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Doris Ahnen

01.03.2023 Sitzungen 18/39

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf betrifft wichtige Regelungen für die Bediensteten des Landes, insbesondere in Reaktion auf die dramatisch gestiegenen Energiepreise. Es geht im Wesentlichen um drei Punkte. Erstens: Zu den umfassenden Entlastungspaketen auf Bundesebene für die Bürgerinnen und Bürger gehörte eine Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Bundes. Wir müssen das für die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes selbst regeln. Wir haben unmittelbar nach der Entscheidung auf Bundesebene entschieden, dass auch die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger des Landes diese Pauschale bekommen sollen. Wir haben die im Vorgriff bereits im Dezember ausgezahlt. Es bedarf aber, um das endgültig wirksam werden zu lassen, einer gesetzlichen Absicherung. Um die möchte ich Sie im ersten Punkt heute bitten. Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir das natürlich den Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfängern des Landes zukommen lassen wollen. (Beifall bei der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Der zweite Punkt betrifft das Thema „Wegstreckenentschädigung“. Natürlich haben die hohen Energiepreise auch nicht vor den Kraftstoffen haltgemacht. (Abg. Benedikt Oster, SPD: So ist es!) Das betrifft alle Bürgerinnen und Bürger, vor allen Dingen die Pendlerinnen und Pendler, aber es trifft in besonderer Art und Weise Bedienstete, die ihr privates Kraftfahrzeug für dienstliche Fahrten zur Verfügung stellen. (Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD) Auch sie waren oder sind von Mehrbelastungen betroffen. Aus diesem Grund schlägt der Gesetzentwurf vor, sämtliche Kilometersätze der Wegstreckenentschädigung für Dienstreisen mit einem privaten Kraftfahrzeug um 3 Cent je gefahrenem Kilometer anzuheben. Damit wären wir mit 38 Cent je Kilometer auch in Zukunft auf einem Spitzenplatz im Bund-Länder-Vergleich. Es gibt dann noch die besondere Frage, die Sie, glaube ich, in der Vergangenheit immer wieder einmal beschäftigt hat, die Anhebung der Zulage für das Befahren besonders schwieriger Wegstrecken. (Abg. Benedikt Oster, SPD: Sehr gut!) Auch das wird hier geregelt. Es wird eine deutliche Erhöhung auf 12 Cent je Kilometer vorgenommen. (Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das wird zusätzlich zur Wegstreckenentschädigung, zu den allgemeinen Wegstreckenentschädigungssätzen, gewährt. Damit sind wir zusammen mit Thüringen auf der absoluten Spitzenposition, was diese Entschädigung angeht. Last but not least ist der dritte Punkt die Anpassung der Tagegelder, das heißt der pauschalen Entschädigung für Verpflegung bei Dienstreisen und auswärtigem Verbleiben. Diese passen wir an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung an und sehen eine entsprechende Erhöhung der Pauschalsätze vor. Ich glaube und hoffe, dass es ein unumstrittenes Gesetzesvorhaben ist. Ich zumindest möchte Sie gerne um Zustimmung bitten. (Beifall bei der SPD, bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP)

Protokoll ↗