Helge Schwab
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Gewalt und sexueller Missbrauch, egal in welchem Alter, geht gar nicht, weder in Kitas, in Schulen noch sonst wo. Meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der CDU spricht ein sehr sensibles Thema an, ein Thema, welches längst schon bei den Vereinten Nationen angekommen ist und weltweit Beachtung finden muss. Der Kinderschutz steht weltweit vor größten Herausforderungen. Aufgrund der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention durch die Bundesregierung und vor dem Hintergrund des Bundeskinderschutzgesetzes besteht die gemeinsame Herausforderung darin, den Kinderschutz konsequent aus der Sicht der Kinder zu denken und umzusetzen. Dazu gehört, wie die CDU schreibt, zunächst auch die Beteiligung der Schulen. Eine gesetzliche Verankerung eines Schutzkonzepts gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch kann die Rechte unserer Kinder stärken. Wir müssen hierbei an alle unsere Schutzbefohlenen denken. Kinderschutz ist und bleibt eine zentrale Aufgabe des Staats. Schulen, aber auch Einrichtungen für den Vorschulbereich sind Aktionsfeld Nr. 1 der Prävention, und gleichzeitig werden dort Signale, die auf eine Gefährdung hindeuten, zuerst von Erzieherinnen und Erziehern sowie von Lehrkräften wahrgenommen. Mit sensibilisierten Beschäftigten in diesem Bereich kann sichergestellt werden, dass Bildungseinrichtungen als Schutzort gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch wahrgenommen und gleichzeitig diese Schutzräume nicht zum Tatort werden. Grundsätzlich stößt die mit dem Antrag der CDU eingereichte vorliegende Verpflichtung der einzelnen Schulen bei der FREIEN WÄHLERLandtagsfraktion auf Zustimmung. Aufgrund der geplanten Verankerung im Schulgesetz werden die Bereiche der Schule allumfänglich abgedeckt. Der Vorschulbereich muss jedoch an anderer Stelle ebenfalls mitgedacht werden. Wenn unsere schon zum heutigen Zeitpunkt administrativ überforderten Schulen verpflichtet werden, ein Schutzkonzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln, müssen wir an dieser Stelle bereits die Umsetzung mitdenken. Ohne zusätzliche personelle Ressourcen sind viele Schulleitungen nicht in der Lage, ein solches Konzept umfänglich zu entwickeln. Deshalb stelle ich heute die für mich wichtigste Frage im Zusammenhang mit der Einführung einer Änderung des Schulgesetzes für diesen Bereich: Wie können wir als Gesetzgeber Schulen dabei unterstützen, ein individuelles Konzept gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch zu entwickeln, oder gibt es gegebenenfalls eine Möglichkeit, dass Schulen vorgefertigte Konzepte erhalten, die sie individuell anpassen und situativ ausgestalten können? (Abg. Dr. Joachim Streit, FREIE WÄHLER: Sehr gut!) Um solche grundsätzlichen Fragen zu klären, sollten wir diese zunächst in der Ausschussarbeit erörtern und gegebenenfalls Erfahrungen aus anderen Bundesländern einholen, die uns in dieser Angelegenheit teilweise weit voraus sind. Wir FREIE WÄHLER beantragen die Überweisung an den Bildungsausschuss. Herzlichen Dank. (Beifall der FREIEN WÄHLER)
