Philipp Fernis
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist in dieser Debatte gesagt worden, die Bevölkerung ist betroffen von insbesondere einer massiven Steigerung der Energiepreise, bedingt durch die Friktionen am Energiemarkt durch den verbrecherischen Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine. Dann ist es folgerichtig, nachdem entschieden wurde, dass insbesondere auch Rentnerinnen und Rentner eine entsprechende Pauschale zur Verfügung gestellt bekommen, dies auch für die Beamtinnen und Beamten im Ruhestand, die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger auf Landesebene, umzusetzen. Insgesamt investiert das Land viel, um Menschen zu unterstützen, die von den entsprechenden hohen Energiepreisen und den insgesamt gestiegenen Preisen betroffen sind. Ich will es deswegen an dieser Stelle noch einmal in Erinnerung rufen. Gerade das steuerliche Entlastungspaket, das auf Bundesebene kommuniziert wurde, ist durch entsprechende Steuerausfälle auch des Landes und aller Länder durch die Länderebene stark mitfinanziert. Das macht um die 500 Millionen Euro in unserem Landeshaushalt aus. Das können wir erfreulicherweise stemmen. Das stemmen wir. So stemmen wir auch diese Energiepreispauschale für die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Landes Rheinland-Pfalz. Die Anpassung der reisekostenrechtlichen Vorschriften trägt einer langen und auch berechtigten Forderung der Bediensteten des Landes und ihrer Interessenvertretungen Rechnung. Natürlich sind die entsprechenden Kosten, gerade die Benzinkosten – das erlebt jeder an der Tankstelle –, aber auch die Verpflegungskosten im Zuge der allgemeinen Preisentwicklung deutlich angestiegen. Deswegen ist es folgerichtig, auch hier diese zum Teil über lange Zeiträume nicht angepassten Beträge zu erhöhen, ebenso wie die Wegstreckenentschädigung für die Nutzung eigener Fahrzeuge auf erschwerten Strecken. Das betrifft hauptsächlich Landesforsten – das ist bekannt –, aber eben nicht ausschließlich Landesforsten. Es gibt auch eine Reihe von anderen Landesbediensteten, die regelmäßig beruflich nicht auf regulären Straßen unterwegs sind. Das muss man dazu sagen: Diese Bediensteten setzen freiwillig ihre eigenen Fahrzeuge ein, um damit den Dienstherrn zu entlasten. Dann ist es folgerichtig, dass wir vonseiten des Landes die dafür erforderliche finanzielle Entschädigung auch den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen. Alles in allem ist es ein Paket, das unsere Zustimmung findet. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP, bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
