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Dr. Jan Bollinger

AfD 01.03.2023 Sitzungen 18/39

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der hier besprochene Gesetzentwurf zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften hat uns bereits vor zwei Wochen im Innen- und im Rechtsausschuss beschäftigt. Insbesondere die Expertenanhörung in der Sitzung des Innenausschusses war sehr aufschlussreich. Bedauerlicherweise hat man es vonseiten der Landesregierung nicht für erforderlich gehalten, den Empfehlungen und Wünschen der kommunalen Spitzenverbände zu entsprechen. Das ist bedauerlich; denn der Gesetzentwurf enthält eine Reihe sinnvoller Aspekte, wie die Verbesserung der Vereinbarkeit von ehrenamtlicher Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung und Beruf, die Beibehaltung der Regelungen zur Beschlussfassung kommunaler Gremien mittels schriftlicher oder elektronischer Umlaufverfahren sowie Video- oder Telefonkonferenzen. Es sind die vorgeschlagenen Änderungen zu einer intensiveren Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an bestimmten kommunalpolitischen Entscheidungsprozessen, die uns zur Ablehnung dieses Gesetzentwurfs als Ganzes bewegen. Meine Damen und Herren, als AfD stehen wir voll und ganz hinter jedem Vorhaben, das eine reelle Verbesserung direkter Demokratie und demokratischer Teilhabe zum Ziel hat, zum Beispiel eine Erleichterung von Volksinitiativen und Volksentscheiden. Eine altersgerechte Beteiligung von Jugendlichen an Vorhaben auf kommunaler Ebene, die sie direkt betreffen, findet daher unsere Unterstützung. Dabei müssen die kommunalen Gegebenheiten und Bedürfnisse berücksichtigt werden, und es sollte nicht versucht werden, das von der Ampel angestrebte Wahlrecht ab 16 Jahren durch die Hintertür einzuführen. Genau dieser Eindruck kann aber durchaus entstehen, (Zuruf der Abg. Anke Simon, SPD) wenn man sich einige Passagen des Gesetzentwurfs, aber auch die Stellungnahme der Ampelvertreter und der Jugenddachverbände während der Expertenanhörung vor Augen führt. Das zeigte sich etwa an der Einlassung des Kollegen von Heusinger. Was er stellvertretend für die Grünen-Landtagsfraktion an diesem Gesetzentwurf besonders begrüße, sei die Möglichkeit, künftig Kommunen zur Einrichtung von Jugendvertretungen zwingen zu können, die solche Gremien bisher aus finanziellen oder logistischen Gründen, wie sie uns in der Anhörung von den kommunalen Vertretern überzeugend dargelegt wurden, nicht einrichten wollten oder konnten. Meine Damen und Herren, diese Sichtweise lässt jeden Respekt vor der demokratischen Willensbildung in unseren Kommunen und deren Autonomie und besonderen Herausforderungen in der Fläche des Landes vermissen. (Beifall der AfD) Eine Antwort auf die Frage nach der Finanzierung dieser Zwangsmaßnahmen blieben die Kollegen auf der Bank der Regierungsfraktionen natürlich schuldig. Was interessieren die Kosten, die man per Gesetz anderen auferlegt? Anstatt die wirklich vernünftigen und bodenständigen Vorschläge, Empfehlungen und Wünsche der kommunalen Spitzenverbände zu berücksichtigen, stützten die Regierungsfraktionen die eigene Argumentation ausschließlich auf die Stellungnahme des Landesjugendrings und des Dachverbands der kommunalen Jugendvertretungen in Rheinland-Pfalz. Beide Verbände begrüßen die geplanten Änderungen überschwänglich und ohne Berücksichtigung der Bedenken der Kommunalpolitik. Der Sprecherin des Landesjugendrings gingen die Muss-Forderungen des Gesetzentwurfs tatsächlich noch nicht weit genug. Hauptargument war der Wunsch der Jugendlichen, mitreden zu können. Es verwundert nicht, dass beide Verbände mit dem gleichen Argument auch eine Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre fordern. Im Ergebnis entsteht der Eindruck, dass in dieser Frage die grundsätzliche politische Agenda Vorrang vor tatsächlichen kommunalpolitischen Erfordernissen hat; denn die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände hatten überzeugende Vorschläge, wie man – basierend auf Jahrzehnten an Erfahrung in der Kommunalpolitik – dem Anspruch der Gesetzesänderung zur besseren demokratischen Teilhabe Jugendlicher Rechnung tragen könne, ohne weitere Verpflichtungen zu verabschieden, etwa eine Verbesserung der Schnittstellen zwischen Schulen und Rathäusern, beispielsweise um Schulklassen den Besuch von Sitzungen kommunaler Gremien zu ermöglichen, oder zumindest die finanzielle Unterstützung seitens des Landes, sollten die Verpflichtungen zur Einrichtung von Jugendvertretungen auf kommunaler Ebene verstärkt werden, damit die effektive Arbeit der einzurichtenden Jugendvertretungen nicht an den Kosten für die Kommunen scheitert. Berücksichtigung dieser Vorschläge aufseiten der Ampelfraktionen: Fehlanzeige. Praktisch ungeklärt blieb auch die Frage nach möglichen Rechtsfolgen auf kommunaler Ebene, sollten Kommunen der gesetzlich geforderten Beteiligung von Jugendlichen nicht nachkommen. Immerhin wird die erkannte Problematik durch den Änderungsantrag der FREIEN WÄHLER aufgegriffen. Der Änderungsantrag streicht die streitgegenständlichen Änderungen und folgt damit praktisch dem Wunsch der Experten der kommunalen Spitzenverbände, die bisher gültige und als vollkommen ausreichend erachtete Regelung beizubehalten. Wir unterstützen diesen Änderungsantrag. Der Änderungsantrag der CDU möchte die fehlgeleitete Initiative zur Beteiligung von Jugendlichen und Kindern um eine identische Beteiligung von Senioren ergänzen. Abgesehen davon, dass Senioren im Gegensatz zu Jugendlichen wahlberechtigt und eine starke sowie einflussreiche Wählergruppe sind, dürften in der kommunalen Praxis die gleichen Bedenken wie bei Jugendlichen tragen. Diesen Antrag werden wir daher ablehnen. (Glocke des Präsidenten) Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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