Carl-Bernhard von Heusinger
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Durch den vorliegenden Gesetzentwurf sollen mehrere – wir haben es gehört – bundesrechtliche Vorgaben umgesetzt werden. Ich möchte einen Punkt herausgreifen. Das Personalausweisgesetz und das Passgesetz eröffnen den Ländern die Möglichkeit, sowohl eine zentrale Personalausweisregisterdatenbank als auch eine zentrale Passregisterdatenbank einzurichten. Rheinland-Pfalz will von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. In diesen Datenbanken sollen vor allem Lichtbilder, also biometrische Daten, gespeichert werden, zusammen mit Unterschriften und ausgewählten anderen Daten aus dem Personalausweis und dem Pass, etwa Name, Geburtstag, Seriennummer usw. Ausgewählte Behörden wie Ordnungsbehörden, aber auch verschiedene Sicherheitsbehörden wie die Polizei sollen dann Zugriff auf diese Daten haben, etwa zur Verfolgung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Der Gesetzentwurf sieht in diesem Zusammenhang eine Reihe von datenschutzrechtlichen Vorgaben vor, etwa technisch-organisatorische Maßnahmen, die getrennte Führung von Lichtbildregistern, anderen Datenbeständen und Protokollierungspflichten. Sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen des Verfahrens zur Gesetzesänderung werden wir Fragen stellen müssen, zum Beispiel folgende: Ist es notwendig, die dezentrale Speicherung von Lichtbildern zugunsten der zentralen Speicherung aufzugeben? Ist es dabei sinnvoll, einem weiten Berechtigtenkreis Zugriff auf diese zentrale Datei für einen automatisierten Abruf zu geben? Welche Daten benötigen die einzelnen Zugriffsberechtigten tatsächlich und aus welchem Grund? Wir müssen uns die Frage stellen, ob hier gegebenenfalls Zugriffshürden angebracht sind. Weiterhin ist die Frage zu stellen, ob der Umfang des Abrufs nicht zweckmäßigerweise begrenzt werden kann oder sollte. Zuletzt ist zu fragen: Wie sicher müssen die Daten in einer zentralen Registerdatenbank angesichts neuer Bedrohungslagen hinterlegt sein, um Hackerangriffe auszuschließen? Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Fragestellungen sind neben den anderen Gesetzesteilen in dem Gesetzentwurf vorhanden. Diesen Fragestellungen begegnen wir in den Beratungen im Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP)
