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Michael Hüttner

SPD 01.03.2023 Sitzungen 18/39

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zu dem Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften möchte ich zunächst auf drei Punkte intensiver eingehen. Erstens: Das Thema der Video- und Telefonkonferenzen wird jetzt fest verankert. In der Konsequenz haben wir dieses Verfahren – es ist eben schon angeklungen – bereits seit drei Jahren. Es hat sich bewährt, wir haben es immer wieder verlängert. Jetzt wird es fester Bestandteil unserer Regelungen. Es ist ein gutes und alternatives Modell bei den kommunalen Sitzungen. Das heißt nicht, es muss so sein – manchmal ist es in der Anhörung ein Stück weit angeklungen, dass es nur so sein müsste –, sondern es bedarf immer wieder Mehrheitsentscheidungen, damit genau dieses Modell gewählt wird. Daher ist es sehr wichtig, primär die Präsenzsitzungen, aber auch diese Möglichkeiten zu nutzen. Stellen Sie sich einmal Landkreise vor wie den Eifelkreis, der sehr groß ist. Sie müssen für eine kleine Tagesordnung von einer halben Stunde jeweils eine Stunde An- und Abfahrt rechnen. Das hier ist eine effektivere Situation und stärkt damit auch die Bereiche von Familie und Ehrenamt, die dann gleichermaßen geschickter miteinander verbunden werden können. In der Sitzung haben dem eigentlich alle zugestimmt; Ausnahme war der Städtetag, der sich gegen Hybridsitzungen ausgesprochen hat. Interessanterweise sind die Städte fast am leistungsstärksten, und bei ihnen kommt es am wenigsten vor, dass man zu solchen Instrumenten greifen muss. Die Kreise sind diesbezüglich in einer ganz anderen Situation, aber auch der Landkreistag und der Gemeinde- und Städtebund haben zugestimmt. Zweitens wird in dem Gesetzentwurf geregelt, dass in Zukunft Kinder und Jugendliche in einer anderen Form beteiligt werden sollen. Jugendliche müssen beteiligt werden, wenn es um deren Interessen geht, Kinder sollen beteiligt werden. Wir wollen damit erreichen, dass die Jugend – was wir ansonsten oftmals sehr bedauern – viel früher eingebunden wird und sich artikulieren kann, weil sie dann beteiligt werden muss. Auch erhoffen wir uns davon, dass damit ein Demokratieprozess in der Jugend zusätzlich gestärkt wird, der schließlich in einem gewissen Maße vorhanden ist. Ich bin davon überzeugt, dass das eine sehr gute Lösung ist. Die Situation, dass die Jugendverbände sagten, das sollte man analog für die Kinder machen, sehen wir im Augenblick noch ein Stückchen zu weit gehend. Ich glaube, dort ist die Regelung mit dem „soll“ genau die richtige Regelung. Man wird Erfahrungen bei dem ersten Schritt sammeln und weiterschauen. Zum Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER muss ich sagen, das wäre ein Schritt zurück. Nein, wir wollen nach vorne. Wir wollen die Jugend beteiligen, und wir wollen sie verpflichtend beteiligen. Wenn wir wieder zurückgehen wollten und das mit einer weichgespülten Version darstellten, dann hätten wir die Situation, dass wie derzeit viele Kommunen keine Beteiligung durchführen würden, weil es gerade irgendwie nicht passt oder wie auch immer. Deswegen ist die Regelung für die Jugend mit „muss“ die absolut richtige. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) – Vielen Dank. Der mit heißer Nadel und längerer Begründung gestrickte Antrag der CDU, jetzt auch die Senioren analog in eine Situation hineinzubringen, ist schon in der Anhörung überhaupt nicht auf eine vernünftige Resonanz gestoßen, (Zuruf des Abg. Gordon Schnieder, CDU) schon gar nicht bei den Jugendverbänden, aber auch nicht bei den kommunalen Spitzenverbänden. Wenn Sie sich heute alle umschauen – Sie sind fast alle in kommunalen Gremien –, dann sehen Sie, wir leiden alle ein Stück weit an einer Überalterung in den kommunalen Gremien. (Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Ja!) Ich kann von uns sagen, wir sind in der Fraktion der SPD im Stadtrat von Bingen mit sieben von zwölf Personen über 60 Jahre. (Zuruf des Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) – Dort ist es noch schlimmer. Ich glaube, dort ist sehr wohl die Situation, dass die Senioren gut beteiligt und vertreten sind. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Drittens möchte ich zu dem Punkt kommen, der auch sehr wichtig ist, was die Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt betrifft, nämlich dass in Zukunft das Thema eines Verdienstausfalls anders geregelt werden kann. Auch ist ein ganz besonders wichtiger Punkt, dass für Kinderbetreuung oder im Sinne der Betreuung von pflegebedürftigen Angehörigen ein Ersatz geleistet wird. Ich glaube, das ist eine sehr wichtige Sache, um gerade Frauen, die oftmals genau in diese Rollen gepresst werden, zu gewinnen und in das Mandat hineinzukommen. Von digitalen Sitzungen verspreche ich mir insgesamt einen großen Schritt nach vorne. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP) Die SPD-Fraktion wird dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Fassung zustimmen. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

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