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Dr. Joachim Streit

FREIE WÄHLER 01.03.2023 Sitzungen 18/39

Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier werden zwei Dinge miteinander vermischt, die eigentlich nichts miteinander zu tun haben. (Unruhe im Hause – Glocke der Präsidentin) Wir haben auf der einen Seite das Landesgesetz über die Gewährung einer Energiepreispauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Die Auszahlung der Pauschale in Höhe von 300 Euro ist nur gerecht und wird auch von uns ausdrücklich begrüßt. Bei der Änderung der reise- und umzugskostenrechtlichen Vorschriften muss man allerdings differenzieren. Bei den Tagegeldern und Wegstreckenpauschalen wird zwar nachgebessert, aber nicht in dem Maße, wie es die aktuelle Teuerungsrate tatsächlich verlangen würde. Da bin ich ganz bei Kollegen Reichert. Wenn man sich seit jeher einmal die ADAC-Tabellen anschaut, was wirkliche Kosten sind, dann können wir um jeden Beschäftigten froh sein, der sein Privatauto für Dienstreisen zur Verfügung stellt, weil das dem Land, dem Staat und auch den Steuerzahlern viel, viel Geld spart. Die Erhöhung bei der Wegstreckenentschädigung von 30 auf 33 Cent bei mindestens 1.500 km Fahrleistung bzw. von 35 auf 38 Cent ab 3.000 km Fahrleistung mit privaten Pkw – das gibt es dann noch für Motorräder bzw. zweirädige Kraftfahrzeuge – geht in die richtige Richtung. Sie reicht allerdings nicht aus. Auch kritisch zu hinterfragen ist, wie die Fahrten zum Zweck der Ausbildung nicht als Dienstreise abgerechnet werden können, weil das unseren Nachwuchs betrifft. Wie schwer es ist, Nachwuchs im öffentlichen Dienst zu finden, haben wir im letzten Jahr wirklich schmerzlich feststellen müssen. Entgegen dem aktuellen Entwurf muss das Landesreisekostengesetz dringend angepasst werden. Der Gesetzentwurf findet also nur dann unsere Zustimmung, wenn unterschiedslos – also ohne diese Staffelung 1.500 oder 3.000 km – mindestens 38 Cent und bei Motorrädern mindestens 20 Cent pro Kilometer erstattet werden. Das muss aber auch in der Form für die Anwärter und Auszubildenden bei Fahrten zur Schule oder Arbeitsgemeinschaften gelten; denn gerade diese Gruppe braucht, wie normale Beschäftigte, die Unterstützung, die ihnen zukommen muss. Ansonsten stimmt unser Wertesystem nicht. Es muss möglich sein, Beamte, die einen eigenen Pkw für Dienstreisen zur Verfügung stellen, angemessen zu entschädigen. Mit Verweis noch einmal auf die ADAC-Tabellen: Bei den Sätzen, die wir sicherlich nicht erreichen werden, bin ich ganz bei Kollegen Reichert, dass wir hier noch einmal im Detail über die genaue Höhe sprechen müssen. (Beifall der FREIEN WÄHLER sowie der Abg. Christof Reichert und Dr. Helmut Martin, CDU)

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