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Dirk Herber

CDU 01.03.2023 Sitzungen 18/39

– Herr Minister, ich habe es Ihnen gesagt, das wird für Aufregung sorgen. Wir haben heute Mittag zusammengesessen, und ich habe es erklärt, warum ich heute kein Sakko anhabe. Ich kann es draußen beim Tee gerne noch einmal erklären. Jetzt geht es um die Änderung des Landesgesetzes zur Änderung pass-, ausweis- und melderechtlicher Vorschriften sowie zur Änderung des Landespersonalvertretungsgesetzes. Die Landesregierung kommt einem Regelungsbedürfnis nach, das aus verschiedenen bundesgesetzlichen Änderungen erwachsen ist. (Vizepräsidentin Astrid Schmitt übernimmt den Vorsitz) Im Wesentlichen sind es technische Änderungen zur Ausführung von Bundesgesetzen, die Ausfluss des automatisierten Verfahrens und dem Wandel der digitalen Datenabfrage geschuldet sind, oder es ist, wie im Fall des Landespersonalvertretungsgesetzes, eine pragmatische Lösung zur Fristverlängerung für Personalräte, die Beschlüsse im Umlaufverfahren herbeizuführen oder Sitzungen und Beschlussfassungen auch als Video- und Telefonkonferenzen durchzuführen. Die Lösungsansätze sind nicht irgendeinem eigenen innovativen Denken geschuldet, sondern folgen dem eher gemächlichen Gang des Bundesgesetzgebers im Hinterhereilen der Digitalisierung. Alternativen zu diesen Notwendigkeiten der Änderungen gibt es wahrscheinlich keine. Die Änderungen werden Einsparungen nach sich ziehen. Durch die Möglichkeit des automatisierten Abrufs von Lichtbildern entfällt künftig die bislang erforderliche manuelle Bearbeitung der Anträge aufseiten der Sicherheitsbehörden. Ich glaube, es wird der spannendste Punkt sein, den wir sicherlich in den Beratungen im Innenausschuss diskutieren können, wie wir in § 8 dem Landeskriminalamt vielleicht noch mehr Möglichkeiten geben, einen Fahndungsabgleich mit der Meldebehörde zu realisieren. Danke schön. (Beifall bei der CDU)

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