Philipp Fernis
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die kommunale Ebene ist die Ebene, auf der Politik für Bürgerinnen und Bürger plastisch am stärksten erlebbar ist, weil der Zusammenhang zwischen Veränderungen im eigenen Alltag und politischen Entscheidungen der unmittelbarste ist. Gleichzeitig sehen wir, dass es gewisse Hürden gibt, sich kommunalpolitisch zu engagieren, und die Bereitschaft von Menschen – das trifft alle Parteien –, für kommunale Ämter zu kandidieren, abnimmt. Deswegen ist es ein guter Weg, dass die Landesregierung einen Gesetzentwurf auf den Weg gebracht hat, der kommunales Engagement für Menschen, die sich bei der nächsten Wahl, die im nächsten Jahr ansteht, dafür entscheiden möchten, erleichtern soll. Mit der Digitalisierung der Ratsarbeit haben wir aus der Not der Pandemie heraus trotzdem gute Erfahrungen gemacht. Ja, das ist ein Instrument, das den persönlichen Austausch, den persönlichen Schlagabtausch, die persönliche Auseinandersetzung mit Argumenten nicht ersetzen kann. Es gibt aber natürlich eine Reihe von Dingen, bei denen es formale Zustimmungserfordernisse von kommunalen Gremien, von Ausschüssen gibt, für die gerade in den Flächenkreisen des Landes Menschen erhebliche Fahrtwege auf sich nehmen müssen, um dann einer Entscheidung formal zuzustimmen, die politisch in keiner Weise umstritten ist. Für diese Dinge erleichtern wir jetzt die Beteiligung auch auf digitale Weise. Wir ermöglichen hybride Ratssitzungen in der Zukunft. Das sind alles Instrumente, die es Menschen leichter machen, sich kommunalpolitisch zu engagieren. Das gilt auch dafür, dass wir das Thema „Familienfreundliche Ratssitzungen, Rücksichtnahme auf Familie“ stärker verankern wollen und daher den Appell haben, das in den Geschäftsordnungen zu berücksichtigen, aber auch dafür, dass Kinderbetreuung in Zukunft in gewissen Grenzen durch die jeweiligen Körperschaften kostenmäßig erstattet werden muss. Ich will auch ein Augenmerk auf ein Phänomen legen. Sie wissen – zumindest diejenigen, die kommunalpolitisch tätig sind –, dass es für kommunale Gremienarbeit einen Freistellungsanspruch gibt. Praktisch läuft dieser Freistellungsanspruch durch die zunehmende Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle mitunter ins Leere, weil nach der bisherigen rechtlichen Interpretation, wenn man in einem Gleitzeitrahmen letzten Endes frei über die Lage der eigenen Arbeitszeit entscheiden kann, das nicht dazu führt, dass man Arbeitszeit versäumt, sondern man sich selbst entscheidet, zu dieser Zeit nicht zu arbeiten. Man ist aber zur Arbeitsleistung nicht verpflichtet, also kann man auch nicht freigestellt werden. Somit hat man gegebenenfalls auch keinen Anspruch auf entsprechenden Verdienstausfall. Das wird in diesem Gesetz angegangen, weil das natürlich die Schattenseite sozusagen der Flexibilisierung der Arbeitszeitmodelle ist, dass diejenigen, die sehr flexibel arbeiten, dann zugleich ihr kommunales Engagement vollumfänglich auf Kosten des eigenen Zeitkontos erbringen. Diese Ungleichbehandlung wird ein Stück weit abgemildert. Ja, es gibt eine Neuregelung. Herr Kollege Dr. Bollinger, es ist bemerkenswert, dass Sie sich daran besonders lange abgearbeitet haben. Es gibt neue Regelungen zur verpflichtenden Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Ja, es gibt Regelungen zur verpflichtenden Beteiligung; denn das ist die Gruppe von Menschen in der Bevölkerung, die noch nicht wählen dürfen und auf der anderen Seite mitunter im stärksten Maße von politischen Entscheidungen betroffen sind. Dass Sie hier relativ viel Zeit darauf verwenden zu kritisieren, dass man Kindern und Jugendlichen für die Beteiligung in ihrer Kommune, in der sie leben, eine Stimme geben möchte, ist durchaus bemerkenswert. Diese Regelungen – ja, ich habe das in der Anhörung wahrgenommen – sind mitunter auf Kritik gestoßen, weil man sagt, es gäbe potenziell rechtliche Unsicherheit bei der Frage, wenn eine entsprechende Beteiligung nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, jede rechtliche Neuregelung bringt, weil sie neu ist, immer eine gewisse rechtliche Unsicherheit, aber das ist doch kein ernsthaftes Argument, um jungen Menschen die Beteiligung in ihrer Kommune an Entscheidungen vor Ort schlicht vorzuenthalten. (Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Alles in allem ist es ein abgewogenes Gesetzespaket, was auf der einen Seite die bewährten Strukturen unserer kommunalen Ratsarbeit weiterentwickelt, sie für digitale Beteiligungen und für eine stärkere Beteiligung gerade von Menschen mit familiären Pflichten öffnet, und auf der anderen Seite eine Beteiligung für junge Menschen schafft, ohne dabei die bewährten Strukturen grundlegend auf den Kopf zu stellen und zu verändern. Deswegen findet dieser sehr ausgewogene Gesetzentwurf selbstverständlich die Zustimmung der Freien Demokraten. Herzlichen Dank. (Beifall der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)
