Michael Ebling
Vielen Dank, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entwurf soll von der Regelungsbefugnis zur Einrichtung von Lichtbildregistern, die den Ländern im Passgesetz und Personalausweisgesetz eingeräumt wird, Gebrauch gemacht werden. In Artikel 1 ist deshalb etwas zum Aufbau eines Lichtbildregisters vorgesehen. In den Artikeln 2 und 3 werden Anpassungen an das mehrfach geänderte Bundesmeldegesetz vorgenommen. Beabsichtigt sind eine Modernisierung der Melderegister und die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes, bei der das Meldewesen eine Vorreiterrolle einnehmen wird. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt mit einem Artikel 4. Darin soll das Landespersonalvertretungsgesetz geändert werden. Die auf den 31. März 2023 befristete Möglichkeit für Personalräte, Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren herbeizuführen sowie Sitzungen und Beschlussfassungen auch als Video- oder Telefonkonferenz durchzuführen, hat sich in der Praxis bewährt. Sie soll daher verlängert werden. Soweit in der gebotenen Kürze zu diesem Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)
