Christof Reichert
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in erster Lesung das Landesgesetz über die Gewährung einer Energiekostenpauschale an Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften. Zunächst sollen parallel zu den Rentnerinnen und Rentnern auch die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten. Das ist folgerichtig und gerecht; (Zuruf des Abg. Marco Weber, FDP) denn es wäre nicht vertretbar, dass die Versorgungsempfänger bei der Entlastung leer ausgingen. Insofern werden wir diesen Artikel des Gesetzes positiv begleiten. (Abg. Marco Weber, FDP: Sehr gut!) Bei der vorgesehenen Anpassung der Reisekosten sehen wir hingegen noch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Insbesondere bei den Wegstreckenentschädigungen ist die vorgesehene Erhöhung von lediglich 3 Cent bei der privaten Pkw-Nutzung bzw. 2 Cent bei den Zweirädern nicht ausreichend. (Abg. Marco Weber, FDP: Ohjöjö!) Wir haben seit Bestehen der derzeitigen Sätze eine erhebliche Steigerung der Fahrtkosten beobachtet. Nicht nur der reine Sprit, der reine Energiepreis, auch die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten von Fahrzeugen sind in den letzten Jahren enorm gestiegen. (Abg. Marco Weber, FDP: Echt?) Insofern sind für uns die Forderungen des im Aufstellungsverfahren beteiligten Landesbeamtenbunds mehr als verständlich. Auch die kommunalen Spitzenverbände fordern eine deutliche Anhebung der Sätze. Ich möchte gerne erwähnen, letztendlich ist es für die öffentlichen Arbeitgeber eine Win-win-Situation, wenn die Beamten und Beschäftigten freiwillig ihr privates Fahrzeug für Dienstzwecke zur Verfügung stellen. (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Genau!) Die Alternative wäre nämlich, dass die Behörden ihrerseits den Fuhrpark wesentlich vergrößern müssten, was dann wiederum zu hohen Kosten führen würde und zudem die Flexibilität der Außendiensttätigkeiten extrem einschränken würde. Erfreulich ist sicherlich, dass gegenüber dem Referentenentwurf die Wegstreckenentschädigung für besonders schwierige Wegstrecken – wir denken insbesondere an den Forstbetrieb – nicht nur um 6, sondern jetzt um 11 Cent angehoben werden soll. Auch hier – das zeigt das Gutachten – sehen wir aber noch Nachbesserungsbedarf. Insofern sollten wir uns im Ausschuss noch einmal intensiv mit den neuen Sätzen beschäftigen. Gleiches gilt auch für die Tagegelder. Wir brauchen eine Lösung, die der Kostensteigerung tatsächlich gerecht wird. Letztendlich sind gerechte Regelungen auch für die Arbeitgeberattraktivität gerade im Hinblick auf den Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst von großer Wichtigkeit. Deshalb unser Appell: Lassen Sie uns im weiteren Verfahren den Gesetzentwurf gemeinsam besser machen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie des Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER)
