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Plenarprotokoll 18/39

01.03.2023 · 162 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: SPD (25)CDU (17)GRÜNE (12)FREIE WÄHLER (11)AfD (11)FDP (8)

Clemens Hoch

. 66, 71 Keine Abstimmung über den Änderungsantrag, da das Einverständnis gem. § 61 Abs. 2 GOLT nicht erteilt wurde. Der Antrag Mehrheitliche Ablehnung des Antrags – Drucksache 18/5570 – 75 schriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4939 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/5497 – Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/5549 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache Mehrheitliche Ablehnung des Änderungsantrags – Drucksache Jeweils mehrheitliche Annahme des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/4939 – in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung 94 Landesgesetz zur Änderung pass-, ausweis- und melderechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5470 –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

97 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/5470 – an den Innenausschuss – federführend – und an den RechtsausLandesgesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5471 –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

105 Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/5471 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land BadenWürttemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land RheinlandPfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd (LBS Süd) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5474 – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/5474 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5548 – Überweisung des Gesetzentwurfs – Drucksache 18/5548 – an den Ausschuss für Bildung – federführend – und an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz Präsidium: Präsident Hendrik Hering, Vizepräsidentin Astrid Schmitt, Vizepräsident Matthias Lammert. Anwesenheit Regierungstisch: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Katharina Binz, Ministerin für Familie, Frauen, Kultur und Integration, Michael Ebling, Minister des Innern und für Sport, Katrin Eder, Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, Clemens Hoch, Minister für Wissenschaft und Gesundheit, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Daniela Schmitt, Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Alexander Schweitzer, Minister für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung; Dr. Denis Alt, Staatssekretär, Andy Becht, Staatssekretär, Bettina Brück, Staatssekretärin, Petra Dick-Walther, Staatssekretärin, Dr. Matthias Frey, Staatssekretär, Prof. Dr. Jürgen Hardeck, Staatssekretär, Michael Hauer, Staatssekretär, Fabian Kirsch, Staatssekretär, Dr. Erwin Manz, Staatssekretär, David Profit, Staatssekretär, Simone Schneider, Staatssekretärin, Nicole Steingaß, Staatssekretärin, Dr. Stephan Weinberg, Staatssekretär. Entschuldigt: Abg. Horst Gies, CDU, Abg. Marcus Klein, CDU, Abg. Nina Klinkel, SPD, Abg. Damian Lohr, AfD, Abg. Peter Moskopp, CDU, Abg. Susanne Müller, SPD, Abg. Michael Wagner, CDU; Heike Raab, Staatssekretärin, Fedor Ruhose, Staatssekretär. 39. Plenarsitzung des Landtags Rheinland-Pfalz am 01. März 2023 Beginn der Sitzung: 14.00 Uhr Gedenken an die Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien Ansprache des Präsidenten des Landtags

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Hendrik Hering

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor etwas weniger als einem Monat traf ein Erdbeben gigantischen Ausmaßes Teile der Türkei und Syriens. Ein Erdbeben, das mehr als 50.000 Todesopfer und über 100.000 Verletzte forderte. Das Beben und seine Nachbeben nahmen den Menschen das Zuhause, die Familienmitglieder, Freundinnen und Freunde, ihre Lebensgrundlage. Das Ausmaß der Zerstörung ist kaum zu fassen. Ich habe in den letzten Wochen mit vielen Menschen gesprochen, die aus den Gebieten kommen, dort ihre Wurzeln haben und Bekannte und Verwandte dort haben, von denen sie teilweise bis heute nicht wissen, was mit ihnen geschehen ist. Viele Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind von der Katastrophe auch ganz unmittelbar betroffen; denn sie haben nahe Angehörige, die zu den Opfern gehören. Erschreckend ist, wie schnell die Katastrophe aus den Hauptnachrichten und von den Titelseiten verschwunden ist. Wir dürfen als Gesellschaft und als Einzelne gegenüber Krisen und dem Leid von Menschen nicht abstumpfen. Es war mir wichtig, mein Mitgefühl auszudrücken, aber auch zu sagen: Wir lassen Euch nicht allein! Wahrscheinlich kennen wir alle Menschen, die jemanden in den Gebieten verloren haben oder selbst betroffen sind. Lassen Sie uns jetzt für die Trauernden da sein. Lassen wir sie mit ihrem Leid nicht allein. Unterstützen wir sie, wo es möglich ist. Es war mir auch wichtig, den politischen Repräsentantinnen und Repräsentanten mein Beileid auszudrücken und unsere Unterstützung zuzusichern. Deswegen habe ich kurz nach dem Erdbeben den türkischen Generalkonsul Sedat Turan hier in Mainz getroffen; denn „Wir lassen Euch nicht allein!“ bedeutet auch, dass Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerks und der Feuerwehr die Kräfte vor Ort unterstützen. Das Rote Kreuz hat Hilfstransporte organisiert. Die Spendenbereitschaft der Menschen, auch hier in RheinlandPfalz, ist enorm. Ich will den Menschen, die sich ohne Zögern auf den Weg gemacht haben, um zu helfen, meinen tiefsten Respekt und meinen Dank ausdrücken. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns nun gemeinsam an die Menschen denken, die in dem Beben ihr Leben verloren haben, und an diejenigen, in deren Leben eine tiefe Lücke gerissen wurde. Lassen Sie uns für einen Moment innehalten und schweigen. Ich darf Sie bitten, sich dafür zu erheben. (Die Anwesenden erheben sich von ihren Plätzen) Danke. (Die Anwesenden nehmen ihre Plätze wieder ein) Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zur heutigen Plenarsitzung haben sich die Abgeordneten Horst Gies, Marcus Klein, Nina Klinkel, Damian Lohr, Peter Moskopp, Susanne Müller und Michael Wagner entschuldigt. Seitens der Landesregierung haben sich Staatssekretärin Heike Raab und Staatssekretär Fedor Ruhose entschuldigt. Schriftführende Abgeordnete sind Kollege Lars Rieger und Kollegin Lisett Stuppy. Wir dürfen zum Geburtstag gratulieren. Am 28. Februar hatte Dr. Katrin RehakNitsche ihren 45. Geburtstag. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall im Hause) Gegen die Ihnen vorliegende Tagesordnung ist kein Widerspruch erhoben worden. Damit stelle ich fest, dass wir nach dieser Tagesordnung verfahren. Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung mit dem ersten Thema: AKTUELLE DEBATTE Dem Flughafen Hahn als kritische Infrastruktur wieder eine gesicherte Zukunft geben auf Antrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/5516 – Für die antragstellende Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Dr. Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Die jüngste Geschichte des Flughafens Hahn zeugt nicht von einem planvollen Handeln der Landesregierung, den Flughafen Hahn und seine Nebenflächen zu einem Motor der Entwicklung auf dem Hunsrück zu machen. Der erste Verkauf scheiterte, als im Juni 2016 die 82,5 % Landesanteile an ein chinesisches Konsortium unter Führung der Shanghai Yiqian Trading Company übergehen sollten. Die Investoren aus Fernost stellten sich nicht als seriöse Geschäftspartner heraus. Im Jahr 2017 fand man in der chinesischen HNA Group einen Abnehmer, unter dessen Führung nur vier Jahre später Insolvenz angemeldet werden musste. Nachdem sich das Frankfurter Unternehmen Swift Conjoy im Rahmen eines internationalen Bieterverfahrens durchsetzen konnte und der Insolvenzverwalter Jan Markus Plathner im Juni den erfolgreichen Verkauf an das eigens gegründete Joint Venture verkündete, schien die Zukunft für Flughafen und Beschäftigte gesichert. Weit gefehlt; denn Swift Conjoy brachte die 20 Millionen Euro nicht auf. Die Suche nach potenziellen Abnehmern begann also erneut. Was darauf folgte, steht sinnbildlich für die lethargische Haltung der Landesregierung beim Hahn. Nahezu teilnahmslos nahm man von dem Vorgang Kenntnis, dass sich der russische Oligarch Viktor Charitonin mit seiner NR Holding – wohlgemerkt bereits Haupteigentümer des Nürburgrings – für den Kauf des Flughafens in Stellung brachte. Viktor Charitonin befindet sich auf der sogenannten Putin-Liste des amerikanischen Finanzministeriums, wenn Sie so wollen das Who’s who der engsten Freunde des Mannes, der seit nunmehr einem Jahr seine blutigen Fußabdrücke in der Ukraine hinterlässt. An eine passende symbolische Aussage Herrn Eblings im Sinne von „Unter keinen Umständen geht der Hahn in die Hände eines treuen Begleiters von Herrn Putin“ kann ich mich nicht erinnern. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Ganz anders die Hessen, die noch 17,5 % der Anteile halten. Der hessische Finanzminister Michael Boddenberg, CDU, sagte – ich zitiere –: „Im Moment sollte und kann man keine Geschäfte mit russischen Oligarchen machen.“ Als der Innenminister auf unseren Antrag hin im Innenausschuss zum aktuellen Sachstand der Vorgänge rund um den Hahn Bericht erstattete, sprach er dann jedoch die zwei entscheidenden Zauberworte aus: kritische Infrastruktur. Der Flughafen Hahn gehöre für die rheinland-pfälzische Landesregierung zur kritischen Infrastruktur. Danke schön, Herr Ebling. Darin sind wir uns ganz einig. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU) Doch die Konsequenz aus dieser Erkenntnis muss lauten, dass die Landesregierung das Heft des Handelns in die eigene Hand nimmt und sich nicht länger mit der Rolle des Zuschauers begnügt. Wir unterstützen Sie dabei gern. Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion hat an selber Stelle bereits vorgeschlagen, am Flughafen Hahn konkrete Projekte rund um das Thema „Wasserstoff“ anzusiedeln. Der Hahn als erster klimaneutraler Flughafen der Welt ist von uns FREIEN WÄHLERN schon im letzten Jahr im Plenum vorgeschlagen worden. Zwei Dinge müssen im weiteren Verfahren sichergestellt werden. Zum einen muss nun zeitnah eine fähige Betreibergesellschaft für den Flughafen gefunden werden. Charitonin darf es nicht werden. (Beifall der FREIEN WÄHLER) Zum anderen muss zunächst ausgeschlossen werden, dass die durch den LBB gehaltenen Optionsflächen nicht an Dritte verkauft oder vermietet werden. Diese Flächen sollen der fliegerischen Nutzung oder ihr zugeordneter Gewerbe dienen. Meine Damen und Herren, wir brauchen einen Masterplan für den Hahn, und die Landesregierung ist für dessen Erstellung mitverantwortlich. Es war bereits ein Riesenfehler, die Landesanteile am Hahn seinerzeit zu veräußern. (Beifall der FREIEN WÄHLER –

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Hans Jürgen Noss SPD

Keine Ahnung!) Jetzt besteht die Chance, sie wieder zu erwerben. (Heiterkeit bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Jetzt besteht die Chance, über 400 ha zu einem Schnäppchenpreis zu erwerben und in Ruhe einen Betreiber zu suchen. (Beifall der FREIEN WÄHLER – Zurufe von der SPD)

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Hendrik Hering

Wir dürfen Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen. Zum einen Schülerinnen und Schüler der Georg-Forster-Gesamtschule Wörrstadt, 12. Jahrgangsstufe, Leistungskurs Sozialkunde. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Zum anderen Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 51, Germersheim. Seien auch Sie herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause) Jetzt hat für die SPD-Fraktion Abgeordneter Guth das Wort.

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Jens Guth SPD

Kolleginnen und Kollegen! Dem Hahn eine sichere Zukunft geben: Endlich sagt es einmal jemand. Ja, endlich sagt es einmal jemand. Herr Baldauf, es hätte auch von Ihnen kommen können. (Abg. Christian Baldauf, CDU: Ihr habt’s ja Jahre nicht gemacht!) Es müssen erst die FREIEN WÄHLER auf die Idee kommen, dem Hahn eine gesicherte Zukunft zu geben. Herr Kollege Dr. Streit, bitte entschuldigen Sie die Ironie, aber genauso gut könnten Sie beantragen, dass nach dem Regen die Sonne wieder scheint. Denn wer will das nicht? Wer will nicht, dass der Hahn eine gute Zukunft hat? (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Dann gehen wir zum Notar! – Zurufe von der AfD – Glocke des Präsidenten) Es gilt insbesondere für die Region – es geht aber weit über die Region hinaus –, dass der Hahn endlich wieder abhebt. Es ist aber nur ein Wunsch, und jetzt muss ich Sie leider in Ihren Ausführungen etwas korrigieren; denn die Landesregierung und dieses Parlament haben seit 2017 keinen Einfluss mehr auf die Entwicklung des Hahns (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) und insbesondere auf den Verkauf und die Eigentümerschaft. Mehr noch, das Land ist am Ausschreibungsverfahren nicht beteiligt und darf auch keinerlei Einfluss auf das Ausschreibungsverfahren haben. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) In dem Gläubigerausschuss der FFHG ist das Land daher ebenfalls nicht vertreten. Die Insolvenz und das damit nötige Insolvenzverfahren haben bedauerlicherweise gezeigt, dass auch der Flughafen Hahn, wie fast alle kleineren Flughäfen, durch die Corona-Pandemie in schwierige Verhältnisse geraten ist. Kolleginnen und Kollegen, da der Flughafen Hahn viele von uns schon seit Jahren (Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Jahrzehnten!) – seit Jahrzehnten, genau – beschäftigt, ist es wichtig – Herr Dr. Streit, vielleicht auch, weil Sie noch neu sind im Parlament –, einen kleinen Rückblick zu wagen. Wir waren und sind als SPD-Fraktion in regelmäßigem Austausch mit der Geschäftsführung, der Belegschaft und dem Betriebsrat. Wenn ich an dieser Stelle insbesondere die frühere Kollegin Bettina Brück nenne, heute Staatssekretärin, die uns regelmäßig über die Entwicklung am Hahn informiert hat, ist das nur ein Beispiel. Herr Dr. Streit, ich darf und muss noch einmal auf den Verkaufsprozess eingehen. Nach dem europäischen Beihilferecht, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das gilt nicht für FREIE WÄHLER!) insbesondere den Luftverkehrsrichtlinien aus dem Jahr 2014, musste der Flughafen privatisiert werden. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Es gab keine Alternative, weder für die Landesregierung noch für dieses Parlament. Deshalb ist der Ruf, die Anteile zurückzuerwerben, geradezu, na ja, peinlich, (Abg. Sven Teuber, SPD: Lächerlich!) um es einmal so zu sagen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Der Verkauf musste in einem offenen, transparenten Verfahren und in enger Abstimmung mit der EU-Kommission erfolgen. So kam im Jahr 2017 HNA zum Zug. Ich darf sagen, dass vielen von uns das langfristige und strategische Konzept von HNA Hoffnung machte. Wir wurden aber leider eines Besseren belehrt. Deutlich wurde, auch in China ist nicht alles Gold, was glänzt. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Echt?) Auch damals aber hat die Landesregierung immer betont, dass niemand eine Garantie für die künftige Entwicklung abgeben könne, insbesondere nicht in sich stark wandelnden Wirtschaftszweigen, was die Luftverkehrsbranche angeht. Ich darf daran erinnern, Ryanair hat Flieger vom Hahn abgezogen und in Frankfurt stationiert. Jetzt geht es genau wieder rückwärts. Frankfurt hat die Lande- und Startgebühren erhöht, jetzt werden die Flieger dort abgezogen und kommen wieder an andere Flughäfen. Das ist also ein sehr, sehr schwieriges Geschäft. Das hat natürlich auch den Flughafen Hahn entsprechend betroffen. Auch einen weiteren Punkt will ich noch einmal in Erinnerung rufen. Der frühere Hahn-Betriebsleiter Christoph Goetzmann sagte: Das größte Investitionsrisiko für HNA ist die rheinland-pfälzische CDU. – Ich hoffe, dass bei neuen Investitionen der neue Betriebsleiter diese Äußerung nicht mehr tätigen muss. (Vereinzelt Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU – Weitere Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten) Nun zur aktuellen Situation, was das Insolvenzverfahren angeht. Herr Kollege Streit, um es direkt klarzustellen: Die Landesregierung, insbesondere Herr Minister Ebling, hat ihre Einschätzung zum Flughafen als kritische Infrastruktur klar und deutlich geäußert. Dieser Einschätzung schließen wir uns als SPD-Fraktion ausdrücklich an; (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) denn es ist nicht allein ausschlaggebend, wie groß ein Flughafen ist und wie viel Fracht und Passagiere er umsetzt, sondern zum Beispiel auch, ob er eine 24-Stunden-Genehmigung hat und was Inhalt dieser Fracht ist. Wie gesagt, dies ist aber eine Einschätzung; das Bundesinnenministerium hat eine andere Einschätzung, und letztendlich ist die Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums entscheidend, wenn es zum Verkauf kommt. Sie haben es angesprochen, auch wenn der russische Investor nicht auf der EU-Sanktionsliste steht, aber doch auf der US-Finanzliste, deren Personen enge Beziehungen zu Putin pflegen, sage ich auch an dieser Stelle ganz deutlich: Wir als SPD-Fraktion halten einen möglichen Verkauf in der heutigen Lage an einen – sagen wir es freundlich – russischen Milliardär für falsch. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und bei den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zur Zukunft des Hahn. Nach den aktuellen Zahlen haben sich die Passagierzahlen deutlich erhöht – ich muss jetzt leider auf die Uhr schauen –, auch die Fracht ist gestiegen, und deshalb sage ich: Ja, der Hahn hat eine echte Chance auf dem Markt. Herr Dr. Streit, zu Ihren Vorwürfen. Wenn Ihre Aktuelle Debatte dazu dienen sollte, seitens des Parlaments ein Bekenntnis zum Hahn abzugeben, dann begrüßen wir das. Wenn sie allerdings dazu dienen sollte, Versäumnisse aufzuzeigen, (Glocke des Präsidenten) dann, muss ich sagen, laufen diese ins Leere. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist wichtig und immer gut, über Wege in eine gute Zukunft des Flughafens Hahn zu sprechen und sich gemeinsam Gedanken zu machen, wie das gelingen könnte; insofern begrüßt die CDU-Fraktion die von den FREIEN WÄHLERN beantragte Aktuelle Debatte natürlich. Bemerkenswert am Titel „Dem Flughafen Hahn als kritische Infrastruktur wieder eine gesicherte Zukunft geben“ ist nun – das klang bei den Vorrednern auch schon einmal an –, dass quasi en passant als selbstverständlich vorausgesetzt wird, dass der Flughafen Hahn zur kritischen Infrastruktur gehört. Bei Betrachtung mit gesundem Menschenverstand mag das auch gar nicht überraschen, zumindest nicht in Zeiten eines Kriegs in Europa; denn immerhin wird der Flughafen für militärischen Nachschub genutzt, ergänzt der Hahn die Militärflughäfen in Rheinland-Pfalz wie zum Beispiel Büchel, spielt auch die Kerosin-Pipeline in der Gesamtbeurteilung eine Rolle und sicherlich auch der Betrieb einer US-amerikanischen Funkanlage auf dem Gelände. Gerade weil diese Einordnung als kritische Infrastruktur im Titel so selbstverständlich vorausgesetzt wird, ist es besonders auffallend, dass die Landesregierung sich um eine klare Einordnung mindestens einmal sehr lange gedrückt hat. Ob sie jetzt vorliegt, wie es eben durchklang, werden wir gleich hören. Lange Zeit ist sie ausgewichen. Als es um Corona ging, da war der Hahn kritische Infrastruktur. Als es um die drohende Energiemangellage ging, da war er kritische Infrastruktur. Ausgerechnet in Zeiten des Kriegs, eines russischen Angriffskriegs in Europa, als es um Fragen der Sicherheit ging, da war die Landesregierung aber erst einmal abgetaucht, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU) Im Innenausschuss hat sich dann Minister Ebling dazu bewegen lassen, den Hahn als kritische Infrastruktur zu qualifizieren – immerhin –, aber nur, um es kurz darauf wieder, zumindest nach meinen Informationen, doch auch etwas zu relativieren und nur auf den Kontext mit Corona und einer Energiemangellage zu beziehen. Wenn das gleich anders geklärt wird, freuen wir uns; denn es ist in der Tat entscheidend wichtig, auch wichtig gerade als Gegenpol zu der Einschätzung des Bundesinnenministeriums, das für mich aus nicht nachvollziehbar rein formalistischen Gründen zu einer anderen Einschätzung gekommen ist. Insofern freuen wir uns darauf, das gleich von Ihnen zu hören. (Beifall der CDU) Das ist auch dringend notwendig, meine Damen und Herren; denn dieses Rumeiern, was wir in dieser Frage erlebt haben, passt in erschreckender Weise in das gesamte Bild, was die Landesregierung beim Thema „Hahn“ bisher abgegeben hat. Vom Kollegen Streit sind schon einzelne Aspekte aus der Vergangenheit noch einmal beleuchtet worden, und in dieses Gesamtbild passt das in der Tat auch. Meine Damen und Herren, wer so herumeiert bei so zentralen Fragen, wer sich lange Zeit vor politischer Verantwortung und Führung drückt, bei dem muss man sich um die Zukunft des Hahn wirklich Sorgen machen. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, ich will noch einmal zusammenfassen, worauf es ankommt und was wir als CDU-Fraktion durchgängig – ich betone, durchgängig – in der ganzen Lage gefordert und gesagt haben. Erstens: Der Flugbetrieb muss für die wirtschaftliche Entwicklung der Region fortgesetzt werden. Der Flugbetrieb zieht nämlich Hightech-Firmen an, und am Flugbetrieb hängen somit hochqualifizierte Arbeitsplätze, von denen die gesamte Region profitiert. Die Nachtfluggenehmigung ist ein wichtiges Asset, um diese Strahlkraft sogar noch zu verstärken, ganz abgesehen davon – das sei nur am Rande erwähnt –, dass bei einer Beendigung des Flugbetriebs jetzt oder zumindest in nächster Zeit das Land auch aus einer Bürgschaft noch einmal ziemlich haften würde. Alles Gründe, warum der Flugbetrieb unbedingt fortgesetzt werden sollte. Er ist auch wichtig – das zeigt gerade die Kriegszeit –, weil wir nicht nur über Resilienz reden dürfen, sondern auch handeln müssen mit den Erkenntnissen, was Krieg bedeutet. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Zweitens: Die Landesregierung hat Zugriff auf die riesigen Flächen um den Flughafen. Sie kann daher Einfluss nehmen und bei der Ansprache geeigneter Investoren eine aktive Rolle spielen und diesen Investoren attraktive Rahmenbedingungen aufzeigen. Sie muss endlich ein schnelles und rechtssicheres Ergebnis präsentieren. Die bisher gezeigte Passivität bei der ganzen Frage der Betreuung des Insolvenzverfahrens ist schädlich, meine Damen und Herren. Drittens: Dazu muss endlich ein Gesamtkonzept aus Flugbetrieb und Flächenentwicklung her. Zeit dafür hat die Landesregierung reichlich gehabt. Bisher haben wir aber nichts davon gehört, wie zum Beispiel flugbezogene Unternehmen angesiedelt werden können. Viertens: Das Land – das muss ich schon noch einmal sagen – hat keine Kompetenz für den Betrieb eines Flughafens, zumindest nicht mit dieser Regierung, meine Damen und Herren. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Das sollten wir professionellen Marktteilnehmern überlassen und uns als Politik (Glocke des Präsidenten) auf die richtigen Rahmenbedingungen konzentrieren. Ein russischer PutinFreund – das muss ganz klar sein – ist kein geeigneter Investor. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Blatzheim-Roegler.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich habe eben als Zwischenruf gesagt, dass ich mit dem Hahn und dem Schicksal drumherum seit Jahrzehnten zu tun habe. Ich bin 1978 nach Bernkastel-Kues gezogen. Der Hahn liegt sogar in meinem Wahlkreis. Ich glaube also, ich kenne die Geschichte in- und auswendig. (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Die FREIEN WÄHLER haben in ihrer Aktuellen Debatte getitelt „Dem Flughafen Hahn als kritische Infrastruktur wieder eine gesicherte Zukunft geben“. Da wäre meine erste Frage: Wann gab es denn jemals eine gesicherte Zukunft für den Flughafen Hahn? (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Nach dem Zweiten Golfkrieg wurden 1991 die Munitionsdepots im Hunsrück und die rein militärische Nutzung des Flughafens aufgegeben. Damals lag es für einige Politiker nahe, die Konversion von der militärischen zur zivilen Flugnutzung zu wählen. Die Idee eines internationalen Flughafens in Rheinland-Pfalz machte sich breit. Wir Grüne sowohl in der Region als auch schon damals im Landtag haben andere Modelle für den Hunsrück beworben: Hochschule, innovative Betriebe, erneuerbare Energien und, als das Infrastrukturprojekt der Wahl, die Reaktivierung der Hunsrückbahn. Das war keine Mehrheitsmeinung, und ich kann mich an manche Diskussionen erinnern. Damals galt der Hunsrück als strukturschwache Region. Das ist diese Region nicht mehr, und zwar unabhängig davon, ob dort ein paar Flugzeuge landen oder nicht. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP) Die EU-Flughafenrichtlinien haben 2014 deutlich gemacht, der Regionalflughafen Hahn darf nicht durch ein Bundesland gepäppelt werden. Folgerichtig wurde 2017 der Flughafen verkauft. Das Land hat also keine Beteiligung mehr, und ich frage mich wirklich, sehr geehrter Herr Dr. Streit, wie Sie auf die Idee kommen, dass die Landesregierung Lethargie im Verkaufsprozess zeigen könne. Wir haben keine Anteile mehr. Ihre Behauptung, die Landesregierung müsse – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten die Rhein-Zeitung vom 24. Februar – „vom Modus des Unbeteiligten in den Modus des Handelnden kommen“, ist in einem erschreckenden Maß entweder von fachlicher Unkenntnis oder populistischem Gernegroß gekennzeichnet: Beides keine Auszeichnung für politische Kompetenz. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Zurufe von der SPD –

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Keine Ahnung!) Gut, ich kann Ihnen noch einmal Ihre drei Behauptungen aufdröseln, die Sie in der Rhein-Zeitung gegeben haben. Erstens: Der Flughafen Hahn, sagen Sie, hat besondere Bedeutung für die Landesverteidigung bei der Unterstützung unseres NATO-Partners, den USA. Ja, die USA nutzen den Hahn als Transit für ihre Truppen und für Material, und diese Transitpassagiere plus Fracht hübschen die Zahlen für den Hahn auf. Besondere Bedeutung für die USA hat allerdings in Rheinland-Pfalz nicht der Hahn, sondern haben Ramstein und Spangdahlem, und Büchel nicht zu vergessen. Zweitens: Sie sagen, er hat eine Fernwirkung für die Städte Frankfurt und Mainz und eine wirtschaftliche Bedeutung für den Hunsrück. Welche Fernwirkung? Ryanair, einst das Bollwerk am Hahn, hat sich mal ganz elegant zu attraktiveren Hubs, nämlich Köln und Frankfurt, verabschiedet. Da sage ich, wenn Sie auf Mainz schielen, Mainz ist näher an Frankfurt als an Lautzenhausen, wo der Flughafen liegt, und nach Frankfurt kommt man mit der S-Bahn. Drittens: Sie sagen, der Hahn hat eine wirtschaftliche Bedeutung für den Hunsrück. Ja, er hat eine wirtschaftliche Bedeutung; aber was für eine? – Über die vielen Jahre gesehen eine unsichere. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Reden Sie jetzt den Hahn kaputt? – Weitere Zurufe von der CDU) Es tut mir in der Seele leid, (Glocke des Präsidenten) dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer immer wieder um ihre Arbeitsplätze bangen. In der Region, Umkreis 30 Kilometer, sind aber inzwischen ganz andere Betriebe sichere Arbeitgeber, und ich kann viele aufzählen: Hahn Recycling Kunststoffe und die Firma Busch, beide übrigens in Bärenbach, das ist direkt am Hahn, diverse Maschinenbaufirmen, die Firma Ero, das ist der Marktführer in Weinbaumaschinen, sowie die Firma BOGE in Simmern, Benninghoven in Wittlich, Papier-Mettler in Morbach. Die Liste ließe sich noch fortsetzen, und keiner von denen braucht den Flughafen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das hatte der Trierische Volksfreund schon anlässlich der letzten Debatte um den Hahn 2021 herausgefunden. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Ist das die abgestimmte Haltung der Ampel? – Glocke des Präsidenten) – Ich komme zum Schluss. Sie arbeiten Ihr Trauma, dass der Bitburger Flughafen nicht realisiert werden konnte, jetzt am Flughafen Hahn ab. Politik ist aber zur Traumabewältigung nicht das geeignete Instrument. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die missratene Infrastrukturpolitik der Landesregierung in Form des Flughafens Hahn beschäftigt unseren Landtag seit vielen Jahren. Mit Ihrem Vorschlag vom 12. Februar, die Fraport möge doch den Flughafen Hahn übernehmen, liegen Sie, Herr Dr. Streit, aber gleich 30 Jahre hinter der Zeit. Es war nämlich 1993, als die Fraport den Flughafen Hahn übernahm. Auch Ihre Argumente kann man bereits in 30 Jahre alten Presseartikeln nachlesen. Frankfurt-Hahn habe die Genehmigung für einen 24-Stunden-Betrieb und sei damit die ideale Erweiterung für den Flughafen Frankfurt, für den es ein Nachtflugverbot gibt. 2009 war damit Schluss; denn für Fraport fehlte am Hahn die wirtschaftliche Perspektive, nachdem sich die Landesregierung gegen den Hahntaler und damit gegen Fraport und für Ryanair ausgesprochen hatte, und es gibt keine Anzeichen, dass sich die Einstellung von Fraport zum Flughafen Hahn geändert hätte. Ganz im Gegenteil, seit dem Rückzug vom Hahn hat Fraport viel investiert, um am Standort Frankfurt expandieren zu können, und soweit bekannt ist, ist Fraport auch nicht als Bieter im aktuellen Verkaufsverfahren angetreten. Auch eine weitere Vorstellung der FREIEN WÄHLER wurde bereits in der Geschichte des Flughafens ausprobiert. 2009 übernahm das Land die Mehrheit an der Flughafengesellschaft. Der damalige Verkehrsminister Hendrik Hering schwärmte, der Flughafen habe – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – „ein enormes Entwicklungs- und Leistungspotenzial“. Das Engagement des Landes endete dann damit, dass 2016 der pfälzische Steuerzahler für jeden Passagier am Hahn 6,42 Euro extra zahlen musste. Das war weder damals, noch wäre das heute gerechtfertigt. Vor allem aber gestattete die EU-Luftfahrtleitlinie nicht, dass ein wirtschaftlich defizitärer Flughafen langfristig mit Steuermitteln unterstützt wird. Das Land darf in jedem Fall nur noch bis zum Jahr 2024 Beihilfen zahlen. Werter Herr Dr. Streit, wir als AfD setzen uns vor allem kritisch mit der EU auseinander, wenn es Anlass gibt, und den gibt es reichlich. Jetzt ist sie aber nun einmal da, um es mit den Worten einer glücklicherweise ehemaligen Kanzlerin zu sagen. Das heißt, dass wir als Rheinland-Pfalz nicht mehr selbst tätig werden können, selbst wenn wir es wollten. Das alles können Sie in der EU-Luftfahrtleitlinie nachlesen, die ich Ihnen hier mitgebracht habe. (Der Redner hält ein Dokument hoch –

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Hans Jürgen Noss SPD

Das ist gut!) Die weitere Entwicklung ist Geschichte. Das Land versuchte dann, den Hahn an einen Hochstapler zu verkaufen, schließlich an eine Pleitegesellschaft, die HNA, von der man sich jahrelang auf der Nase herumtanzen ließ. Herr Dr. Streit, mal ehrlich, würden Sie diese Landesregierung, die für die Desaster am Hahn und am Nürburgring verantwortlich ist und die regelmäßig von Kammern und Unternehmerverbänden für ihre katastrophale Wirtschaftspolitik kritisiert wird, wirklich noch einmal beim Hahn ans Steuer lassen? – Nein, ich glaube, wir brauchen jetzt Profis im Cockpit. Die Sache geht ihren Gang. Wir haben mehrere Bieter, die alle den Flugbetrieb aufrechterhalten wollen. Das muss uns wichtig sein; denn daran hängen Arbeitsplätze auch abseits der Landebahn. Es ist gut, dass diese Arbeitsplätze im Moment gesichert scheinen. Es gibt zu Recht eine öffentliche Diskussion über die Bieter. Bei einem, Herrn Charitonin, müssen wir davon ausgehen, dass er zumindest vom Wohlwollen Putins abhängig ist. Herr Charitonin strebt allerdings keine strategische Beteiligung, sondern nur eine Finanzbeteiligung am Flughafen an. Der türkische Flughafenbetreiber YDA hätte als Käufer den Vorteil, dass die Gesellschaft über Erfahrung mit dem Betrieb von Flughäfen verfügt und ein überzeugendes Geschäftsmodell vorgelegt haben soll. Erdogans Türkei ist aber als Verbündeter auch kein sicherer Kantonist. Auch nach dem verheerenden Erdbeben im türkisch-syrischen Grenzgebiet gab es wiederholt türkische Bombenangriffe auf syrisches Gebiet. Ein heimischer Käufer – auch ein solcher steht wohl bereit – würde uns also vor vielen Unwägbarkeiten bewahren. Als AfD finden wir den Gedanken sympathisch, dass eine mindestens vom Land als kritisch eingestufte Infrastruktur in deutscher Hand ist. Unser Fokus in der Landespolitik sollte aber vor allem darauf liegen, dass die Arbeitsplätze erhalten werden. Dazu werde ich in der zweiten Runde ausführen. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP spricht deren Fraktionsvorsitzender Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Dr. Streit, ich habe mit Interesse zugehört. Aus Ihrer Rede kann man eine Quintessenz ziehen: Sie glauben, die Wiederverstaatlichung des Flughafens Hahn wäre die Lösung. Unabhängig von grundlegenden Bedenken gegen solche Organisationsformen von Unternehmen, die man als Freier Demokrat ins Feld führen kann, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das Land schlicht und ergreifend aus europarechtlichen Gründen – ich will hinzufügen, aus guten europarechtlichen Gründen – diesen Flughafen nicht mehr subventionieren dürfte. Das ist in dieser Debatte mehrfach erwähnt worden. Damit reduziert sich die Frage auf eine Frage, die in einem rechtsstaatlich geregelten Insolvenzverfahren zu entscheiden ist. Herr Bollinger, deswegen bin ich schon fasziniert, wenn hier Ausführungen zur Frage gemacht werden, welcher Interessent ein möglicherweise vermeintlich denkbar gutes Konzept hat oder nicht. Aus guten Gründen kenne ich alle diese Konzepte nicht, weil ein Insolvenzverfahren ein nicht öffentliches Verfahren ist. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Es liegt in der Verantwortung des Insolvenzverwalters und seiner rechtlichen Verantwortung insbesondere gegenüber den Gläubigern, diese Dinge gegeneinander abzuwägen und hier eine Entscheidung zu treffen, die gegebenenfalls vor Gerichten zu klären ist, sofern irgendjemand damit nicht einverstanden ist. Das Land Rheinland-Pfalz zählt erfreulicherweise nicht zu denjenigen, die an diesem Verfahren beteiligt sind. Ja, dieser Flughafen hat eine lange Geschichte. Ich will auch sagen, dieser Flughafen hat in der Region natürlich eine besondere Bedeutung, ist ein großer Arbeitgeber. Deswegen nimmt die Landesregierung und nehmen wir die Entwicklungen dort sehr ernst. Das Ernstnehmen von Entwicklungen darf man aber nicht verwechseln mit dem Einmischen in rechtsstaatlich geregelte Verfahren, bei denen es keine öffentliche Zuständigkeit mehr gibt. Herr Dr. Streit, wenn man dann sagt – das klang an und war der einzig konkrete Vorschlag –, das Land solle den Flughafen zurückkaufen, dann sage ich ganz ehrlich: Und dann? (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt in der Marktwirtschaft zwei Möglichkeiten. Dieser Flughafen wird sich am Ende nach marktwirtschaftlichen Kriterien in seiner Zukunft entscheiden, weil das die EU-Flughafenrichtlinie vorschreibt. Entweder gibt es einen Betreiber – offensichtlich gibt es zum wiederholten Male zumindest eine Reihe von Interessenten, die sich das zutrauen und davon ausgehen, dort ein erfolgreiches Flughafengeschäft betreiben zu können, dann sollen sie das tun, und dann freuen wir uns darüber –, oder es gibt keinen. Dann ist aber die politische Aufgabe, sich damit zu beschäftigen, wie man gegebenenfalls in der Region für eine anderweitige Entwicklung sorgt. Ich bin der Kollegin Blatzheim-Roegler sehr dankbar, dass sie einmal dargestellt hat, was alles in der Region in den vergangenen Jahrzehnten passiert ist. Wir sind erfreulicherweise – zum Beispiel arbeitsmarktpolitisch – in einer völlig anderen Lage, als wir das in den 1990er-Jahren waren, als der Flughafen – im Übrigen zur damaligen Zeit sehr erfolgreich als Konversionsprojekt – entwickelt wurde. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass sich ganz offensichtlich das Flugverhalten, das Passagierverhalten und all das der Menschen verändert hat. Dann ist es nicht die richtige Antwort zu sagen: Jetzt versuche ich als Staat an dieser Stelle steuernd einzugreifen. In letzter Konsequenz gilt das im Übrigen auch für die Frage, ob es sich bei diesem Flughafen um kritische Infrastruktur – übrigens ein Begriff, der sich in diversen verschiedenen Rechtsvorschriften mit ganz unterschiedlicher Ausgestaltung findet – handelt. Diese Frage ist maßgeblich, weil sie bestimmt, ob der Staat in ein gegebenenfalls privatrechtliches Verkaufsverfahren eingreifen darf. Das ist eine Frage, die von den zuständigen Stellen zu beantworten ist. Die zuständige Stelle ist aber nicht dieses Parlament, sondern die zuständige Stelle in Form des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck hat das für den Moment verneint. Er hat gesagt, er sehe im Moment keinen Anlass, hier zu intervenieren. Dann gibt es noch eine ganze Reihe anderer Dinge, die denkbar sind, weil man gegebenenfalls mit Blick auf einzelne Interessenten der Frage nachgehen kann, ob sie sanktioniert sind oder nicht. Das alles sind aber Fragen, die in den entsprechenden Verfahrensordnungen – insbesondere im Insolvenzverfahren und gegebenenfalls den weiteren Rechtsbehelfen – zu klären sind. Unsere Aufgabe diesbezüglich ist insbesondere, uns aus diesen Verfahren rechtsstaatlich herauszuhalten, weil sich das so gehört, und uns gegebenenfalls damit zu beschäftigen, welche Konsequenzen aus dem Ergebnis zu ziehen sind. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Innenminister Ebling.

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Michael Ebling

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Zur Forderung, dass sich das Land in das Insolvenzverfahren einmischen soll, eingreift, oder gar die Forderung hier geäußert wird, es solle den Flughafen wieder an sich ziehen – gesellschaftsrechtlich, eigentumsrechtlich –, sage ich, beide Forderungen sind abwegig. Es fehlt jedes Verständnis für die Rahmenbedingungen. Die insolvenzrechtlichen Regelungen sehen vor, dass der Insolvenzverwalter das Verfahren unabhängig führt. Das hat eben Herr Abgeordneter Fernis ausgeführt. An der Flughafengesellschaft sind wir nicht mehr beteiligt. Das ist gut so. Es ist nicht nur eine Frage des Willens, sondern schlichtweg auch eine Frage der gesetzlichen Rahmenbedingungen, die das EU-rechtlich unterbinden. Das ist Fakt, und deswegen sollte man das bzw. beides nicht wirklich infrage stellen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wenn wir über die Zukunft reden, sollen die vielen, vielen kritischen Bemerkungen aber eines nicht verdecken: Es scheint eine gute Zukunft zu geben. Wer hätte vor einigen Monaten oder gar vor einigen Jahren geglaubt, dass es so viele Bieter um diesen Flughafen gibt, ein solcher Wettbewerb mit vielen ausbricht? Offensichtlich – das ist der gute Teil der Nachricht – gibt es ein erhebliches positives Potenzial. Das ist genau das, was der Insolvenzverwalter nicht nur verkörpert und ausstrahlt, sondern was er am Ende bei diesen Interessensbekundungen zu managen hat. Auch ist es nicht nur gut, dass es viele Bieter gibt, sondern es ist auch gut, dass dieses Potenzial gestärkt wird. Ich füge hinzu, das verdanken wir in erster Linie fleißigen und vor allen Dingen engagierten und auch unermüdlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die dafür sorgen, dass es gut läuft, obwohl sie jeden Tag über ihre Zukunft in der Zeitung manchmal Fragwürdiges lesen. Es ist ein wirtschaftlich florierendes, tätiges Arbeiten am Flughafen Hahn. Vielen Dank an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die das so kraftvoll tun. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Auch die angesprochenen Grundstücke rund um den Flughafen FrankfurtHahn stärken im Übrigen dessen Bedeutung. Der Insolvenzverwalter hatte die Möglichkeit zum Erwerb dieser Flächen; er hat von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht. Daher sind sie nicht mehr vom Verkauf im Rahmen des Insolvenzverfahrens betroffen. Vielmehr können LBB und auch die EGH hierüber nun frei verfügen. Damit sind Verhandlungen über den Verkauf von Flächen möglich geworden. Ich füge es noch einmal hinzu: Vor einem Verkauf von Flächen des LBB bedarf es im regulären Verfahren der Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses dieses Parlaments. Das ist ein deutliches Mitspracherecht, um am Ende auch hier mitzuhelfen, dass es zu einer guten Zukunft wird, die wir alle wollen. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ja, der Investor mit diesem Hintergrund – Herr Abgeordneter Martin, da gebe ich Ihnen vollkommen recht – ist kein geeigneter Investor, auch nicht aus unserer Sicht. Dazu, dass es in der Frage der kritischen Infrastruktur irgendwo einmal ein Fragezeichen gegeben haben könnte, sage ich, ich habe keines hinter irgendeine Aussage der Landesregierung gesetzt. Der Hahn gehört für uns zur kritischen Infrastruktur aufgrund seiner Fähigkeit, auch im 24-Stunden-Betrieb für eine Versorgung zur Verfügung zu stehen. Der Hahn ist kritische Infrastruktur auch für die Bedeutung des Landes. Genau in diesem Kontext behandeln wir ihn und bringen dies zum Ausdruck. Es muss aber hinzugesagt werden, bei der Prüfung nach den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz vorzunehmenden Regelungen des Außenwirtschaftsgesetzes kommt es auch noch auf etwas anderes an. Es geht um die Auswirkungen ausländischer Investitionen auf die öffentliche Sicherheit oder Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die Außenwirtschaftsverordnung gibt dem Bundeswirtschaftsministerium Instrumente an die Hand, um den Erwerb von inländischen Unternehmen durch Unionsfremde zu prüfen. Soweit solche Erwerbe geeignet sind, die öffentliche Ordnung oder Sicherheit bzw. wesentliche Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland konkret zu gefährden, kann der Erwerb untersagt oder mit Auflagen versehen werden. Ich und wir, die Landesregierung, haben keinen Zweifel, dass das Bundeswirtschaftsministerium diese Prüfung ordentlich und vor allen Dingen gründlich vornehmen wird, wenn es darauf ankommt. Positiv bleibt, die Entwicklung kann eine sehr gute werden. Dafür gibt es viele Anzeichen. Wir begrüßen jede positive und nachhaltige Entwicklung. Wir begrüßen jede Sicherung von Arbeitsplätzen und gerne auch weitere Ansiedlungen. Wir begrüßen die Entwicklung, die uns wieder in die Hände spielt. Ich habe das zum Thema der Flächen gesagt. Ich glaube, wichtig ist jetzt – das ist entscheidend –, dass der Insolvenzverwalter seine Arbeit im Interesse aller abschließen kann. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Dr. Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Diskussion hat gezeigt, ein Interesse allgemeiner Art am Hahn ist da. Der eine will fliegen und der andere nicht. Das ist die große Gefahr, die ich sehe. Die Infrastruktur, die in Rheinland-Pfalz liegt und sich im Hunsrück befindet, ist eine besondere. 500 ha Land bekommen Sie heute nicht mehr am Stück zusammen. 500 ha Land bekommen Sie heute nicht mehr in eine 24-StundenFlugbetriebsgenehmigung. Das ist der besondere Wert. Wenn ich sehe, wer sich um den Hahn bemüht, dann sind auch Interessenten dabei, die zunächst einmal das Land sehen, weil auch Logistiker, die nicht fliegen wollen, Interesse an 500 ha zusammenhängendem Land haben, das erschlossen daliegt, an eine Infrastruktur von Bundesstraßen angeschlossen. 500 ha Land sind viel mehr wert als 20 Millionen Euro, die heute beim Insolvenzverwalter geboten sind. Eben ist beschrieben worden, die EU-Vorschriften würden einem Eigentum in Landeshand widersprechen. Nein, ich zitiere hierzu – Herr Bollinger hat es mir eben überreicht –: „Am Ende des Übergangszeitraums sollten Flughäfen keine Betriebsbeihilfen mehr erhalten.“ Das heißt, es geht nicht um das Eigentum, sondern um die Subventionierung, die nicht mehr erlaubt ist. (Unruhe bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Glocke des Präsidenten) Mir geht es nicht um die Subventionierung. All diejenigen, die heute bieten und Interesse am Fliegen haben, müssen selbst investieren, weil es Flugbetriebsgesellschaften sind, die, wenn sie es ehrlich meinen und den Flugbetrieb aufrechterhalten wollen, diese Investitionen selbst vornehmen müssen. Das, was ich will, ist, die 24-Stunden-Flugbetriebsgenehmigung auf Dauer zu sichern, in die Zukunft, nicht nur für Rheinland-Pfalz, (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich!) sondern für Deutschland, weil wir nämlich im Wettbewerb der internationalen Flughäfen sonst vollkommen zurückfallen. Wenn man heute die F.A.Z. liest – – – (Glocke des Präsidenten) fast fertig gebautes 4-Milliarden-Projekt zu stoppen“ – nämlich den neuen port aus dem Planfeststellungsbeschluss zu beschneiden.“ Deshalb ist es so wichtig, dass Rheinland-Pfalz (Zuruf des Abg. Daniel Köbler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) mit dem Land Hessen Kontakt für den Flugplatz Hahn aufnimmt. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordnete Tamara Müller.

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Dr. Tamara Müller SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auch wenn der Flughafen Hahn sicherlich schon längst kein rein regionales Thema mehr ist, möchte ich die Chance in der zweiten Runde dieser Aktuellen Debatte mit der zukunftversprechenden Überschrift doch nutzen, um mich kurz als regionale Abgeordnete zu äußern. Zunächst einmal muss ich auch heute wieder feststellen, dass in der Diskussion rund um den Flughafen Hahn ein Thema viel zu kurz kommt, und das sind die Menschen in der Region, allen voran die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien. Ich habe jetzt keine Strichliste geführt, aber die Wörter „Arbeitnehmer“ und „Mensch“ sind doch überwiegend im Stimmenanteil der regierungstragenden Fraktionen und des Innenministers zu finden. (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Natürlich kann man den Hahn als Thema diskutieren, aber es kommt doch auf den Schwerpunkt an. Eine Sache, die mich enorm stört, ist dieses bewusste Kaputt- und Schlechtreden des Flughafens und (Abg. Michael Hüttner, SPD: So ist es!) Schuldzuweisungen an die Landesregierung durch die Opposition, (Abg. Michael Frisch, AfD: Das hat Frau Blatzheim-Roegler gemacht!) obwohl man jahrelang sämtliche Dinge getan hat und blockiert hat, wo man es nur konnte. Das jahrelange Austragen von öffentlichen – ich nenne es einmal – Kämpfen oder Schuldzuweisungen an die Landesregierung (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) seitens der CDU (Glocke des Präsidenten) macht nicht nur die Menschen vor Ort müde. Nein, ich finde, es schadet sogar dem Verkaufsprozess. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Deswegen bitte ich an der Stelle darum, auch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer da nicht mehr länger zu verunsichern. (Zurufe der Abg. Gerd Schreiner und Gordon Schnieder, CDU) Zu den Optionsflächen wurde eben schon etwas gesagt. Auch wir als SPDFraktion begrüßen das grundsätzliche Ziel, die Entwicklung und die Vermarktung der Flächen landeseinheitlich in enger Abstimmung mit LBB und EGH zu vollziehen. So viel zu dem Vorwurf, das Land ziehe sich aus der Hunsrückregion oder der Hahnregion zurück, und uns sei alles egal. Unter anderem hat jüngst Arbeitsminister Alexander Schweitzer seine Unterstützung im Bereich Fachkräfte und Qualifizierung angeboten. Ich glaube aber, dass das doch genau das ist, was wir dort brauchen. Viel wichtiger und dringender als eine ständige politische Instrumentalisierung bei diesem Thema ist es, dass man vor Ort unterstützt. Danke. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU spricht Abgeordneter Dr. Martin.

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Dr. Helmut Martin CDU

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst danke ich der Kollegin Blatzheim-Roegler für die wunderbare Darstellung der erfolgreichen Wirtschaftspolitik in dem Landkreis da oben. Sie hätte erwähnen können, dass das alles unter CDU-Landräten so gut bewerkstelligt wurde. (Beifall der CDU – Zurufe von der SPD) Das will ich dann doch wenigstens noch einmal ergänzt haben. Die CDU kann eben Wirtschaft, und das unterscheidet uns von der einen oder anderen. (Zuruf des Abg. Hans Jürgen Noss, SPD) Ich freue mich, dass sich Herr Minister Ebling sehr klar positioniert hat, was diesen russischen Putin-Freund-Investor angeht. Das freut mich. Das tut auch gut. Die Hessen waren ein bisschen schneller, aber geschenkt, Hauptsache es ist jetzt einmal klargestellt. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Das hilft. Herr Minister Ebling, was mich nicht überzeugt, ist, wenn Sie es so darstellen, als hätte das Land überhaupt keinen Einfluss auf den laufenden Prozess. Meine Damen und Herren, das ist ein Insolvenzverfahren. Kollege Fernis hat das trefflich rechtlich dargestellt. Nicht gesagt hat er, dass es in so einem Verfahren einen Gläubigerausschuss, eine Gläubigerversammlung gibt. Da wird darüber abgestimmt, wie das Verfahren läuft. Da kann man sogar den Insolvenzverwalter auswechseln. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ei, ei, ei!) Das Land ist doch irgendwie auch Gläubiger in der Situation, hätte ich einmal erwartet. Das heißt, es stimmt einfach nicht, sich hierhin zu stellen und so zu tun, als hätte das Land keinen Einfluss. Es ist nicht richtig, und es wird auch durch Wiederholung nicht wahrer. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER – Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Meine Damen und Herren, deswegen bleibt es dabei: Das Land hat die Flächen drumherum, die Optionsflächen, im Zugriff. Das Land ist im Gläubigerausschuss mittelbar oder unmittelbar vertreten. (Zurufe von der SPD: Nein! –

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Jens Guth SPD

Eben nicht! – Glocke des Präsidenten) Das Land kann entscheiden, wie es weitergeht. Deswegen bleibt der Appell: (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD – Glocke des Präsidenten) Sorgen Sie für eine bessere Zukunft am Hahn! Danke schön. (Beifall der CDU und der FREIEN WÄHLER)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Kollegin Blatzheim-Roegler. (Abg. Jens Guth, SPD: Falsches wird durch Wiederholen nicht besser!) Jetzt hat Kollegin Blatzheim-Roegler das Wort und sonst niemand. Bitte.

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Jutta Blatzheim-Roegler GRÜNE

Danke schön, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Dr. Martin, für Ihr Lob an die Kommunalen vor Ort. Ja, das sind zum großen Teil CDU-Mitglieder. In der Verbandsgemeinde Kirchberg ist jetzt allerdings ein SPD-Bürgermeister gewählt worden. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD) Das macht aber den Unterschied. In der Region arbeiten wir nämlich gut auch überparteilich zusammen, und natürlich hat das Land auch Ansiedlungen gefördert. Da sagt auch ein CDU-Bürgermeister nicht: Nein, das nehme ich nicht. – Das zeigt aber auch, dass in der Region der Wille – da komme ich noch einmal auf das, was Frau Müller gesagt hat –, die Region weiterzuentwickeln, sichere Arbeitsplätze für die Menschen in der Region zu generieren, ein gemeinsames Interesse von Landesregierung und den Kommunalen ist, weil das ein gemeinsamer Plan ist, und das ist genau das, was der CDU-Fraktion nicht nur bei diesem Thema komplett fehlt. Danke schön. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen – – – (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Doch!) – Entschuldigung. Die Wortmeldung gab es. Herr Dr. Bollinger hat das Wort.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren, im Interesse der gebeutelten Beschäftigten am Flughafen Hahn sollte es beim Verkauf keine weiteren Verzögerungen geben. Ob der Flughafen Hahn zur kritischen Infrastruktur gehört und was daraus folgt, das wird letztlich im Bundeswirtschaftsministerium entschieden, und auf eine schnelle Entscheidung des Bundeswirtschaftsministeriums und in der Folge auch der Gläubigerversammlung ist zu hoffen. Diese sollten dann auch respektiert werden. Eine monatelange politische Diskussion über die Vor- und Nachteile einzelner Investoren ist dem Flughafengeschäft sicherlich nicht zuträglich. Immerhin hat Herr Plathner in den letzten Monaten gezeigt, dass der Hahn auch schwarze Zahlen schreiben kann, wenn er mit wirtschaftlichem Sachverstand geführt wird; also nicht von dieser Landesregierung, Herr Dr. Streit. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Na ja!) Es ist zu hoffen, dass sich diese Entwicklung auch ohne Beihilfen stabilisiert. Ebenfalls sehr wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung der Hunsrückregion könnten die 165 ha Gewerbefläche um den Flughafen herum sein, die zurzeit dem Land gehören. Diese Flächen eignen sich sehr gut für eine eventuelle Industrieansiedlung. Darum war es auch eine sehr gute Nachricht, dass die Option der Flughafengesellschaft auf die Flächen zum 31. Juli 2022 ausgelaufen ist und nun die aktive Vermarktung als Gewerbe- und Industriefläche begonnen hat. Im Grunde genommen beginnt diese Vermarktung allerdings mit einer Verzögerung von fünf Jahren. Die Landesregierung hätte nämlich schon sehr viel früher darauf drängen können und müssen, dass die Frage nach der Option der Flughafengesellschaft auf die 165 ha geklärt wird. Dann hätten wir dort sehr wahrscheinlich schon heute Arbeitsplätze. Die Ampelregierung könnte jetzt vor allem eines für den Hahn tun. Zur Ausschaffung der vielen nicht bleibeberechtigten Zuwanderer sollten von dort regelmäßig Abschiebeflüge in die Heimatregionen fliegen. (Zuruf des Abg. Michael Hüttner, SPD – Weitere Zurufe von der SPD) Davon würde der Hahn und würde ganz Rheinland-Pfalz profitieren. (Zurufe von der SPD) Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion hat Abgeordneter Fernis das Wort.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Bollinger, es ist bemerkenswert, wie Sie bei wirklich jedem beliebigen Thema auf das einzige Thema kommen, bei dem Sie glauben, damit politisch punkten zu können. (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) Das sagt viel über Sie und Ihre monothematische Ausrichtung aus. Das ist aber etwas, was wir an dieser Stelle schon gewohnt sind. (Zurufe der Abg. Dr. Jan Bollinger und Joachim Paul, AfD – Glocke des Präsidenten) Herr Dr. Streit, im Übrigen (Zuruf des Abg. Joachim Paul, AfD) haben Sie hier natürlich eines versucht – ich kann den Versuch nachvollziehen, aber den kann man Ihnen nicht so ohne Weiteres durchgehen lassen –, als Sie gesagt haben, das Europarecht verbiete die Subventionierung, aber nicht, dass man als Land Gesellschafter einer Flughafengesellschaft wird. Das ist schon richtig, und ich muss sagen, Sie haben ein Zutrauen in die Fähigkeit dieser Landesregierung, – – (Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Das ich nicht habe!) – Das habe ich auch. – – dass Sie glauben, die Landesregierung könnte offensichtlich dort subventionsfrei erfolgreicher sein als ein privater Betreiber. Da habe ich bei allem Zutrauen in die Landesregierung als Marktwirtschaftler (Abg. Michael Frisch, AfD: Aha! –

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Hört, hört!) dann doch keine so große Überzeugung wie Sie sie haben. Insofern ist das natürlich eine Nebelkerze, was Sie hier gemacht haben, (Vereinzelt Beifall bei der SPD sowie des Abg. Michael Frisch, AfD) weil das Europarecht nicht verbietet, dass das Land Gesellschafter wird. Ja, was ist denn aber die Konsequenz? Entweder gibt es einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, oder es gibt keinen. Vollkommen egal, wer Gesellschafter dieser Gesellschaft ist. Das spielt im Ergebnis einfach keine Rolle. Das heißt, selbst wenn – ich sage das ganz offen, ich hätte Zweifel – wir in diesem Parlament gemeinsam entscheiden wollten, zu sagen, ja, der Hahn ist uns so wichtig in der Region, und deswegen subventionieren wir ihn mit Steuergeld, dann wäre diese Entscheidung rechtlich nicht möglich. Damit sind wir zurück bei dem, was ich eingangs gesagt habe. Ich habe viel Zutrauen, und ich kann mich dem Minister anschließen. Es ist doch eine erfreuliche Entwicklung, dass es eine Reihe von Interessenten gibt, die überzeugt sind, dort erfolgreich einen Flugbetrieb durchführen zu können. Ja, und dann lassen wir sie es doch einfach tun. Das ist gut für den Hahn. Das ist gut für die Beschäftigten, wenn sie dort Sicherheit bekommen. Es ist gut für die Region, wenn der Flughafen erhalten bleibt. Deswegen gehen wir mit vollem Optimismus und im Übrigen großem Zutrauen auch in dieses rechtsstaatliche Verfahren in der Rolle, die wir rechtlich haben, als interessierter Zuschauer. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist das erste Thema der Aktuellen Debatte beendet. Wir kommen zum zweiten Thema der AKTUELLEN DEBATTE Revolution im Klassenzimmer? – Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz auf Lernen und Lehre in den rheinland-pfälzischen Schulen auf Antrag der Fraktion der SPD – Drucksache 18/5574 – Für die antragstellende Fraktion spricht Abgeordneter Teuber.

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Sven Teuber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Blauer Himmel, ein paar Wölkchen. Wir machen einen Flug runter und sehen durch ein Fenster in eine Schule. Dort ist eine große Tafel, und dort steht ein kleiner Junge, der dort immer wieder und wieder den selben Satz an die Tafel schreibt. Richtig, wir sind in Springfield, und dort steht Bart Simpson an der Tafel, und er schreibt sinnlos und monoton stupide immer wieder den selben Satz, der vielleicht nicht falsch sein mag, aber keine Kompetenzen ausbildet und wirklich demotiviert. ChatGPT ist ein wenig wie Bart Simpson; denn man kann richtig Freude daran finden, wenn man ihn hinterfragt, Ironie erkennt und die Werkzeuge auch in der Kompetenz hat, um ihn zu enttarnen und tatsächlich auch mit dieser Ironie damit zu arbeiten. Ich bin froh, dass wir solch einen stupiden, monotonen, demotivierenden Schulalltag in unseren Schulen in Rheinland-Pfalz selten bis gar nicht finden, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das Karolinen-Gymnasium Frankenthal beispielsweise ist bundesweit in den Schlagzeilen, weil man dort schon ausprobiert hat, was mit ChatGPT geht und was nicht. Karin Reißer-Mahla wird zitiert, dass sie es in Geschichte zu oberflächlich fand, was ChatGPT als Quelle ausgeworfen hat, aber dass es auf der anderen Seite auch Freiräume schafft, die man nutzen kann, wo die KI im Endeffekt einfach eine Entlastung für die Lehrkraft vielleicht auch in Organisationsfragen ermöglicht. Zu dem HGT in Trier – meine ehemalige Schule, an der ich unterrichten durfte – ist dem Volksfreund zu entnehmen, dass der stellvertretende Schulleiter, Jan Illgen, sagt: Verbote bringen nichts. – (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Lehrerinnen und Lehrer haben sich bereits auf freiwilliger Basis und mit Unterstützung von unterschiedlichen Weiterbildungsangeboten weitergebildet. Die Landesschüler*innenvertretung ist wieder einmal bei der Debatte vorne dabei und vorbildlich dabei zu schauen, welche Folgen es für den eigenen Schulalltag als Schülerin, als Schüler hat, wenn man mit ChatGPT und künftigen Angeboten konfrontiert wird. Wir sehen aber auch im wissenschaftlichen Bereich in Rheinland-Pfalz mit Frau Professorin Zweig von der TU Kaiserslautern-Landau, dass wir auch in der Wissenschaftsforschung – meine Kollegin Frau Dr. Rehak-Nitsche war gestern auf einer solchen Veranstaltung zugegen – sehen können, wie sich die Welt durch Künstliche Intelligenz in Forschung, Lehre und Lernen verändert und – wie wir von Frau Professorin Zweig lernen – wir eine kritische Distanz zu einer solchen Technik haben müssen, ohne sie zu verteufeln. Wenn sie aber sagt, dass man mit der Technik nicht die Welt verstehe, (Unruhe der CDU) weil diese Technik kein Taktgefühl habe und sie nicht dort zum Instrument werden dürfe, wo es um Gerechtigkeit gehe, hat sie, wie ich finde, einen wichtigen Punkt gemacht, der in der Debatte gewürdigt werden muss; (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Anhaltend Unruhe der CDU) denn das Thema „Teilhabe und Zugänge zu bildungsgerechten Angeboten“ ist eines – – – (Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten)

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Hendrik Hering

Einen Moment, Herr Kollege Teuber. Jetzt haben wir schon Gruppengespräche in manchen Fraktionen zwischen vier, fünf Kollegen. Bitte hören Sie zu. Bitte, Herr Teuber.

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Sven Teuber SPD

Wo es um Gerechtigkeit geht, da muss man schauen, wie die Teilhabe und die Zugänge zu Bildungsangeboten gestaltet sind. Das ist für uns ein Kern unserer Politik. Medienkompetenz, Lesekompetenz, Quellenkritik, ein mündiger Bürger und eine mündige Bürgerin: Wie wollen wir die mit und vielleicht auch trotz Künstlicher Intelligenz künftig ausbilden? Siri, Alexa und gestern hat Windows für seine Suchmaschine Bing eine neue Suchmöglichkeit mit KI installieren lassen. Das heißt, der Lebensalltag, den wir jetzt stärker erleben, zieht natürlich in die Schulen ein; denn Schule ist Abbild der Lebensrealität und muss es sein. Deswegen ist es gut und richtig, dass das Digitale Kompetenzzentrum des Landes für 2023 und 2024 das Thema „Künstliche Intelligenz“ als Schwerpunktthemenfeld für die eigene Arbeit gewählt hat. Es ist gut und richtig, dass wir Kolleginnen und Kollegen unter anderem mit der Leitlinie „Lehren und Lernen in der digitalen Welt“, die Rheinland-Pfalz und die KMK sehr lange erarbeitet, verabschiedet und weiterentwickelt haben, begleiten. Es ist richtig, dass KI zur Entlastung und Fokussierung auf Kernaufgaben genutzt wird. Es ist ebenso richtig, dass Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer die KI nutzen, um mit ihr neue Welten zu erfahren. Wir müssen aber auch erkennen, dass es dazu einen kritischen Geist braucht, der Medienkompetenz und digitale Kompetenz braucht, den wir frühzeitig ausbilden wollen und das weiter müssen. Wir werden das als Fraktion weiterhin in den Blick nehmen, und zwar indem wir zum Beispiel auch in diesem Monat eine weitere Veranstaltung, eine Konferenz durchführen mit der Wissenschaft, Bildungsvertreterinnen, mit Menschen aus der Praxis, um zu schauen: Was sind Ideen, was sind Möglichkeiten, wie wir positiv mit dieser Frage umgehen und wie wir KI noch stärker implementieren können? Revolution? – Nein. Evolution? – Ja. Das ist die Aufgabe, die Schule und Bildungssystem gemeinsam mit uns als Gesellschaft haben, (Glocke des Präsidenten) und mit der wir sie nicht alleine lassen dürfen, sondern bei der sie mit uns an der Hand (Glocke des Präsidenten) nach vorne gehen. Vielen Dank. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Groß.

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Jennifer Groß CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Kommando Hausaufgaben schreiben lassen, Gedichte oder Terminabsagen formulieren, heute alles binnen weniger Sekunden möglich. Menschen programmieren Roboter oder Maschinen, damit sich diese wie Menschen verhalten und bewegen können, um wie sie zu schreiben oder sogar wie sie zu denken. Bereits seit Jahresbeginn gibt es im Westerwaldkreis einen Gastronomen, der aufgrund des Fachkräftemangels einen Roboter eingestellt hat, sozusagen als Servicekraft. Ja, es funktioniert. Ob es mit Stand heute allerdings schon genügend verifizierte Erkenntnisse und Ergebnisse für den Bereich Bildung und Schule gibt, wage ich mit dem Stand jetzt etwas zu bezweifeln. Ich bin aber neugierig und sage, nichtsdestotrotz ist das Thema bereits in der Realität angekommen, wie es Kollege Teuber eben bereits sagte. Im wirtschaftlichen Leben, in der Arbeitswelt, im Bereich der Transformation und der Digitalisierung ist es nicht mehr wegzudenken. Laut Experten hatte die KI in den letzten Jahren eine große Entwicklung, und es sind viele Fortschritte erzielt worden. Heutzutage, so scheint es, kann man alles mit einer KI lösen, und sie gehört zu unserem Alltag dazu. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es klingt zunächst recht simpel, Maschinen oder Programme so zu programmieren, dass sie menschliche Fähigkeiten adaptieren. In der Realität ist es dann aber doch nicht ganz so einfach. Ironie, Humor, Feinfühligkeit sind für Maschinen nicht möglich. Emotionen haben Sie noch nicht, auch wenn immer wieder versucht wird, es zu programmieren. Maschinen treffen Entscheidungen auf der Grundlage von 0 oder 1. Wie weit kann oder darf es aber in den Schulen, den Universitäten und in der Ausbildung gehen? Wie sollen künftig Hausarbeiten, gar Debatten wie unsere heutige aussehen, wenn KI-Programme für uns die Arbeit erledigen und die Reden schreiben? Was, wenn ein Chat-Bot unsere Reden für das Plenum formuliert? – Jeder von uns geht an Debatten anders heran, hat einen anderen Ansatz, geht in andere Richtungen. Es sind eben die Emotionen, die hier gelebt werden. Davon leben unsere Debatten. Die CDU-Fraktion, das möchte ich klar sagen, steht für Digitalisierung, für Technologieoffenheit und für die Entwicklung dieser. (Beifall der CDU) Allerdings benötigen wir gleichzeitig Analysen und Studien, die uns wichtige Handlungsanleitungen mitgeben können und dabei helfen, mit Themen wie „Datenschutz“, „Cyberkriminalität“, „KI“ und „Verantwortungsbewusste Mediennutzung“ richtig und vernünftig umzugehen. Der richtige Umgang will gelernt sein. ChatGPT wird mit all seiner Dynamik, mit all seiner Arbeit Bildung und Wissenschaft grundlegend verändern. Schon jetzt testen viele Unternehmen seine Anwendung. Wir werden den Chat-Bot nicht aus den Schulen und Hochschulen und von unseren jungen Menschen, die gerade sehr technikaffin sind, weghalten können. Es geht nicht um ein pauschales Nutzungsverbot. Als Mutter weiß ich auch, dass meine kleine Tochter mit dieser oder vielen weiteren KI aufwachsen wird. Unsere Aufgabe als Eltern ist es, ihr das Ganze zu erklären, einen Rahmen zu geben und das schlicht zu begrenzen, wenn es nötig ist. Unser Nachbarbundesland Hessen hat es vorgemacht. Sie haben das Schulfach Digitale Welten eingeführt, in dem über genau diese Themen gesprochen wird. Es geht uns darum, ein Bewusstsein für den Umgang mit KI zu schaffen. Für uns als CDU ist Bildung ebenso wie selbstbestimmtes Denken und Arbeiten ein hohes Gut, für das wir unbedingt einstehen. Deshalb dürfen wir bei all den Vorteilen von KI die Augen nicht vor den noch offenen Fragen verschließen und müssen die Gesellschaft im Gesamten mitnehmen können. Zwar ist es nichts Neues, wenn Prüflinge versuchen, mithilfe von Schreiboder Sprache-zu-Text-Programmen ihre Arbeiten zu vollenden, etwas zu perfektionieren. Die Debatte hat jedoch erst an Fahrt aufgenommen, als das KI-Programm ChatGPT im November in Amerika vorgestellt wurde. Noch sind die Auswirkungen auf unsere Bildungs- und Prüfungslandschaft nicht final und auch nicht absehbar. Wir müssen uns fragen, wie künftig eine Eigenleistung von Schülern und Studenten aussehen wird und wie sie bewertet werden soll. Wie sehen Prüfungsformate aus? Der Bundestag hat ebenfalls Mitte Februar darüber debattiert und eine Studie in Auftrag gegeben, deren Auswirkungen sich auf Bereiche wie Bildung und Forschung kaprizieren. Das Büro für Technik am Karlsruher Institut für Technologie wird dieses durchführen und den Bundestag bei entsprechenden Fragen beraten. Für Rheinland-Pfalz erwarte ich, dass die Landesregierung die Studie und die Ergebnisse ernst nimmt, sie intensiv verfolgt und schaut, was davon auf unser Land und unsere Bildungslandschaft übertragbar ist. Selbstverständlich muss dabei immer der Bereich der Wirtschaft und Arbeitswelt mitgedacht werden. Mit dem Chatbot GPT können, so die Experten, auch Prozesse und Unternehmen beschleunigt werden. Mehr in der zweiten Runde. (Beifall der CDU)

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Hendrik Hering

Wir dürfen weitere Gäste im Landtag begrüßen, zunächst Schülerinnen und Schüler der Hermann-Gmeiner-Realschule aus Daaden, dort die 10. Jahrgangsstufe. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause) Unser Gast ist zudem die Bundeswehr aus Mayen. Herzlich willkommen bei uns! (Beifall im Hause –

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Martin Haller SPD

Sehr gut!) Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist gerade ein bisschen en vogue, sich die Reden zu dem Thema von ChatGPT schreiben zu lassen und dann hier vorzutragen. Allerdings sieht die Geschäftsordnung vor, dass wir sozusagen das freie Wort halten sollen und keine vorgedruckten Reden. Daher stößt Künstliche Intelligenz hier am Pult noch an seine Grenzen. Deswegen habe ich das dann nicht gemacht. (Abg. Martin Haller, SPD: Das spricht sehr für Dich!) Meine Damen und Herren, ich habe es schon mehrfach gesagt: Die digitale Revolution, in der sich unsere Gesellschaft befindet, ist mindestens vergleichbar mit der Erfindung des Buchdrucks oder der Dampfmaschine. Wir befinden uns in allen Lebensbereichen in einem Transformationsprozess, der sich immer mehr auf Digitalisierung und Künstliche Intelligenz beruft. Daher ist es eine ganz, ganz entscheidende Frage, wie wir mit diesen Realitäten umgehen. Ich bin froh zu hören, dass wir ein bisschen gelernt haben. Während wir – gerade in Deutschland – bei der Digitalisierung noch lange, lange hinterhergehinkt sind, wenn man sich den internationalen Vergleich ansieht, holen wir jetzt mit Hochdruck im Bildungsbereich seit der Novelle des Schulgesetzes, aber auch beschleunigt durch die Pandemie, beim Thema „Digitalisierung“ in allen Lebensbereichen und bei der Bildung und im Schulbereich gerade einiges auf; denn es ist eben die Lebensrealität. Es ist die Lebensrealität von vielen Menschen, und es ist vor allem die Lebensrealität der jungen Menschen. Das ist sie nicht nur jetzt, das wird sie auch in Zukunft sein. Es ist nicht nur so, dass Digitalisierung zu einer Substitution bisher menschlicher Tätigkeiten führt. Der Unterschied ist noch einmal ein anderer. Wir können davon ausgehen, dass die Ergebnisse von Künstlicher Intelligenz einfach besser sind als die, die Menschen heute in vielen Bereichen bringen. Ich glaube, das ist noch einmal eine ganz andere Herausforderung – gesellschaftlich, ethisch, philosophisch –, aber letztlich auch eine große Chance, die wir nutzen können und sollten. Wir nutzen Sie dann am besten, wenn wir unsere jungen Menschen dafür fit machen, indem wir sie ermutigen und nicht fragen: Hast Du Deine Hausaufgaben mit ChatGPT gemacht? Wenn eine Fragestellung bei einer Hausaufgabe so gestellt ist, dass es clever, intelligent, effizient und richtig ist, sie mithilfe Künstlicher Intelligenz zu beantworten, dann ist das doch eine positive Leistung des Schülers und der Schülerin (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Genau!) und nicht etwas, das wir sanktionieren sollten. Vielmehr sollten wir sie im Sinne eines guten Lebenswandels und der positiven Gestaltung unserer Gesellschaft dazu befähigen, diese Künstliche Intelligenz so einzusetzen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Ich glaube, deswegen muss man sich in den Schulen und in der Politik damit auseinandersetzen, was Künstliche Intelligenz bedeutet. Ich habe dann tatsächlich doch einmal eine sehr kompetente Stelle befragen lassen, was denn ChatGPT ist und wie sich ChatGPT seine Antworten holt. (Unruhe der CDU – Glocke des Präsidenten) Ich möchte – mit Erlaubnis des Präsidenten – ChatGPT zitieren. ChatGPT sagt: Als künstliches Intelligenzmodell nutze ich mein generiertes Wissen und das Datenmaterial, auf welches ich während des Trainingsprozesses Zugriff hatte. Diese Informationen stammen aus einer breiten Palette von Quellen wie Büchern, Artikeln, Websites und anderen Dokumenten. Ich nutze mein generiertes Verständnis, um auf die Fragen, die ich erhalte, zu antworten. Da ich keinen Zugang zu aktualisierten Informationen habe und die Antworten auf Ihre Fragen nicht auf einer aktuellen Quelle basieren, wird es wichtig sein, sicherzustellen, dass die Informationen, die ich Ihnen gebe, auf dem aktuellen Stand sind und von mehreren vertrauenswürdigen Quellen bestätigt wurden, bevor Sie sie in irgendeiner Weise verwenden. – Ende des Zitats von ChatGPT. Ich finde, ChatGPT gibt uns sehr gute Informationen darüber, wie wir mit ChatGPT umgehen sollten. Das bedeutet eben, dass wir uns in der Schule dafür öffnen, Lehrerinnen und Lehrer qualifizieren, die Anwendung üben und in der Schule darüber reden, auch über die Gefahren und darüber, was hinter Künstlicher Intelligenz steckt. Ich sage ganz klar: Wir reden viel – zu Recht – über Bildungsstandards und über die Frage, was Kinder nach der 4. Klasse können müssen. Ich finde es gut, dass wir darüber sprechen, was Matheleistung angeht, was Zuhören angeht, was Rechtschreibleistung angeht. Ich finde aber auch, dass wir darüber sprechen sollten, dass man schon nach der Grundschule ungefähr wissen sollte, was ein binärer Code und was ein Algorithmus ist. Nicht, dass jeder programmieren können muss, aber es schadet nicht, zu wissen, wie die Welt von morgen aufgebaut ist. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Hendrik Hering

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Paul.

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Joachim Paul AfD

Sehr geehrte Kollegen, liebes Präsidium! Was ist die AfD für eine Partei, und warum wird sie gewählt? Die AfD ist eine einwanderungskritische, rechtskonservative bzw. rechtspopulistische Partei, die die Ängste in der Bevölkerung aufgreift und Themen anspricht, die die anderen Parteien nicht ansprechen. (Abg. Michael Frisch, AfD: Hört, hört! – Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP – Unruhe im Hause) Die AfD schließt damit eine Repräsentationslücke. (Glocke des Präsidenten) So weit, so gut, das sagt die KI. Ich bin damit einverstanden. Die gleiche KI bzw. das Interface des Sprachmodells ChatGPT hat das Abitur mit einer 3,3 bestanden, wenn auch mit leichten Schwächen in Mathematik. Die Korrektoren bemängelten unter anderem umständliche Rechenwege. Immerhin, die drei ist bekanntlich die eins des kleinen Mannes. (Zuruf des Abg. Philipp Fernis, FDP – Unruhe im Hause – Glocke des Präsidenten) Die AfD ist die Partei des kleinen Mannes. (Beifall der AfD) Als Patriot habe ich natürlich unter anderem auf das deutsche Sprachmodell Lominous des Heidelberger Unternehmens Aleph Alpha zurückgegriffen. Das schlägt sich in der Spitzengruppe der Sprachmodelle, die laut Börsenzeitung von chinesischen, US-amerikanischen und israelischen Unternehmen dominiert werden, immerhin noch recht gut. Aleph Alpha-Chef Andrulis, der in der Forschungsabteilung von Google gelernt hat, formulierte jüngst im Handelsblatt sieben Thesen, vier davon möchte ich anführen. Ich halte sie für sehr prägnant. Erstens: KI löst eine industrielle Revolution aus. Zweitens: Bislang haben sich die Menschen an die Bedürfnisse der Maschine angepasst, jetzt ist es umgekehrt. Drittens: Gerade entsteht die Infrastruktur der digitalen Welt der Zukunft. Viertens: Im Bereich KI hat Europa eine faire Chance, aber eben nicht mehr lange. Tatsächlich muss Deutschland mehr tun, um hier seine technologische Souveränität zu wahren und zu verteidigen. Der KI-Bundesverband sagt, es wäre gefährlich und fahrlässig, die technologische Entwicklung den großen TechKonzernen in den USA und China zu überlassen. Wir dürfen jetzt nicht zögern und die Chance vergeben, die Zukunft mitzugestalten. Der Verband fordert unter anderem den Aufbau eines KI-Hochleistungsrechenzentrums. Es ist also höchste Zeit, sich mit dem Thema zu beschäftigen. Ein Blick auf die Chronologie. Am 23. Januar habe ich eine Kleine Anfrage zum Interface ChatGPT, basierend auf GPT-3 und perspektivisch GPT-4, und den Herausforderungen in der Schule gestellt. Wir hatten dann am 27. Februar einen Bericht im Trierischen Volksfreund über Künstliche Intelligenz. Wir haben dann noch einen Berichtsantrag gestellt. Jetzt flattert uns die Aktuelle Debatte der SPD ins Haus. Sie haben sie gerade eben begonnen, aber wir waren immerhin schneller und erster. (Zurufe von der SPD: Oh!) Wir waren die erste Fraktion, die das Thema gesetzt hat. Das gehört zur Vollständigkeit dazu. Wieder einmal haben wir es auf die Tagesordnung gesetzt. Wir finden gut, dass angesichts dieser Relevanz die SPD diese Debatte eingebracht hat. Nicht so gut finden wir hingegen, dass die Landesregierung diesen Komplex bisher sehr stiefmütterlich behandelt hat. Der Trierische Volksfreund stellte fest, das rheinland-pfälzische Bildungsministerium habe – ich zitiere – „bislang kaum Vorbereitungen auf die Verbreitung Künstlicher Intelligenz an den Schulen getroffen“. – Zitatende. Offenkundig hat sich auch der SPD-Kanzler noch nicht mit Künstlicher Intelligenz beschäftigt, sonst würde Scholz nicht von 90 Millionen Zuwanderern sprechen, die wir angeblich in Deutschland bald brauchen werden. Das Motto für die Einwanderung der Zukunft kann nämlich nur lauten, gerade im Zeitalter von KI – Frau Groß hat es anklingen lassen –, Qualität statt Quantität. Masseneinwanderung ist von gestern. Für einfache Tätigkeiten, die heute häufig unqualifizierte Zuwanderer verrichten, werden künftig keine Menschen mehr benötigt. Das ist eine zentrale Lehre aus dem Aufstieg der Künstlichen Intelligenz. Die Chancen, die sich daraus für eine vergreisende Gesellschaft ergeben, sind immens und groß. Die Chancen übersteigen die Risiken bei Weitem. Auch mit weniger Menschen in Deutschland könnten wir künftig sehr gut zurechtkommen. Die Künstliche Intelligenz wird für große Veränderungen in der Arbeitswelt sorgen. Doch in dieser Aktuellen Debatte hat die SPD das Klassenzimmer in den Mittelpunkt gerückt. Tatsächlich müssen sich unsere Lehrer mit KI und ChatGPT möglichst bald auseinandersetzen; denn die KI wird über die nächsten Jahre immer besser werden und die Schule vor große Herausforderungen stellen. Die Textproduktion im Rahmen der Leistungsfeststellung in der Schule dürfte deutlich an Wert verlieren, mündliche Prüfungen notwendigerweise an Wert gewinnen. Wir müssen die Schüler in die Lage versetzen, ChatGPT mit kritischem Geist zu nutzen und nicht alles für bare Münze zu nehmen, was der Chatbot in einem vielleicht gefälligen Fließtext ausspuckt. Wir müssen die Schüler dazu bringen bzw. in die Lage versetzen, ganz präzise Fragen zu stellen; denn darauf kommt es an. Die Frage steht am Anfang des Outputs, der so wichtig sein kann für die Schule und den Lernerfolg. (Glocke des Präsidenten) Ich komme in der zweiten Runde zu unseren konkreten Hinweisen und Bemerkungen zum Schulalltag. Vielen Dank und bis zur zweiten Runde. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die FDP-Fraktion spricht Abgeordneter Weber.

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Marco Weber FDP

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Mit der Vorstellung von ChatGPT im November 2022 wurde für eine breite Öffentlichkeit sicht- und erlebbar, welche Möglichkeiten mithilfe Künstlicher Intelligenz bestehen. Auf Basis einer gigantischen Menge an Datensätzen kann dieses Programm zu einem beliebigen Thema Texte erstellen. So können etwa Reden, Gedichte oder Sachtexte in kürzester Zeit von der Künstlichen Intelligenz erstellt werden. Die Ergebnisse sind faszinierend, aber ein Einser-Kandidat ist der Textroboter noch nicht. Im Gegenteil, je nach Fach fällt das Programm bisher durch die Abiturprüfung. Das hat der Bayerische Rundfunk in Zusammenarbeit mit einigen Gymnasien festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dennoch dringt Künstliche Intelligenz in all seinen Facetten immer stärker in unsere alltägliche Lebens- und Arbeitswelt ein. Nicht zuletzt im Bereich der Bildung werden Risiken und Chancen von Anwendungen dieser Systeme heiß diskutiert, wie auch heute hier. Um auf diese neue Entwicklung zu reagieren, wurde bereits am 10. Februar das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag beauftragt, ChatGPT und vergleichbare Computermodelle vertieft zu untersuchen und ihre Auswirkungen zu analysieren. Ein spezieller Fokus liegt dabei auf Bildungsprozessen in Schule, Hochschule und der Aus- und Weiterbildung. Auch die Kultusministerkonferenz beschäftigt sich bereits mit dem Thema. Für uns Freie Demokraten ist allerdings jetzt schon klar: Wir brauchen mehr Transparenz bei der Künstlichen Intelligenz sowie einen regelbasierten Einsatz im Unterricht und keine voreiligen Verbotsdebatten. Der Mehrwert bei der Integration von Künstlicher Intelligenz in der rheinland-pfälzischen Bildungskette ist enorm. Lehrkräfte können so bei der Unterrichtsvorbereitung entlastet werden, und Schülerinnen und Schüler erhalten ein weiteres Tool zum Lernen in einer modernen Welt. Gleichzeitig verfügen rheinland-pfälzische Lehrkräfte über die nötigen Fähigkeiten, um bereits jetzt über die Gefahren und Risiken im Unterricht zu informieren. Dennoch muss in der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften auf die Integration solcher KI-gestützter Werkzeuge ein Fokus gelegt werden. Abhängig von der Entwicklung der Künstlichen Intelligenz müssen eventuell Lehrpläne und pädagogisch-didaktische Herangehensweisen überarbeitet werden. Genau deswegen haben wir als Ampelkoalition das digitale Kompetenzzentrum geschaffen, um den Lehrkräften und Schulen Unterstützung aus einer Hand zu bieten. Zudem hat Rheinland-Pfalz mit dem Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz eine Einrichtung, die spezielle Lehr- und Lernprozesse mithilfe intelligenter Analyseverfahren modelliert und bereits Erfahrungen und Expertise in diesem Bereich gesammelt hat. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Schule ist und war schon immer ein lernendes System. In der neuen Normalität einer digital geprägten Welt wird die Künstliche Intelligenz zunehmend eine Rolle spielen. Diesen Prozess gilt es zum Mehrwert für alle zu begleiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn ich mir anschaue, wie ich 1991 die landwirtschaftliche Lehre nach Abschluss der Realschule mit landwirtschaftlichen Maschinen und Einsatz auf den Feldern im Vergleich zu der heute weiterentwickelten eingesetzten Technik gemacht habe, dann brauchen wir keine Angst vor Künstlicher Intelligenz bzw. neuen Techniken zu haben, sondern wir müssen mit Mut und Tatendrang an das Thema herangehen. Ich finde es gut, dass wir heute diskutieren und abwägen, welche Folgen es für unsere Kinder bzw. für einen selbst haben kann und wird. Ich persönlich bzw. wir als Freie Demokraten sind davon überzeugt, dass künftig die Schlitze im Haus für die Elektroleitung, das Setzen einer Elektrodose, die Dachlatten auf dem Dach, die Dachpfannen und die Installation einer Solaranlage zwar planerisch von Künstlicher Intelligenz unterstützt werden können, aber dennoch Personal, handwerkliche Fähigkeiten und handwerkliche Ausbildung vonnöten sind. Das sind die Themen, die wir zueinander bringen müssen, indem wir moderne, auch Künstliche Intelligenz im Handwerk und Gewerbe zum Vorteil aller, zum Wohlstand der Lebensverhältnisse von uns, in Europa und auf dieser Welt einsetzen. Daher heißt es, mutig an das Thema heranzugehen, abzuwägen und die Chancen zu nutzen, die in ChatGPT und anderen Formaten liegen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Hendrik Hering

Für die FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! ChatGPT ist im Moment in aller Munde. Ende 2022 hat das Unternehmen OpenAI eine Sprachgenerierungs-KI öffentlich zugänglich und damit nutzbar gemacht. ChatGPT kann anhand von Fragestellungen Texte generieren. Das haben wir mehrfach gehört. Schüler experimentieren bereits mit dieser Software. Vonseiten der Lehrkräfte steigt die Nachfrage nach Weiterbildung in diesem Bereich. Das Thema „KI an Schulen“ darf nicht verschlafen werden. Daher ist es richtig, dass wir heute über die Auswirkungen auf das Lernen und Lehren diskutieren. Sicherlich ist die Künstliche Intelligenz eine Errungenschaft, die unsere moderne Gesellschaft in vielen Dingen des Alltags unterstützt, sogar voranbringen kann. Wir müssen aber lernen, damit umzugehen und die Herausforderungen, aber auch die Grenzen ehrlich zu benennen. Mit der Künstlichen Intelligenz im Unterricht ist es nach meinem persönlichen Dafürhalten wie mit dem Umgang mit Salz in Lebensmitteln, zu viel ist schädlich. Ein Muskel, der nicht beansprucht wird, verkümmert. Wenn wir keine Texte mehr lesen und das Lesen nicht mehr regelmäßig üben, wird sich unsere Lesegeschwindigkeit reduzieren, das Leseverstehen sich verschlechtern. Wenn wir nicht mehr üben, Rechenaufgaben mit Papier und Bleistift zu lösen, so wird sich unsere Kopfrechenfähigkeit entweder gar nicht erst ausbilden bzw. diese Fähigkeit immer mehr verkümmern. Das sind alles Folgen unserer modernen Entwicklung. Dafür bekommen wir heute Texte vorgelesen und hochkomplizierte Rechenaufgaben über unser Mobiltelefon oder die Smartwatch als einfaches Ergebnis serviert. Die vorangegangene Eingabe versteht sich als Diktat. Wir können uns dieser Entwicklung nicht entziehen. Unsere Kinder, die digital Eingeborenen, können eher ein Smartphone bedienen, als zwei Sätze fehlerfrei handschriftlich zu Papier bringen. (Abg. Jaqueline Rauschkolb, SPD: Das stimmt doch gar nicht! – Weitere Zurufe von der SPD) Dazu gibt es existierende Sprachmodelle, die ohne Probleme einen menschlichen Text in Windeseile erzeugen können. Selbst Fragen können hier problemlos beantwortet werden. Man kann sich sogar aussuchen, wie alt der Verfasser des Texts sein soll. Jugendsprache? – Kein Problem, ChatGPT macht es möglich. Doch was hat das Ganze mit der Künstlichen Intelligenz in der heutigen bzw. in der morgigen Schulbildung zu tun? – Wir müssen darauf reagieren. Genauso wie man bei der Einführung des Taschenrechners die neuen Aufgaben der Anwendung mit Taschenrechner anpassen musste, müssen wir heute die Lehrpläne anpassen, einziger Unterschied, ganzheitlich, nicht nur in einem Fach. Inwieweit wir gegebenenfalls Unterrichtseinheiten mit oder ohne technische Hilfsmittel generieren müssen, ist Aufgabe unserer Bildungswissenschaftler. Hier maße ich mir nicht an, eine optimale Lösung vorschlagen zu können. Wir müssen uns die Frage stellen, ob wir künftig Alltagskompetenzen lehren, wenn immer mehr Aufgaben automatisiert werden und die Persönlichkeitsentwicklung zurückgeht. KI bringt uns nicht nur große Vorteile. Sie stellt uns große Aufgaben, die gelöst werden wollen. Es braucht eine KI mit Maß und Ziel für eine optimale Schulbildung der nächsten Generation. Die Politik ist aufgefordert, den Blick auf die rasant fortschreitende Entwicklung bezüglich KI zu richten und Maßgaben für den verantwortungsvollen Umgang zu formulieren. Hierzu gehört auch, dass wir unsere Lehrerinnen und Lehrer weiterbilden und in die Lage versetzen, KI-Texte zu erkennen. Die Diskussion über KI darf aber auf keinen Fall die bereits bestehenden Herausforderungen überschatten. Lehrermangel, Inklusion, Förderbedarfe, Migration, kulturelle Herausforderungen, Glasfaseranbindung, Schul-IT und weitere Themen, die uns umtreiben, dürfen wir dabei nicht vergessen. Danke schön. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Hendrik Hering

Für die Landesregierung spricht Bildungsministerin Dr. Hubig.

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Dr. Stefanie Hubig

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Erst einmal ganz herzlichen Dank an die SPD-Fraktion dafür, dass wir heute diese Aktuelle Debatte haben. Ich bin froh, dass wir uns heute mit diesem wichtigen Thema unter vielen Aspekten, aber vor allem unter dem Aspekt auseinandersetzen: Was bedeutet eigentlich Künstliche Intelligenz? Was bedeutet ChatGPT für die Schulen? Herzlichen Dank dafür. Wenn man Gespräche mit einer Künstlichen Intelligenz führt, wenn man sich per Sprachbefehl jede Arbeit abnehmen lässt und sich hinterher für Ergebnisse feiern lässt, dann ist das nicht nur etwas, was heute, in dieser Zeit diskutiert wird, sondern schon zu früheren Zeiten. Die Älteren unter uns erinnern sich vielleicht; es gab eine Serie, die hieß „Knight Rider“ mit einem Auto, das K.I.T.T. hieß. (Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Ja, ich sehe, es gibt einige Ältere unter uns. Ich erinnere mich auch noch gut. Als man das im Fernsehen gesehen hat oder sehen konnte – die einen waren Fans, die anderen weniger –, hat man es häufig belächelt, weil man irgendwie dachte: Wie versponnen ist das eigentlich, dass Autos sprechen können und ein Auto das macht, was man ihm sagt? (Abg. Martin Haller, SPD: Das war super!) Wir sehen heute, das ist die Gegenwart, und nicht erst seit ein oder zwei Jahren, sondern schon seit geraumer Zeit. Das, was wir jetzt mit ChatGPT sehen, ist keine Revolution, es ist ein weiterer Schritt der Evolution, der Digitalisierung, in der wir schon seit vielen Jahrzehnten stecken. Das Besondere an ChatGPT ist aber, dass es alle nutzen können, es einen ganz niedrigschwelligen Zugang hat, es fast jeder, jede von uns schon einmal benutzt hat. Ich bin sicher, auch die Schülerinnen und Schüler der Realschule plus in Daaden beschäftigen sich nicht nur mit der Friedensglocke und der Demokratieerziehung, sondern wahrscheinlich auch mit ChatGPT und haben es schon genutzt. ChatGPT hat viel Potenzial, aber auch da muss ich jetzt leider zu der schlechten Nachricht kommen: Es wird das Lernen nicht überflüssig machen. (Abg. Martin Haller, SPD: Was?) Das Lernen bleibt wichtig. Es ist wahrscheinlich wichtiger denn je; denn nur dann, wenn Kinder, wenn Jugendliche, wenn Menschen Texte lesen, sie verstehen können, wenn sie schreiben können, wenn sie Dinge einordnen können, können sie auch an dieser Gesellschaft, an dieser Demokratie teilhaben. Das heißt, wir brauchen Wissen im Umgang mit Künstlicher Intelligenz: Was kann sie? Was kann sie nicht? Wie sehr kann man sich darauf verlassen? Sind die Ergebnisse zutreffend? Man muss Ergebnisse reflektieren. Auch das, was Künstliche Intelligenz über die AfD sagt, kann man durchaus anders sehen und durchaus zu anderen Ergebnissen kommen. (Abg. Sabine Bätzing-Lichtenthäler, SPD: Ja! –

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Martin Haller SPD

Aber hallo!) Faktenwissen bleibt wichtig. Das Erlernen von Lesen, Schreiben, Basiskompetenzen, Rechnen, alles das kann uns nicht von Künstlicher Intelligenz abgenommen werden, vor allem auch nicht das kritische Denken. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP sowie des Abg. Michael Frisch, AfD) Was wir auch brauchen, ist ein grundlegendes Verständnis der Funktionsweise. Das ist hier schon angesprochen worden. Nur wenn wir zumindest wissen, wie Künstliche Intelligenz, wie ChatGPT in den Grundzügen funktioniert, können wir am Ende die Ergebnisse einordnen und damit umgehen. Wir brauchen neue Lern- und Prüfformate. Auch das ist klar. Wie setzt man KI im Unterricht, wie setzt man sie zu Hause ein? Wir müssen die Möglichkeiten didaktisch sinnvoll nutzen. Ich sage das ganz offen, Verbote von Künstlicher Intelligenz, von ChatGPT in unseren Schulen machen keinen Sinn. Das ist die Realität, das ist die Gegenwart, und es ist die Zukunft. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Wir müssen uns aber auch nicht verstecken. Unsere Schulen, unsere Lehrerinnen und Lehrer in Rheinland-Pfalz, unsere Schülerinnen und Schüler können sehr gut damit umgehen. Kollege Teuber hat gerade schon das KarolinenGymnasium in Frankenthal erwähnt. Das ist ein Beispiel, aber es gibt darüber hinaus viele, viele andere Schulen, in denen Künstliche Intelligenz im Unterricht eingesetzt wird. Das ist gut so; denn Künstliche Intelligenz – das, finde ich, ist ein Punkt, den wir auch nicht vergessen dürfen – kann zur Bildungsgerechtigkeit beitragen. KI-Systeme können Schülerinnen und Schülern personalisierte Lernerfahrungen bieten. Sie können adaptieren auf das, was Schülerinnen und Schüler können. Sie können sie individuell fördern, individuelle Stärken und Schwächen können stärker abgebildet, Schülerinnen und Schüler können da abgeholt werden, wo sie stehen. Ich denke, auch diese Chance für die Bildungsgerechtigkeit müssen wir ergreifen. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Ich habe es gerade gesagt, die Schulen können schon viel, aber natürlich brauchen sie auch die Unterstützung. Sie müssen bei diesen neuen, bei diesen rasanten Entwicklungen begleitet werden. Genau das tun wir. Wir haben quasi einen Thinktank in Rheinland-Pfalz – so etwas gibt es nur in RheinlandPfalz –, das Digitale Kompetenzzentrum – es ist schon mehrfach erwähnt worden – beim Pädagogischen Landesinstitut. Das ist eine Stelle, die alle Schulen in Rheinland-Pfalz über neueste Technik und Pädagogik berät. Das Digitale Kompetenzzentrum vernetzt Wissenschaft und Schulpraxis, es stellt Materialien bereit. Es baut derzeit an einem Serviceportal DigiKomp, also auch noch einmal ganz konkret auf die Digitalisierung, auf die Notwendigkeiten, auf das Thema „KI“ angewendete und vor allen Dingen zur Verfügung gestellte Materialien. Es gibt entsprechende Fortbildungen beim Pädagogischen Landesinstitut, die stark nachgefragt sind, die jetzt im März, April zum Thema „ChatGPT“ starten. Zum Thema „Künstliche Intelligenz“ gibt es schon viele. Ich glaube, es ist wichtig, dass genau das genutzt wird. Wir sehen bei den Lehrerinnen und Lehrern, dass es großen Bedarf und großes Interesse gibt. Die KMK-Ebene – Kollege Teuber hat es erwähnt – arbeitet an gemeinsamen Empfehlungen. Ich wünschte mir, dass wir gemeinsam, alle Bundesländer, eine einheitliche Handreichung für die Schulen zur Verfügung stellen. Wir sind mit in der Arbeitsgruppe. Ich denke, wir werden zu guten Ergebnissen kommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das 21. Jahrhundert ist da. Wir leben quasi in dem, was wir uns früher einmal nur als Zukunft oder als irreal vorgestellt haben. Ich denke – nur noch einen Satz dazu –, die Schule der Zukunft, die wir mit dem Bildungsministerium, mit den Schulen hier in Rheinland-Pfalz machen, ist die richtige Antwort auf Umwälzungen. Wir zeigen, dass es wichtig ist, sich mit neuen Lehr- und Lernformaten zu befassen, nicht erst dann, wenn es irgendwann einmal soweit ist, sondern schon jetzt proaktiv, und das tun unsere Schulen in Rheinland-Pfalz. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Teuber.

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Sven Teuber SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich sagte es schon, wir haben viele Expertinnen und Experten zu dem Thema „KI“ in Rheinland-Pfalz beheimatet. Wir durften unter anderem mit Frau Bast und Frau Wallerath von der Berufsbildenden Schule Gestaltung und Technik in Trier sprechen. Die beiden sind bundesweit bei dem Lehrerpreis mit dem dritten Platz für ihre Arbeit der fächerübergreifenden und interdisziplinären Unterrichtseinheit zum Thema „Künstliche Intelligenz“ ausgezeichnet worden. Die Schülerinnen und Schüler haben analysiert, was Elemente der Künstlichen Intelligenz sind, wo die Künstliche Intelligenz unsere Nervenstränge und unsere körperlichen und biologischen Fähigkeiten als Mensch adaptiert, die teilweise deutlich besser ausgestattet sind, als eine KI das kann. In dem Zusammenhang haben sie das am autonomen Fahren gemacht und hinterfragt, wie Algorithmen entstehen, wie ein Auto tatsächlich lernt, autonom zu fahren. Damit haben sie das geschafft, was Bart Simpson in seinem Unterricht wohl offensichtlich weniger erfahren hat, nämlich einen motivierenden, mitnehmenden Unterricht. Die Schülerinnen und Schüler haben fächerübergreifend mit den Lehrerinnen und Lehrern gemeinsam die Unterrichtseinheit entwickelt, und dafür wurden Frau Bast und Frau Wallerath zu Recht mit dem Deutschen Lehrerpreis ausgezeichnet. Dafür herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle. (Beifall der SPD, vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Wir sehen, dass Künstliche Intelligenz deutlich mehr ist als ChatGPT. Wir sehen auch, dass ein Unterricht anders aufgebaut werden kann, wenn man digitale Elemente aufnimmt. Wir bekommen für Lehrerinnen und Lehrer auch die Möglichkeit, Diagnostik ganz anders zu ermöglichen, Lernstände zu unterschiedlichen Zeitpunkten individueller zu erfragen, Stärken und Schwächen zu analysieren und Förderpläne und individuelle Ziele zu erarbeiten. Diagnostik – das wissen wir auch aus dem IQB-Bericht – ist ein ganz entscheidender Punkt, um Kernkompetenzen weiterzubringen. Da wollen wir die digitalen Mittel nutzen, um Kolleginnen und Kollegen in ihrer guten Arbeit zu bestärken. Ich muss der Landesschüler*innenvertretung, die ich sehr schätze, erst einmal widersprechen. Hausaufgaben werden weiterhin notwendig sein; denn sie müssen in dem Zusammenhang intelligent sein, sodass ich tatsächlich erkenne, wie ich Aufgaben hinterfrage, wie ich Aufgaben stelle und wie ich zu Hause das weiterentwickle, (Glocke des Präsidenten) was wir im Unterricht gemeinsam als Team begonnen haben. Diesen Dialog werden wir gerne mit der Landesschüler*innenvertretung weiterführen. Vielen Dank. (Beifall der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Steven Wink, FDP)

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Hendrik Hering

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Groß.

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Jennifer Groß CDU

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass wir gemeinsam mit den demokratischen Parteien in eine gemeinsame Richtung gehen. Was braucht es bezüglich Chatbots in den Klassenzimmern bei uns? – Es müssen Handlungsanweisungen herbei, es müssen Fortbildungen herbei, und das schnell und zügig und vor allem flächendeckend. Auch mit Blick auf die scheinbar banalen Hausaufgaben – ja, sie wird es weiterhin geben –, es muss die Dimension herbei, um klarzumachen, was KI ist, wie das Blended Learning funktioniert, das es bereits gibt; denn auch das ist leider noch nicht an allen Schulen gleichermaßen angekommen. Wir müssen schnell mit gesicherten Informationen aufwarten. Wir müssen mit Schulen, Eltern, mit Schülerinnen und Schülern, mit Vertretern sämtlicher Verbände, die im Bildungssystem relevant sind, mit den Arbeitsagenturen, mit allen, die mit Bildung und Wirtschaft zusammenhängen, sprechen und gemeinsam schauen, wie wir hier vorangehen. Wir als CDU sind davon überzeugt, dass es eine Unterscheidung geben muss zwischen einerseits Chatbot und KI insgesamt und dem herkömmlichen Anfertigen von Hausaufgaben. Wir dürfen die Augen nicht vor systemischen Veränderungen, vor einer technischen Neuerung verschließen, sie aber auch nicht vorschnell in die eine oder andere Richtung verteufeln. Für uns ist klar, Bildung und die Nutzung von geistigem Eigentum sind ein zu lernendes und ein zu lehrendes Kulturgut, das wir nicht aufgeben werden, bei dem wir uns aber immer wieder fort- und weiterentwickeln müssen. (Beifall bei der CDU) Ein Letztes: Auch sollte sich die Landesregierung mit den heimischen ITFirmen zusammensetzen und erörtern, mit welchen beispielsweise Plagiatsprogrammen man ChatGPT unter Umständen identifizieren kann; denn technisches Know-how und programmatisches Denken KI haben wir auch in Rheinland-Pfalz und nicht nur in den USA. Lassen Sie uns gemeinsam die Entwicklung der Technologie offen, ehrlich und streitbar begleiten. Vielen Dank. (Beifall der CDU)

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Joachim Paul AfD

Sehr verehrtes Präsidium, liebe Kollegen! Ich denke, ein Ertrag der Debatte ist, dass wir die Schüler gerade jetzt ertüchtigen müssen, das, was ein Chatbot – ich sage jetzt mal salopp – ausspuckt, auch relativieren, einordnen und kritisieren, kritisch hinterfragen zu können. Dafür ist gesundes und solides Faktenwissen notwendig. Das heißt also, gerade jetzt, wenn wir es – ich will es einmal vorsichtig sagen – mit großen Herausforderungen und in manchen Teilen mit einer Bildungsmisere zu tun haben – wir hatten die Diskussion um die IQB-Studie –, ist es besonders gefährlich, wenn dieses Fundament, auf dem die Kritik stattfinden kann, schwindet. Daher muss das kritisch ins Auge gefasst werden. Ich möchte mich noch einmal auf die Lehrer beziehen. Es ist auch ein Ertrag dieser Debatte, dass es den Lehrern mit KI möglich wird, auf intelligente Weise Zeit zu sparen; denn viele Routinearbeiten können künftig an die KI ausgelagert werden; denn die ist jetzt schon in der Lage, einfache Prüfungen zu entwickeln, zu korrigieren und ganze Unterrichtsreihen zu planen. Auch das muss jetzt den Lehrern zügig vermittelt werden. Da haben Sie, Frau Staatsministerin, einiges zu tun; denn wir wissen, dass viele Kollegen die Bezeichnung „Moodlemuffel“ verdient haben, weil sie sich nicht mit diesem Programm auseinandergesetzt haben, sich nicht mit dieser Technik auseinandergesetzt haben. Wir hatten dann im Zuge der Pandemie großen Nachholbedarf. Es hat auch daran gehakt, weil die Kollegen nicht mehr auf Ballhöhe waren. Sie haben sich nicht entsprechend fortbilden lassen. Noch ein Punkt zum Schluss. Kollege Teuber hat es gerade anklingen lassen, im Unterricht oder im Bereich Schule ist nicht nur ChatGPT eine KI, die interessant ist, sondern das gilt auch für das große Thema „Simulatoren“. Das war übrigens ein Ertrag unseres Besuchs auf der Gamescom. Dort haben wir einen Simulator vorgestellt bekommen, der vom Bayerischen Feuerwehrverband und einem Unternehmen aus Paderborn entwickelt worden ist. Die haben uns in der Diskussion gesagt, dass das eine große Bereicherung des Fachunterrichts an den Berufsschulen sein kann und es sogar Fälle gegeben hat, (Glocke des Präsidenten) in denen sich der Berufswunsch durch die Nutzung eines Simulators – Berufskraftfahrer, Feuerwehrmann, Polizist usw. – noch verstärkt hat. Das ist eine sehr interessante Entwicklung. Daher müssen wir auch das im Auge behalten. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Köbler.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrter Präsident, meine Damen und Herren! Mir ist abschließend noch einmal wichtig zu sagen, dass mir mit dem erweiterten Umgang mit Künstlicher Intelligenz an den Schulen – nicht nur an den Schulen, aber auch – das Thema „Barrierefreiheit“ in einem ganz umfassenden Sinn ein wichtiger Punkt ist. Es darf am Ende nicht von sozialen, körperlichen wie auch ökonomischen Zugangsvoraussetzungen abhängig sein, ob ich Künstliche Intelligenz zum Beispiel für die Schule nutze oder nicht. Ich bin da auch ganz guter Dinge, wenn wir die Dinge so offensiv angehen, wie das von allen dargelegt worden ist. Ich bin der Überzeugung, wenn wir heute über ChatGPT reden, dann ist es in etwa so, als wenn wir 2009 über „Wer-kennt-wen“ bei sozialen Netzwerken geredet haben. Die Kids, die heute in die Schule kommen, werden, wenn sie aus der Schule rauskommen, eine ganz andere Welt, was Künstliche Intelligenz angeht, vorfinden. Deswegen ist es wichtig, nicht irgendwie nur zu sagen, ChatGPT ja oder nein, sondern zu sagen, was es eigentlich bedeutet, mit Künstlicher Intelligenz umzugehen und möglichst einen Zugang zu allen zu haben, dass sie das nutzen können, um ihr Leben zu gestalten und ihr Leben besser zu machen. Das wird immer mehr Realität werden. Deshalb stimmt mich die Debatte im Landtag positiv, dass wir das proaktiv gemeinsam angehen. Herzlichen Dank. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Hendrik Hering

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist das zweite Thema der Aktuellen Debatte beendet. Die CDU-Fraktion hat von ihrem Optionsrecht Gebrauch gemacht. Deswegen kommen wir jetzt zu Punkt 1 c) der Tagesordnung: Medizinische Versorgung sichern – Studienplatzkapazität im Fach Humanmedizin ausbauen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5570 – dazu: Medizinische Versorgung sichern – Studienplatzkapazität um 250 zusätzliche, neue Studienplätze im Fach Humanmedizin ausbauen Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/5622 – Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Herber. (Abg. Dirk Herber, CDU: Gensch!) – Dr. Gensch, Entschuldigung. Es spricht Abgeordneter Dr. Gensch. (Unruhe bei der CDU) Das ist Ihr Sakko, deswegen. (Heiterkeit bei der CDU) Bitte jetzt Abgeordneter Dr. Gensch.

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Dr. Christoph Gensch CDU

Gerichtet an den Kollegen Herber fällt mir nur der Satz ein: „Schusterinnen, bleib bei Deinem Leisten!“ Ich übernehme weiterhin die Gesundheitspolitik. Ich glaube, dass wir damit ganz gut fahren. (Heiterkeit und Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! RheinlandPfalz hat ein gravierendes gesundheitspolitisches Problem, nämlich einen massiven Mangel an Ärzten. Die medizinische Versorgung ist akut gefährdet. Das muss man schon sagen. Dieses Problem ist auch für den Normalbürger überall im Land jeden Tag sichtbar. Die Hausärzteschaft ist überlastet, überaltert und bereits ausgedünnt. Die Krankenhäuser haben nur noch genügend Ärzte, weil die halbe Welt zu Hilfe eilt. Patienten warten monatelang auf Facharzttermine. Die Beantwortung der Großen Anfrage der CDU zu Notarztstandorten und Notfallbehandlungen in Kliniken hat gezeigt, dass eine flächendeckende Notarztversorgung rund um die Uhr in Rheinland-Pfalz durch ein funktionierendes und adäquat personalisiertes Notarztsystem nicht mehr gewährleistet ist. (Beifall der Abg. Ellen Demuth, CDU) Was brauchen Sie noch, um das Problem zu erkennen und entsprechend zu reagieren? (Beifall der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Seit Jahren fordern wir eine signifikante Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze um mindestens 200. Sie behaupten, Sie hätten für einen Aufwuchs der Studienplätze um 15 % in Mainz gesorgt. Fakt ist, an der JGU starteten im Jahr 2000 im Fach Humanmedizin 453 Studenten. Zu der Zeit waren es deutschlandweit 80.200 über das gesamte Medizinstudium. 2020 waren es deutschlandweit über 100.000 Studenten, während an der Uni Mainz 443 Studenten mit dem Medizinstudium begannen. Während also bundesweit mehr als 20.000 zusätzliche Medizinstudenten über das gesamte Studium hinweg geschaffen wurden, hat Rheinland-Pfalz das Niveau nur gehalten. Man kann hier nicht von einem Aufwuchs der Studienkapazität sprechen, auch nicht kurzfristig, wenn man sich die letzten Jahre anschaut: (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) 2016 463 Beginner, 2017 457, 2018 442, 2019 431, 2020 443, gerade jüngst mitgeteilt 2022 450; und das in den Zeitungen als Aufwuchs verkauft. Wir können diesen nicht erkennen. (Beifall der CDU sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Anfang Januar hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach deutschlandweit 5.000 zusätzliche Studienplätze gefordert und die Bundesländer um Unterstützung gebeten. Im Gesundheitsausschuss am 11. Januar 2023 erwiderte Ministerialdirektor Stich, dass Rheinland-Pfalz nicht Adressat dieser Forderung sei. Man bilde genug Ärzte aus. (Abg. Martin Brandl, CDU: Hört, hört!) Fakt ist, Rheinland-Pfalz liegt im Jahr 2022 auf dem viertletzten Platz, was die Statistik „Einwohner je staatlicher Medizinstudienplatz“ angeht, und weit unter dem Bundesdurchschnitt. Bundesdurchschnitt: 5.916 Einwohner je staatlicher Studienplatz, Rheinland-Pfalz 9.166. (Zurufe von der CDU: Oh!) Nur übertroffen von Niedersachsen mit 10.200. Die anderen zwei betroffenen Bundesländer, Bremen und Brandenburg, haben keine Universitäten. Sie sind teilweise auch zu klein. Sehr geehrte Frau Dreyer, sehr geehrter Herr Hoch, natürlich ist RheinlandPfalz Adressat dieser Forderung, sich endlich adäquat an der Ausbildung kommender Ärztinnen und Ärzte zu beteiligen. (Beifall der CDU sowie der Abg. Michael Frisch, AfD, und Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Auch haben die Ministerpräsidentin und der Minister wiederholt behauptet, dass Rheinland-Pfalz ausreichend und bedarfsorientiert Ärzte ausbilde. Unter anderem hat Frau Dreyer in der Plenarsitzung am 20. Dezember 2022 gesagt: „wir haben eine Universitätsmedizin in Rheinland-Pfalz, und das ist entspreSie [Ihre Forderung von 200 Medizinstudienplätzen] bitte nicht immer.“ Fakt ist, laut der Bedarfsprojektion für Studienplätze vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland hat Rheinland-Pfalz jedes Jahr über 200 Absolventen zu wenig, um den Bedarf an Ärzten im Projektionszeitraum 2020 bis 2035 zu decken und das jetzige Versorgungsniveau aufrechtzuerhalten. (Beifall der CDU) Sie behaupten, Sie hätten alle möglichen Studienplatzkapazitäten ausgeschöpft. Fakt ist, im Jahr 2018 wurde der Landesregierung ein Eckpunktepapier mit dem Titel „Aufbau eines weiteren Standorts für die Klinische Phase des Medizinstudiums der Universitätsmedizin Campus Koblenz“ überreicht. Das ist ein durchdachtes Konzept mit bis zu 60 klinischen Studienplätzen zusätzlich pro Semester. Das Konzept wurde abgelehnt. (Zuruf von der CDU: Unglaublich!) Vor dem Hintergrund, dass man über die Bundeswehr auf eine Beteiligung der Bundesrepublik und auf andere finanzielle Mittel hätte zugreifen können, ist das umso unverständlicher. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Wir brauchen gar nicht darüber zu reden, dass in Koblenz alle beteiligten Kliniken bereits akademische Lehrkrankenhäuser sind, 30 Hochschullehrer zur Verfügung stehen würden und man gerade in diesem Bereich wirklich gerüstet ist. (Zuruf des Abg. Gerd Schreiner, CDU – Unruhe bei der CDU – Glocke des Präsidenten) Sehr geehrte Damen und Herren, zusätzlich zu diesen eben erwähnten Punkten werden landauf, landab die Kommunen selbst tätig. Jüngst die Westpfalz mit einer Studienplatzkooperation mit einer ungarischen Universität, um 16 zusätzliche Studienplätze für die Region zu generieren, weil man einfach erkennt, dass es deutlich zu wenig ist. Und Sie? – Sie sind untätig. Dabei ist dies ein Umstand, der Sie jeden Tag umtreiben und beschäftigen müsste. Es ist eine Kernaufgabe des Staates, die ärztliche Versorgung sicherzustellen. (Beifall der CDU, bei der AfD sowie des Abg. Helge Schwab, FREIE WÄHLER) Frau Dreyer, wir brauchen mindestens 200 zusätzliche Medizinstudienplätze. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Mindestens!) Frau Dreyer, wir brauchen mindestens 200 zusätzliche Medizinstudienplätze. (Beifall der CDU, bei der AfD sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) Frau Dreyer, wir brauchen mindestens 200 zusätzliche Medizinstudienplätze. (Vereinzelt Beifall bei der CDU – Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Heiterkeit bei der SPD) Frau Dreyer, wir brauchen mindestens 200 zusätzliche Medizinstudienplätze. (Zurufe von der SPD – Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ich sorge mich um die medizinische Versorgung, Herr Lewentz. Da ist mir das Gelächter aus Ihren Reihen völlig egal. (Beifall der CDU, der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN – Glocke des Präsidenten) Wir brauchen mindestens 200 zusätzliche Medizinstudienplätze. (Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ihr Kurzzeitgedächtnis schwächelt! – Unruhe bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Herr Lewentz, wir brauchen mindestens 200 zusätzliche Medizinstudienplätze. Kurz zum Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER, meine Damen und Herren. Wir beteiligen uns in diesem Zusammenhang nicht an einem Überbietungswettbewerb. Unser Antrag beinhaltet die perspektivische Option auf weitere Studienplätze. Deswegen die Begrifflichkeit „mindestens 200“ auch mit dem Hinweis auf eine zweite medizinische Fakultät, die künftig zu implementieren ist. Wir verschließen uns perspektivisch nicht weiteren Plätzen, aber wir glauben, dass es momentan darum geht sicherzustellen, dass auch die Qualität der Ausbildungsplätze erhalten bleibt. Wir sind uns im Klaren darüber, wie herausfordernd ein solcher Aufwuchs ist, gerade weil wir die letzten fünf, zehn Jahre so untätig waren und nichts in diesem Land getan haben. (Beifall der CDU sowie der Abg. Martin Louis Schmidt und Peter Stuhlfauth, AfD) Deswegen noch einmal: Wir brauchen mindestens 200 weitere Medizinstudienplätze. Wir müssen dies in einer gemeinsamen Kraftanstrengung auch gewährleisten. Vielen Dank. (Beifall der CDU, der FREIEN WÄHLER und bei der AfD)

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Hendrik Hering

Für die SPD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Kusch.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste! Die heutige Debatte hat den Titel „Medizinische Versorgung sichern – Studienplatzkapazität im Fach Humanmedizin ausbauen“. Ich möchte mit Ihnen drei Fragen zu diesem Thema beleuchten. Zum einen: Ist die reine Ausweitung der Medizinstudienplätze ausreichend? Zweitens: Was wird aktuell getan? Drittens: Wie ist der Ausblick für die Zukunft? (Zuruf von der CDU: Düster!) Betrachten wir also die erste Frage. Die reine Anhebung der Medizinstudienplätze wird den Mangel an qualifizierten Ärzten speziell im ländlichen Bereich nicht beheben. Ich möchte Ihnen auch darstellen warum. (Zuruf von der CDU: Jetzt sind wir gespannt!) Bei einer Bleibequote von 40 % – das ist die Menge an Medizinern, die nach Abschluss des Studiums im Land verbleiben – hätten wir dann bei den geforderten 200 Studienplätzen am Ende der Ausbildung 80 Ärzte pro Jahr mehr in Rheinland-Pfalz, die im Land verbleiben würden. (Abg. Anke Beilstein, CDU: Das wäre doch ein Anfang! – Unruhe bei der CDU und bei der AfD – Glocke des Präsidenten) Auch bei diesen 80 Medizinern ist nicht gesagt, dass gerade die die Ausbildung machen, die benötigt wird, und sich dort niederlassen, wo sie gebraucht werden. Man sieht an diesem Beispiel, es gibt keine einfachen Antworten auf komplexe Fragen, wie Sie immer so gerne suggerieren wollen. (Vereinzelt Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es werden auch nicht, wie immer behauptet, weniger Mediziner ausgebildet. Nein, zum Beispiel durch die Landarztquote werden ab 2026 27 bis 30 approbierte Ärzte pro Jahr mehr in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen, die genau die Ausbildung machen werden, die gebraucht wird, und sich genau dort niederlassen werden, wo sie gebraucht werden, nämlich in unterversorgten und von Unterversorgung bedrohten Gebieten in Rheinland-Pfalz. Was wird weiter getan? – Bei der Landarztquote haben wir schon gesehen, das ist die richtige Richtung. Als weiteres Beispiel ist der Medizincampus in Trier zu nennen. Er ist ein Beispiel und Vorbild für eine dezentrale Ausbildung von Medizinern im klinischen Abschnitt. Hier wurden 30 neue Plätze geschaffen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf von der SPD: Sehr gut!) Mit der dezentralen Ausbildung wird auch ein großes Problem angegangen, nämlich die Verteilung der Mediziner auf die Fläche bzw. Ärzte in die ländlichen Regionen zu bekommen. Die meisten verbleiben nämlich nach Abschluss des Studiums in städtischen Gebieten und strebten bislang auch in die Krankenhäuser. Die im Oktober 2022 veröffentlichten Ergebnisse der regelmäßigen bundesweiten Befragung der Medizinstudentinnen und -studenten ergab aber, dass sich erstmals mehr für eine Niederlassung – das auch speziell im ländlichen Bereich – ausgesprochen haben. Ganz wichtig auch in diesem Zusammenhang ist die Zusammenarbeit der Landesregierung mit der Kassenärztlichen Vereinigung, um die Ärzte in den ländlichen Bereich zu bekommen, zum Beispiel durch die Landesförderung zur Famulatur in Praxen oder die Ausbildung von jungen Medizinern in Landarztpraxen, um so die jungen Ärzte und Mediziner in Ausbildung schon auf das Land und in die Niederlassung zu bekommen und für die Niederlassung zu gewinnen. Dass dies Früchte trägt, zeigt der Zuwachs von 2,7 % mehr Ärzten im Jahr 2022 in Rheinland-Pfalz. Nun kommen wir zum Ausblick. Es muss weiter Ziel sein, qualifizierte Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal zur Verfügung zu stellen. Arztzeit kann künftig auch durch den Physician Assistant eingespart werden. Hierbei handelt es sich um ein Bindeglied zwischen Pflege und Arzt. Der Studiengang wird aktuell in Rheinland-Pfalz implementiert. Im Rahmen der Krankenhausstrukturreform sollen Doppelstrukturen zugunsten einer qualitativ hochwertigen Versorgung der Bevölkerung eingespart werden. Dadurch wird auch Personal freigesetzt. Momentan sind Bund-Länder-Verhandlungen im Gange, die die Umgestaltung der Krankenhauslandschaft, des Notdienstes und die Medizinerausbildung im Blick haben. Es bedarf gemeinsamer solidarischer Anstrengungen, um auch künftig eine finanzierbare und gute medizinische Versorgung flächendeckend zu haben. Hier gibt es, wie schon gesagt, keine einfachen Lösungen auf komplexe Fragen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Hendrik Hering

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordnete Dr. Heidbreder.

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Dr. Lea Heidbreder GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Vizepräsident Matthias Lammert übernimmt den Vorsitz) Der Bedarf an Fachkräften gerade im Gesundheitssektor ist groß. Wir haben eine älterwerdende Gesellschaft. Das bedeutet, dass der Bedarf einer ganzheitlichen Gesundheitsversorgung zunehmen wird und gleichzeitig in den nächsten Jahren viele Stellen neu zu besetzen sind, weil Menschen aus dem Berufsleben ausscheiden. Das betrifft den Bereich der Pflege genauso wie die Pharmazie sowie die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen, Krankenhäusern und die Fachkräfte im öffentlichen Gesundheitswesen. 450 junge Menschen können aktuell jedes Jahr in Mainz ein Medizinstudium beginnen. Damit ist die Universitätsmedizin in Mainz nach den Millionenstädten Berlin und München einer der größten Ausbildungsstandorte deutschlandweit und sichert den medizinischen Nachwuchs in Rheinland-Pfalz. Die Landesregierung hat den Bedarf an medizinischen Fachkräften erkannt und bereits in der letzten Legislatur die Anzahl der Studierendenplätze um 15 % erhöht. Über 9 Millionen Euro wurden für die Erhöhung der Studierendenplatzkapazitäten in den letzten drei Jahren von der Landesregierung bereitgestellt. Um auch in weiteren Regionen von Rheinland-Pfalz präsent zu sein und angehende Ärztinnen und Ärzte nach Möglichkeit vor Ort zu halten, gibt es seit drei Jahren zusätzlich zum starken Standbein in Mainz die Kooperation mit dem Medizincampus in Trier. 30 Studierende können dort ihr zehntes und inzwischen auch neuntes Fachsemester machen und dann direkt vor Ort in den Krankenhäusern ihr praktisches Jahr absolvieren. Das ist ein 15- Millionen-Euro-Kraftakt, der sich für die Regionen und Studierenden bezahlt macht, die insbesondere die gute Betreuungsrelation in Trier hervorheben. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Mit den insgesamt 450 Studienplätzen für die Humanmedizin haben wir also ein solides Angebot, aber – das wissen Sie auch – die Kapazitäten an den vorhandenen Standorten sind inzwischen ausgeschöpft. Das Nadelöhr sind dabei gar nicht die Studierendenplätze an sich, sondern die Anzahl an Betten für die praktische Ausbildung. Wo können also weitere Medizinstudienplätze geschaffen werden? – (Zuruf von der CDU: Koblenz!) Zunächst gilt es zu bedenken, ein Studienplatz in der Medizin ist sechsmal so teuer wie ein Jurastudium. Der Aufbau einer komplett neuen Unimedizin lässt sich nicht einfach aus dem Ärmel schütteln, sondern ein solcher Aufbau dauert Jahre. (Unruhe bei der CDU) Kurz- und mittelfristig kommen wir also damit nicht – ich glaube, da muss man sich ehrlich machen – an mehr Ärztinnen und Ärzte im Land. (Unruhe bei der CDU) Wie Sie aber wissen, zeichnet sich gerade eine andere mögliche Lösung ab. Koblenz ist in den letzten Wochen als weiterer Studienstandort wieder ins Gespräch gekommen. Auch hier besteht die Chance, eine Kooperation zwischen Mainz und dem Bundeswehrkrankenhaus in Koblenz anzustoßen. Die Landesregierung befindet sich dazu aktuell in guten Gesprächen. Hier wurde der Ball also bereits ins Rollen gebracht, und es gibt keinen Anlass, an dieser Stelle diesem laufenden Prozess vorzugreifen. Man bekommt ein bisschen den Eindruck – da schaue ich jetzt sowohl zur CDU als auch zu den FREIEN WÄHLERN mit ihrem Änderungsantrag –, Sie versuchen mit Ihren Anträgen vom Spielfeldrand dem rollenden Ball den eigenen Stempel aufzudrücken, um noch irgendwie an Punkte zu kommen, ohne Impulse ins eigene Verfahren einzubringen. (Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD – Zurufe von der CDU – Glocke des Präsidenten) Sehr geehrter Herr Kollege, es bringt auch nichts, wenn Sie nach und nach einfach wieder die Zahlen wiederholen und abspulen. Das bringt nichts konstruktiv zum Verfahren. Das ist durchschaubar und hilft in der Sache nicht weiter. (Vereinzelt Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Gordon Schnieder CDU

Wir schauen nach vorn!) Wenn wir die Medizinstudierenden in der Region halten wollen, dann brauchen wir auch ein attraktives Angebot für danach. Deshalb ja, die Anzahl an Studierendenplätzen ist ein wichtiger Schlüssel für die medizinische Versorgung im Land. Das haben Sie im Antrag angesprochen. Entsprechend wurden die Kapazitäten in den letzten Jahren erhöht. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Wo denn?) Entscheidend ist aber auch, was kommt, wenn man durch die Tür hindurchgegangen ist, damit man sie nicht sofort wieder zuschlägt. Nach dem Berufsmonitoring – der Kollege hat es angesprochen – besteht bei zwei Drittel der Medizinstudierenden in Deutschland der Wunsch, später in einem Team aus Ärztinnen und Ärzten zu arbeiten. Entsprechend werden Anstellungen in Praxen, multiprofessionelle Teams und medizinische Versorgungszentren immer mehr an Bedeutung gewinnen. Es braucht flexible Arbeitszeitmodelle, Betreuungsmöglichkeiten, mehr Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Sektoren im stationären und im ambulanten Bereich. Mit der Landarztquote, die Sie abgelehnt haben, können wir auch die Versorgung im ländlichen Raum sichern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD) Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahren einen deutlichen Haushaltsschwerpunkt auf den Ausbau der Gesundheitsstudiengänge gelegt, vom neuen Angebot in den Hebammenwissenschaften, über die Pflege an den Universitäten in Trier und Mainz sowie der Hochschule Ludwigshafen bis hin zu neuen Studiengängen, wie dem Bachelor-Studiengang für Vision Assistant, der zum Wintersemester 2024 an der Hochschule Kaiserslautern starten soll. Wir gehen damit ganzheitlich vor. Das Land steigert die Attraktivität der Studiengänge. (Glocke des Präsidenten) Gleichzeitig werden Maßnahmen ergriffen, um Ärztinnen und Ärzte konkret zu entlasten und sie mit der Landarztquote und den Kooperationen gleichmäßig über das Land zu verteilen, um die Gesundheitsversorgung zu sichern. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nach der letzten Erhöhung liegt die Zahl der Studienplätze im Fach Humanmedizin in RheinlandPfalz bei derzeit 225 pro Semester, sprich 450 pro Jahr. Derzeit gibt es insgesamt ca. 3.000 Medizinstudenten in Rheinland-Pfalz. Dahinter liegen lediglich das Saarland und Thüringen mit jeweils ca. 2.000 Studenten sowie Brandenburg und Bremen, die über keinerlei Studienplatzkapazitäten im Bereich Humanmedizin verfügen. Damit liegt Rheinland-Pfalz, das nach Einwohnern siebtgrößte Bundesland, bei den Medizinstudienplätzen auf dem Platz 12 von 16. Im von der Einwohnerzahl her vergleichbaren Sachsen sind es gut 5.000 Medizinstudenten; in Sachsen-Anhalt mit gerade einmal ungefähr halb so großer Bevölkerung sogar 3.280. Selbst in Mecklenburg-Vorpommern mit gerade einmal ca. 1,6 Millionen Einwohnern sind es gut 3.600 Medizinstudenten. Es gibt also ca. 3.000 Studenten der Medizin in Rheinland-Pfalz. Nur zum Vergleich: Allein den altersbedingten Nachbesetzungsbedarf im Bereich der ambulanten ärztlichen Versorgung bei Haus- und Fachärzten prognostiziert die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz mit rund 3.350 in den kommenden beiden Jahren bis zum Jahr 2025. Dieser Vergleich verdeutlicht, wie weit Bedarf und Studienplatzkapazitäten auseinandergehen. Es mag sein, dass es sich bei der Prognose der Kassenärztlichen Vereinigung um ein Worst-Case-Szenario handelt. Nicht jeder Hausarzt wird sich bereits mit 61 Jahren und nicht jeder Facharzt mit 59 Jahren in den Ruhestand begeben. Viele arbeiten deutlich länger. Allerdings hatte die Vorsitzende des Hausärzteverbands Rheinland-Pfalz e. V. bereits davor gewarnt, dass die anhaltend hohe Inflation wie ein Brandbeschleuniger wirken könnte, wenn Ärzte ihre Praxen nicht mehr kostendeckend betreiben können. Mancher Haus- und sicher auch mancher Facharzt könnte es sich zweimal überlegen, ob er seine Tätigkeit als niedergelassener Arzt dann noch bis ins hohe Alter weiter fortführen soll. Meine Damen und Herren, damit könnte dieses Worst-Case-Szenario gar nicht so weit von der Realität entfernt sein. Zudem hat sich die Zahl der freien Arztsitze in Rheinland-Pfalz allein in den letzten fünf Jahren von 102 auf 264 bereits mehr als verdoppelt. Selbst wenn dieses Worst-Case-Szenario nicht so eintreten sollte, muss natürlich berücksichtigt werden, dass die genannten ca. 3.000 Medizinstudenten nicht in den kommenden beiden Jahren ihr Studium abschließen werden. Es werden vielleicht 800 Medizinstudenten sein, die ihr Studium abschließen, von einer Facharztausbildung ganz zu schweigen. Legt man die Analyse des neuesten Berufsmonitorings „Medizinstudierende 2022“ zugrunde, dann streben davon nur ca. 74 % eine eigene Niederlassung an, und davon nur rund 43 % im Bereich der hausärztlichen Versorgung bzw. 77 % eine angestellte Tätigkeit im ambulanten Sektor. Ob eine Niederlassung respektive angestellte Tätigkeit im ambulanten Sektor dann auch in Rheinland-Pfalz erfolgt, steht auf einem ganz anderen Blatt. Entsprechend des Berufsmonitorings „Medizinstudierende 2022“ bevorzugen mehr als 86 % der Medizinstudenten eine künftige Tätigkeit im Heimatbundesland bzw. knapp 80 % in der näheren Heimatregion. Mancher Medizinstudent wird daher im Anschluss an sein Studium Rheinland-Pfalz den Rücken kehren. So viel dürfte allerdings feststehen: 2.000 bis vielleicht 3.000 oder noch mehr altersbedingt ausscheidenden Ärzten in den kommenden beiden Jahren stehen nur einige Hundert Medizinstudenten gegenüber, die in den kommenden beiden Jahren in Rheinland-Pfalz ihr Medizinstudium beenden werden. Sicherlich wird auch der eine oder andere Medizinstudent aus einem anderen Bundesland oder aus dem Ausland seinen Weg nach Rheinland-Pfalz finden. Natürlich müssen wir alles dafür tun, die Studierenden in Rheinland-Pfalz zu halten oder um andere zu werben, aber darauf zu vertrauen, dass das bedarfsdeckend sein wird, können und sollten wir nicht. Rheinland-Pfalz muss hier seiner Verantwortung gerecht werden. Angesichts des Bedarfs hatte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zuletzt erklärt – ich zitiere –: „Wenn wir nicht die Zahl der Studienplätze um 5.000 erhöhen, werden wir die Babyboomer-Generation in naher Zukunft nicht mehr angemessen versorgen können.“ Legt man das entsprechend der üblichen Verteilungsschlüssel um, bedeutet das ca. 250 zusätzliche Studienplätze im Fach Humanmedizin für Rheinland-Pfalz. Nicht berücksichtigt wäre dabei der weit unterproportionale Anteil unseres Landes Rheinland-Pfalz an den vorhandenen Medizinstudienplätzen. Angesichts dessen und der dramatischen Lage verbietet es sich, wie in der Vergangenheit weiter den Kopf in den Sand zu stecken und sich einfach nicht angesprochen zu fühlen, wie es Ministerialdirektor Stich im Gesundheitsausschuss getan hat, um den Ball an den Bund zurückzuspielen. Insoweit können wir dem vorliegenden Antrag und dem Änderungsantrag inhaltlich nur zustimmen. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Matthias Lammert

Nächster Redner für die FDP-Fraktion ist Abgeordneter Steven Wink.

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Steven Wink FDP

Verehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute sicherlich über ein Thema, das heute wichtig ist, das morgen wichtig ist und das in der Zukunft immer wichtig sein wird, nämlich die ärztliche Versorgung, die Gesundheitsversorgung gerade für die Menschen in Rheinland-Pfalz. Wir haben hierzu einen Antrag der CDU vorliegen, der quasi in zwei Punkte gegliedert ist. Ich möchte den ersten Punkt aufgreifen. Das ist die neue Unimedizin. Wenn man bedenkt, dass in Mainz 2,2 Milliarden Euro in Ausbau, Neubau etc. investiert werden, dann stellt sich in diesem Punkt schon einmal die Finanzierungsfrage für eine neue Unimedizin. Davon abgesehen stellt sich die Frage der Personalbestückung. Wie wir alle wissen, haben wir auch im Bereich der Gesundheitsversorgung Fachkräftemangel. Wie soll also eine neue Unimedizin personell bestückt werden? Es wäre aber auch nur eine sehr langfristige Lösung, wenn wir über das Thema „Neue Unimedizin“ sprechen würden. Der zweite Punkt, der heute in der Debatte fiel, war der vorhin gebrachte Punkt, mindestens 200 Studienplätze mehr zu schaffen, wie das Herr Dr. Gensch sagte. Die FREIEN WÄHLER haben in ihrem Änderungsantrag 250 mit dem Königsteiner Schlüssel begründet. Zusätzlich fordern sie noch Auslandsstipendien. Ich möchte sagen, weil es immer heißt, es passiert nichts oder es wird nichts getan oder es wird nur wenig getan: Es gibt – das muss man erwähnen, und darauf komme ich nachher noch zu sprechen – de facto den Masterplan Medizinstudium, über den die Zusammenarbeit der Länder in diesem Bereich gefördert wird. Es gibt die Zusammenarbeit mit der KV, der Ärztekammer, den kommunalen Spitzenverbänden und der Unimedizin selbst auch zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Versorgung. Wir haben Förderungen für Neugründungen und Übernahmen, auch für die Gründung von Zweitpraxen. Wir haben die Finanzierung von Wiedereinstiegskursen und Quereinstiegen. Wir haben Stipendien für die, die sich im praktischen Jahr dafür entscheiden, Allgemeinmedizin zu studieren. Wir haben Beratungsstellen für Kommunen zur Sicherstellung der medizinischen Versorgung neben der Förderung durch die KV selbst. (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) Das entspricht auch der Aussage von Herrn Dr. Heinz, der neben seinen Forderungen nämlich sagt, dass die reine Erhöhung der Medizinstudienplätze nicht der Königsweg wäre, nämlich dass zu dem Ganzen auch strukturelle Debatten und Strukturreformen nötig wären. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) – Herr Kollege Frisch, lesen Sie das einmal nach. Herr Dr. Heinz hat gesagt, dass die alleinige plumpe Forderung, nur allein zu erhöhen, zum Ersten ohne die Struktur nicht der Königsweg ist. Das steht im Trierischen Volksfreund. Lesen Sie es nach! (Unruhe bei der CDU und bei der AfD) Zweitens hat er gesagt, dass eine Ad-hoc-Erhöhung heutzutage genau dahin führen würde, wo wir herkommen, nämlich von der Ärzteschwemme, die wir in den letzten Jahren versucht haben, mit vielen Restriktionen einzufangen. (Unruhe bei der CDU und bei der AfD) Ärzteschwemme! Lesen Sie den Trierischen Volksfreund vom März 2022. Darin werden Sie diese Aussage finden. Die kommt nicht von mir, ich bin nicht der Dr. Heinz, ich bin Steven Wink. Genau diese Aussage hat er dort nämlich getroffen. Können Sie nachlesen, Herr Kollege, ist ein Zitat. Verzeihung, Herr Präsident, ich muss vorher fragen. Ist aber so. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Landarztoffensive wurde angesprochen. Im Haushalt haben wir Studienkapazitäten erhöht. Wir haben vielerlei Maßnahmen, ich habe sie eben erwähnt. Wir wissen aber auch, dass der Flaschenhals das Klinikum ist, sprich die Betten. Daher haben wir im Koalitionsvertrag verankert – das war auch der FDP in den letzten Jahren immer ein wichtiges Thema –, die Lehrkrankenhausstruktur zu prüfen. Dies nutzt der Verteilung der Studentinnen und Studenten in der Fläche, siehe Trier – das Beispiel wurde genannt – oder siehe die Gespräche mit und in Koblenz. Dies alles dient dazu, die Lehre zu entlasten. Es dient auch dazu, einen Klebeeffekt herbeizuführen, mit sich zu ziehen, der in Ergänzung der Strukturen wie zum Beispiel der Telemedizin die Versorgung gerade in ländlichen Räumen steigern kann. Es kann aber auch bei der Thematik der Teilstudienplätze dienlich sein, wenn ich die Lehrkrankenhausstruktur entsprechend reformiert habe. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir eine Anmerkung. Wenn der Bund Forderungen nach mehr Medizinstudienplätzen aufstellt und er damit ein bundesweites Problem lösen möchte, könnte man in einem Masterplan doch einmal die Frage stellen, wie sich der Bund an der Finanzierung dieser Medizinstudienplätze beteiligen könnte, zumal es der Bund durch immer höhere Qualitätsanforderungen, durch Änderungen der Approbationsordnung, durch Themen wie die Budgetierungen den Ländern, den Ärztinnen und Ärzten, den Studentinnen und Studenten nicht wesentlich einfacher macht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Jawohl! – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) – Herr Lindner ist einer, der die Kohle zusammenhält. (Glocke des Präsidenten) Der ist ein guter Mann. (Beifall des Abg. Philipp Fernis, FDP – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU) Wir nutzen alle Möglichkeiten aus. Wir brauchen aber auch weitere Modelle, die die sektorenübergreifende Durchlässigkeit fördern. Schlussendlich – ich erwähnte es –: Wir haben ein bundesweites Problem, (Glocke des Präsidenten) und man könnte es auch bundesweit lösen. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Kollege Helge Schwab. Sie haben 6 Minuten.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! „Medizinische Versorgung sichern – Studienplatzkapazität im Fach Humanmedizin ausbauen“, Herr Kollege Dr. Gensch, der grundsätzliche Ansatz dieses Antrags ist genial. Vielen Dank dafür. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU) In der Folge der Begründung ist Ihnen allerdings ein kleiner Rechenfehler unterlaufen; (Abg. Michael Hüttner, SPD: Ein kleiner?) denn hier müsste es heißen, 250 zusätzliche, neue Studienplätze im Fach Humanmedizin. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Also 250 zusätzliche, neue Studienplätze im Fach Humanmedizin. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER, und vereinzelt bei der CDU) Werte Kolleginnen und Kollegen, erinnern Sie sich noch an meine Haushaltsreden zum Einzelplan 15? (Abg. Christian Baldauf, CDU: Leider nicht! – Zurufe aus dem Hause: Nein!) – Nicht? Sehr gut. Herr Oster, dann passen Sie gut auf. Gern wiederhole ich heute, (Zuruf aus dem Hause: Vielleicht hätten wir „Doch!“ sagen sollen! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause) was ich vor etwa einem Jahr bereits an dieser Stelle sagte. (Zuruf des Abg. Benedikt Oster, SPD) Mindestens 7.126 Mediziner, die heute noch am Patienten arbeiten, werden allein in Rheinland-Pfalz in den nächsten 15 Jahren aus Altersgründen nicht mehr praktizieren. Diese Zahl wurde im Plenum bereits mehrfach genannt, eine Zahl, welche das Gesundheitsministerium im Rahmen der Großen Anfrage der CDU schon im Oktober 2021 lieferte. Hiermit korrespondiert, dass wir bei Ausnutzung aller Möglichkeiten und unter der Voraussetzung, dass alle Studierenden das angefangene Studium der Humanmedizin innerhalb der Regelstudienzeit abschließen, maximal 6.750 Humanmediziner aus eigener Kraft in unserem Bundesland ausbilden können. Es fehlen demnach mindestens 376 Ärzte auf Stellen, die es heute schon gibt, im Schnitt etwas mehr als zehn Ärzte je Landkreis oder kreisfreie Stadt. Hinzu kommt, dass wir Rheinland-Pfälzer schon heute nicht mehr in der Lage sind, alle freien Medizinerstellen zu besetzen, weder aus eigener noch aus fremder Kraft. Diese Anzahl kommt noch hinzu. Häufig sind es Landarztstellen, die mangels Bewerber nicht nachbesetzt werden können, und das, obwohl wir doch in diesem Hohen Hause immer wieder davon reden, dass wir gleiche Lebensverhältnisse in Rheinland-Pfalz haben möchten und es keinen qualitativen und quantitativen Unterschied zwischen städtischer und ländlicher Region geben soll. Wir benötigen ein Mehr an attraktiven Angeboten, auch und gerade für Quereinsteiger. Wir benötigen mehr Studienplätze, und wir sollten gemeinsam ergebnisoffen über eine weitere medizinische Fakultät nachdenken. Ich sagte Ihnen damals schon, dass ich selbstverständlich kein Geheimnis daraus mache, allein schon aus emotionaler Verbundenheit heraus würde ich den Standort Kaiserslautern präferieren. In Verbindung mit den Erfolgen in der KI-Forschung ist das möglicherweise eine geradezu geniale Kombination. Aus diesem Grund hatten wir zwei Deckblätter mit jeweils 3,5 Millionen Euro zusätzlich in die Haushaltsdiskussion eingebracht. Es geht langfristig um Maßnahmen zur Sicherung der medizinischen Grundversorgung in unserem Bundesland. Ich möchte Ihnen auch heute an dieser Stelle nahelegen, an die Bürgerinnen und Bürger zu denken. Vielleicht kommt es sogar Ihnen selbst zugute, wenn wir in den nächsten Jahren von unserem Bundesland sagen können, dass die ärztliche Versorgung flächendeckend sichergestellt ist. sund.“ So endete ich mit meinem Redebeitrag, Herr Oster. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –

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Benedikt Oster SPD

Bleiben auch Sie gesund!) Heute stehen wir wieder hier und besprechen dieses Thema. Der Bundesgesundheitsminister der Ampel – ja, Ihr Dr. med. Karl Wilhelm Lauterbach, werte Kolleginnen und Kollegen der regierungstragenden Parteien – kam zum selben Ergebnis wie die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion in diesem Hohen Hause. 5.000 zusätzliche Studienplätze im Fach Humanmedizin forderte er für unsere Bundesrepublik Deutschland. Anscheinend können er und sein Haus die Zahlen ähnlich auswerten, wie wir dies tun. Bei Anwendung des Königsteiner Schlüssels komme ich für Rheinland-Pfalz auf 241 Studienplätze zusätzlich. Vielleicht sollten wir zu diesen Studienplätzen auch noch im Fach Mathematik welche anbieten; (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und vereinzelt bei der CDU – Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) denn keine zusätzlichen Studienplätze, wie es die Ampel möchte, sind definitiv zu wenig. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und vereinzelt bei der CDU) 200 zusätzliche Studienplätze, wie Sie es fordern, Kollege Gensch, sind etwas zu wenig, aber Sie sind nah dran. Deshalb fordern wir gern neun Studienplätze mehr als derzeit benötigt, um gegebenenfalls weitere Ausfälle und einen Mehrbedarf in 15 Jahren kompensieren zu können. Herr Dr. Gensch, ich möchte nochmals Ihre vorzügliche Methode aus dem letzten Plenum anwenden: (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER) 250 zusätzliche, neue Studienplätze im Fach Humanmedizin. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und vereinzelt bei der CDU) Also 250 zusätzliche, neue Studienplätze im Fach Humanmedizin. – Macht total Spaß. 250 zusätzliche, neue Studienplätze im Fach Humanmedizin. Ich hoffe, dass es vielleicht hilft. Wir fordern eben genau diese 250 neuen Studienplätze im Fach Humanmedizin. Leider lässt die CDU-Fraktion unseren Änderungsantrag formell nicht zu, aber dennoch, die Forderung besteht. Herr Wink, noch ganz kurz, da Sie unseren Antrag zitiert haben. Mit Erlaubnis des Präsidenten möchte ich dazu noch kurz etwas sagen. Wir schreiben Studienplätze pro Jahr für Humanmedizin zu schaffen, um junge Menschen als Nachwuchsärzte zu gewinnen. Dazu müssen alle Möglichkeiten hinsichtlich verschiedener Kooperationsmodelle, (Glocke des Präsidenten) Auslandsstipendien und Erweiterungskapazitäten in Betracht gezogen werden, auch über den Standort Mainz hinaus.“ Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER und vereinzelt bei der CDU)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor wir zum Redner der Landesregierung kommen, darf ich Gäste bei uns im Landtag begrüßen. Zum einen Mitglieder des Pfälzerwald-Vereins Schaidt. Herzlich willkommen bei uns. Schön, dass Sie da sind! (Beifall im Hause) Zum anderen freuen wir uns, Mitglieder des Turnvereins 1898 Bubenheim e. V. bei uns willkommen zu heißen. Schön, dass Sie da sind! (Beifall im Hause) Für die Landesregierung spricht Staatsminister Hoch.

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Clemens Hoch

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! In Rheinland-Pfalz haben wir eine gute medizinische Versorgung, und die ist auch gesichert. Nur weil Sie hier vorne Schwarz-Weiß-Malerei betreiben, ändert das nichts daran, dass wir sehr viele gut ausgebildete, qualifizierte Ärzte in diesem Land haben, und übrigens auch ganz viele andere Angehörige medizinischer und pflegerischer Berufe, die jeden Tag eine hervorragende Arbeit leisten, um die Menschen in diesem Land gesund zu halten oder wieder gesund zu machen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Ja, wir haben eine Universitätsmedizin in Rheinland-Pfalz, und wir sind stolz auf unsere Uni Mainz, und das vor allem in den letzten Jahren, auf das, was sie hervorgebracht hat an hoch qualifizierten Ärzten, aber auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern. Wir haben in Mainz 450 Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Bereich der Humanmedizin. Herr Gensch und Herr Schwab, ich habe gewisse Redundanzen in Ihren Reden vernommen, aber nicht nur heute innerhalb der Reden, sondern auch im Vergleich zu den letzten Wortbeiträgen. Qualifiziert ist nichts mehr dazugekommen. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP –

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Johannes Zehfuß CDU

Nase hoch tragen ist untertrieben! – Weitere Zurufe von der CDU) Wir haben nämlich im Bundesländervergleich den drittgrößten Standort an Humanmedizin, nach München und Berlin. (Abg. Gordon Schnieder, CDU: Gerolstein! Super!) Jetzt haben Sie neue Statistiken in den Ring geworfen, um deutlich zu machen, dass das alles nichts sei, was die Universität Mainz hier leistet. (Zurufe der Abg. Anke Beilstein und Gordon Schnieder, CDU) Sie haben gesagt, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt führen die Statistik an, was die Ausbildung angeht. Wenn Ihre These stimmt, es liegt allein daran, dass an der einen oder anderen Stelle ein Arztsitz in RheinlandPfalz nicht besetzt werden kann, sollten Sie sich einmal die Ärztedichte pro Einwohner anschauen. Bundesweit liegt sie bei etwa 200 Einwohnern je Arzt. Das ist unsere Ärztedichte, und die hat sich seit den 80er-Jahren verdoppelt. Auch in Rheinland-Pfalz – das hat die Große Anfrage gezeigt, Sie zitieren immer nur sehr selektiv – hat sie sich deutlich verbessert. Wir haben in den letzten Jahren 20 % mehr Ärztinnen und Ärzte in unseren Kliniken, (Zuruf des Abg. Martin Brandl, CDU) und auch die sorgen dafür, dass wir eine gute medizinische Versorgung im ländlichen Raum haben. Wenn das stimmen würde, was Sie zu Sachsen-Anhalt und MecklenburgVorpommern vorbringen, wundert mich tatsächlich, wieso es dort signifikant mehr freie Arztsitze als in Rheinland-Pfalz gibt, wieso es signifikant mehr Probleme gibt, Arztstellen in den Kliniken zu besetzen, und wieso es in einem dieser Bundesländer ein Universitätsklinikum gibt, das noch nicht einmal mehr ein Maximalversorger ist. Insofern sollten Sie Ihre These überdenken, ob das, was Sie hier so klamaukhaft vortragen, tatsächlich stimmt. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zurufe von der CDU) Wir haben nämlich in den letzten Jahren unsere Hausaufgaben gemacht. Andere Bundesländer ziehen jetzt nach. Wir haben unsere Studienanfängerzahlen um 15 % erhöht. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir haben, um einen Klebeeffekt zu generieren, den Medizincampus Trier aufgelegt. Ja, wir haben keine Mittel und Wege gescheut, im wahrsten Sinn des Worts. Wir waren das erste Bundesland mit der Landarztquote, (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) die wir eingeführt haben und die sich sehr großer Beliebtheit erfreut. (Zurufe von der CDU und des Abg. Sven Teuber, SPD) Wenn Sie es aber ernst meinen, was Sie hier vorbringen, dann lade ich Sie herzlich ein, diesen Diskurs auch sachorientiert zu führen, Herr Gensch. Die wissenschaftliche Community in Deutschland warnt nämlich davor, ein „Medizinstudium light“ zu propagieren. Sie loben den geschätzten Kollegen Bundesgesundheitsminister für eine Zitatäußerung, verkennen aber, dass für die Approbationsordnung – das ist der limitierende Faktor, nämlich Ausbildungsplatz pro Krankenbett – auch der Bund zuständig ist. Wir warnen sehr eindringlich davor zu sagen, dass wir diesen Faktor noch weiter limitieren, weil wir dann an anderer Stelle die Frage beantworten müssen, ob wir Medizinstudienplatzkonzeptionen haben werden, die jetzt so gelobt werden, auch im ganzen Land, in manchen Staaten der Europäischen Union, aber auch im Sinne eines Fernstudiums mit Malta, zum Beispiel. Herr Gensch, ist es tatsächlich das, was Sie für Deutschland, für gut ausgebildete Ärztinnen und Ärzte, die sich dann um unsere Bürgerinnen und Bürger kümmern, wollen? Ich lade Sie gern dazu ein, das zu diskutieren. Lassen Sie es uns aber sachorientiert und ohne Ihren Klamauk machen. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Gordon Schnieder CDU

Fangen Sie schon mal damit an!) Wir haben in Rheinland-Pfalz aber auch an anderer Stelle unsere Hausaufgaben gemacht. Ich finde es etwas, sagen wir, singulär, dass wir über die Medizinstudienplätze in Mainz reden. Wir haben deutliche Schwerpunkte in dieser Legislatur auf den Ausbau der Gesundheitsstudiengänge in RheinlandPfalz gelegt, und auch das sind Menschen, die sich um die medizinische Versorgung in unserem Land kümmern und sich darum kümmern, dass es den Menschen gut oder wieder besser geht, wenn sie es brauchen. Wir haben Jahr für Jahr fast 400 Studienanfängerinnen und Studienanfänger im Gesundheitsbereich. Das Land finanziert dafür jetzt im letzten Doppelhaushalt 16 neue Professuren und 43 neue wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dazu gehören die Pflege in Trier und Ludwigshafen, die Hebammenwissenschaft in Ludwigshafen und künftig auch an der Universitätsmedizin, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in Mainz, Trier und Landau. Hinzu kommen jetzt auch Berufsfelder, die vor einiger Zeit noch gar nicht so bekannt waren, nämlich zum Beispiel dass wir die Klinische und die Angewandte Pharmazie in Pirmasens und Zweibrücken ausbilden für unsere starke Industrie, die wir brauchen. Hinzu kommt noch ein Studiengang Physician Assistant, und das alles wird das Bild abrunden, dass wir für den Fachkräftemangel auch staatlicherseits enorm etwas tun. Wenn es jetzt Angebote aus anderen Orten des Landes, die mehrere größere Krankenhäuser haben und sich in einem Medizinstudium engagieren wollen, gibt, dann bin ich der Letzte, der die Tür zuschlägt. Einfach zu sagen, wir machen ein Angebot irgendwo nach dem 5. Semester und bilden Medizinerinnen und Mediziner aus, weil uns gerade das Label passt, (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU) dann sind das aber nicht die Standards, wie wir in Deutschland die Medizinerausbildung gestalten. Ich sage es noch einmal: Gefragt sind innovative Studienkonzepte, die auch von den Partnern gemeinsam entwickelt werden müssen. Ich lade Sie herzlich dazu ein, diesen Weg gemeinsam in einer vernünftigen Diskussion zu beschreiten, und lassen Sie dafür Ihren Klamauk weg. Herzlichen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Dr. Christoph Gensch das Wort. Sie haben 2 Minuten Redezeit. (Abg. Sven Teuber, SPD: Jetzt erklären Sie mir einmal, warum Sie gegen die Landarztquote gestimmt haben! Ich habe es nämlich noch nicht verstanden!)

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Dr. Christoph Gensch CDU

Sehr geehrter Herr Hoch! Für Klamauk ist wohl primär die Landesregierung verantwortlich, Stichwort „Schusterinnen, bleib bei Deinem Leisten!“. (Zurufe von der SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Beifall der CDU) Sie zünden Nebelkerzen. Sie haben uns nicht mit einem Satz, mit einem Absatz mitgeteilt, wie Sie denn gedenken, das Problem zu lösen, (Beifall der CDU) wie Sie damit umgehen, dass die Hausärzteschaft überaltert ist, dass die Rettungsdienste, das Notarztsystem Abmeldequoten von bis zu 40 % hat, dass wir die Problematiken im Krankenhaus und bei den Facharztterminen haben. Sie haben uns nur versucht zu widerlegen und versucht, uns Klamauk zu unterstellen und das ein bisschen in die lächerliche Richtung zu ziehen. (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) Wir versuchen mit allen Mitteln, Ihnen klarzumachen, wie drängend das Problem ist, und bedienen uns dazu auch des Stilmittels unter anderem der Redundanz. Ja, das tun wir, weil wir sonst nicht weiterkommen und Sie das Problem einfach nicht erkennen. (Beifall der CDU) Ich habe Ihnen vorhin die Zahlen vorgelegt. Das waren ganz sachliche Zahlen der letzten Jahre und auch der letzten 20 Jahre. Wo hat die 15-ProzentErhöhung der Medizinstudienplätze stattgefunden? – Das ist nicht erkennbar. Erklären Sie es uns. In Trier, das sind klinische Studienplätze im 9. und 10. Semester, sehr selektiv, ein sehr kurzer Abschnitt im Studium; es bringt uns aber für die Gesamtanzahl nicht weiter. Nächster Punkt: Sie argumentieren mit der Approbationsordnung und erzählen mir, die Anzahl der Medizinstudenten pro Bett sei etwas, was dort festgelegt ist. Sie haben recht; aber Sie vergessen, Sie haben 450 vorklinische Studienplätze in Mainz, Sie haben aber auch nur 277 klinische in Mainz. (Zurufe von der SPD) Die ganze Universität beschwert sich schon seit Jahren über dieses Missverhältnis. Erfüllen Sie überhaupt die Quote der Approbationsordnung? – Rückfrage an Sie. (Beifall der CDU – Zuruf von der AfD: Hört, hört!) Erklären Sie es uns! Erfüllen Sie die Quote überhaupt? – Das ist doch genau das. Wir agieren aus einer Notlage und versuchen, das Problem zu lösen. Natürlich wäre eine sofortige zweite medizinische Fakultät mit allem, was dazugehört, der Goldstandard, aber im Moment sind wir in einer Situation, in der wir tatsächlich überlegen müssen, ob wir den vorklinischen Teil der Ausbildung in Mainz ausbauen. Sie haben doch selbst einmal gesagt, der Hörsaal ist nicht das Problem, sondern das Patientenbett. Das heißt, den vorklinischen Abschnitt zu digitalisieren und in den Hörsälen noch Studenten dazuzunehmen, das wird funktionieren, und dann müssen wir uns überlegen, wie wir eine klinisch hochwertige Ausbildung in Rheinland-Pfalz darstellen können. (Glocke des Präsidenten) Natürlich, Goldstandard ist, an der Universitätsmedizin zu bleiben, aber bevor wir gar keine Ärzte haben, müssen wir natürlich über die Einbeziehung von Maximalversorgern nachdenken, wie das die Universität Bayreuth mit fünf großen Maximalversorgern in Bayern auch macht. Das ist nicht die 1A-Lösung, aber die 1B-Lösung. Sie haben keine Lösung. (Beifall der CDU – Zuruf von der CDU: Gut!)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung erteile ich Herrn Staatsminister Clemens Hoch das Wort.

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Clemens Hoch

Herr Gensch, Sie hätten jetzt fast die Kurve bekommen können. (Zuruf des Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU, und weitere Zurufe von der CDU) Sie hätten sich hier hinstellen und sagen können, diese Landesregierung macht vieles richtig, (Heiterkeit bei der CDU) und an den Ressourcen hängt es nicht; denn Sie haben die Fakten vorgetragen. Ja, wir haben 280 Studienplätze im klinischen Teil an der Universitätsmedizin Mainz, wenn wir hart herunterrechnen, was die Approbationsordnung vorgibt, und die Differenz zu 450 plus das, was wir in Trier aufbauen als Entlastungswirkung, gibt uns überhaupt erst die Chance, und wir erkaufen uns mit wahnsinnig viel Geld und vielen zusätzlichen Studienleistungen, die die Mitarbeitenden an der Universitätsmedizin Mainz erbringen, dass wir überhaupt die 450 am Standort darstellen können, und zwar Jahr für Jahr. Das ist ein großer Erfolg dieser Landesregierung und ein noch viel größerer Erfolg der Universitätsmedizin Mainz. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dann hätten Sie wieder die Kurve bekommen können; denn Sie haben zu Recht angesprochen, wozu ich Sie eben eingeladen habe. Lassen Sie uns den Diskurs führen. Ist der vorklinische Teil digitalisierungstauglich in der Medizin? Wollen wir solche Studiengänge in Rheinland-Pfalz haben, vielleicht als Vorreiter bundesweit? Wollen wir über die neue Approbationsordnung darüber sprechen, welche Chancen der neuen Medien und der Digitalisierung wir nutzen können? (Abg. Dr. Christoph Gensch, CDU: Sie haben doch selbst gesagt, der Hörsaal ist nicht das Problem! Das haben Sie selbst gesagt!) Sie haben auch zu Recht angesprochen, dass wir dann innovative Konzepte brauchen für den klinischen Teil der Ausbildung, und das findet in anderen europäischen Ländern statt. Sie haben aber bei allem versäumt, dann einen Haken daran zu machen und zu sagen: Ja, richtig so! Lassen Sie uns darüber reden. – Nein, Sie sind doch wieder auf Ihren Ausgangspunkt zurückgekommen. Einfach nur zu sagen, 200 Studienplätze mehr in Rheinland-Pfalz – oder zugegebenermaßen 250, egal, wie man rechnet –, ist und bleibt faktenfreier Klamauk, es tut mir leid. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP – Zurufe von der CDU: Unglaublich ist das! Ach Gott, unglaubich! –

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegt noch eine weitere Wortmeldung von Herrn Dr. Kusch vor. Sie haben noch 30 Sekunden Redezeit. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD – Weitere Zurufe aus dem Hause)

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Dr. Oliver Kusch SPD

Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie fangen an zu lachen, wenn Herr Wink sagt, es gibt eine Ärzteschwemme. Bis 2009 durfte ein Arzt – Herr Gensch, das wissen Sie auch – nur bis 65 Jahre arbeiten, weil man Angst hatte, dass von den Ärzten zu viel gearbeitet wird. Sie sollten sich besser informieren, bevor Sie anfangen zu lachen. Sie dürfen sich gern bei Frau Dr. Eider einen Termin bei mir machen, dann können wir das miteinander besprechen, wie das Ganze war. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Dann müssen Sie auch wirklich sagen, was alles kostet: 3,5 Millionen Euro pro Jahr für eine neue Fakultät, von 15 Millionen Euro Kosten war in den Haushaltsberatungen die Rede. (Zurufe der Abg. Gerd Schreiner, Dr. Christoph Gensch und Gordon Schnieder, CDU) Der Umbau der Unimedizin kostet 2,3 Milliarden Euro, und nur weil Sie schneller und lauter reden als ich, (Glocke des Präsidenten) und nur weil Sie versuchen, die Ministerpräsidentin dauernd zu beleidigen, haben Sie noch lange nicht recht. (Zurufe von der SPD: Jawohl! Bravo, bravo! Sehr gut! – Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Ellen Demuth CDU

Wenn man sich gar nicht mehr zu helfen weiß! –

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Gordon Schnieder CDU

Wenn einem nichts mehr einfällt! – Glocke des Präsidenten)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, alles in aller Ruhe. Wir haben eine weitere Kurzintervention des Kollegen Schwab von der Fraktion der FREIEN WÄHLER. Sie haben 2 Minuten Redezeit.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Dr. Kusch, Sie machen wirklich beim Zuhören Fehler, das ist unglaublich. (Heiterkeit bei der SPD) Wenn ich höre, stellen Sie sich zuerst hin und sagen, Sie haben nur 40 %, die wir hierbehalten, und 200 neue Studienplätze, wie die CDU sie fordert, oder 250, wie wir sie fordern, die brauchen wir gar nicht. Das war in Ihrem ersten Durchgang. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Das habe ich nie gesagt! – Weitere Zurufe von der SPD: Das hat er überhaupt nicht gesagt!) Das war in Ihrem ersten Durchgang. Das können wir später im Protokoll nachlesen, dann ist das so. (Abg. Dr. Oliver Kusch, SPD: Nein, das war mein Vorredner!) Dann reden Sie davon, wir würden Klamauk machen, und Sie reden davon, wir würden andere Menschen beleidigen. (Zurufe von der SPD) Das tun wir auch nicht. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Wir brauchen zusätzliche Ärzte, und in Ihrem eigenen Wahlkreis, in dem Sie Abgeordneter sind, haben wir keine Ärzte. Wir brauchen ganz dringend Ärzte, und Sie selbst sagen, – – – (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD, und weitere Zurufe aus dem Hause) – Ja, der sitzt hier und hat groß versprochen, dass er weitere Ärzte nach Kusel bringt. Wo sind sie? Ich habe sie bisher noch nicht gesehen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und bei der CDU) Im Gegenteil, wir haben das Problem, dass der Notarzt relativ oft abgemeldet wird. Es ist echt eine Katastrophe, und ich würde erwarten, dass wir gemeinsam nach einer Lösung suchen. Jetzt sage ich Ihnen etwas zu den 3,5 Millionen Euro. Ich habe angesprochen, dass es auch die Möglichkeit von Auslandsstipendien gibt. Wenn Sie mitbekommen haben, worum es dabei geht, dann wissen Sie, dass ein solches Stipendium 15.000 Euro pro Jahr kostet. Nun dürfen Sie sich gern ausrechnen, was das bei den 250 Studienplätzen kosten würde, die wir gefordert haben. Danke schön. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der CDU)

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Matthias Lammert

Zur Erwiderung erteile ich Herrn Abgeordneten Dr. Kusch das Wort. Sie haben 2 Minuten Redezeit.

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Dr. Oliver Kusch SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schwab, Sie haben anscheinend nicht gut aufgepasst. In Kusel haben sich im letzten Jahr fünf Ärzte neu niedergelassen, und ab Juli – – (Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Zurufe von der SPD: Oh, oi! –

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Benedikt Oster SPD

Kein einziger Arzt! Sauber! Wie peinlich!) – Genau. – – kommt zu mir in die Praxis noch jemand dazu, ein Kardiologe, der dann auch noch mitarbeiten wird; denn wenn man sich um die Leute kümmert und ihnen gute Angebote macht, dann gehen sie auch aufs Land. (Beifall der SPD – Zurufe von der SPD: Jawohl! Bravo! Fakten! Sehr gut! Bester Mann!) Man bekommt keine Fakultät für 15 Millionen Euro, und man bekommt auch keine 200 – – – Herr Schwab, Sie haben gar nicht gesagt, wie Sie die Fakultät finanzieren wollen. Sie haben jetzt nur irgendwie gesagt, Sie wollen dann die Auslandsstipendien machen; aber wenn Sie das wirklich ernst meinen mit den 200 bzw. 250 Studienplätzen, was ein gutes Ansinnen ist, dann müssen Sie auch erklären, wie das finanziert werden soll. Vielen Dank. (Beifall der SPD –

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Martin Brandl CDU

Ach, eben war es noch Klamauk!)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Damit sind wir am Ende der etwas lebhafteren Debatte. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der CDU-Fraktion – Drucksache 18/5570 – „Medizinische Versorgung sichern – Studienplatzkapazität im Fach Humanmedizin ausbauen“. Dazu liegt ein Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER vor, und ich frage formaljuristisch nach unserer Geschäftsordnung, ob die antragstellende Fraktion die Abstimmung über diesen Antrag zulässt. – Das ist nicht der Fall. Das heißt, damit hat sich der Änderungsantrag erledigt. Wir kommen daher unmittelbar zur Abstimmung über den Antrag der CDUFraktion. Wer dem Antrag der CDU – Drucksache 18/5570 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und der FDP gegen die Stimmen der CDU, der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen nun zu Punkt 2 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/4939 – Zweite Beratung dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses – Drucksache 18/5497 – Änderungsantrag der Fraktion FREIE WÄHLER – Drucksache 18/5549 – Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5610 – Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordnete Anette Moesta. Sie haben 8 Minuten Redezeit.

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Anette Moesta CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die anstehende Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung ist grundsätzlich notwendig und zeitgemäß. Es werden viele wichtige Themen neu geregelt und dem tatsächlich heute stattfindenden gesellschaftlichen Leben angepasst. Die Aufnahme der digitalen Sitzungsteilnahme in die Gemeindeordnung, analog in die Landkreisordnung, ist sicherlich notwendig; das haben wir in den letzten drei Jahren alle gelernt und erfahren. Es ist oft einfacher und schneller, kurze Abklärungen digital vorzunehmen. Deshalb ist es auch gut und richtig, dass es in den kommunalen Gremien über ihre Geschäftsordnung freigestellt wird, ob und in welchem Umfang die digitale Sitzung Anwendung findet und dass bestimmte Sitzungen und Beschlüsse auch davon ausgenommen sind wie zum Beispiel Satzungsbeschlüsse oder Wahlen. Genauso müssen wir aber auch sehen, dass wir in Rheinland-Pfalz viele kleine Orte haben, für die es sicherlich technisch und finanziell schwierig wird, die entsprechenden Bedingungen zu erfüllen. Uns ist es wichtig, dass wir eine digitale Sitzung mit allen Wenn und Aber betrachten, das auch in der Anhörung zutage kam. Auch dürfen wir uns nichts vormachen: Digitale Sitzungen verändern die Debattenkultur, und wir Menschen leben nun einmal vom Austausch, vom Miteinander und auch von einem Blick in die Augen des Gegenübers. Allerdings – das gehört zur Wahrheit – kann diese Möglichkeit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ratsmandat leisten. Dazu kann auch die Neuregelung einer gesonderten Erstattung der Betreuungskosten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige führen. Das sind kleine Schritte, die aber je nach persönlicher Situation ausschlaggebend für eine Kandidatur sein können. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ehrenamtler in den kommunalen Gebietskörperschaften. (Beifall der CDU sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einen Punkt der Änderungen möchten wir jedoch erweitern und haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht. Bisher ist im Entwurf vorgesehen, dass die Teilhabe und die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. So sollen Kinder und müssen Jugendliche nach § 16 c Gemeindeordnung – analog LKO – künftig bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden. Hier möchten wir die Senioren einbeziehen und ihnen das gleiche Recht zugestehen. (Beifall der CDU) Dies gilt auch für die Seniorenvertretung. Bei Jugendvertretungen ist vorgesehen, dass Jugendliche die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen können. Den Antrag müssen mindestens 10 % der in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet haben. Mehr als 100 Unterschriften sind nicht erforderlich. Darüber hat ein kommunales Gremium dann innerhalb von drei Monaten nach Eingang zu entscheiden und Vertreter der Jugendlichen anzuhören. Auch dies möchten wir gleichlautend für die Senioren. (Beifall der CDU) Wie heißt es in der Drucksache 18/4939 nach der Darlegung von Problem und Regelungsbedürfnis bei der Lösung am Ende? – „Die Regelungen berücksichtigen die Bevölkerungs- und Alterungsentwicklung.“ Dazu gehört für die CDU-Fraktion, die gesamte Gesellschaft zu betrachten. Dazu gehören alle, das heißt junge und ältere Menschen und natürlich die dazwischen. Deshalb werben wir dafür, diese Rechte nicht nur Kindern und Jugendlichen zuzugestehen, sondern in der gleichen Logik auch unseren älteren Mitbürgern, (Beifall der CDU) die bei der Planung einer Senioreneinrichtung, bei Mobilitätsfragen und vielem mehr ihre Interessen einbringen wollen. Gerne würden wir dieses Antragsrecht auch für die Behindertenbeiräte festlegen. Hierzu haben wir jedoch bisher noch keinen praxistauglichen Weg für die Kommunen gefunden, dies umzusetzen. Daran möchten wir weiter arbeiten. Gefreut hat es uns, dass die Jugendvertretungen in der Anhörung grundsätzlich eine Teilhabe aller begrüßt haben, auch der Senioren. Ich möchte auf die Jugendvertretungen und Seniorenvertretungen noch einmal besonders eingehen. In Rheinland-Pfalz haben wir nach meiner letzten Recherche 91 kommunale Seniorenbeiräte bei 24 Landkreisen, rund 150 Verbandsgemeinden, 12 kreisfreien Städten und 30 verbandsfreien Gemeinden. 2.300 Gemeinden habe ich bei dieser Betrachtung außen vor gelassen. Viele Seniorenbeiräte feiern derzeit ihr 20-jähriges oder ihr 25-jähriges Jubiläum. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Schön!) Jetzt kann man diese Quote von 42 % gut oder schlecht finden, das ist eine Frage der Perspektive. Wenn ich dies richtig recherchiert habe, haben wir etwas über 40 Jugendvertretungen, und auch hier ist noch Luft nach oben. Allein in den über 20 Jahren Seniorenbeirat hat sich unsere Gesellschaft aber verändert. Auf der einen Seite gibt es weniger junge Menschen, denen selbstverständlich Teilhabe ermöglicht werden soll. Auf der anderen Seite ist die enorm gewachsene Zahl an älteren Menschen, die sich genauso Teilhabemöglichkeiten wünschen, zu berücksichtigen. Nichts mehr als diese völlig berechtigten Wünsche möchten wir beiden Seiten erfüllen; (Beifall der CDU) denn beide tragen unsere Gesellschaft und haben ihre ganz eigene Sicht auf die Dinge. Ich persönlich hatte in meiner Zeit als Bürgermeisterin einer Verbandsgemeinde mit 25.000 Einwohnern beides und habe gute Erfahrungen damit gemacht. Selbstverständlich kostet dies Ressourcen, aber das ist überschaubar. Ich bin der festen Überzeugung, dass es heute wichtiger denn je ist, dass Politik mit Menschen in Kontakt steht, damit wir die Menschen nicht verlieren. Viel zu oft wird gesagt: Es wird über unsere Köpfe hinweg entschieden. – Solche Vertretungen geben die Möglichkeit zu erklären und Ideen mitzunehmen. Das Argument, die Senioren brächten sich in den normalen Gremien ein, zählt bei mir nicht. Seien wir doch einmal ehrlich, wie viele über 70-Jährige haben wir in unseren kommunalen Gremien? (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Auch ist Senior nicht gleich Senior. Ich glaube, zwischen einem Alter von 65 und 90 oder über 90 liegt eine breite Spanne. Ich glaube, auch darüber sollten wir uns einmal bei der Beteiligung Gedanken machen. (Beifall der CDU) Einen Punkt möchte ich noch einbringen, den wir in unserem Änderungsantrag nicht aufgenommen, aber festgestellt haben. In verschiedenen Kommunen werden Seniorenbeiräte als Spiegelbild ihres kommunalen Gremiums gesehen, weil unsere Gemeindeordnung hier bewusst keine Vorgaben macht, sondern dies den Akteuren vor Ort überlässt. Dies sollten wir im Blick behalten. Weder eine Jugendvertretung noch eine Seniorenvertretung ist unseres Erachtens als Spiegelbild des kommunalen Gremiums zu verstehen. Senioren wollen sich zusammen mit im Seniorenbereich tätigen Organisationen, Vereinen und Einrichtungsträgern finden, Perspektiven einbringen, Probleme aufzeigen und Ideen entwickeln, die dann in kommunalen Gremien oder woanders entschieden werden. Wir beobachten dies und hoffen, dass man hier von kommunaler Seite offener wird, ohne dass es einer Änderung der Gemeindeordnung oder der Landkreisordnung bedarf. Sollte dies nicht der Fall sein, so überlegen wir schon, auch hierzu einen Änderungsantrag einzubringen. Unsere Bitte für heute an Sie lautet: (Glocke des Präsidenten) Schaffen wir Teilhabe für Kinder, Jugendliche und Senioren. (Beifall der CDU)

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Matthias Lammert

Nächster Redner ist für die SPD-Fraktion Abgeordneter Michael Hüttner.

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Michael Hüttner SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften möchte ich zunächst auf drei Punkte intensiver eingehen. Erstens: Das Thema der Video- und Telefonkonferenzen wird jetzt fest verankert. In der Konsequenz haben wir dieses Verfahren – es ist eben schon angeklungen – bereits seit drei Jahren. Es hat sich bewährt, wir haben es immer wieder verlängert. Jetzt wird es fester Bestandteil unserer Regelungen. Es ist ein gutes und alternatives Modell bei den kommunalen Sitzungen. Das heißt nicht, es muss so sein – manchmal ist es in der Anhörung ein Stück weit angeklungen, dass es nur so sein müsste –, sondern es bedarf immer wieder Mehrheitsentscheidungen, damit genau dieses Modell gewählt wird. Daher ist es sehr wichtig, primär die Präsenzsitzungen, aber auch diese Möglichkeiten zu nutzen. Stellen Sie sich einmal Landkreise vor wie den Eifelkreis, der sehr groß ist. Sie müssen für eine kleine Tagesordnung von einer halben Stunde jeweils eine Stunde An- und Abfahrt rechnen. Das hier ist eine effektivere Situation und stärkt damit auch die Bereiche von Familie und Ehrenamt, die dann gleichermaßen geschickter miteinander verbunden werden können. In der Sitzung haben dem eigentlich alle zugestimmt; Ausnahme war der Städtetag, der sich gegen Hybridsitzungen ausgesprochen hat. Interessanterweise sind die Städte fast am leistungsstärksten, und bei ihnen kommt es am wenigsten vor, dass man zu solchen Instrumenten greifen muss. Die Kreise sind diesbezüglich in einer ganz anderen Situation, aber auch der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund haben zugestimmt. Zweitens wird in dem Gesetzentwurf geregelt, dass in Zukunft Kinder und Jugendliche in einer anderen Form beteiligt werden sollen. Jugendliche müssen beteiligt werden, wenn es um deren Interessen geht, Kinder sollen beteiligt werden. Wir wollen damit erreichen, dass die Jugend – was wir ansonsten oftmals sehr bedauern – viel früher eingebunden wird und sich artikulieren kann, weil sie dann beteiligt werden muss. Auch erhoffen wir uns davon, dass damit ein Demokratieprozess in der Jugend zusätzlich gestärkt wird, der schließlich in einem gewissen Maße vorhanden ist. Ich bin davon überzeugt, dass das eine sehr gute Lösung ist. Die Situation, dass die Jugendverbände sagten, das sollte man analog für die Kinder machen, sehen wir im Augenblick noch ein Stückchen zu weit gehend. Ich glaube, dort ist die Regelung mit dem „soll“ genau die richtige Regelung. Man wird Erfahrungen bei dem ersten Schritt sammeln und weiterschauen. Zum Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER muss ich sagen, das wäre ein Schritt zurück. Nein, wir wollen nach vorne. Wir wollen die Jugend beteiligen, und wir wollen sie verpflichtend beteiligen. Wenn wir wieder zurückgehen wollten und das mit einer weichgespülten Version darstellten, dann hätten wir die Situation, dass wie derzeit viele Kommunen keine Beteiligung durchführen würden, weil es gerade irgendwie nicht passt oder wie auch immer. Deswegen ist die Regelung für die Jugend mit „muss“ die absolut richtige. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) – Vielen Dank. Der mit heißer Nadel und längerer Begründung gestrickte Antrag der CDU, jetzt auch die Senioren analog in eine Situation hineinzubringen, ist schon in der Anhörung überhaupt nicht auf eine vernünftige Resonanz gestoßen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) schon gar nicht bei den Jugendverbänden, aber auch nicht bei den kommunalen Spitzenverbänden. Wenn Sie sich heute alle umschauen – Sie sind fast alle in kommunalen Gremien –, dann sehen Sie, wir leiden alle ein Stück weit an einer Überalterung in den kommunalen Gremien. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ja!) Ich kann von uns sagen, wir sind in der Fraktion der SPD im Stadtrat von Bingen mit sieben von zwölf Personen über 60 Jahre. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Dort ist es noch schlimmer. Ich glaube, dort ist sehr wohl die Situation, dass die Senioren gut beteiligt und vertreten sind. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Drittens möchte ich zu dem Punkt kommen, der auch sehr wichtig ist, was die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt betrifft, nämlich dass in Zukunft das Thema eines Verdienstausfalls anders geregelt werden kann. Auch ist ein ganz besonders wichtiger Punkt, dass für Kinderbetreuung oder im Sinne der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen ein Ersatz geleistet wird. Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Sache, um gerade Frauen, die oftmals genau in diese Rollen gepresst werden, zu gewinnen und in das Mandat hineinzukommen. Von digitalen Sitzungen verspreche ich mir insgesamt einen großen Schritt nach vorne. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht deren Fraktionsvorsitzende, Frau Schellhammer.

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Pia Schellhammer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir sprechen heute über eine ganze Reihe von Änderungen der Gemeinde- und Landkreisordnung, die unsere ehrenamtlichen Ratsmitglieder in unseren kommunalen Gremien stärken werden. Wir drücken damit ganz eindeutig unsere Wertschätzung für das ganze ehrenamtliche Engagement aus, das auf Ebene der Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, Kreise oder kreisfreien Städte und in den zugehörigen Ausschüssen getätigt wird. Es ist ein gutes Signal, dass wir dieses Ehrenamt wertschätzen und die Regelung entsprechend treffen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir haben es gehört, und ich denke, viele hier im Raum kennen die Diskussionen, wenn wir Menschen motivieren möchten, für die Listen für die nächste Kommunalwahl zu kandidieren: Kann ich dieses Engagement mit meinem sonstigen Leben vereinbaren? Immer wieder ist die Frage im Raum, wie viel Zeit ein solches Mandat tatsächlich umfasst und wie man ein solches Mandat mit der sonstigen Sorgearbeit, die man im Leben stemmt, vereinbaren kann. Dazu treffen wir zwei sehr wichtige Regelungen: Das eine – das wurde in der Debatte noch nicht erwähnt – ist, dass davon eine klare Aufforderung an die kommunalen Gremien ausgeht, dass in der jeweiligen Geschäftsordnung auf die Vereinbarkeit von Familie und Mandat geachtet werden soll. Das heißt, die kommunalen Gremien, die sich nach der nächsten Wahl konstituieren, werden diskutieren: Wie kann ich Sitzungszeiten anpassen, sodass sie mit dem sonstigen Leben, mit meiner Familie vereinbar sind? Ich finde, es ist ein sehr wichtiger Prozess, dass hier die Vereinbarkeit gestärkt wird und Menschen, die in der Sorgearbeit sind, unterstützt werden und auch in den Räten sitzen werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir haben es gehört, künftig sollen auch die Betreuungskosten für Kinder und zu pflegende Angehörige übernommen werden. Das stärkt auch noch einmal, und das gibt uns die Möglichkeit, auch Menschen in Care-Arbeit anzusprechen. Wir haben es gehört, die digitale Ratsarbeit wird jetzt Standard. Das heißt, standardisiert möglich, wenn die Räte selbst sagen: Ja, wir wollen diese Möglichkeit auch nutzen. Wir haben über die Pandemie wirklich viele Erfahrungen gemacht. Wir alle haben erlebt, was die Grenzen und die Chancen der digitalen Ratsarbeit tatsächlich sind, und es gibt natürlich die Grenzen. Das Gespräch am Rande einer Ratssitzung fällt weg, aber auch die direkte, tatsächliche Stimmung im Raum, wenn ein Thema diskutiert wird, fällt schon weg. Die Möglichkeiten der digitalen Ratsarbeit jetzt aber tatsächlich sozusagen als Plus für die Ratsarbeit zu ermöglichen, finde ich einen guten Schritt. Wir haben hier viele Erfahrungen gemacht. Wenn das in den Kommunen angewendet wird, dann haben wir inzwischen auch die technischen Möglichkeiten. Das, die digitale Ratsarbeit, wird auch noch einmal das kommunale Ehrenamt stärken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir tragen auch einer weiteren Entwicklung Rechnung, nämlich der Entwicklung, dass wir inzwischen eine hochpolitische Jugend haben, die für ihre Anliegen auf die Straße geht, die ihre Anliegen artikuliert, und das nicht nur in den Städten, sondern auch in den ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz. Wir haben die Entwicklung, dass wir auch immer mehr Jugendvertretungen vor Ort haben, sich diese Jugendvertretungen in einem Dachverband organisiert haben und ihre Anliegen auch auf Landesebene artikulieren. Deswegen ist es genau der richtige Zeitpunkt, um zu sagen, an den Entscheidungen, die Jugendliche auch noch viel länger erleben werden, müssen Jugendliche angemessen beteiligt werden. Das ist ein ganz wichtiges Signal und auch eine Wertschätzung für das ehrenamtliche und politische Engagement von jungen Menschen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Vor diesem Hintergrund verstehe ich einfach den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER nicht, weil Sie völlig verkennen, dass es sich hier um eine Gruppe von Menschen handelt, die sich gerne vor Ort einbringen wollen, deren angemessene Beteiligung aber tatsächlich auch umgesetzt werden muss in den Kommunen. Wir haben die Rückmeldung des Dachverbands ernst genommen, dass es teilweise vor Ort noch keine so breite Jugendbeteiligung zu bestimmten Anliegen gibt, und deswegen ändern wir an dieser Stelle das Gesetz. Ihrer Änderung können wir da also überhaupt nicht folgen. Das geht völlig in die falsche Richtung. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Deswegen sind wir ja auch keine Grünen!) Die CDU hat eine Änderung beantragt, der zugrunde liegt, eine weitere Bevölkerungsgruppe noch einmal gesetzlich zu verankern, nämlich die älteren Menschen. Hier muss man unterscheiden. Zum einen ist es ganz klar unser gemeinsames Anliegen – da gebe ich Ihnen recht, Frau Moesta –, immer mehr Menschen unterschiedlicher Hintergründe, unterschiedlichen Alters in unseren Kommunen zu beteiligen. Wir müssen uns aber die Frage stellen: Wollen wir das gesetzgeberisch verankern? Da muss man noch einmal klar unterscheiden zwischen den Kindern und Jugendlichen und der Jugendbeteiligung. Das sind nämlich diejenigen, die noch kein Wahlrecht an der Stelle haben. Das heißt, sie haben keine Möglichkeit, sich in einen Rat wählen lassen zu können. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Das heißt, sie brauchen auch eine bestimmte Form. Eine Kinderbeteiligung ist also eine andere Form von Beteiligung. Eine Jugendbeteiligung ist ebenfalls eine andere Form von Beteiligung. Deswegen sehen wir es so, dass diese Form der Beteiligung gesetzlich verankert werden muss. Damit wollen wir nicht das Engagement von Seniorinnen und Senioren vor Ort schmälern. Wir sehen aber deswegen diese gesetzliche Verankerung als richtig an und werden Ihrem Gesetzesänderungsantrag nicht folgen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Glocke des Präsidenten) Wir machen jetzt den Weg für eine Stärkung der kommunalen Ratsarbeit frei. Meine Fraktion wird diesem Gesetz mit voller Begeisterung zustimmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Dr. Bollinger.

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Dr. Jan Bollinger AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der hier besprochene Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften hat uns bereits vor zwei Wochen im Innen- und im Rechtsausschuss beschäftigt. Insbesondere die Expertenanhörung in der Sitzung des Innenausschusses war sehr aufschlussreich. Bedauerlicherweise hat man es vonseiten der Landesregierung nicht für erforderlich gehalten, den Empfehlungen und Wünschen der kommunalen Spitzenverbände zu entsprechen. Das ist bedauerlich; denn der Gesetzentwurf enthält eine Reihe sinnvoller Aspekte, wie die Verbesserung der Vereinbarkeit von ehrenamtlicher Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung und Beruf, die Beibehaltung der Regelungen zur Beschlussfassung kommunaler Gremien mittels schriftlicher oder elektronischer Umlaufverfahren sowie Video- oder Telefonkonferenzen. Es sind die vorgeschlagenen Änderungen zu einer intensiveren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an bestimmten kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen, die uns zur Ablehnung dieses Gesetzentwurfs als Ganzes bewegen. Meine Damen und Herren, als AfD stehen wir voll und ganz hinter jedem Vorhaben, das eine reelle Verbesserung direkter Demokratie und demokratischer Teilhabe zum Ziel hat, zum Beispiel eine Erleichterung von Volksinitiativen und Volksentscheiden. Eine altersgerechte Beteiligung von Jugendlichen an Vorhaben auf kommunaler Ebene, die sie direkt betreffen, findet daher unsere Unterstützung. Dabei müssen die kommunalen Gegebenheiten und Bedürfnisse berücksichtigt werden, und es sollte nicht versucht werden, das von der Ampel angestrebte Wahlrecht ab 16 Jahren durch die Hintertür einzuführen. Genau dieser Eindruck kann aber durchaus entstehen, (Zuruf der Abg. Anke Simon, SPD) wenn man sich einige Passagen des Gesetzentwurfs, aber auch die Stellungnahme der Ampelvertreter und der Jugenddachverbände während der Expertenanhörung vor Augen führt. Das zeigte sich etwa an der Einlassung des Kollegen von Heusinger. Was er stellvertretend für die Grünen-Landtagsfraktion an diesem Gesetzentwurf besonders begrüße, sei die Möglichkeit, künftig Kommunen zur Einrichtung von Jugendvertretungen zwingen zu können, die solche Gremien bisher aus finanziellen oder logistischen Gründen, wie sie uns in der Anhörung von den kommunalen Vertretern überzeugend dargelegt wurden, nicht einrichten wollten oder konnten. Meine Damen und Herren, diese Sichtweise lässt jeden Respekt vor der demokratischen Willensbildung in unseren Kommunen und deren Autonomie und besonderen Herausforderungen in der Fläche des Landes vermissen. (Beifall der AfD) Eine Antwort auf die Frage nach der Finanzierung dieser Zwangsmaßnahmen blieben die Kollegen auf der Bank der Regierungsfraktionen natürlich schuldig. Was interessieren die Kosten, die man per Gesetz anderen auferlegt? Anstatt die wirklich vernünftigen und bodenständigen Vorschläge, Empfehlungen und Wünsche der kommunalen Spitzenverbände zu berücksichtigen, stützten die Regierungsfraktionen die eigene Argumentation ausschließlich auf die Stellungnahme des Landesjugendrings und des Dachverbands der kommunalen Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz. Beide Verbände begrüßen die geplanten Änderungen überschwänglich und ohne Berücksichtigung der Bedenken der Kommunalpolitik. Der Sprecherin des Landesjugendrings gingen die Muss-Forderungen des Gesetzentwurfs tatsächlich noch nicht weit genug. Hauptargument war der Wunsch der Jugendlichen, mitreden zu können. Es verwundert nicht, dass beide Verbände mit dem gleichen Argument auch eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre fordern. Im Ergebnis entsteht der Eindruck, dass in dieser Frage die grundsätzliche politische Agenda Vorrang vor tatsächlichen kommunalpolitischen Erfordernissen hat; denn die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände hatten überzeugende Vorschläge, wie man – basierend auf Jahrzehnten an Erfahrung in der Kommunalpolitik – dem Anspruch der Gesetzesänderung zur besseren demokratischen Teilhabe Jugendlicher Rechnung tragen könne, ohne weitere Verpflichtungen zu verabschieden, etwa eine Verbesserung der Schnittstellen zwischen Schulen und Rathäusern, beispielsweise um Schulklassen den Besuch von Sitzungen kommunaler Gremien zu ermöglichen, oder zumindest die finanzielle Unterstützung seitens des Landes, sollten die Verpflichtungen zur Einrichtung von Jugendvertretungen auf kommunaler Ebene verstärkt werden, damit die effektive Arbeit der einzurichtenden Jugendvertretungen nicht an den Kosten für die Kommunen scheitert. Berücksichtigung dieser Vorschläge aufseiten der Ampelfraktionen: Fehlanzeige. Praktisch ungeklärt blieb auch die Frage nach möglichen Rechtsfolgen auf kommunaler Ebene, sollten Kommunen der gesetzlich geforderten Beteiligung von Jugendlichen nicht nachkommen. Immerhin wird die erkannte Problematik durch den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER aufgegriffen. Der Änderungsantrag streicht die streitgegenständlichen Änderungen und folgt damit praktisch dem Wunsch der Experten der kommunalen Spitzenverbände, die bisher gültige und als vollkommen ausreichend erachtete Regelung beizubehalten. Wir unterstützen diesen Änderungsantrag. Der Änderungsantrag der CDU möchte die fehlgeleitete Initiative zur Beteiligung von Jugendlichen und Kindern um eine identische Beteiligung von Senioren ergänzen. Abgesehen davon, dass Senioren im Gegensatz zu Jugendlichen wahlberechtigt und eine starke sowie einflussreiche Wählergruppe sind, dürften in der kommunalen Praxis die gleichen Bedenken wie bei Jugendlichen tragen. Diesen Antrag werden wir daher ablehnen. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Matthias Lammert

Für die FDP-Fraktion spricht Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die kommunale Ebene ist die Ebene, auf der Politik für Bürgerinnen und Bürger plastisch am stärksten erlebbar ist, weil der Zusammenhang zwischen Veränderungen im eigenen Alltag und politischen Entscheidungen der unmittelbarste ist. Gleichzeitig sehen wir, dass es gewisse Hürden gibt, sich kommunalpolitisch zu engagieren, und die Bereitschaft von Menschen – das trifft alle Parteien –, für kommunale Ämter zu kandidieren, abnimmt. Deswegen ist es ein guter Weg, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der kommunales Engagement für Menschen, die sich bei der nächsten Wahl, die im nächsten Jahr ansteht, dafür entscheiden möchten, erleichtern soll. Mit der Digitalisierung der Ratsarbeit haben wir aus der Not der Pandemie heraus trotzdem gute Erfahrungen gemacht. Ja, das ist ein Instrument, das den persönlichen Austausch, den persönlichen Schlagabtausch, die persönliche Auseinandersetzung mit Argumenten nicht ersetzen kann. Es gibt aber natürlich eine Reihe von Dingen, bei denen es formale Zustimmungserfordernisse von kommunalen Gremien, von Ausschüssen gibt, für die gerade in den Flächenkreisen des Landes Menschen erhebliche Fahrtwege auf sich nehmen müssen, um dann einer Entscheidung formal zuzustimmen, die politisch in keiner Weise umstritten ist. Für diese Dinge erleichtern wir jetzt die Beteiligung auch auf digitale Weise. Wir ermöglichen hybride Ratssitzungen in der Zukunft. Das sind alles Instrumente, die es Menschen leichter machen, sich kommunalpolitisch zu engagieren. Das gilt auch dafür, dass wir das Thema „Familienfreundliche Ratssitzungen, Rücksichtnahme auf Familie“ stärker verankern wollen und daher den Appell haben, das in den Geschäftsordnungen zu berücksichtigen, aber auch dafür, dass Kinderbetreuung in Zukunft in gewissen Grenzen durch die jeweiligen Körperschaften kostenmäßig erstattet werden muss. Ich will auch ein Augenmerk auf ein Phänomen legen. Sie wissen – zumindest diejenigen, die kommunalpolitisch tätig sind –, dass es für kommunale Gremienarbeit einen Freistellungsanspruch gibt. Praktisch läuft dieser Freistellungsanspruch durch die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle mitunter ins Leere, weil nach der bisherigen rechtlichen Interpretation, wenn man in einem Gleitzeitrahmen letzten Endes frei über die Lage der eigenen Arbeitszeit entscheiden kann, das nicht dazu führt, dass man Arbeitszeit versäumt, sondern man sich selbst entscheidet, zu dieser Zeit nicht zu arbeiten. Man ist aber zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet, also kann man auch nicht freigestellt werden. Somit hat man gegebenenfalls auch keinen Anspruch auf entsprechenden Verdienstausfall. Das wird in diesem Gesetz angegangen, weil das natürlich die Schattenseite sozusagen der Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle ist, dass diejenigen, die sehr flexibel arbeiten, dann zugleich ihr kommunales Engagement vollumfänglich auf Kosten des eigenen Zeitkontos erbringen. Diese Ungleichbehandlung wird ein Stück weit abgemildert. Ja, es gibt eine Neuregelung. Herr Kollege Dr. Bollinger, es ist bemerkenswert, dass Sie sich daran besonders lange abgearbeitet haben. Es gibt neue Regelungen zur verpflichtenden Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ja, es gibt Regelungen zur verpflichtenden Beteiligung; denn das ist die Gruppe von Menschen in der Bevölkerung, die noch nicht wählen dürfen und auf der anderen Seite mitunter im stärksten Maße von politischen Entscheidungen betroffen sind. Dass Sie hier relativ viel Zeit darauf verwenden zu kritisieren, dass man Kindern und Jugendlichen für die Beteiligung in ihrer Kommune, in der sie leben, eine Stimme geben möchte, ist durchaus bemerkenswert. Diese Regelungen – ja, ich habe das in der Anhörung wahrgenommen – sind mitunter auf Kritik gestoßen, weil man sagt, es gäbe potenziell rechtliche Unsicherheit bei der Frage, wenn eine entsprechende Beteiligung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, jede rechtliche Neuregelung bringt, weil sie neu ist, immer eine gewisse rechtliche Unsicherheit, aber das ist doch kein ernsthaftes Argument, um jungen Menschen die Beteiligung in ihrer Kommune an Entscheidungen vor Ort schlicht vorzuenthalten. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alles in allem ist es ein abgewogenes Gesetzespaket, was auf der einen Seite die bewährten Strukturen unserer kommunalen Ratsarbeit weiterentwickelt, sie für digitale Beteiligungen und für eine stärkere Beteiligung gerade von Menschen mit familiären Pflichten öffnet, und auf der anderen Seite eine Beteiligung für junge Menschen schafft, ohne dabei die bewährten Strukturen grundlegend auf den Kopf zu stellen und zu verändern. Deswegen findet dieser sehr ausgewogene Gesetzentwurf selbstverständlich die Zustimmung der Freien Demokraten. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

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Matthias Lammert

Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich weitere Gäste bei uns im Landtag begrüßen, und zwar zum einen Mitglieder der Bockenauer Dorfmusikanten. Herzlich willkommen! (Beifall im Hause) Ich darf darüber hinaus Mitarbeiter von Landesforsten Rheinland-Pfalz begrüßen. Auch Ihnen ein herzliches Willkommen! (Beifall im Hause) Jetzt erteile ich dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Streit von den FREIEN WÄHLERN das Wort.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Aus der bisherigen Diskussion ist zu entnehmen, dass wir grundsätzlich bei den meisten Punkten Übereinstimmung haben. Jetzt gibt es zwei Änderungsanträge, den der FREIEN WÄHLER und den der CDU. Ich selbst habe vor 25 Jahren eine kommunale Jugendvertretung freiwillig eingeführt und sie, weil es mir wichtig war, sogar zur Chefsache gemacht. Das heißt, ich habe mich selbst bei den Sitzungen dazubegeben und mit den Jugendlichen diskutiert und sie vorbereitet und ermuntert, auch aktiv tätig zu werden. Der Gesetzentwurf sieht nur ein passives Recht vor. Der Staat hat etwas vor und hört dann Jugendliche oder Kinder an. Wir haben auch angehört, nämlich im Innenausschuss, im Rechtsausschuss. Interessant war im Innenausschuss, die kommunalen Spitzenverbände konkret dazu zu befragen. Hierbei ist eines zutage getreten: Ja, man hat ein Interesse daran, wie Kinder und Jugendliche denken, und zwar zu 100 %. Man sieht aber wieder, dass etwas eingeführt wird, das Menschen für gut befinden, das nachher in der praktischen Umsetzung aber zu riesigen Schwierigkeiten führt; denn der Gemeinderat muss erst einmal zustimmen, ob es sich um einen Punkt handelt, bei dem Jugendliche oder Kinder anzuhören sind. Wenn da schon entschieden wird, kann schon ein Punkt gesetzt werden, an dem ich formell gegen die Entscheidung klagen kann. Dazu kommt zweitens, dass es, wenn ich nicht angehört habe, wiederum dazu kommt, dass Menschen ein Klagerecht bekommen. Wir wollen den Staat einfacher machen. Wir wollen den Staat entbürokratisieren. Was passiert hier wieder? – Es wird wieder eine verpflichtende Norm eingeführt, bei der sich die Kommunen einig waren: Ja, wir machen das freiwillig, jeder auf seine Art, wie er das halt für richtig hält. (Abg. Sven Teuber, SPD: Bürokratie ist notwendig, das hat nichts mit Bürokratisierung zu tun!) – Ja, aber weil es Demokratie ist. Wir haben auch davon gesprochen, dass es immer schwerer ist, Mandatsträger zu finden. Wie ist es denn? Hat denn ein Mandatsträger noch Lust, wenn nachher wieder 20 Anhörungen verpflichtend erfolgen müssen? Wir haben auch ein demokratisches Prinzip. Ich bin gewählt für die gesamte Bevölkerung und habe auch den Blick für die gesamte Bevölkerung. (Beifall der FREIEN WÄHLER –

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Sven Teuber SPD

Dann müsst Ihr einfach dem Wahlalter mit 16 zustimmen! –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Boah, da sieht man wieder, wo das herkommt! Super! – Glocke des Präsidenten) – Ja, das kann der Bund einführen. Der Bund sollte auch die Initiative ergreifen. Ich bin dafür, die Volljährigkeit abzusenken, weil wir Jugendlichen viel mehr zutrauen, als sie nur zum Stimmvieh zu machen, damit andere gewählt werden können. (Zuruf des Abg. Sven Teuber, SPD) Sie sollen nämlich selbst in den Gremien sitzen können, und nicht nur freiwillig oder verpflichtend befragt werden. Vielen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER –

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Sven Teuber SPD

Ihr wollt sie nicht anhören, und Ihr wollt sie nicht stimmen lassen!)

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Matthias Lammert

Wir fahren fort in der Debatte. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die Landesregierung hat sich Staatsminister Ebling gemeldet.

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Michael Ebling

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Garant für die kommunale Selbstverwaltung ist das Ehrenamt. Das sind über 30.000 Mandate, die es in Rheinland-Pfalz gibt. Man könnte wahrscheinlich von einer sehr großen Bürgerbewegung sprechen. Die lebt davon, dass Menschen bereit sind, sich für das Allgemeinwohl zu engagieren, sich für andere ins Zeug zu legen. Ich glaube, wir wissen aus eigener, manchmal leidvoller Erfahrung: Es ist nicht alles vergnügungssteuerpflichtig, was da so stattfindet. (Abg. Martin Haller, SPD: Was?) Dennoch wird es gemacht, und es wird einfach etwas bewegt. Es wird entschieden. Es wird Verantwortung übernommen. Ich glaube, wenn wir heute einen Beitrag dazu leisten, dieses Ehrenamt ein Stück attraktiver zu machen, dann ist das ein wichtiger Beitrag, erst recht vor der Kommunalwahl im kommenden Jahr. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deshalb bleibt es das Kernstück bei diesem Gesetzentwurf, dass wir die digitalen Möglichkeiten erweitern werden. Natürlich, weil wir auch bei einer lästigen Pandemie Positives gelernt haben, was digitale Sitzungen, Telefonkonferenzen und Videokonferenzen angeht, weil wir auch hybride Formen in Zukunft möglich machen wollen, was letztlich bedeutet, dass es sowohl Anwesenheitspflicht wie digitale Zuschaltung geben kann, und weil wir es – und das gehört sich so – wieder in die Entscheidung der Gemeinde selbst begeben; denn es wird in den Geschäftsordnungen festgelegt. Die brauchen eine Zweidrittelmehrheit. Mit anderen Worten: Es setzt eben voraus, dass sich das jeweilige Organ damit befasst, beschäftigt, es diskutiert und vielleicht auch zu durchaus unterschiedlichen Regelungen kommt. Denn – das ist hier schon ausgesprochen worden und richtig – nur digitale Sitzungen können praktisch sein. Sie können natürlich aber auch auf die Qualität der Debatte Auswirkungen haben. Ich glaube, insofern können die Gemeinden sehr gut – das wissen wir alle miteinander aus eigener Erfahrung – entscheiden, welche Sitzungen oder welche Entscheidungen sich dafür eignen. Wir steigern dadurch die Attraktivität, weil digitale Sitzungen natürlich die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Kommunalmandat erhöhen. Darüber hinaus sollen die Kosten für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen während der ehrenamtlichen Tätigkeit künftig gesondert und nicht mehr als Teil einer pauschalen Aufwandsentschädigung bezahlt werden. Das ist ebenfalls ein Stück Lebenswirklichkeit, das am Ende das kommunale Ehrenamt unterstützt, ebenso wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten die Verpflichtung zur Vor- und Nacharbeit auf die Hälfte der für das Ehrenamt aufgewendeten Zeit zu beschränken. Das ist ebenfalls ein Stück Lebenserfahrung, das dadurch klarer Einzug in die kommunale Praxis hält. Ich bin etwas verwundert über die Argumentation zum Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER; denn es juristisch begründen zu wollen, dass durch die Angreifbarkeit von Beschlüssen die Risiken erhöht würden, wirkt sehr bemüht, wenn ich das einmal so sagen darf. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Das haben die Gutachter gesagt in der Anhörung!) Es ist aus dem einfachen Grund sehr bemüht, weil es eben gerade nicht um diese Form von Formalismus geht, die wir aus anderen gesetzlichen Verfahren kennen. Deshalb sagen das genau diese Gutachter, auch wenn es Abgeordneter Wefelscheid anders sieht. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Sie waren nicht da bei der Anhörung!) Nein, verehrte, liebe Abgeordnete der FWG-Fraktion, (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: FREIE WÄHLER!) diese jungen Menschen sind nicht der lästige Teil der Gesellschaft. Es sind Menschen, denen wir mehr Mitsprache, mehr Mitsprachemöglichkeiten geben wollen. Das ergibt Sinn. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das ergibt gerade deshalb Sinn, weil es für die kommunale Demokratie vor Ort stärkend ist. Es ist auch deshalb sinnvoll, weil es eben so ist, dass sich der Teil der Bevölkerung in den kommunalen Strukturen am wenigsten repräsentiert findet. Das ist kein Vorwurf an die, die engagiert sind, aber ich glaube, es ist doch eine zulässige Feststellung, dass das durch diejenigen ergänzt werden kann, die im Übrigen meist – das ist ebenfalls angesprochen worden – durch die Entscheidungen in Zukunft in hohem Maße betroffen sind. Mich vermag die Ergänzung zu den Seniorenbeiräten der CDU ebenfalls nicht wirklich zu überzeugen. Zum einen haben wir eine gesetzliche Grundlage für die Seniorenbeiräte, sowohl in unserer Gemeindeordnung als auch in unserer Landkreisordnung. Ich habe gerade durch ein Gespräch der Landesseniorenvertretung mit Kollegem Alexander Schweitzer erfahren, dass die sich schon auf ein 20-jähriges Jubiläum freuen; denn ungefähr vor 20 Jahren wurden diese Änderungen eingeführt. Die freuen sich nicht nur darauf, sondern sie wollen auch deutlich machen, dass es gerne noch mehr Seniorenvertretungen in den kommunalen Gebietskörperschaften geben kann und sicherlich, wenn der Landesseniorenbeirat diesen Willen hat, in Zukunft auch geben wird. Es ist also nicht eine Frage davon, dass die Möglichkeit, die Grundlage dafür fehlt, sondern es ist mehr eine Frage davon, dass sich engagiert dafür eingesetzt wird, dass es mehr Beiratsarbeit gibt für diese Seniorinnen und Senioren. Ich glaube, das ist gerade unter dem Blickwinkel, dass es die Landesseniorenvertretung so begleitet, ein guter Weg, um auch an dieser Stelle die Beteiligungsmöglichkeiten zu erhöhen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Meine Damen und Herren, Stärkung des kommunalen Ehrenamts, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Teilhabe und Einbindung unserer Jugendlichen in die Kommunalpolitik und letztlich ein wichtiger Beitrag, um die kommunalen Willens- und Entscheidungsprozesse dem digitalen Zeitalter anzupassen, das ist in diesem vorliegenden Gesetzentwurf drin. Ich darf Sie daher um die Zustimmung bitten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Martin Haller SPD

Dann machen wir das! – Weitere Zurufe von der SPD)

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, zu einer Kurzintervention erteile ich Abgeordnetem Stephan Wefelscheid von der Fraktion FREIE WÄHLER das Wort. Herr Kollege, 2 Minuten.

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Stephan Wefelscheid FREIE WÄHLER

Herr Präsident, vielen Dank dafür, dass Sie die Fraktion noch einmal richtig erwähnt haben. (Heiterkeit der FREIEN WÄHLER) Herr Minister, Sie sind neu im Amt, deswegen sehe ich Ihnen das nach. Tatsächlich heißt die Fraktion aber FREIE WÄHLER, nicht FWG. Das müssten Sie wissen, weil die im Stadtrat von Mainz auch FREIE WÄHLER heißen, und da hatten Sie eigentlich mit denen zu tun. Herr Minister, in der Sache selbst hat es mich jetzt schon verwundert, dass Sie die Einwendungen, die wir rechtlicherseits vorgetragen haben, so abtun; denn die Expertenanhörung hat das ganz klar ergeben. Der Landkreistag und auch der Städtetag haben das sogar schriftlich in ihrem Gutachten so wiedergegeben. Mich wundert es jetzt im Nachgang eigentlich nicht, dass Sie das nicht wussten, weil Sie bei der Anhörung gar nicht anwesend waren. Ich habe mich damals gewundert: Wo ist er denn, der Minister? – Er war nicht da. (Heiterkeit des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER –

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Michael Hüttner SPD

Das ist eine Sache des Parlaments, eine Anhörung!) Insofern kann ich Ihnen empfehlen, diese Papiere im Nachgang vielleicht noch einmal zu lesen. In der Sache selbst: Man kann das machen, aber in der Praxis sage ich Ihnen, wie es laufen wird. Das wird ein formalisiertes Verfahren. Man wird in der Praxis dann einfach alles wem auch immer, wahrscheinlich dem Jugendratsvertreter, geben. Ob das am Ende zweckdienlich ist, wage ich dann wirklich zu bestreiten. Es wäre besser, diese Energie da hineinzustecken und wirklich einmal dafür zu werben, dass Jugendliche für Jugendräte auch kandidieren; denn im flachen Land – – – Ich habe das gerade bei meiner Lebensgefährtin in der VG RheinMosel. Da ist es so: Der Jugendrat hat zwölf Sitze, acht haben sich beworben. So sieht die Realität aus. Deswegen ist die Energie – – – (Abg. Sven Teuber, SPD: Das sieht in Trier ganz anders aus!) – Ja, in Ballungsgebieten mag das anders sein, aber auf dem flachen Land ist es so, dass sich die Menschen schlicht nicht bewerben. (Abg. Sven Teuber, SPD: Koblenz ist flaches Land?) Dort wird es in Zukunft so sein, dass diese Sachen einfach auf dem Pflichtwege da hineingegeben werden. Das überfrachtet die Jugendlichen noch mehr. Machen Sie das, aber Sie werden in der Praxis damit scheitern. (Beifall der FREIEN WÄHLER und der AfD)

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Matthias Lammert

Minister Ebling zur Erwiderung für die Landesregierung.

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Michael Ebling

Herr Abgeordneter, da Sie so empfindlich sind bezüglich des Namens, bitte ich in aller Form um Entschuldigung. Natürlich wollte ich die Fraktion korrekt angesprochen haben, so wie es Ihre Bezeichnung ist. (Abg. Gerd Schreiner, CDU: Finden Sie das jetzt empfindlich?) Wenn wir aber schon so juristisch werden, will ich zumindest darauf hinweisen, dass die Umsetzung der hiesigen Jugendbeteiligung im Rahmen der Angemessenheit dem Gestaltungsspielraum der Gemeinden und Gemeindeverbände unterliegt. Das wird dadurch nicht normiert. Deshalb ist die Fehleranfälligkeit, so wie Sie sie beschrieben haben, aus unserer Sicht juristisch so nicht gegeben. Ich bleibe dabei. Es wirkt sehr konstruiert. Wenn man mehr Beteiligung für Jugendliche haben möchte, wie Sie es zum Ende hin formuliert haben, (Zuruf des Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD) dann önnte man es etwas beherzter angehen und nicht die Probleme und Schwierigkeiten in den Vordergrund stellen, sondern sagen: Es ist eine sinnvolle Ergänzung unserer gemeinderechtlichen Vorschriften, dass mehr Jugendliche in Rheinland-Pfalz beteiligt werden. So sieht Jugendförderung aus meiner Sicht aus. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –

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Dr. Jan Bollinger AfD

Dann brauchen wir keine Anhörung dazu machen! Dann können wir uns das sparen!)

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Matthias Lammert

Damit wären wir am Ende der Debatte zu Tagesordnungspunkt 2 und kommen jetzt zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über die Änderungsanträge ab, zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion der FREIEN WÄHLER – Drucksache 18/5549 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD und der FREIEN WÄHLER abgelehnt. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5610 –. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der AfD, der FDP und der FREIEN WÄHLER gegen die Stimmen der CDU abgelehnt. Wir kommen dann zur Abstimmung über den Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in zweiter Beratung – Drucksache 18/4939 –. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der CDU und der FREIEN WÄHLER angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich darf Sie bitten, sich von Ihrem Platz zu erheben, wenn Sie für den Gesetzentwurf stimmen wollen! – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit den Stimmen der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP gegen die Stimmen der AfD bei Stimmenthaltung der CDU und der FREIEN WÄHLER angenommen. Wir kommen damit zu Punkt 3 der Tagesordnung: Landesgesetz zur Änderung pass-, ausweis- und melderechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5470 – Erste Beratung Vereinbart ist eine Grundredezeit von 3 Minuten, maximal. (Abg. Martin Haller, SPD: Sehr gut, Herr Präsident! Wichtiger Hinweis!) – Ja, das ist ein wichtiger Hinweis, in der Tat. Zunächst spricht zur Begründung Staatsminister Ebling für die Landesregierung.

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Michael Ebling

Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entwurf soll von der Regelungsbefugnis zur Einrichtung von Lichtbildregistern, die den Ländern im Passgesetz und Personalausweisgesetz eingeräumt wird, Gebrauch gemacht werden. In Artikel 1 ist deshalb etwas zum Aufbau eines Lichtbildregisters vorgesehen. In den Artikeln 2 und 3 werden Anpassungen an das mehrfach geänderte Bundesmeldegesetz vorgenommen. Beabsichtigt sind eine Modernisierung der Melderegister und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, bei der das Meldewesen eine Vorreiterrolle einnehmen wird. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt mit einem Artikel 4. Darin soll das Landespersonalvertretungsgesetz geändert werden. Die auf den 31. März 2023 befristete Möglichkeit für Personalräte, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren herbeizuführen sowie Sitzungen und Beschlussfassungen auch als Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen, hat sich in der Praxis bewährt. Sie soll daher verlängert werden. Soweit in der gebotenen Kürze zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Matthias Lammert

Als nächstem Redner erteile ich für die CDU-Fraktion dem Abgeordneten Dirk Herber das Wort. Wie gesagt, maximal 3 Minuten Redezeit. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD – Zuruf von der SPD: Ohne Jacke!)

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Dirk Herber CDU

– Schön, dass sich so viele Leute Gedanken über mein Jackett machen. Ich erkläre es bei Gelegenheit gerne.

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Matthias Lammert

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Kollege Dirk Herber spricht, auch wenn er mit der Brille ein etwas anderes Erscheinungsbild abgibt, aber das heißt nichts. Kollege Herber hat das Wort.

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Dirk Herber CDU

– Herr Minister, ich habe es Ihnen gesagt, das wird für Aufregung sorgen. Wir haben heute Mittag zusammengesessen, und ich habe es erklärt, warum ich heute kein Sakko anhabe. Ich kann es draußen beim Tee gerne noch einmal erklären. Jetzt geht es um die Änderung des Landesgesetzes zur Änderung pass-, ausweis- und melderechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes. Die Landesregierung kommt einem Regelungsbedürfnis nach, das aus verschiedenen bundesgesetzlichen Änderungen erwachsen ist. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Im Wesentlichen sind es technische Änderungen zur Ausführung von Bundesgesetzen, die Ausfluss des automatisierten Verfahrens und dem Wandel der digitalen Datenabfrage geschuldet sind, oder es ist, wie im Fall des Landespersonalvertretungsgesetzes, eine pragmatische Lösung zur Fristverlängerung für Personalräte, die Beschlüsse im Umlaufverfahren herbeizuführen oder Sitzungen und Beschlussfassungen auch als Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen. Die Lösungsansätze sind nicht irgendeinem eigenen innovativen Denken geschuldet, sondern folgen dem eher gemächlichen Gang des Bundesgesetzgebers im Hinterhereilen der Digitalisierung. Alternativen zu diesen Notwendigkeiten der Änderungen gibt es wahrscheinlich keine. Die Änderungen werden Einsparungen nach sich ziehen. Durch die Möglichkeit des automatisierten Abrufs von Lichtbildern entfällt künftig die bislang erforderliche manuelle Bearbeitung der Anträge aufseiten der Sicherheitsbehörden. Ich glaube, es wird der spannendste Punkt sein, den wir sicherlich in den Beratungen im Innenausschuss diskutieren können, wie wir in § 8 dem Landeskriminalamt vielleicht noch mehr Möglichkeiten geben, einen Fahndungsabgleich mit der Meldebehörde zu realisieren. Danke schön. (Beifall bei der CDU)

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Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordnete Heike Scharfenberger das Wort.

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Heike Scharfenberger SPD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute in erster Lesung mit der Anpassung von drei Landesgesetzen. Durch verschiedene Bundesgesetze, beispielsweise zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises vom 7. Juli 2017, wurden die Voraussetzungen für einen bundesweiten automatisierten Lichtbildabruf geregelt. Aufgrund der Schaffung dieser Neuregelung ist eine Anpassung des Landesgesetzes zur Ausführung des Passgesetzes, des Personalausweisgesetzes und des eID-Karte-Gesetzes vom 21. Oktober 2015 notwendig geworden. Beispielhaft zu nennen ist dabei, dass in das bisherige Landesgesetz eine Befugnisnorm, die Einrichtung eines zentralen Passlichtbildregisters und eines zentralen Personalausweislichtbildregisters zur Unterstützung des automatisierten Lichtbildabrufs, eingefügt wird. Dies ist erforderlich, da es grundsätzlich in der Hoheit der Länder liegt, die Durchführung der Bundesgesetze in eigener Organisationshoheit durchzuführen. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Was die Kosten betrifft, so ergeben sich aus den Änderungen erhebliche Einsparungen, die den geringfügigen einmaligen Umstellungsaufwand für die Anpassung der Verfahren bei den Sicherheitsbehörden jedoch übersteigen werden. Der dritte Änderungsbereich betrifft das Landespersonalvertretungsgesetz. Ähnlich wie in den kommunalrechtlichen Vorschriften wurden während der Pandemie auch Möglichkeiten für Personalräte geschaffen, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren herbeizuführen sowie Sitzungen und Beschlussfassungen als Video- und Telefonkonferenz durchzuführen. Die Evaluierung der kommunalrechtlichen Regelungen ergab einen hohen Zuspruch der Ratsmitglieder zu den neu geschaffenen Möglichkeiten, was zu der Entfristung der Regelung unter anderem in der Gemeindeordnung führte. Vor diesem Hintergrund ist es gut und richtig, dass im Rahmen der anstehenden Novellierung des Landespersonalvertretungsgesetzes geprüft wird, ob die bislang bis zum 31. März 2023 befristete Regelung entfristet und damit dauerhaft eingeführt werden kann. Damit bis zum Ergebnis dieser Betrachtung keine Regelungslücke entsteht, soll die Regelung im Landespersonalvertretungsgesetz im Hinblick auf die ungewisse Weiterentwicklung des Infektionsgeschehens vorsorglich bis zum 31. März 2024 verlängert werden, was wir ausdrücklich begrüßen. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Abgeordneter Carl-Bernhard von Heusinger.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen mehrere – wir haben es gehört – bundesrechtliche Vorgaben umgesetzt werden. Ich möchte einen Punkt herausgreifen. Das Personalausweisgesetz und das Passgesetz eröffnen den Ländern die Möglichkeit, sowohl eine zentrale Personalausweisregisterdatenbank als auch eine zentrale Passregisterdatenbank einzurichten. Rheinland-Pfalz will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. In diesen Datenbanken sollen vor allem Lichtbilder, also biometrische Daten, gespeichert werden, zusammen mit Unterschriften und ausgewählten anderen Daten aus dem Personalausweis und dem Pass, etwa Name, Geburtstag, Seriennummer usw. Ausgewählte Behörden wie Ordnungsbehörden, aber auch verschiedene Sicherheitsbehörden wie die Polizei sollen dann Zugriff auf diese Daten haben, etwa zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Gesetzentwurf sieht in diesem Zusammenhang eine Reihe von datenschutzrechtlichen Vorgaben vor, etwa technisch-organisatorische Maßnahmen, die getrennte Führung von Lichtbildregistern, anderen Datenbeständen und Protokollierungspflichten. Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Verfahrens zur Gesetzesänderung werden wir Fragen stellen müssen, zum Beispiel folgende: Ist es notwendig, die dezentrale Speicherung von Lichtbildern zugunsten der zentralen Speicherung aufzugeben? Ist es dabei sinnvoll, einem weiten Berechtigtenkreis Zugriff auf diese zentrale Datei für einen automatisierten Abruf zu geben? Welche Daten benötigen die einzelnen Zugriffsberechtigten tatsächlich und aus welchem Grund? Wir müssen uns die Frage stellen, ob hier gegebenenfalls Zugriffshürden angebracht sind. Weiterhin ist die Frage zu stellen, ob der Umfang des Abrufs nicht zweckmäßigerweise begrenzt werden kann oder sollte. Zuletzt ist zu fragen: Wie sicher müssen die Daten in einer zentralen Registerdatenbank angesichts neuer Bedrohungslagen hinterlegt sein, um Hackerangriffe auszuschließen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Fragestellungen sind neben den anderen Gesetzesteilen in dem Gesetzentwurf vorhanden. Diesen Fragestellungen begegnen wir in den Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der AfD erteile ich Abgeordnetem Stuhlfauth das Wort.

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Peter Stuhlfauth AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung beinhaltet die Änderung mehrerer Gesetze. Es handelt sich dabei um erforderliche Anpassungen bestehender Gesetze an gesetzliche Weiterentwicklungen auf Bundesebene in den vergangenen Jahren. Im Hinblick auf diese Anpassungen ist zu sagen: Sie sind erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen auf Bundesebene umzusetzen und diesen Rechnung zu tragen. Hinsichtlich der Kosteneinsparungen und der Vereinfachung von Arbeitsabläufen sind die vorgesehenen Regelungen zur zentralisierten und automatisierten Lichtbildabfrage positiv zu bewerten. Die Arbeit der Sicherheitsbehörden wird erleichtert. So positiv sich eine zentralisierte Sammlung von sensiblen Bürgerinformationen in elektronischer Form auf die Verbesserung behördlicher Arbeitsprozesse und in Sachen Kostenreduzierung auswirken mag, so muss man der Tatsache ins Auge sehen, dass solch eine umfangreiche Sammlung von sensiblen Daten, insbesondere Lichtbildern und Unterschriften, ein ausgesprochen attraktives Ziel für Cyberkriminelle darstellt. Gerade die geplante Auslagerung des zentralen Lichtbildregisters und des Personalausweislichtbildregisters an den Landesbetrieb Daten und Information sorgt für wenig Freude. Der LDI verfügt über die Infrastruktur, um diese Aufgabe bewältigen zu können. Wer von den Kollegen aber in dem U-Ausschuss tätig war und mit den LDI-Datenbanken gearbeitet hat, der wird sich vielleicht erinnern, welche Probleme man mit dem LDI haben kann. Hier muss die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass der Landesbetrieb Daten und Information der übertragenen Aufgabe und der übernommenen Verantwortung insbesondere im Bereich des Datenschutzes und der Sicherheit gerecht wird. Ansonsten halten wir diesen Gesetzentwurf für sinnvoll. Danke. (Beifall der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die FDP-Fraktion spricht Fraktionsvorsitzender Fernis.

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Philipp Fernis FDP

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die bisherige Funktion des digitalen Personalausweises hat überschaubaren Anklang in der Bevölkerung gefunden. Jeder, der einmal versucht hat, die damit schon verfügbaren Dienstleistungen zu nutzen, hat eine gewisse Vorstellung, warum das so ist. Es ist erfreulich, dass sich die Ampelkoalition im Bund auf den Weg gemacht hat, die digitale Identität für Bürgerinnen und Bürger zu schaffen, die nutzerfreundlicher sein soll. Hier setzen wir Erfordernisse in den landesgesetzlichen Vorschriften um. Zugleich modernisieren wir die Melderegister und die Regelungen zum Datenabruf nach dem Melderecht. All das sind sinnvolle Schritte, um Bundesrecht umzusetzen und die digitale Identität im Land einfacher nutzbar zu machen. Es ist in der Debatte angesprochen worden. Wir schaffen eine Grundlage, den Datenabruf bezüglich Ausweisinformationen, insbesondere Lichtbilder und Unterschriften betreffend, zu digitalisieren und technisch zu vereinfachen. Das ist ein Thema, bei dem die Freien Demokraten bekanntermaßen sorgfältig abwägen, wie sich eine solche Vereinfachung zugleich auf den Schutz möglicher privater Daten auswirken kann. Auf der anderen Seite kann man schwerlich sagen, wir machen Datenschutz durch Verwaltungsobstruktion und deswegen sperren wir uns einer Modernisierung. Wir tragen diese Vereinfachung mit. Ich will an dieser Stelle sagen, wir als Parlament haben zu beobachten, wie sich die Fallzahlen entwickeln bzw. ob es möglicherweise dazu führt, dass ein solches Instrument deutlich stärker genutzt wird und man gegebenenfalls über die Abwägung zwischen den Fragen, wer auf welche Daten aus welchem Anlass zugreifen darf und welche nicht, nochmals nachdenken muss. Für den jetzigen Zeitpunkt ist es eine technische Modernisierung, der wir uns gerne anschließen. Das Gesetz ist insgesamt ein Modernisierungsschritt. Wir freuen uns auf die Ausschussberatungen und sind grundsätzlich positiv gestimmt. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Fraktionsvorsitzender Dr. Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Die FREIE WÄHLER-Landtagsfraktion begrüßt den vorgelegten Entwurf. Wir freuen uns auf die Beratungen. (Beifall der FREIEN WÄHLER und des Abg. Marco Weber, FDP)

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Astrid Schmitt

Vielen Dank. Damit sind wir am Ende der ersten Beratung. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5470 – an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es hebt sich kein Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Landesgesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie zur Änderung reiseund umzugskostenrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5471 – Erste Beratung Es wurde eine Grundredezeit von 3 Minuten je Fraktion vereinbart. Zunächst hat für die Landesregierung Staatsministerin Ahnen das Wort.

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Doris Ahnen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft wichtige Regelungen für die Bediensteten des Landes, insbesondere in Reaktion auf die dramatisch gestiegenen Energiepreise. Es geht im Wesentlichen um drei Punkte. Erstens: Zu den umfassenden Entlastungspaketen auf Bundesebene für die Bürgerinnen und Bürger gehörte eine Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes. Wir müssen das für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes selbst regeln. Wir haben unmittelbar nach der Entscheidung auf Bundesebene entschieden, dass auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes diese Pauschale bekommen sollen. Wir haben die im Vorgriff bereits im Dezember ausgezahlt. Es bedarf aber, um das endgültig wirksam werden zu lassen, einer gesetzlichen Absicherung. Um die möchte ich Sie im ersten Punkt heute bitten. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir das natürlich den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes zukommen lassen wollen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der zweite Punkt betrifft das Thema „Wegstreckenentschädigung“. Natürlich haben die hohen Energiepreise auch nicht vor den Kraftstoffen haltgemacht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es!) Das betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, vor allen Dingen die Pendlerinnen und Pendler, aber es trifft in besonderer Art und Weise Bedienstete, die ihr privates Kraftfahrzeug für dienstliche Fahrten zur Verfügung stellen. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Auch sie waren oder sind von Mehrbelastungen betroffen. Aus diesem Grund schlägt der Gesetzentwurf vor, sämtliche Kilometersätze der Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen mit einem privaten Kraftfahrzeug um 3 Cent je gefahrenem Kilometer anzuheben. Damit wären wir mit 38 Cent je Kilometer auch in Zukunft auf einem Spitzenplatz im Bund-Länder-Vergleich. Es gibt dann noch die besondere Frage, die Sie, glaube ich, in der Vergangenheit immer wieder einmal beschäftigt hat, die Anhebung der Zulage für das Befahren besonders schwieriger Wegstrecken. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sehr gut!) Auch das wird hier geregelt. Es wird eine deutliche Erhöhung auf 12 Cent je Kilometer vorgenommen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wird zusätzlich zur Wegstreckenentschädigung, zu den allgemeinen Wegstreckenentschädigungssätzen, gewährt. Damit sind wir zusammen mit Thüringen auf der absoluten Spitzenposition, was diese Entschädigung angeht. Last but not least ist der dritte Punkt die Anpassung der Tagegelder, das heißt der pauschalen Entschädigung für Verpflegung bei Dienstreisen und auswärtigem Verbleiben. Diese passen wir an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung an und sehen eine entsprechende Erhöhung der Pauschalsätze vor. Ich glaube und hoffe, dass es ein unumstrittenes Gesetzesvorhaben ist. Ich zumindest möchte Sie gerne um Zustimmung bitten. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die CDU-Fraktion spricht Abgeordneter Christof Reichert. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD –

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Sven Teuber SPD

Es würde mich mal interessieren, wie das bei Ihnen zu Hause abläuft! –

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Benedikt Oster SPD

Ich habe da so einen schönen Kommentar gelesen!)

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Christof Reichert CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Landesgesetz über die Gewährung einer Energiekostenpauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften. Zunächst sollen parallel zu den Rentnerinnen und Rentnern auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Das ist folgerichtig und gerecht; (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) denn es wäre nicht vertretbar, dass die Versorgungsempfänger bei der Entlastung leer ausgingen. Insofern werden wir diesen Artikel des Gesetzes positiv begleiten. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Bei der vorgesehenen Anpassung der Reisekosten sehen wir hingegen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere bei den Wegstreckenentschädigungen ist die vorgesehene Erhöhung von lediglich 3 Cent bei der privaten Pkw-Nutzung bzw. 2 Cent bei den Zweirädern nicht ausreichend. (Abg. Marco Weber, FDP: Ohjöjö!) Wir haben seit Bestehen der derzeitigen Sätze eine erhebliche Steigerung der Fahrtkosten beobachtet. Nicht nur der reine Sprit, der reine Energiepreis, auch die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten von Fahrzeugen sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. (Abg. Marco Weber, FDP: Echt?) Insofern sind für uns die Forderungen des im Aufstellungsverfahren beteiligten Landesbeamtenbunds mehr als verständlich. Auch die kommunalen Spitzenverbände fordern eine deutliche Anhebung der Sätze. Ich möchte gerne erwähnen, letztendlich ist es für die öffentlichen Arbeitgeber eine Win-win-Situation, wenn die Beamten und Beschäftigten freiwillig ihr privates Fahrzeug für Dienstzwecke zur Verfügung stellen. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Die Alternative wäre nämlich, dass die Behörden ihrerseits den Fuhrpark wesentlich vergrößern müssten, was dann wiederum zu hohen Kosten führen würde und zudem die Flexibilität der Außendiensttätigkeiten extrem einschränken würde. Erfreulich ist sicherlich, dass gegenüber dem Referentenentwurf die Wegstreckenentschädigung für besonders schwierige Wegstrecken – wir denken insbesondere an den Forstbetrieb – nicht nur um 6, sondern jetzt um 11 Cent angehoben werden soll. Auch hier – das zeigt das Gutachten – sehen wir aber noch Nachbesserungsbedarf. Insofern sollten wir uns im Ausschuss noch einmal intensiv mit den neuen Sätzen beschäftigen. Gleiches gilt auch für die Tagegelder. Wir brauchen eine Lösung, die der Kostensteigerung tatsächlich gerecht wird. Letztendlich sind gerechte Regelungen auch für die Arbeitgeberattraktivität gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst von großer Wichtigkeit. Deshalb unser Appell: Lassen Sie uns im weiteren Verfahren den Gesetzentwurf gemeinsam besser machen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der SPD hat Abgeordneter Stein das Wort.

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Markus Stein SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie alle wissen, hat der russische Angriffskrieg auf die Ukraine neben dem unermesslichen und nach wie vor kaum begreiflichen menschlichen Leid für die ukrainische Bevölkerung auch in nahezu allen Teilen der Welt zu drastischen Preissteigerungen geführt. Um die finanziellen Auswirkungen der gestiegenen Energiekosten hierzulande abzumildern, hatte die Bundesregierung im vergangenen Jahr bereits drei massiv ausgestattete Entlastungspakete beschlossen. Das Land Rheinland-Pfalz hat seinerseits viel Geld in die Hand genommen, um die Belastungen für die Mitbürgerinnen und Mitbürger abzufedern. Dass das Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesmaßnahmen gut funktioniert, zeigt nun auch der vorliegende Gesetzentwurf. So gewährt der Bund eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro an Rentnerinnen und Rentner sowie die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes. Das Land ergänzt diese Hilfen nun freiwillig um die rund 54.000 Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes, die ebenfalls 300 Euro erhalten sollen. Meine Damen und Herren, das ist stimmig, das ist ausgewogen, das ist verantwortungsvoll. Dafür nehmen wir rund 10,7 Millionen Euro in die Hand. Auch die Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung privater Kraftfahrzeuge für Dienstreisen haben sich erhöht. Dem trägt der vorliegende Gesetzentwurf ebenfalls Rechnung. Die Entschädigungssätze für Dienstreisen mit dem privaten Kraftfahrzeug, die Tagegeld- sowie Trennungstagegeldsätze und der Zuschlag für Fahrten auf besonders schwierigen Wegstrecken werden daher angehoben. Eine letztmalige Anpassung der Wegstreckenentschädigungssätze für Dienstreisen fand im Januar 2009 statt. Mit der nunmehr forcierten Anhebung der Entschädigungssätze möchte ich insbesondere noch einmal den Blick auf die Beschäftigten bei Landesforsten richten, die gerade mit der Anhebung der Schlechtwegeentschädigung für die Nutzung ihrer Privatfahrzeuge auf Waldwegen und schlecht befahrbaren Wegen eine wichtige Entlastung erhalten. (Beifall bei der SPD sowie der Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Philipp Fernis, FDP) Meine Damen und Herren, auch enthält der Gesetzentwurf sinnvolle Regelungen, um den Verwaltungsvollzug im Reisekostenrecht in Zeiten der Digitalisierung weiter zu vereinfachen. Ich mache es kurz. Ich danke der Landesregierung, wir danken der Landesregierung, insbesondere Frau Finanzministerin Doris Ahnen, für den sehr guten Gesetzentwurf. Wir freuen uns natürlich auf die weitere Debatte. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD sowie des Abg. Fabian Ehmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter von Heusinger das Wort.

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Carl-Bernhard von Heusinger GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Innerhalb nur eines Jahres sind die Kosten für importierte Energie um rund 130 % gestiegen. Das Statistische Bundesamt hat für den Zeitraum 2021 bis 2022 Zahlen vorgelegt. Die im Inland erzeugte Energie war um 68 % teurer. Zu Hause mussten Verbraucherinnen und Verbraucher rund 23 % mehr für Energie und Kraftstoffe zahlen. Diese rasante Preisentwicklung stellt alle Menschen vor große Herausforderungen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes daher eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro gewährt werden. Dies geschah bereits im Bund – wir haben es schon gehört –, und das Land folgt nun. Es ist absolut richtig, dass wir das Vorgehen auf Landesebene spiegeln; denn auch unsere Beamtinnen und Beamten, die eine Pension und Unterhaltsbeiträge oder eine Hinterbliebenenversorgung beziehen, sind von den massiven Preissteigerungen betroffen. Ferner sieht das Gesetz – wir haben es schon gehört – eine Anpassung der Wegstreckenentschädigung vor; denn neben den Energiekosten sind auch die Kraftstoffkosten stark gestiegen. Das haben wir alle an den Tanksäulen gespürt. Ich begrüße es sehr, dass die Wegstreckenentschädigung für besonders schwierige Wegstrecken deutlich angepasst wurde. Die Entschädigung lag zuletzt bei 1 %, sodass es höchste Zeit für eine Anpassung war. Die Anpassung – auch das wurde schon gesagt – kommt insbesondere dem Landesbetrieb Landesforsten zugute, dessen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Revierdienst regelmäßig auf schwierigen Wegstrecken im Wald unterwegs sind, und zwar mit den eigenen privaten Kraftfahrzeugen. Wer im Wald spazieren geht, insbesondere nach dem Regen, weiß, wie verschmutzt die unversiegelten Wege sind und dass es nicht wenige Schlaglöcher gibt. Der Verschleiß für die Fahrzeuge gerade im Wald ist daher enorm. Die Landesforsten leisten im Wald eine wichtige Aufgabe von der Verkehrssicherung entlang von Straßen bis zur Bekämpfung von Waldbränden. Die Präsenz des Revierdienstes vor Ort muss weiterhin sichergestellt werden, sodass die Erhöhung dieser Wegstreckenentschädigung für schwierige Wegstrecken absolut notwendig ist. Daher begrüßen wir den Gesetzentwurf als Grüne-Fraktion. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP)

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Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion spricht Abgeordneter Stuhlfauth.

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Peter Stuhlfauth AfD

Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist in weiten Teilen eine Sammlung von Änderungen, deren Erfordernis praktisch hausgemacht ist. Wer die Abschaltung sicherer, moderner Kraftwerke als günstige Energielieferanten unterstützt, wer sich einer Energiepolitik gegen den kostengünstigen Import von Energieträgern anschließt, (Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) wer einen Kampf gegen die eigene Automobilwirtschaft mitträgt und eine Energie- und Verkehrswende durchsetzen will, die von der existierenden Infrastruktur auf absehbare Zeit eben nicht getragen werden kann, der darf sich nicht wundern, wenn die Kosten für den Verbraucher in all diesen Bereichen nicht mehr zu leisten sind. (Beifall bei der AfD) Die Energiepreisbremse wird den versprochenen Effekt kaum erzielen, deckelt sie die Energiekosten doch erst bei einem Vielfachen von dem, was es früher gekostet hat. Die Klimakampfsteuern auf Energieträger wie Benzin und Diesel belasten Unternehmer, Pendler und Gelegenheitsfahrer zusätzlich. Die immer weiter auseinanderklaffende Schere zwischen Angebot und Nachfrage im Bau-, Energie- und Kfz-Bereich lässt die Preise seit Monaten steigen. Hinzu kommt die Inflation. Insofern, ja, leider, wir brauchen diese gesetzlichen Anpassungen. Sie werden die Welt unserer Bürger nicht ändern, aber in Zeiten wie diesen ist jeder Cent zusätzlich ein Cent mehr für den Überlebenskampf im Alltag. Rentner und Versorgungsempfänger werden es Ihnen danken. Besser wäre es natürlich, man würde dem Steuerzahler dieses Geld gar nicht erst wegnehmen. So bleibt die Erkenntnis, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Ergebnis lediglich als nette politische Geste betrachtet werden dürfen, die wir natürlich nicht ablehnen werden, die aber unter einer umsichtigen Politik in der Vergangenheit nicht erforderlich gewesen wäre. (Abg. Martin Haller, SPD: Aaah!) Stattdessen ist die Erhöhung der Entschädigungssätze für Dienstreisen und Fahrtkosten eine willkommene Aufstockung mit einem immerhin geringen Mehrwert. So aber werden die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die automatisierte Bearbeitung von Anträgen im Reise- und Umzugskostenrecht sowie die ergänzenden Klarstellungen und Präzisierungen zur weiteren Vereinfachung die einzigen Änderungen in diesem Gesetzentwurf sein, die nicht aus der politischen Not geboren sind. Aufgrund der Notwendigkeit der gesamten gesetzlichen Neuerungen in diesem Gesetzentwurf werden wir ihn natürlich unterstützen, aber wir würden es deutlich lieber sehen, wenn solche Gesetzentwürfe in Zukunft erst gar nicht erforderlich würden, wenn sich die Landesregierung im Vorfeld ihrer Verantwortung für ihre Bürger stellen würde oder bewusst wäre. Danke. (Beifall der AfD –

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Astrid Schmitt

Darf ich einmal fragen: Möchte die FDP sprechen? – Fraktionsvorsitzender Philipp Fernis meldet sich.

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Philipp Fernis FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in dieser Debatte gesagt worden, die Bevölkerung ist betroffen von insbesondere einer massiven Steigerung der Energiepreise, bedingt durch die Friktionen am Energiemarkt durch den verbrecherischen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Dann ist es folgerichtig, nachdem entschieden wurde, dass insbesondere auch Rentnerinnen und Rentner eine entsprechende Pauschale zur Verfügung gestellt bekommen, dies auch für die Beamtinnen und Beamten im Ruhestand, die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auf Landesebene, umzusetzen. Insgesamt investiert das Land viel, um Menschen zu unterstützen, die von den entsprechenden hohen Energiepreisen und den insgesamt gestiegenen Preisen betroffen sind. Ich will es deswegen an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen. Gerade das steuerliche Entlastungspaket, das auf Bundesebene kommuniziert wurde, ist durch entsprechende Steuerausfälle auch des Landes und aller Länder durch die Länderebene stark mitfinanziert. Das macht um die 500 Millionen Euro in unserem Landeshaushalt aus. Das können wir erfreulicherweise stemmen. Das stemmen wir. So stemmen wir auch diese Energiepreispauschale für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz. Die Anpassung der reisekostenrechtlichen Vorschriften trägt einer langen und auch berechtigten Forderung der Bediensteten des Landes und ihrer Interessenvertretungen Rechnung. Natürlich sind die entsprechenden Kosten, gerade die Benzinkosten – das erlebt jeder an der Tankstelle –, aber auch die Verpflegungskosten im Zuge der allgemeinen Preisentwicklung deutlich angestiegen. Deswegen ist es folgerichtig, auch hier diese zum Teil über lange Zeiträume nicht angepassten Beträge zu erhöhen, ebenso wie die Wegstreckenentschädigung für die Nutzung eigener Fahrzeuge auf erschwerten Strecken. Das betrifft hauptsächlich Landesforsten – das ist bekannt –, aber eben nicht ausschließlich Landesforsten. Es gibt auch eine Reihe von anderen Landesbediensteten, die regelmäßig beruflich nicht auf regulären Straßen unterwegs sind. Das muss man dazu sagen: Diese Bediensteten setzen freiwillig ihre eigenen Fahrzeuge ein, um damit den Dienstherrn zu entlasten. Dann ist es folgerichtig, dass wir vonseiten des Landes die dafür erforderliche finanzielle Entschädigung auch den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Alles in allem ist es ein Paket, das unsere Zustimmung findet. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Fraktionsvorsitzender Dr. Streit.

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Dr. Joachim Streit FREIE WÄHLER

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier werden zwei Dinge miteinander vermischt, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Wir haben auf der einen Seite das Landesgesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die Auszahlung der Pauschale in Höhe von 300 Euro ist nur gerecht und wird auch von uns ausdrücklich begrüßt. Bei der Änderung der reise- und umzugskostenrechtlichen Vorschriften muss man allerdings differenzieren. Bei den Tagegeldern und Wegstreckenpauschalen wird zwar nachgebessert, aber nicht in dem Maße, wie es die aktuelle Teuerungsrate tatsächlich verlangen würde. Da bin ich ganz bei Kollegen Reichert. Wenn man sich seit jeher einmal die ADAC-Tabellen anschaut, was wirkliche Kosten sind, dann können wir um jeden Beschäftigten froh sein, der sein Privatauto für Dienstreisen zur Verfügung stellt, weil das dem Land, dem Staat und auch den Steuerzahlern viel, viel Geld spart. Die Erhöhung bei der Wegstreckenentschädigung von 30 auf 33 Cent bei mindestens 1.500 km Fahrleistung bzw. von 35 auf 38 Cent ab 3.000 km Fahrleistung mit privaten Pkw – das gibt es dann noch für Motorräder bzw. zweirädige Kraftfahrzeuge – geht in die richtige Richtung. Sie reicht allerdings nicht aus. Auch kritisch zu hinterfragen ist, wie die Fahrten zum Zweck der Ausbildung nicht als Dienstreise abgerechnet werden können, weil das unseren Nachwuchs betrifft. Wie schwer es ist, Nachwuchs im öffentlichen Dienst zu finden, haben wir im letzten Jahr wirklich schmerzlich feststellen müssen. Entgegen dem aktuellen Entwurf muss das Landesreisekostengesetz dringend angepasst werden. Der Gesetzentwurf findet also nur dann unsere Zustimmung, wenn unterschiedslos – also ohne diese Staffelung 1.500 oder 3.000 km – mindestens 38 Cent und bei Motorrädern mindestens 20 Cent pro Kilometer erstattet werden. Das muss aber auch in der Form für die Anwärter und Auszubildenden bei Fahrten zur Schule oder Arbeitsgemeinschaften gelten; denn gerade diese Gruppe braucht, wie normale Beschäftigte, die Unterstützung, die ihnen zukommen muss. Ansonsten stimmt unser Wertesystem nicht. Es muss möglich sein, Beamte, die einen eigenen Pkw für Dienstreisen zur Verfügung stellen, angemessen zu entschädigen. Mit Verweis noch einmal auf die ADAC-Tabellen: Bei den Sätzen, die wir sicherlich nicht erreichen werden, bin ich ganz bei Kollegen Reichert, dass wir hier noch einmal im Detail über die genaue Höhe sprechen müssen. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Christof Reichert und Dr. Helmut Martin, CDU)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, damit haben wir die Debatte zum Tagesordnungspunkt abgeschlossen. Es gibt den Vorschlag, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5471 – an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss mitberatend zu überweisen. – Widerspruch sehe ich keinen. Dann ist das so beschlossen. Ich darf Punkt 5 der Tagesordnung aufrufen: Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg, dem Freistaat Bayern und dem Land Rheinland-Pfalz über die Vereinigung der LBS Landesbausparkasse Südwest und der LBS Bayerische Landesbausparkasse zur LBS Landesbausparkasse Süd (LBS Süd) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5474 – Erste Beratung Wir haben zwischen den Fraktionen vereinbart, dass keine Aussprache erfolgt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 18/5474 – soll an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr – federführend – und an den Rechtsausschuss mitberatend überwiesen werden. – Auch hier sehe ich keinen Widerspruch. Dann ist das so beschlossen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zum heute letzten Tagesordnungspunkt, Punkt 6 der Tagesordnung: Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 18/5548 – Erste Beratung Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Die CDU-Fraktion hat 8 Minuten, und die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat 6 Minuten. Wer spricht für die CDU-Fraktion? – Abgeordneter Wäschenbach, bitte schön.

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Michael Wäschenbach CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen heute unsere gemeinsamen Bemühungen für die Verbesserung des Kinderschutzes in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 fort. Nachdem wir im Landtag letztes Jahr schon viele Maßnahmen gemeinsam debattiert und einige beschlossen haben, bringen wir heute eine weitere neue Regelung ein, die den Kinderschutz in Rheinland-Pfalz deutlich verbessern wird. (Beifall der CDU) Wir haben schon im Dezember hier an dieser Stelle vorgeschlagen, so wie bereits in den Kindertagesstätten auch in allen Schulen Kinderschutzkonzepte zu verlangen. Frau Ministerin Binz hat Ende letzten Jahres den Pakt gegen sexualisierte Gewalt vorgestellt, den das Land dieses Jahr ausbauen wird. Dazu zitiere ich gerne aus dem Koalitionsvertrag der Ampel: „Diesen Pakt werden wir ressortübergreifend anlegen und alle relevanten Akteur:innen einbeziehen, insbesondere Schulen, Vereine, Polizei und Justiz [usw.].“ Also an erster Stelle haben Sie in der Ampel selbst die Schulen genannt. Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, der Kinderschutz steht in RheinlandPfalz und in Deutschland immer noch vor großen Herausforderungen. Gerade heute wurde das Urteil von 14,6 Jahren Haft zu dem Missbrauchskomplex in Wermelskirchen gesprochen. Rheinland-Pfalz hat das Ziel, einen nachhaltigen Qualitätsstandard im Kinderschutz zu entwickeln und dort zu etablieren. Die gesetzliche Verankerung eines Schutzkonzepts gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an jeder Schule stärkt die Rechte der Schülerinnen und Schüler und gibt Hilfestellung für Betroffene. Die gesetzliche Verpflichtung hebt auch die gesellschaftliche Bedeutung des Themas generell hervor. Die gesetzliche Verpflichtung schafft es auch, sowohl das pädagogische Personal an Schulen als auch Kinder und Jugendliche selbst für die Aufgabe zu sensibilisieren, um in Zukunft präventiv und bei einem Vorfall adäquat reagieren zu können. (Beifall der CDU) Was ist zu beschließen? – Das Schulgesetz wird dazu in § 1 wie folgt ganz kurz geändert. Nach dem derzeitigen Absatz 5 wird folgender neuer Absatz 6 eingefügt: „Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Es bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz. Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.“ Warum muss das sein? – Ja, es gibt vereinzelt schon freiwillige gute lokale Netzwerke gemäß § 3 Landesgesetz zum Schutz des Kindeswohls und der Beteiligung von Schulen sowie einen Handlungsleitfaden und eine Handreichung zum Kinderschutz an Schulen in Rheinland-Pfalz. Ja, es gibt auch einen guten Aufruf der Bildungsministerin Frau Dr. Hubig, entsprechende Festschreibungen in den Leitbildern der Schulen zu verankern, vergleiche auch das anschauliche Portal „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Bund. Ja, und es gibt zentrale Fragen oder Vorbehalte: Was kommt auf die Schulen zu? Welche Mehrarbeit haben Schulleitungen und Lehrer: Was kostet ein Schutzkonzept? Ich kann Ihnen sagen, der Aufwand ist im Verhältnis zum Erfolg und zu jedem verhinderten Fall sexualisierter Gewalt sehr gering, ja er ist geradezu marginal. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) An dieser Stelle danke ich den engagierten Lehrerinnen und Lehrern für die Erledigung vieler Aufgaben, die ihnen nicht durch Curricula, sondern durch gesellschaftliche Entwicklungserscheinungen aufgebürdet sind. Die notwendigen Ressourcen und die erforderliche Expertise sind also da und möglich. Das Land kann den Schulen ein Musterschutzkonzept als Grundlage und zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten zur Verfügung stellen. Im Rahmen der Best-Practice-Methode gibt es Blaupausen. Dadurch bleibt der Aufwand für die Schulen und die Schulgemeinschaft überschaubar und ist unseres Erachtens nach leistbar. (Beifall der CDU) Auch der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Kinderschutzbundes hat in den vergangenen Monaten angeregt, schon im Vorfeld des anstehenden Pakts gegen sexualisierte Gewalt durch das Bildungsministerium ein Zeichen zu setzen, indem im Schulgesetz verpflichtende Schutzkonzepte verankert werden. Rheinland-Pfalz wäre dann das sechste Bundesland, das diesen konsequenten Schritt geht. Unterstützen wir den Kinderschutzbund auch bei dieser nachvollziehbaren Forderung. (Beifall der CDU) Gewaltschutzkonzepte waren in Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, keine Selbstverständlichkeit. Im Zuge der SGB-VIIIReform hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz das Vorliegen eines Gewaltschutzkonzepts für Einrichtungen mit bestehender Betriebserlaubnis und solche, die künftig die Betriebserlaubnis erhalten wollen, als Pflichtaufgabe in § 45 SGB VIII formuliert. Darüber hinaus besteht der Auftrag und die Empfehlung, für alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe Schutzkonzepte zu entwickeln und entsprechend umzusetzen. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass die Sicherung der Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet sein müssen, sodass der Träger der Einrichtung ein Gewaltschutzkonzept entwickelt, anwendet und regelmäßig überprüft. Der Gesetzgeber greift damit das Wesen eines Gewaltschutzkonzepts auf, dessen Entwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung stattfinden soll. Einrichtungen müssen sich also jetzt spätestens auf den Weg machen. Ein Gewaltschutzkonzept entfaltet nur dann Wirkung, wenn es nicht in den Schubladen, in Empfehlungen oder in Aktenschränken verschwindet. Sehr geehrte Damen und Herren, warum sollten wir an Schulen anders und lockerer sein als an Kindertagesstätten bzw. Jugendtreffs oder Sportvereinen? (Beifall der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Lassen Sie uns auch an den Schulen den Kinderschutz in Rheinland-Pfalz stärken. Ein Blick über den Rhein verrät, die verpflichtende Verankerung von Schutzkonzepten im hessischen Schulgesetz kommt auch. Meine Damen und Herren, ich werbe heute noch einmal dafür, gehen Sie diesen Weg mit. Es ist eine kleine Änderung mit viel Wirkung zum Schutz unserer Schutzbefohlenen. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN)

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Astrid Schmitt

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordneter Maier das Wort.

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Florian Maier SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es zerbricht einem das Herz, wenn man von Fällen hört, in denen Kinder nicht in einer sicheren und liebevollen Umgebung aufwachsen können. Gewalt und sexueller Missbrauch liegen oft wie ein Schatten über dem ganzen Leben der betroffenen Kinder. Sie sind durch nichts zu entschuldigen und durch nichts zu rechtfertigen. Die Verantwortung für diese abscheulichen Verbrechen liegt allein bei den Tätern. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP sowie des Abg. Ralf Schönborn, AfD) Sie müssen mit der vollen Härte unseres Rechtsstaats zur Verantwortung gezogen werden. Leider ist es aber so, dass Gewalt und sexueller Missbrauch für Tausende Kinder und Jugendliche in Deutschland leider zur Realität gehören. Erschreckend ist, dass die Täter in den allermeisten Fällen aus dem sozialen Nahfeld, sehr oft aus dem familiären Umfeld kommen. Der Anteil der Täter, die die Opfer vor der Tat nicht kennen, wird in der Öffentlichkeit meist deutlich überschätzt. Es geht wohl einfach über die Vorstellungskraft der meisten von uns hinaus, was es mit den Kindern macht, wenn der Schutzraum Familie fehlt, wenn die Familie nicht für Geborgenheit, Sicherheit und Selbstvertrauen sorgen kann. Natürlich ist es wichtig, dass Kinder lernen, wie sie in bestimmten Situationen reagieren müssen, aber für den Schutz von Kindern sind andere verantwortlich. Dafür sind wir verantwortlich; dafür sind die Erwachsenen verantwortlich. Wer könnte diese Aufgabe übernehmen? Wer erlebt die betroffenen Jungen und Mädchen tagtäglich und bekommt so einen Einblick in die Lebenswelt, die Lebensrealität von Kindern und Jugendlichen? – Da landet man schnell bei unseren Schulen. Es ist gut, dass wir heute darüber sprechen, welche enorme Bedeutung unsere Schulen für den Jugendschutz haben, die gar nicht hoch genug eingeschätzt werden kann. An dieser Stelle geht unser Dank auch an die Lehrerinnen und Lehrer in Rheinland-Pfalz für ihre herausragende Arbeit. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Anders als im Sportverein oder in anderen Einrichtungen erreichen wir an den Schulen alle Heranwachsenden. Herr Wäschenbach, ich glaube, wir haben da insgesamt eine große inhaltliche Übereinstimmung. Wir sind uns in dem Ziel völlig einig. Jede Schule braucht künftig ein Schutzkonzept, und wir müssen jetzt zusammen abwägen, was der richtige Weg dorthin ist. Es ist auch klar, dass so ein Prozess, an dessen Ende dann ein Schutzkonzept steht, nicht spurlos an einem Kollegium vorbeigeht. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen die Zeichen erkennen und wissen, was sie tun müssen, wenn zum Beispiel ein sexueller Missbrauch vermutet wird. Sie müssen den professionellen Umgang auch mit dem eigenen Gefühl lernen. Sie müssen ihre Schule und die Umgebung, in der sie steht, analysieren. Da bin ich mir nicht ganz sicher, ob der Aufwand, wenn es richtig gut gemacht ist, so marginal ist, wie Sie das gesagt haben. Ich glaube, das ist alles ziemlich viel Arbeit für die Kolleginnen und Kollegen, die in den letzten Monaten und Jahren sowieso schon belastet waren. Das sind häufig Rückmeldungen, die wir auch in Gesprächen mit Schulleitungen hören. Sie sagen: Bitte, bitte, jetzt kommt nicht mit dem nächsten Modellprojekt, mit dem nächsten Konzept, mit dem nächsten Wettbewerb oder irgendetwas um die Ecke, sondern lasst bitte zu, dass wir uns jetzt erst einmal in der nächsten Zeit in Ruhe auf den Unterricht konzentrieren. – Es wäre fatal, wenn am Ende die Kolleginnen und Kollegen vor Ort das Gefühl haben, dass da jetzt wieder irgendetwas aus Mainz kommt, das sie jetzt auch noch machen müssen. Wenn wir uns jetzt wirklich dafür entscheiden würden, dass wir die Schutzkonzepte ins Schulgesetz aufnehmen, dann müssten wir wahrscheinlich, anders wie Sie das vorgeschlagen haben, auch irgendeine Art von Frist setzen, damit es am Ende kein Papiertiger wird. Das würde aber vielleicht dafür sorgen, dass wir bei diesem wirklich sensiblen Thema die Chance vergeben, dass die Konzepte am Ende wirklich mit Leben gefüllt werden. Sie haben auch gesagt, genau darauf kommt es am Ende an. Wir sind der Meinung, darüber sollten wir uns ausreichend Gedanken machen. Ich freue mich darauf, mit Ihnen im Ausschuss über diese Fragen zu diskutieren. (Beifall der SPD, der CDU, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Abgeordneter Köbler das Wort.

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Daniel Köbler GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Das Thema „Schutz unserer Kinder vor Gewalt, vor sexuellem Missbrauch“ ist ein sehr, sehr wichtiges Anliegen, das wir, wie ich finde, parteiübergreifend miteinander vorantreiben können. Deswegen finde ich es begrüßenswert, dass wir heute darüber sprechen, wie wir da noch weiterkommen können. Schauen wir uns die Zahlen an. Ich habe Zahlen für das Jahr 2021. Da gab es in Deutschland über 15.000 ausermittelte Fälle von sexuellem Kindesmissbrauch. Man muss sich vorstellen, das sind pro Tag mehr als 42 Fälle in Deutschland. Die Dunkelfeldforschung spricht davon, dass jeder siebte bis achte Erwachsene in Deutschland in seiner Kindheit oder Jugend Gewalterfahrungen gemacht hat. Das ist also kein sozusagen Randphänomen, sondern wir reden wirklich von erschreckenden Zahlen. In Hessen wurde die SPEAK!-Studie der Uni Marburg veröffentlicht, die wir auch in Rheinland-Pfalz schon einmal vorgestellt bekommen haben. In ihr geben zwei Drittel der hessischen Jugendlichen an, dass sie mindestens einmal nicht körperliche sexuelle Gewalt erfahren haben. 41 % reden davon, dass sie auch schon einmal körperliche sexuelle Gewalt erlebt haben. Zwei Drittel aller befragten Jugendlichen geben an, dass sie schon einmal Gewalt gegen Kinder und Jugendliche zumindest mitbekommen haben. Das sind Zahlen, die uns wirklich aufrütteln und erschrecken müssen. Ich glaube, deswegen ist es ein sehr, sehr wichtiges Anliegen, hier das Thema immer wieder zu diskutieren und vor allem zu schauen, dass wir gerade in den Bereichen, in den Institutionen, in denen Kinder und Jugendliche leben, die damit zu tun haben, nicht nur genau hinschauen, sondern auch die Kinder und Jugendlichen und eben auch die Einrichtungen selbst für den Umgang mit dem Thema und vor allem für die Prävention stark machen, damit es zu solch schrecklichen Dingen möglichst gar nicht erst kommt. Deswegen bin ich froh und begrüße es, dass dem zitierten Koalitionsvertrag folgend in wenigen Tagen der Pakt gegen sexualisierte Gewalt unter Federführung des Familienministeriums angegangen wird. Da wird mit diesen Institutionen, mit den Akteurinnen und Akteuren, aber auch mit Expertinnen und Experten vernetzt ein Diskussionsprozess gestartet. Ein Punkt, der mir wichtig ist: Es werden dort vor allem auch Betroffene eingebunden, um darüber zu sprechen, wie wir das Thema in den Institutionen im Land weiter angehen können. Ich denke, es ist ein sehr, sehr wesentlicher Punkt, dass wir nicht nur über die Betroffenen von Gewalt reden, sondern auch mit den Betroffenen reden, wie wir das Thema angehen. Das ist eine zentrale Forderung der Unabhängigen Beauftragten in Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Bund. Von dort gibt es auch die Forderung, dass alle Schulen solche Schutzkonzepte entwickeln. Ich denke, es muss das Ziel sein, dass das in allen Schulen ein Thema ist, man sich darauf in den Schulen vorbereitet, mit den Kindern und Jugendlichen zum Thema „Gewaltprävention“ arbeitet und durchaus auch Fälle entdeckt. Daher ist die Diskussion ein Beginn und richtig. Ich denke, wir sehen auch, dass in Rheinland-Pfalz bereits seit dem Jahr 2017 Schulen dabei unterstützt werden, wenn sie sich auf den Weg machen, solche Schutzkonzepte zu entwickeln. Das kann man nur unterstützen. Wir sollten weiter ausbauen, dass Schulen das wieder machen und angehen. Es gibt zahlreiche Angebote in der Lehrerfortbildung und in der Beratung, die wir in Rheinland-Pfalz haben, die weiter gestärkt und ausgebaut werden sollten und müssen. Wir müssen diesen Prozess auch als Parlament begleiten. Ich denke, dass sollten wir möglichst nicht anhand von parteipolitischen Linien tun. Deswegen bin ich dankbar, dass wir das diskutieren können. Ob wir am Ende sagen, wir brauchen dazu einen Passus im Schulgesetz, und das genau dieser Text ist, dahinter setze ich einmal ein Fragezeichen, weil ich glaube, das Ziel, das uns eint, ist, dass es an allen Schulen sichere Räume, Schutzkonzepte gibt. Von der Frage, ob das Gesetz zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Weg ist, bin ich noch nicht ganz überzeugt, aber ich denke, das werden wir im Ausschuss in Ruhe diskutieren. Herzlichen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP)

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Astrid Schmitt

Für die AfD-Fraktion spricht deren Fraktionsvorsitzender Frisch. (Zuruf von der SPD: Herr Paul ist wohl schon nach Hause gegangen!)

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Michael Frisch AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es besteht kein Zweifel daran, dass der Kinderschutz in Rheinland-Pfalz allen Fraktionen dieses Hauses ein wichtiges Anliegen ist. Gleichwohl ist dessen Umsetzung eine komplexe Aufgabe, die beständig neue Anstrengungen erfordert. Klar ist, effektiver Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellem Missbrauch muss ganzheitlich und vom Kindeswohl her gedacht werden. Dabei sind unterschiedliche Handlungsebenen und Akteure zu berücksichtigen und miteinander zu verbinden. Angefangen bei den Familien, die die Hauptrolle für eine sichere Kindheit spielen, über eine unterstützende und notfalls korrigierend eingreifende Kinder- und Jugendhilfe bis hin zu den Strafverfolgungsbehörden, wenn es tatsächlich zu Fällen von Kindesmissbrauch gekommen ist. Vor diesem Hintergrund haben wir in den vergangenen Monaten hier im Plenum, aber auch in den zuständigen Fachausschüssen immer wieder Möglichkeiten zur Verbesserung des Kinderschutzes in Rheinland-Pfalz diskutiert. Ich erinnere beispielhaft an den Vorschlag eines Childhood-House-Konzepts, der von den Ampelfraktionen leider abgelehnt wurde. Das ist nicht nur aus der Sicht meiner Fraktion eine vertane Chance. Das darf uns jedoch nicht davon abhalten, weiterhin über geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern nachzudenken. Über Absichtserklärungen hinaus brauchen wir dabei konkrete praxistaugliche Konzepte zur Prävention, Unterstützung und Hilfe im Ernstfall, von denen alle Beteiligten unmittelbar profitieren. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Ergänzung des Landesschulgesetzes um eine Verpflichtung zur Erstellung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch kann hier einen wichtigen Beitrag leisten; denn neben der Schule ist die Familie der Ort, an dem Minderjährige die meiste Zeit verbringen und die meisten sozialen Kontakte haben. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in diesem zentralen Lebensbereich ein besonderer Stellenwert zukommt. Das Schulgesetz ist hier der geeignete Schlüssel, weil es die notwendige rechtliche Verbindlichkeit schafft. Insofern findet die Initiative der CDU-Fraktion unsere ausdrückliche Zustimmung. Allerdings darf es nicht dabei bleiben, Konzepte zu erstellen und sich dann zurückzulehnen. Wir alle wissen, wie sehr wohltuend formulierte Leitbilder oder Handlungsrahmen dazu neigen, zu verschriftlichten Lippenbekenntnissen zu werden, die vor allem das geistige Wohlbefinden ihrer Urheber befördern und für die Außendarstellung hilfreich sind, aber kaum eine konkrete Wirkung entfalten. Gerade im Bereich des Kinderschutzes ist es daher keineswegs damit getan, die Schulen gesetzlich zur Einführung von Gewaltschutzkonzepten zu verpflichten, die dann vielleicht in der Schublade verschwinden. Sie müssen vielmehr im Schulalltag konsequent umgesetzt und gelebt werden. Das ist die weitaus schwierigere Aufgaben verglichen mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzentwurfs. Deshalb brauchen wir neben den gesetzlichen Grundlagen mehr Aufklärung und Fortbildung sowie auch klar definierte, transparente Meldestrukturen und qualifizierte Ansprechpartner in jeder Schule in Rheinland-Pfalz, Vertrauenslehrer, Schulpsychologen und Sozialpartner eingeschlossen. Dieses Ziel lässt sich mit verbindlichen und schuleigenen Schutzkonzepten deutlich besser realisieren als mit losen Handreichungen des Landes und überwiegend freiwilliger Projekt- und Netzwerkarbeit. Eine Einschätzung, die übrigens ADD-Präsident Linnertz im Bildungsausschuss am 9. Dezember 2020 vollumfänglich geteilt hat. Ich zitiere anhand des Protokolls über die damalige Sitzung: Aus meiner Sicht ist es dringend erforderlich, eine Situations- und Organisationsanalyse vorzunehmen, gute Kommunikationsstrukturen zu etablieren, wertschätzende Kommunikation zu fördern und ein schuleigenes Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt aufzubauen. – Zitat Ende. Auch die Kooperation der Schulen mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfen und den lokalen Kinderschutzdiensten sollte weiter intensiviert werden. Das hat unter anderem die Expertenanhörung zu den Childhood-Häusern im Familienausschuss deutlich gemacht. Nicht zuletzt werden wir bei aller Unterstützung von außen und aller Selbstertüchtigung unserer Schulen Fällen von Gewalt und sexuellem Missbrauch langfristig nur dann wirksam begegnen können, wenn wir unsere Familien in ihrer Erziehungskompetenz stärken und unterstützen; denn sichere Kindheit, gesunde Persönlichkeitsentwicklung und der Aufbau eines moralischen Wertekompasses beginnen immer in der Familie. Hier liegt das größte Entlastungspotenzial für die Schulen und der größte Hebel für einen guten Kinderschutz in Rheinland-Pfalz. (Glocke der Präsidentin) Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen dieses wichtigen Themas im Ausschuss, in dem wir dann sicherlich auch über die näheren Details der Umsetzung sprechen können. Vielen Dank. (Beifall der AfD)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FDP spricht Abgeordneter Marco Weber.

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Marco Weber FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt liegt uns allen am Herzen. Deshalb sehen wir den Staat, seine Institutionen und auch die Zivilgesellschaft in der Pflicht, sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche mit Nachdruck zu verhindern. Kommt es nun doch zu Fällen sexualisierter Gewalt, ist es zentral, dass die Opfer bestmöglich unterstützt, die Fälle lückenlos aufgeklärt und die Täterinnen und Täter der Strafverfolgung zugeführt werden. In diesem Ziel sehen wir daher überhaupt keinen Dissens. Deswegen hat sich RheinlandPfalz bereits im Jahr 2008 mit dem Landeskinderschutzgesetz auf den Weg gemacht, Kindern einen guten Start ins Leben sowie ein Aufwachsen ohne Gewalt zu ermöglichen. Seitdem wurde der Kinderschutz stetig weiterentwickelt. Als Ampelkoalition haben wir uns die Aufgabe gegeben, die bisherigen Maßnahmen zielgerichteter zu bündeln und effizienter zu gestalten. Das Land Rheinland-Pfalz stellt die Sicherheit und den Schutz von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt – ich nenne hier nur als Stichwort den Pakt gegen sexualisierte Gewalt –, und dabei gehört natürlich auch die Schule mit in den Blick genommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, für Kinder und Jugendliche ist die Schule ein zentraler Lern- und Lebensort. Hier sollen sie sich sicher fühlen und zudem eine zusätzliche Anlaufstelle erhalten, wenn sie sexualisierte Gewalt erfahren oder mitbekommen. Deswegen unterstützt die Landesregierung alle Schulen in Rheinland-Pfalz bei dem verpflichtenden Aufbau von schuleigenen Krisenteams, der Erstellung von Leitbildern und der Erarbeitung von integrierten Schutzkonzepten für Kinder und Jugendliche. Ziel ist die Entwicklung eines nachhaltigen Lernumfelds, das die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen in den Mittelpunkt stellt. Die rheinlandpfälzischen Schulen befinden sich bereits auf dem Weg, allerdings braucht dies Zeit, und es kann kein abgeschlossener Prozess sein. Eine Verpflichtung aber, wie es die CDU vorschlägt, wird diesen begonnenen Prozess nicht ersetzen, und wir halten sie in der derzeitigen Lage nicht für zielführend. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Ihr Anliegen ist ehrenwert, und ich rechne dem Kollegen Wäschenbach sein Engagement und der CDU das ihrige gerade bei diesem Thema an. Der eine oder andere Vorredner hat dieses Thema heute noch einmal sensibel erarbeitet, deshalb brauche ich das nicht nochmals zu wiederholen. Ihre Idee verschließt aber die Augen vor dem, was den rheinland-pfälzischen Kinderschutz bereits ausmacht: die Existenz eines umfassenden dynamischen ressort- und professionsübergreifenden Konzepts. Anstelle einer starren Verpflichtung braucht es hier vielmehr eine ständige Überprüfung der bisherigen Maßnahmen, eine fortlaufende Evaluation von Unterstützungsangeboten sowie die Begleitung durch das Pädagogische Landesinstitut und die Schulaufsicht. Der Ausbildung von Lehrkräften und dem Einbezug von Eltern kommen eine entscheidende Rolle zu. Sowohl Lehrkräfte als auch Eltern sind Bezugspersonen für Kinder und Jugendliche und werden daher verstärkt in Projekten wie „Trau dich!“ in den Blick genommen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Schutz von Kindern und Jugendlichen liegt uns allen am Herzen, und das Ziel ist ganz klar: Das Kindeswohl hat höchste Priorität, und Schulen als zentrale Orte des Auffangens haben hier auch die Rolle von Schutzräumen gegen sexualisierte Gewalt. In diesem Sinne bin ich der CDU dankbar, dass wir heute über das wichtige Thema sprechen konnten, und wir werden im kommenden Bildungsausschuss über die Weiterentwicklung des Kinderschutzes als FDP-Fraktion gern mitdiskutieren. Vielen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Astrid Schmitt

Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER spricht Abgeordneter Schwab.

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Helge Schwab FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Gewalt und sexueller Missbrauch, egal in welchem Alter, geht gar nicht, weder in Kitas, in Schulen noch sonst wo. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der CDU spricht ein sehr sensibles Thema an, ein Thema, welches längst schon bei den Vereinten Nationen angekommen ist und weltweit Beachtung finden muss. Der Kinderschutz steht weltweit vor größten Herausforderungen. Aufgrund der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung und vor dem Hintergrund des Bundeskinderschutzgesetzes besteht die gemeinsame Herausforderung darin, den Kinderschutz konsequent aus der Sicht der Kinder zu denken und umzusetzen. Dazu gehört, wie die CDU schreibt, zunächst auch die Beteiligung der Schulen. Eine gesetzliche Verankerung eines Schutzkonzepts gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch kann die Rechte unserer Kinder stärken. Wir müssen hierbei an alle unsere Schutzbefohlenen denken. Kinderschutz ist und bleibt eine zentrale Aufgabe des Staats. Schulen, aber auch Einrichtungen für den Vorschulbereich sind Aktionsfeld Nr. 1 der Prävention, und gleichzeitig werden dort Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, zuerst von Erzieherinnen und Erziehern sowie von Lehrkräften wahrgenommen. Mit sensibilisierten Beschäftigten in diesem Bereich kann sichergestellt werden, dass Bildungseinrichtungen als Schutzort gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch wahrgenommen und gleichzeitig diese Schutzräume nicht zum Tatort werden. Grundsätzlich stößt die mit dem Antrag der CDU eingereichte vorliegende Verpflichtung der einzelnen Schulen bei der FREIEN WÄHLERLandtagsfraktion auf Zustimmung. Aufgrund der geplanten Verankerung im Schulgesetz werden die Bereiche der Schule allumfänglich abgedeckt. Der Vorschulbereich muss jedoch an anderer Stelle ebenfalls mitgedacht werden. Wenn unsere schon zum heutigen Zeitpunkt administrativ überforderten Schulen verpflichtet werden, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln, müssen wir an dieser Stelle bereits die Umsetzung mitdenken. Ohne zusätzliche personelle Ressourcen sind viele Schulleitungen nicht in der Lage, ein solches Konzept umfänglich zu entwickeln. Deshalb stelle ich heute die für mich wichtigste Frage im Zusammenhang mit der Einführung einer Änderung des Schulgesetzes für diesen Bereich: Wie können wir als Gesetzgeber Schulen dabei unterstützen, ein individuelles Konzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln, oder gibt es gegebenenfalls eine Möglichkeit, dass Schulen vorgefertigte Konzepte erhalten, die sie individuell anpassen und situativ ausgestalten können? (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Sehr gut!) Um solche grundsätzlichen Fragen zu klären, sollten wir diese zunächst in der Ausschussarbeit erörtern und gegebenenfalls Erfahrungen aus anderen Bundesländern einholen, die uns in dieser Angelegenheit teilweise weit voraus sind. Wir FREIE WÄHLER beantragen die Überweisung an den Bildungsausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)

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Astrid Schmitt

Für die Landesregierung hat Staatsministerin Dr. Hubig das Wort.

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Dr. Stefanie Hubig

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank erst einmal für die gute und sachliche Debatte, die gerade bei Bildungsthemen nicht unbedingt der Standard ist. Ich glaube aber, es zeigt, wie wichtig das Thema ist und wie sehr wir alle daran interessiert sind, dass Kinder und Jugendliche ohne Gewaltübergriffe, ohne Übergriffe auf ihre sexuelle Integrität aufwachsen können in ihren Schulen, in ihren Einrichtungen, in ihren Kitas, aber eben auch und vor allen Dingen außerhalb. Der Schutz vor sexueller Gewalt, und zwar auch gerade jetzt nach der CoronaZeit, die eine Zeit war, in der viel im Verborgenen passiert ist – das wissen wir – und in der Kinder und Jugendliche unter psychischen Belastungen, aber auch unter Übergriffen gelitten haben, die nicht entdeckt worden sind, weil sie nicht in die Schulen, in die Kitas kommen konnten, ist wichtig, und wir müssen uns dieses Themas wieder sehr fokussiert annehmen. Das ist auch die Haltung der Landesregierung, und ich bin Kollegin Binz sehr dankbar, dass wir mit dem Pakt gegen sexualisierte Gewalt zeigen, die Landesregierung stellt sich hier zusammen mit dem Parlament entschieden und vereint gegen sexualisierte, gegen sexuelle Gewalt. Der Pakt bündelt Prävention, Intervention und Aufarbeitung sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im Land. Wir starten nächste Woche mit den Arbeitsgruppen. Natürlich sind auch das Bildungsministerium und eine Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren aus dem Kontext Schule mit im Pakt in den Arbeitsgruppen dabei, damit wir auch hier gemeinsam die Kräfte bündeln können und die Anstrengungen zu guten Ergebnissen führen. Schulen müssen – das ist mehrfach gesagt worden, aber ich glaube, man kann es sich gar nicht oft genug vor Augen führen – sichere Orte sein. Sie müssen nicht nur geschützte Räume sein, sondern sie müssen Orte sein, in denen sich Kinder und Jugendliche sicher fühlen, in denen sie auch Anlaufstellen haben, wenn zu Hause, wenn außerhalb, im Verein, etwas passiert. Mir ist es an dieser Stelle, ohne dass ich irgendwelche Dinge relativieren oder verharmlosen will, noch einmal wichtig zu sagen: Unsere Schulen sind sichere Räume. Der sexuelle Missbrauch, bei dem jeder Fall einer zu viel ist, ist einer, der vor allen Dingen im familiären Kontext, auch im Kontext von Sport, von Nachbarschaft stattfindet, also in einem Kontext, der außerhalb der Schule ist. Mir ist es ganz wichtig, dass hier nicht irgendwann das Bild entsteht, Schule sei der Ort des sexuellen Missbrauchs. Es gibt Einzelfälle – das wissen wir –, denen gehen wir auch nach, die werden auch geahndet, die müssen auch konsequent verfolgt werden, aber die Schulen sind sichere Orte, und sie müssen es bleiben. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Wenn außerhalb oder innerhalb von Schulen ein Fall auftritt, erschüttert das den Schulfrieden, das erschüttert die Schulgemeinschaft, es führt zu Verunsicherung, und es bringt alles in Aufruhr. Deshalb ist es wichtig, dass in einer solchen Ausnahmesituation Schulen, Lehrerinnen und Lehrer, Kollegien, aber auch Schülerinnen und Schüler, die Sozialarbeitenden und die Eltern Handlungssicherheit haben, dass sie wissen, was sie tun müssen, dass sie ein Bewusstsein haben, dass sie eine Haltung entwickeln können. Diese Haltung, die sie haben müssen – die ganz klar so sein muss, erstens nicht dulden, zweitens aufklären, drittens offensiv mit den Dingen umgehen beim Schutz der betroffenen Person –, kann die Schutzkonzepte fördern. Das ist ganz wichtig. Diese Schutzkonzepte gibt es übrigens schon in Schulen in unserem Land, nicht in genug Schulen, aber schon in vielen Schulen. Ich sage Ihnen, schauen Sie sich einmal als Beispiel das Heinrich-Heine-Gymnasium in Kaiserslautern an. Dieses hat ein Schutzkonzept, es steht auch auf der Homepage. Es lohnt sich, sich das anzuschauen. Das sind über 60 Seiten, und das zeigt auch, wie komplex solche Schutzkonzepte sind. Darin geht es darum, dass man auch eine Befragung innerhalb der Schule macht, dass man eine Risikoanalyse macht, dass man überlegt, welche die Anlaufstellen sein sollen und wie das Verfahren sein soll, wenn ein Fall von sexuellem Missbrauch oder ein Verdacht des sexuellen Missbrauchs bekannt wird. Das ist ein wichtiges Unterfangen, aber es zeigt, dass diese Präventions- und Interventionsmaßnahmen, die von einem solchen Schutzkonzept umfasst sind, nicht trivial sind. Deshalb brauchen Schutzkonzepte Zeit, und deshalb ist es ein Prozess, eine Art Schulentwicklungsprozess, bei dem sich die gesamte Schule auf den Weg machen muss und bei dem es auch einen Konsens darüber geben muss, dass man das macht. Die Schulen in Rheinland-Pfalz haben viel im Bereich der Intervention und auch der Prävention von sexuellem Missbrauch getan, schon heute. Die Schutzkonzepte fassen diese Dinge zusammen, sie bringen sie noch einmal für die einzelne Schule auf einen individualisierten Zuschnitt. Die Schulpsychologie unseres Pädagogischen Landesinstituts unterstützt in diesen Prozessen. Sie begleitet die Schulen dabei, Schutzkonzepte zu entwickeln, und sie hat ein umfangreiches Fortbildungsangebot. Wir müssen diese Bausteine, die es heute schon gibt, nochmals stärker verschränken. Wir brauchen die Fortbildung, wir haben die schuleigenen Krisenteams, die schon heute verpflichtend sind, wir haben viele Schulen, die ein Leitbild haben. Wir haben in den Schulen Programme in der Primärprävention, die die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler stärken. Es ist wichtig, dass wir außerschulische Partnerinnen und Partner haben und auch sie mit den Schulen zusammenarbeiten. Ich bin sehr dankbar, dass wir mit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs – so war es auch mit ihrem Vorgänger – ein sehr, sehr gutes Verhältnis, eine gute und enge Zusammenarbeit haben und wir von ihrer Expertise immer wieder profitieren können. Auch auf Kultusministerebene arbeiten wir. Wir sind in der Arbeitsgruppe sehr aktiv. Es wird derzeit ein Leitfaden erarbeitet, der in Kürze veröffentlicht wird, in dem es darum geht, wie Schulen Schutzkonzepte erarbeiten können und wie Schutzkonzepte aussehen können. Noch einen Satz zum Schluss. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir vorangehen. Ich bin froh, dass wir heute Abend, auch wenn es spät ist, über dieses wichtige Thema sprechen konnten. Es gibt noch viel zu tun, und Sie können sicher sein, wir werden im Bildungsministerium, ich werde als Bildungsministerin viel daransetzen, dass wir hier weiterkommen, dass wir das Tempo noch einmal erhöhen können, dass wir noch einmal das Bewusstsein in den Schulen wecken. Ich freue mich auch auf die Diskussion im Bildungsausschuss. Vielen Dank. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

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Astrid Schmitt

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich muss es aus formalen Gründen sagen: Aufgrund der Redezeit der Landesregierung gäbe es noch 1 Minute und 30 Sekunden für jede Fraktion. Ich glaube aber, wir sind erst am Anfang der Beratung, und wir überweisen jetzt am besten den Gesetzentwurf direkt federführend an den Bildungsausschuss und jeweils mitberatend an den Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz sowie an den Rechtsausschuss. Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend und darf Sie ganz herzlich zum Parlamentarischen Abend des Landesbeirats Holz einladen. Bis morgen früh. Ende der Sitzung: 18.46 Uhr

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