Oliver Fritzsche
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Gesetzentwurf wurde dem Ausschuss für Regionalentwicklung im Februar überwiesen. Wir haben uns sehr intensiv, unter anderem in einer öffentlichen Sachverständigenanhörung mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Nach meiner Einschätzung wird er flankiert von der Drucksache 7/3270, Verbesserungen für den sozialen Wohnungsbau in Sachsen, ebenfalls eingebracht von der Fraktion DIE LINKE. Dieser ist heute allerdings nicht Gegenstand der Befassung hier im Hohen Haus, doch da wir diesen Antrag ebenfalls angehört haben, ist es aus meiner Sicht durchaus legitim, auf die Expertise aus dieser Anhörung ebenso zurückzugreifen. Der vorliegende Gesetzentwurf unterstellt dem Freistaat Sachsen erheblichen Nachholbedarf im Bereich der aktiven Wohnungspolitik. Als Begründung dafür werden vor allem das Fehlen eines einschlägigen Wohnraumfördergesetzes sowie – wie auch heute wieder verbal vorgetragen – einzelne Beispiele aus eher großstädtischen Milieus angeführt. Daher möchte ich Ihnen Folgendes erwidern: Aktive Wohnungspolitik bedeutet, flexibel, schnell und effektiv auf Belange reagieren und auch agieren zu können. Dazu benötigt es aus unserer Sicht kein Gesetz, sondern kreative und innovative Regelungen in Form von Förderrichtlinien, wie sie bereits im Freistaat Sachsen für verschiedene Anspruchsberechtigte und Akteure existieren. So gibt es zum Beispiel Förderrichtlinien für Familien, für sozial Schwache, Ältere oder auch Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Um das klar zu sagen: Uns ist die Schaffung von sozialem Wohnraum ein wichtiges Anliegen, dem wir auch nachkommen. Ich glaube, der Blick auf die Großstädte macht deutlich, dass wir gerade über die letzten zehn Jahre doch einen sehr dynamischen Wohnungsmarkt haben, und darauf richtig zu reagieren, kann mit Förderrichtlinien besser gelingen als mit einem Gesetz. Der vorliegende Gesetzentwurf ist sehr stark auf die beiden Großstädte Dresden und Leipzig zugeschnitten und lässt dabei den ländlichen Raum außer Acht. Dies haben verschiedene Sachverständige in der Anhörung zum Gesetzentwurf bemängelt. Als CDU-Fraktion haben wir jedoch den gesamten Freistaat im Blick, und dies gilt auch und besonders für unsere Wohnungspolitik. Was uns auf jeden Fall nicht weiterhilft, ist die einseitige Fokussierung auf den sozialen Wohnungsbau im großstädtischen Kontext. An dieser Stelle, Frau Nagel, sei mir erlaubt, darauf hinzuweisen: Sie haben die Belegungsbindung thematisiert. Auch das ist in einer der Anhörungen deutlich geworden, je höher der Zeitraum der Belegungsbindung ist, desto höher wird automatisch die Fehlbelegungsquote im sozialen Wohnungsbau. In der Anhörung wurde von Untersuchungen gesprochen, die teilweise bis zu 40 % Fehlbelegungsquote offenbaren, und ich denke, das kann man nur schwierig vor denen rechtfertigen, die einen echten Bedarf an sozialem Wohnraum haben. Der Blick auf den Bedarf an sozialem Wohnraum ist durchaus differenziert. So machen beispielsweise die Vertreter der Wohnungsgenossenschaften immer wieder deutlich, dass Wohnungsknappheit nur in einzelnen Marktsegmenten auftritt und dies nicht im Gegensatz von Stadt und Land, sondern eher mit Blick auf einzelne Stadtteile oder spezifische Wohnungsgrößen oder auch bestimmte Wohnungsgrößen in besonders beliebten Stadtteilen. Ich möchte dazu aus der Anhörung Sven Winkler vom Verband der sächsischen Wohnungsgenossenschaften zitieren: „Dresden und Leipzig sind etwas differenziert zu betrachten. Tatsächlich haben wir das Mietniveau bei Genossenschaftswohnungen, das ich hier beschrieben habe, sprich: 5,65 Euro pro Quadratmeter in Dresden, 5,13 Euro pro Quadratmeter in Leipzig, also relativ niedrig. Wir haben in beiden Städten Leerstände, in Dresden relativ geringe. Es ist recht nahe an der Fluktuationsreserve, aber auch hier gibt es Leerstände. Ich glaube, das Problem betrifft gar nicht so global den Gesamtwohnungsmarkt, sondern es sind einzelne Segmente. Wir haben Probleme in einzelnen Stadtteilen, die besonders gefragt sind, in der Neustadt oder sonst wo. Wir haben aber durchaus auch Kapazitäten in Stadtteilen, die vom Image her etwas hinten herunterfallen: Gorbitz, Prohlis usw.“ Zum Leipziger Wohnungsmarkt möchte ich ergänzen: In ihrer Auswertung zum Leipziger Wohnungsmarkt mahnen die Wohnungsgenossenschaften bereits bei der letzten Auswertung aus dem Jahr 2019 an, dass man die Lage am Leipziger Wohnungsmarkt nicht überspitzen und dramatisieren darf. In den Beständen der Leipziger Wohnungsgenossenschaften sind genügend Leerstände vorhanden, und sie stellen dies unter die Überschrift „Leipzig verfügt über einen bezahlbaren Wohnungsmarkt ohne Anspannung“. (Zurufe von den LINKEN) Dazu im Zitat Jörg Keim, Vorstandsvorsitzender der Wohnungsbaugenossenschaft Kontakt: „Es existiert eine gefühlte Marktanspannung, die durch unsere Daten nicht gedeckt ist.“ (Marco Böhme, DIE LINKE: Schauen Sie sich mal nach einer Wohnung in Leipzig um!) „Beliebte Lagen sind“ (Zurufe von den LINKEN) „immer und überall teuer. Dort für mehr Wohnungen zu sorgen senkt jedoch nicht die Nachfrage, sondern schwächt die Stadtteile mit niedrigeren Durchschnittsmieten, die dann aus dem Fokus geraten.“ (Georg-Ludwig von Breitenbuch, CDU: Hört, hört!) „Natürlich hat sich der Wohnungsmarkt – am Beispiel Leipzig wird das deutlich – verändert. Bestimmte Stadtteile sind deutlich begehrter als früher. Auch das Mietniveau hat sich verändert, da lange Jahre kaum auskömmliche Mieten zu erzielen waren, aber eben doch ein Gewöhnungseffekt an niedrige Mieten eingetreten ist.“ Ich denke, es ist durchaus lohnend, auch hierfür einmal nach Ursachen und Gründen zu suchen und diese zu analysieren. Für mich wird beim Blick auf den Leipziger Wohnungsmarkt deutlich, dass es dort zum Beispiel im Jahr 2016 eine extrem euphorische Bevölkerungsvorausschätzung gab. Dies hat den Markt extrem befeuert, und wenn man weiß, wie Investoren im Bereich Wohnungsmarkt agieren, dann verwundert das auch nicht. Es gab städtebauliche Fehlentscheidungen, die dem Geschosswohnungsbau Potenzialflächen entzogen haben und für Einzel- und Doppelhäuser zur Verfügung gestellt wurden. (Zuruf des Abg. Marco Böhme, DIE LINKE) In Leipzig nennt sich das Stadthaus. Es gibt diese Beispiele aber auch in Dresden. Es wurde nicht auf Erfordernisse im Bereich Wohnen oder im Bereich Wohnumfeld für bestimmte Stadtteile eingegangen bzw. konnten diese auch aufgrund finanzieller Ressourcen nur unzureichend erfüllt werden. Hinzu gekommen sind enorme Baukostensteigerungen und Baulandverteuerungen, was sich auch auf die Mieten niederschlägt. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist es richtig, mit passenden Richtlinien auf die Erfordernisse des Wohnungsmarktes konkret auf die Wohnbedürfnisse der Menschen in Stadt und Land zu reagieren. Dies betrifft Fragen der Eigentumsbildung ebenso wie Fragen der Wohnraumanpassung bei Mobilitätseinschränkungen bis hin zur Verfügbarkeit von Wohnraum für sozial Schwache. Ihr Gesetzesvorschlag ist dafür aus unserer Sicht nicht geeignet. Wir werden ihn deshalb ablehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der Staatsregierung)
