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Peter Stuhlfauth

AfD 01.03.2023 Sitzungen 18/39

Frau Präsidentin, werte Damen und Herren! Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf ist in weiten Teilen eine Sammlung von Änderungen, deren Erfordernis praktisch hausgemacht ist. Wer die Abschaltung sicherer, moderner Kraftwerke als günstige Energielieferanten unterstützt, wer sich einer Energiepolitik gegen den kostengünstigen Import von Energieträgern anschließt, (Zuruf des Abg. Daniel Schäffner, SPD) wer einen Kampf gegen die eigene Automobilwirtschaft mitträgt und eine Energie- und Verkehrswende durchsetzen will, die von der existierenden Infrastruktur auf absehbare Zeit eben nicht getragen werden kann, der darf sich nicht wundern, wenn die Kosten für den Verbraucher in all diesen Bereichen nicht mehr zu leisten sind. (Beifall bei der AfD) Die Energiepreisbremse wird den versprochenen Effekt kaum erzielen, deckelt sie die Energiekosten doch erst bei einem Vielfachen von dem, was es früher gekostet hat. Die Klimakampfsteuern auf Energieträger wie Benzin und Diesel belasten Unternehmer, Pendler und Gelegenheitsfahrer zusätzlich. Die immer weiter auseinanderklaffende Schere zwischen Angebot und Nachfrage im Bau-, Energie- und Kfz-Bereich lässt die Preise seit Monaten steigen. Hinzu kommt die Inflation. Insofern, ja, leider, wir brauchen diese gesetzlichen Anpassungen. Sie werden die Welt unserer Bürger nicht ändern, aber in Zeiten wie diesen ist jeder Cent zusätzlich ein Cent mehr für den Überlebenskampf im Alltag. Rentner und Versorgungsempfänger werden es Ihnen danken. Besser wäre es natürlich, man würde dem Steuerzahler dieses Geld gar nicht erst wegnehmen. So bleibt die Erkenntnis, dass die vorgeschlagenen Änderungen im Ergebnis lediglich als nette politische Geste betrachtet werden dürfen, die wir natürlich nicht ablehnen werden, die aber unter einer umsichtigen Politik in der Vergangenheit nicht erforderlich gewesen wäre. (Abg. Martin Haller, SPD: Aaah!) Stattdessen ist die Erhöhung der Entschädigungssätze für Dienstreisen und Fahrtkosten eine willkommene Aufstockung mit einem immerhin geringen Mehrwert. So aber werden die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die automatisierte Bearbeitung von Anträgen im Reise- und Umzugskostenrecht sowie die ergänzenden Klarstellungen und Präzisierungen zur weiteren Vereinfachung die einzigen Änderungen in diesem Gesetzentwurf sein, die nicht aus der politischen Not geboren sind. Aufgrund der Notwendigkeit der gesamten gesetzlichen Neuerungen in diesem Gesetzentwurf werden wir ihn natürlich unterstützen, aber wir würden es deutlich lieber sehen, wenn solche Gesetzentwürfe in Zukunft erst gar nicht erforderlich würden, wenn sich die Landesregierung im Vorfeld ihrer Verantwortung für ihre Bürger stellen würde oder bewusst wäre. Danke. (Beifall der AfD –

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