Michael Ebling
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Garant für die kommunale Selbstverwaltung ist das Ehrenamt. Das sind über 30.000 Mandate, die es in Rheinland-Pfalz gibt. Man könnte wahrscheinlich von einer sehr großen Bürgerbewegung sprechen. Die lebt davon, dass Menschen bereit sind, sich für das Allgemeinwohl zu engagieren, sich für andere ins Zeug zu legen. Ich glaube, wir wissen aus eigener, manchmal leidvoller Erfahrung: Es ist nicht alles vergnügungssteuerpflichtig, was da so stattfindet. (Abg. Martin Haller, SPD: Was?) Dennoch wird es gemacht, und es wird einfach etwas bewegt. Es wird entschieden. Es wird Verantwortung übernommen. Ich glaube, wenn wir heute einen Beitrag dazu leisten, dieses Ehrenamt ein Stück attraktiver zu machen, dann ist das ein wichtiger Beitrag, erst recht vor der Kommunalwahl im kommenden Jahr. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Deshalb bleibt es das Kernstück bei diesem Gesetzentwurf, dass wir die digitalen Möglichkeiten erweitern werden. Natürlich, weil wir auch bei einer lästigen Pandemie Positives gelernt haben, was digitale Sitzungen, Telefonkonferenzen und Videokonferenzen angeht, weil wir auch hybride Formen in Zukunft möglich machen wollen, was letztlich bedeutet, dass es sowohl Anwesenheitspflicht wie digitale Zuschaltung geben kann, und weil wir es – und das gehört sich so – wieder in die Entscheidung der Gemeinde selbst begeben; denn es wird in den Geschäftsordnungen festgelegt. Die brauchen eine Zweidrittelmehrheit. Mit anderen Worten: Es setzt eben voraus, dass sich das jeweilige Organ damit befasst, beschäftigt, es diskutiert und vielleicht auch zu durchaus unterschiedlichen Regelungen kommt. Denn – das ist hier schon ausgesprochen worden und richtig – nur digitale Sitzungen können praktisch sein. Sie können natürlich aber auch auf die Qualität der Debatte Auswirkungen haben. Ich glaube, insofern können die Gemeinden sehr gut – das wissen wir alle miteinander aus eigener Erfahrung – entscheiden, welche Sitzungen oder welche Entscheidungen sich dafür eignen. Wir steigern dadurch die Attraktivität, weil digitale Sitzungen natürlich die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Kommunalmandat erhöhen. Darüber hinaus sollen die Kosten für die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen während der ehrenamtlichen Tätigkeit künftig gesondert und nicht mehr als Teil einer pauschalen Aufwandsentschädigung bezahlt werden. Das ist ebenfalls ein Stück Lebenswirklichkeit, das am Ende das kommunale Ehrenamt unterstützt, ebenso wie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit flexiblen Arbeitszeiten die Verpflichtung zur Vor- und Nacharbeit auf die Hälfte der für das Ehrenamt aufgewendeten Zeit zu beschränken. Das ist ebenfalls ein Stück Lebenserfahrung, das dadurch klarer Einzug in die kommunale Praxis hält. Ich bin etwas verwundert über die Argumentation zum Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER; denn es juristisch begründen zu wollen, dass durch die Angreifbarkeit von Beschlüssen die Risiken erhöht würden, wirkt sehr bemüht, wenn ich das einmal so sagen darf. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Das haben die Gutachter gesagt in der Anhörung!) Es ist aus dem einfachen Grund sehr bemüht, weil es eben gerade nicht um diese Form von Formalismus geht, die wir aus anderen gesetzlichen Verfahren kennen. Deshalb sagen das genau diese Gutachter, auch wenn es Abgeordneter Wefelscheid anders sieht. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Sie waren nicht da bei der Anhörung!) Nein, verehrte, liebe Abgeordnete der FWG-Fraktion, (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: FREIE WÄHLER!) diese jungen Menschen sind nicht der lästige Teil der Gesellschaft. Es sind Menschen, denen wir mehr Mitsprache, mehr Mitsprachemöglichkeiten geben wollen. Das ergibt Sinn. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP) Das ergibt gerade deshalb Sinn, weil es für die kommunale Demokratie vor Ort stärkend ist. Es ist auch deshalb sinnvoll, weil es eben so ist, dass sich der Teil der Bevölkerung in den kommunalen Strukturen am wenigsten repräsentiert findet. Das ist kein Vorwurf an die, die engagiert sind, aber ich glaube, es ist doch eine zulässige Feststellung, dass das durch diejenigen ergänzt werden kann, die im Übrigen meist – das ist ebenfalls angesprochen worden – durch die Entscheidungen in Zukunft in hohem Maße betroffen sind. Mich vermag die Ergänzung zu den Seniorenbeiräten der CDU ebenfalls nicht wirklich zu überzeugen. Zum einen haben wir eine gesetzliche Grundlage für die Seniorenbeiräte, sowohl in unserer Gemeindeordnung als auch in unserer Landkreisordnung. Ich habe gerade durch ein Gespräch der Landesseniorenvertretung mit Kollegem Alexander Schweitzer erfahren, dass die sich schon auf ein 20-jähriges Jubiläum freuen; denn ungefähr vor 20 Jahren wurden diese Änderungen eingeführt. Die freuen sich nicht nur darauf, sondern sie wollen auch deutlich machen, dass es gerne noch mehr Seniorenvertretungen in den kommunalen Gebietskörperschaften geben kann und sicherlich, wenn der Landesseniorenbeirat diesen Willen hat, in Zukunft auch geben wird. Es ist also nicht eine Frage davon, dass die Möglichkeit, die Grundlage dafür fehlt, sondern es ist mehr eine Frage davon, dass sich engagiert dafür eingesetzt wird, dass es mehr Beiratsarbeit gibt für diese Seniorinnen und Senioren. Ich glaube, das ist gerade unter dem Blickwinkel, dass es die Landesseniorenvertretung so begleitet, ein guter Weg, um auch an dieser Stelle die Beteiligungsmöglichkeiten zu erhöhen. (Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Philipp Fernis, FDP) Meine Damen und Herren, Stärkung des kommunalen Ehrenamts, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf, mehr Teilhabe und Einbindung unserer Jugendlichen in die Kommunalpolitik und letztlich ein wichtiger Beitrag, um die kommunalen Willens- und Entscheidungsprozesse dem digitalen Zeitalter anzupassen, das ist in diesem vorliegenden Gesetzentwurf drin. Ich darf Sie daher um die Zustimmung bitten. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP –
