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Philipp Fernis

FDP 01.03.2023 Sitzungen 18/39

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Dr. Streit, ich habe mit Interesse zugehört. Aus Ihrer Rede kann man eine Quintessenz ziehen: Sie glauben, die Wiederverstaatlichung des Flughafens Hahn wäre die Lösung. Unabhängig von grundlegenden Bedenken gegen solche Organisationsformen von Unternehmen, die man als Freier Demokrat ins Feld führen kann, müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass das Land schlicht und ergreifend aus europarechtlichen Gründen – ich will hinzufügen, aus guten europarechtlichen Gründen – diesen Flughafen nicht mehr subventionieren dürfte. Das ist in dieser Debatte mehrfach erwähnt worden. Damit reduziert sich die Frage auf eine Frage, die in einem rechtsstaatlich geregelten Insolvenzverfahren zu entscheiden ist. Herr Bollinger, deswegen bin ich schon fasziniert, wenn hier Ausführungen zur Frage gemacht werden, welcher Interessent ein möglicherweise vermeintlich denkbar gutes Konzept hat oder nicht. Aus guten Gründen kenne ich alle diese Konzepte nicht, weil ein Insolvenzverfahren ein nicht öffentliches Verfahren ist. (Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD) Es liegt in der Verantwortung des Insolvenzverwalters und seiner rechtlichen Verantwortung insbesondere gegenüber den Gläubigern, diese Dinge gegeneinander abzuwägen und hier eine Entscheidung zu treffen, die gegebenenfalls vor Gerichten zu klären ist, sofern irgendjemand damit nicht einverstanden ist. Das Land Rheinland-Pfalz zählt erfreulicherweise nicht zu denjenigen, die an diesem Verfahren beteiligt sind. Ja, dieser Flughafen hat eine lange Geschichte. Ich will auch sagen, dieser Flughafen hat in der Region natürlich eine besondere Bedeutung, ist ein großer Arbeitgeber. Deswegen nimmt die Landesregierung und nehmen wir die Entwicklungen dort sehr ernst. Das Ernstnehmen von Entwicklungen darf man aber nicht verwechseln mit dem Einmischen in rechtsstaatlich geregelte Verfahren, bei denen es keine öffentliche Zuständigkeit mehr gibt. Herr Dr. Streit, wenn man dann sagt – das klang an und war der einzig konkrete Vorschlag –, das Land solle den Flughafen zurückkaufen, dann sage ich ganz ehrlich: Und dann? (Vereinzelt Heiterkeit bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt in der Marktwirtschaft zwei Möglichkeiten. Dieser Flughafen wird sich am Ende nach marktwirtschaftlichen Kriterien in seiner Zukunft entscheiden, weil das die EU-Flughafenrichtlinie vorschreibt. Entweder gibt es einen Betreiber – offensichtlich gibt es zum wiederholten Male zumindest eine Reihe von Interessenten, die sich das zutrauen und davon ausgehen, dort ein erfolgreiches Flughafengeschäft betreiben zu können, dann sollen sie das tun, und dann freuen wir uns darüber –, oder es gibt keinen. Dann ist aber die politische Aufgabe, sich damit zu beschäftigen, wie man gegebenenfalls in der Region für eine anderweitige Entwicklung sorgt. Ich bin der Kollegin Blatzheim-Roegler sehr dankbar, dass sie einmal dargestellt hat, was alles in der Region in den vergangenen Jahrzehnten passiert ist. Wir sind erfreulicherweise – zum Beispiel arbeitsmarktpolitisch – in einer völlig anderen Lage, als wir das in den 1990er-Jahren waren, als der Flughafen – im Übrigen zur damaligen Zeit sehr erfolgreich als Konversionsprojekt – entwickelt wurde. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass sich ganz offensichtlich das Flugverhalten, das Passagierverhalten und all das der Menschen verändert hat. Dann ist es nicht die richtige Antwort zu sagen: Jetzt versuche ich als Staat an dieser Stelle steuernd einzugreifen. In letzter Konsequenz gilt das im Übrigen auch für die Frage, ob es sich bei diesem Flughafen um kritische Infrastruktur – übrigens ein Begriff, der sich in diversen verschiedenen Rechtsvorschriften mit ganz unterschiedlicher Ausgestaltung findet – handelt. Diese Frage ist maßgeblich, weil sie bestimmt, ob der Staat in ein gegebenenfalls privatrechtliches Verkaufsverfahren eingreifen darf. Das ist eine Frage, die von den zuständigen Stellen zu beantworten ist. Die zuständige Stelle ist aber nicht dieses Parlament, sondern die zuständige Stelle in Form des Bundeswirtschaftsministers Robert Habeck hat das für den Moment verneint. Er hat gesagt, er sehe im Moment keinen Anlass, hier zu intervenieren. Dann gibt es noch eine ganze Reihe anderer Dinge, die denkbar sind, weil man gegebenenfalls mit Blick auf einzelne Interessenten der Frage nachgehen kann, ob sie sanktioniert sind oder nicht. Das alles sind aber Fragen, die in den entsprechenden Verfahrensordnungen – insbesondere im Insolvenzverfahren und gegebenenfalls den weiteren Rechtsbehelfen – zu klären sind. Unsere Aufgabe diesbezüglich ist insbesondere, uns aus diesen Verfahren rechtsstaatlich herauszuhalten, weil sich das so gehört, und uns gegebenenfalls damit zu beschäftigen, welche Konsequenzen aus dem Ergebnis zu ziehen sind. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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