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Anette Moesta

CDU 01.03.2023 Sitzungen 18/39

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die anstehende Änderung der Gemeindeordnung und der Landkreisordnung ist grundsätzlich notwendig und zeitgemäß. Es werden viele wichtige Themen neu geregelt und dem tatsächlich heute stattfindenden gesellschaftlichen Leben angepasst. Die Aufnahme der digitalen Sitzungsteilnahme in die Gemeindeordnung, analog in die Landkreisordnung, ist sicherlich notwendig; das haben wir in den letzten drei Jahren alle gelernt und erfahren. Es ist oft einfacher und schneller, kurze Abklärungen digital vorzunehmen. Deshalb ist es auch gut und richtig, dass es in den kommunalen Gremien über ihre Geschäftsordnung freigestellt wird, ob und in welchem Umfang die digitale Sitzung Anwendung findet und dass bestimmte Sitzungen und Beschlüsse auch davon ausgenommen sind wie zum Beispiel Satzungsbeschlüsse oder Wahlen. Genauso müssen wir aber auch sehen, dass wir in Rheinland-Pfalz viele kleine Orte haben, für die es sicherlich technisch und finanziell schwierig wird, die entsprechenden Bedingungen zu erfüllen. Uns ist es wichtig, dass wir eine digitale Sitzung mit allen Wenn und Aber betrachten, das auch in der Anhörung zutage kam. Auch dürfen wir uns nichts vormachen: Digitale Sitzungen verändern die Debattenkultur, und wir Menschen leben nun einmal vom Austausch, vom Miteinander und auch von einem Blick in die Augen des Gegenübers. Allerdings – das gehört zur Wahrheit – kann diese Möglichkeit auch einen Beitrag zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ratsmandat leisten. Dazu kann auch die Neuregelung einer gesonderten Erstattung der Betreuungskosten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige führen. Das sind kleine Schritte, die aber je nach persönlicher Situation ausschlaggebend für eine Kandidatur sein können. Wir begrüßen daher ausdrücklich die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Ehrenamtler in den kommunalen Gebietskörperschaften. (Beifall der CDU sowie der Abg. Pia Schellhammer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Einen Punkt der Änderungen möchten wir jedoch erweitern und haben deshalb einen Änderungsantrag eingebracht. Bisher ist im Entwurf vorgesehen, dass die Teilhabe und die Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen gestärkt werden. So sollen Kinder und müssen Jugendliche nach § 16 c Gemeindeordnung – analog LKO – künftig bei Planungen und Vorhaben, die deren Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden. Hier möchten wir die Senioren einbeziehen und ihnen das gleiche Recht zugestehen. (Beifall der CDU) Dies gilt auch für die Seniorenvertretung. Bei Jugendvertretungen ist vorgesehen, dass Jugendliche die Einrichtung einer Jugendvertretung beantragen können. Den Antrag müssen mindestens 10 % der in der Gemeinde wohnenden Jugendlichen unterzeichnet haben. Mehr als 100 Unterschriften sind nicht erforderlich. Darüber hat ein kommunales Gremium dann innerhalb von drei Monaten nach Eingang zu entscheiden und Vertreter der Jugendlichen anzuhören. Auch dies möchten wir gleichlautend für die Senioren. (Beifall der CDU) Wie heißt es in der Drucksache 18/4939 nach der Darlegung von Problem und Regelungsbedürfnis bei der Lösung am Ende? – „Die Regelungen berücksichtigen die Bevölkerungs- und Alterungsentwicklung.“ Dazu gehört für die CDU-Fraktion, die gesamte Gesellschaft zu betrachten. Dazu gehören alle, das heißt junge und ältere Menschen und natürlich die dazwischen. Deshalb werben wir dafür, diese Rechte nicht nur Kindern und Jugendlichen zuzugestehen, sondern in der gleichen Logik auch unseren älteren Mitbürgern, (Beifall der CDU) die bei der Planung einer Senioreneinrichtung, bei Mobilitätsfragen und vielem mehr ihre Interessen einbringen wollen. Gerne würden wir dieses Antragsrecht auch für die Behindertenbeiräte festlegen. Hierzu haben wir jedoch bisher noch keinen praxistauglichen Weg für die Kommunen gefunden, dies umzusetzen. Daran möchten wir weiter arbeiten. Gefreut hat es uns, dass die Jugendvertretungen in der Anhörung grundsätzlich eine Teilhabe aller begrüßt haben, auch der Senioren. Ich möchte auf die Jugendvertretungen und Seniorenvertretungen noch einmal besonders eingehen. In Rheinland-Pfalz haben wir nach meiner letzten Recherche 91 kommunale Seniorenbeiräte bei 24 Landkreisen, rund 150 Verbandsgemeinden, 12 kreisfreien Städten und 30 verbandsfreien Gemeinden. 2.300 Gemeinden habe ich bei dieser Betrachtung außen vor gelassen. Viele Seniorenbeiräte feiern derzeit ihr 20-jähriges oder ihr 25-jähriges Jubiläum. (Abg. Hans Jürgen Noss, SPD: Schön!) Jetzt kann man diese Quote von 42 % gut oder schlecht finden, das ist eine Frage der Perspektive. Wenn ich dies richtig recherchiert habe, haben wir etwas über 40 Jugendvertretungen, und auch hier ist noch Luft nach oben. Allein in den über 20 Jahren Seniorenbeirat hat sich unsere Gesellschaft aber verändert. Auf der einen Seite gibt es weniger junge Menschen, denen selbstverständlich Teilhabe ermöglicht werden soll. Auf der anderen Seite ist die enorm gewachsene Zahl an älteren Menschen, die sich genauso Teilhabemöglichkeiten wünschen, zu berücksichtigen. Nichts mehr als diese völlig berechtigten Wünsche möchten wir beiden Seiten erfüllen; (Beifall der CDU) denn beide tragen unsere Gesellschaft und haben ihre ganz eigene Sicht auf die Dinge. Ich persönlich hatte in meiner Zeit als Bürgermeisterin einer Verbandsgemeinde mit 25.000 Einwohnern beides und habe gute Erfahrungen damit gemacht. Selbstverständlich kostet dies Ressourcen, aber das ist überschaubar. Ich bin der festen Überzeugung, dass es heute wichtiger denn je ist, dass Politik mit Menschen in Kontakt steht, damit wir die Menschen nicht verlieren. Viel zu oft wird gesagt: Es wird über unsere Köpfe hinweg entschieden. – Solche Vertretungen geben die Möglichkeit zu erklären und Ideen mitzunehmen. Das Argument, die Senioren brächten sich in den normalen Gremien ein, zählt bei mir nicht. Seien wir doch einmal ehrlich, wie viele über 70-Jährige haben wir in unseren kommunalen Gremien? (Vereinzelt Heiterkeit im Hause) Auch ist Senior nicht gleich Senior. Ich glaube, zwischen einem Alter von 65 und 90 oder über 90 liegt eine breite Spanne. Ich glaube, auch darüber sollten wir uns einmal bei der Beteiligung Gedanken machen. (Beifall der CDU) Einen Punkt möchte ich noch einbringen, den wir in unserem Änderungsantrag nicht aufgenommen, aber festgestellt haben. In verschiedenen Kommunen werden Seniorenbeiräte als Spiegelbild ihres kommunalen Gremiums gesehen, weil unsere Gemeindeordnung hier bewusst keine Vorgaben macht, sondern dies den Akteuren vor Ort überlässt. Dies sollten wir im Blick behalten. Weder eine Jugendvertretung noch eine Seniorenvertretung ist unseres Erachtens als Spiegelbild des kommunalen Gremiums zu verstehen. Senioren wollen sich zusammen mit im Seniorenbereich tätigen Organisationen, Vereinen und Einrichtungsträgern finden, Perspektiven einbringen, Probleme aufzeigen und Ideen entwickeln, die dann in kommunalen Gremien oder woanders entschieden werden. Wir beobachten dies und hoffen, dass man hier von kommunaler Seite offener wird, ohne dass es einer Änderung der Gemeindeordnung oder der Landkreisordnung bedarf. Sollte dies nicht der Fall sein, so überlegen wir schon, auch hierzu einen Änderungsantrag einzubringen. Unsere Bitte für heute an Sie lautet: (Glocke des Präsidenten) Schaffen wir Teilhabe für Kinder, Jugendliche und Senioren. (Beifall der CDU)

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