Michael Frisch
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es besteht kein Zweifel daran, dass der Kinderschutz in Rheinland-Pfalz allen Fraktionen dieses Hauses ein wichtiges Anliegen ist. Gleichwohl ist dessen Umsetzung eine komplexe Aufgabe, die beständig neue Anstrengungen erfordert. Klar ist, effektiver Schutz von Kindern vor Gewalt und sexuellem Missbrauch muss ganzheitlich und vom Kindeswohl her gedacht werden. Dabei sind unterschiedliche Handlungsebenen und Akteure zu berücksichtigen und miteinander zu verbinden. Angefangen bei den Familien, die die Hauptrolle für eine sichere Kindheit spielen, über eine unterstützende und notfalls korrigierend eingreifende Kinder- und Jugendhilfe bis hin zu den Strafverfolgungsbehörden, wenn es tatsächlich zu Fällen von Kindesmissbrauch gekommen ist. Vor diesem Hintergrund haben wir in den vergangenen Monaten hier im Plenum, aber auch in den zuständigen Fachausschüssen immer wieder Möglichkeiten zur Verbesserung des Kinderschutzes in Rheinland-Pfalz diskutiert. Ich erinnere beispielhaft an den Vorschlag eines Childhood-House-Konzepts, der von den Ampelfraktionen leider abgelehnt wurde. Das ist nicht nur aus der Sicht meiner Fraktion eine vertane Chance. Das darf uns jedoch nicht davon abhalten, weiterhin über geeignete Maßnahmen zum Schutz von Kindern nachzudenken. Über Absichtserklärungen hinaus brauchen wir dabei konkrete praxistaugliche Konzepte zur Prävention, Unterstützung und Hilfe im Ernstfall, von denen alle Beteiligten unmittelbar profitieren. Der heute eingebrachte Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Ergänzung des Landesschulgesetzes um eine Verpflichtung zur Erstellung von Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch kann hier einen wichtigen Beitrag leisten; denn neben der Schule ist die Familie der Ort, an dem Minderjährige die meiste Zeit verbringen und die meisten sozialen Kontakte haben. Es sollte daher selbstverständlich sein, dass dem Schutz von Kindern und Jugendlichen in diesem zentralen Lebensbereich ein besonderer Stellenwert zukommt. Das Schulgesetz ist hier der geeignete Schlüssel, weil es die notwendige rechtliche Verbindlichkeit schafft. Insofern findet die Initiative der CDU-Fraktion unsere ausdrückliche Zustimmung. Allerdings darf es nicht dabei bleiben, Konzepte zu erstellen und sich dann zurückzulehnen. Wir alle wissen, wie sehr wohltuend formulierte Leitbilder oder Handlungsrahmen dazu neigen, zu verschriftlichten Lippenbekenntnissen zu werden, die vor allem das geistige Wohlbefinden ihrer Urheber befördern und für die Außendarstellung hilfreich sind, aber kaum eine konkrete Wirkung entfalten. Gerade im Bereich des Kinderschutzes ist es daher keineswegs damit getan, die Schulen gesetzlich zur Einführung von Gewaltschutzkonzepten zu verpflichten, die dann vielleicht in der Schublade verschwinden. Sie müssen vielmehr im Schulalltag konsequent umgesetzt und gelebt werden. Das ist die weitaus schwierigere Aufgaben verglichen mit der Verabschiedung eines solchen Gesetzentwurfs. Deshalb brauchen wir neben den gesetzlichen Grundlagen mehr Aufklärung und Fortbildung sowie auch klar definierte, transparente Meldestrukturen und qualifizierte Ansprechpartner in jeder Schule in Rheinland-Pfalz, Vertrauenslehrer, Schulpsychologen und Sozialpartner eingeschlossen. Dieses Ziel lässt sich mit verbindlichen und schuleigenen Schutzkonzepten deutlich besser realisieren als mit losen Handreichungen des Landes und überwiegend freiwilliger Projekt- und Netzwerkarbeit. Eine Einschätzung, die übrigens ADD-Präsident Linnertz im Bildungsausschuss am 9. Dezember 2020 vollumfänglich geteilt hat. Ich zitiere anhand des Protokolls über die damalige Sitzung: Aus meiner Sicht ist es dringend erforderlich, eine Situations- und Organisationsanalyse vorzunehmen, gute Kommunikationsstrukturen zu etablieren, wertschätzende Kommunikation zu fördern und ein schuleigenes Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt aufzubauen. – Zitat Ende. Auch die Kooperation der Schulen mit den örtlichen Trägern der Jugendhilfen und den lokalen Kinderschutzdiensten sollte weiter intensiviert werden. Das hat unter anderem die Expertenanhörung zu den Childhood-Häusern im Familienausschuss deutlich gemacht. Nicht zuletzt werden wir bei aller Unterstützung von außen und aller Selbstertüchtigung unserer Schulen Fällen von Gewalt und sexuellem Missbrauch langfristig nur dann wirksam begegnen können, wenn wir unsere Familien in ihrer Erziehungskompetenz stärken und unterstützen; denn sichere Kindheit, gesunde Persönlichkeitsentwicklung und der Aufbau eines moralischen Wertekompasses beginnen immer in der Familie. Hier liegt das größte Entlastungspotenzial für die Schulen und der größte Hebel für einen guten Kinderschutz in Rheinland-Pfalz. (Glocke der Präsidentin) Wir freuen uns auf die weiteren Beratungen dieses wichtigen Themas im Ausschuss, in dem wir dann sicherlich auch über die näheren Details der Umsetzung sprechen können. Vielen Dank. (Beifall der AfD)
