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Peter Stuhlfauth

AfD 01.03.2023 Sitzungen 18/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung beinhaltet die Änderung mehrerer Gesetze. Es handelt sich dabei um erforderliche Anpassungen bestehender Gesetze an gesetzliche Weiterentwicklungen auf Bundesebene in den vergangenen Jahren. Im Hinblick auf diese Anpassungen ist zu sagen: Sie sind erforderlich, um die gesetzlichen Vorgaben und Anforderungen auf Bundesebene umzusetzen und diesen Rechnung zu tragen. Hinsichtlich der Kosteneinsparungen und der Vereinfachung von Arbeitsabläufen sind die vorgesehenen Regelungen zur zentralisierten und automatisierten Lichtbildabfrage positiv zu bewerten. Die Arbeit der Sicherheitsbehörden wird erleichtert. So positiv sich eine zentralisierte Sammlung von sensiblen Bürgerinformationen in elektronischer Form auf die Verbesserung behördlicher Arbeitsprozesse und in Sachen Kostenreduzierung auswirken mag, so muss man der Tatsache ins Auge sehen, dass solch eine umfangreiche Sammlung von sensiblen Daten, insbesondere Lichtbildern und Unterschriften, ein ausgesprochen attraktives Ziel für Cyberkriminelle darstellt. Gerade die geplante Auslagerung des zentralen Lichtbildregisters und des Personalausweislichtbildregisters an den Landesbetrieb Daten und Information sorgt für wenig Freude. Der LDI verfügt über die Infrastruktur, um diese Aufgabe bewältigen zu können. Wer von den Kollegen aber in dem U-Ausschuss tätig war und mit den LDI-Datenbanken gearbeitet hat, der wird sich vielleicht erinnern, welche Probleme man mit dem LDI haben kann. Hier muss die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass der Landesbetrieb Daten und Information der übertragenen Aufgabe und der übernommenen Verantwortung insbesondere im Bereich des Datenschutzes und der Sicherheit gerecht wird. Ansonsten halten wir diesen Gesetzentwurf für sinnvoll. Danke. (Beifall der AfD)

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