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Michael Wäschenbach

CDU 01.03.2023 Sitzungen 18/39

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir setzen heute unsere gemeinsamen Bemühungen für die Verbesserung des Kinderschutzes in Rheinland-Pfalz im Jahr 2023 fort. Nachdem wir im Landtag letztes Jahr schon viele Maßnahmen gemeinsam debattiert und einige beschlossen haben, bringen wir heute eine weitere neue Regelung ein, die den Kinderschutz in Rheinland-Pfalz deutlich verbessern wird. (Beifall der CDU) Wir haben schon im Dezember hier an dieser Stelle vorgeschlagen, so wie bereits in den Kindertagesstätten auch in allen Schulen Kinderschutzkonzepte zu verlangen. Frau Ministerin Binz hat Ende letzten Jahres den Pakt gegen sexualisierte Gewalt vorgestellt, den das Land dieses Jahr ausbauen wird. Dazu zitiere ich gerne aus dem Koalitionsvertrag der Ampel: „Diesen Pakt werden wir ressortübergreifend anlegen und alle relevanten Akteur:innen einbeziehen, insbesondere Schulen, Vereine, Polizei und Justiz [usw.].“ Also an erster Stelle haben Sie in der Ampel selbst die Schulen genannt. Verehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, der Kinderschutz steht in RheinlandPfalz und in Deutschland immer noch vor großen Herausforderungen. Gerade heute wurde das Urteil von 14,6 Jahren Haft zu dem Missbrauchskomplex in Wermelskirchen gesprochen. Rheinland-Pfalz hat das Ziel, einen nachhaltigen Qualitätsstandard im Kinderschutz zu entwickeln und dort zu etablieren. Die gesetzliche Verankerung eines Schutzkonzepts gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch an jeder Schule stärkt die Rechte der Schülerinnen und Schüler und gibt Hilfestellung für Betroffene. Die gesetzliche Verpflichtung hebt auch die gesellschaftliche Bedeutung des Themas generell hervor. Die gesetzliche Verpflichtung schafft es auch, sowohl das pädagogische Personal an Schulen als auch Kinder und Jugendliche selbst für die Aufgabe zu sensibilisieren, um in Zukunft präventiv und bei einem Vorfall adäquat reagieren zu können. (Beifall der CDU) Was ist zu beschließen? – Das Schulgesetz wird dazu in § 1 wie folgt ganz kurz geändert. Nach dem derzeitigen Absatz 5 wird folgender neuer Absatz 6 eingefügt: „Jede Schule erstellt ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch. Es bedarf der Zustimmung der Schulkonferenz. Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen. Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen.“ Warum muss das sein? – Ja, es gibt vereinzelt schon freiwillige gute lokale Netzwerke gemäß § 3 Landesgesetz zum Schutz des Kindeswohls und der Beteiligung von Schulen sowie einen Handlungsleitfaden und eine Handreichung zum Kinderschutz an Schulen in Rheinland-Pfalz. Ja, es gibt auch einen guten Aufruf der Bildungsministerin Frau Dr. Hubig, entsprechende Festschreibungen in den Leitbildern der Schulen zu verankern, vergleiche auch das anschauliche Portal „Schule gegen sexuelle Gewalt“ der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs im Bund. Ja, und es gibt zentrale Fragen oder Vorbehalte: Was kommt auf die Schulen zu? Welche Mehrarbeit haben Schulleitungen und Lehrer: Was kostet ein Schutzkonzept? Ich kann Ihnen sagen, der Aufwand ist im Verhältnis zum Erfolg und zu jedem verhinderten Fall sexualisierter Gewalt sehr gering, ja er ist geradezu marginal. (Beifall der CDU und bei den FREIEN WÄHLERN) An dieser Stelle danke ich den engagierten Lehrerinnen und Lehrern für die Erledigung vieler Aufgaben, die ihnen nicht durch Curricula, sondern durch gesellschaftliche Entwicklungserscheinungen aufgebürdet sind. Die notwendigen Ressourcen und die erforderliche Expertise sind also da und möglich. Das Land kann den Schulen ein Musterschutzkonzept als Grundlage und zur Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten zur Verfügung stellen. Im Rahmen der Best-Practice-Methode gibt es Blaupausen. Dadurch bleibt der Aufwand für die Schulen und die Schulgemeinschaft überschaubar und ist unseres Erachtens nach leistbar. (Beifall der CDU) Auch der Landesverband Rheinland-Pfalz des Deutschen Kinderschutzbundes hat in den vergangenen Monaten angeregt, schon im Vorfeld des anstehenden Pakts gegen sexualisierte Gewalt durch das Bildungsministerium ein Zeichen zu setzen, indem im Schulgesetz verpflichtende Schutzkonzepte verankert werden. Rheinland-Pfalz wäre dann das sechste Bundesland, das diesen konsequenten Schritt geht. Unterstützen wir den Kinderschutzbund auch bei dieser nachvollziehbaren Forderung. (Beifall der CDU) Gewaltschutzkonzepte waren in Einrichtungen, in denen sich Kinder und Jugendliche aufhalten, keine Selbstverständlichkeit. Im Zuge der SGB-VIIIReform hat das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz das Vorliegen eines Gewaltschutzkonzepts für Einrichtungen mit bestehender Betriebserlaubnis und solche, die künftig die Betriebserlaubnis erhalten wollen, als Pflichtaufgabe in § 45 SGB VIII formuliert. Darüber hinaus besteht der Auftrag und die Empfehlung, für alle Angebote der Kinder- und Jugendhilfe Schutzkonzepte zu entwickeln und entsprechend umzusetzen. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass die Sicherung der Rechte und das Wohl von Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet sein müssen, sodass der Träger der Einrichtung ein Gewaltschutzkonzept entwickelt, anwendet und regelmäßig überprüft. Der Gesetzgeber greift damit das Wesen eines Gewaltschutzkonzepts auf, dessen Entwicklung, Anwendung und regelmäßige Überprüfung stattfinden soll. Einrichtungen müssen sich also jetzt spätestens auf den Weg machen. Ein Gewaltschutzkonzept entfaltet nur dann Wirkung, wenn es nicht in den Schubladen, in Empfehlungen oder in Aktenschränken verschwindet. Sehr geehrte Damen und Herren, warum sollten wir an Schulen anders und lockerer sein als an Kindertagesstätten bzw. Jugendtreffs oder Sportvereinen? (Beifall der CDU sowie des Abg. Peter Stuhlfauth, AfD) Lassen Sie uns auch an den Schulen den Kinderschutz in Rheinland-Pfalz stärken. Ein Blick über den Rhein verrät, die verpflichtende Verankerung von Schutzkonzepten im hessischen Schulgesetz kommt auch. Meine Damen und Herren, ich werbe heute noch einmal dafür, gehen Sie diesen Weg mit. Es ist eine kleine Änderung mit viel Wirkung zum Schutz unserer Schutzbefohlenen. Vielen Dank. (Anhaltend Beifall der CDU, bei der AfD und bei den FREIEN WÄHLERN)

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