Pia Schellhammer
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleg:innen! Wir sprechen heute über eine ganze Reihe von Änderungen der Gemeinde- und Landkreisordnung, die unsere ehrenamtlichen Ratsmitglieder in unseren kommunalen Gremien stärken werden. Wir drücken damit ganz eindeutig unsere Wertschätzung für das ganze ehrenamtliche Engagement aus, das auf Ebene der Ortsgemeinden, Verbandsgemeinden, Kreise oder kreisfreien Städte und in den zugehörigen Ausschüssen getätigt wird. Es ist ein gutes Signal, dass wir dieses Ehrenamt wertschätzen und die Regelung entsprechend treffen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir haben es gehört, und ich denke, viele hier im Raum kennen die Diskussionen, wenn wir Menschen motivieren möchten, für die Listen für die nächste Kommunalwahl zu kandidieren: Kann ich dieses Engagement mit meinem sonstigen Leben vereinbaren? Immer wieder ist die Frage im Raum, wie viel Zeit ein solches Mandat tatsächlich umfasst und wie man ein solches Mandat mit der sonstigen Sorgearbeit, die man im Leben stemmt, vereinbaren kann. Dazu treffen wir zwei sehr wichtige Regelungen: Das eine – das wurde in der Debatte noch nicht erwähnt – ist, dass davon eine klare Aufforderung an die kommunalen Gremien ausgeht, dass in der jeweiligen Geschäftsordnung auf die Vereinbarkeit von Familie und Mandat geachtet werden soll. Das heißt, die kommunalen Gremien, die sich nach der nächsten Wahl konstituieren, werden diskutieren: Wie kann ich Sitzungszeiten anpassen, sodass sie mit dem sonstigen Leben, mit meiner Familie vereinbar sind? Ich finde, es ist ein sehr wichtiger Prozess, dass hier die Vereinbarkeit gestärkt wird und Menschen, die in der Sorgearbeit sind, unterstützt werden und auch in den Räten sitzen werden. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir haben es gehört, künftig sollen auch die Betreuungskosten für Kinder und zu pflegende Angehörige übernommen werden. Das stärkt auch noch einmal, und das gibt uns die Möglichkeit, auch Menschen in Care-Arbeit anzusprechen. Wir haben es gehört, die digitale Ratsarbeit wird jetzt Standard. Das heißt, standardisiert möglich, wenn die Räte selbst sagen: Ja, wir wollen diese Möglichkeit auch nutzen. Wir haben über die Pandemie wirklich viele Erfahrungen gemacht. Wir alle haben erlebt, was die Grenzen und die Chancen der digitalen Ratsarbeit tatsächlich sind, und es gibt natürlich die Grenzen. Das Gespräch am Rande einer Ratssitzung fällt weg, aber auch die direkte, tatsächliche Stimmung im Raum, wenn ein Thema diskutiert wird, fällt schon weg. Die Möglichkeiten der digitalen Ratsarbeit jetzt aber tatsächlich sozusagen als Plus für die Ratsarbeit zu ermöglichen, finde ich einen guten Schritt. Wir haben hier viele Erfahrungen gemacht. Wenn das in den Kommunen angewendet wird, dann haben wir inzwischen auch die technischen Möglichkeiten. Das, die digitale Ratsarbeit, wird auch noch einmal das kommunale Ehrenamt stärken. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Wir tragen auch einer weiteren Entwicklung Rechnung, nämlich der Entwicklung, dass wir inzwischen eine hochpolitische Jugend haben, die für ihre Anliegen auf die Straße geht, die ihre Anliegen artikuliert, und das nicht nur in den Städten, sondern auch in den ländlichen Regionen in Rheinland-Pfalz. Wir haben die Entwicklung, dass wir auch immer mehr Jugendvertretungen vor Ort haben, sich diese Jugendvertretungen in einem Dachverband organisiert haben und ihre Anliegen auch auf Landesebene artikulieren. Deswegen ist es genau der richtige Zeitpunkt, um zu sagen, an den Entscheidungen, die Jugendliche auch noch viel länger erleben werden, müssen Jugendliche angemessen beteiligt werden. Das ist ein ganz wichtiges Signal und auch eine Wertschätzung für das ehrenamtliche und politische Engagement von jungen Menschen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei der SPD und bei der FDP) Vor diesem Hintergrund verstehe ich einfach den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER nicht, weil Sie völlig verkennen, dass es sich hier um eine Gruppe von Menschen handelt, die sich gerne vor Ort einbringen wollen, deren angemessene Beteiligung aber tatsächlich auch umgesetzt werden muss in den Kommunen. Wir haben die Rückmeldung des Dachverbands ernst genommen, dass es teilweise vor Ort noch keine so breite Jugendbeteiligung zu bestimmten Anliegen gibt, und deswegen ändern wir an dieser Stelle das Gesetz. Ihrer Änderung können wir da also überhaupt nicht folgen. Das geht völlig in die falsche Richtung. (Abg. Stephan Wefelscheid, FREIE WÄHLER: Deswegen sind wir ja auch keine Grünen!) Die CDU hat eine Änderung beantragt, der zugrunde liegt, eine weitere Bevölkerungsgruppe noch einmal gesetzlich zu verankern, nämlich die älteren Menschen. Hier muss man unterscheiden. Zum einen ist es ganz klar unser gemeinsames Anliegen – da gebe ich Ihnen recht, Frau Moesta –, immer mehr Menschen unterschiedlicher Hintergründe, unterschiedlichen Alters in unseren Kommunen zu beteiligen. Wir müssen uns aber die Frage stellen: Wollen wir das gesetzgeberisch verankern? Da muss man noch einmal klar unterscheiden zwischen den Kindern und Jugendlichen und der Jugendbeteiligung. Das sind nämlich diejenigen, die noch kein Wahlrecht an der Stelle haben. Das heißt, sie haben keine Möglichkeit, sich in einen Rat wählen lassen zu können. (Abg. Carl-Bernhard von Heusinger, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: So ist es!) Das heißt, sie brauchen auch eine bestimmte Form. Eine Kinderbeteiligung ist also eine andere Form von Beteiligung. Eine Jugendbeteiligung ist ebenfalls eine andere Form von Beteiligung. Deswegen sehen wir es so, dass diese Form der Beteiligung gesetzlich verankert werden muss. Damit wollen wir nicht das Engagement von Seniorinnen und Senioren vor Ort schmälern. Wir sehen aber deswegen diese gesetzliche Verankerung als richtig an und werden Ihrem Gesetzesänderungsantrag nicht folgen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP – Glocke des Präsidenten) Wir machen jetzt den Weg für eine Stärkung der kommunalen Ratsarbeit frei. Meine Fraktion wird diesem Gesetz mit voller Begeisterung zustimmen. (Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und bei der FDP)
