Jan Hippold
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die AfD ist für ihre Strategie bekannt, Krisen zu befeuern und sie dann für sich zu nutzen. (Zuruf von der AfD: Gehen Sie mal zu den Unternehmen!) Das spiegelt sich auch hier im Sächsischen Landtag regelmäßig wider. (Zurufe von der AfD: Oh!) – Ich habe Herrn Gahler auch nicht dazwischengeschrien. Vielleicht können Sie sich auch an den Stil halten, den wir hier im Hohen Haus einhalten sollten. Statt konstruktiv und gemeinwohlorientiert zu arbeiten, ist es Ihr Ziel, zu spalten, und das in einer Zeit, in der gemeinsame Verantwortung so wichtig ist wie nie. Der vorliegende Antrag ist hierbei keine Ausnahme. Seine fachliche Schwäche kann dabei nicht darüber hinwegtäuschen, wie Sie, die Abgeordneten der AfD-Fraktion, versuchen, politischen Profit aus der aktuellen Krisenlage zu ziehen; denn Ihr Antrag ist mit populistischen Behauptungen gespickt, ohne dabei einen sinnvollen fachlichen Beitrag zu leisten. Lassen Sie mich drei Beispiele nennen: Erstens. Der Versuch, Soloselbstständige und Kleinunternehmer gegen große deutsche Weltkonzerne mit Tausenden Beschäftigten auszuspielen, ist so einfallslos wie makaber, gerade im Kontext des größten Hilfsprogrammes in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. Die Behauptung, man habe sich zuerst um Großunternehmen gekümmert, ist dabei schlichtweg falsch. Die erste Bundessoforthilfe startete im April 2020. Wir in Sachsen haben sogar bereits im März dieses Jahres das Hilfsprogramm „Sachsen hilft sofort“ ins Leben gerufen, das Soloselbstständige und Kleinunternehmer explizit unterstützt. Die Verhandlungen über Bundeskredite an die Lufthansa beispielsweise fanden hingegen erst Ende Mai ihren Abschluss. Zweitens. Auch stimmt Ihre Aussage nicht, es bestünden keine belastbaren Kontakte zu Soloselbstständigen und Kleinunternehmern. Im Gegenteil: Es gibt zahlreiche etablierte Gesprächsformate über die jeweiligen Wirtschaftsverbände und Kammern. Das sollten Sie eigentlich wissen. Viele meiner Kollegen und ich stehen mit Soloselbstständigen und Kleinunternehmern im intensiven Austausch. Aus diesem Grund wissen wir, dass sich die Herausforderungen branchenspezifisch sehr stark unterscheiden. Diese Zielorientierung prägt unsere derzeitigen Maßnahmen. Drittens. Der Antrag ist wirtschaftspolitisch nicht zielführend und fachlich unsinnig. Gerade aufgrund der eben genannten intensiven Kontakte wissen wir gut um die schwierige Situation vieler Unternehmen. Aus diesem Grund haben wir uns dafür eingesetzt, dass Soloselbstständige und Kleinunternehmer im Rahmen der Überbrückungs- und außerordentlichen Wirtschaftshilfen besondere Beachtung finden. Es ist ein wichtiges Zeichen, dass diese auch im kommenden Jahr nicht alleingelassen werden. Mit den Überbrückungshilfen III werden unter anderem von der Pandemie betroffene Soloselbstständige und Kleinunternehmen bis Mitte des Jahres 2021 unterstützt. Dabei sind für Unternehmen bis zu 90 % der Fixkosten, fast alle Betriebs- und bestimmte Personalkosten in Höhe von bis zu 200 000 Euro im Monat förderfähig. Das ist gerade für KIeinunternehmer entscheidend. Soloselbstständige profitieren zudem im Rahmen der sogenannten Neustarthilfe von einer einmaligen Betriebskostenpauschale – Herr Gahler, Sie haben unbürokratische Hilfen angemahnt und so eine ist das – von bis zu 5 000 Euro, die unbürokratisch beantragt und ausgereicht wird. Damit können auch Lebenshaltungskosten und ein Unternehmerlohn abgedeckt werden. Für die Veranstaltungs- und Kulturbranche, die besonders betroffen ist, wird außerdem ein Sonderfonds eingerichtet, über den zusätzliche coronabedingte Ausfall- und Vorbereitungskosten kompensiert werden können. Sie sehen, alle Ihre vermeintlichen Forderungen wurden im Rahmen der aktuellen Maßnahmen bereits mitgedacht und zum großen Teil umgesetzt. Mit Übergangshilfen stützen wir in Deutschland unsere Wirtschaft gemeinsam und zielorientiert über alle betroffenen Branchen hinweg. Das beinhaltet explizit Soloselbstständige und Kleinunternehmer im Besonderen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sehen, der vorliegende Antrag leistet keinen sinnvollen fachlichen Beitrag. Er ist nicht durchdacht und wirtschaftspolitisch unsinnig. Was jedoch am schlimmsten ist: Er verfolgt an vielen Stellen das Ziel der gesellschaftlichen Spaltung. In einer Zeit, in der Zusammenhalt und gemeinsame Verantwortung wichtiger sind denn je, ist das nach unserer Einschätzung eine moralische Bankrotterklärung. Wir werden Ihren Antrag selbstverständlich ablehnen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU, den BÜNDNISGRÜNEN, der SPD und der Staatsregierung) Erste Vizepräsidentin Andrea Dombois: Eine Kurzintervention? – Bitte.
