle nur bis zum 31. Dezember 2020 befristet ist. Ihr Interesse an den Soloselbstständigen bzw. an deren Problemen scheint nicht sehr ausgeprägt zu sein. Ich fasse dazu einmal das Ergebnis der Antworten auf unsere Kleinen Anfragen zusammen: Eine Auswertung der Fördermaßnahmen, die ausschließlich Soloselbstständige betreffen, ist der Staatsregierung nicht möglich. Sie habe sich zwar in verschiedensten Formen und zu verschiedensten Anlässen mit Soloselbstständigen und anderen Unternehmen auch über deren wirtschaftliche und soziale Lage ausgetauscht, ob dann jemand tatsächlich soloselbstständig war oder nicht, kann sie aber nicht beantworten. Es haben beispielsweise Gespräche mit den Kammern und Verbänden stattgefunden. Ich komme jetzt auf den Punkt, den mein Kollege Torsten Gahler vorhin schon angesprochen hat, denn gerade der Austausch zwischen IHK und Staatsregierung wird stark bemängelt. So wurde von der IHK-Vertreterin wörtlich ausgeführt: „Ich habe mir einfach einmal erlaubt, Ihnen zu sagen, Sie leisten sich Körperschaften des öffentlichen Rechts. Wir haben als Aufgabe im § 1 stehen, dass wir die Behörden unterstützen und beraten, also tatsächlich Politikberatung machen. Nehmen Sie es doch in Anspruch. Wir sind doch viel näher an der Wirtschaft dran als jedes Ministerium oder Ähnliches. Wir würden Sie gern beraten. Wir würden gern rückkoppeln und Ihnen die Informationen zur Verfügung stellen.“ Mir ist daher völlig unklar, ob und was hier tatsächlich in Sachen Corona-Hilfen besprochen wurde. Aber die Staatsregierung gibt ja selbst zu, dass sie keine konkreten Kenntnisse über die Problemlagen von Soloselbstständigen hat. Jedenfalls konnte oder wollte sie keine benennen. Wenn man keine Kenntnisse hat, kann man in der Konsequenz auch nicht handeln. Hier noch ein weiteres Beispiel, die Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage: Zu gesetzlichen Maßnahmen zur Vermeidung einer Inanspruchnahme der Grundsicherung wird sich die Staatsregierung erst positionieren, wenn der Bund entsprechende Maßnahmen ergriffen hat. Das, was man dieser Antwort entnimmt, sind Trägheit und Ideenlosigkeit. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das zusammengefasst ist nun alles andere als eine saubere Problemanalyse und fernab irgendwelcher passender Lösungen. Ich fordere Sie daher auf, sich konkret mit Soloselbstständigen auszutauschen, Plattformen einzurichten, die Kammern und Verbände einzubeziehen, auf deren Kompetenzen zurückzugreifen und dafür zu sorgen, dass die prekäre Situation der um ihre schmale Existenz Kämpfenden endlich ernst zu nehmen ist. (Beifall bei AfD) Flankierend dazu fordere ich Sie ebenfalls auf, ein existenzsicherndes Übergangsgeld außerhalb der SGB-IIStrukturen an Soloselbstständige für die Dauer der Tätigkeitsverbote auszuzahlen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Zuerst eine Kurzintervention. Herr Hippold, bitte.
