Plenarprotokoll 17/14
07.10.2021 · 204 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗
Beteiligte Fraktionen: AfD (25)SPD (16)GRÜNE (13)CDU (13)FDP (12)
Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 14. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. (Unruhe) – Es wäre nett, wenn Sie die Gespräche einstellen oder nach außerhalb des Plenarsaals verlagern würden. Jetzt beginnt die Sitzung. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Hockenberger, Herr Abg. Hoffmann, Frau Abg. Krebs, Herr Abg. Röderer, Frau Abg. Schindele, Herr Abg. Stächele sowie Herr Abg. Teufel. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt Frau Ministerin Schopper, Frau Ministerin Bauer, Herr Minister Lucha, Herr Minister Hermann, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Frau Staatssekretärin Boser, von 11:40 Uhr bis 13:30 Uhr Herr Staatssekretär Dr. Rapp und ab ca. 14 Uhr Herr Ministerpräsident Kretschmann. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der Regierung, bevor wir in die Tagesordnung eintreten, darf ich Sie auf die Präsentation der Naturparke in Baden-Württemberg unten im Foyer hinweisen. Wie Sie wissen, nehmen die sieben Naturparke in Baden-Württemberg rund 36 % der Landesfläche ein. Mehr als 400 Gemeinden in 34 Stadt- und Landkreisen, zahlreiche Vereine, Verbände und Ehrenamtliche engagieren sich in ihnen. Daher sind Sie sehr herzlich eingeladen, von dem Informationsangebot Gebrauch zu machen. Wir treten in die Tagesordnung ein. Ich rufe Punkt 1 der Tagesordnung auf: Regierungsinformation durch den Ministerpräsidenten zum Ganztagsförderungsgesetz und Aussprache Herr Ministerpräsident Kretschmann, Sie haben das Wort.
Winfried Kretschmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen haben Bundestag und Bundesrat das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, den Landtag über das Verfahren, die Ergebnisse, aber auch die Motivation meiner Landesregierung bei den Verhandlungen über dieses so wichtige Gesetz zu informieren. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 tokoll vom 7. Oktober 2021 9:33 Uhr Vorweg schon einmal so viel: Es war ein sehr zähes Ringen. Die Einigung ist erst kurz vor knapp gelungen. Dass sie uns gelungen ist, ist ein wichtiger Erfolg – ein Erfolg für die Kinder und die Familien in Deutschland. Denn so können wir beim Ausbau der Ganztagsplätze für Grundschulkinder noch mal einen Zahn zulegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Aber es ist auch ein Erfolg für die Länder, denn es ist uns im Vermittlungsausschuss gelungen, eine erheblich bessere finanzielle Beteiligung des Bundes durchzusetzen. Das ist nicht zuletzt der Hartnäckigkeit von Baden-Württemberg zu verdanken. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Aber lassen Sie mich zunächst mit unserer Motivation für das Gesetz beginnen. Wenn ich nach meiner Leitlinie in der Bildungspolitik gefragt werde, hole ich immer die Landesverfassung heraus. Darin heißt es in Artikel 11 Absatz 1: Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung. Dieser Satz gibt uns als politisch Verantwortlichen in seiner Klarheit den unmissverständlichen Auftrag, die Bildungschancen von der Herkunft zu entkoppeln. Es darf keine Rolle spielen, ob die Mutter Ärztin oder Pflegehelferin ist, ob der Vater als Paketbote oder Rechtsanwalt arbeitet – alle Kinder sollen dieselben Chancen auf eine gute Bildung haben. Für den Einzelnen ist sie die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben, für die Gesellschaft die Voraussetzung für mündige Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft die Voraussetzung für qualifizierte Fachkräfte, die wir dringend brauchen, um auch in Zukunft in Wohlstand zu leben. Gute Bildung wiederum hat viele Voraussetzungen. Ein gutes Angebot von Ganztagsschulen ist eine davon, denn wir wissen: Mehr Ganztagsschulen bedeuten mehr Zeit für die Schülerinnen und Schüler; und mehr Zeit ermöglicht es den Lehrerinnen und Lehrern, den Unterrichtsstoff besser zu vermitteln, besser auf den individuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler einzugehen und diejenigen zu fördern, die von ihrem Elternhaus nicht so gut unterstützt werden können. Die Coronapandemie hat überdeutlich gemacht, wie wichtig Präsenzunterricht gerade für schwächere Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Familien ist. Dies zeigt auch, wie wichtig Ganztagsschulen für diese Kinder sind. (Beifall bei den Grünen und der CDU) (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) Abgesehen davon sind Ganztagsschulen auch ein wichtiger Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb will meine Landesregierung ein Ganztagsangebot, das sich an hohen Qualitätsstandards orientiert – flächendeckend und wohnortnah. Weil wir wissen, wie wichtig eine verlässliche Ganztagsbetreuung ist, haben wir uns in unserer Regierungszeit mächtig reingehängt. Wir haben in den letzten zehn Jahren rund 1 Milliarde € in den Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern investiert. Wir haben die Zahl der Ganztagsgrundschulen in dieser Zeit mehr als verdoppelt. Wir investieren in flexible Betreuungsangebote der Kommunen, weil es der Wunsch vieler Familien ist. Wir belassen es nicht dabei. In den kommenden fünf Jahren wollen wir die Ganztagsangebote noch flexibler machen, weil viele Eltern sich das wünschen. Wir bauen die Kooperation mit schulischen Angeboten der Jugendarbeit sowie mit Vereinen und Kultureinrichtungen weiter aus, und wir geben den Schulen die notwendigen Freiräume. Deshalb ist es eine ziemlich steile Behauptung, dass Baden-Württemberg beim Ausbau der Ganztagsbetreuung auf der Bremse stehen würde. Genau das Gegenteil ist der Fall: Baden-Württemberg ist der Motor der Ganztagsbetreuung, ist Treiber einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbetreuung. Das zeigt gerade auch das Verfahren, das vor wenigen Wochen zu einem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz geführt hat. Doch dazu muss ich im Land der schwäbischen Hausfrauen offenbar erst einmal etwas klarstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen: (Lachen bei Abgeordneten der SPD) Wünschen allein reicht nicht. Man muss es auch realisieren können. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Andre- as Stoch SPD: Stimmt! Das gilt für Ihren Koalitions- vertrag!) Man muss es auch finanzieren können, (Abg. Andreas Stoch SPD: Und wollen!) und zwar unter Beachtung der Schuldenbremse, die wir gemeinsam in unsere Landesverfassung geschrieben haben. Übersetzt heißt das: Nicht derjenige ist Motor des Fortschritts, der die größten Versprechungen in die Welt bläst, sondern derjenige, der seine Ziele mit konkreten Maßnahmen hinterlegt und sie solide finanziert. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Andre- as Stoch SPD: Absolut! Zustimmung! – Abg. Sascha Binder SPD: Volle Zustimmung!) Deshalb war genau das auch bei der gesetzlichen Verankerung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung unser Ziel. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Doch darüber gab es lange Zeit keinen Konsens. Weil jetzt von manchen so getan wird, als habe die Landesregierung gar ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 keinen Rechtsanspruch gewollt, will ich das Verfahren noch einmal Revue passieren lassen. Wie sah das Verfahren aus? Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, den Länder und Kommunen zu erfüllen haben, war 2018 von der Bundesregierung in den Koalitionsvertrag geschrieben worden. Erst im Sommer 2020 ging der Bund auf die Länder zu – ziemlich spät für meine Begriffe –, allerdings mit einem Konzept, das völlig unzureichend finanziert war, mit einem Länderanteil, der viel zu hoch war. Zum Vergleich: Beim Digitalpakt tragen die Länder 10 % der Investitionskosten. Beim Ganztagsausbau nach dem letztjährigen Konjunkturprogramm tragen die Länder 30 %. Beim Recht auf Ganztagsbetreuung sollten es nun plötzlich 50 % sein – 50 % von bis zu 7,5 Milliarden €. Das war noch nicht einmal das größte Problem. Denn die Betriebskosten sollten die Länder dauerhaft ganz allein tragen. Das hätte für die Länder in der Anfangsphase eine Belastung von sage und schreibe 4,5 Milliarden € pro Jahr bedeutet – und dann Jahr für Jahr weiter steigend, da die Betriebskosten bekanntlich auch die Personalkosten umfassen. Außerdem sollten plötzlich die Eigenmittel freier Träger nicht länger auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden können. Nicht nur ich, sondern auch nahezu alle meine Kolleginnen und Kollegen, vor allem die aus Hessen und Niedersachsen, haben deshalb gegenüber der Kanzlerin deutlich gemacht: Das können wir Länder nie und nimmer stemmen, schon gar nicht vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen unserer Haushalte durch Pandemie, Digitalisierung, Klimakrise und Strukturwandel. All das sind genauso drängende Fragen, und all das kostet richtig Geld. Deshalb hätte es den Grundsätzen einer soliden Haushaltsführung widersprochen, nun auch noch strukturelle Mehrausgaben in Milliardenhöhe allein den Ländern aufzubürden. Gleichzeitig war allen Beteiligten klar: Wir wollen bei der Ganztagsbetreuung nach jahrelangem Herumlavieren endlich einen Schritt vorankommen. Wenn wir das Zeitfenster nicht nutzen, das sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode schließt, dann wird das Ganze wieder auf die lange Bank geschoben. Das wollten wir nicht, und deshalb hätte ich erwartet, dass die Bundesregierung rasch in echte Verhandlungen mit den Ländern eintritt. Doch leider habe ich mich da getäuscht. Erst im Dezember 2020 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, und dann ist erst einmal wenig passiert. Stattdessen wurden Termine ein ums andere Mal von der Bundesregierung kurzfristig wieder abgesagt – eine Hinhaltetaktik, die der Zusammenarbeit, aber auch dem Zusammenhalt unserer Verfassungsorgane nicht angemessen ist. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Erst im Mai dieses Jahres legte der Bund dann einen Gesetzentwurf vor, der erneut eine nicht solide Finanzierung vorsah. Danach hätten die Länder weiterhin die Hälfte der Investitionskosten und ein Übermaß der laufenden Betriebskosten tragen müssen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wer stellt denn den Finanzminister in Berlin?) (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) Nach außen hin gab sich der Bund als großer Familienversteher, nach innen drückte er sich um seine Verantwortung für die Finanzierung. Dabei geht es ja nicht um „Peanuts“. Allein für Baden-Württemberg belaufen sich die Betriebskosten auf rund 1 Milliarde € pro Jahr am Ende dieses Jahrzehnts – 1 Milliarde €! –, und jedes Jahr kommen, da es sich ja um Personalkosten handelt, nochmals rund 2 % obendrauf. Daher war es dringend notwendig, dass wir im Bundesrat am 25. Juni 2021 den Vermittlungsausschuss angerufen haben, und zwar vor allem auf meine Initiative hin – mit einer überwältigenden Mehrheit über die Partei- und Koalitionslager in den Ländern hinweg. Erst dadurch konnten wir den Bund an den Verhandlungstisch zwingen, an dem er zuvor nie wirklich gesessen hatte. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das zeigt ganz nebenbei auch: Baden-Württemberg hat Einfluss im Bund und bei den anderen Ländern. Wir finden Gehör mit unseren Positionen, und das auch dann, wenn meine Partei gar nicht Teil der Bundesregierung ist. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Manuel Hagel CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Wird schwierig jetzt! – Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Um auch das noch einmal hervorzuheben und klarzustellen: Wir haben den Vermittlungsausschuss ausschließlich deshalb angerufen, damit die Lasten fair zwischen Bund und Ländern verteilt werden und die Finanzierbarkeit des Rechtsanspruchs gewährleistet wird – und nicht aus irgendwelchen inhaltlichen Gründen. Was haben wir erreicht, liebe Kolleginnen und Kollegen? Die notwendigen Investitionen tragen die Länder nunmehr nur noch zu 30 % und der Bund zu 70 %, wobei der Bundesbeitrag allerdings auf 3,5 Milliarden € gedeckelt ist, rund 650 Millionen € mehr für den Betriebskostenzuschuss in der Aufbauphase zwischen 2026 und 2029, jährlich 350 Millionen € mehr für Betriebskosten ab 2030, wenn der Rechtsanspruch voll gilt – das sind knapp 1 Milliarde € mehr, als der Bund zu Beginn der Gespräche zu zahlen bereit war, und auch die Eigenbeiträge von freien Trägern können auf den Beitrag des Landes angerechnet werden. Dies ermöglicht auch uns in Baden-Württemberg endlich eine Gleichbehandlung von Kommunen und freien Trägern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) All das bedeutet eine sehr viel bessere finanzielle Ausstattung, um den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 stemmen zu können. Ganz konkret für Baden-Württemberg sind das rund 85 Millionen € mehr für den Betriebskostenzuschuss in der Aufbauphase und ab 2030 rund 120 Millionen € pro Jahr mehr für die Betriebskosten. Wer hier noch von Bremsen spricht, muss sich schon fragen lassen, ob er eigentlich bereit gewesen wäre, einem Gesetz zuzustimmen, das den eigenen Landeshaushalt in den Ruin geführt und den Haushaltsgesetzgeber über Jahrzehnte hinweg jeglichen Handlungsspielraums beraubt hätte. (Beifall bei den Grünen und der CDU) riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Für Land und Kommunen wird es trotzdem eine große Herausforderung darstellen, für den weiteren Ausbau des Ganztags nicht nur das notwendige Personal zu finden, sondern auch die Finanzierung tragfähig zu gestalten. Daran werden Land und Kommunen, die in Baden-Württemberg seit jeher eng und verlässlich zusammengearbeitet haben, gemeinsam schaffen. Wir haben noch immer gute Lösungen gefunden, sei es beim Kitaausbau, in der Flüchtlingskrise oder wie zuletzt mit der schnellen und guten Unterstützung in der Pandemie. Wie groß der Finanzbedarf tatsächlich ist, wird sich erst in der Umsetzung zeigen. Die Prognosen des Bundes über den Bedarf an Plätzen sind eher niedrig angesetzt. Leider konnten wir uns nicht auf eine automatische Dynamisierung bei der Beteiligung an den Kosten einigen. Dazu war der Bund nicht bereit. Deshalb habe ich eine Evaluierungsklausel gefordert. In den Jahren 2027 und 2030 verhandeln Bund und Länder erneut über den Ausgleich der Kosten im Licht der tatsächlichen Entwicklung. Dieser Vorschlag steht im Gesetz. Dass er im Gesetz steht und nicht in einer Protokollerklärung, selbst das erforderte einen hohen Verhandlungsdruck, und das lässt, glaube ich, tief blicken, wie es da bestellt ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die finanziellen Größenordnungen allein des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung machen deutlich: Wir müssen dringend zu neuen Finanzierungsregelungen zwischen Bund und Ländern kommen. Es darf nicht so weitergehen, dass den Ländern Schritt für Schritt der finanzielle Spielraum genommen wird. Die Luft für die Länderhaushalte wird immer dünner und damit auch die Freiheit zur eigenen politischen Gestaltung durch die Länder. Das betrifft natürlich insbesondere das Parlament, den Landtag. Dieser hat ja das Haushaltsrecht und die Spielräume – oder nicht. Wenn es so weitergeht, werden die Länder irgendwann vor einer Aufgabenlast stehen, die sie nicht nur nicht mehr stemmen können, sondern die den eigenen Gestaltungsspielraum immer weiter einschränkt durch durchlaufende Gelder, die vom Bund kommen und an die wir dann gebunden sind. Kurzum: Auch das Gute muss finanziert werden. Wir brauchen dringend einen einheitlichen und langfristig tragfähigen Lösungsansatz, der auch den Ländern gerecht wird. Das Grundgesetz zeigt ihn ja auf. Wir reden hier im Kern über die gerechte Verteilung der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuermittel – so steht es in Artikel 106 des Grundgesetzes – sind so zu verteilen, dass jede staatliche Ebene ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln erfüllen kann. Wenn neue Aufgaben entstehen, die in der Kompetenz der Länder liegen, dann müssen auch die gemeinsamen Steuermittel zwischen Bund und Ländern entsprechend neu verteilt werden. Das Geld muss hier der Aufgabe folgen – und nicht umgekehrt. Die Umsatzsteuer gehört ja zu den Gemeinschaftsteuern. Diese heißen nicht nur so, sie sind auch Gemeinschaftsteuern und nicht die Steuermittel des Bundes, von denen wir dann gnädigerweise etwas bekommen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deshalb sage ich – das steht auch im Koalitionsvertrag, den wir geschlossen haben; das ist auch eine wichtige Forderung (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) für den nächsten Koalitionsvertrag im Bund –: Wir brauchen dringend eine neue Föderalismuskommission unter Einbeziehung der Landtage. Dabei sollte es nicht allein darum gehen, wie wir die Steuermittel zwischen Bund und Ländern fair verteilen, sondern auch um die große Frage nach der guten Ordnung der Dinge in unserem föderalen Staatswesen. Also: Wie soll der deutsche Föderalismus der Zukunft aussehen? Soll es weiter eine schleichende Verlagerung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten weg von den Ländern hin zum Bund geben? Oder wollen wir, dass Bund und Länder sich in Zukunft wieder auf Augenhöhe begegnen, dass nach dem Subsidiaritätsprinzip richtig abgeschichtet wird und klare Zuständigkeiten gelten? Und wie statten wir die Länder mit ausreichend eigenen Mitteln aus? Diese Debatte müssen wir dringend führen. Ich versichere Ihnen: Die baden-württembergische Landesregierung wird sich da mit Leidenschaft und Überzeugung einbringen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende des Prozesses steht eine Lösung, die fachlich gut, föderal gerecht und finanziell erheblich besser ist, auch wenn sie noch immer eine große Herausforderung für den Landeshaushalt sein wird. Und sie steht da nicht, obwohl wir den Entwurf der Bundesregierung nicht akzeptiert und den Vermittlungsausschuss angerufen haben, sondern weil wir das getan haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Durch unsere Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit haben wir viel erreicht: Erstens: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist da. Zweitens: Der Rechtsanspruch ist besser finanziert und wird nun Schritt für Schritt Realität. Und drittens: Wir sorgen für eine bessere Bildung der Kinder in unserem Land und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das sind Fakten. Wer etwas anderes behauptet, ist mehr an der Bildung von Legenden interessiert als an der bestmöglichen Bildung der Kinder. Dabei ist genau das unser übergeordnetes Ziel: die bestmögliche Bildung der Kinder. Lassen Sie uns darüber debattieren, wie wir dieses Ziel erreichen. Die Kinder in unserem Land haben es verdient. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie der Mi- nisterin Nicole Razavi und der Staatssekretärin Dr. Ute Leidig – Das Redepult wird desinfiziert.)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, während das Redepult desinfiziert wird, kann ich Ihnen zunächst bekannt geben, dass die Fraktionen übereingekommen sind, Punkt 5 unserer heutigen Tagesordnung abzusetzen. Somit wissen die jeweiligen Rednerinnen und Redner Bescheid. Für die Aussprache über die Regierungsinformation haben sich die Fraktionen auf eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion verständigt. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Ich erteile in der Aussprache nach § 83 a Absatz 3 unserer Geschäftsordnung nun Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke von der FDP/DVP-Fraktion das Wort.
Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst, Herr Ministerpräsident, möchte ich aufgreifen, dass Sie angeregt haben, eine neue Föderalismuskommission ins Leben zu rufen, an der dann auch möglichst die Landesparlamente zu beteiligen sind. Ich kann Ihnen sagen: Diesen Weg zu gehen halten wir durchaus für sinnvoll. Es ist notwendig, das Verhältnis zwischen den Ebenen neu zu justieren. Es ist richtig: Wir müssen zu klaren Kompetenzverteilungen kommen und auch deutlich festhalten, wie die Finanzierung der Aufgaben funktionieren soll. In der Tat: Wenn man sich anschaut, welche steuerlichen Möglichkeiten der Bund hat und wie eingeschränkt die Möglichkeiten der Länder sind, dann zeigt sich, dass es für die Zukunft notwendig ist, die Länderaufgaben auf eine solide Basis zu stellen und insbesondere für den Bildungsbereich verlässliche Regelungen mit dem Bund zu finden. Wir bleiben aber, was den Bildungsbereich anlangt, bei unserer Position, dass wir sagen: Es ist schon nachvollziehbar, dass dann, wenn der Bund beispielsweise Geld für die Digitalisierung der Schulen zur Verfügung stellt, auch sichergestellt sein muss, dass das Geld des Bundes diesem Zweck auch zugeführt wird und nicht in den Länderhaushalten verschwindet. Insofern ist es nachvollziehbar, dass der Bund darauf achtet, wie die Finanzströme fließen. Unbeschadet davon muss es aber weiter in der Verantwortung und in der Kompetenz der Länder bleiben, wie die Bildung, wie die Schulen an sich ausgestaltet werden. Das, glaube ich, könnte eine Zielsetzung für eine neue Bildungs- bzw. Föderalismuskommission sein. (Beifall bei der FDP/DVP) Für die Zielsetzung, die Bildungschancen aller Kinder von der Herkunft zu entkoppeln – das heißt, unabhängig von ihrer Herkunft und auch unabhängig davon, ob sie einen Migrationshintergrund haben –, muss unser Bildungssystem auch Lebenschancen vorhalten. In diesem Zusammenhang ist natürlich auch ein Ganztagsangebot wichtig. Das ist völlig klar, Herr Ministerpräsident. Was uns aber fehlt, ist das offene Ganztagsangebot und auch das Bekenntnis dazu. Die Andeutungen in Ihrer Regierungsinformation waren etwas kryptisch. Ich zitiere einmal den Satz: In den kommenden fünf Jahren wollen wir die Ganztagsangebote noch flexibler machen, weil viele Eltern sich das wünschen. Diesen Satz kann ich voll unterschreiben. Aber diesen Satz kann man eigentlich nur so interpretieren, dass Ihre Landesregierung einen Schritt auf ein offenes Ganztagsschulangebot zu machen muss. (Beifall bei der FDP/DVP) Das heißt nicht, dass wir kein gebundenes Ganztagsschulangebot wollen. Aber wenn Sie von Flexibilisierung und den Wünschen der Eltern reden, dann ist es notwendig, hier einen (Dr. Hans-Ulrich Rülke) deutlichen Schritt voranzugehen – auf jeden Fall mehr als das, was dazu im grün-schwarzen Koalitionsvertrag steht. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Ursache dieser Regierungsinformation ist offensichtlich, dass Sie Ihre Landesregierung dafür feiern lassen wollen, dass gegenüber dem Bund ein besseres finanzielles Ergebnis erreicht wurde, als es seinem ursprünglichen Angebot entsprach. Der Bund hat einmal mit einem Länderanteil von 50 % angefangen – herausgekommen sind schließlich 30 %. Das ist mit Sicherheit ein Verhandlungserfolg der Länder. Der Bundesanteil ist allerdings auf 3,5 Milliarden € gedeckelt. Und es ist auch unklar, wie sich die Betriebskosten entwickeln werden. Ich darf Sie zitieren: Wie groß der Finanzbedarf tatsächlich ist, wird sich erst in der Umsetzung zeigen. Es besteht also relativ viel Unklarheit. Und natürlich stellt sich die Frage: Woher kommt das Geld? Sie haben ja angekündigt: „Im nächsten Doppelhaushalt werden 250 Millionen € gespart.“ Okay, aber dann würden wir uns auch wünschen, einen haushaltspolitischen Weg zu sehen, wie die Finanzierung dieses Ganztagsangebots aussehen soll. Und es reicht eben nicht, dann eine Evaluierungsklausel ins Gesetz zu schreiben. Diese Evaluierungsklausel erinnert mich etwas an die Sprechklausel bei Stuttgart 21, nach der man sagt: „Wenn es teurer wird, reden wir noch einmal.“ Und diejenigen, die dann bezahlen sollen, sagen: „Wir haben nur versprochen, dass wir reden. Wir haben aber nicht gesagt, dass wir bezahlen.“ (Heiterkeit der Abg. Carola Wolle AfD) Wir würden uns also schon wünschen, Herr Ministerpräsident, dass Sie etwas deutlicher darlegen, wie Sie die finanziellen Verpflichtungen, die sich aus dem verpflichtenden Ganztagsschulangebot ergeben – aus diesem Rechtsanspruch –, darstellen wollen. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Deutsche Jugendinstitut schätzt die Höhe der Investitionskosten auf bis zu 7,5 Milliarden € und die der Betriebskosten auf bis zu 4,5 Milliarden € jährlich. Man kann sich ausrechnen, was das für den baden-württembergischen Landeshaushalt in etwa bedeutet. Wie will das Land Baden-Württemberg, wie will Ihre Landesregierung, wie will diese Regierungskoalition diesen Länderanteil finanzieren? Da haben wir in dieser Regierungsinformation wenig bis nichts gehört. Oder ist vielleicht geplant, den Vertrag sozusagen zulasten Dritter zu machen, zu sagen: „Wir feiern uns dafür, dass wir ein bisschen Geld vom Bund bekommen, wir feiern uns dafür, dass wir jetzt der Bevölkerung sagen: Wir bieten euch einen Rechtsanspruch auf ein Ganztagsangebot, aber finanzieren dürfen es dann die Kreise, Städte und Gemeinden“? Bei den kommunalen Landesverbänden gibt es ja die Befürchtungen, dass es zu dem Weg kommt, den Sie in Ihrem Koalitionsvertrag schon zur Nahverkehrsabgabe angelegt haben, indem man sagt: Wir machen jetzt eine große innovative Leisriode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 tung, und – wie haben Sie formuliert, Herr Ministerpräsident? – auch das Gute kostet Geld. Bei der Nahverkehrsabgabe kann man darüber streiten, ob das eine gute Idee ist. Das Ganztagsangebot ist es aber sicher. Und wir feiern uns dann vor dem Landtag von Baden-Württemberg dafür, dass wir der Bevölkerung in unserem Land eine so tolle innovative Leistung bieten. Die kostet auch Geld, aber bezahlen dürfen es andere, nämlich die Kommunen. Das könnte das Ergebnis dessen sein. Da würde ich mir schon wünschen, dass Sie gegenüber den Kommunen deutlich sagen, was auf sie zukommt, bzw. die Frage klären, ob die Befürchtungen der Kommunalen, wie sie jetzt artikuliert werden, berechtigt sind oder nicht. Auch hierzu haben Sie sich in Ihrer Regierungsinformation ausgeschwiegen, Herr Ministerpräsident. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Dritte, das im Dunkeln bleibt, ist die Personalgewinnung. Ein Expertenhearing des KVJS hatte Ende 2020 zum Ergebnis, dass man den zusätzlichen jährlichen Bedarf auf mindestens 7 000 Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe schätzt. Woher sollen die kommen, Herr Ministerpräsident? Wie wollen Sie diese gewinnen? Wie sieht es aus mit entsprechenden Ausbildungsplätzen bzw. Studienplätzen für Grundschulpädagogen? Auch dazu schweigen Sie sich in Ihrer Regierungsinformation aus. Fazit: Sie haben, Herr Ministerpräsident, beim Bund mehr Personal, mehr Geld herausgeholt als ursprünglich geplant. Das ist richtig. Das feiern Sie in dieser Regierungsinformation. Das ist aber keine Blaupause für eine historische Erfolgsgeschichte, denn die wirklich entscheidenden drei Fragen bleiben offen. Ich darf sie noch einmal wiederholen: Wie sieht es aus mit der landesseitigen Finanzierung? Diese ist ungeklärt. Wie sieht es aus mit der Fachkräftegewinnung? Das ist ungeklärt. Und drittens: Was stellen Sie sich unter einem künftigen Ganztagsangebot vor? Wollen Sie einen Schritt auf die Wünsche vieler Menschen zugehen und ein offenes Ganztagsangebot schaffen? Oder bleibt es bei dem, was im Koalitionsvertrag steht, nämlich im Grunde eine große Skepsis gegenüber diesem Angebot? Auch das, Herr Ministerpräsident, ist ungeklärt. Antworten auf diese drei Fragen würden wir uns wünschen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Muhterem Aras
Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Schwarz das Wort – mit einer interessanten Maske. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE trägt einen gelben Mund-Nasen-Schutz. – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Anton Baron AfD: Sehr interessant! Ampelkoalition, oder was? Werbung!)
Andreas Schwarz GRÜNE
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich am Anfang gleich festhalten: Die Ganztagsbetreuung an den Grundschulen auszubauen ist eine sehr wichtige Aufgabe – wichtig für Kinder, wichtig für Familien und auch wichtig für die Vereinbarkeit (Andreas Schwarz) von Familie und Beruf. Daher begrüßen wir es, dass Bund und Länder zu einer Einigung gefunden haben. Also: ein klares Ja zum Ausbau der Ganztagsbetreuung, auch ein klares Ja zum Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ebenso klar widerspreche ich zu Beginn meiner Rede all denjenigen, die uns hier Zögern vorwerfen. In den Bund-Länder-Verhandlungen hat unser Ministerpräsident stets die Interessen des Landes eingebracht, und er hat unsere Interessen dort sehr gut vertreten. Er hat das getan, was sein Amtseid ihm gebietet, er hat nämlich auf das Wohl des Landes geschaut. Da geht es einfach nicht, liebe Kollegen und Kollegen, dass der Bund eine zuckersüße Torte ins Schaufenster stellt, aber dann, wenn es um das Bezahlen geht, den Ländern in die Hosentaschen greift. So miteinander umzugehen, das gehört sich nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich hoffe sehr, dass das mit der neuen Bundesregierung besser wird; das hatte ich schon in der letzten Woche hier angesprochen. Uns Grünen ist wichtig, dass die neue Bundesregierung die Frage der föderalen Finanzströme noch einmal grundsätzlich angeht: weg von der Programm- und Projektfinanzierung, weg von Scheinlösungen, die nur für eine begrenzte Zeit finanziert sind, und weg vom Hineinregieren in Länderkompetenzen. Wir brauchen mehr Verlässlichkeit bei den Finanzen zwischen Bund und Ländern. Das heißt ganz konkret: Wir brauchen eine auskömmliche Finanzierung der Länder für ihre Aufgaben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Denn die Länder – also auch wir in Baden-Württemberg – sind ja eigenständige Einheiten. Wenn immer mehr Bundesprogramme kofinanziert werden müssen, dann schwindet der politische Spielraum in den Ländern, und, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Landtag, dann schwindet unser Spielraum als Abgeordnete hier. Dann sind wir nur noch damit beschäftigt, Verwalter von Bundesprogrammen zu sein, oder wir müssen Kofinanzierungen ausstellen. Dann schwindet unser Spielraum als Haushaltsgesetzgeber, und das entspricht nicht unserem Verständnis von Föderalismus. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir unterstützen den Vorschlag des Ministerpräsidenten. Denn es geht jetzt darum, dass sich Bund und Länder zusammensetzen und vernünftig miteinander klären, wie die gewachsenen Aufgaben der Länder finanziert werden können, und zwar nicht nur temporär, nicht nur vorübergehend, sondern eben dauerhaft. Ein Weg könnte darin liegen – Herr Ministerpräsident, Sie haben es angesprochen –, die Umsatzsteuer zwischen Bund und Ländern neu zu verteilen. In meinen Augen ist das ein sehr vernünftiger Weg. Das ist der richtige Weg, um für die gewachsenen Aufgaben der Länder entsprechende Mittel zur Verfügung zu stellen. Für diesen vernünftigen Weg setzen wir uns ein, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 In meinen Augen wäre das auch eine Win-win-Situation. Der Bund würde davon profitieren, und die Länder würden profitieren. Denn der Bund hat ja auch etwas davon, wenn nicht jedes Mal, wenn neue Aufgaben auf die Länder zukommen, der Vermittlungsausschuss angerufen werden muss. Auch die Länder haben etwas davon, denn ihnen bleibt somit mehr Gestaltungsspielraum. Deswegen setzen wir darauf, dass die neue Bundesregierung dieses Thema kraftvoll anpacken wird. Wir unterstützen Ihren Vorschlag, Herr Ministerpräsident, eine neue Föderalismuskommission einzusetzen. Zeit dafür ist es längst. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der Rechtsanspruch auf Ganztag in der Grundschule ist richtig. In einem modernen Sozialstaat ist das von herausragender Bedeutung. Wir leben ja im 21. Jahrhundert. Für viele Familien ist es doch heute selbstverständlich, dass beide Elternteile berufstätig sind oder dass Alleinerziehende Familie und Job unter einen Hut bringen müssen. Es ist für viele Kinder heute auch schon Alltag, dass die Schule eben nicht um 12:30 Uhr aufhört, sondern bis in den Nachmittag geht. Im 21. Jahrhundert ist Ganztag allerdings nicht nur eine Betreuungsfrage. Das wäre deutlich zu kurz gegriffen. Denn Ganztag ist dann pädagogisch sinnvoll, wenn der Tag einen Rhythmus hat, wenn sich Zeiten zum Lernen, Zeiten zum Spielen miteinander in sinnvoller Weise abwechseln. Für Kinder ist die Schule heutzutage ein Lebensort, ein Lernort, ein Ort vielfältiger Aktivitäten, ein Ort, an dem Freundinnen und Freunde sind, an dem gern auch zusammen zu Mittag gegessen wird, an dem Sport stattfindet. All das berücksichtigen gut aufgestellte Ganztagsschulen. Zu einem solchen guten Ganztag gehört selbstverständlich auch die Einbindung externer Angebote. Musikschulen, Kunstschulen, Vereine – all das macht den Ganztag erst vielfältig und lebendig. Das unterstützen wir, und das wollen wir hier in Baden-Württemberg weiter ausbauen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ganztagsbetreuung ist im 21. Jahrhundert auch eine Wirtschaftsfrage, eine Frage eines erfolgreichen und wettbewerbsfähigen Standorts. Denn wir alle werden von Wirtschaftskreisen immer wieder auf den Fachkräftemangel in den Betrieben angesprochen und darauf, dass sich dieser Fachkräftemangel weiter verschärfen wird. Wir in der Politik reagieren darauf. Mit einem breiten und vielfältigen Ganztagsangebot unterstützen wir Eltern und Kinder, um Berufstätigkeit und Familie unter einen Hut zu bringen. Das ist nicht nur in den Städten ein Thema, sondern ist auch in den ländlichen Regionen längst angekommen. Deswegen gehört der Rechtsanspruch auf Ganztag zu einem modernen und starken Land dazu. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Wir sind in Baden-Württemberg dafür gut aufgestellt. Wir haben 2012 die Weichen für den Ausbau der frühkindlichen Bildung gestellt. 2014 haben wir – damals gemeinsam mit den Sozialdemokraten – die Ganztagsschule in Baden-Württemberg gesetzlich verankert. Herr Kollege Rülke, weil Sie es an- (Andreas Schwarz) gesprochen haben: Die Ganztagsschule in Baden-Württemberg ist ja flexibel. Im Schulgesetz ist sowohl der gebundene Ganztag, von dem immer gesprochen wird, als auch der offene Ganztag, die Ganztagsschule in Wahlform, verankert. 2019 haben wir dann gemeinsam mit der Union, Herr Staatssekretär Schebesta, den Qualitätsrahmen Ganztagsschule ins Leben gerufen. Wir haben den Schulen konkrete Hinweise gegeben, um die Qualität im Ganztagsbereich zu verbessern, und wir bezuschussen kommunale Betreuungsangebote. Das heißt, wir haben hier eine vielfältige Landschaft in Baden-Württemberg. Es gehört zur Ehrlichkeit dazu, festzustellen, dass wir bei der Ganztagsbetreuung noch nicht ganz vorn dabei sind. Der nächste Schritt ist es daher, gemeinsam mit den Kommunen den Rechtsanspruch umzusetzen. Das ist dann ein weiterer Meilenstein für unser Land. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Das ist auch eine Aufgabe, die auf das Land und die Kommunen zukommt. Land und Kommunen bilden hier eine Verantwortungsgemeinschaft. Nur durch den Kompromiss, den Sie, Herr Ministerpräsident, bei Ihren Verhandlungen errungen haben, wird das auch zu einer machbaren Aufgabe, einer Aufgabe, die weder die Kommunen noch das Land überfordert. Deswegen war es richtig, Herr Ministerpräsident, dass Sie hart dafür gekämpft haben, dass Sie diese Ausgewogenheit erreicht haben. Der Bund übernimmt jetzt einen deutlich höheren Anteil der Kosten für den Aufbau und den Betrieb, und dies jedes Jahr. Ich finde, das ist für uns ein wichtiger Erfolg. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Ich finde, das ist eine gute Nachricht für das Land und – Herr Kollege Rülke, Sie haben die Kommunen angesprochen – eben auch für die Kommunen. Es ist auch eine gute Nachricht für Kinder und für Eltern. Denn nur so ist der Rechtsanspruch umsetzbar, und nur so bleibt es eben kein ungedeckter Scheck, keine zuckersüße Torte, die im Schaufenster steht, sondern nur so kann man es in der Realität schließlich auch in den Städten und Gemeinden erleben. Das finde ich wichtig, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Über das konkrete Ganztagsgesetz hinaus geht es in den nächsten Monaten um die Frage der Finanzströme zwischen dem Bund und den Ländern. Wir sind hier klar aufgestellt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Handlungsspielräume der Länder nicht noch weiter eingeschränkt werden, dass die Vorhaben des Bundes ordentlich durchfinanziert sein müssen. Ich wünsche mir sehr, dass die neue Bundesregierung diese Aufgabe gemeinsam mit den Ländern angeht. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Muhterem Aras
Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Hagel. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021
Manuel Hagel CDU
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor 13 Jahren hat Bundeskanzlerin Angela Merkel in einer viel beachteten Rede zum 60. Geburtstag der sozialen Marktwirtschaft die Bildungsrepublik Deutschland ausgerufen. Ich zitiere: Wohlstand für alle heißt heute und morgen: Bildung für alle. Das war die zentrale Quintessenz ihrer Rede. Ich bin mir sicher: Der jetzt beschlossene Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung wird diese Idee der Bildungsrepublik einen großen Schritt nach vorn bringen und einen richtigen Schub nach vorn geben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Für uns ist klar, dass dieser Rechtsanspruch eine historische Marke darstellt. Sicher, es geht nicht von heute auf morgen, bis der Rechtsanspruch mit Leben gefüllt ist. Dafür bedarf es noch jeder Menge harter Arbeit. Aber diese Arbeit wird sich lohnen. Deshalb möchte ich heute zum Ausdruck bringen und allen Eltern in diesem Land sagen: Diese Koalition ist bereit zu dieser harten Arbeit für Eltern und Kinder in unserem Land. Wir stehen bereit; wir packen das an, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Bei der Ganztagsbetreuung geht es nicht nur um eine zeitlich verlässliche Betreuung, es geht um so viel mehr: Es geht um drei Mal mehr Gerechtigkeit für Baden-Württemberg. Es geht um Bildung, es geht um ganz individuelle Förderung, es geht damit um Teilhabe, und es geht um Chancengerechtigkeit. Beste Startchancen für jedes Kind – eben Chancengleichheit am Start, aber nicht Ergebnisgleichheit am Ende –, ganz gleich, wie das Kind heißt, ganz gleich, woher dieses Kind kommt. Deshalb: mehr Bildungsgerechtigkeit für Baden-Württemberg. Das ist es, wofür diese Koalition arbeitet, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Gerade Kinder aus sozial schwächeren Familien profitieren doch vom Ganztag, Kinder, die zu Hause vielleicht keine Unterstützung bei den Hausaufgaben erhalten, die keinen Sportverein besuchen können, die sonst auch kein Instrument lernen könnten. In der Ganztagsbetreuung entwickeln Kinder Perspektiven, es werden Potenziale entdeckt, und diese Potenziale werden auch ganz gezielt gefördert. Wir glauben, das ist Politik, die sich am einzelnen Kind orientiert. Das ist also nun zum zweiten Mal mehr Gerechtigkeit; es ist mehr Chancengerechtigkeit für Baden-Württemberg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Der Rechtsanspruch ist aber auch ein großer Schritt für Mütter und Väter in unserem Land. Dies führt zur gleichen Chance für jede und jeden, der eigenen Arbeit selbstbestimmt nachzugehen. Es darf doch nicht sein, dass im Jahr 2021 noch immer viele junge, zum großen Teil bestens ausgebildete Frau- (Manuel Hagel) en von ihrem Traum von der Selbstständigkeit Abschied nehmen müssen oder vor dem nächsten Karriereschritt zurückschrecken, weil sie die Sorge haben, dass sich dies nicht mit dem Kinderwunsch und der Familienplanung verbinden lässt. Auch dafür ist die Einigung ein echter Fortschritt. Zum dritten Mal also führt diese Einigung zu mehr Gerechtigkeit: zu mehr Geschlechtergerechtigkeit für Baden-Württemberg. Und das ist es, wofür diese Koalition arbeitet, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und den Grünen – Zuruf) Ja, der Ministerpräsident hat recht: Günstig wird das alles nicht. Doch ein kluger Mann hat einmal gesagt – ich zitiere –: Es gibt nur eines, was auf Dauer teurer ist als Bildung: keine Bildung. Jeder von uns kennt diesen Satz. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Kennedy hatte recht: Wir sind gut beraten, unseren wichtigsten Rohstoff, die Bildung in unserem Land, weiter zu stärken durch das, was wir tun. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir dürfen uns da nichts vormachen: Die Umsetzung wird ein Kraftakt. Sie wird uns auch als Haushaltsgesetzgeber viele konkrete und klare Bekenntnisse abverlangen. Es wird ein finanzieller Kraftakt, aber es wird auch ein baulicher Kraftakt, und es wird ein personeller Kraftakt. Dafür brauchen wir Geld, dafür brauchen wir Gebäude, dafür brauchen wir Gelehrte, dafür brauchen wir vor allem politischen Willen. Liebe Freundinnen und Freunde, (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: „Liebe Freundin- nen und Freunde“!) Grundschullehrerinnen und -lehrer, Erzieherinnen und Erzieher – auf diese Berufsgruppen müssen wir einen neuen Fokus legen, um auch hier die Chancen zu verbessern. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir müssen viele zusätzliche Kräfte gewinnen – die allesamt schon heute sehr begehrt sind. Da müssen wir Lösungen finden; da werden wir auch auf Quereinsteiger setzen müssen. Wir wünschen uns, dass die Landesregierung bei den anstehenden Aktivitäten auch hierauf einen neuen Fokus richtet. Was uns besonders wichtig ist und in den Debatten oftmals zu kurz kommt: Wir dürfen dabei auch die Schulleitungen nicht alleinlassen. Die Schulleitungen brauchen hier mehr Unterstützung von uns. Sie brauchen Entlastung bei der Organisation einer flexiblen, bedarfsgerechten und qualitätsvollen Ganztagsbetreuung. Das wird für jede einzelne Schule, vor allem für kleinere Schulen im ländlichen Raum, eine Riesenherausforderung. Aber, liebe Freundinnen und Freunde, meine sehr geehrten Damen und Herren, (Vereinzelt Heiterkeit) die Botschaft ist: Diese Herausforderung nehmen wir an. Die grün-schwarze Koalition lässt kleine Schulen vor allem im ländlichen Raum dabei nicht allein. (Beifall bei der CDU und den Grünen) ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Deshalb ist die zentrale Botschaft: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, er kommt. Es geht dabei nicht mehr um das Ob, sondern es geht für uns jetzt nur noch um das Wie, also die Frage: Wie gestalten wir Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg aus, wie ist unsere ganz konkrete Idee für Ganztagsbetreuung in Baden-Württemberg? Was aus Sicht meiner Fraktion, aus Sicht der CDU-Landtagsfraktion wichtig ist, sind fünf Dinge: Wir wollen für Eltern in Baden-Württemberg Wahlfreiheit, wir wollen Flexibilität, wir wollen Angebotsvielfalt, wir wollen höchste Qualität. Und vor allem, meine sehr geehrten Damen und Herren, brauchen wir Familienfreundlichkeit, und zwar nicht von oben verordnet, sondern in der Wahlfreiheit der Familien. (Beifall bei der CDU) Diese echte Wahlfreiheit wird konkret in den Kommunen. Denn Kommunen sind bei uns im Land die Träger. Die verbindliche rhythmisierte Ganztagsschule und die flexiblen kommunalen Betreuungsangebote dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Sie sollen sich ergänzen, sie sollen gemeinsam ein attraktives Angebot sein. Wir schreiben Eltern und Schülern gerade keine starren Angebotsstrukturen vor. Die Ganztagsbetreuungsstruktur muss am konkreten Bedarf vor Ort orientiert sein, und vor allem muss sie immer an der Qualität orientiert sein, liebe Kolleginnen und Kollegen. Aber wie sieht dieser ganz konkret beschriebene Bedarf in unserem Land aus? Die Eltern in Baden-Württemberg – so glauben wir – wünschen sich diese Flexibilität, und sie wünschen sich Qualität. Beiden Ansprüchen müssen wir gerecht werden, und wir sollten diese Ansprüche nicht gegeneinander gewichten und gegeneinander ausspielen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen beides erfüllen: Flexibilität und Qualität. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Beide Angebotsformen – das ist die gute Botschaft – werden die finanzielle Förderung des Landes und künftig auch die finanzielle Förderung des Bundes bekommen. Zum Schluss möchte ich Ihnen, Herr Ministerpräsident, für Ihre Hartnäckigkeit und Ihre guten Verhandlungen danken. Wir glauben, es ist ein guter Dienst für Kinder und Familien in unserem Land, es ist ein guter Dienst für Kommunen. Deshalb herzlichen Dank, Herr Ministerpräsident, für Ihre Hartnäckigkeit. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Die unter Hochdruck geschmiedete Einigung sieht jetzt eine deutlich bessere Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern vor. Das ist nicht nur gerecht im Miteinander, es ist vor allem folgerichtig. Denn eines – der Kollege Andreas Schwarz hat es angesprochen – wird in diesem Kompromiss klar und muss auch bei allen künftigen Kompromissen als Haltung dieses Parlaments, auch als Haltung unserer Koalition klar sein: Wer bestellt, der bezahlt am Ende auch, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) (Manuel Hagel) Denn wenn der Bund Aufgaben schafft, dann darf er sich bei der Finanzierung dieser Aufgaben nicht aus dem Staub machen. Gleichwohl, gerade wenn der Bereich Schulen betroffen ist, müssen wir immer ganz genau hinschauen. Da geht es auch immer um die Kulturhoheit der Länder, die nicht weniger ist als das Herzstück der Eigenstaatlichkeit der deutschen Länder. So hat es auch das Bundesverfassungsgericht sehr zutreffend festgestellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir müssen für diesen Föderalismus einstehen. Wir können nicht nur im Abstrakten für Föderalismus sein. Wir müssen auch im ganz Konkreten den Föderalismus ausgestalten. Deshalb müssen wir den Föderalismus verteidigen. Das hat der Ministerpräsident getan. Wir sind froh, dass der Föderalismus in dieser Koalition einen ganz, ganz hohen Stellenwert hat. Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, da können Sie sich immer auf die CDU-Landtagsfraktion verlassen. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Föderalismus und Subsidiaritätsprinzip heißt, dass die Aufgaben möglichst vor Ort gelöst werden. Das ist immer die allerbeste Art der Problemlösung. Genau das entspricht dann immer auch der Lebenswirklichkeit der Menschen vor Ort. Es ist keine Frage in vielleicht alten politischen Mustern von links oder rechts, es ist eine Frage der Selbstbestimmung, und es ist eine Frage der Achtung von Familien, von Alleinerziehenden und eben auch von Kindern. Genau aus dieser Haltung und genau aus dieser Perspektive heraus gehen wir es an. Die Landesregierung, diese Koalition, unser Ministerpräsident haben das deutlich gemacht. Deshalb wird diese Koalition ein verlässlicher Partner für Eltern, für Alleinerziehende, für Kinder in diesem Land sein. Das ist allen Einsatzes wert. Herzlichen Dank fürs Zuhören. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
Muhterem Aras
Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Stoch das Wort.
Andreas Stoch SPD
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen – nicht „liebe Freundinnen und Freunde“, wie Kollege Hagel gerade sagte. (Abg. Manuel Hagel CDU: Ich bin da großzügiger als Sie, Herr Stoch!) Aber er trainiert wahrscheinlich schon für einen der vielen Parteitage, die vor ihm liegen. (Heiterkeit) Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Ministerpräsident, ich kann einige der Punkte in Ihrer Regierungsinformation voll und ganz unterschreiben. Ganz zu Beginn haben Sie auf die Grundsätze der Bildungspolitik in Baden-Württemberg, auf die Landesverfassung und den dort niedergelegten Anspruch hingewiesen, optimale und gerechte Bildungschancen für alle Kinder, unabhängig von deren sozialer Herkunft, zu schaffen. Wer sollte Ihnen da widersprechen? In unserer gemeinsamen Regierungszeit war das, glaube ich, einer der Schlüssel, die uns dazu geführt haben, an vielen Stellen im riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Bildungssystem etwas zu verändern. Da haben Sie absolut recht. Und ganz am Ende Ihrer Ausführungen haben Sie betont, dass man diese Angebote entschlossen ausbauen und verbessern müsse, weil die Kinder das verdient hätten. Auch da haben Sie recht. Wir, die SPD, sind also mit dem Anfang und dem Ende Ihrer Rede einverstanden. Aber der Teil dazwischen ist, glaube ich, noch diskussionswürdig. Ich erinnere daran: Im Jahr 2014 – Kollege Schwarz hat es vorhin gesagt – hat Baden-Württemberg den Ganztag für Grundschulen und die Grundstufen der sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren geschaffen und die Ganztagsschule im Primarbereich endlich gesetzlich verankert – als letztes aller Bundesländer. Die anderen waren uns teilweise um viele Jahre voraus. Damals haben Grüne und SPD in der Landesregierung, wie ich meine, Bildungsgeschichte geschrieben. Wir haben das gemacht, weil wir eine bessere Bildung wollten – optimale Chancen für alle. Zur Wahrheit gehört aber auch, Herr Kollege Hagel, dass die CDU über Jahrzehnte verhindert hatte, dass in Baden-Württemberg Themen wie der Ausbau frühkindlicher Bildung oder die Ganztagsschule, die als Schulart ins Schulgesetz aufgenommen werden musste, überhaupt Platz greifen konnten. Stattdessen hatte man sich über Jahrzehnte mit einem Schulversuch begnügt, der auf sogenannte Brennpunktschulen begrenzt war. Damit waren die Kommunen gezwungen, den Eltern, die dringend darauf angewiesen waren und sind, Betreuungsangebote zu machen. Das ist in Baden-Württemberg über viel zu lange Zeit Realität gewesen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU – Zuruf von der AfD: Vor Jahrzehnten waren Sie ja auch in der Regierung!) Wir wollten und wollen mehr Zeit für vertiefteres Lernen, eine pädagogische Einheit aus Unterricht, Förderung, Aktivpausen, Betreuung bei Hausaufgaben, individuelle Förderung, neue Freizeitaktivitäten. Herr Kollege Schwarz hat sehr anschaulich geschildert, wie eine Ganztagsschule funktionieren kann und aus unserer Sicht auch muss. Denn dann entsteht wirklich die Chance, dass alle Kinder einen besseren Zugang zu Bildung haben, dass mehr Chancengerechtigkeit und damit bessere Bildungserfolge entstehen. (Abg. Anton Baron AfD: Aha!) Wir wollten das, weil wir es uns in unserem Land nicht leisten können, auf kluge Köpfe zu verzichten. Denn von diesen leben die Firmen und die Wirtschaft in unserem Land, lebt unsere Gesellschaft insgesamt – und das in Zukunft noch viel mehr als in der Vergangenheit. Unser Land lebt von optimaler Bildung. Wir haben Schulen unterstützt, und mehr und mehr Grundschulen konnten den Ganztag einführen. Auch das hätte schneller gehen können. Aber es ging voran. Wenn wir aber ehrlich sind, Herr Ministerpräsident, ist das Bild, das Sie und vor allem auch die Kollegen aus den Regierungsfraktionen heute hier gezeichnet haben, nicht vollständig. Wenn Sie sagen, Sie hätten sich beim Ganztag in den vorigen zehn Jahren richtig reingehängt, dann reden Sie vor al- (Andreas Stoch) lem von den Jahren, in denen Sie mit der SPD regiert haben. Dann haben die Grünen den Partner gewechselt – das ist bekannt –, und seither muss man alle Versprechen und Ziele, alle Beteuerungen und Aussagen im Koalitionsvertrag daran messen, was es vom geduldigen Papier zur Realität schafft. Da habe ich für Sie einige Zahlen. Im Schuljahr 2017/2018 kamen im ganzen Land Baden-Württemberg gerade mal 52 neue Ganztagsschulen hinzu. Ein Schuljahr später waren es 31 neue Ganztagsschulen. Im Jahr darauf waren es noch 14, und seither hängen wir bei 13 neuen Ganztagsschulen bei über 2 000 Grundschulen in Baden-Württemberg. Herr Ministerpräsident, das klingt nicht nur schlecht, das ist auch schlecht für das Land sowie die Familien und Kinder in diesem Land. (Beifall bei der SPD) Denn wir sind bei einem Ganztagsanteil von kaum 30 % in diesem Land, und trotzdem wurde das Programm in der vergangenen Legislaturperiode unter Grün-Schwarz geradezu abgewürgt. Der letzte Ganztagsgipfel fand übrigens 2017 statt, der letzte Fachtag 2018. Die Zahlen sind erschreckend. Ich möchte jetzt nicht über die frühere Kultusministerin urteilen, die diesem Haus nicht mehr angehört. Aber weil der Ganztag so eminent wichtig ist, da er zu einer modernen Bildung gehört und unglaublich wichtig für die Lebensleistung so vieler Kinder ist, muss ich sagen: Die vergangenen fünf Jahre unter Grün-Schwarz waren verlorene Jahre für den Ganztagsausbau in Baden-Württemberg, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP) Das sieht nicht nur die SPD so, sondern das sehen auch alle Experten so. Schauen Sie sich doch einmal die Bertelsmann-Studie zu diesem Thema an oder den Bildungsmonitor im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft – garantiert keine Vorfeldorganisation der SPD. In all diesen Studien wurde Baden-Württemberg für den schlechten Ausbau der Ganztagsschulen heftig kritisiert und schlecht bewertet. Ich zitiere: (Abg. Andreas Deuschle CDU: Haben Sie eine Vor- feldorganisation? Das gibt’s doch gar nicht!) Verbesserungsbedarf besteht in Baden-Württemberg bei der Förderinfrastruktur. Und nun behaupten Sie hier wieder, die Ganztagsschulen seien ein wichtiger Baustein für gute Bildung. Ernsthaft? Warum handeln Sie dann nicht entsprechend? Nun kommen wir zu einem weiteren Thema, zu der Frage nach der Qualität dieses Angebots in Baden-Württemberg. Erinnern wir uns an das letzte Jahr: Warum hat die frühere Kultusministerin Eisenmann beim Ganztag denn so lange gebremst? Weil ein Gutteil des Ganztags, für den Sie sich loben wollen, noch nicht einmal den Qualitätsansprüchen des Bundes genügt. Wir alle erinnern uns doch noch an die Auseinandersetzung mit dem Bund und den anderen 15 Bundesländern im vergangenen Jahr, als es um zusätzliche Fördermittel des Bundes für den Ganztag ging. Neben den Ministerinnen Giffey und Karliczek musste sich sogar Kanzleramtsminister Braun einschalten, weil Baden-Württemberg nicht einmal beode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 reit und in der Lage war, die im Bundesprogramm festgelegten Mindestqualitätsanforderungen zu erfüllen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dies ist garantiert nicht das, was dieses Land braucht: nämlich mehr Bildungsgerechtigkeit durch bessere Ganztagsschulen in Baden-Württemberg. (Beifall bei der SPD) In der heutigen Debatte wird über einen Punkt einfach hinweggeredet. Ich habe das Gefühl, dass hier unterschiedliche Welten besprochen werden. Auf der einen Seite spricht Kollege Schwarz – und ich glaube ihm das auch – von einer guten, qualitativ hochwertigen Ganztagsschule, die auch mit Rhythmisierung arbeitet, die über den Tag verteilt verschiedene Angebote gliedert und damit das erfüllt, was viele Bildungswissenschaftler von Schule fordern. Auf der anderen Seite höre ich in Ihrer Regierungsinformation, dass es immer noch flexibler sein soll. Und Kollege Hagel singt das alte Lied von kommunalen Betreuungsangeboten. Meine Damen und Herren, wenn Sie noch immer nicht begriffen haben, dass es einen fundamentalen Unterschied zwischen Ganztagsschulen, die von Lehrerinnen und Lehrern pädagogisch gestaltet werden, und einer bloßen Nachmittagsbetreuung gibt, dann wird in den nächsten Jahren hier nichts passieren, denn Sie werden nicht auf einen gemeinsamen Nenner kommen. (Lebhafter Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Deusch- le CDU: Ach, du großer Gott!) Die Verhandlungen über die Finanzierung des Ganztags, die bis in den Vermittlungsausschuss führten, haben auch Zeit gekostet. Aber zumindest gestehe ich Ihnen zu, Herr Ministerpräsident: Dass am Ende mehr Geld für die Länder herauskam – und damit auch für Baden-Württemberg –, ist gut, denn die Aufgabe, die wir im Bildungsbereich haben, werden die Länder allein nicht finanzieren können. Das ist meine Überzeugung. Wenn wir uns die Sache aber einmal unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlich geregelten Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern betrachten, so mutet Ihre Argumentation doch etwas skurril an. Sie sprachen in Ihrer Regierungsinformation davon, wenn neue Aufgaben entstehen, die in der Kompetenz der Länder liegen, müssten auch die gemeinsamen Steuermittel entsprechend aufgeteilt werden. Herr Ministerpräsident, ich darf Sie daran erinnern: Gerade bei dem Thema Bildung beharren Sie ständig darauf, dass dieses Ländersache sei. Sie können ja wohl nicht sagen, die Herausforderung, den Ganztag als Teil der Bildungsaufgabe der Länder herauszubilden, sei erst durch den Ganztagsanspruch, den der Bund formuliert hat, entstanden. Den Ganztag allen Familien – und damit allen Kindern – im ganzen Land anzubieten ist eine originäre Aufgabe des Landes. Und dann darüber zu jammern, dass der Bund nicht genügend Geld dafür gibt, ist, mit Verlaub, grotesk, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Lebhafter Beifall bei der SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Jawohl! Sehr richtig!) Und ja, Herr Ministerpräsident, Sie haben – –
Muhterem Aras
Herr Abg. Stoch, lassen Sie eine Zwischenfrage des Abg. Dr. Schütte zu?
Andreas Stoch SPD
Nein, ich habe leider nicht mehr genug Zeit, danke. – Ich habe die Aufgabe, die ausweislich aller Experten bisher nur mangelhaft erfüllt wurde und bei der es uns nicht gelungen ist, sie allein durch das Land zu finanzieren, genannt. Es fehlt allerdings auch der politische Wille. Ich habe auf das Hauptproblem hingewiesen. Sie wissen nämlich gar nicht, wie Sie den Ganztag ausgestalten wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Ministerpräsident, Sie wandeln mit Ihrer Argumentation auf einem schmalen Grat. Lassen Sie mich deswegen sagen: Ihr Vorschlag, eine neue Föderalismuskommission einzurichten, trifft bei uns auf Sympathie. Denn meine Grundüberzeugung ist, dass wir, die Länder, wenn wir Bildung in allen 16 Bundesländern gut gestalten wollen, allein überfordert sein werden. Wir brauchen eine Übereinkunft mit dem Bund. Denn 16 gute Kultuspolitiken der Länder sind auch der Erfolg des Bundes. Wir brauchen – das ist eine zentrale Aufgabe einer neuen Bundesregierung – eine neue Übereinkunft, wie wir – Bund, Länder und Kommunen – tatsächlich eine gemeinsame Bildungsrepublik Deutschland auf die Beine stellen, die auskömmlich finanziert ist und eine hohe Qualität aufweist. (Zuruf des Abg. Andreas Deuschle CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Ganztag ist nur ein Teil des Themas, aber den haben die Kinder in unserem Land ganz sicher verdient. Herzlichen Dank. (Anhaltender lebhafter Beifall bei der SPD)
Muhterem Aras
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Fraktionsvorsitzenden Gögel das Wort.
Bernd Gögel AfD
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gestern haben wir schon etwas über die unterschiedlichen Weltanschauungen hier gehört. Ich habe jetzt von einer gehört und möchte für eine andere hier im Saal sprechen. Herr Ministerpräsident, Sie sprechen von bestmöglicher Bildung für Kinder, von qualifizierten Fachkräften. Wir wundern uns geradezu, wie bisherige Generationen ohne Ganztagsschule Fachkräfte hervorgebracht haben, wie industrielle Revolution und Wirtschaftswunder in der Nachkriegszeit ohne Ihren selbstlosen Einsatz im Bundesrat möglich waren. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, interessant ist für mich auch Ihre Aussage zur Schuldenbremse. Diese soll laut dem Herrn Ministerpräsidenten gewahrt werden. Das bleibt abzuwarten, ist aber eigentlich ein hehres Ansinnen. Ihre grüne Landesvorsitzende Detzer tönte kürzlich: Keine Schuldenbremse der Welt wird uns daran hindern, Baden-Württemberg klimaneutral zu machen. Wenn Ihnen, Herr Ministerpräsident, die Bildung tatsächlich genauso wichtig ist wie das Klima, dann müssten Sie die Schuldenbremse aktuell für obsolet erklären. Die Frage ist: Ist Ihnen die Bildung wirklich wichtig? Gerade erst wurde bekannt, dass Baden-Württemberg im Bundesländerranking des Bildungsmonitors um einen weiteren Platz riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 abgestiegen ist, und zwar vom fünften auf den sechsten Platz. Das ist ein Trend, der seit dem Beginn der grünen Regierungsbeteiligung anhält. (Beifall bei der AfD) Der dürfte rein gar nichts mit den ausgebliebenen Ganztagsschulen zu tun haben. Übrigens liegt an der Spitze des Bildungsmonitors in Deutschland nach wie vor Sachsen. (Lachen des Abg. Andreas Stoch SPD) Woran erinnert uns von der AfD das? An die Ergebnisse der erst kürzlich erfolgten Bundestagswahl. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD – Abg. Sascha Bin- der SPD: Ach!) In Sachsen haben deutlich mehr Menschen die bürgerlichen Parteien gewählt als im übrigen Bundesgebiet – vielleicht mit Abstrichen in Thüringen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Die Bürgerlichen oder die Rechtsradikalen?) Diese Menschen möchten am Leistungsprinzip in der Bildung und in der Gesellschaft festhalten – im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) An anderer Stelle in Ihrer Regierungserklärung ging es eigentlich um den tatsächlichen Hintergrund der Ganztagsbetreuung, um – das ist schön umschrieben – „die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Dagegen hat auch die AfD nichts einzuwenden, auch wenn wir, die AfD, zunächst lieber bei der Steuerbelastung und bei Fördermitteln für Familien ansetzen würden. Das wäre für uns der erste Schritt. Meine Damen und Herren, auch wenn Eltern über die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder selbst entscheiden und dafür Zeit haben möchten, sollte das möglich sein und gefördert werden – auch bei Pflegehelfern und Paketboten, Herr Ministerpräsident, die Sie hier als Beispiel anführen. Darüber habe ich mich etwas gewundert; denn etwas später haben Sie in Ihrer Rede von „bildungsfernen Familien“ gesprochen. Daraus ergibt sich für mich schon die Frage: Wer ist mit „bildungsfern“ gemeint? Ich hoffe nicht, dass Sie damit die Pflegehelfer oder die Paketboten gemeint haben; denn das wäre natürlich ein völlig unangemessener Duktus. Es sollte Ihnen jedenfalls möglich sein, zuzugeben, dass diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Hintergrund der Gesetzgebung ist – und eben nicht die Qualität der Bildung. Denn eines möchte ich Sie alle hier einmal ganz klar fragen: Unterricht für Grundschulkinder zwischen sieben und zehn Jahren vom frühen Morgen bis zum späten Nachmittag? Das werden Sie ja wohl nicht gemeint haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Geben Sie also den wahren Hintergrund zu, statt hier die Bildungschancen immer wieder in den Vordergrund zu stellen. (Bernd Gögel) Um es klar zu sagen: Beim Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze für Grundschüler gehen wir, die AfD-Landtagsfraktion, grundsätzlich mit. In der Bevölkerung wird dieser Bedarf nicht nur gesehen, sondern viele Gruppen sind auch dringend auf entsprechende Angebote angewiesen. Eine davon wurde heute bereits erwähnt: die Alleinerziehenden in der Bevölkerung. In Baden-Württemberg gibt es zurzeit insgesamt 380 000 Grundschüler und 2 440 Grundschulen, und 765 dieser Grundschulen bieten aktuell Ganztagsbetreuung an. Interessant ist die Zahl derer, die dieses Angebot nutzen: Von 152 000, die die Möglichkeit hätten, nehmen es aktuell 80 000 an. Deren Anteil liegt bei etwas über 50 %; daraus kann man auch ableiten, was für ca. 200 000 Ganztagsgrundschüler an zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten zu erwarten wäre. Die Präsentation der Mittelverteilung, Herr Ministerpräsident – mit viel Eigenlob –, war schon ein bisschen realitätsfern. Denn wenn man Ihre Argumentation gehört hat – der Bund wollte sich vor den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss mit maximal 50 % beteiligen und sei jetzt bei 70 % –, muss man sagen: Das ist nicht ganz richtig. Denn da steht noch immer „bis zu“, und es gibt eine Deckelung des Bundesanteils an den Investitionskosten auf 3,5 Milliarden €. Das hätten Sie schon vorher unterzeichnen können; das ist nämlich ein Nullsummenspiel. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Es waren auch schon vorher 3,5 Milliarden € bei den kalkulierten Investitionskosten. Die Verbesserung – das muss man Ihnen als Erfolg zusprechen – liegt bei den Betriebskosten, von denen der Bund im Vorfeld nichts übernehmen wollte und wobei jetzt am Ende doch deutliche Verbesserungen erreicht wurden. Der Schuss mit der „Plus/minus null“-Rechnung bei den Investitionen kann natürlich auch noch nach hinten losgehen. Dieser Schuss kann auch noch ins Minus gehen, weil wir nicht wissen, wie viele Familien dieses Angebot für ihre Kinder beanspruchen werden, wie hoch die Investitionen tatsächlich sein werden und ob man dann nicht auch wieder versucht, dringende bauliche Sanierungen und andere Investitionen im Schulbereich auf diese Schiene zu schieben. Wir können Sie nur auffordern, solchen Bestrebungen rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben, damit diese Dinge ganz klar voneinander getrennt werden. Ihre Aussage zum Einfluss Baden-Württembergs im Bund war ebenfalls sehr interessant. Denn dieser Einfluss ist Ihnen persönlich sicherlich sehr wichtig. Wir gehen eigentlich davon aus, meine Damen und Herren, dass das eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Baden-Württemberg ist nach wie vor das drittgrößte Bundesland. Das Land hatte immer einen Einfluss im Bund, aber in den letzten Jahren, speziell in den letzten zwei Legislaturperioden, leider nicht mehr in der Form, dass wir dort auch führende politische Köpfe in Spitzenpositionen gehabt hätten; deren Zahl nimmt nach und nach ab. Es ist, mit ein bisschen Ironie betrachtet, schon schön, dass ein grüner Ministerpräsident die Fahne Baden-Württembergs in Berlin hochhalten muss und die einstmals große bürgerliche Partei in Baden-Württemberg dort überhaupt keinen Einfluss mehr geltend machen kann. (Beifall bei der AfD) ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Die Aushöhlung des Föderalismus greift um sich. Der Bund nimmt die Länder an die kurze Leine, um sie etwas besser kontrollieren zu können. Es ist durchaus positiv, dass sich der Herr Ministerpräsident dem engagiert entgegenstellt. Zum Vorschlag, eine Föderalismuskommission einzusetzen: Kommissionen können wir schnell einsetzen; darin haben wir große Erfahrungen. Stuhlkreise bilden wir eigentlich relativ zügig. Aber das macht hier keinen Sinn, wenn nicht die Vorgaben entsprechend gegeben sind und alle willens sind, diese auch zu erreichen – das heißt, eine neue Umverteilung der Mittel in Deutschland, mehr Mittel für die Länder und mehr Mittel für die Kommunen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dazu muss die Verteilung der Umsatzsteuermittel deutlich verändert werden. Dafür sprechen wir uns aus, und da unterstützen wir Sie auch. Zu Ihrer Aussage, was in der Landesverfassung über Erziehung steht, möchte ich noch ergänzen: Auch in unserem Grundgesetz stehen wichtige, elementare Artikel über die Erziehung. Ich zitiere Artikel 6 Absatz 1: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Weiter heißt es in Absatz 2 – und das ist ganz entscheidend –: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (Beifall bei der AfD) Hier haben wir unterschiedliche Weltanschauungen. Deshalb führe ich diesen Artikel aus dem Grundgesetz an. Ihr Versuch, Ganztagsbetreuung erst mal auf freiwilliger Basis einzuführen, ist aller Ehren wert; das Angebot muss da sein. Aber wir kennen Sie und erwarten, dass Sie das über kurz oder lang verpflichtend einführen werden. Es liegt in den Genen der Grünen und der Roten, dass sie die Menschen von der Wiege bis zur Bahre politisch begleiten und bilden wollen. Und dem stellen wir uns entschieden entgegen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ge- nau das ist der Punkt! Und die CDU schaut da nur zu! – Abg. Sascha Binder SPD: Jesses Gott!)
Muhterem Aras
Nun erteile ich Herrn Staatssekretär Schebesta für die Landesregierung das Wort.
Volker Schebesta
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich für die Landesregierung seitens des Kultusministeriums auf einige in der Debatte angesprochene bildungspolitische Punkte eingehen. Eines möchte ich zur Diskussion über die Instrumentarien zur Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern vorwegschicken. Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz hat darauf hingewiesen, dass es ein Weg ist, den der Bund jetzt oft beschritten hat, über Programmfinanzierungen den Ländern – zum Teil nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums – Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Aber wir sollten uns hier im Land darüber einig sein: Wenn Bund und Länder übereinstimmend feststellen, dass es für die Aufgabenerfüllung durch die Länder einer finanziellen Unterstüt- (Staatssekretär Volker Schebesta) zung des Bundes bedarf, ist es in der Struktur Deutschlands der erste Weg, dass dies über die Steuerverteilung geregelt wird und dann die Länder ihre Aufgaben in eigener Verantwortung erfüllen. Ich bitte Sie, Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Rülke – Sie haben angesprochen, Sie hätten Verständnis dafür, dass der Bund das Geld nicht im Haushalt der Länder verschwinden sehen will –: Wir sollten uns darüber einig sein, dass die Länder näher an der Problemlösung und der Erfüllung der Aufgaben sind, die ihnen im Föderalismus gegeben sind und für die sie verantwortlich sind, und dass wir die Aufgaben in eigener Verantwortung, in der Diskussion hier im Landtag, gut lösen können. Für die Aufgabenerledigung brauchen wir daher kein Kontrollinstrumentarium des Bundes. Es wäre gut, wenn wir uns darüber aus den Ländern heraus einig wären und Sie es dann in der kommenden Legislaturperiode des Bundes als Regierungspartei auf Bundesebene – mit wem auch immer als führender Regierungspartei – (Abg. Andreas Deuschle CDU: Werden wir sehen!) aus Baden-Württemberg unterstützen würden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Zu den bildungspolitischen Punkten. Sie, Herr Dr. Rülke, haben die Frage, wie das in Baden-Württemberg auch finanziell umgesetzt wird, angesprochen. Wir, die Landesregierung, das Kultusministerium, werden natürlich mit den kommunalen Landesverbänden und den freien Schulen dazu Gespräche führen. Dafür haben wir jetzt nicht zu viel Zeit, weil das Jahr 2026 dann doch schneller kommt, als man es vielleicht von der Zahl her erwartet. Der Bundestags- und der Bundesratsbeschluss stammen vom September. Erst seitdem steht fest, wie viel Geld es von Bundesseite für die Aufgabenerfüllung durch die Länder tatsächlich gibt. Damit kennen wir jetzt den Zahlen nach die Grundlage der Finanzverteilung; weitere Konkretisierungen wird es brauchen. Wir werden auf Landesebene die Grundlage für die Entscheidungen, die notwendig sind, mit den Beteiligten gut vorbereiten und entsprechend zu guten Lösungen im Land kommen. Ein weiterer Punkt ist das Thema „Flexible Angebote“. Herr Fraktionsvorsitzender Stoch, Sie haben völlig recht: Es gibt fundamentale Unterschiede zwischen Ganztagsschule und flexiblen kommunalen Betreuungsangeboten. Ein Unterschied ist tatsächlich, dass das pädagogische Konzept ein anderes ist und dass uns die Ganztagsschule ganz andere Möglichkeiten in der Unterstützung für mehr Bildungsgerechtigkeit bietet. Völlig richtig: Damit wir ein einheitliches Arbeiten in Baden-Württemberg haben, damit wir Impulse für die bestehenden Ganztagsschulen geben und damit wir auch für die weiteren Schritte etwas vorzeichnen, haben wir den Qualitätsrahmen Ganztagsschule auf den Weg gebracht. Es ist aber auch ein fundamentaler Unterschied, wie die Eltern, wenn sie nach Betreuungsangeboten fragen, Antworten in der Betreuungslandschaft in Baden-Württemberg suchen. Es ist so, dass die Eltern flexible Betreuungsangebote sehr stark nachfragen, dass wir sie einrichten und sie dauerhaft bleiben. Diese Betreuungsangebote sind an verschiedenen riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Stellen auch ein Einstieg dafür, sich auf den Weg zur Ganztagsschule zu machen. Deshalb war es für die Entwicklung im Land nicht besonders geschickt, dass neue kommunale Betreuungsangebote im Zuge der Regelung im Jahr 2014 keine Landesbezuschussung mehr erfahren haben (Abg. Andreas Stoch SPD: Das war der Wunsch der Kommunen!) und nur die Ganztagsschule in § 4 a des Schulgesetzes verankert worden ist. Das haben wir in der vergangenen Legislaturperiode geändert, (Abg. Andreas Stoch SPD: Fehler!) weil es diesen Bedarf gibt. Dieser Bedarf ist keiner – auch wenn Sie jetzt „Fehler“ gesagt haben –, den wir politisch festlegen oder von dem wir nur meinen, dass es ihn gibt, sondern er kommt für Baden-Württemberg auch in den Erhebungen deutlich zum Ausdruck. Das Deutsche Jugendinstitut hat in seinem Kinderbetreuungsreport 2020 noch einmal die Besonderheit betont, dass in Baden-Württemberg als einzigem Land bei der Frage von verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung, wie es bei uns heißt, eine deutlich stärkere Nachfrage besteht als beim Hort und bei der Ganztagsschule. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) Es macht doch keinen Sinn, dies zu negieren und zu sagen: „Das spielt für uns keine Rolle; man wird mit den Ganztagsangeboten schon lernen, dass sie das Bessere sind“, (Beifall des Abg. Andreas Deuschle CDU) sondern wir müssen auch auf diesen Bedarf reagieren – ohne den anderen zurückzustellen. Deshalb haben wir das so auf den Weg gebracht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Der letzte Punkt, auf den ich eingehen will, ist das Thema Fachkräftegewinnung. Auch dieses Thema – so könnte man in zeitlicher Hinsicht meinen – spielt ja erst im Schuljahr 2026/2027 eine Rolle. Dann wächst es auch erst einmal auf. Wer aber weiß, dass es eben auch die Ausbildungsdauer gibt, und sie mit einrechnet, weiß auch, dass man schnell reagieren muss. Aber das ist nicht der einzige Grund, warum wir im Koalitionsvertrag, schon bevor die abschließende Entscheidung zum Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung getroffen worden ist, das Thema Fachkräftegewinnung im Bereich der Kinderund Jugendhilfe deutlich in den Blick genommen haben. Denn wir haben schon jetzt – unabhängig vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen – einen Bedarf an weiteren Fachkräften in der frühkindlichen Bildung. Deshalb werden wir die Fachkräftegewinnung weiter stützen, so wie uns das in der Vergangenheit gelungen ist. Denn wir haben in zehn Jahren fast eine Verdopplung der Zahl der pädagogisch Tätigen in Baden-Württemberg erreicht. Das ist eine große Leistung der Träger, derjenigen, die sich um die Ge- (Staatssekretär Volker Schebesta) winnung von Fachkräften kümmern, und eben auch von uns, die wir das mit finanziellen Mitteln deutlich unterstützen. Und so werden wir auch die Herausforderung, weiteres Personal zu gewinnen, das jetzt noch darüber hinausgeht – – Wir haben mit PIA, mit sozialpädagogischer Assistenz, mit unterschiedlichen Ausbildungsgängen den Katalog von Angeboten schon sehr stark ausgeweitet. Wir strengen uns darüber hinaus weiter an, den bestehenden Bedarf zu decken. Dazu werden wir dann genauso gute Lösungen finden, wie das in der Vergangenheit der Fall war. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das ist eine große Aufgabe. Packen wir sie im wichtigen Interesse an einer guten Bildung, an guten Grundlagen für die Kinder in Baden-Württemberg an. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Muhterem Aras
Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Hasskriminalität in Baden-Württemberg – Drucksache 17/573 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Nun erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE Herrn Abg. Hildenbrand.
Oliver Hildenbrand GRÜNE
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Irgendetwas stimmt nicht. Irgendetwas ist in unserer Gesellschaft ins Rutschen geraten. Der Ton der öffentlichen Debatte wird immer rauer und brutaler. Die Grenzen des Sagbaren werden durch kalkulierte Ausrutscher und inszenierte Tabubrüche verschoben. Und die Wellen des Hasses sind in der Pandemie sogar noch aggressiver geworden als zuvor. Um es ganz klar zu sagen: Wir dürfen uns damit nicht abfinden, und wir dürfen uns niemals daran gewöhnen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Denn das alles bleibt nicht ohne Folgen. Aus hasserfüllten Gedanken werden hasserfüllte Worte. Aus hasserfüllten Worten werden hasserfüllte Taten. Im Jahr 2020 wurden in Baden-Württemberg insgesamt 746 politisch motivierte Straftaten im Bereich der Hasskriminalität registriert. Und das ist nur die Spitze des Eisbergs, denn die Dunkelziffer ist extrem hoch. Diese Straftaten, ob sie antisemitisch, rassistisch oder queerfeindlich motiviert sind, haben eine ganz gefährliche Gemeinsamkeit: Sie richten sich nicht nur gegen Menschen als Individuen, sondern sie zielen gleichzeitig darauf ab, ganze Beode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 völkerungsgruppen einzuschüchtern. Hasskriminalität erzeugt nicht nur individuelles Leid, sondern richtet auch gesellschaftlichen Schaden an. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Hass und Hetze treffen nicht alle Menschen gleichermaßen, aber sie gehen uns alle gleichermaßen etwas an. Wenn eine Flüchtlingsunterkunft mit Hakenkreuzen beschmiert wird, dann ist das nicht nur ein Problem für die Geflüchteten. Wenn ein lesbisches Paar auf offener Straße beschimpft wird, dann ist das nicht nur ein Problem für die Regenbogen-Community. Wenn ein Jude mit Kippa bespuckt wird, dann ist das nicht nur ein Problem für die jüdische Gemeinde. Das sind Angriffe auf das Zusammenleben in unserer offenen Gesellschaft. Das sind Angriffe auf unsere Demokratie. Deswegen sind wir alle gefordert, dagegen aufzustehen. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Die vorliegenden Zahlen zur Hasskriminalität in Baden-Württemberg zeigen eindeutig: Hass und Hetze kommen ganz überwiegend von rechts. Rechtsextremismus ist die größte Gefahr für unsere Freiheit und unsere Sicherheit. (Abg. Ruben Rupp AfD: Was ist mit den Todeslisten, die gegen rechte Politiker unterwegs sind? Was ist damit? Ist das kein Hass?) – Wissen Sie, ich wundere mich nicht über Ihre Zwischenrufe, denn Sie fühlen sich von dem, was ich sage, völlig zu Recht angesprochen. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP) Sie sind diejenigen, die diesen gesellschaftlichen Klimawandel betreiben, indem Sie daran arbeiten, ein gesellschaftliches Klima der Enthemmung, der Feindseligkeit und der Verrohung zu etablieren, weil genau das Ihr politisches Geschäftsmodell ist. Aber Sie werden nicht verhindern, dass ich die Gefahr, die von Ihnen ausgeht, hier klar benenne. Und Sie werden nicht verhindern, dass wir gegen diese rechte Gefahr entschieden vorgehen. (Beifall bei den Grünen, der SPD und der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Rupp?
Oliver Hildenbrand GRÜNE
Nein, ich möchte mit meinen Ausführungen fortfahren. (Abg. Ruben Rupp AfD: Austeilen, nicht einstecken!) Es ist beängstigend und beschämend, wenn sich Menschen in unserem Land nicht sicher fühlen können, weil sie aufgrund ihres Aussehens oder ihres Namens, aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Religion zur Zielscheibe von Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt werden. Deshalb ist es ein starkes Zeichen und ein wichtiger Schritt, dass die grün-schwarze Landesregierung einen Kabinettsaus- (Oliver Hildenbrand) schuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ eingesetzt hat, um diesen Entwicklungen entgegenzuwirken – mit klarer Haltung und vielfältigen Maßnahmen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Im grün-schwarzen Koalitionsvertrag für Baden-Württemberg haben wir vereinbart, einen ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Hasskriminalität aufzulegen. Wir werden Betroffene besser unterstützen, Polizei und Justiz stärker sensibilisieren und die Strafverfolgung effektiver gestalten. Es fängt aber schon viel früher an. Wir müssen das gesellschaftliche Klima schützen und für ein respektvolles Miteinander eintreten. Eine Gesellschaft, in der Wörter wie „schwul“, „behindert“, „Gutmensch“ oder „Opfer“ als Schimpfwörter funktionieren, hat hier noch sehr viel zu tun. (Beifall bei den Grünen und der SPD, Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wo gehetzt und gehasst wird, muss unsere Demokratie wehrhaft dagegenhalten: mit einer starken Zivilgesellschaft, mit einer gut ausgestatteten und bürgernahen Polizei, mit einer gut ausgestatteten und handlungsfähigen Justiz. Es ist unsere Aufgabe, die Voraussetzungen dafür zu schaffen. Das sage ich auch mit Blick auf die anstehenden Haushaltsberatungen. Ich kann ankündigen: Wir werden hier klare Schwerpunkte setzen, beispielsweise mit der Stärkung der Antidiskriminierungsstelle des Landes, mit der Stärkung der Polizei und mit der Stärkung der Justiz. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Unser Ziel heißt: Zusammenhalt in Vielfalt. Eine freie und sichere Gesellschaft muss allen Menschen garantieren, ohne Angst verschieden sein zu können, (Abg. Carola Wolle AfD: Ich betone: allen!) zu jeder Zeit und an jedem Ort. Menschen sind unterschiedlich, aber ihre Rechte und ihre Würde sind gleich. Lassen Sie uns weiter daran arbeiten, dass dieses Versprechen für alle Menschen in Baden-Württemberg gilt. Herzlichen Dank. (Lebhafter Beifall bei den Grünen – Beifall bei der CDU und der SPD sowie Abgeordneten der FDP/ DVP)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Christian Gehring von der CDU-Fraktion.
Christian Gehring CDU
Sehr geehrter Herr Präsident! Es ist schon bezeichnend, dass die ganze rechte Außenbank hier nicht besetzt ist, wenn es um Hass und Hetze geht. Das ist unglaublich. (Beifall bei der CDU und den Grünen, Abgeordneten der SPD sowie des Abg. Nico Weinmann FDP/DVP) Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Hass und Hetze nehmen zu, und die vom Landeskriminalamt Baden-Württemberg erriode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 mittelten Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Im Jahr 2020 wurden insgesamt 746 Straftaten unter dem Oberbegriff „Themenfeld Hasskriminalität“ erfasst. Die allermeisten dieser Straftaten, nämlich 650 Delikte, wurden dem rechten Spektrum zugeordnet. Unter Hasskriminalität verstehen wir Postings im Internet, aber Hass kann auch anders transportiert werden, wie beispielsweise mittels der Tötungsfantasien gegenüber dem Leipziger Polizeichef, die von Linksradikalen auf einem Banner durch die Stadt getragen wurden. Gegen Hass und Hetze etwas zu tun ist ein gesamtgesellschaftlicher Auftrag. Ich bin froh, dass wir uns im Koalitionsvertrag klar dazu bekannt haben, hier aktiv zu werden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Von Hass und Hetze sind viele Menschen bei uns betroffen. Ich möchte hier aber die besonders alarmierenden Zahlen im Bereich des Antisemitismus hervorheben – mit 228 Straftaten im Jahr 2020. Denn gerade hier ist auch der Ursprung für Hass und Hetze zu finden. Schmähschriften gegen Juden sind so alt wie der Buchdruck. Die Frankfurter Soziologin Professorin Dr. Julia Bernstein wurde jüngst hier in Stuttgart mit dem Joseph-Ben-Issachar-Süßkind-Oppenheimer-Preis für ihre Forschungen ausgezeichnet. Der Namensgeber Süßkind Oppenheimer wurde übrigens als „Jud Süß“ wohl Teil einer der schlimmsten Hetzkampagnen gegen Juden überhaupt. Gemäß den alarmierenden Forschungsergebnissen von Frau Professorin Dr. Bernstein fühlen sich 80 % der Jüdinnen und Juden in Deutschland von Judenhass bedroht und fühlen sich hier im Land nicht wohl. Das müssen wir uns mal auf der Zunge zergehen lassen. Das ist alarmierend, das ist schrecklich, das ist widerwärtig. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der FDP/DVP) Wir, das Land, haben eine besondere Aufgabe nicht nur in der Strafverfolgung. Wir müssen uns mit allen Mitteln, gerade auch durch Aufklärung und Bildung, diesen Herausforderungen entgegenstellen. Gerade uns Politikern kommt hier eine ganz besondere Vorbildfunktion zu. Wenn wir Hass und Hetze auch nur in Ansätzen vorleben, tragen wir öffentlichkeitswirksam dazu bei, Hass und Hetze salon- und gesellschaftsfähig zu machen. So, jetzt komme ich zu Ihnen. Die Bezeichnung der Nazizeit als „Vogelschiss“ in der deutsch-geschichtlichen Betrachtung ist nicht nur widerlich, sondern sorgt auch dafür, dass sich Hass und Hetze weiter ausbreiten und Verbrechen relativiert werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD) Jene besonders niederträchtige Aussage war übrigens kein Ausrutscher, wie die Äußerungen über das „Denkmal der Schande“ oder andere unterirdische Begriffe aus der AfD-Führung zeigen. Wir Parlamentarier aller Parteien sind aufgefordert, Vorbild zu sein und den Hass nicht zu befördern.
Daniel Born
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Stein von der AfD-Fraktion?
Christian Gehring CDU
Wenn er sich beeilt, dann ja. (Vereinzelt Heiterkeit)
Udo Stein AfD
Danke schön, Herr Kollege, für das Zulassen der Zwischenfrage. Ich möchte Ihnen die Frage stellen: Wenn Sie sich hier gegen Hass und Hetze aussprechen – – Wir distanzieren uns ja gegen rechte Gewalt sowie gegen linke Gewalt. Aber wenn ich dann sehe, wie wir hier Hunderttausende Menschen in unser Land lassen, die den Antisemitismus mit der Muttermilch aufgesaugt haben, (Zuruf von der SPD: Oh!) die aus Regionen kommen, die wahnsinnig israelfeindlich sind, (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) und Sie diese Neubürger massenhaft zu uns ins Land lassen: Wie stehen Sie denn zu diesem Hass und dieser Hetze, die Sie mit zu verantworten haben? (Beifall der Abg. Carola Wolle AfD)
Christian Gehring CDU
Jeder, der bei uns Hass und Hetze sät – jeder! –, (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Das ist so!) ist nicht willkommen, und wir werden auch ganz klar gegen jede Form von Antisemitismus sein, egal, von wem, ob von der AfD oder von wem auch immer. Das ist ganz klar zu betonen. (Beifall bei der CDU, den Grünen und der SPD so- wie des Abg. Frank Bonath FDP/DVP – Abg. Caro- la Wolle AfD: Und warum hetzen Sie dann von diesem Pult zu uns? Warum? Das ist Hetze! – Unruhe) – Das ist kein Dialog zwischen uns beiden. Ich halte hier gerade eine Rede. Wir können danach gern einmal darüber sprechen.
Daniel Born
Herr Abgeordneter, Sie setzen jetzt am besten die Rede fort. – Ich darf wirklich bitten, hier keine Hetzvorwürfe vorzubringen.
Christian Gehring CDU
Wir Parlamentarier aller Parteien sind aufgefordert, Vorbild zu sein und den Hass nicht zu befördern. Denn auch eloquente unterhaltsame Demokraten wie unser Jubilar von der FDP/DVP müssen wissen, wann und wie etwas gesagt werden kann und sollte und wann besser nicht. Auch Volkssturmvergleiche haben in einer Plenarrede nichts zu suchen. Das führt nur zu einer Verrohung des parlamentarischen und gesellschaftlichen Klimas. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Um es klar zu sagen: Ich finde eine lebendige Debatte, in der es auch rustikal hergehen darf, sehr unterhaltsam und in einer ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Demokratie auch wichtig. Aber wir haben in der Politik auch Verantwortung. Wir alle haben gesehen, wie etwa der muskulöse Daumen des ehemaligen Präsidenten Trump den Zorn und die Unbeherrschtheit von ihm auf Twitter verbreitet hat. Dieser Tastaturhasardeur hat in der Gesellschaft der USA großen Schaden angerichtet. Auch bei uns bedrohen Hass und Hetze unsere freie und offene Gesellschaft. Umso dankbarer bin ich, dass wir dieses Problem überfraktionell angehen werden. Denn wir, das Parlament, sind aufgefordert, gemeinsam an einer Besserung zu arbeiten. Jede Art von Hasskriminalität und Hatespeech hat keinen Platz bei uns. Danke. (Beifall bei der CDU und den Grünen)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Sascha Binder für die SPD-Fraktion. (Zuruf von der AfD: Oje! – Abg. Daniel Andreas Le- de Abal GRÜNE zu Abg. Sascha Binder SPD: Die freuen sich schon auf dich!)
Sascha Binder SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Hass ist Gift, Gift für unsere Demokratie, Gift für unsere Gesellschaft, und hat zu vielen Gewalttaten in diesem Land geführt. Ich erinnere an die NSU-Morde, ich erinnere an den vor Kurzem geschehenen Mord an dem Mitarbeiter einer Tankstelle in Idar-Oberstein. Am Anfang steht das Wort, der Hass, und am Ende stehen Gewalt und Tod. Wir haben die Verantwortung, dass wir gegen solche Worte vorgehen, ob sie hier im Parlament fallen, ob sie in den sozialen Netzwerken fallen oder zu Hause am Küchentisch oder im Verein oder in der Kirche. Überall dort, wo auch nur im Ansatz Hass Teil einer Diskussion ist, haben wir die Verantwortung, dagegen vorzugehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU)
Daniel Born
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Stein von der AfD-Fraktion?
Sascha Binder SPD
Ich glaube, der Kollege Stein hat bereits alle Fragen beantwortet bekommen. (Abg. Udo Stein AfD: Nein, nein! Das ist jetzt spezi- ell! Ich hätte schon noch was!)
Daniel Born
Das ist jetzt kein Dialog, sondern Sie haben eine Anfrage gestellt, und die ist beantwortet worden.
Sascha Binder SPD
Mit Erlaubnis des Präsidenten – ich frage bewusst um Erlaubnis – werde ich nun aus Beiträgen in sozialen Medien und E-Mails an eine junge Frau zitieren, die als Sozialbürgermeisterin von Tübingen Verantwortung in einer Kommune in Baden-Württemberg trägt. Zitat: Dann werden auch Sie, sosehr ich Sie schätze, ein übles ausgebranntes hässliches Ziegentier sein. (Sascha Binder) Zitat: Ich bin nicht für das Patriarchat, aber auch nicht für die Bevorzugung von Frauen für Jobs und politische Ämter wegen ihres Unterleibs. Das Gehirn und Fähigkeiten sollten entscheidend sein. Zitat: Ich möchte fähige Politiker und keine hochgebumsten Sex Girls. Zitat – als Teil eines solchen Kommentars –: „unbefriedigte Gänse“. Und so weiter und so fort. Die Person, die diese Kommentare in vielfacher Form auf sozialen Medien und per E-Mail versendet hat, ist bekannt. Die Adresse ist bekannt. Anzeige wurde erstattet – und die Ermittlungen wurden eingestellt aufgrund mangelnden öffentlichen Interesses. Meine Damen und Herren, wir haben nicht nur als Gesetzgeber, sondern auch als Haushaltsgesetzgeber dafür Sorge zu tragen, dass die Gesetze, die wir hier beschließen, auch umgesetzt werden können. Deshalb müssen wir für mehr Sensibilität und für mehr Personal, auch in der Justiz, sorgen, damit solche Dinge verfolgt werden. Denn das Signal vor allem an denjenigen, der diese Kommentare geschrieben hat, ist fatal: Die Einstellung des Verfahrens führt am Ende noch dazu, dass sich der Verfasser in dem bestätigt fühlt, was er sagt. (Beifall bei der SPD und den Grünen sowie Abgeord- neten der CDU und der FDP/DVP)
Daniel Born
Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Steyer von der AfD-Fraktion?
Sascha Binder SPD
Nein. – Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir demokratischen Fraktionen hier im was tun müssen. Ich weiß allerdings nicht, Kollege Hildenbrand, ob ein Kabinettsausschuss wirklich der Weisheit letzter Schluss ist. Wir haben Erfahrungen mit dem Kabinettsausschuss „Ländlicher Raum“ und mit dem Kabinettsausschuss „Digitalisierung“. Ich glaube, wir müssen handeln – handeln bei der Frage des Personals, handeln bei der Frage der Prävention. Und wir müssen auch eine Antwort im Landesmediengesetz geben und klären: Welche Aufgabe hat die LFK bezüglich der sozialen Medien? Darauf müssen wir hier im Parlament und muss die Regierung zügig eine Antwort geben – zügiger, als es, wie ich meine, ein Arbeitskreis in einem Kabinett tun kann. Wir sind bereit, daran mitzuwirken. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der FDP/DVP)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Nico Weinmann von der FDP/DVP-Fraktion. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021
Nico Weinmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wer Hass sät, muss Rechtsstaat ernten. Die Zahl der Straftaten im Bereich der Hasskriminalität, also der Straftaten, die durch gruppenbezogene Vorurteile motiviert sind, ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Dies kann und darf uns nicht kaltlassen. Denn die Geschichte lehrt uns eines: Die Verrohung durch Taten beginnt mit der Verrohung der Sprache. Viel zu oft haben wir erleben müssen, dass den verblendeten Worten brutale Gewalt folgt. Insofern ist es richtig und notwendig, dass wir der Hasskriminalität, dass wir dem Hass entschieden den Kampf ansagen. Dies ist leider bitter nötig. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen und der SPD sowie Abgeordneten der CDU) Wir haben auch in diesem Haus schon oft darüber gesprochen, und insofern ist es nur folgerichtig, dass im jüngsten Koalitionsvertrag von Grünen und CDU ein ressortübergreifender Aktionsplan vorgesehen ist, der z. B. die Schaffung weiterer Kompetenzen bei Polizei und Justiz vorsieht. Das ist absolut richtig und notwendig. Wir selbst haben seit Jahren die Forderung erhoben, gerade die Polizei materiell und personell auszustatten, um Kriminalität in vielen Bereichen, aber eben auch im Bereich der Hasskriminalität zu entdecken, zu detektieren und zu ermitteln. Auch die Justiz muss entsprechend ausgestattet werden, damit nicht ein Flaschenhals entsteht, wenn es um die Bekämpfung von Hass geht. Deswegen haben wir auch gefordert, die Schwerpunktstaatsanwaltschaften Cybercrime in Mannheim und Stuttgart zu stärken sowie in einigen Gerichten im Land Kammern mit Spezialzuständigkeit für Cybercrime und Hasskriminalität einzurichten. Wir haben heute Vormittag vernommen, dass das Justizministerium in Zusammenarbeit mit dem Innenministerium der Justiz einen Leitfaden an die Hand geben möchte, um die Aufdeckung und Verfolgung von antisemitischem Hass zu unterstützen. Das ist sicherlich ein richtiger Schritt. Er kommt spät, aber er kommt. Das ist ein wichtiges Zeichen, um tatsächlich ein klares Signal in die Justiz zu senden. Herr Kollege Binder, Sie haben es angesprochen: Das öffentliche Interesse bei Hasskriminalität zu verneinen halte ich für grundsätzlich falsch. Da muss sich auch in der Wahrnehmung etwas ändern. Gerade diese Spezialzuständigkeit bei den Gerichten wird dadurch begründet – wenn man sich die Kommentare zu Gewaltdarstellungen, zu Volksverhetzung oder auch zum öffentlichen Auffordern zu Straftaten anschaut –, dass diese Bereiche sehr komplex sind. Oftmals ist dies aufgrund der fehlenden konkreten Hinweise auch nur sehr schwer zu ahnden. Der Koalitionsvertrag sieht weiter vor, die Mandatsträger und Justizbediensteten besser zu schützen, bessere Meldemöglichkeiten zu etablieren. Das ist richtig. Insofern unterstützen wir dies. Aber von herausragender Bedeutung ist es – ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Punkt –, die Medienkompetenz insbesondere bei jungen Menschen zu erhöhen, aber auch – das sollten wir alle verinnerlichen – auf eine Diskussionskultur, (Nico Weinmann) eine Debattenkultur hinzuwirken, die auch eine abweichende Meinung achtet und von einem respektvollen Umgang miteinander getragen ist. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei der AfD) Denn letztlich gilt: Wenn wir diese Diskussion nicht zulassen, führt dies automatisch in ein Ausweichen in den vermeintlich anonymen Bereich des Internets. Das kann uns auch aus gesellschaftspolitischer Sicht nicht gleichgültig sein. In diesem Sinn, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns nicht länger zuschauen, lassen Sie uns nicht länger nur darüber reden, sondern lassen Sie uns den Kampf aufnehmen gegen Hass, Verleumdung, bewusste Falschinformation. Lassen Sie uns gemeinsam für Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit aufstehen! Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD sowie Abgeordneten der AfD)
Daniel Born
Das Wort erhält für die Landesregierung Herr Minister Strobl. (Abg. Udo Stein AfD: Bitte demokratisch bleiben!) – Entschuldigung. Ich habe die AfD vergessen. – Jetzt schaue ich in die Rednerliste: Für die AfD-Fraktion spricht nunmehr Herr Abg. Daniel Lindenschmid.
Daniel Lindenschmid AfD
Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Der Galgen steht bereit für Sie. Machen Sie Ihr Testament. Farbe war gestern, Hinrichtungen sind heute. Das ist ein Auszug aus einer Droh-E-Mail, die der baden-württembergische AfD-Direktkandidat Ingo Reetzke vor ein paar Wochen im Bundestagswahlkampf erhalten hat. In einer weiteren Morddrohung vor wenigen Tagen an ihn heißt es: Mach dir schon mal Gedanken, wie es sich anfühlen wird, wenn wir deinen Schweinekopf in einen Schraubstock einspannen und dann langsam zudrehen. Ganz langsam. Das, meine Damen und Herren, ist tatsächliche Hasskriminalität – wenn wir schon solche Gummibegriffe hier verwenden. (Beifall bei der AfD) Laut Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags gibt es nämlich für Hassrede und Hasskriminalität keine allgemeine Definition. Deswegen lehne ich die Verwendung dieser unpräzisen Begriffe eigentlich auch ab, weil sie so dehnbar sind, dass darunter alles und nichts verstanden werden kann – mit dramatischen Folgen für die Meinungsfreiheit, wenn Konzerne wie Facebook in vorauseilender Sorge um Strafzahlungen Meinungsäußerungen im Internet löschen, weil das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – kurz NetzDG – die Feststellung der Strafbarkeit präventiv an Social-Media-Konzerne ausgelagert hat. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Aber zurück zur vorliegenden Initiative der Fraktion GRÜNE bzw. zu der Stellungnahme der Landesregierung. Darin geht es neben fremdenfeindlichen, antisemitischen, rassistischen, antiziganistischen um viele weitere – auch deutschenfeindlich und christenfeindlich motivierte – Straftaten im Jahr 2020. In jeder abgefragten Kategorie ist die Anzahl der als rechts eingestuften Delikte um ein Vielfaches größer als alle anderen zusammen. Man höre und staune: Sogar in der Kategorie der deutschenfeindlichen und christenfeindlichen Straftaten führen Rechte die Statistik an. (Lachen bei der AfD) Zwei deutschenfeindliche und neun christenfeindliche Straftaten wurden jeweils dem sogenannten Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ zugeordnet. Ich habe mir nach dem Eingang der Stellungnahme zu diesem Antrag erlaubt, die Hintergründe dieser Einordnungen in einer gesonderten Kleinen Anfrage zu erfragen. Jetzt halten Sie sich fest: Als „rechtsmotiviert“ wird hier z. B. eingeordnet, dass auf einem Feldweg ein Hakenkreuz und die Worte „I FUCK gERMAN“ gesprüht wurden. (Lachen bei der AfD) Ebenfalls wird als „rechtsmotiviert“ eingeordnet, dass im Innenraum einer Kirche drei seitenverkehrte Hakenkreuze an die Wand gemalt wurden. Meine Damen und Herren, allein diese zwei Beispiele zeigen, wie lächerlich eine solche Einordnung in die Statistik an dieser Stelle ist. Dazu kommt – seit vielen Jahren bekannt, aber noch immer nicht behoben –, dass sogenannte Propagandadelikte nur auf der einen Seite existieren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Blen- ke CDU) Wird ein Hakenkreuz gesprüht, dann gilt das als „PMK – rechts“. Werden das Anarchisten-A oder Hammer und Sichel irgendwo hingeschmiert, dann gilt das – ja, genau – als gar nichts, weil strafrechtlich nicht relevant – obwohl dies genauso ein Massenmördersymbol wie das Hakenkreuz ist. (Beifall bei der AfD) Nicht einmal das RAF-Symbol, ein fünfzackiger Stern mit Maschinenpistole, ist strafbar; es geht demnach auch nicht in die „PMK – links“ ein. Stellt sich beispielsweise ein 19-jähriger Afghane auf eine Bierbank und zeigt den Hitlergruß, wie 2018 geschehen, geht dies ebenfalls in die „PMK – rechts“ ein, wie die Polizei bestätigt. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Ja, natür- lich!) Wir reden hier also bei Lichte betrachtet über ein kaum bis gar nicht aussagekräftiges Zahlenwerk, anstatt uns auf das Wesentliche zu besinnen: Straftaten müssen verfolgt werden, egal, ob sie von linken, von rechten oder sonstigen Extremisten begangen werden – (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ge- nau!) und das unter Anwendung gleicher Maßstäbe. (Daniel Lindenschmid) Erst vor wenigen Tagen wurde auf der bekannten Internetseite „Indymedia“ ein Mordaufruf gegen 53 mit Namen und Adressen genannte AfD-Politiker veröffentlicht, garniert mit einer Anleitung zum Bombenbau und der Aufforderung: „Töten wir die Schweine der AfD mittels Sprengstoff!“ Auf dieser Internetseite werden regelmäßig u. a. Bekennerschreiben zu linksextremistischen Attacken veröffentlicht, ohne dass das Politik, Medien oder die Statistik der PMK interessieren würde. Meine Damen und Herren, wenn Sie den Kampf gegen das, was Sie Hassrede oder Hasskriminalität nennen, ernst nehmen, dann sorgen Sie endlich dafür, dass Oppositionelle in Deutschland nicht mehr um ihre körperliche Unversehrtheit, ja um ihr Leben fürchten müssen, nur weil sie eine vom Mainstream abweichende Meinung vertreten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Das Wort für die Landesregierung erhält Herr Minister Strobl. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Zunächst, Herr Präsident, möchte ich etwas richtigstellen, damit nicht das, was der Vorredner hier in die Welt gesetzt hat, falsch stehen bleibt. Ich habe die Erfassungspraxis in Baden-Württemberg bereits vor einigen Jahren geändert. Bei uns ist völlig klar, dass bei der politisch motivierten Kriminalität in der Polizeilichen Kriminalstatistik bei Straftaten, bei denen die extremistische Motivation nicht klar ist, keine automatische Zuordnung zum Rechtsextremismus oder zum Linksextremismus erfolgt. Vielmehr wird das in die Kategorie „nicht zuordenbar“ aufgenommen. Das heißt also beispielsweise: Ein Hakenkreuz, das irgendwo aufgesprüht wird und bei dem nicht klar ist, ob das aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus geschieht, ebenso wie ein Hitlergruß, bei dem nicht klar ist, ob dieser aus einer rechtsextremistischen Motivation heraus gezeigt wird, wird bei uns nicht unter „Rechtsextremismus“ verortet, sondern unter „nicht zuordenbar“. Das ist in anderen Ländern anders; ich habe aber auch auf der letzten Innenministerkonferenz dafür geworben, dass die Praxis Baden-Württembergs von den anderen Ländern übernommen wird. Erwecken Sie also bitte nicht den Eindruck, dass dies in Baden-Württemberg so wäre wie in anderen Ländern. Das haben Sie hier falsch dargestellt. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD) So viel zu den Fakten.
Daniel Born
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Baron? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Diese eine, ja.
Daniel Born
Herr Abg. Baron. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021
Anton Baron AfD
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Frage lautet: Wenn nun solche linken Spinner ein Hakenkreuz auf ein AfD-Plakat sprühen würden, wo würde das dann eingeordnet werden? (Abg. Udo Stein AfD: Bei der AfD vermutlich! – Weiterer Zuruf von der AfD) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Wenn das eine linksextremistisch motivierte Straftat ist, ist sie im Bereich des Linksextremismus motiviert. (Abg. Udo Stein AfD: Das sagt alles über Ihre An- sicht! – Weitere Zurufe – Unruhe)
Daniel Born
Moment, Herr Minister, Entschuldigung! – Frau Abg. Wolle, Herr Abg. Stein, gerade hat doch Ihr Fraktionskollege eine Frage an den Innenminister gestellt, und er bekommt eine Antwort. Wie wäre es denn, wenn Sie zuhören? (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Das gilt auch für die anderen im Haus. – Herr Minister. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Wenn die Ermittlungsbehörden feststellen, dass es eine linksextremistische Motivation gibt, wird es im Bereich des Linksextremismus gezählt. (Abg. Winfried Mack CDU zu Abg. Anton Baron AfD: Können Sie folgen? – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) Wenn nicht feststellbar ist, aus welcher politischen Richtung – – Herr Abgeordneter, sind Sie an der Antwort interessiert, oder – – (Abg. Thomas Blenke CDU: Entschuldigung, ich ha- be ihn abgelenkt!) – Aber Sie müssen sich ja nicht ablenken lassen. (Heiterkeit – Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt!) Sie sind doch ein frei gewählter Abgeordneter. (Heiterkeit) Also, zum dritten Mal: Wenn die Ermittlungsbehörden feststellen, dass eine linksextremistische Motivation vorliegt, wird es im Bereich des Linksextremismus gezählt, ansonsten kommt es bei uns in Baden-Württemberg in die Kategorie „nicht zuordenbar“. (Abg. Winfried Mack CDU: Da kann auch Dumm- heit dabei sein! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Wie bei so vielem! – Weitere Zu- und Gegenrufe von Abgeordneten der CDU und der AfD) – Wissen Sie, wenn ich Sie bei einer solchen Debatte beobachte und die Zwischenrufe höre, fühle ich mich immer an (Minister Thomas Strobl) den Schriftsteller Max Frisch aus unserem Nachbarland Schweiz erinnert, der das Stück „Biedermann und die Brandstifter“ geschrieben hat. (Oh-Rufe von der AfD) Seither wissen wir, dass die Biedermänner in den karierten Jacketts so schlimm sind wie die Brandstifter. (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Anton Ba- ron AfD: Und das als Minister!) Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Gift gibt es in verschiedenen Aggregatzuständen. Flüssiges kann giftig sein, Gasförmiges, auch Festes; und es gibt auch Gift durch Worte und Taten. (Abg. Bernd Gögel AfD: Das haben wir gerade er- lebt! – Gegenruf des Abg. Udo Stein AfD: Genau!) Worte und Taten, die Hass und Hetze in unsere Gesellschaft transportieren, wirken giftig, toxisch, und zwar nicht nur für die unmittelbar Betroffenen, sondern für unser ganzes Gemeinwesen. Immer stärker geschieht dies virtuell: Absurde Mythen, gefährliche Vorurteile, verrohte und gewalttätige Sprache verbreiten sich. In der Anonymität des Internets erhöht sich ständig die Dosis von Hass und Gift. Diese giftigen Dosen fügen einzelnen Menschen seelisches Leid zu oder hetzen Menschen gegeneinander auf. So schrecklich giftige Worte sind – die große Gefahr liegt darin, dass den Worten oft Taten folgen. Es beginnt aber nicht erst bei den Worten. Ganz entscheidend ist, dass wir nicht weghören und nicht wegschauen, weder im Netz noch sonst im Leben. Das ist dieser Landesregierung wichtig. Wir schauen nicht weg. Wir schauen hin. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Der Anschlag auf die Synagoge in Halle jährt sich übermorgen zum zweiten Mal. Wenn Sie mich, meine sehr verehrten Damen und Herren, vor einigen Jahren gefragt hätten, ob ich mir vorstellen könne, dass in Deutschland auf Synagogen geschossen wird, versucht wird, Synagogen in Brand zu setzen, hätte ich wahrscheinlich zur Antwort gegeben: Nein, das ist in Deutschland nicht mehr vorstellbar. (Zuruf des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD) Doch Lukas Bärfuss hatte offensichtlich recht, als er schrieb: Der Antisemitismus war nie weg ... Der Kollege Christian Gehring hat zu Recht darauf hingewiesen, dass Jüdinnen und Juden in Deutschland kein angstfreies Leben führen können, (Abg. Udo Stein AfD: Ich habe nach dem Warum ge- fragt! – Zuruf von der AfD: Ja, warum?) Angst davor haben, ihre Kinder morgens in die Schule zu schicken, (Abg. Udo Stein AfD: Nicht wegen der AfD!) ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 dass es nicht möglich ist, in Stuttgart mit einer Kippa auf der Straße zu sein.
Daniel Born
Herr Minister – – Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Deswegen bin ich sehr dankbar, dass wir uns im Landtag von Baden-Württemberg und in der Landesregierung klar sind: Nie wieder brennen in Deutschland Synagogen. Nie wieder brennen in Deutschland Gotteshäuser. Dafür stehen wir. (Beifall bei allen Fraktionen)
Daniel Born
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Stein von der AfD-Fraktion? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Ja, bitte.
Udo Stein AfD
Vielen Dank, Herr Minister Strobl, für das Zulassen meiner Frage. – Ich stimme da voll und ganz mit Ihnen überein. Ich möchte Sie fragen, ob Sie wissen, in welchem Bundesland denn Demonstrationen stattfinden, auf denen massig Menschen durch die Straßen laufen und schreien: „Hamas, Hamas! Juden ins Gas!“ Ist das in Sachsen, was eine AfD-Hochburg ist, oder ist das in Berlin, wo Rot-Rot-Grün regiert? (Oh-Rufe von Abgeordneten der SPD – Zuruf von der AfD: Wo ist da der Aufstand?) Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Herr Abg. Stein, wir nehmen Verrohungen, Gewalttaten, egal, aus welcher Richtung sie kommen, egal, aus welcher Motivation heraus sie kommen, nicht hin. Antisemitismus beispielsweise gibt es aus einer linksextremistischen Motivation, zunehmend auch aus einer islamistischen Motivation heraus, aber der größte Teil der antisemitischen Straftaten ist eindeutig rechtsextremistisch motiviert. (Abg. Anton Baron AfD: Das stimmt überhaupt nicht!) Davor verschließen Sie die Augen, und ich bin froh, dass der Rest in diesem Hohen Haus und wir von der Landesregierung das nicht tun. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)
Daniel Born
Herr Minister? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Nein, Herr Präsident, das möchte ich gern abschließen. Es ist mir wichtig, dass wir keinen Unterschied machen, von welcher extremistischen Richtung aus der Hass geschürt wird. Ich wiederhole es: Egal, ob Linksextremismus, Rechtsextremismus oder Islamismus, das alles ist gleichermaßen verachtenswert und wird von uns bekämpft. (Beifall bei den Grünen und der CDU) (Minister Thomas Strobl) Wir nehmen auch das Netz in den Blick. Insgesamt wurden im letzten Jahr 746 Fälle von Hasskriminalität in Baden-Württemberg erfasst. Darunter sind 27 Gewaltdelikte und 228 antisemitische Straftaten, Tendenz leider steigend. Das Internet ist inzwischen das zentrale Medium zur Verbreitung von Hass und Hetze. Im Jahr 2020 wurden allein in Baden-Württemberg mit 313 Fällen über 40 % der Fälle der Hasskriminalität im Netz begangen. Deswegen schauen wir auch im Netz genau hin. Wir schauen auch im Netz nicht weg. Wir waren in der Vergangenheit nicht untätig. Mit vielen Maßnahmen bekämpfen wir entschlossen Antisemitismus, Rassismus und Rechtsextremismus – ja, jede Art von Extremismus –, Hasskriminalität und Hatespeech. Auch die Verschwörungsideologen, die Reichsbürger, die Selbstverwalter, auch die Querdenker haben wir im Blick. Ich habe, als im vergangenen Jahr die ersten Querdenkerdemonstrationen in Stuttgart waren, gesagt, dass wir das genau in den Blick nehmen. „Wehret den Anfängen!“, das ist die klare Richtung. Seit Dezember des vergangenen Jahres beobachtet das Landesamt für Verfassungsschutz die operative Ebene der Querdenker mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Baden-Württemberg war das erste Land, das den Verfassungsschutz in dieser Art und Weise eingesetzt hat. Andere Länder sind inzwischen gefolgt, der Bund ebenso, und es war richtig, dass wir das zu einem frühen Zeitpunkt gemacht haben, weil wir nicht wegschauen, sondern genau hinschauen, wenn es solche Entwicklungen gibt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Präventive Maßnahmen und eine entschlossene Strafverfolgung sind uns gleichermaßen wichtig. So hat die Landesregierung bereits die Strukturen bei den baden-württembergischen Sicherheitsbehörden optimiert, Präventionsprogramme wie „Zivilcourage im Netz“ geschaffen und konex, das Kompetenzzentrum gegen Extremismus, zu einer zentralen Drehscheibe zur Extremismusbekämpfung, zur Ausstiegsberatung und zur Eindämmung des Antisemitismus ausgebaut. Speziell für Amts- und Mandatsträger, die in das Fadenkreuz des Hasses geraten sind, haben wir eine zentrale Ansprechstelle beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg ins Leben gerufen. Im Dezember 2019 setzte die Landesregierung mit einem Sonderprogramm ein klares Zeichen gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität. Damit gelang eine wirkungsvolle personelle Verstärkung bei der Polizei mit 30 und beim Verfassungsschutz mit 25 zusätzlichen Stellen speziell für diesen Deliktsbereich. Ich bin den Koalitionsfraktionen außerordentlich dankbar, dass wir unsere Sicherheitsbehörden hier nachhaltig stärken konnten und dadurch noch genauer hinschauen können. Vielen Dank dafür.
Daniel Born
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Lindenschmid von der AfD? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Jetzt würde ich gern meine Ausführungen fortführen, Herr Präsident. All diese Maßnahmen werden natürlich fortgesetzt und weiterentwickelt, und dabei müssen die demokratischen Parteien alle Anstrengungen bündeln. Wir müssen Schulter an Schulter, Seite an Seite stehen. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 (Zurufe) Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung vom 16. September den Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ eingerichtet, dessen Vorsitz ich innehabe. In unserer ersten Sitzung, die noch für den nächsten Monat vorgesehen ist, werden wir gemeinsam die Weichen stellen, um derartigen Straftaten noch entschiedener entgegenzutreten. Wir werden beispielsweise auch einen ressortübergreifenden Aktionsplan gegen Hasskriminalität erarbeiten. Der Kabinettsausschuss wird unmittelbar beim Landeskriminaldirektor angesiedelt werden. Ich kann, ehrlich gesagt, die Kritik aus der Opposition nicht so ganz nachvollziehen, dass wir uns diesem Thema nun auch mit einem Kabinettsausschuss zuwenden. Insbesondere der Vorwurf, wir müssten an anderer Stelle etwas tun und nicht einen Kabinettsausschuss einrichten, also beispielsweise bei der Justiz mehr Stellen schaffen, kann ich nicht nachvollziehen vor dem Hintergrund, dass wir für den Haushalt 2022 über 450 zusätzliche Stellen bei der Justiz eingeplant haben, (Abg. Gabriele Rolland SPD: Wir kennen Ihren Haushaltsentwurf ja gar nicht! – Abg. Sascha Binder SPD: Er liegt ja nicht vor!) davon knapp 30 Stellen im Bereich der Bekämpfung der Hasskriminalität. Das haben wir im Übrigen auch in der Vergangenheit bei den Sicherheitsbehörden schon gemacht, auch bei der Justiz, und jetzt werden wir das im 2022er-Haushalt noch einmal wirklich kräftig tun. Wir sind also etwas weiter als Sie. Wir machen den Kabinettsausschuss, um ressortübergreifend Hass und Hetze bekämpfen zu können, wir stärken aber gleichzeitig unsere Sicherheitsbehörden und die Justiz, damit sie in diesem Bereich noch effizienter und effektiver arbeiten können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines ist glasklar: Wir brauchen auch in Zukunft jede und jeden Einzelnen, um den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken, zu zeigen, dass die Mehrheit der Menschen hinschaut und entschieden überall dort dagegenhält, wo Hass und Hetze gesät werden. Zivilcourage stärkt nicht nur die Opfer, sondern die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft und des Staates. Stehen wir zusammen und zeigen, dass in Baden-Württemberg kein Platz für Hass und Hetze und darin mündende Gewalt ist, ...
Daniel Born
Herr Minister, gestatten Sie eine Zwischenfrage? Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: ... – danke, nein –, für unsere gemeinsame sichere, freie Zukunft frei von Anfeindungen, Ressentiments, Hetze, Hass und anderem Gift, in Worten und in Taten, im realen Leben wie auch im Netz. Machen wir nicht den Fehler, der in den Zwanzigerjahren des vergangenen Jahrhunderts passiert ist, nämlich wegzuschauen, sondern schauen wir genau hin, und handeln wir weiter entschlossen und tatkräftig. Danke für Ihre Unterstützung. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Daniel Born
In der zweiten Runde hat Herr Abg. Oliver Hildenbrand von der Fraktion GRÜNE das Wort.
Oliver Hildenbrand GRÜNE
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf einen Punkt aus der Debatte möchte ich unbedingt eingehen; denn hierüber ärgere ich mich richtig. Die AfD versucht seit geraumer Zeit, mit ihrer vermeintlichen Verbundenheit mit dem Staat Israel und ihrer angeblichen Sorge um die Sicherheit der jüdischen Gemeinschaft in Deutschland zu punkten. (Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Ruben Rupp: Fridays for Future! Greta Thunberg!) An die AfD-Fraktion gerichtet: Ich möchte Sie auf einen Aufruf von jüdischen Organisationen und Verbänden in Deutschland verweisen, überschrieben mit dem Titel „AfD – keine Alternative für Juden!“. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Die klare Botschaft dieses Aufrufs: „Wir lassen uns von der AfD nicht instrumentalisieren.“ (Abg. Bernd Gögel AfD: Aber von den anderen Par- teien!) Ich zitiere weiter: Die Partei – die AfD – ist ein Fall für den Verfassungsschutz, keinesfalls aber für Juden in Deutschland. (Zurufe von der AfD) Sie haben ein Antisemitismusproblem in Ihren eigenen Reihen, Sie geben Hass und Hetze ein politisches Zuhause, (Abg. Udo Stein AfD: Sie hetzen doch schon wieder!) und Sie wollen Menschen gegeneinander aufbringen. Das haben Sie heute wieder mal deutlich gemacht. (Abg. Ruben Rupp AfD: Antisemitismus ist ein lin- kes Problem! Fangen Sie mal mit Greta Thunberg an!) Wir treten ein gegen Antisemitismus, egal, aus welcher Ecke er kommt. Das ist der große Unterschied. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Zurufe von der AfD) Herr Kollege Binder hat die Frage aufgeworfen, ob ein Kabinettsausschuss „Entschlossen gegen Hass und Hetze“ der Weisheit letzter Schluss sei. Herr Kollege Binder, nein, der Weisheit letzter Schluss ist er nicht. Aber er ist ein beherzter Auftakt für die Umsetzung eines ambitionierten Programms aus unserem Koalitionsvertrag, der Auftakt für die Umsetzung unserer klaren Agenda für ein respektvolles Miteinander in Baden-Württemberg. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 (Abg. Udo Stein AfD: Das hat man gerade gesehen!) Wir setzen auf eine starke Zivilgesellschaft, auf eine effektive Strafverfolgung und auf gezielte Prävention. Was heißt das konkret? Lassen Sie mich drei Punkte benennen. Wer Hasskriminalität bekämpfen will, muss Polizei und Justiz sensibilisieren. Deshalb werden wir das Thema Hasskriminalität noch stärker in der Aus- und Fortbildung von Polizei und Justiz verankern. Gerade im Hinblick auf den Opferschutz ist uns wichtig, dass wir die Perspektiven von Betroffenen und die Expertise aus der Zivilgesellschaft stärker in die polizeiliche und justizielle Arbeit einbeziehen. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Zweiter Punkt: Wer Hasskriminalität bekämpfen will, muss die Strafverfolgung effektiver gestalten. Wer hetzt und droht, muss mit Anklagen und Verurteilungen rechnen. Deshalb werden wir landesweit in jeder Dienststelle des polizeilichen Staatsschutzes eine Kontaktperson für die Bekämpfung von Hasskriminalität benennen. Außerdem soll die Bearbeitung von Fällen der Hasskriminalität in jeder Staatsanwaltschaft auf Dezernentinnen und Dezernenten konzentriert werden, die diesen Bereich schwerpunktmäßig bearbeiten. Wer Hasskriminalität bekämpfen will – mein dritter Punkt –, muss die Prävention verstärken. Es ist nicht zuletzt Aufgabe unserer Schulen, die Werte unseres demokratischen Miteinanders zu vermitteln (Abg. Ruben Rupp AfD: Aber nicht linke Werte!) und Wertschätzung im Umgang mit gesellschaftlicher Vielfalt zu fördern. Ich bin ganz fest davon überzeugt: Die Leitperspektive „Bildung für Toleranz und Akzeptanz von Vielfalt“ und auch die Leitperspektive „Medienbildung“ im Bildungsplan bieten ganz wichtige Ansatzpunkte, (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) um über Hasskriminalität und Hatespeech aufzuklären. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Was hat da die CDU alles erzählt!) Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, das wirksamste Mittel gegen Hass und Hetze ist Zivilcourage – das gilt im analogen Raum und auch im digitalen Raum. Wegschauen oder weghören gilt nicht; denn wenn Hass und Hetze auf Gleichgültigkeit oder sogar Akzeptanz stoßen, dann ist Demokratie in Gefahr. Wir alle tragen eine besondere Verantwortung dafür, sicherzustellen, dass Menschenfeindlichkeit nicht auf Schweigen trifft, sondern auf unseren klaren und entschiedenen Widerspruch stößt. Es liegt an uns allen, wie wir in unserer Gesellschaft miteinander umgehen und in welcher Gesellschaft wir leben wollen. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der FDP/DVP)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor bzw. die Redezeiten sind aufgebraucht. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/573. Der Antrag ist ein reiner Berichtsantrag und kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Punkt 2 der Tagesordnung ist damit erledigt. Ich rufe Punkt 3 der Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – KI made in BW – Schlüsseltechnologie für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land voranbringen – beantragt von der Fraktion der CDU Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechnet. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Ich darf die Mitglieder der Landesregierung bitten, sich ebenfalls an den vorgegebenen Redezeitrahmen zu halten. Startklar für die CDU-Fraktion ist Herr Abg. Winfried Mack. (Abg. Andreas Stoch SPD: Startklar! – Abg. Thomas Blenke CDU: Guter Mann!)
Winfried Mack CDU
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen vor drei großen, ja gewaltigen Herausforderungen. Zum einen ist das die Digitalisierung und darauf aufbauend das Thema „Künstliche Intelligenz“, zum Zweiten die Bewältigung des Klimawandels – darüber haben wir gestern intensiv diskutiert – und zum Dritten der demografische Wandel, den wir in Baden-Württemberg haben und sehr deutlich spüren. Die Zahl der älteren Menschen wächst immer schneller, und immer weniger jüngere Menschen rücken in den Arbeitsmarkt nach. Diese drei Herausforderungen können wir nur über Wirtschaftswachstum, über nachhaltiges Wirtschaftswachstum bewältigen. Deswegen brauchen wir ein Investitionsklima in unserem Land, das gerade auch die Themen Digitalisierung und „Künstliche Intelligenz“ voranbringt. Darum geht es jetzt auch in Berlin: Wie bekommen wir dieses Wirtschaftswachstum hin ohne neue Steuern, ohne neue Belastungen für die Wirtschaft? Denn wir brauchen die Wirtschaft, um die Probleme in unserem Land bewältigen zu können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das wichtige Thema ist das Thema Innovation. Da bin ich beim Thema „Künstliche Intelligenz“. Wir wollen künstliche Intelligenz als Wachstumsmotor vorantreiben. Baden-Württemberg ist hier gut aufgestellt, ist in vielen Bereichen Marktführer. Wir haben eine führende Rolle in Europa. Bei einem Besuch im Bundeswirtschaftsministerium in Berlin wurde uns gerade erst wieder gesagt, dass wir in Baden-Württemberg auch deshalb große Chancen haben – die USA sind zwar bei der künstlichen Intelligenz sehr weit, da sie das Ganze aus dem Verteidigungshaushalt finanzieren; bei den Chinesen kommt dies über den Bereich Sicherheitsüberwachung –, weil wir die kleinen und mittleren Unternehmen in ihrer Breite und riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Innovationskraft haben und hier jeweils KI mit draufsetzen können. Deswegen haben wir in Baden-Württemberg allerbeste Chancen, bei KI Marktführer in wichtigen Bereichen zu werden. KI, liebe Kolleginnen und Kollegen, bringt Fortschritt, und Fortschritt bringt Wachstum. Es geht um Fortschritt bei der Ressourceneffizienz, Fortschritt bei Verfahren und Möglichkeiten in der medizinischen Diagnostik, für mehr Effizienz in der Produktion, beim Bewältigen logistischer Herausforderungen und beim Thema Sicherheit. Wir haben also enorme Chancen durch KI. Diese Erkenntnis müssen wir in der Bevölkerung auch verdeutlichen und rüberbringen, damit die Ängste – auf die ich auch noch zu sprechen kommen werde – abgebaut werden. (Beifall bei der CDU) Beim Thema „KI und Digitalisierung“ kommt immer wieder die Frage auf: Geht uns die Arbeit aus, wenn wir immer mehr Digitalisierung und immer mehr künstliche Intelligenz haben? Ich möchte die Frage mit einem klaren Nein beantworten. Ich war am vergangenen Samstag bei der Eröffnung eines Altenpflegeheims. Der Pflegeheimleiter hat gesagt: „Das Wichtigste ist, dass das Thema KI auch schnell in den Pflegeheimen ankommt, weil wir zu wenig Personal haben. Wir können keine qualitative Pflege mehr leisten, wenn wir nicht Unterstützung über KI bekommen.“ Ich könnte noch viele andere Bereiche nennen, in denen wir KI brauchen, um Arbeitskräfte zu ersetzen, die uns fehlen. Deswegen bieten sich durch KI große Chancen. KI wird unser Leben verändern. Und da komme ich nun auch zu den Sorgen: Natürlich hat KI auch ethische Grenzen. Überall dort, wo menschliche Empathie wichtig ist, sollten Menschen die Arbeit ausfüllen. Ganz entscheidend ist, dass wir beispielsweise in der Medizin weiterhin unserem ethischen Kompass folgen. Es geht darum, dass wir gemeinsam die Verantwortung tragen – für die notwendigen Leitplanken, die wir selbstverständlich auch bei der KI einhalten sollten und einhalten. Wir, das Land Baden-Württemberg, sind bei KI gut unterwegs. Das Cyber Valley ist beispielsweise eine wichtige Initiative. Jetzt folgt mit dem KI-Park in Heilbronn eine Initiative des Wirtschaftsministeriums, die das Land mit 50 Millionen € unterstützt. Das wird kein Solitär sein, sondern wir werden im Bereich KI weitermachen und wollen KI in die Fläche bringen. Darüber wird nachher auch noch Kollegin Schweizer sprechen. Wir wollen, dass KI nicht nur bei den großen Unternehmen, sondern auch bei den mittelständischen Unternehmen im Land ankommt. (Beifall bei der CDU und des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE) Wir sind dem Wirtschaftsministerium sehr dankbar, dass es eine Bundesratsinitiative gestartet und durchgesetzt hat, damit wir im Bereich KI einheitliche und nachvollziehbare Regelungen für kleine und mittlere Unternehmen bekommen. Wir wollen natürlich, dass gerade der Mittelstand dadurch besonders profitiert. Künstliche Intelligenz ist kein Trend und kein Mittel zum Zweck. Mit dem Einzug menschlicher Intelligenz in vernetz- (Winfried Mack) te Systeme werden wir eine neue Dimension mit großem Wachstumspotenzial erreichen – Wachstum, das wir dringend brauchen, um die großen Herausforderungen unserer Zeit zu meistern. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wir haben gesehen, dass ihr euch bei eurer Klausurtagung auch mit dem Thema KI beschäftigt habt. Deswegen freuen wir uns auf die Zusammenarbeit. Wir freuen uns, dass ihr unsere Anträge auch und gerade bei den Haushaltsberatungen unterstützen werdet. (Lachen bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Thomas Blenke CDU) Wir werden das Thema KI in Baden-Württemberg zum Wachstumsmotor machen und zum Erfolg führen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der SPD)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Felix Herkens für die Fraktion GRÜNE.
Felix Herkens GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mein Vorredner hat es bereits gesagt: Künstliche Intelligenz ist eine Schlüsseltechnologie für Baden-Württemberg. Sie bietet riesige Chancen für unsere Wirtschaft, für den Klimaschutz, für unsere Gesellschaft. Sie stellt uns aber auch vor Herausforderungen. Mir ist es wichtig, zu sagen, dass wir hier nicht über eine Science-Fiction-Technologie sprechen; denn das, was wir seit vielen Jahren unter dem Oberbegriff KI verstehen, umfasst viele Technologien, die heute schon im Einsatz sind. Maschinelles Lernen ermöglicht es, Sprache und Bilder zu erkennen, Übersetzungen anzubieten und wiederkehrende Prozesse zu optimieren. Allein in dieser knappen Beschreibung wird deutlich, dass KI für große Bereiche unserer Wirtschaft und unseres Alltagslebens hoch relevant ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Künstliche Intelligenz ist der neue Innovationstreiber für alle Gesellschaftsbereiche. Umso wichtiger ist es, dass wir die Rahmenbedingungen für künstliche Intelligenz aktiv mitgestalten, damit Unternehmen die sich ihnen bietenden Chancen ergreifen können und wir aus den Potenzialen Nutzen ziehen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Einsatz künstlicher Intelligenz bedeutet gerade für die Unternehmen in unserem Land große Chancen. Wir im Land haben dieses Potenzial erkannt. Unter Federführung des Wissenschaftsministeriums haben wir mit dem Cyber Valley ein europaweit einmaliges Forschungszentrum für künstliche Intelligenz geschaffen. Hier verbindet sich die Expertise der Universitäten Stuttgart und Tübingen mit dem Know-how der Industriepartner. Exzellente Wissenschaft und Nachwuchsförderung, Grundlagenforschung und Anwendungsbezug sowie innovative Unternehmen und ein dynamisches Gründerumfeld kommen hier zusammen und entwickeln die Technologien von morgen. Im Verbund von Land, Wirtschaft, Wissenschaft und privaten Stiftern entstehen hier bahnbrechende Innovationen, die uns in die Zukunft führen. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Mit dem Cyber Valley haben wir einen Leuchtturm im Bereich KI etabliert, der international Strahlkraft hat. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen, wir tun bereits viel für die Förderung der künstlichen Intelligenz. Wir bleiben aber auch nicht stehen, sondern wollen die Entwicklung weiter aktiv begleiten und vorantreiben. Dafür bringen wir Forschung und Bildung zu künstlicher Intelligenz in unsere Hochschulen und Forschungsinstitute. Mit 180 KI- und Robotik-Professuren sind wir in Deutschland Spitzenreiter. Über das Förderprogramm KI BW haben wir zehn zusätzliche Juniorprofessuren an unseren Universitäten geschaffen. Dafür fördern wir gezielt hoch innovative Start-ups, z. B. mit dem Landesprogramm „Start-up BW“, dem CyberLab in Karlsruhe oder der Gründermotor-Initiative. Damit stellen wir die Infrastruktur, die innovative Gründerinnen und Gründer brauchen, und bieten Perspektive. So sorgen wir dafür, dass Baden-Württemberg zum idealen Standort für KI-Start-ups wird. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte Ihnen hier ein Beispiel geben, das mich wirklich nachhaltig beeindruckt hat: das Start-up Medicalvalues. Es kombiniert KI-Anwendungen mit medizinischem Forschungswissen in der Probenanforderung und -auswertung. Das bedeutet, dass Ärztinnen und Ärzte Krankheiten wie Fettstoffwechselerkrankungen, Gerinnungsstörungen oder Anämien früher erkennen und Patientinnen und Patienten schneller und gezielter behandeln können. Diesen Weg müssen wir konsequent weiter beschreiten und den neuen Ideen in Zukunftsfeldern die nötige Unterstützung geben. Dazu braucht es Austausch, Vernetzung mit der Wissenschaft und mit Unternehmen. Es ist gerade diese Stärke Baden-Württembergs, diese Nähe zwischen Wissenschaft und Anwendung, zwischen Transfer und der Praxis, die das Cyber Valley auf der Landkarte der Forschung zur künstlichen Intelligenz hell leuchten lässt. Damit Baden-Württembergs Stern am KI-Himmel noch heller und für alle sichtbarer leuchtet, fördert die Landesregierung jetzt einen Innovationspark KI in Heilbronn. Unternehmen sollen hier KI-basierte Produkte und Dienstleistungen optimal und in hohem Tempo entwickeln, testen und an den Markt bringen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Damit der Innovationspark KI seine volle Stärke entfalten kann, werden wir ihn gut in die vorhandenen Strukturen einpassen und diese gezielt ergänzen: das Cyber Valley, die Fraunhofer-Institute, die Max-Planck-Institute. Daher haben wir uns für ein transparentes und kriteriengeleitetes Standortauswahlverfahren eingesetzt, das auch die Vernetzung mit der bestehenden Forschungsexzellenz berücksichtigt. So schaffen wir ein einmaliges KI-Ökosystem und stärken das Qualitätssiegel „KI made in Baden-Württemberg“. Liebe Kolleginnen und Kollegen, künstliche Intelligenz bietet uns auch neue Möglichkeiten, die Klimakrise, die größte Herausforderung dieses Jahrhunderts, zu bewältigen. Sie bie- (Felix Herkens) tet Möglichkeiten, um beispielsweise Umweltverschmutzung früh zu erkennen. Ein weiteres erfolgreiches Beispiel für den KI-Standort Baden-Württemberg ist die Firma Disy, die am KIT ein System entwickelt, mit dem die Nitratbelastung des Grundwassers vorhergesagt werden kann. Erkenntnisse dieser Art sind essenziell, um Belastungen zu reduzieren und Umweltschäden zu verhindern. Intelligente Systeme helfen, Wachstum ressourcenschonend zu gestalten. Sie steigern die Effizienz und kommen damit Umwelt und Wirtschaft zugute. Denn künstliche Intelligenz kann helfen, den Schienenverkehr zu stärken, den Transport von Menschen und Gütern effizienter und ressourcenschonender zu gestalten. Aber die fortschreitende Digitalisierung birgt selbst ökologische Herausforderungen. Wir Grünen wissen, dass auch für den digitalen Bereich ökologische Standards geschaffen werden müssen. Rechenzentren benötigen enorme Mengen an Energie. KI-Technologie kann helfen, die Energieeffizienz von Rechenzentren zu steigern. Hierfür bereitet die Landesregierung den Weg, so treiben wir die Green-Hightech-Agenda voran. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Künstliche Intelligenz begegnet uns schon jetzt Tag für Tag in beinahe allen Lebensbereichen. Sie wird genutzt, um uns personalisierte Werbung anzuzeigen, Suchmaschinen lernen aus umfangreichen Daten, die wir nahezu täglich eingeben, intelligente Thermostate lernen aus unserem Nutzungsverhalten. Das sind nur einige wenige Beispiele. Aber genau darum müssen wir darauf achten, dass der Einsatz von künstlicher Intelligenz den Menschen in den Mittelpunkt stellt, dass Werte und Rechte wie die informationelle Selbstbestimmung und der Persönlichkeitsrechtsschutz von Anfang an in der technologischen Entwicklung berücksichtigt werden. Denn im Kern ist die künstliche Intelligenz die automatisierte Anwendung von mathematischen und statistischen Methoden auf große Datenmengen, um Muster zu erkennen und diese als Grundlage für Entscheidungen zusammenzufassen. Damit stellen sich aber auch Fragen nach der Robustheit dieses Verfahrens. Denn dass die Erkennung von Mustern robust funktioniert, ist zentral und absolut notwendig für die Sicherheit der Anwendungen. Fehler in der Auswahl geeigneter Trainingsdaten, in der Datengenerierung und -verarbeitung können zu gefährlichen Fehlfunktionen führen. Ebenso können Verzerrungen in den Trainingsdaten für eine KI-Anwendung dazu führen, dass strukturelle Diskriminierungen fortgesetzt werden. Lassen Sie mich das an einem Beispiel verdeutlichen. Ein Unternehmen hat in der Vergangenheit beispielsweise wenige Frauen befördert. Ein selbstlernendes System schließt aus den Daten, dass Frauen für die Jobs, die das Unternehmen anbietet, nicht geeignet sind. Die automatisierte Entscheidung über Bewerbungen reproduziert die Vergangenheit, und sich bewerbende Frauen erhalten einen Malus und werden bei der Einstellung nicht berücksichtigt. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Man sieht: KI-Anwendungen funktionieren nicht per se fehlerfrei. Für uns Grüne ist daher klar: Wir brauchen Rahmenbedingungen für den Einsatz von KI-Anwendungen, die die wirtschaftlichen Chancen auf der einen Seite und die klaren Anforderungen an den Schutz von Persönlichkeitsrechten und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung auf der anderen Seite berücksichtigen. Das sind diffizile Abwägungsentscheidungen. Datengetriebene Innovation und Datenschutz müssen Hand in Hand gehen. Nur so stellen wir sicher, dass künstliche Intelligenz auch wirklich den Menschen und dem Gemeinwohl dient. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Meine Damen und Herren, auf diesem Weg haben wir bereits einiges erreicht, aber es gibt keinen Grund, stehen zu bleiben. Künstliche Intelligenz soll der Wirtschaft neue Chancen eröffnen, den Menschen und dem Gemeinwohl dienen. Es geht darum, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Fortschritt miteinander zu verbinden. Dafür machen wir uns stark. Hierfür werden wir die richtigen Rahmenbedingungen setzen. Wir wollen, dass künstliche Intelligenz für eine nachhaltige Wirtschaft, für aktiven Klimaschutz und für eine bessere Gesundheitsversorgung eingesetzt werden kann. Lassen Sie uns gemeinsam hieran arbeiten. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Daniel Born
Der nächste Redner in der Debatte ist Herr Abg. Dr. Boris Weirauch von der SPD.
Dr. Boris Weirauch SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Nicht zum ersten Mal diskutieren wir hier im Haus im Rahmen einer Aktuellen Debatte über die künstliche Intelligenz und darüber, welche Chancen KI Baden-Württemberg bietet. Hier im Haus dürften wir uns einig sein, dass Baden-Württemberg mit seinen Hochschulen, seinen Forschungseinrichtungen, seinen innovativen Unternehmen und den bestens ausgebildeten Beschäftigten optimale Voraussetzungen mitbringt, um auch im Bereich der künstlichen Intelligenz erfolgreich zu sein. KI hat das Potenzial, unsere Wirtschaft, unsere Arbeitswelt und darüber hinaus unser Leben insgesamt zum Besseren zu verändern. KI hilft schon jetzt dabei, Krankheiten besser erkennen und behandeln zu können – Stichwort Hautkrebsfrüherkennung. KI unterstützt Unternehmen bereits jetzt dabei, Arbeitsprozesse zu vereinfachen und effizienter zu machen, beispielsweise in der Landwirtschaft, Stichwort Smart Farming, oder auch im Beschwerdemanagement von Versicherungen – um noch ein eher profanes Beispiel zu nennen. Insgesamt gibt es in beiden Bereichen der Wirtschaft, im Gesundheitssektor, in der Mobilität und darüber hinaus, enormes Potenzial für unser Land. Laut einer Studie des ZEW Mannheim aus dem Jahr 2020 können Unternehmen, die erfolgreich KI anwenden, eine um 1,3 Prozentpunkte höhere Umsatzrendite und damit insgesamt 25 % mehr Gewinn erwirtschaften. Das schafft Raum für Investitionen und sichert Wohlstand im Land. (Beifall bei der SPD) (Dr. Boris Weirauch) Ob wir dieses Potenzial ausschöpfen, hängt aber davon ab, inwieweit es uns auch hier im Land gelingt, Strukturen zu schaffen, die die Entwicklung von KI-Systemen begünstigen, den Transfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sicherstellen und dafür sorgen, dass Forschungsergebnisse auch kleinen und mittleren Unternehmen im Land zugutekommen. Das alles garantiert nicht nur Innovation und Wachstum, sondern sichert auch Arbeitsplätze bei uns im Land. Laut der bereits erwähnten Studie des ZEW entstanden in den Vorjahren bundesweit insgesamt 48 000 Arbeitsplätze durch den Einsatz und die Anwendung von KI. Zudem muss es unser gemeinsamer Anspruch sein, dass der Nutzen und die Effizienz von KI, also die KI-Rendite, auch unserer Gesellschaft insgesamt zugutekommen. Kollege Mack hat es erwähnt – ich weiß nicht, ob Sie es mitbekommen haben –: Auch wir haben uns auf unserer Sommerklausur mit KI befasst. Wir haben KI als eines der zentralen Zukunftsthemen für die Wirtschaft und die Wissenschaft hier im Land identifiziert und haben mehrere Punkte herausgearbeitet, wo wir Handlungs- und Klärungsbedarf sehen. Es würde jetzt den Rahmen der Debatte sprengen, dieses Papier extensiv hier vorzustellen, doch ich würde gern auf ein paar Punkte eingehen, die uns, der SPD-Landtagsfraktion, besonders wichtig sind. Zunächst einmal ist es aus unserer Sicht unerlässlich, bei KI immer auch die beschäftigungspolitische Wirkung zu bedenken. KI wird wie auch die zunehmende Digitalisierung die Arbeitswelt zentral verändern. In manchen Bereichen werden insbesondere einfach zu verrichtende Tätigkeiten wegfallen. In anderen Bereichen wird sich die Arbeit grundlegend wandeln, und oftmals wird sie auch deutlich erleichtert werden. Doch sie wird sich wandeln. Das muss auch jedem im Land klar sein. Aber wenn der Begriff „Künstliche Intelligenz“ dauerhaft positiv besetzt sein und als technische Errungenschaft akzeptiert werden soll, dann bedarf es auch der Weiterbildung und Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Das ist der Schlüssel zum Erfolg von KI, auch in der alltäglichen Arbeitswelt in den Unternehmen. Nur wenn wir dies richtig machen, gelingt die reibungslose Integration in den Arbeitsalltag. Nur so kann man auch den Menschen Sicherheit im Umgang mit dieser neuen Technologie bieten. (Beifall bei der SPD) Um die erfolgreiche Einbindung von KI in die Arbeitsprozesse sicherzustellen, befürworten wir, die SPD-Landtagsfraktion, auch ein Mitspracherecht von Betriebsrätinnen und Betriebsräten bei der Definition der Zielsetzung von KI-Systemen und bei der erforderlichen Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, wie bereits gesagt, die Verknüpfung verschiedener Programme und Standorte sowie der Transfer von Erkenntnissen und Anwendungsarten von der Wissenschaft in die Wirtschaft im Land. Es wurde bereits von meinen Vorrednern darauf hingewiesen, dass das Cyber Valley für die KI-Forschung und -Anwendung von großer Bedeutung ist. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Ferner wurde hervorgehoben, dass das Land nun mit der Unterstützung der Einrichtung eines KI-Innovationsparks einen weiteren wichtigen Schritt gehen werde. Das begrüßen wir grundsätzlich. In diesem Zusammenhang muss aber auch darauf verwiesen werden, dass es nach wie vor Unruhe im Land gibt, was die Vergabe des Innovationsparks anbelangt. Es gibt Unruhe vor Ort, es gibt Unruhe bei den unterlegenen Bewerbern, und es gibt Unruhe bis in die Regierungsfraktionen hinein, weil auch hier manche noch immer nicht nachvollziehen können, weshalb die Innovationspark-Entscheidung so gefallen ist, wie sie gefallen ist. Nun liegt es in der Natur der Sache, dass in einem Verfahren mit mehreren Bewerbungen am Ende bei dem einen die Freude groß ist, während andere enttäuscht sind. In diesem Fall aber ist die Sache eine andere. Die Landesregierung verkennt offensichtlich, dass nun bei vielen die Befürchtung groß ist, dass ein Standort massiv gefördert wird, gute und wegweisende Ansätze andernorts jedoch Gefahr laufen, deutlich weniger oder gar nicht mehr unterstützt zu werden. Die Landesregierung musste auf unseren Antrag hin zugestehen, dass überhaupt noch nicht klar ist, was mit den im Bewerbungsverfahren unterlegenen Regionen geschieht. Das ist unbefriedigend, zumal vor Ort vielfältige und überzeugende Konzepte ausgearbeitet wurden. Nun besteht vielerorts die Sorge, dass es das Land unterlässt, KI in der Fläche zu unterstützen. Klar braucht man Leuchttürme, aber Baden-Württemberg wird in Sachen KI nur dann erfolgreich sein, wenn über die Leuchttürme hinaus Unternehmen und Einrichtungen im Land profitieren können. Um nachhaltigen Erfolg in Sachen KI zu haben, kommt es entscheidend auch auf die Hochschulen an. Häufig entwickeln fähige Forscherinnen und Forscher an Hochschulen und anderen Forschungseinrichtungen beeindruckende Ideen und Produkte, die dann aber nie Marktreife erlangen, auch, weil der Freiraum und die finanziellen Möglichkeiten für die Weiterentwicklung oder Skalierung ihrer Produkte fehlen. Wir schlagen daher vor, Hürden bei der Ausgründung von Unternehmen zu beseitigen, und machen uns dafür stark, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler gegebenenfalls auch im Rahmen von Arbeitszeitmodellen zu unterstützen, ihnen etwa im Anschluss an eine Promotion ein Extrajahr für die Gründung eines Start-ups zu ermöglichen. Wir müssen einfach flexible Lösungen anbieten. Generell müssen wir mehr dafür tun, jungen Forscherinnen und Forschern an unseren Hochschulen beste Bedingungen zu bieten, um sie dadurch hier bei uns im Land zu halten. Es bringt nämlich nichts, wenn wir diese Menschen hier zwar ausbilden, sie aber dann, wenn sie sozusagen zu voller Blüte gelangt sind und wirklich etwas dazu beitragen können, hier im Land die Forschung weiterzuentwickeln, in die USA auswandern lassen, wo sie bessere Bedingungen vorfinden. Nicht nur, aber auch im Bereich der KI-Forschung ist der Kampf um die besten Köpfe hart. Deswegen brauchen wir auch mehr Stipendienprogramme für Promotionen im Bereich KI und höhere Forschungsmittel für kreative und anwendungsorientierte Lösungsansätze. (Dr. Boris Weirauch) Zuletzt kann ich Ihnen nun nicht ersparen, noch auf eine ganz banale Voraussetzung für erfolgreiche KI-Anwendungen hinzuweisen: Baden-Württemberg ist leider nach wie vor allenfalls Durchschnitt, was die Datenverbindungen angeht. Wenn wir feststellen, dass andere Bundesländer wie Bayern, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen bei der Versorgung mit 1 000-Mbit-Datenleitungen deutlich vor Baden-Württemberg liegen, kann uns dies nicht zufriedenstellen. Hier muss dringend mehr passieren. Denn wenn der Ausbau von Datenleitungen nicht vorangeht, werden Unternehmen im Land abgehängt. Das betrifft auch den flächenhaften Ausbau mit dem 4G-Standard, es betrifft aber auch den 5G-Standard, der unerlässlich für bestimmte KI-Anwendungen ist. Wer Datenleitungen nur im Schneckentempo ausbaut, wird von anderen überholt – mit dem Ergebnis, dass ganze Regionen abgehängt werden. Das dürfen wir nicht zulassen. Wer heute die Entwicklungen im Bereich KI verschläft, wird es umso schwerer haben, dann wieder Anschluss zu finden. Deshalb ist es erforderlich, noch mehr über KI zu sprechen und darüber, welche Möglichkeiten, aber auch Grenzen beim Einsatz von KI bestehen. Baden-Württemberg hat gute, ja beste Voraussetzungen, im Themenfeld der künstlichen Intelligenz in der ersten Liga zu spielen. Hier braucht es aber auch erstklassige Rahmenbedingungen seitens des Landes. Und daran – daran! – werden wir die Landesregierung messen. Wir werden sie genau daran messen und nicht an Pressemitteilungen oder feierlichen Schlüsselübergaben im Land. Wir werden die Regierung daran messen, ob sie es schafft, in Zukunft hier die entsprechenden Strukturen zu schaffen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Hans Dieter Scheerer.
Hans Dieter Scheerer FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sind sehr dankbar für die von der CDU beantragte Aktuelle Debatte „KI made in BW – Schlüsseltechnologie für Wirtschaftswachstum und Beschäftigung im Land voranbringen“. Die Chance scheint hier, vergegenwärtigt man sich den Titel, durchaus erkannt: Künstliche Intelligenz ist tatsächlich eine Schlüsseltechnologie, die die Grundlage für zukünftiges Wirtschaftswachstum bildet und dem Land Baden-Württemberg auch zukünftig Beschäftigungsmöglichkeiten sichert. Allerdings können wir die Euphorie der Regierungsparteien in diesem Punkt so nicht teilen. Hier gilt nämlich, wie auch sonst häufig bei dieser Landesregierung: Gut gemeint ist selten gut gemacht. (Beifall bei der FDP/DVP) Es gibt ein riesiges Sammelsurium von Maßnahmen, aber keine Strategie. Die Landesregierung fördert sehr umfangreich Maßnahmen in sehr unterschiedlichen Feldern. Das Ganze wirkt aber eher wie ein Gemischtwarenladen und nicht wie riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 ein umfassendes Programm. Den Maßnahmen fehlt das verbindende Dach; es fehlt die Gesamtstrategie. Wir hatten gestern, Frau Ministerin, eine ähnliche Diskussion in Bezug auf den Einzelhandel; auch da fehlt die Gesamtstrategie. Das ist hier nun also eine Fortsetzung dieser Politik der Landesregierung. Einzelmaßnahmen sind gut und recht, aber eine Gesamtstrategie ist bei dieser Landesregierung nicht erkennbar. (Beifall bei der FDP/DVP) Die Aktivitäten der Landesregierung sind in diesem Bereich aus unserer Sicht auch viel zu sehr auf Wissenschaftlichkeit gerichtet und viel zu grundlagenorientiert. Die Landesregierung – das haben die bisherigen Redebeiträge bereits gezeigt – geht viel zu wissenschaftsorientiert an die Sache heran und hat das Thema eher als ein Thema für die Grundlagenforschung begriffen. Aber dieses Thema kommt beim Mittelstand nicht an. Das Cyber Valley ist zugegebenermaßen eine sinnvolle Sache, aber für den typischen baden-württembergischen Mittelständler nicht geeignet. Dies ist – wie bereits ausgeführt – viel zu akademisch und zu grundlagenbasiert. Die Landesregierung scheint den Fehler im Ansatz wohl erkannt zu haben, weshalb 2019 das Cyber Valley um die anwendungsorientierte Fraunhofer-Gesellschaft erweitert wurde. Der KI-Innovationspark – wir haben es gerade gehört – geht in die gleiche Richtung. Aber umgesetzt wurde der 2016 gegründete Innovationspark erst fünf Jahre später. Das passt nicht zusammen. Der eigentliche Bottleneck bei der KI – der Kollege Weirauch hat es gerade gesagt – liegt in der Verfügbarkeit der Fachkräfte. Es bringt nichts, wenn man Professuren einrichtet, aber anschließend keine Professoren findet. Genauso wenig bringt es etwas, tolle Förderungen auszuschreiben, wenn es am Personal für die Umsetzung mangelt. Hier muss daher viel mehr passieren. Studiengangreformen sind notwendig, Anwerbungen aus dem Ausland sind notwendig, Umschulungsangebote sind notwendig – um nur einige wenige erforderliche Maßnahmen aufzuzählen. Zudem gibt es bei der Landesregierung immer einen starken Fokus auf Big Data, aber nicht auf Small Data. Wir, die Freien Demokraten, haben im Sommer 2020 einen Antrag gestellt: „Small Data und Big Data – künstliche Intelligenz (KI) in Baden-Württemberg“. Darin haben wir bereits darauf hingewiesen, dass in Baden-Württemberg viel zu viel Big Data zu künstlicher Intelligenz gemacht wird, aber weniger zu anderen KI-Methoden, die auch mit Small Data auskommen, wie beispielsweise Reinforcement Learning. Dies wäre aber für Baden-Württemberg in vielerlei Hinsicht vorteilhaft, ist auch kompatibel mit dem Datenschutz und würde den Stärken der baden-württembergischen Wirtschaft mit der dort vorhandenen Datenhoheit entgegenkommen. (Beifall bei der FDP/DVP) Der Fokus liegt aus unserer Sicht auch zu sehr auf reiner Computer-KI und zu wenig auf cyberphysischen Systemen. (Hans Dieter Scheerer) Die Stärke der Wirtschaft in Baden-Württemberg ist die Verbindung von Hard- und Software – beispielsweise Industrie 4.0, cyberphysische Systeme, Cognitive Robotics, intelligente Produktionssysteme. Das ist die Ausbreitung von Maschinenbau auf weitere Bereiche und die Verbindung von physischer und virtueller Welt. Das wird wohl inzwischen von der Landesregierung erkannt, war aber lange Zeit vernachlässigt. Hier kann und muss wesentlich mehr geschehen. Zudem wird hier in Baden-Württemberg – das ist auch ein Merkmal dieser Landesregierung – wieder versucht, alles zu regulieren, es zu Tode zu regulieren, sodass Baden-Württemberg durch staatlichen Intervenismus den Anschluss verliert. Die Debatte ist auch viel zu einseitig auf die Gefahren und Risiken gerichtet – die es unbestrittenermaßen gibt –; die Chancen und die positiven Aspekte werden weniger stark gewichtet. Einfach positiv denken! Wenn wir über KI und Ethik reden, reden wir meist über Begrenzung und Einschränkung, aber nie über Wachstum, Entwicklung und Verbesserung. Einmal mehr zeigt sich hier die Technologie- und Fortschrittsfeindlichkeit der Landesregierung. Beispielsweise wurde ein Prüfungsauftrag für eine Enquetekommission zu Folgen der künstlichen Intelligenz für gesellschaftliche Fragen erteilt. Wieso formuliert man das nicht als Chance künstlicher Intelligenz für gesellschaftliche Fragen? (Beifall bei der FDP/DVP) Vor fast drei Jahren, am 8. November 2018, ist die CDU schon einmal mit einer Aktuellen Debatte zum Thema KI aktiv geworden. Die Landesregierung scheint also schon drei Jahre lang an dem Thema zu arbeiten. Aber Erfolge und Ergebnisse sind nicht erkennbar. Es reicht nicht aus, nur von Zukunftstechnologie zu reden, aber nie von Gegenwartstechnologie zu sprechen. Da gilt der alte Satz: Was nicht zur Tat wird, hat keinen Wert. Zusammenfassend ist festzuhalten: Es gibt keine Strategie, allenfalls ein Maßnahmensammelsurium. Der KI-Innovationspark kommt fünf Jahre nach dem Cyber Valley wesentlich zu spät. Der Fachkräftemangel ist ein großes Thema. Hier gibt es keine erkennbaren Maßnahmen. Im Vergleich zu anderen Ländern wie den USA und China ist in europäischer oder gar baden-württembergischer Sicht kein KI-Champion erkennbar. Wir brauchen da wesentlich mehr Geschwindigkeit. Ein Jahr ist in der KI-Welt eine Ewigkeit. Wir brauchen mehr Anwendungsorientierung, insbesondere auch für den Mittelstand. Wir brauchen weniger reine Informatik-KI; wir brauchen mehr cyberphysische Systeme. Wir müssen die Chancen und Zugriffsmöglichkeiten von KI sehen und nicht nur die Risiken und Gefahren. Die Gefahr einer Überregulierung ist ohnehin zu groß. Auch hier kann ich Ihnen nur zurufen: Seien Sie mutig! Voraussetzung für künstliche Intelligenz – auch für die Schaffung künstlicher Intelligenz – ist sicherlich die natürliche Intelligenz. Bei dem, was ich gerade gesagt habe, habe ich den Eindruck, dass bei der Landesregierung bei der natürlichen Intelligenz noch etwas Luft nach oben ist. (Heiterkeit und Beifall bei der FDP/DVP) ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Lassen Sie mich enden mit dem Satz: Lieber Gott, schmeiß Hirn ra! Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die AfD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Rainer Balzer das Wort.
Dr. Rainer Balzer AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen Abgeordnete! Wenn man Ihren Koalitionsvertrag, liebe CDU-Abgeordnete, liest, dann fragt man sich – da nehme ich Bezug auf Ihre Rede, Herr Mack –, ob man sich noch in einer Marktwirtschaft – meinetwegen in einer sozialen Marktwirtschaft – oder aber in einer sozialistischen Planwirtschaft befindet. „Mutig den Wandel gestalten“, heißt das schönste Kapitel in diesem Vertrag. Der mündige Bürger, der selbstverantwortlich handelnde Mensch, der kundige Kunde, der auch für sein Einkaufsverhalten selbst Verantwortung trägt und niemanden aus der grünen Ecke braucht, der ihn jeden Tag belehrt, was zu tun und zu lassen ist, der kommt in diesem Kapitel nach meiner Kenntnis gar nicht mehr vor. Dabei wollen Sie womöglich mehr gestalten, als das zu tun, was von Ihrer Seite notwendig wäre, nämlich passende Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen. Ich habe vorhin mit Erstaunen, aber auch mit einer gewissen Freude in Ihrer Rede das Wort „Wirtschaftswachstum“ – heute zum ersten Mal; gestern kam es überhaupt nicht vor – gehört. Das ist hier in diesem Hohen Haus schon ein Unwort. Anscheinend gibt es aber hier drin doch noch Menschen – jetzt habe ich das Wort von dem Kollegen der FDP/DVP wieder gehört –, die wissen, dass Wirtschaftswachstum eine notwendige Voraussetzung für uns in unserem Land ist. (Beifall bei der AfD – Abg. Winfried Mack CDU: Das steht sogar im Titel der Aktuellen Debatte! Ha- ben Sie die Tagesordnung gelesen? – Abg. Dr. Boris Weirauch SPD: Das ist die falsche Rede!) Vielleicht haben wir es beim Schaffen von Rahmenbedingungen mit einer Hybris der Politik, einer Selbstüberschätzung der Landesregierung zu tun. Denn ich darf sagen: Dem allzu hohen und plötzlichen Flug pflegt der Sturz nahe zu sein. Das sagt uns der italienische Dichter Torquato Tasso. Das gilt womöglich auch für die geehrte Frau Wirtschaftsministerin, wenn sie allzu weit fliegt, um – selbstverständlich – für Baden-Württemberg in Dubai viel Geld auszugeben. Einige Millionen Euro Steuergelder hat sie dabei, wie es einst mit Ikarus geschah, verbrannt. Das gilt aber zum Glück nicht für alles, was in diesem Hohen Haus geschieht. (Abg. Sebastian Cuny SPD: Sie schauen ihr dabei über die Schulter!) – Bitte sehr, haben Sie eine Zwischenfrage? Ich habe keine gehört. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) (Dr. Rainer Balzer) Torquator Tasso, der Sohn von Adlerflug, flog in Paris an der Konkurrenz vorbei. Vielleicht hätten Sie das auch so machen können. Er bewies im Großen Preis des Arc de Triomphe, im wichtigsten Galopprennen in Europa, seine Überlegenheit. Meinen Glückwunsch dazu an den Sprecher, an den Besitzer, an die Züchter. Zum dritten Mal in der Geschichte dieses Prix de l’Arc de Triomphe hat ein deutsches Pferd gewonnen. Dieses Tier hat nicht durch planwirtschaftliches Verhalten gewonnen – (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart niest. – Ver- einzelt Heiterkeit) – Gesundheit –, wie wir gestern großzügig haben zur Kenntnis nehmen dürfen. Viel Geld ausgeben, liebe Frau Ministerin, ist leider zu oft das Konzept der CDU, um die Probleme – besser: die Aufgaben – des Landes zu lösen. Es ist der Plan dieser Landesregierung, dass sie meint, mit viel Geld die Kompetenzen, die im Land fehlen, einkaufen zu können. Warum eigentlich? Liegt es am zu niedrigen Niveau der Schüler und – meinetwegen auch – der Schülerinnen? Liegt es am zu niedrigen Niveau nicht der Professoren, aber vielleicht der Studenten und Studentinnen? Der Abgeordnetenkollege Gögel hat heute Morgen schon darauf hingewiesen, dass es eine Studie gibt, wonach die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg inzwischen auf Platz 6 abgerutscht sind. Hängt das damit zusammen, dass man wie beim Cyber Valley Leistungen aus aller Herren Länder, dass man möglichst viele Doktoranden von überall her – aber keine eigenen mehr – mit viel Geld einkaufen möchte? Uns, der Alternative für Deutschland, ist es wichtiger, den eigenen Nachwuchs optimal auszubilden; denn entscheidend – nun gehen wir einen Schritt weiter – für den Erfolg der Unternehmen wird sicher der Rahmen sein, werden die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sein, unter denen die Betriebe täglich arbeiten. Deshalb ist künstliche Intelligenz natürlich sehr wichtig, im Besonderen dann, wenn die natürliche fehlt. Aber mit der künstlichen Intelligenz kann man ja viel Geld verdienen, und die Unternehmen, die hier zu Lösungen gekommen sind, werden sich – das wundert sicher niemanden, der aus der Industrie kommt – an dem Standort niederlassen, der für sie optimal ist, (Glocke des Präsidenten) und die kleinen und mittleren Unternehmen – –
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege Dr. Balzer, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Joukov-Schwelling?
Dr. Rainer Balzer AfD
Ja, bitte sehr. – Eine nicht abgesprochene Frage?
Michael Joukov-Schwelling GRÜNE
Nein. – Herr Kollege, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen.
Dr. Rainer Balzer AfD
Gern geschehen.
Michael Joukov-Schwelling GRÜNE
Nachdem seitens Ihrer Fraktion bereits bei zwei Tagesordnungspunkten die Vergleichsstudie angeführt und auf Sachsen verwiesen wurde: Ist Ihnen bekannt, dass in dieser Vergleichsstudie Sachsen dafür gelobt wird, dass es eine Ganztagsquote von über 90 % riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 hat, und sind Sie in diesem Zusammenhang bereit, Ihren Widerstand gegen diese Schulform endlich aufzugeben? Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen)
Dr. Rainer Balzer AfD
Ich danke Ihnen außerordentlich für Ihre Frage und den darin enthaltenen Hinweis, nur: Wenn ich jetzt mit der Schule und der Ganztagsschule, was ja in diesem Hohen Haus üblicherweise mein Thema ist, angefangen hätte, dann wäre garantiert aus dieser Ecke der – natürlich zulässige – Zwischenruf gekommen: „Kommen Sie doch endlich zum Thema!“ – Danke. (Vereinzelt Heiterkeit – Beifall bei der AfD) Deutschland war im Bereich der künstlichen Intelligenz bislang sicherlich nicht schlecht aufgestellt. Was wir positiv bewerten, ist die Tatsache – dies wurde heute auch bereits gesagt –, dass Baden-Württemberg mit Professuren in diesem Fachbereich durchaus gut ausgestattet ist. Das ist ein wichtiger Baustein, wo erste Ideen entstehen. Doch dort, wo diese neuen Ideen entwickelt werden müssen, müssen sie schnell und effizient gefördert werden. Wir müssen darauf schauen, dass diese Entwicklungen dann auch wirklich den Weg in die Umsetzung – zu Deutsch: in das marktfähige Produkt – finden. Dazu müssen wir uns Länder anschauen, in denen dies ein wenig besser geschieht als bei uns. Wo sind denn die dynamischen Entwicklungen? Sicher eher in den USA oder in China; und die Frage ist, ob dort das Ausgießen der staatlichen Förderung mit der großen Gießkanne der ausschlaggebende Gesichtspunkt ist. Ich glaube, das ist eher nicht der Fall – so wie ich Ihre Mimik interpretiere. Es sind doch eher die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die den Erfolg ermöglichen. Möglicherweise macht diese vermeintliche Schwäche – das Fehlen einer staatlichen Förderung – gerade die Stärke in diesen Ländern aus. In diesen Ländern wird eine Idee sehr schnell vermarktet – ja vermarktet werden müssen –, damit die Firmen überleben können. Wir haben es zudem mit einer sehr geringen Regelungsdichte für Unternehmen zu tun. Wenn wir uns bei uns allein schon den langwierigen Datenschutz und die Genehmigungsverfahren anschauen – all dies ist nicht gerade unternehmerfreundlich. Wenn ich dann an den gestrigen Tag zurückdenke, kann ich an das Thema Unternehmerfreundlichkeit nur einen Haken machen. Das werden wir auch mit viel Beratung und viel ausgeschüttetem Geld nicht wettmachen können. Ich darf an die letzte Sitzung – Frau Rolland ist leider gerade gegangen – des Wissenschaftsausschusses erinnern. Es gibt einen wunderbaren, interessanten Antrag der SPD. Darin geht es um die Zivilklauseln an baden-württembergischen Universitäten und Hochschulen. Es gibt einige Länder dieser Erde, in denen ganz massiv gerade vom Militär und von den Nachrichtendiensten Entwicklungen vorangetrieben werden, nämlich: künstliche Intelligenz und Digitalisierung. Rein zufällig sind es diese Staaten, die auch in den zivilen Entwicklungen die Nase vorn haben. Interessant ist für uns immer wieder, zu sehen: Diese Staaten werden in den höchsten Tönen von den Zeitungen und den Medien gelobt, die es jedoch als Teufelszeug brandmarken würden, wenn wir dies bei uns ebenfalls tun würden. (Dr. Rainer Balzer) Für den Industriestandort Baden-Württemberg ist es wichtig, mittels künstlicher Intelligenz das Fahren sicherer zu machen und das autonome Fahren voranzubringen. Genauso wichtig ist es, das Fliegen sicherer zu machen und die Autopiloten in Flugzeugen weiterzuentwickeln. Es gibt Staaten, in denen das Militär große Aufträge vergibt. Denn viele Entwicklungen können sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden. Aber es sind gerade linke Parteien, die genau dies ablehnen, die die militärische Forschung mittels Zivilklauseln verunmöglichen wollen – nicht wahr, liebe Kollegen von der SPD? Genau diesen Antrag hatten Sie gestellt. Ich erinnere an dieser Stelle daran, dass genau Sie, die SPD und die Grünen, diejenigen waren, die unsere Soldaten mit mangelhafter Ausrüstung nach Afghanistan ausgesandt haben. (Beifall bei der AfD) Sie, die Grünen, machen gern mit. Einige Ihrer Parteigänger, auch der Regierungsparteien, haben ein Problem damit, dass in Baden-Württemberg Gewehre gebaut werden – da weiß man ja, wohin die Richtung geht –, während andere Länder die Entwicklung des autonomen Fliegens voranbringen. Meine Damen und Herren, sehr geehrte Frau Ministerin Hoffmeister-Kraut, Sie können mit Fördermitteln noch so viele Steuermilliarden in Dubai oder auch zu Hause verbrennen. Die Steuermilliarden werden alle versacken, wenn die Rahmenbedingungen nicht passen. Wenn die Resultate dieser Forschungen nichts bewirken, dann werden die Ergebnisse und die Produkte nicht in die Praxis umgesetzt werden können, und dann werden sie den Unternehmen, die sie entwickelt haben, auch kein Geld einbringen. Deshalb müssen wir erreichen, dass unser guter und exzellent ausgebildeter Nachwuchs – da sind wir wieder beim Thema Schule – im eigenen Land gründet, forscht und lehrt. Nur dann werden wir im globalen Wettbewerb – wenn es noch möglich ist – mitmachen können. Hierbei ist wichtig, dass sich die Mühen der Forschung auch finanziell auszahlen. Nur dann werden die Menschen im eigenen Land bleiben. Ich schließe deswegen wieder mit einem Zitat des italienischen Renaissancedichters Tasso, der sprach: Wo die Münzen klingeln, schweigt der Philosoph. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung erteile ich Frau Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut das Wort. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir uns heute hier im Parlament mit einer der zentralen Zukunftstechnologien beschäftigen, die für unseren Wirtschaftsstandort eine herausragende Bedeutung hat, dass wir darüber diskutieren, wie wir, das Land, unsere Wirtschaft begleiten können und im ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Bereich KI mehr Wertschöpfung, mehr Kompetenz – KI made in Baden-Württemberg – entwickeln können. Ich bitte darum, dass wir diese Diskussion zukunftsgewandt führen. Lieber Herr Dr. Balzer, Gelder, die wir, die das Wirtschaftsministerium, die Landesregierung investieren, die versanden nirgends, weder in Dubai (Abg. Anton Baron AfD: „Ella“!) noch im Bereich KI. Überzeugen Sie sich selbst. Wir bieten unserer Wirtschaft Plattformen, um sich im Ausland, aber auch hier in Baden-Württemberg und weit darüber hinaus im Bereich KI zu präsentieren, um wichtige Projekte in unserer Wirtschaft anzustoßen. Reden Sie einmal mit den Unternehmen, und stellen Sie fest, wie viele von ihnen im Bereich KI bereits Kompetenzen aufgebaut haben und wie viele funktionierende, erfolgreiche Geschäftsmodelle hier bei uns in Baden-Württemberg schon existieren. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) KI ist für uns der Schlüssel für Wachstum, Beschäftigung und Wohlstand. Es geht um die Frage, welche Länder bei KI führend sein werden. KI wird einen wesentlichen Beitrag dazu leisten – und leistet ihn heute schon –, die gesellschaftlichen Herausforderungen beim Klimaschutz, in der Medizin, aber auch beim demografischen Wandel zu gestalten. Wir können es uns daher nicht leisten, die enormen Innovations- und Wertschöpfungspotenziale der künstlichen Intelligenz ungenutzt zu lassen. Deshalb haben wir schon frühzeitig damit begonnen, die Entwicklung von KI-Technologien und vor allem von innovativen KI-Anwendungen mit Nachdruck zu fördern. Diesen Transfer des Wissens, das an unseren Universitäten und Hochschulen erarbeitet wird, in die Wirtschaft, haben wir schon sehr früh in den Blick genommen, und zwar mit dem Ziel, dass bei uns in Baden-Württemberg Wertschöpfung entsteht und Baden-Württemberg sich zur führenden KI-Region in Deutschland und darüber hinaus in Europa entwickelt, um hier unserer Wirtschaft eine gute Ausgangssituation zu verschaffen. Wir sind dabei auf einem guten Weg. Klar ist aber auch: Um im internationalen Wettbewerb mithalten zu können, müssen wir uns noch mehr anstrengen. Lieber Herr Scheerer, falls es Ihnen entgangen sein sollte: Schon im Jahr 2018 hat die Landesregierung ein Strategiepapier zur KI-Förderung beschlossen und verabschiedet. Wir haben da klare Ziele und Handlungsempfehlungen definiert, und wir, das Wissenschaftsministerium und das Wirtschaftsministerium, arbeiten hier eng zusammen und denken natürlich alle Maßnahmen ganzheitlich. Sie greifen ja auch sehr erfolgreich ineinander. Sie können sich davon überzeugen, beispielsweise bei einem unserer großen Leuchtturmprojekte, dem Cyber Valley. Auch das sollte Ihnen, Herr Scheerer, bekannt sein. Wenn nicht, biete ich Ihnen sehr gern einmal ein Gespräch an, um Ihnen darzulegen, in welchen Bereichen wir überall aktiv sind. (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Wir haben eine eigene KI-Wirtschaftsstrategie, und wir haben frühzeitig damit begonnen, das Cyber Valley stärker mit der Wirtschaft zu verknüpfen, gerade mit den kleinen und mittleren Unternehmen, die wir ganz stark im Blick haben, und zwar über das KI-Fortschrittszentrum, über Fraunhofer, um hier den Transfer zu unterstützen. Dieses Instrument „Translation des Wissens der Grundlagenforschung hin zu kleinen und mittleren Unternehmen“ wurde von uns schon installiert und umgesetzt. Also, Sie sehen: Wir haben diese Brücke in diesem Bereich schon gebaut. Sie haben die Rahmenbedingungen angesprochen. Breitbandausbau ist eine Aufgabe, der wir uns schon im Jahr 2016 gestellt haben. Wir haben jetzt 1,58 Milliarden € für ca. 2 970 Projekte zur Verfügung gestellt, um beim Breitbandausbau einen großen Schritt voranzugehen. Wir werden das auch in der aktuellen Legislatur mit Hochdruck vorantreiben. Sie wissen: Hier müssen Kabel verlegt werden. Da sind bauwirtschaftliche Aktivitäten notwendig. Aber wir haben das im Blick, und wir haben schon viel gemacht. Wir werden auch diese Anstrengungen fortführen. Wir in Baden-Württemberg als starkem Industrieland – auch im produzierenden Gewerbe sind wir stark aufgestellt – brauchen die künstliche Intelligenz für unsere Wirtschaft, damit wir uns auch im internationalen Wettbewerb behaupten können. Deswegen haben wir neben dem Leuchtturmprojekt Cyber Valley jetzt auch den Innovationspark KI in Baden-Württemberg. Auch da sind wir Vorreiter. Wir haben schon im vorletzten Jahr mit der Machbarkeitsstudie begonnen, wir haben im vorletzten Jahr die Gelder freigegeben, wir konnten in die Umsetzung gehen. Der KI-Innovationspark wird jetzt schrittweise entstehen. Wir haben damit unsere große innovationspolitische Vision bezüglich der Anwendungsorientierung, des Technologietransfers umgesetzt, und wir werden hier auch noch weiter voranschreiten. Lieber Herr Weirauch, es wurden schon Gespräche mit den anderen Teilnehmern des Wettbewerbs geführt. Klar ist auch, dass, wenn man einen Wettbewerb ausschreibt und es einen Sieger geben wird, auch andere interessante Konzepte eingereicht werden und hier auch wurden. Darauf können wir, glaube ich, auch stolz sein. Die Schwierigkeit besteht natürlich darin, sich für ein Konzept zu entscheiden. Nichtsdestotrotz: Uns ist es besonders wichtig, die Dynamik, die jetzt gerade auch in den Regionen entstanden ist, aufzugreifen und hier Projekte zu ermöglichen. Das haben wir sehr wohl im Blick, und darauf werden wir uns auch im Weiteren konzentrieren. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Im Übrigen hat der KI-Innovationspark, der jetzt in Heilbronn entsteht – das war auch eines der herausragenden Kriterien, warum die Entscheidung auf Heilbronn gefallen ist –, die gesamte Wertschöpfungskette im Blick. In der Debatte wurde vielfach auch die Qualifizierung von IT-Fachkräften angesprochen. Das wird hier ebenfalls aufgegriffen, aber natürlich auch Forschung bis hin zur Kommerzialisierung. Hier wird also die gesamte Bandbreite in den Blick genommen. Das ist meiner Ansicht nach auch der richtige und wichtige Weg. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier – Herr Weirauch, Sie haben es angesprochen – Leuchttürme, aber wir riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 haben natürlich auch Aktivitäten in der Fläche. Wir haben die vielen kleinen und mittleren Unternehmen, die in unserem ganzen Land aktiv sind, im Blick. Wir haben mit dem Aktionsprogramm „KI für den Mittelstand“ 19 regionale KI-Labs als Anlaufstellen vor Ort aufgebaut, um regionale Innovationspolitik zu betreiben und auf die Unternehmen vor Ort zuzugehen. Diese müssen nicht an einem der Leuchttürme aufschlagen, sondern wir suchen sie auf. Auch die Pop-up-Labore gehen in die Regionen, analysieren die Bedarfe der Regionen und gehen gezielt auf den Informationsbedarf vor Ort ein. Auch da haben wir ein dezentrales Instrument geschaffen, um gerade diese Themen aufzugreifen. Wir sind also in der Breite, in der Fläche unseres Landes auch im Bereich KI gut aufgestellt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Außerdem sehen wir im Bereich der Aufmerksamkeit und Wahrnehmung ein wichtiges Element unserer KI-Strategie, Best-Practice-Beispiele quasi ins Schaufenster zu stellen. Wir haben auch einen Innovationswettbewerb ausgerufen. Wir wollen hier zum einen unsere Wirtschaft mobilisieren, motivieren, und zum anderen wollen wir, dass man voneinander lernt. Ich meine, das ist ein wichtiger Weg, den wir ebenfalls gemeinsam beschreiten. Wir haben mit rund 22 Millionen € bislang 90 Innovationsprojekte gefördert, die an neuartigen KI-Lösungen arbeiten: Ressourceneffizienz in der Massenproduktion, CO -Emissionen und Kosten in der Logistik vermeiden. Hier erfolgt also – um nur ein Beispiel zu nennen – ein Beitrag, um dem Klimawandel etwas entgegenzusetzen. Es gibt aber auch Anwendungsmöglichkeiten bei medizinischen Diagnose- und Behandlungsverfahren. Viele sagen, die nächste digitale Revolution finde im Bereich der Gesundheitswirtschaft statt. (Abg. Winfried Mack CDU: Genau!) Hier passiert derzeit schon viel. (Abg. Winfried Mack CDU: Ja!) Damit werden wir den Menschen einen großen Mehrwert schaffen. (Abg. Winfried Mack CDU: Ja!) Wir haben das auch im Gesundheitsforum im Blick, (Abg. Winfried Mack CDU: Genau!) wo wir die Gesundheitswirtschaft bei der Digitalisierung stark unterstützen. Hier haben wir alle Bereiche im Blick: die Versorgung, die Wissenschaft und die Wirtschaft. Auch hier führen und denken wir das zusammen. Ganz kurz zur Einordnung: Es gibt eine KI-Landkarte der Plattform Lernende Systeme. Baden-Württemberg ist mittlerweile mit den meisten KI-Anwendungen auf die Spitzenposition unter allen Bundesländern aufgerückt. Das ist natürlich im deutschlandweiten Vergleich ein Erfolg für unser Bundesland. Wir müssen uns aber – das ist keine Frage – mit den gro- (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) ßen und erfolgreichen Digitalregionen USA und China messen. (Abg. Anton Baron AfD: Indien!) Die Investitionslücke bei KI beträgt 4 Milliarden bis 8 Milliarden € pro Jahr. Deshalb müssen wir noch mehr Geld geben, um KI bei uns im Land stärker zu unterstützen, um auch die richtigen Rahmenbedingungen zu schaffen. Hier engagieren wir uns auch auf europäischer Ebene. Auf europäischer Ebene wird gerade darüber diskutiert, (Abg. Anton Baron AfD: Oh Gott!) welche Rahmenbedingungen europaweit für KI in einer europäischen KI-Verordnung definiert werden. Wir haben über eine Bundesratsinitiative dieses Thema auf Bundesebene platziert. Wir haben hier einstimmige Zustimmung bekommen. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist gut!) Das wird eine wesentliche Voraussetzung dafür sein, welche Rahmenbedingungen auf europäischer Ebene gesetzt werden, inwieweit die Unternehmen in unserem Land auch im Bereich KI erfolgreiche Geschäftsmodelle am Markt entwickeln und dann auch umsetzen können. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Sie sehen: Wir haben viele Maßnahmen auf den Weg gebracht, um KI made in Baden-Württemberg – das muss unser Anspruch sein – zu unterstützen, um unsere Wirtschaft eng zu begleiten. Diesen Weg wollen wir auch gemeinsam entschlossen und mit einer klaren Strategie fortsetzen; die Maßnahmen greifen ineinander. Wir denken das natürlich gemeinsam. Es steht viel zu viel auf dem Spiel. Deswegen setzen wir auf Zukunft mit den vielen intelligenten Personen in unserer Landesregierung und – überwiegend – auch hier bei uns im Parlament. Ich habe viele Counterparts, die hier konstruktiv-kritisch die Wirtschaftspolitik begleiten, aber leider auch den einen oder die andere, der bzw. die das leider nicht tut und den Blick in die Zukunft nicht wagt, sondern im Bestehenden und in der Vergangenheit verharrt. In diesem Sinn bitte ich Sie, gemeinsam nach vorn zu blicken. Es steht viel auf dem Spiel: unsere Zukunft. Künstliche Intelligenz im Bereich der Wirtschaft wird eine immer größere Rolle spielen. Daher sollten wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und gemeinsam in die Zukunft gehen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
In der zweiten Runde erteile ich das Wort der Kollegin Sarah Schweizer von der CDU-Fraktion.
Sarah Schweizer CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Transformation der Wirtschaft und der Arbeitswelt betrifft Baden-Württemberg wie nahezu kein anderes Land und auch wie kaum eine andere Region in Europa. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Die Automobilindustrie und der Maschinenbau, geprägt von kleinen und mittleren Unternehmen – unserem Mittelstand, unserem Garant für Wohlstand im Land –, stehen vor einem fundamentalen Umbruch. Eine aktuelle Studie der Boston Consulting Group hat gezeigt: Es gibt ungefähr 24 Regionen in Deutschland, in denen besonders viele Jobs am Verbrenner hängen und die sich in den nächsten Jahren ein Stück weit neu erfinden müssen. Von diesen Regionen liegen allein fünf hier bei uns in Baden-Württemberg: Heilbronn, Pforzheim, Ostalb, Gaggenau und mein schöner Wahlkreis Göppingen mit Reutlingen und Esslingen. Die Unternehmen in unserem Land haben deshalb gar keine andere Wahl, als konsequent auf Innovationen zu setzen und auf die Zukunft wie KI. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Als Politik ist es unsere Aufgabe, für diese Unternehmen Möglichmacher zu sein. Wir dürfen uns dabei nicht auf das möglicherweise Machbare beschränken, sondern müssen einfach das Erforderliche machbar machen. Die KI wird die nächste Stufe der Digitalisierung sein und zum Schrittmacher und Taktgeber für die technologische Entwicklung in vielen Sektoren in unserem Land werden. Es sind nicht nur die großen Unternehmen, sondern auch ganz konkret unser Mittelstand, die hiervon profitieren können und schon heute profitieren: über Roboterarme in der Produktion, die – so sage ich jetzt einmal – von allein Bahnen berechnen, oder die Analyse von Nutzerverhalten und von gigantischen Datenmengen für Smart Home, für autonomes Fahren oder im Bereich der Medizin, im Bereich von Therapien sowie auch im Bereich der Energieeffizienz. Von der FDP/DVP wurden vorhin die cyberphysikalischen Systeme angesprochen. Schon heute legt die Hochschule Esslingen einen Studienschwerpunkt auf die cyberphysikalischen Systeme. Insofern ist das ein Thema, das heute schon vorangetrieben wird. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Abg. Martina Häusler GRÜNE) Für all diese Anwendungen der KI haben wir bei uns im Land ideale Voraussetzungen, um Vorreiter zu sein und entsprechende Anwendungen zu entwickeln. Genau das unterstützen die Landesregierung und das von der CDU geführte Wirtschaftsministerium bereits seit Jahren mit der Schaffung von Strukturen, Einrichtungen und Netzwerken, um unser Land zu einer Leitregion zu machen. Die Beispiele haben wir auch schon alle gehört. Der Schlüssel aber, liebe Kolleginnen und Kollegen – die Ministerin hat es angesprochen –, liegt darin, dass sich unsere Wirtschaft, unser Mittelstand noch enger mit der Forschung, mit der Wirtschaft verzahnen, dass wir Plattformen für den Transfer, für den Aufbau schaffen und dass eine erfolgreiche Forschung nicht in den Schubladen der Ministerien oder der Hochschulen verschwindet, sondern schnell und unkompliziert in die Anwendung kommt. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das haben wir schon in der Vergangenheit gemacht, und das ist etwas, was wir auch in der Zukunft machen müssen. Das (Sarah Schweizer) muss unser Anspruch sein. Ich bin überzeugt: Wenn uns das gelingt, werden wir im Bereich KI auch in Zukunft Maßstäbe setzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 3 der Tagesordnung erledigt. Wir können damit in die Mittagspause eintreten. (Zuruf) – War das eine Wortmeldung? (Zuruf: Nein!) – Nein. – Wir können damit in die Mittagspause eintreten. Wir setzen die Sitzung um 14:30 Uhr mit der Fragestunde fort. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Warum nicht um 14:15 Uhr?) – Gut, wir setzen die Sitzung also um 14:15 Uhr mit der Fragestunde fort. (Vereinzelt Beifall) Um 14:15 Uhr endet die Mittagspause. (Abg. Winfried Mack CDU: Endlich mal ein Präsi- dent, der mit sich reden lässt!) (Unterbrechung der Sitzung: 13:01 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:16 Uhr)
Dr. Wolfgang Reinhart
Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung fort, und ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf: Fragestunde – Drucksache 17/587 Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . G a b r i - e l e R o l l a n d S P D – Z u k u n f t d e s A n - w e s e n s F e h r e n b a c h a l l e e 5 2 i n F r e i - b u r g Bitte, Frau Abgeordnete.
Gabriele Rolland SPD
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Meine Frage zur Zukunft des Anwesens Fehrenbachallee 52 im schönen Stadtteil Stühlinger in der schönen Stadt Freiburg hat folgenden Hintergrund: Das Gebäude wurde von der Polizei genutzt und steht seit Oktober 2018, also nunmehr drei Jahre, leer. Es wird auch immer wieder einmal von Aktivisten besetzt. Meine letzte Information war, dass die Universität Freiburg im Gespräch ist, um dieses Gebäude temporär zu nutzen. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Ich frage die Landesregierung: a) Welchen temporären Bedarf hat die Universität Freiburg für die Nutzung des Gebäudeteils, welcher eben nicht von der Polizei benötigt wird? b) Vor dem Hintergrund der großen Wohnungsnot in Freiburg: Welche Gründe sprechen dagegen, dieses Gebäude abzureißen und stattdessen an dieser Stelle Wohnungen zu errichten? Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich darf Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Redepult bitten. – Bitte sehr.
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abg. Gabriele Rolland im Namen der Landesregierung wie folgt: Im Zuge der Universitätssanierung wurde durch den Landesbetrieb Vermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg, eine Nutzung der Fehrenbachallee 52 für die erforderliche Auslagerung der Druckerei der Universität Freiburg geprüft. Die Prüfung hat zwischenzeitlich allerdings ergeben, dass dazu eine umfassende technische Ertüchtigung des Bestandsgebäudes erforderlich wäre. Diese angedachte Zwischennutzung hat sich deshalb leider als nicht realisierbar herausgestellt. Für die Druckerei der Universität wird nun eine andere dauerhafte Unterbringung gesucht. Zu Frage b – wir haben uns im Übrigen schon öfter über diese Liegenschaft unterhalten; es gab auch schon im Jahr 2019 eine Drucksache hierzu –: Es trifft in der Tat zu, dass das Gebäude noch immer leer steht. Aber wir wissen eben, dass das Objekt Fehrenbachallee 52 für eine Unterbringung des Polizeipräsidiums Freiburg benötigt wird. Das Polizeipräsidium hat einen entsprechenden Bedarf. Dabei geht es u. a. um die Unterbringung der Sicherheitspartnerschaft, der Kriminaltechnik sowie der Abteilung Cyberkriminalität. Wir haben in Freiburg immer wieder die Situation, dass wir Räumlichkeiten für Landeseinrichtungen, Landesnutzungen suchen. Es sind aber nur noch wenige landeseigene Flächen für die Behördenunterbringung vorhanden. Wir möchten diese Liegenschaft deswegen für die Bedarfe, die wir auf dem Tisch haben, nutzen. Eine Alternative wären höchstens Anmietungen, die dann kostspielig wären. Das wollen wir vermeiden. Deswegen ist dieses Grundstück nicht entbehrlich. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Darf ich kurz eine Nachfrage stellen?)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wenn Sie eine Nachfrage haben, bitte sehr, Frau Kollegin Rolland.
Gabriele Rolland SPD
Frau Staatssekretärin, vielen Dank. Sie haben Licht ins Dunkel gebracht. Gibt es denn schon eine zeitliche Perspektive? Es ist für alle Beteiligten und sicherlich auch für das Land Baden-Württem- (Gabriele Rolland) berg nicht schön, wenn solche Gebäude immer mal wieder besetzt werden. Aber Sie wissen ja, wie fragil die Situation im Hinblick auf dieses Thema in Freiburg ist. Deswegen wäre es, glaube ich, sehr vernünftig, wenn die Anschlussnutzung doch sehr bald realisiert würde. Daher die Frage: Bis wann wäre das denn der Fall?
Dr. Gisela Splett
Vielen Dank für diese durchaus berechtigte Frage. Ich kann allerdings noch keinen konkreten Zeitpunkt nennen. Wir haben die Bedarfsanmeldung der Polizei seit Sommer 2020 vorliegen. Im Moment läuft noch die Prüfung, ob es günstiger ist, das Gebäude abzureißen und neu zu bauen oder ob die Bedarfe im Rahmen einer Sanierung dort untergebracht werden können. Das Ergebnis dieser Prüfung müssen wir im Moment abwarten, bevor wir dann die weiteren Planungsschritte einleiten können.
Dr. Wolfgang Reinhart
Danke. – Ich sehe keine weiteren Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 1 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . F r a n k B o n a t h F D P / D V P – B e f r e i u n g v o n d e r N u t z u n g s p f l i c h t d e s E r n e u e r b a - r e - W ä r m e - G e s e t z e s ( E W ä r m e G ) (Abg. Nikolai Reith FDP/DVP meldet sich.) Bitte sehr, Herr – – Herr Abg. Reith verliest die Anfrage des Kollegen Bonath. – Bitte sehr.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich würde die Frage von Herrn Bonath gern übernehmen und für ihn vortragen. Es geht um die Befreiung von der Nutzungspflicht des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes. Die Fragen lauten: a) Was sind die Randbedingungen für eine Befreiung von der Nutzungspflicht gemäß § 19 Absatz 2 EWärmeG? b) Inwiefern ist hohes Alter eine Randbedingung für eine Befreiung von der Nutzungspflicht gemäß § 19 Absatz 2 EWärmeG?
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Frau Ministerin Walker an das Redepult bitten. (Ministerin Thekla Walker zu stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart: Wie hieß der Abgeordnete noch mal? – Gegenruf des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Ich wollte Sie nicht irritieren!) – Die Anfrage stammt vom Kollegen Bonath, aber Herr Abg. Reith hat sie hier vorgetragen. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Reith – bei mir steht Herr Bonath als Fragesteller auf dem Zettel, deswegen habe ich noch einmal kurz nachgefragt, weil ich noch nicht alle Namen weiß –, vielen Dank für die Frage, die Sie bezüglich der möglichen Befreiung von den aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz heraus entstehenden Pflichten gestellt haben. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Zunächst allgemein: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz leistet in Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag dazu, dass wir in Zukunft einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen werden. Das ist umso dringlicher, da Gebäude einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland haben. Das haben wir gestern auch schon diskutiert. Im Erneuerbare-Wärme-Gesetz knüpfen wir zur Zielerreichung an den Heizungstausch an. Erfolgt ein Heizungstausch, dann müssen die Eigentümerinnen oder Eigentümer 15 % ihres künftigen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken oder sogenannte Ersatzmaßnahmen ergreifen. Es stehen viele verschiedene, teilweise auch niederschwellige Erfüllungsoptionen zur Verfügung. Das kann beispielsweise eine Pelletheizung, ein gedämmtes Dach sein. Auch kombinierte Erfüllungsoptionen wie der Bezug von Biogas oder Bioöl und ein Sanierungsfahrplan sind möglich. Es sind jetzt zwei konkrete Fragen in dem Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz an mich herangetragen worden. Sie fragen: a) Was sind die Randbedingungen für eine Befreiung von der Nutzungspflicht gemäß § 19 Absatz 2 EWärmeG? b) Inwiefern ist hohes Alter eine Randbedingung für eine Befreiung von der Nutzungspflicht gemäß § 19 Absatz 2 EWärmeG? Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die jeweilige untere Baurechtsbehörde für den Vollzug des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zuständig ist. Das bedeutet, Anträge auf Befreiungen gehen dort ein und werden dort geprüft. In § 19 Absatz 2 EWärmeG sind Befreiungen geregelt. Befreiungen sind für den Fall vorgesehen, dass die entstandene Verpflichtung im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Eine solche Belastung kann dann vorliegen, wenn die Verpflichteten nicht in der Lage sind, die günstigste Maßnahme oder eine Kombination von Maßnahmen zu finanzieren. Es kommt also auf die persönliche Situation des Antragstellers an. Diese ist geprägt von Umständen wie – dazu gehört z. B. auch das Alter – der Höhe des Einkommens, der Kreditwürdigkeit und auch den Eigenschaften des konkreten Gebäudes. Es liegt in der Natur der Sache einer Einzelfallprüfung, dass sich die Umstände, die zu einer Befreiung führen, nicht abstrakt aufzählen oder generalisieren lassen, weil eben der Einzelfall geprüft wird. Deswegen gibt es für die Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes auch keine Altersgrenze oder Ähnliches. Bei hohem Alter handelt es sich lediglich um einen Umstand, der in die Gesamtschau aller übrigen Umstände einfließt, die zu einer Befreiung führen können. Die untere Baurechtsbehörde entscheidet nach sorgfältiger Abwägung aller Faktoren, ob eine Befreiung oder vielleicht auch eine Fristverlängerung angebracht ist. Meine Damen und Herren, wir müssen den Gebäudebestand fit machen für die Zukunft. Das ist eine große Herausforderung, und der konsequente Vollzug des Erneuerbare-Wärme- (Ministerin Thekla Walker) Gesetzes in Baden-Württemberg ist neben anderen eine der Grundvoraussetzungen dafür. Berechtigte Befreiungen wird es und soll es immer geben, aber nur dann, wenn wir die Eigentümerinnen und Eigentümer ansonsten wirklich überfordern würden und wir vertreten können, dass wir den Klimaschutz an dieser Stelle unterordnen. Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Ich will hier noch einmal darauf hinweisen: Wir haben von den Richtlinien her keine konkrete Regelung, dass die Frage in Stellvertretung verlesen wird. Eigentlich ist das nicht zulässig. Ich will hier deutlich wiederholen, dass ich es in Zukunft auch nicht zulassen werde. Ich bitte, das aufgrund des jetzigen kurzfristigen „Überraschungsakts“ nachzusehen. Doch ich weise noch mal darauf hin, dass in Zukunft bitte entweder die Frage vom Fragesteller selbst kommt oder wir sie ansonsten nicht beantworten lassen können. Das ist hier in diesem Haus eine übliche Gepflogenheit. Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . M i g u e l K l a u ß A f D – T e c h n o l o g i e w a n d e l i m B a u g e w e r b e Ich darf Herrn Abg. Klauß bitten, die Anfrage zu verlesen.
Miguel Klauß AfD
Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Aufgrund der massiven Verteuerung von Wohnraum durch die verfehlte Politik der letzten Jahrzehnte müssen wir jede Maßnahme überprüfen, die eventuell zu verbilligtem Wohnraum führen kann. Ich frage deshalb die Landesregierung: a) Welche Chancen und Probleme sieht die Landesregierung für die Baubranche in Baden-Württemberg, die aus der Technologie der 3-D-Drucker resultieren? b) Welche Vorkehrungen trifft die Landesregierung im Bereich der Berufsbildung, um schon heute in der Lehrlingsausbildung auf diese sich abzeichnende technologische Veränderung im Baugewerbe zu reagieren und um die derzeitige und die kommende Lehrlingsgeneration auf die Technologieänderung vorzubereiten? Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung darf ich Herrn Staatssekretär Dr. Rapp ans Redepult bitten.
Dr. Patrick Rapp
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abg. Klauß, vielen Dank für diese Frage. Sie betrifft in der Tat ein spannendes Thema. Sie fragen, welche Chancen und Probleme die Baubranche in Baden-Württemberg sieht, die aus der Technologie der 3-D-Drucker resultieren. Zunächst einmal bleibt festzuhalten: Dieriode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 se Automatisierungstechniken mit 3-D-Druck oder auch die Baurobotik bieten für die Baubranche ein nicht unerhebliches Potenzial. Stärkere Digitalisierungen und der Einsatz moderner Fertigungsverfahren können tatsächlich Prozesse vereinfachen oder stark automatisieren. Eine konsequente Digitalisierung der Bauwirtschaft – darauf komme ich auch noch einmal in Bezug auf die Frage der Lehrlinge zu sprechen – beginnt bereits mit der digitalen Bauplanung und geht dann weiter über entsprechende Vermessungsschritte bis hin zur Bauausführung. Es gehören auch die Lieferketten und Beschaffungsprozesse hinzu. Der Einsatz von 3-D-Druckern beschränkt sich in Deutschland bislang noch auf sehr wenige Modellvorhaben. Der 3-D-Druck kann aber in der Zukunft natürlich schon Zukunftspotenzial bringen, gerade auch was die Kostensituation angeht. Derzeit sind die Technologie, aber auch der Einsatz dieser Drucker noch nicht so weit, dass das einen Effekt hätte. Momentan sind die Verfahren im Vergleich noch relativ teuer. Es gibt unterschiedliche Formen. Es können – in den Arabischen Emiraten wird das bereits vorexerziert – ganze Häuser gedruckt werden, es gibt aber auch die Möglichkeit – darauf läuft es in Baden-Württemberg und in Deutschland momentan hinaus –, einzelne Komponenten, vorgefertigt in 3-D-Druckern, an der Baustelle zu verbauen. Wir gehen schon davon aus, dass durch eine gewisse Serienproduktion und durch die Möglichkeit, Produktionsprozesse zu vereinfachen, von der Planung bis zur Ausführung letztendlich auch ein Kosteneffekt entstehen wird. Allerdings ist es aufgrund der geringen Zahl von Modellvorhaben und der Unterschiedlichkeit der Druckverfahren jetzt noch zu früh, eine gültige und valide Aussage dazu zu treffen, ob und in welchem Umfang sich dies kostenreduzierend auswirken kann. Zu Ihrer zweiten Frage: Was macht die Landesregierung mit Blick auf die Ausbildung in den Bauberufen? Zunächst einmal – das ist, denke ich, auch Ihnen bekannt –: Die Ausbildungsordnungen werden auf der Bundesebene entschieden. Die Tarifpartner sind maßgeblich mit eingebunden. Das ist politisch also nicht zwingend eine gestalterische Aufgabe. Nichtsdestotrotz unterstützen wir natürlich im Rahmen der überbetrieblichen Ausbildung in Baden-Württemberg mit jährlich über 6 Millionen € die Weiterentwicklung, die es in diesem Segment gibt. Es geht uns auch darum, Digitalisierungsschritte bereits in die Ausbildung, sowohl in die Didaktik als auch hinterher in die Anwendung der Technologie, mit zu integrieren. Schlussendlich wird das aber von den entsprechenden Branchen selbst mit gesteuert. Wir flankieren dies darüber hinaus über die Allianz für Ausbildung in Baden-Württemberg, wo auch vonseiten der Auszubildenden der unterschiedlichen Betriebe Anreize und Impulse kommen, die dann in die Ausbildungen integriert werden. Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Ich gehe davon aus, dass die Mündliche Anfrage erledigt ist. – Es gibt keine Zusatzfrage. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 beendet. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 4 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . M i g u e l K l a u ß A f D – P a r k p l a t z k o n f l i k t i m U m f e l d d e r U n i v e r s i t ä t H o h e n h e i m Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Miguel Klauß AfD
Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Durch die neu eingeführte Parkplatzgebühr an der Universität Hohenheim wurde ein Problem beim Anwohnerparken geschaffen, da Studenten nicht mehr auf die kostenpflichtigen Parkplätze gehen, sondern in die nahe liegenden Wohngebiete ausweichen. Deswegen frage ich die Landesregierung: a) Welche Möglichkeiten sieht und plant die Landesregierung zu einer weiteren Verbilligung der Parkplätze für Universitätsangehörige im Bereich der Universität Hohenheim, um die Parkplatzsituation für die Anwohner weiter zu entschärfen? b) Welche alternativen Konzepte zur Behebung des Parkplatzkonflikts zwischen Universitätsangehörigen und Anwohnern verfolgt die Landesregierung? Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Für die Landesregierung bitte ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett an das Redepult.
Dr. Gisela Splett
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abg. Klauß namens der Landesregierung wie folgt: Die Bewirtschaftung der Parkplätze im Freien aller Landesbehörden und -einrichtungen und somit auch der Universitäten geht auf einen Kabinettsbeschluss vom 6. März 2018 zurück. Die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH – kurz PBW – wurde damit beauftragt, die landeseigenen Stellplätze im Freien entgeltpflichtig zu bewirtschaften. Auf dem Campus der Universität Hohenheim ist die Parkraumbewirtschaftung durch die PBW zum 1. November 2020 unter Berücksichtigung des Bedarfs der Universität Hohenheim und der Verhältnisse vor Ort eingeführt worden. Externe können im Rahmen eines Tagestarifs in Höhe von 6 € parken. Das Entgelt für Dauerparkberechtigte beträgt im Monat 25 €. Um den Parkdruck auf die Wohngebiete in den Stadtbezirken Birkach und Plieningen zu minimieren, hat die PBW einen reduzierten Tagestarif für Studierende und Bedienstete der landeseigenen Einrichtungen in Höhe von 2 € eingeführt. Das ist insgesamt ein sehr moderater Tarif. Eine weitere Reduzierung dieses Tarifs würde den Zielen des Kabinettsbeschlusses vom 6. März 2018 widersprechen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die PBW im Rahmen der Bewirtschaftung kostendeckend und damit wirtschaftlich auskömmlich tätig sein muss. Um den Parkdruck auf die genannten Stadtbezirke zu minimieren bzw. mit den Auswirkungen umzugehen, kommt die Einführung einer städtischen Parkraumbewirtschaftung bzw. des Anwohnerparkens in den Stadtbezirken Birkach und Plieode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 ningen in Betracht. Dies kann allerdings erst erfolgen, wenn der Parkdruck auch tatsächlich durch entsprechende Erhebungen über einen gewissen Zeitraum nachgewiesen ist. Das weitere Vorgehen obliegt damit der Stadt Stuttgart.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Ich sehe keine Zusatzfragen. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 4 abgeschlossen. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 5 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . N i k o l a i R e i t h F D P / D V P – G e p l a n t e s B i o - s p h ä r e n g e b i e t i n O b e r s c h w a b e n Bitte sehr, Herr Abg. Dr. Reith.
Nikolai Reith FDP
Herr Präsident, zunächst vielen Dank für die Nachsicht, dass ich die Frage des Kollegen Bonath vortragen durfte, und Ihnen, Frau Ministerin, dass Sie geantwortet haben, obwohl das außerhalb der Gepflogenheiten gewesen ist. Dann, Herr Präsident, darf ich noch einmal sagen – wir hatten das bereits –, dass ich kein Doktor bin. Nicht, dass sich das hier im Gremium einschleicht. (Vereinzelt Heiterkeit) Es könnte sein, dass ich das irgendwann einmal ehrenhalber mache. Aber ich bin kein Doktor. Also einfach „Reith“. Ich komme jetzt zu meiner Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5. Biosphärengebiete bieten große Chancen für den Schutz von Natur und Umwelt, aber auch für den Tourismus. Das Biosphärengebiet in Oberschwaben umfasst über 150 000 ha Fläche und erstreckt sich über drei Landkreise. – Herr Rösler, Sie korrigieren mich, wenn das nicht stimmt. Nach meinen Informationen ist das die Größe. So habe ich das den Medien entnommen. Es ist auf jeden Fall eine große Fläche mit vielen Eigentümern. Auch diese Seite muss selbstverständlich betrachtet werden. Das ist ein komplexes Thema, das Landwirte, Waldbesitzer und auch Grundbesitzer betrifft. Ich frage die Landesregierung: a) Wie sind der Planungsstand und die weitere Vorgehensweise beim geplanten Biosphärengebiet in Oberschwaben? b) Wie wird in dem geplanten Gebiet mit dort beheimatetem Privatwald umgegangen? Bitte beantworten Sie mir diese Fragen. Vielen Dank. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das dürfen höchs- tens 150 000 ha sein! – Gegenruf der Ministerin The- kla Walker: Willst du die Fragen beantworten? – Vereinzelt Heiterkeit – Gegenruf des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist doch formal nicht zulässig!)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Nach der Reinigung des Redepults darf ich für die Landesregierung Frau Ministerin Walker erneut das Wort erteilen. – Bitte sehr, Frau Ministerin. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Kollege Reith – ohne Doktortitel; das habe ich mir jetzt gemerkt –, vielen Dank für Ihre Fragen zum geplanten Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben, die ich gern wie folgt beantworte: Zu Ihrer Frage a: Wie sind der Planungsstand und die weitere Vorgehensweise beim geplanten Biosphärengebiet in Oberschwaben? Im Koalitionsvertrag haben wir das Ziel formuliert, in Oberschwaben gemeinsam mit der Region den Prozess zur Ausweisung eines dritten Biosphärengebiets zu initiieren. Für einen positiven Verlauf ist es aktuell sehr wichtig, prominente und regional anerkannte Fürsprecherinnen und Fürsprecher in der Region zu gewinnen, so z. B. Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die sich mit ihren Gemeinden ja auch für das Biosphärengebiet entscheiden müssen, Abgeordnete und viele weitere. Alle potenziellen Akteurinnen und Akteure, insbesondere aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Jagd, Naturschutz, Tourismus, Regionalvermarktung, Gastronomie etc. – eine große Zahl von verschiedenen Akteurinnen und Akteuren –, sind mitzunehmen; denn es soll ja auch ein von der Breite getragenes Zukunftsprojekt für diese Region werden. Wie ich schon sagte, ist sicherlich von großer Bedeutung, dass auch wirklich vor Ort gemeinsam entschieden werden muss, ob man sich für dieses Biosphärengebiet entscheidet. Als Auftakt dieses Prozesses habe ich am 16. Juli 2021 einen Ortstermin in Oberschwaben mit mehreren Stationen durchgeführt. Ich konnte dort viele Akteurinnen und Akteure treffen und ein Stimmungsbild aus der Region gewinnen. Der Termin war aus meiner Sicht sehr erfolgreich und legte nahe, dass in der Region eine überwiegend positive Haltung zu einem neuen Biosphärengebiet herrscht – teilweise sogar eine Aufbruchstimmung. Derzeit arbeiten wir an einem Suchraum für die Abgrenzung einer sinnvollen fachlichen Kulisse des geplanten Biosphärengebiets. Neben Flächen im Landkreis Ravensburg beziehen wir den Federsee und damit den Landkreis Biberach sowie mit dem Pfrunger-Burgweiler Ried auch den Landkreis Sigmaringen mit in die Vorüberlegungen ein. Weiter werden wir am 14. Oktober Gespräche mit den Landräten und der Landrätin – es ist nur eine – der eben genannten Landkreise führen. Wir werden das Projekt außerdem am 19. Oktober in der Versammlung der Bürgermeister – in Klammern: damit ist der Bürgermeistersprengel gemeint – des Landkreises Ravensburg vorstellen und sicherlich intensiv diskutieren. Um einen praktischen und lebensnahen Eindruck gewinnen zu können, findet am 28. Oktober eine Gebietsbereisung interessierter Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus der Region Oberschwaben im bereits erfolgreich etablierten Biosphärengebiet Schwäbische Alb statt. Noch im vierten Quartal dieses Jahres wird es weitere Gespräche mit Nutzergruppen und Verbänden in der Region geben. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Zeitnah soll ein sogenanntes Startteam, bestehend aus Vertretern der unterschiedlichen Verwaltungsebenen, als zentrale Ansprechpartner und Koordinatoren des Prozesses etabliert werden. Alle beteiligten Verwaltungsebenen arbeiten auch jetzt schon vertrauensvoll und partnerschaftlich zusammen. Vor Ort ist angedacht, einen Interessenverband Allgäu-Oberschwaben zu gründen. Dies unterstütze ich, da wir in den Gremien eines solchen Verbands die Kommunikation zur Gebietsentstehung und -entwicklung effektiv bündeln können. Nun zu Teil b Ihrer Frage: Wie wird in dem geplanten Gebiet mit dort beheimatetem Privatwald umgegangen? Privatwald ist ein Privatbesitz; es entscheiden die Eigentümerinnen und Eigentümer, was damit geschieht – so natürlich auch im Entstehungsprozess eines neuen Biosphärengebiets. Dies war auch Teil der Gespräche bei meinem ersten Ortstermin. Das Umweltministerium hat bereits mit allen Großwaldbesitzerinnen und -besitzern in der möglichen Suchkulisse Gespräche geführt und wird diese fortsetzen. Ziel ist dabei die sachliche Aufklärung über das Projekt „Drittes Biosphärengebiet für Baden-Württemberg“. Bei diesen Gesprächen im Laufe des Entstehungsprozesses des neuen Gebiets müssen wir Klarheit über den Umgang mit den Privatwaldflächen erhalten und uns darüber verständigen. Lassen Sie mich zum Schluss sagen, dass das Umweltministerium von einer Dauer der Initiierungsphase des neuen Biosphärengebiets von etwa zwei Jahren ausgeht. Der weitere Verlauf ist auch von der Dynamik in der Region abhängig. Wir stehen also im Moment noch ganz am Anfang. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Ich sehe eine Zusatzfrage des Kollegen Reith. – Bitte sehr.
Nikolai Reith FDP
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Beantwortung der Fragen. – Kommunikation ist ein entscheidendes Stichwort. Sie sind bereits darauf eingegangen, dass Sie diese vorantreiben. Haben Sie ermittelt, wie groß der Anteil der Privatwälder ist, die das Gebiet umfasst? Haben Sie darüber einen Überblick? Dies als letzte Nachfrage. Danke. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Ja, wir haben uns natürlich einen Überblick verschafft, wie hoch der Anteil an Privatwäldern ist. Die genaue Zahl kann ich Ihnen jetzt nicht sagen, aber klar ist natürlich, dass man nur gemeinsam zu dem Entschluss kommen kann und auch die Privatwaldbesitzer einverstanden sein und ihre Gebiete mit zur Verfügung stellen müssen, um ein mögliches Biosphärengebiet zu entwickeln. Dabei setzen wir zunächst vor allem auf die Information: „Was würde das bedeuten?“, „Welche Veränderungen beinhaltet das?“ und vieles mehr. Das ist im Moment der Stand, aber ich kann Ihnen die genauen Zahlen auch gern schriftlich nachreichen.
Nikolai Reith FDP
Genau. Super, vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Es gibt noch eine Zusatzfrage des Kollegen Haser.
Raimund Haser CDU
Zunächst einmal freue ich mich, dass aus dem Biosphärengebiet Oberschwaben jetzt das Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben geworden ist. Das freut mich ganz besonders; das möchte ich auch zu Protokoll geben. Frau Ministerin, Sie haben gerade den Prozess beschrieben, der auch in der Region sehr begrüßt wird, was das Thema Kommunikation betrifft. Nur der Vollständigkeit halber: Wie würde es denn weitergehen, wenn diese Interessengemeinschaft vor Ort, also die Region – Sie haben ja immer betont, die Region müsse es wollen –, mitmacht? Was sind die weiteren rechtlichen Schritte bis zur Installierung dieses Biosphärengebiets? Da es gerade unterschiedliche Auffassungen gab: Muss jeder Eigentümer zustimmen, dass das Biosphärengebiet über sein Eigentum gelegt wird? Hat er noch Einfluss darauf, in welcher Zone er sich dann befindet, oder nicht? Oder ist dies Gegenstand des Gesetzes, das man ja dann am Schluss erlassen muss?
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Ministerin, bitte. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Es ist nicht erforderlich, dass jeder Einzelne zustimmen muss. Zustimmen müssen vor allem die Gemeinden, die sich dazu entschließen; das weiß man ja auch. Biosphärengebiet Schwäbische Alb oder jetzt auch Schwarzwald – es sind, glaube ich, 27 oder 28 Gemeinden, die sich zusammengeschlossen und diesen Prozess damit gestartet haben. Genau das müsste jetzt in Allgäu-Oberschwaben auch erfolgen. Deshalb sind wir jetzt an einem Punkt, an dem wir noch nicht sagen können: So sieht die Gebietskulisse aus. Es ist natürlich klar, dass im Moment noch Gespräche geführt werden müssen – wie ich bereits dargestellt habe –, um sich zu überlegen: Wo gibt es eine große Unterstützung? Wo macht es auch naturschutzfachlich Sinn? Das spielt ja auch noch eine Rolle, gerade für das Kerngebiet eines Biosphärengebiets oder für Entwicklungsgebiete. Es gibt viele Punkte, die da eine Rolle spielen. Deswegen muss man wirklich sagen: Das steht im Moment noch am Anfang. Wir setzen auf Information und Überzeugung sowie den Wunsch aus der Region, so ein Entwicklungsgebiet – ein nachhaltiges Erfolgsmodell, von dem wir schon zwei in Baden-Württemberg haben – in dieser Region zu installieren.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich habe noch eine Wortmeldung für eine Zusatzfrage vorliegen. – Herr Abg. Burger.
Klaus Burger CDU
Vielen Dank für das Zulassen der Zusatzfrage. – Frau Staatssekretärin, es ist ja so, dass wir – – (Zurufe: Frau Ministerin!) Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Ich bin nicht die Staatssekretärin, aber das macht nichts. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wir haben so viele Staatssekretäre! – Vereinzelt Heiterkeit) Da kann man sich auch mal vertun.
Klaus Burger CDU
Frau Ministerin. So viel Zeit muss sein, Entschuldigung. (Unruhe)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Abg. Burger, bitte.
Klaus Burger CDU
Es gibt zwei erfolgreiche Biosphärengebiete. Sie haben vorhin trefflich beschrieben, welche Gruppen Sie einbeziehen wollten. Mir ist aufgefallen, dass der Tourismus fehlte. Vielleicht könnte man den mit hinzunehmen, weil der Tourismus natürlich auch ein Erfolgsfaktor für so ein Biosphärengebiet sein kann. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Vielen Dank für Ihre Anmerkung. – Falls ich den Tourismus nicht erwähnt haben sollte, dann war das ein Versehen. Denn selbstverständlich gehört gerade der Tourismus zu den Bereichen, die da mit im Boot sind. Nach den ersten Gesprächen erscheinen mir die Vertreterinnen und Vertreter dieses Bereichs als diejenigen, die das wirklich sehr stark unterstützen und sich freuen würden, wenn es eine einheitliche Marke – so wie z. B. auf der Schwäbischen Alb – für diese Region geben würde. Insofern ist das natürlich ein wichtiger Hinweis und wird das genau so gemacht.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich sehe: Das Thema provoziert Zusatzfragen. Ich will jetzt die Zusatzfragen zunächst von Herrn Abg. Dr. Hellstern und dann von Frau Abg. Rolland zulassen. Ich würde vorschlagen, wir lassen die Fragen nacheinander zu, dann kann die Ministerin beiden antworten. – Bitte sehr.
Dr. Uwe Hellstern AfD
Ich bin kein Spezialist für Biosphärenreservate, aber ich will – weil wir gestern über das Energiegesetz debattiert haben – die Frage stellen, inwieweit in diesem Biosphärenreservat Energieanlagen – Windkraftanlagen, Solaranlagen – zulässig wären oder ob diese Fläche diesbezüglich außen vor ist. Das würde mich einfach interessieren. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Die weitere Frage?
Gabriele Rolland SPD
Ich mache jetzt einfach weiter, Frau Ministerin. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Ja.
Gabriele Rolland SPD
Vielen Dank. – Die Biosphärengebiete sind tatsächlich sehr erfolgreich. Auch die Ausweisung des jüngsten Biosphärengebiets, des Biosphärengebiets Schwarzwald, jährt sich bald zum zehnten Mal; in drei Jahren ist es so weit. Inzwischen gibt es Gemeinden, die gern mitmachen wollen. Haben wir – neben den Maßnahmen mit Blick auf ein Biosphärengebiet Allgäu-Oberschwaben – die Kapa- (Gabriele Rolland) zitäten, die Tür für neue Mitglieder im Biosphärengebiet Schwarzwald zu öffnen? Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Zunächst einmal zur Frage nach der Energiewirtschaft: Selbstverständlich ist es auch in einem Biosphärengebiet grundsätzlich möglich, in bestimmten Gebieten Energieprojekte umzusetzen. Es gibt eine Kernzone. Diese wird unter Naturschutz stehen; diese Gebiete im Land sind schon heute generell ausgenommen. Für das Biosphärengebiet würde das genauso gelten. Aber um dieses Gebiet herum gibt es die Möglichkeit, Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu nutzen. Bei der Gebietskulisse und den Gemeinden im Schwarzwald gibt es – – Von dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb weiß man, dass man dann, wenn sich zeigt, dass das gut läuft, noch gern hinzukommen möchte. Ich glaube, da gibt es bestimmte Fristen, die eingehalten werden müssen. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Nach zehn Jahren!) – Genau, nach zehn Jahren kann man sich in das Gebiet noch einklinken. – Ich denke, da muss man jetzt einfach Gespräche führen und schauen, was möglich ist. Sicherlich darf das einen bestimmten Rahmen nicht sprengen. Zu groß darf das Gebiet insgesamt nicht werden. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Das Kerngebiet!) – Genau. – Aber aus meiner Sicht ist dann sicherlich der richtige Zeitpunkt, um darüber zu sprechen, ob es nicht möglich ist, die eine oder andere Gemeinde mit hinzuzuziehen.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Damit haben wir die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 5 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 6 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – V e r - b e s s e r u n g d e r F a h r g a s t f r e u n d l i c h - k e i t d e s K o m b i b a h n h o f s i m E n z k r e i s Bitte sehr, Herr Abg. Dr. Schweickert.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um einen Bahnhof, der hier schon einmal Thema war, den Lieblingsbahnhof von Herrn Schwarz, bei dem man sich nach Jahren geeinigt hat, einen Kombibahnsteig zu machen, über den „extra 3 – Der Irrsinn der Woche“ und andere schon berichtet haben. Irgendwie scheint der Wurm drin zu sein. Deswegen frage ich: a) Inwiefern hält es die Landesregierung im Sinne der Fahrgastfreundlichkeit und des Service für notwendig, auf den Anzeigen am Bahnhof Niefern, anders als derzeit, neben den Abfahrtszeiten und Fahrgastinformationen auch dauerhaft die Uhrzeit anzuzeigen sowie am neuen Kombibahnsteig eine Beschilderung anzubringen, die insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen zeigt, in welchem Bereich des Bahnsteigs die Züge der Linie RB 17 halten? riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 b) Inwiefern müssten sich im Hinblick auf die Zuständigkeit für eine entsprechende Beschilderung im konkreten Fall Abellio als Betreiber der Linie RB 17 und die Deutsche Bahn als Eigentümer des Bahnhofs absprechen und einigen? Denn der eine will, und der andere sagt, er darf nicht. Vielen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich jetzt Frau Staatssekretärin Zimmer ans Redepult bitten. – Bitte sehr.
Elke Zimmer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schweickert, herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich sehr gern beantworte. Sie geben mir damit die Möglichkeit, einen kurzen Blick auf die Frage zu werfen: Wo stehen wir denn jetzt überhaupt bei dem Projekt? Denn was lange währt, wird endlich gut. Das kann man ja zumindest ein Stück weit sagen. Sie haben es gerade schon gesagt: Der Umbau des Bahnhofs stand lange im öffentlichen Fokus, und Sie waren mit einer der Treiber, der wirklich einen guten Beitrag geleistet hat, weswegen wir jetzt dort diesen Kombibahnsteig und die Barrierefreiheit an dieser Stelle haben. Denn tatsächlich war ja gedacht, den Bahnsteig auf 76 cm zu erhöhen. Wir haben aber noch viele Jahre lang Züge, die eine andere Höhe brauchen, nämlich 55 cm oder 60 cm. Das ist nicht nur ein oder zwei Jahre lang der Fall, sondern wir werden wahrscheinlich noch fast 20 Jahre lang beide Bahnsteighöhen brauchen. Deshalb: Wir haben es nicht akzeptiert. Wir haben versucht, Druck auf die Bahn auszuüben. Es hat auch funktioniert. Der Kombibahnsteig ist gekommen. Das heißt, wir haben jetzt einen Bahnsteig, der sozusagen auf der einen Seite die eine Höhe und auf der anderen Seite die andere Höhe abbildet; beide sind barrierefrei miteinander verbunden. Er ist Ende August fertiggestellt worden. Ich schaue Sie einmal an: Funktioniert er gut? (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Ja!) – Ja. Der Kollege nickt. Sehr schön. – Deshalb: Auch wir sind froh, dass das geschafft wurde. Denn das ist ein wichtiger Beitrag zu sozialer Teilhabe für alle Menschen. Ein Bahnhof und Mobilität sind dabei ganz wichtige Faktoren. Deshalb sage ich: Wir sind froh, dass das geschafft wurde. Im nächsten Jahr werden neue Aufzüge kommen. Die sollen im Frühjahr fertig sein, dann haben wir den nächsten Baustein. Dann kommen noch ein paar einzelne Punkte dazu: taktile Leitsysteme, neue Bahnhofsbeleuchtung und andere Bahnunterstände. Dann haben wir in Niefern endlich einen vollständig barrierefreien Bahnhof. Jetzt zu Ihren Fragen: In Niefern sind sogenannte dynamische Schriftanzeigen vorhanden, die im Regelfall eigentlich die Uhrzeit anzeigen sollen, und zwar als feststehende Uhrzeit, weil man das besser lesen kann, als wenn die Anzeige die ganze Zeit läuft. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Wenn es eine Störung gibt – Verspätung, Zug fällt aus, wie auch immer –, wäre die Uhrzeit weg, und dann würde der Verspätungshinweis als dynamische Schriftanzeige durchlaufen. Sie haben recht: Im Moment funktioniert es nicht. Die Uhrzeit ist einfach nicht da. Aktuell wird das auf Ihre Anregung hin geklärt. Wir sind guter Dinge – die NVBW hat Gespräche mit der DB aufgenommen –, dass das tatsächlich demnächst repariert wird und dass die Uhrzeit wieder kommt. Denn die gehört da hin. Ich verspreche Ihnen: Ich glaube nicht, dass das noch lange dauert. Auch die zweite Anregung wird aktuell geklärt. Dafür auch von meiner Seite noch einmal ein herzlicher Dank. Denn ich glaube, es ist bei einem barrierefreien Kombibahnsteig noch einmal ganz besonders wichtig, dass man genau weiß, wo der passende Einstieg ist, damit man dann nicht mit Rollstuhl, mit Kinderwagen oder wie auch immer noch schnell einen Spurt zum anderen Ende des Bahnsteigs hinlegen muss, weil nur dort ein barrierefreier Einstieg möglich ist und ich nicht 25 cm hoch oder 25 cm runter steigen muss. Sie haben recht: Das ist nicht ganz geklärt. Die NVBW hat auch hier Kontakt aufgenommen, und die rechtlichen und technischen Fragen werden geprüft. Wir sind aber guter Dinge, dass wir auch hier zu einer Lösung kommen, damit die Menschen vor Ort tatsächlich diesen Hinweis haben, weil auch das ein Beitrag zur sozialen Teilhabe und zur problemlosen Möglichkeit ist, den Verkehr an dieser Stelle zu nutzen. Unser Ziel ist also – ich glaube, da sind wir uns einig – der größtmögliche Reisekomfort für alle. Ich hoffe, dass wir in wenigen Wochen oder Monaten, wenn dann auch die Aufzüge fertig sind, so weit sind, dass wir sagen können: Wir haben ein rundes Paket, das passt, es stimmt alles. Herzlichen Dank.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Damit ist diese Mündliche Anfrage erledigt. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . D r . E r i k S c h w e i c k e r t F D P / D V P – Ü b e r - f ü l l t e S c h u l b u s s e i m E n z k r e i s z u P a n d e m i e z e i t e n Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Dr. Erik Schweickert FDP
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Manche Sachen kann man vor Ort im Kreistag klären. Wenn das Problem aber über Kreisgrenzen hinweg besteht, ist es manchmal gut, eine Anfrage im Landtag zu stellen; dann kommt Bewegung in die Sache. (Vereinzelt Heiterkeit) Deshalb frage ich die Landesregierung: a) Inwiefern sind der Landesregierung Probleme hinsichtlich überfüllter (Schul)Busse im Enzkreis, insbesondere auch bei kreisübergreifendem Busverkehr beispielsweise nach Pforzheim oder Bretten, bekannt? ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 b) Wie bewertet sie es, unter Angabe von Gegenmaßnahmen, wenn (Schul)Busse gerade zu Pandemiezeiten völlig überfüllt sind und Eltern ihre Kinder aus Gründen des Gesundheitsschutzes wie auch der Verkehrssicherheit lieber mit dem Pkw zur Schule bringen?
Dr. Wolfgang Reinhart
Zur Beantwortung erhält erneut Frau Staatssekretärin Zimmer das Wort. – Bitte sehr.
Elke Zimmer
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Schweickert, herzlichen Dank auch für diese Frage. Es ist schön, dass Sie das Land bemühen, um sozusagen Tempo beim Thema „Überfüllte Schülerbusse“ zu machen. Aber da muss ich Sie jetzt leider ein Stück weit enttäuschen. Die Zuständigkeit für den Busverkehr – Sie haben es eigentlich auch schon gesagt – liegt bei den kommunalen Aufgabenträgern und nicht beim Land. Und dem Land sind keine Beschwerden über überfüllte Schülerbusse bekannt. Daher gab es für uns noch nicht die Notwendigkeit, zu reagieren, weil das bei uns nicht ankam und eigentlich in kommunaler Verantwortung geregelt werden muss. Wenn die Antwort aber, weil Sie es jetzt hier aufgerufen haben, dazu beitragen sollte, dass sich der Kreis und die Kommunen noch mal damit beschäftigen, hätten wir ja vielleicht das Ziel erreicht, und es kommt dort noch mal auf die Tagesordnung. Vielleicht glückt uns das ja. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP meldet sich.) – Ich würde geschwind noch weiter ausführen, und danach behandeln wir die Zusatzfrage. Zur zweiten Frage. Da würde ich erst mal mit dem Thema Verkehrssicherheit beginnen. Mir erschließt sich nicht so ganz, warum Elterntaxis zur Verkehrssicherheit beitragen. Das Gegenteil ist der Fall: Erst durch die vielen Elterntaxis entsteht das Chaos vor der Schule, das den Schulweg so unsicher macht. Zu Fuß gehen, Rad fahren oder Bus fahren, das sind eigentlich die Verkehrsmittel, die zur Verkehrssicherheit beitragen und die auch andere Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer am wenigsten gefährden. Das zum Stichwort Verkehrssicherheit, das in Ihrer Anfrage vorkam. Nun zum Thema Gesundheitsschutz. Der Gesundheitsschutz war und ist dem Land, gerade in der Pandemie, ein wichtiges Anliegen. Wir alle kannten die anfängliche Situation mit den völlig überfüllten Zubringerbussen für die Schülerinnen und Schüler. Das Land hat aber ganz schnell reagiert und hat ein Programm für Verstärkerfahrten aufgelegt. Denn Schülerbusse – das freut uns ja – sind im Regelfall sehr gut belegt, und Abstände sind dort kaum einzuhalten. Daher war es richtig, als die Schulen im letzten Jahr wieder geöffnet worden sind, genau dieses Programm aufzulegen, um Schülerinnen und Schüler einfach auf mehr Busse zu verteilen. Es ist eine Freiwilligkeitsleistung des Landes, für die aber insgesamt 30 Millionen € zur Verfügung stehen. Das Geld ist auch gut nachgefragt worden. Fast alle Stadt- und Landkreise haben diese Busse nachgefragt. An Spitzentagen der Pandemie sind über 2 000 zusätzliche Busse im Land gefahren, um die Einhaltung von Abständen besser gewährleisten zu können. (Staatssekretärin Elke Zimmer) Auch im Enzkreis wurden im letzten Jahr – mir liegen im Moment leider nur die Zahlen aus dem letzten Jahr vor – zwischen September und Dezember zusätzliche Busse im Wert von über 40 000 € gefördert, u. a. kreisüberschreitend die Linie 707 von Mühlacker nach Vaihingen oder die Linie 731 von Pforzheim nach Königsbach. Das Programm läuft noch bis Ende des Monats, bis zum Beginn der Herbstferien. Wir werden dann noch einmal beurteilen, wie sich die Infektionslage darstellt, wie das Impfgeschehen bei Schülerinnen und Schülern ist. Dies war ebenfalls ein Grund, hier mit einzusteigen, da gerade Schülerinnen und Schüler zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht geimpft waren und somit die Infektionsgefahr bei ihnen besonders hoch war. Wir werden das in enger Abstimmung mit dem Sozialministerium bewerten und dann entscheiden, wie es mit diesem Programm weitergeht und ob dann vielleicht weiterhin im Enzkreis Verstärkerverkehre gefahren werden können.
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir haben noch Zusatzfragen, zunächst von Frau Kollegin Seemann und dann vom Kollegen Kenner. Gibt es darüber hinaus weitere Zusatzfragen? (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP meldet sich.) – Dann noch Kollege Dr. Schweickert. – Ich würde sagen, wir nehmen zunächst diese drei Zusatzfragen zusammen auf; dann können Sie sie gegebenenfalls gemeinsam beantworten. Frau Kollegin Seemann, bitte.
Stefanie Seemann GRÜNE
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, ich bin nicht wie der Kollege Schweickert im Kreistag. Daher weiß ich nicht, wie aufwendig die Antragstellung ist. Sie haben auch gesagt, dass es relativ stark nachgefragt worden ist. Trotzdem die Frage: Ist es für die Kreise ein großer Aufwand, einen solchen Antrag zu stellen, oder wird das relativ bürokratiefrei gefördert?
Dr. Wolfgang Reinhart
Kollege Kenner. (Abg. Andreas Kenner SPD setzt beim Gang zum Mi- krofon seinen Mund-Nasen-Schutz auf.) – Sie können, um die Frage zu stellen, Ihre Maske ablegen, Herr Kollege. (Vereinzelt Heiterkeit)
Andreas Kenner SPD
Ich habe sie extra aufgesetzt, weil uns die Öffentlichkeit zuschaut. Jeder Meter zählt. (Vereinzelt Heiterkeit)
Dr. Wolfgang Reinhart
Sehr gut.
Andreas Kenner SPD
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, vielen Dank, Herr Präsident. – Ich habe zwei Fragen. Der Enzkreis ist überall in Baden-Württemberg. Auch im Landkreis Esslingen sind die Busse sehr voll. Ich bin selbst mit diesen Bussen gefahren. Ich habe das Gefühl – vielleicht teilen Sie dieses Gefühl –, dass keine Klagen kommen, weil Jugendliche das schon gewohnt sind. Man steht in den Bussen schon wie Sardinen. Die Jugendlichen sagen immer zu riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 mir: „Sobald ich volljährig bin, fahre ich mit dem Auto in die Berufsschule.“ Das ist genau das, was wir nicht wollen. Ich habe die Frage an Sie – Sie haben es schon zum Teil ausgeführt –, ob es tatsächlich möglich ist, hier dauerhaft Abhilfe zu schaffen. Ich fühlte mich auch sehr unsicher in einem überfüllten Schülerbus – unabhängig von Corona. Ich fand, es war kein sicheres Transportmittel. Ist diesbezüglich geplant, in Zukunft dauerhaft mehr Busse, und zwar nicht nur im von vielen geliebten Enzkreis, sondern flächendeckend in Baden-Württemberg fahren zu lassen? Danke.
Elke Zimmer
Ich würde dann erst geschwind – – Doch direkt? Gut.
Dr. Wolfgang Reinhart
Okay, bitte. – Ich sehe ansonsten auch keine weiteren Zusatzfragen außer den bereits aufgerufenen. – Es kommt doch noch eine. Wir behandeln aber erst die anderen.
Dr. Erik Schweickert FDP
Frau Staatssekretärin, vielen Dank für die Beantwortung. Aber man kann es sich natürlich auch einfach machen: Die Frage war nicht, ob das Elterntaxi verkehrssicher ist, sondern die Frage war, wie Sie die absolut überfüllten Schulbusse, in denen die Kinder bis kurz vor die Scheibe vorn wie Sardinen stehen – diese Situation haben wir nun einmal an vielen Stellen; ich bin mir sicher, nicht bloß beim Erik Schweickert und beim Kollegen Kenner, sondern auch noch in anderen Bereichen –, (Abg. Andreas Kenner SPD: Ja!) aus Verkehrssicherheitsgründen bewerten, und nicht die Elterntaxis. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Das Problem ist – – Wenn ich die kreisüberschreitenden Bereiche habe, finde ich es schon interessant, dass das Ministerium sagt, es wisse nicht, dass es wohl an mehreren Stellen in Baden-Württemberg überfüllte Schulbusse gibt. Deswegen meine Frage, Frau Staatssekretärin: Wird das Ministerium, wenn es keine Einzelfälle sind, sagen: „Das ist alles Aufgabe der Kommunen und der Kreise“, oder wird das Ministerium, das sich eigentlich für Verkehrssicherheit und für Gesundheitsschutz verantwortlich zeigt, dann doch tätig werden?
Elke Zimmer
Herzlichen Dank für die Fragen. – Ich versuche, sie zu sammeln. Ich hoffe, dass ich nichts vergesse. Die erste Frage kam von Frau Seemann zum Beantragungsverfahren. Das Beantragungsverfahren ist ein unbürokratisches, flexibles und schnelles Verfahren. Hier ging es tatsächlich darum, dass es schnell geht. Hier war keine Zeit, zu sagen, wir können da jetzt ein halbes Jahr lang etwas beantragen; denn die Busse mussten schnell auf die Straße kommen und Schülerinnen und Schüler mitnehmen. Ich glaube, auch die Zahl der Anträge hat gezeigt, dass es wirklich flexibel und schnell ging. Ansonsten hätten wir nicht innerhalb weniger Wochen 2 000 Fahrten auf die Straße bekommen. Beispielsweise war auch das mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung ganz einfach geregelt. Da hat man nicht lange (Staatssekretärin Elke Zimmer) warten müssen, sondern das galt einfach von vornherein. Fertig. Das haben uns auch der Städtetag und der Landkreistag zurückgespiegelt. Das war ein gutes und schnelles Verfahren. Jetzt gehe ich doch noch einmal auf das Thema Verkehrssicherheit ein. Die Frage war jetzt: ... wenn ... Eltern ihre Kinder aus Gründen ... der Verkehrssicherheit lieber mit dem Pkw zur Schule bringen? Ganz ehrlich – – (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: „Aufgrund der völlig überfüllten Schulbusse“ steht da!) – Nein, da steht: ... wenn (Schul)Busse ... völlig überfüllt sind – ja, okay, genau – (Vereinzelt Heiterkeit) und Eltern ihre Kinder aus Gründen des Gesundheitsschutzes wie auch der Verkehrssicherheit lieber mit dem Pkw zur Schule bringen? Jetzt können wir uns streiten, wie das gemeint ist. Elterntaxis machen aber den Schulweg unsicher. Darüber sind wir uns ja vielleicht einig. (Abg. Andreas Kenner SPD: Ja!) Völlig überfüllte Schulbusse sind auch unsicher. Darüber sind wir uns sicherlich auch einig. Jetzt kann ich aber auch im Nachgang nur sagen: Das Programm für die Verstärkerbusse stand zur Verfügung. Und dafür stehen noch immer viele Gelder zur Verfügung. Es ist die Aufgabe der kommunalen Träger, der Landkreise, der Stadtkreise oder vielleicht auch der Busunternehmerinnen und Busunternehmer vor Ort, also aller, die vor Ort unterwegs sind, diese Programme auch tatsächlich wahrzunehmen und diese Verstärkerlinien anzufordern. Wir, das Ministerium, können letztlich das Angebot machen: Wenn ihr vor Ort ein Problem habt, das wir auch sehen – gerade jetzt noch in der Pandemiesituation –, dann bieten wir euch das an, fragt das nach. Und wir haben es ja in diesem Fall wirklich unkompliziert gemacht, damit der Bus dann innerhalb ganz kurzer Zeit auch wirklich da sein kann. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Jetzt muss ich im Endeffekt aber sagen: 30 Millionen € gibt es, 8 Millionen € sind abgefragt – die Nachfrage war nicht so, wie wir sie uns vorgestellt haben. Jetzt war die Frage, ob wir das dauerhaft machen. „Dauerhaft“, dazu muss ich ganz ehrlich sagen: Das ist im Moment ein Programm, das in der Pandemie läuft. Und ansonsten ist es eine kommunale Aufgabe. Wir haben Ausschreibungsverfahren, und wir werden, wenn das Pandemiegeschehen so nicht mehr besteht, zu dem bewährten Verfahren zurückkommen. Ferner handelt es sich im Ausschreibungsverfahren immer um einen Aushandlungsprozess: Was brauchen wir, was wollen wir machen? Das ist also kein Programm, nach dem ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 wir jetzt sozusagen auf Knopfdruck weiterfahren. Vielmehr ist das ein Coronaprogramm für eine spezielle Situation. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Jetzt liegt mir doch noch eine letzte Zusatzfrage vor, und zwar vom Kollegen Klauß.
Miguel Klauß AfD
Frau Staatssekretärin, ich wollte noch einmal auf das Thema Verkehrssicherheit zurückkommen und hierzu eine Nachfrage stellen. Sie haben gesagt, das Fahrrad sei ein sicheres Verkehrsmittel. Jetzt ist doch eigentlich relativ klar, dass das eigene Fahrzeug in der Pandemiezeit dem überfüllten Bus und aus Gründen der Verkehrssicherheit natürlich auch dem Fahrrad deutlich überlegen ist. Der Fahrradfahrer ist das schwächste Glied im Straßenverkehr. Haben Sie eine Statistik, die aussagt, dass der relativ kurze Weg zur Schule im eigenen Auto gefährlicher ist als mit dem Fahrrad?
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich möchte nur darum bitten, die Zusatzfragen immer im Hauptzusammenhang mit der eigentlichen Anfrage zu stellen. Ich lasse Ihre Zusatzfrage zu, aber ich wollte sagen: Bitte achten Sie bei einer Zusatzfrage darauf, dass sie im Zusammenhang mit der aufgerufenen Mündlichen Anfrage steht. Bitte sehr, eine kurze Antwort.
Elke Zimmer
Genau, eine kurze Antwort. Ich komme noch einmal zum Thema Verkehrssicherheit. Der Fokus lag hier nicht auf einem Vergleich, ob ein Auto sicherer ist als ein Fahrrad. Natürlich ist jemand, der mit dem Fahrrad in einen Unfall verwickelt ist, gefährdeter als jemand, der sozusagen in seinem Panzer sitzt. Aber es geht ja um das Gesamtsystem. Und in einem Gesamtsystem ist das Fahrrad, wenn die Fahrradwege sicher sind, ein sicheres und gesundes Verkehrsmittel. Unser Ziel, das Ziel der Landesregierung ist es, Rad- und Schulwegpläne so zu machen, dass Kinder mit dem Rad und zu Fuß sicher zur Schule kommen können. Wenn die Elterntaxis (Unruhe) nicht auf dem Radweg vor der Schule parken, werden Radund Fußweg sicherer. (Beifall bei den Grünen)
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. Wir haben nur noch eine Mündliche Anfrage, nämlich die unter Ziffer 8: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g . G a b r i - e l e R o l l a n d S P D – I n t e r n a t i o n a l e S t u d i e r e n d e i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g i m V e r h ä l t n i s z u a n d e r e n B u n d e s l ä n - d e r n Dafür stünden noch zwei Minuten zur Verfügung. Insoweit, Frau Abg. Rolland, wenn wir uns ganz kurzfassen, lasse ich diese Anfrage noch zu. Bitte sehr. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Bis die Frage fertig ist, ist die Zeit um!)
Gabriele Rolland SPD
Herr Präsident! Ich kann super schnell sein. Die Frage ist: Wie erklärt sich die Landesregierung die laut DAAD-Studie „Wissenschaft weltoffen“ geringe Steigerung um 8,4 % bei der Zahl der internationalen Studierenden zwischen dem Wintersemester 2014/2015 und dem Wintersemester 2019/2020, womit Baden-Württemberg in diesem Zeitraum auf dem letzten Platz unter den Bundesländern rangiert?
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Kurze Antwort von Frau Staatssekretärin Olschowski. – Bitte sehr.
Petra Olschowski
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Frau Rolland! Ich beantworte die Frage im Namen der Landesregierung wie folgt und stark verkürzt: Im Wintersemester 2014/2015 lag der Anteil der bildungsausländischen Studierenden in Baden-Württemberg nach Angaben des Statistischen Bundesamts bei 9,5 % und damit deutlich über dem Bundesschnitt von 8,7 %. Aufgrund der Regelung der Zulassungsverfahren und der damals hohen Binnennachfrage hatten wir ein im Vergleich mit anderen Ländern geringes Potenzial, den Anteil weiter zu erhöhen. Trotzdem ist der Anteil zwischen dem Wintersemester 2014/2015 und heute weiter angestiegen – auf 10,2 %. Das halte ich für ein sehr ordentliches Niveau. Baden-Württemberg liegt damit weiterhin über dem Schnitt der westdeutschen Flächenländer, der sich auf 10 % beläuft. Im Wintersemester 2017/2018 hatten wir im Zuge der Einführung der Studiengebühren wie erwartet Rückgänge bei der Zahl der Neuimmatrikulationen internationaler Studierender zu verzeichnen. Diese haben sich dann aber in den Folgejahren nicht weiter verfestigt, sodass die Zahl der bildungsausländischen Studierenden sowohl absolut als auch anteilig im Wintersemester 2019/2020 – also vor der Coronapandemie – deutlich über dem Niveau von 2014 und 2015 lag. Das heißt, wir sind im Bundesschnitt noch immer sehr gut dabei, was den Anteil internationaler Studierender angeht.
Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Ich lasse auch keine Zusatzfragen zu. Wir haben die Stunde optimal ausgeschöpft; es ist eine Punktlandung. Das war auch die letzte Mündliche Anfrage, die mir vorlag. Damit ist die Fragestunde beendet. Punkt 4 der Tagesordnung ist abgeschlossen. Nachdem wir Punkt 5 der Tagesordnung abgesetzt haben, rufe ich schon Punkt 6 der Tagesordnung auf: a) Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale für politische Bildung b) Herstellung des Einvernehmens zur Berufung von sieben sachverständigen Persönlichkeiten in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Meine Damen und Herren, nach § 4 Absatz 3 der Bekanntmachung des Präsidenten des Landtags von Baden-Württemberg riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 über die Errichtung einer Landeszentrale für politische Bildung vom 20. März 2013 beruft die Präsidentin auf Vorschlag des Landtags 17 – – (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) – Moment. Langsam, langsam. – Die Präsidentin beruft auf Vorschlag des Landtags 17 Mitglieder des Landtags und im Einvernehmen mit dem Landtag sieben sachverständige Persönlichkeiten jeweils für die Dauer einer Wahlperiode in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Für die Wahl der 17 Mitglieder des Landtags steht nach § 17 a Absatz 2 der Geschäftsordnung das Vorschlagsrecht den Fraktionen entsprechend dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers wie folgt zu: GRÜNE sechs Mitglieder, CDU fünf, SPD, FDP/DVP und AfD jeweils zwei Mitglieder. Hierzu liegen ein Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE und der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP vor sowie ein weiterer Wahlvorschlag der Fraktion der AfD (Anlagen 1 und 2). Ich gehe zunächst einmal davon aus, dass über die Wahlvorschläge offen abgestimmt werden kann. (Abg. Anton Baron AfD meldet sich.) – Sie wollen sich dazu zu Wort melden. Bitte sehr, Herr Kollege Baron.
Anton Baron AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir möchten gern beantragen, dass der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion zuerst zur Abstimmung gebracht werden soll. Vielen Dank. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Warum?)
Dr. Wolfgang Reinhart
Wir müssen jetzt nicht über das Warum diskutieren. Ich lasse darüber abstimmen. Wer dem Antrag der AfD zustimmt, dass zuerst über den Vorschlag der AfD abgestimmt werden soll, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Jetzt gehe ich davon aus, dass über die Wahlvorschläge offen abgestimmt werden kann. – Das ist der Fall. Nach § 97 a der Geschäftsordnung darf niemand dieser Verfahrensweise widersprechen. Ich stelle zunächst den Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE sowie der Fraktionen der CDU, der SPD und der FDP/DVP zur Abstimmung. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Bei wenigen Enthaltungen ist dem Wahlvorschlag mehrheitlich zugestimmt. Nun lasse ich abstimmen über den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD. Wer stimmt diesem Wahlvorschlag zu? – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – (Zuruf von der AfD: So geht Demokratie nicht! – Ge- genruf des Abg. Sascha Binder SPD: Seien Sie erst mal vollzählig! – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Nicht mal die halbe Fraktion!) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Der Wahlvorschlag der Fraktion der AfD ist damit mehrheitlich abgelehnt. (Zuruf) Damit ist es so: Der Landtag schlägt – – Bitte? Ja, gleich. Sie haben sich zu Wort gemeldet. Bitte sehr.
Anton Baron AfD
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir, die AfD-Fraktion, beantragen die Wahlwiederholung in geheimer Abstimmung. Ich begründe den Antrag wie folgt: Wieder eine Wahl, wieder getrennte Wahlvorschläge, wieder ein Staatstheater der anderen Fraktionen. (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Ihre eigenen Leute waren gar nicht da! – Weitere Zurufe) Meine Damen und Herren, ich frage Sie ernsthaft: Wie lange soll dieser Affenzirkus in den nächsten fünf Jahren eigentlich noch gehen? Ob es Ihnen nun passt oder nicht, ob es Sie empört oder nicht – (Unruhe) willkommen in der Demokratie, in welcher es eben noch eine Beteiligung der Opposition gibt. Ich erinnere alle hier Anwesenden an die vergangene Legislaturperiode. Da wurden sogar drei Abgeordnete der AfD reingewählt – ohne Aufschrei und ohne künstliche Aufregung. Heute schlagen wir Ihnen zwei sehr kompetente Kollegen für das Kuratorium vor, (Anhaltende Unruhe) und diese würden ihr Wissen auch bereichernd einbringen. Es spricht also nichts gegen die Wahl dieser zwei Personen. Oder gibt es von Ihrer Seite irgendwelche Gründe? Wenn es diese geben sollte, dann möchten wir es hier im Plenum erfahren. Vielleicht wäre für einzelne Abgeordnete oder sogar Fraktionen auch ein Kurs beim Demokratiezentrum hilfreich, (Beifall bei der AfD – Zurufe) damit wir uns nicht ständig im Plenum bei jeder Wahl, bei der ein Abgeordneter der AfD bzw. ein AfD-Kandidat gewählt werden soll, wiederholen müssen, damit wir nicht das unwürdige Trauerspiel der Wahlwiederholung bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag spielen müssen. Nein, durch ein solches Verhalten Ihrerseits wird nicht die politische Brandmauer gestärkt, sondern die Demokratie beschädigt und werden unsere parlamentarischen Gepflogenheiten mit Füßen getreten. (Beifall bei der AfD) Ausnahmsweise gebe ich auch dem parlamentarischen Geschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, recht, wenn er sagt – ich zitiere gern –: ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Hätte die Mehrheit der Abgeordneten den AfD-Kandidaten ... abgelehnt, hätte die AfD-Fraktion in jeder Sitzung eine neue Kandidatin oder einen neuen Kandidaten nominieren und das Parlament in Wahlgänge zwingen können. Eine Nominierungs-Dauerschleife wäre die Folge gewesen – und diese hätte jedes Mal aufs Neue der AfD-Fraktion eine Plattform geboten und Ressourcen gebunden. Herr Sckerl, Sie haben es richtig erkannt. So sieht es nämlich aus. Heute ist weder die erste noch die letzte Wahl. Daher können Sie Ihrer Grünen Jugend ruhig antworten: Die AfD ist in den Landtag gekommen, um zu bleiben. (Beifall bei der AfD – Abg. Sascha Binder SPD: Aber sie ist halt selten da! Vorhin waren gerade drei Kol- legen da!) Meine Damen und Herren, wir werden heute und in Zukunft viel Zeit mitbringen, und dann wünsche ich uns allen viel Spaß mit den zahlreichen Wahlgängen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege Sckerl hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet. – Bitte sehr, Herr Kollege Sckerl.
Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir lehnen eine Wiederholungswahl – oder wie immer man das nennen mag – ab. Ich glaube, ich kann das im Namen aller Fraktionen sagen. (Abg. Carola Wolle AfD: Das nennen Sie Demokra- tie! – Gegenruf des Abg. Sascha Binder SPD: Sie wa- ren doch gar nicht da! Seien Sie mal ruhig!) Die Wahl war eindeutig. Wenn die AfD zu dieser Wahl nur drei ihrer Mitglieder mobilisieren kann, dann ist das ihr Problem. Aber wir bieten hier keine Plattform, damit Sie dann zwölf oder mehr Stimmen ins Feld führen können. Noch zur Sache, meine Damen und Herren: Es ist richtig, wir haben Sie zu Beginn der 16. Wahlperiode in dieses Kuratorium entsandt. Dann haben wir aber Erfahrungen mit Ihnen gemacht. (Abg. Anton Baron AfD: Es sind zwei neue Abgeord- nete!) Die Erfahrung lautet: Sie missbrauchen dieses Amt, um die Abschaffung der Landeszentrale zu fordern, sie zu diskreditieren. Sie haben sie überall in Baden-Württemberg madig gemacht. (Abg. Udo Stein AfD: Zu Recht! – Gegenruf des Abg. Andreas Deuschle CDU: Quod erat demonstrandum! – Abg. Bernd Gögel AfD: Der Sinn der Demokratie ist Meinungsbildung! – Unruhe) Sie haben mehrere Haushaltsanträge gestellt. Wenn Sie mannhaft genug wären, würden Sie gar nicht erst kandidieren. Sie haben in diesem Gremium nichts verloren. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) (Hans-Ulrich Sckerl) Wir brauchen gerade in dieser sensiblen Zeit Menschen, die sich für die Demokratie (Abg. Ruben Rupp AfD: Das ist gegen die Demokra- tie!) gerade für die jungen Leute (Zuruf von der AfD: Das ist Blockparteienverhalten!) und ihr Hinführen an die Demokratie engagieren und einsetzen. Dafür brauchen wir die Landeszentrale, aber wir brauchen keine Brunnenvergifter wie Sie. (Abg. Udo Stein AfD: Jetzt reicht es aber langsam!) Deswegen lehnen wir Ihre Wahl ab. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Zuruf von der AfD: Unverschämtheit! – Weitere Zurufe)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege Sckerl, kann ich Ihre Stellungnahme zur Geschäftsordnung als Vertagungsantrag verstehen? (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Als Ablehnungs- antrag gegen einen weiteren Wahlgang am heutigen Tag!) – Das geht nur über einen Vertagungsantrag. (Abg. Udo Stein AfD: Der ist aber nicht gestellt! Dann ist kein Antrag da! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Legen Sie es als Vertagungsantrag aus! – Unruhe) – Entschuldigung, ich muss ja klargestellt haben, dass ich das Begehren, das die Geschäftsordnungsdebatte hier interpretiert, auch richtig auslege. Herr Kollege Sckerl sagt jetzt, er stellt mit seiner Stellungnahme zur Geschäftsordnung einen Antrag auf Vertagung, (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Richtig!) dass darüber heute nicht geheim abgestimmt wird. Sie haben den Antrag auf geheime Abstimmung gestellt. Dem hätte ich nachzukommen. Allerdings ist der Antrag auf Vertagung der weiter gehende, und darüber habe ich zuerst abzustimmen. (Abg. Udo Stein AfD: Den hat er doch gar nicht ge- stellt!) – Entschuldigung, ich habe deshalb extra nach der Interpretation und der Aussage seines Geschäftsordnungsdebattenbeitrags gefragt, und der Kollege Sckerl interpretierte es und stellte klar, dass er heute keine geheimen Wahlen haben möchte, sondern einen Vertagungsantrag stellt. Dem habe ich nachzukommen. Das ist doch ein weiter gehender Antrag. (Abg. Udo Stein AfD: Den hat er aber nicht gestellt!) Ich stelle deshalb den Antrag des Kollegen Sckerl auf Vertagung dieses heutigen Tagesordnungspunkts zur Abstimmung. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Tagesordnungspunkt 6 a heute vertagt und somit erledigt. Wir kommen zum nächsten Tagesordnungspunkt. (Abg. Ruben Rupp AfD: Wir haben noch immer par- lamentarische Rechte! Die kann man nicht so einfach abschaffen! – Abg. Bernd Gögel AfD: Herr Präsident, eine persönliche Erklärung zum Abstimmungsverhalten!) – Eine Erklärung zur Abstimmung. Kollege Gögel, bitte sehr. (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE und Abg. Sascha Binder SPD: Herr Präsident! – Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Die Sachverständigen! – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: 6 b! – Abg. Sascha Binder SPD: Ich habe den Kollegen Sckerl so verstanden, dass Punkt 6 b nicht beinhaltet war! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Herr Präsident, Punkt 6 b war nicht beinhaltet! – Gegenruf des Abg. Sascha Binder SPD: Ja!)
Bernd Gögel AfD
Herr Präsident, (Abg. Anton Baron AfD: Er hat dich „Brunnenver- gifter“ genannt!) meine Damen und Herren! Wie häufig wollen Sie dieses Schauspiel hier spielen? (Zuruf: Wann immer nötig!) Wir werden diese Wahl auf jede Tagesordnung setzen. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE und Abg. Sascha Binder SPD: Dann macht das doch!) Wir werden dann keiner offenen Abstimmung mehr zustimmen, (Abg. Sascha Binder SPD: Aber dann müssen Sie bei dem Tagesordnungspunkt auch anwesend sein, Herr Gögel! – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Das ist doch eine faule Ausrede!) sondern wir werden in jedem Wahlgang geheime Abstimmung beantragen. Herr Sckerl, Sie haben nicht mal einen ordentlichen Antrag hier – – (Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Doch, natürlich war er ordentlich!) – Nein, den haben Sie nicht gestellt. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Der Herr Präsident musste Ihnen den Text in den Mund legen. Bei Ihrer Erfahrung im Parlament ist das schon bedauerlich. (Zuruf des Abg. Sascha Binder SPD) Ich hätte Ihnen zugetraut, dass Sie den hier ordentlich formuliert vorbringen. (Abg. Sascha Binder SPD: Warum waren Sie nicht rechtzeitig da?) (Bernd Gögel) In einer Demokratie ist bei Personalentscheidungen eine geheime Abstimmung normalerweise vordringlich. (Abg. Sascha Binder SPD: Sie waren doch nicht ein- mal zur Abstimmung da!) Der Herr Präsident hat seinen Antrag gewichtet – seinen Antrag. (Abg. Udo Stein AfD: Antrag vom Präsidenten, der neutral sein soll! – Abg. Sascha Binder SPD: Wo wa- ren Sie denn? Sie waren doch nicht einmal da zur Abstimmung! Die hat Sie doch gar nicht interessiert! Wo ist denn Ihre Fraktion gewesen?) – Also Herr Binder, ich weiß nicht, wohin Ihre Augen schweifen. Natürlich nicht auf meinen Platz. Ich war zur Abstimmung hier. (Abg. Sascha Binder SPD: Wo ist denn Ihre Fraktion gewesen? – Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜ- NE: Sechs Leute waren da! – Weitere Zurufe) – Wie viele passen hier unten rein? (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Wie viele bringen Sie unten rein? Dann lassen Sie uns doch geheim abstimmen; dann sehen Sie die Zahl der Stimmen. (Zurufe – Lebhafte Unruhe) Sie haben nach der letzten Wahl der Mitglieder für das Verfassungsgericht in Baden-Württemberg einen Sturm der Entrüstung bei Ihren jeweiligen Jugendorganisationen erlebt. (Abg. Sascha Binder SPD: Wir nicht!) Das möchten Sie aktuell in den Koalitionsverhandlungen in Berlin nicht haben. (Zurufe, u. a.: Sie wollten doch etwas zu Ihrem Ab- stimmungsverhalten sagen!) Das haben Sie erlebt, (Unruhe – Glocke des Präsidenten) und das möchten Sie nicht haben. Aus diesem Grund verweigern Sie zwei demokratisch gewählten Abgeordneten das Recht, in dieser Institution mitzuarbeiten. Das ist schäbig, (Abg. Sascha Binder SPD: Das stimmt nicht!) das ist wirklich unterirdisch, und das darf sich nicht wiederholen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Sascha Binder SPD: Das wird sich auch nicht wiederholen! – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD)
Dr. Wolfgang Reinhart
Ist das auch eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten? (Abg. Udo Stein AfD: Ja! – Unruhe) ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Ich lasse beim Kollegen Stein noch eine Erklärung zur Abstimmung zu.
Udo Stein AfD
Ich möchte mein Abstimmungsverhalten ebenfalls erklären, Herr Präsident. Das darf ich auch. (Zurufe) – Ja, das darf ich auch. Vielleicht habe ich ja noch was hinzuzufügen. (Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie wa- ren doch gar nicht dabei! – Abg. Carola Wolle AfD: Jeder hat das Recht! – Weitere Zurufe – Glocke des Präsidenten) Ich möchte Ihnen eines sagen, Herr Kollege: Sie stellen sich hier immer hin, (Lachen des Abg. Sascha Binder SPD – Abg. Sascha Binder SPD: Haben Sie denn abgestimmt? – Unru- he) behaupten, Sie wären die demokratischen Fraktionen, und wir wären es nicht. Wir sind die direktdemokratische Fraktion, und ich sage Ihnen jetzt mal eines: Schämen Sie sich, wenn Sie sich Demokrat nennen! (Zurufe – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich habe gerade gegen Ihren Antrag gestimmt, weil Ihr Verhalten komplett, völlig undemokratisch ist. Schämen Sie sich! (Beifall bei der AfD – Lebhafte Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Herr Kollege Stein, Sie wie alle Kolleginnen und Kollegen darf ich um eine diesem Hohen Haus angemessene Wortwahl bitten. (Zurufe, u. a. Abg. Ruben Rupp AfD: „Brunnenver- gifter“ wurde nicht gerügt!) Wir kommen jetzt – – Vorhin ging es um die Vertagung von Punkt 6 a der Tagesordnung. Ich habe aber noch nicht über Punkt 6 b abstimmen lassen. Das betrifft den Vorschlag für die Berufung von sieben sachverständigen Persönlichkeiten in das Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung. Der Berufungsvorschlag liegt auf Ihren Tischen (Anlage 3), und ich bitte Sie um das Einvernehmen zur Berufung dieser sieben sachverständigen Persönlichkeiten für die Dauer der 17. Legislaturperiode. Wer diesen beabsichtigten Berufungen zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist bei einer Enthaltung und wenigen Gegenstimmen mehrheitlich zugestimmt. Meine Damen und Herren, ich freue mich, dass der Landtag diesem Vorschlag für die Berufung der sachverständigen Persönlichkeiten zugestimmt hat. Damit wäre Punkt 6 b heute erledigt und Punkt 6 a, wie beschlossen, vertagt. (Abg. Carola Wolle AfD meldet sich.) (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Punkt 6 der Tagesordnung ist damit – – (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) – Frau Kollegin Wolle, wir haben diesen Tagesordnungspunkt eigentlich schon erledigt. (Abg. Carola Wolle AfD: Ich möchte mein Abstim- mungsverhalten ebenfalls begründen! Das ist mein Recht! – Abg. Andreas Deuschle CDU: Das ist jetzt vorbei! Zu spät! – Gegenruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE: Sie waren doch gar nicht da! – Glocke des Präsidenten) – Sie wollen Ihr Abstimmungsverhalten der Enthaltung erklären. Bitte sehr. (Unruhe)
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das, was Sie hier abziehen, ist ein Schauspiel. Es hat nichts mehr mit einer Demokratie zu tun. (Widerspruch) Ich kann und möchte Ihrem Vorschlag nicht zustimmen; ich möchte aber auch nicht aus Prinzip dagegen sein. Denn die Personen, die hier zur Wahl stehen, können überhaupt nichts dafür. Demokratie lebt vom politischen Diskurs und vom Meinungsaustausch. Das ist hier nicht mehr gegeben, meine Damen und Herren, und das ist auch hier ganz klar zu sehen. (Zuruf: Das ist doch keine Rede zum Abstimmungs- verhalten!) Wir haben hier – – Es geht hier bei Ihnen um gnadenlose Diffamierung und Stigmatisierung meiner Partei. Sie begannen vorhin mit einer Hetze gegen uns, wir wären Nazis. (Widerspruch – Zurufe, u. a.: „Brunnenvergifter“! – Glocke des Präsidenten) Es ist ein ungeheuerlicher Vorgang, dass Sie eine komplette Partei als Nazis bezeichnen, und wenn es nur indirekt ist.
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Kollegin Wolle, das ist hier nicht gefallen. Insoweit bitte ich Sie schon auch, wenn Sie eine Erklärung zur Abstimmung abgeben, sich im Rahmen der Geschäftsordnung zu verhalten. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Das war die Un- wahrheit, was sie sagte!) Ansonsten werde ich Ihnen das Wort entziehen müssen. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP)
Carola Wolle AfD
Dann bitte ich Sie, in den Formulierungen nachzusehen. Es war ganz genau drin. Nicht wortwörtlich, (Lachen bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 aber indirekt. (Zuruf: Da können Sie es nachlesen!) Sie wissen ganz genau, was Sie gesagt haben. Lesen Sie es nach! Menschen auch indirekt so zu bezeichnen ist eine Diffamierung einer kompletten Partei. Dafür würde ich mich schämen, ganz ehrlich gesagt. Wie gesagt: Sie stigmatisieren und diffamieren unsere Partei und fühlen sich jetzt ganz toll damit. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Ja, es ist toll, wenn man meint, man hat recht. Aber scheuen Sie nicht mehr den politischen Diskurs! (Unruhe – Glocke des Präsidenten)
Dr. Wolfgang Reinhart
Frau Abg. Wolle – –
Carola Wolle AfD
Hören Sie uns zu, wie wir auch Ihnen zuhören! Danke schön.
Dr. Wolfgang Reinhart
Ich weise noch einmal darauf hin – auch bei solchen Wortmeldungen –, dass hier nach der Geschäftsordnung lediglich das Abstimmungsverhalten zu erklären ist (Abg. Carola Wolle AfD: Das habe ich gemacht!) und keine allgemeine Debatte zu eröffnen ist. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Damit ist Punkt 6 für heute erledigt. Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Vorgehen beim Wolf in Baden-Württemberg – Drucksache 17/111 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort zur Begründung erteile ich dem Kollegen Karrais. – Bitte sehr.
Daniel Karrais FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Tumult ist jetzt Zeit, sich wieder mit Inhalten zu beschäftigen. Es geht um den Wolf, der nun seit einigen Jahren wieder in Baden-Württembergs Wäldern zu sehen ist, der aber leider auch immer wieder wenig erfreuliche Begegnungen mit Menschen bzw. mit Nutztieren hat, die von Menschen gehalten werden. Das ist für uns Anlass, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen. Denn aus unserer Sicht ist es wichtig, dieses immer wieder in der Öffentlichkeit grassierende Thema auch hier zu diskutieren, zumal auch die Umweltministerin, Frau Walker, (Daniel Karrais) Ende Mai eine Art Paradigmenwechsel in der Haltung des Umweltministeriums zum Thema Wolf geäußert hat. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein!) Der Wolf ist jetzt seit 2015 in Baden-Württemberg nachgewiesen. Bisher waren elf Wölfe hier. Momentan sind drei Wölfe sesshaft, soweit man das weiß. In den letzten Monaten kam es aber – wie gesagt – zu mehreren Nutztierrissen – vor Kurzem in Baiersbronn im Landkreis Freudenstadt und Ende Mai in Schramberg im Landkreis Rottweil. Das Thema wird nicht nur in Baden-Württemberg heiß diskutiert. Vor wenigen Tagen gab es in München eine Demonstration, bei der 1 500 Landwirte darauf hingewiesen haben, dass es in Bayern in den letzten Jahren zu 4 000 Nutztierrissen kam und deshalb befürchtet wird, dass das weiter zunimmt. Die fordern da natürlich ein Umdenken in der Behandlung des Wolfs insgesamt. Das ist jetzt Bayern. In Baden-Württemberg sieht es besser aus. Da sind es nur 110 Nutztierrisse gewesen. Dennoch müssen wir auch hier davon ausgehen, dass die Zahl solcher Nutztierrisse zunehmen wird, und zwar deutlich zunehmen wird, weil sich die Wolfspopulation weiterhin positiv entwickelt, sodass es durch den Druck, den es in den Wäldern, den es bei den Flächen gibt, wahrscheinlich häufiger zu Nutztierrissen kommen wird. Deshalb muss in Baden-Württemberg reagiert werden. Denn Zustände wie in Bayern, wo es eine so große Zahl von Nutztierrissen gibt, wollen wir bei uns in Baden-Württemberg nicht. Am 29. Mai bekannte sich Frau Umweltministerin Walker dazu, den Abschuss von Problemwölfen zu ermöglichen, und zwar vor allem dann, wenn bei einzelnen Wölfen problematisches Verhalten festgestellt wird oder der Wolf „zu nahe kommt“ – (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Deswegen ma- chen wir Herdenschutz!) so heißt es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums. Diesen Wechsel in der Haltung des Umweltministeriums, den wir da ausmachen, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist kein Wechsel, Herr Kollege!) muss man diskutieren. – Ich sehe das schon als einen Wechsel, Herr Kollege Rösler. – Grundsätzlich haben wir dieses Thema hier ja schon öfter diskutiert. Der Wolf ist in unseren Wäldern willkommen, aber eine Verklärung, wie sie oft stattfindet, ist selbstverständlich falsch. (Beifall bei der FDP/DVP) Deshalb muss man den Wolf, der ein Wildtier ist, mit der Bewirtschaftung, der Weidetierhaltung, der Nutzung des Waldes und der Landschaft durch Menschen in Einklang bringen. Dafür brauchen wir einen rechtlichen Rahmen, der das ermöglicht. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Die Weidetierhaltung ist zentral für die Pflege der Kulturlandschaft. Sie trägt zur biologischen Vielfalt bei. Die Wanderund Hütehaltung, die es bei uns in Baden-Württemberg schon seit langer, langer Zeit gibt, ist ein Stück weit auch ein kulturelles Erbe. Darum ist es wichtig, dass bei Bedarf eine Entnahme schnell und professionell organisiert werden kann. Dafür braucht es Rechtssicherheit und keine Verklärung. Unser Ansatz dazu – das haben Sie auch als Antrag auf Ihren Tischen liegen – ist, dass der Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen wird, sodass der Abschuss normalerweise nicht erlaubt ist, in bestimmten Fällen aber schon. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das produziert Bürokratie!) Vor allem kann dann auch ein Monitoring besser erstellt werden, als das bisher der Fall ist. Es können dann weitere Maßnahmen vollzogen werden, um die Entwicklung im Griff zu behalten und weiterhin zu beobachten. Diese Forderung wurde im Übrigen in der Vergangenheit teilweise auch vonseiten des Ministeriums für Ländlichen Raum erhoben. Das ist unser Ansatz, wie wir des Themas Herr werden können. Frau Ministerin Walker, Sie haben das Problem aus unserer Sicht erkannt, dass es hier einer Änderung bedarf. Eine Lösung haben Sie auch formuliert. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sie sehen mich fassungslos!) Durch Ihre Zustimmung zu unserem Antrag haben Sie und die Koalition jetzt die Möglichkeit, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Schaffen Sie Rechtssicherheit und eine Möglichkeit zum Monitoring. Denn das brauchen wir im Land, vor allem für die Landwirtschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
Daniel Born
Der nächste Redner in der Debatte ist Herr Abg. Dr. Markus Rösler von der Fraktion GRÜNE. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Er kennt sich doch nur bei Bibern aus!)
Dr. Markus Rösler GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst einen Dank aussprechen, dann etwas zum Thema „FDP und Bürokratie“ sagen und schließlich zur Sache sprechen. Erstens gilt mein ausdrücklicher Dank den Weidetierhaltern im Land, die wichtige und wertvolle Arbeit für unsere Kulturlandschaft leisten und die im Gegensatz zu manch anderen in anderen Bundesländern beim Thema Wolf ganz überwiegend sehr sachlich, kooperativ und engagiert dabei sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Zweitens: Bürokratie. Irgendwie scheint da die Realität an der FDP vorbeigegangen zu sein. Der Wolf ist auf europäischer Ebene durch die Berner Konvention, auf EU-Ebene durch die (Dr. Markus Rösler) FFH-Richtlinie und auf Bundesebene durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Wenn wir ihn rein theoretisch bei uns ins Jagdrecht aufnehmen würden, würde das bedeuten, dass zwei Behörden für den gleichen Vorgang zuständig wären. Eines weiß jeder hier im Saal: Wenn für einen Vorgang zwei Behörden statt einer zuständig sind, dauert es länger. Das gilt nicht nur für Deutschland. Dann gibt es mehr Bürokratie. Deshalb wäre das ein absolutes Eigentor. Das erzähle ich immer den Schäfern. Diese stimmen auch immer zu, dass wir keine Aufnahme in das Jagdrecht brauchen, weil es so schneller geht, wenn tatsächlich einmal ein kritischer Vorgang vorliegt. Zur Sache: Die Begründung des Antrags der FDP/DVP beinhaltet die Frage, ob das Vorkommen des Wolfs mit der heimischen Weidehaltung und mit der hiesigen Verkehrs- und Siedlungsdichte in Einklang zu bringen sei. Ich sage Ihnen: Wenn Sie in Europa unterwegs sind und sich in der Hohen Tatra, in den Karpaten, in Nordportugal, in den Abruzzen, auf dem Balkan, in den Rhodopen – ich war überall dort – (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Schön!) mit den Schäfern, mit den Weidetierhaltern unterhalten, dann stellen Sie fest: In keiner einzigen Region in Europa – in keiner einzigen! –, in der der Wolf das 20. Jahrhundert überlebt hat, ist die Weidetierhaltung ausgestorben oder irgendwie dramatisch verringert. Das ist die Realität. Das sind die Fakten. Es gibt Probleme, aber Wolf und Weidetier schließen sich keinesfalls aus, wie die Realität in ganz Europa zeigt. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Zum Thema „Verkehr und Siedlung“: In der Tat sind – aktueller Stand von gestern – seit 1990, seit 2000 etwa 75 % aller Wölfe in Deutschland, deren Todesursache wir kennen, überfahren worden. Das ist tatsächlich ein Problem. Aber vorgestern kam ganz nigelnagelneu die Nachricht: Innerhalb des Berliner Rings hat sich ein Rudel zwei Kilometer vor den Toren der Stadt niedergelassen. Die Wölfe entscheiden, ob Siedlungen und Verkehr zu dicht sind. Das sollten Sie schon wissen und keine Krokodilstränen für den Wolf vergießen. (Abg. Udo Stein AfD: Also wollen Sie Wölfe vor dem Kindergarten haben?) Zum Thema Abschuss: Der erste Wolf, der in Deutschland übrigens auf Anweisung eines grünen Umweltministers amtlich abgeschossen wurde, Kollege Karrais, war MT6 – oder „Kurti“ – in Niedersachsen. Die ersten Hybriden wurden in Deutschland auf amtliche Anweisung einer grünen Umweltministerin abgeschossen. Es war schon immer grüne Linie, dass wir in Problemfällen klar sagen: Das Viech muss auch einmal abgeschossen werden. (Beifall des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE – Abg. Udo Stein AfD: Wie viele sind es denn?) Das war noch nie anders, und Sie haben noch nie etwas anderes gehört. Wir brauchen allerdings das Jagdrecht dazu definitiv nicht, denn Bürokratie brauchen wir nicht. Wir haben eine schnelle Eingreifgruppe – das Land Baden-Württemberg hat es vorbildlich gelöst – mit Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland zusammen, vier Bundesländer übergreifend; und die anderen Bundesländer in Deutschland können sich riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 von Baden-Württemberg diesbezüglich eine Scheibe abschneiden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Zu Ihrem Antrag zum Thema Hegeabschuss: Wenn Sie diesen Begriff überhaupt verwenden, sollten Sie, mit Verlaub, auch wissen, was das ist. Das ist der Abschuss alter oder kranker Tiere, aber nicht jener Tiere, die mehrfach Schutzeinrichtungen übersprungen haben. Sie umfassen das Problem, das durchaus vorhanden sein könnte, damit gar nicht. Wir Grünen haben aber schon immer gesagt – und die Kollegen von der CDU sagen es genauso –: In solchen Fällen greifen das BNatSchG und die Regelungen, die beispielsweise in Niedersachsen, Thüringen und anderen Ländern auch gegriffen haben; und dann werden wir Grünen uns mit einem Blick über den Tellerrand und einem guten Monitoring – – Übrigens auch zum Monitoring noch einmal der Hinweis: Auch in Niedersachsen gibt es ein hervorragendes Monitoring federführend durch die Landesjägerschaft – ohne Jagdrecht. Es läuft bestens; fragen Sie die Jäger. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Warum gibt es das dann bei uns nicht?) In Sachsen ist der Wolf im Jagdrecht; das Monitoring durch die Jäger funktioniert überhaupt nicht. Also, Ihre Annahme, dass das Monitoring irgendetwas mit dem Jagdrecht zu tun hätte, hat nichts mit der Realität zu tun. Schauen Sie doch einfach einmal nach Sachsen oder Niedersachsen, bevor Sie hier Anträge mit falschen Begriffen und falschen Behauptungen stellen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Zum Schluss sage ich nur: Grün-Schwarz – die Kolleginnen und Kollegen von der CDU genauso wie wir von den Grünen – steht dafür, Ökologie und Ökonomie, Wolf und Weidetierhaltung zusammenzuführen und auf Kooperation zu setzen. Deshalb gibt es auf Initiative von uns Grünen schon zwei Vorzeigeprojekte zwischen Landesschafzuchtverband und NABU, weswegen andere Bundesländer neidisch nach Baden-Württemberg schauen, weil das Verhältnis zwischen Weidetierhaltern und Naturschützern in Baden-Württemberg gut und kollegial ist. So soll es bleiben; deshalb machen wir es gut so und machen weiter so. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
Daniel Born
Nächster Redner in der Debatte ist Herr Abg. Manuel Hailfinger von der CDU-Fraktion. Es ist die erste Rede unseres Kollegen im Landtag. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. (Abg. Willi Stächele CDU: Guter Mann!)
Manuel Hailfinger CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, dass der Wolf das erste Thema ist, zu dem ich heute im Landtag zu Ihnen sprechen darf. Die Wolfspopulationen steigen an, das haben wir überall gehört, das vernehmen wir, und es ist sicher (Manuel Hailfinger) auch der Anlass, warum wir diese Debatte heute führen. Ich stelle fest, dass dieses Thema draußen bei den Menschen sehr, sehr emotional behandelt wird. Ich rege trotzdem an, dass wir die Debatte miteinander sehr sachlich führen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe bisher nicht wahrgenommen, dass irgendwo eine Gefährdung für den Menschen entstanden ist. Gleichwohl ist mir klar, dass Gefahren durch Nahrungsmangel, Tollwut oder auch eine Vermischung mit Haushunden entstehen können. Das dürfen wir nicht so einfach unterschätzen. Deswegen ist es wichtig, dass wir miteinander darüber sprechen. Ich sehe natürlich auch den Konflikt zwischen Wolf und Weidetierhaltung. Darum geht es im Kern ganz stark. Es geht um ökonomische Probleme: Was passiert, wenn unmittelbar Schäden – z. B. durch das Reißen von Nutztieren, durch die Verletzung von Tieren oder durch Unfälle infolge von in Panik geratenen Tieren – entstehen? Es geht natürlich auch um das Thema „Artenschutz und Biodiversität“. Wenn wir überall Herden vor dem Wolf schützen müssen, alles eingezäunt werden muss, dann bedeutet das natürlich auch, dass eine gewisse Zerschneidung von Lebensräumen stattfindet. Aber wir müssen das Ganze auf den Kern zurückführen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht nicht um die Frage, ob wir überall in Baden-Württemberg Wölfe aussetzen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das machen wir nirgends!) Es geht ganz konkret nur um die Frage, wie wir – ich will das einfach einmal klarstellen – mit zugewanderten Tieren umgehen. Wir müssen das sehr differenziert beurteilen; denn die Situation ist innerhalb von Deutschland sehr unterschiedlich. Wir haben hier in Baden-Württemberg einzelne Tiere, während wir z. B. in Brandenburg bereits eine Population haben, die größer ist als die im elfmal so großen Finnland. Daher muss man das ein bisschen auseinanderdividieren. Man muss den Blick auch darauf richten, wo die Wölfe sind, auf Brandenburg, auf Sachsen, auf Niedersachsen. Es gilt, genau hinzuschauen: Wo sind denn da die Probleme? Wer genau hinschaut, der sieht: Ganz so scheu ist der Wolf auch nicht, als dass man ihn gar nicht sieht. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Insbesondere die Jungtiere nicht!) Wenn er Hunger hat, schaut er nicht nur nach Schalenwild, sondern hält auch Ausschau nach Schafen und Ziegen. Das gehört zur Wahrheit dazu. Ich glaube, so offen und ehrlich müssen wir die Debatte miteinander führen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist es!) Dann muss klar sein – das möchte ich einfach betonen –, dass mit der fortschreitenden Entwicklung, die wir natürlich genau beobachten müssen, das konsequente Eingreifen in den Wolfsbestand unumgänglich ist. Das fängt mit dem an, was gerade schon angesprochen worden ist, nämlich mit der Entnahme, die wir heute schon über ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 die Naturschutzgesetzgebung regeln können. Aber das muss auch weitergehen. Wir sind im Koalitionsvertrag diesbezüglich einen Schritt weiter gegangen. Es geht darum, dass wir das organisieren, dass wir flächendeckend vorhandene Organisationsstrukturen mit geschulten Fachleuten haben, die die notwendigen Eingriffe – bei verhaltensauffälligen Tieren und zukünftig auch im praktischen Bestandsmanagement – durchführen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Deswegen haben wir festgeschrieben, dass wir eine Arbeitsgruppe aus den Jagd-, Natur- und Tierschutzverbänden, der FVA und den Tierhaltungsverbänden bilden wollen. Diese Arbeitsgruppe wird einberufen, um klarzumachen, dass wir ein Konzept für das Wolfskompetenzzentrum erarbeiten wollen. Das muss die Grundlage sein. Konkret zu dem Antrag der FDP/DVP kann ich sagen: Es gibt ja den Wildtierbericht. Ich glaube, wir sollten uns weiterhin an diesem Wildtierbericht orientieren, genau schauen, was aus dem Wildtierbericht 2021 hervorgeht, und dann eine Entscheidung treffen. Deswegen werden wir, die CDU-Fraktion, heute den Beschlussteil des Antrags ablehnen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Die nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abg. Gabriele Rolland für die SPD-Fraktion.
Gabriele Rolland SPD
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz ist genauso alt wie die Diskussion über den Schutzstatus des Wolfs. Wir haben es schon gehört: Am Bundesnaturschutzgesetz führt kein Weg vorbei. Der Wolf ist sozusagen drin und bleibt drin. Das ist das einzig Richtige. Um noch einmal klarzustellen, was Frau Ministerin Walker kürzlich in ihrer Pressemitteilung gesagt hat: Ja, die Bundesregierung, der Bundestag haben die Regelung im Bundesnaturschutzgesetz klargestellt, vereinfacht und haben ermöglicht, dass die sogenannten Problemwölfe tatsächlich geschossen werden dürfen. Deswegen braucht es dazu faktisch auch nicht das Jagdrecht. Ich weiß auch nicht, Kolleginnen und Kollegen, ob Sie das wirklich ernst meinen. Denn wenn Sie den Wolf in das Jagdrecht aufnehmen und die Hege und Pflege sowie das Monitoring durch die Jagdausübenden haben wollen, dann müssen Sie auch konsequent sein. Dann heißt das auch, dass die Jagdausübenden verhindern müssen, dass es Schäden gibt. Sie müssen also mit den Weidetierhaltern im Gespräch sein, auch gemeinsam mit der Landesregierung und den Naturschutzverbänden vor Ort, und wenn sie Schäden nicht verhindern können, dann müssen sie dafür zahlen. Ich weiß nicht, ob das wirklich der Weisheit letzter Schluss ist. Zum Ausgleich der Schäden: Der funktioniert in Baden-Württemberg gut, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gut!) (Gabriele Rolland) unbürokratisch, schnell, niederschwellig. So sind unsere Informationen. Das ist eine gute Sache. Die SPD-Fraktion ist allerdings der Auffassung, dass wir das eher gesetzlich geregelt haben wollen, dass die Weidetierhalter auch einen Anspruch haben. Den haben sie bislang nicht. Das könnte man aus unserer Sicht verbessern. Sie haben Bayern angesprochen: Bayern hat weder eine so gute Unterstützung der Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen, wenn es um die Prävention geht, noch wenn es um die Ausgleichsmaßnahmen, die Entschädigungen geht. Ich finde, man sollte nur Dinge vergleichen, die auch vergleichbar sind. In diesem Fall ist Bayern auf dem Holzweg. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Kolleginnen und Kollegen, Monitoring ja. Machen Sie mit! Werben Sie bei den Jagdausübenden dafür, dass sie beim Monitoring genauso wie die Weidetierhalter und die Landwirtinnen und Landwirte dabei sind. Dann ist das eine runde Sache. Denn ein Monitoring beim Wolf ist nun mal nicht ganz so einfach wie vielleicht bei Rehen. Ich glaube, die Aufnahme in ein Jagdgesetz brächte für die Jagdausübenden wesentlich mehr Nachteile als Vorteile. Deswegen soll man es lassen. Ich glaube, das wäre auch das falsche Signal in die Gesellschaft hinein. Es gibt 25 Wölfe, die in den vergangenen drei Jahren illegal abgeschossen worden sind, so eine Zählung des NABU. Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Ich gehe davon aus, dass die Dunkelziffer sehr viel höher ist, und wenn man das ins Jagdrecht legte, würde man das Signal aussenden, so etwas sei auch noch in Ordnung. Deswegen sollte man es lassen. Kurzum: Ihre Gesetzesänderung macht keinen Sinn. Deswegen lehnen wir sie ab, denken aber auch, dass wir auf der Strecke – in vielen Jahren wahrscheinlich – Nachjustierungen brauchen und vielleicht dann auch einmal darüber reden müssen, wie das in den Wäldern Baden-Württembergs geregelt werden kann. Aber ich glaube, das dauert noch ziemlich lange. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Der nächste Redner in der Debatte ist Herr Abg. Udo Stein für die AfD-Fraktion. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Er bringt jetzt be- stimmt noch das Thema Flüchtlinge mit rein! – Ge- genruf des Abg. Hans-Ulrich Sckerl GRÜNE: Die haben die Wölfe mitgebracht!)
Udo Stein AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei Ihnen von der FDP/DVP dafür bedanken, dass Sie das Thema „Vorgehen beim Wolf in Baden-Württemberg“ eingebracht haben. Wir haben dieses Thema, wie schon erwähnt, schon mehrfach diskutiert. Ich werde auch sachlich und fachlich dazu Stellung nehmen. Da, wo wir Übereinstimmung haben, stimme ich Ihnen ja vollkommen zu – im Unterschied dazu, wie Sie es leider beim Nachtangelverbot machen. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 In Artikel 14 des Grundgesetzes wird der Schutz des Eigentums garantiert und in Absatz 2 der Gebrauch zum Wohl der Allgemeinheit geregelt. Schafe, Ziegen und Rinder sind das Eigentum der Weidetierhalter. Auch ich möchte mich ganz herzlich bei allen Weidetierhaltern bedanken, die viel zur Kulturlandschaft und zur Biodiversität in unserem Land beitragen. Was Sie aber mit Ihrer ganzen Wolfsbefürwortung einfach übersehen, das ist die Entwicklung. Wir haben in Baden-Württemberg das Glück, dass wir bis jetzt nur Rüden haben. Wir haben noch keinen Nachwuchs. Das Problem wird – – Wir wissen nicht, wann. Sie sagen: Hoffentlich dauert es noch lange. Ich möchte da mal widersprechen. Das Problem, dass wir eine exponentielle Entwicklung bei den Wölfen haben, kann ganz schnell da sein. Dazu muss ich einfach einmal feststellen: Ein Wolf ist kein Vegetarier, und es gibt auch Gründe, warum unsere Vorfahren dafür gesorgt haben, dass wir keine Wölfe mehr haben. Da könnte ich Ihnen einen stundenlangen Vortrag halten; das werde ich jetzt aber nicht machen. Aber ich möchte Ihnen mal eines vor Augen halten: Wir sollten an unsere Weidetierhalter denken, die zum Teil ihre Schafe, ihre Ziegen, ihre Kälber liebevoll mit der Flasche großziehen. Man muss sich vorstellen, wie es denen in anderen Ländern wie Niedersachsen oder Brandenburg psychisch und mental geht, wenn sie morgens aufs Feld gehen und so etwas sehen: (Der Redner hält ein Foto eines gerissenen Weide- tiers hoch.) Oder so etwas: (Der Redner hält ein weiteres Foto eines gerissenen Weidetiers hoch. – Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Das sieht man in der Wilhelma auch!) – Ja, das sieht man in der Wilhelma auch, Herr Pix, richtig. Ein Fleischfresser frisst Fleisch. Da bin ich wahnsinnig dankbar, wenn diese Erkenntnis bis zu den Grünen durchgedrungen ist. Bravo! (Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Frau Rolland, Sie sagten, wir ersetzten den Schaden. Ja, wir geben 1,3 Millionen € dafür aus. Frau Walker – sie ist leider nicht da –, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Der Staatssekre- tär ist da!) der vorherige Umweltminister hat es in einer früheren Sitzung klipp und klar zum Ausdruck gebracht, als er gesagt hat: „Solange wir es noch finanzieren können, werden wir gegen die Wölfe nicht vorgehen. Aber wenn es mal wie in Niedersachsen 8 Millionen € sind, dann müssen wir uns etwas überlegen.“ Genau das ist doch eigentlich die Tatsache: Sie können es noch finanzieren, Sie wollen es noch finanzieren. 1,3 Millionen € kann man bezahlen. Aber was Sie nicht bezahlen können, sind die Auswirkungen auf die Weidetierhalter, wenn sie auf dem Feld so etwas sehen, wie ich es gerade gezeigt habe, und „mit so einem Hals“ nachts schlafen, weil sie nicht wissen, wie am nächsten Morgen der Zustand ihrer Herde sein (Udo Stein) wird und was sonst noch alles sein kann. Das können Sie mit keinem Geld der Welt ersetzen. Das ist einfach traurig. Wir sind im Moment gerade an einem Scheideweg. In welche Richtung wollen wir gehen? Wollen wir wirklich warten, bis wir in Baden-Württemberg Wolfsrudel haben, bis sich Wölfe exponentiell vermehren? In Sachsen sind es schon 300 Wölfe, in Brandenburg 400. In Brandenburg gab es 627 Nutztierrisse, in Graubünden in der Schweiz sind allein in diesem Sommer 100 Schafe und Ziegen gerissen worden. Und wir sind jetzt am Anfang, bevor eine solche Entwicklung eintritt. Deshalb ist die Frage: Wo wollen wir hin? Was wollen wir machen? Wollen wir solche Zustände, ja oder nein? Sie sagen Ja. Die FDP sagt: Nein, nicht ganz so schnell. Und ich sage knallhart: Nein, wir wollen das überhaupt nicht. Denn ich spreche mich ganz klar dafür aus, dass wir den Wolf ins Jagdrecht aufnehmen – genauso wie die Kollegen von der FDP/ DVP –, (Abg. Michael Joukov-Schwelling GRÜNE: Die FDP ins Jagdrecht?) aber nicht ins Schutzmanagement, sondern mit der klaren Möglichkeit, die Wölfe zu dezimieren und zu entnehmen. Denn was bringt es in Zukunft, wenn wir sagen: „Wir haben den Wolf im Jagdrecht, einer hat ein Schaf gerissen, und jetzt dürfen wir ihn jagen.“ Wo ist er denn dann? Wenn wir wollen, dass die Weidetierhalter in unserem Land eine Zukunft haben, dann müssen wir einfach konsequent die Wölfe bejagen, um unsere Kulturlandschaft zu schützen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist Ideolo- gie!) Das möchte ich Ihnen allen einfach ans Herz legen. Wir stehen am Scheideweg. Wir können noch ewig abwarten. Der Wolf ist da. Der Wolf hat sich bei uns noch nicht vermehrt, aber der Tag wird kommen. Dann ist die Frage: Wie machen wir es? Ich habe es gesagt: Wir können heute reagieren. Die FDP/DVP möchte auch eine schnelle Reaktion. Ihr lehnt es ab. Wir werden uns wieder sprechen. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Abg. Dr. Markus Rösler GRÜ- NE: Er weiß noch nicht mal, dass Jungtiere gefährli- cher als Rudel sind!)
Daniel Born
Für die Landesregierung hat Herr Staatssekretär Dr. Baumann das Wort.
Dr. Andre Baumann
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Der Wolf war in Baden-Württemberg ausgestorben. Nun ist er wieder zurückgekommen. Seit 2015 leben wieder Wölfe in Baden-Württemberg. Sie sind ganz von allein gekommen. Ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie klargestellt haben, dass sie nicht aktiv angesiedelt worden sind. Sie sind von allein gekommen. Aber mit den Wölfen sind auch große Herausforderungen in Baden-Württemberg angekommen. Das haben viele Rednerinnen und Redner hier gerade sehr sachlich und auch zu Recht dargestellt. In der letzten Legislaturperiode hat das Umweltministerium eine Vielzahl von parlamentarischen Initiativen auch hier im ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Haus beantwortet, auch sehr viele schriftliche Anfragen. Eine kurze Anmerkung: Die Position und die Aufgabe des Umweltministeriums ist in den vergangenen Jahren gleich geblieben. Bei uns stehen die Schäferinnen und Schäfer im Vordergrund. Wir haben die große Aufgabe, diese zu schützen. Da gab es keinen Paradigmenwechsel. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist es!) Wir arbeiten ganz konsequent am Herdenschutz. Dazu will ich Ihnen ganz kurz den aktuellen Stand darstellen. (Beifall der Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE und An- dreas Deuschle CDU – Lachen bei Abgeordneten der AfD – Abg. Udo Stein AfD: Begeisterter Applaus bei den Grünen!) – Ich halte eine sachliche Rede zum Wolf, weil alles andere wenig hilfreich ist. Deswegen: Ich freue mich zwar über Applaus, aber es muss nicht sein. Momentan gibt es in Baden-Württemberg drei residente Wolfsrüden. Resident bedeutet: Ein Wolfsindividuum kann länger als ein halbes Jahr sicher nachgewiesen werden. GW1832m konnte im Odenwald, GW852m im Nordschwarzwald und GW1129m im Südschwarzwald nachgewiesen werden. Das sind die drei residenten Wölfe. Seit der Stellungnahme zu dem Antrag gab es zwei Neunachweise von zwei Rüden. Ein Wolf wurde mehrfach im mittleren Schwarzwald nachgewiesen, ein anderer in der Feldbergregion. Da gab es auch ein kurzes Video, das auf Youtube viral ging. Dort können Sie sich den Wolf anschauen. Beide neu nachgewiesenen Wölfe liegen im Fördergebiet „Wolfsprävention Schwarzwald“. Deswegen war es gut, dass wir bei der Erweiterung der Förderkulisse den gesamten Schwarzwald aufgenommen haben, sodass auch diese beiden noch nicht residenten Wölfe – vielleicht sind sie auch schon abgezogen, ich weiß es nicht; das entscheiden die Wölfe selbst – mit aufgenommen sind, da wir die Förderkulisse entsprechend groß gezogen haben. Es wird sich zeigen, ob in den kommenden Wochen, Monaten und Jahren weitere Wölfe dazukommen, ob vielleicht welche resident werden, ob residente Wölfe weiterziehen, weil die Männchen keine Weibchen finden (Heiterkeit bei Abgeordneten der Grünen) oder weil sie es irgendwann selbst im schönen Schwarzwald blöd finden, darauf zu warten, ob mal eine Wölfin kommt oder nicht. Das entscheiden aber nicht wir, das entscheiden die Wölfe. Entschieden haben wir allerdings, dass wir trotz des strengen Schutzes – darauf hat Kollege Rösler gerade hingewiesen – keine Abstriche – keine Abstriche! – bei der Sicherheit der Menschen machen und dass wir die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter in Baden-Württemberg bestmöglich unterstützen. In Baden-Württemberg sind wir auf Wölfe vorbereitet. Das waren wir schon zu einem Zeitpunkt, als die Wölfe noch gar nicht da waren. Das ist ganz wichtig. Wir sind so gut vorbereitet wie wahrscheinlich kein anderes Land in Deutschland. (Staatssekretär Dr. Andre Baumann) Die Wacholderheiden der Schwäbischen Alb, die Borstgrasrasen und Grindenmoore des Schwarzwalds sowie das artenreiche Weidegrünland unserer Mittelgebirge gehören nicht nur zum wertvollsten Tafelsilber unserer Heimat, sondern sie sind unser lebendiges Kulturerbe. Diese Kulturlandschaften sind genauso streng geschützt wie der Wolf selbst. Sie sind in der FFH-Richtlinie gelistet. Darum – ich habe auch Heimatschutz, Kulturlandschaftsschutz und Naturschutz genannt – stehen auch Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter unter höchstem politischen Schutz. Denn ohne Schäferinnen und ohne Schäfer, ohne Bergbäuerinnen und ohne Bergbauern können wir diese Kulturlandschaft nicht erhalten. Das ist nicht möglich. Ohne Schafe, Ziegen und Rinder auf der Weide sterben unzählige Tier- und Pflanzenarten lokal oder regional aus. Meine Damen und Herren, deswegen müssen wir das Miteinander, das konfliktarme – nicht immer konfliktfreie – Miteinander organisieren. Das ist nicht immer einfach, aber es ist von zentraler Bedeutung. Dabei ist ein wirksamer und praktikabler Herdenschutz das Wichtigste. Deshalb berät in unserem Auftrag die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt in Freiburg kostenlos Tierhalterinnen und Tierhalter in ganz Baden-Württemberg zu geeigneten Herdenschutzmaßnahmen. Wir haben – ich habe es ausgeführt – zwei große Fördergebiete Wolfsprävention in Baden-Württemberg eingerichtet: eines im Odenwald und eines im Schwarzwald. In diesen Fördergebieten fördern wir Herdenschutzmaßnahmen bis zu 100 %. Das haben wir in Deutschland erstmalig etabliert. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: So ist es!) Wir erstatten den Mehraufwand für den Bau von Zäunen bzw. die wolfssichere Ausrüstung vorhandener Zäune, wir fördern auch den Mehraufwand bei der Unterhaltung der wolfssicheren Zäune. Das waren Wünsche der Tierhalterinnen und Tierhalter, der Ziegenhalter, der Schafhalter, aber auch der Gehegewildhalter. Wir haben diese Wünsche, dieses Bedürfnis aufgenommen und in Brüssel und Berlin durchgesetzt, damit wir einen Weg finden, dass es geht. Und bei uns geht es. Seitdem haben auch andere Bundesländer nachgezogen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Jetzt wurde gesagt: In Bayern läuft es nicht so gut. Ich werde mich als Staatssekretär im baden-württembergischen Umweltministerium nicht zu den bayerischen Verhältnissen äußern. Ich will ganz klar keine bayerischen Verhältnisse. Ich will baden-württembergische Verhältnisse, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist immer gut!) weil die beim Herdenschutz derzeit die besten sind. Wie gesagt: In keinem anderen Bundesland ist die Förderung der Tierhalterinnen und Tierhalter so gut wie bei uns, also Herdenschutz der Premiumklasse. In den letzten drei Jahren wurden bereits 2,5 Millionen € an Fördermitteln für Zäune und Herdenschutzhunde bei uns abgerufen. Weitere Anträge sind eingegangen und in der Prüfung. Diese umfangreichen Präventionsmaßnahmen durch die Förderung des Landes wirken, und darauf können wir auch ein wenig stolz sein. Aber das ist uns jeden Tag Mahnung, imriode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 mer besser zu werden, weil wir die Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter brauchen. Bisher wurde kein einziger Zaun – ich betone: kein einziger –, der die Anforderungen eines sogenannten Grundschutzes erfüllt, von einem Wolf in Baden-Württemberg übersprungen. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Kein einziger!) Aber seit 2015 konnten 30 Nutztierrisse eindeutig einem Wolf zugeordnet werden; betroffen waren ausnahmslos Schafe und Ziegen. Wir prüfen jede eingegangene Meldung sehr akribisch und machen zur Not auch noch einen DNA-Test. Dem stehen im gleichen Zeitraum 152 Ereignisse von toten Nutztieren gegenüber, für deren Tod möglicherweise ein Wolf Verursacher hätte sein können. 30 dem Wolf zuzuordnende Risse stehen also 152 nicht dem Wolf zuzuordnenden Rissen gegenüber. Ich bin auch sehr dankbar, dass unsere Fördermaßnahmen für den Herdenschutz nicht nur beim Wolf, sondern auch bei wildernden Hunden wirken – und derer gibt es in Baden-Württemberg leider auch ziemlich viele. Wir haben eine lange Dokumentation von Rissen durch wildernde Hunde. Manche Hundehalterinnen und Hundehalter meinen, Schafe und Ziegen auf der Weide seien zum Spielen für ihre Schäferhunde und für andere Hunde da. Das geht gar nicht. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Ich nenne die Zahlen jetzt nicht, um die Nutztierrisse durch Wölfe nicht zu bagatellisieren. Ich stimme auch denjenigen zu, die sagen, dass jedes gerissene Nutztier eines zu viel ist. Und wenn eine Herde nach einem Riss schalu ist – das ist sie manchmal; sie ist durcheinander –, dann bedeutet das einen großen Aufwand für die Tierhalterinnen und Tierhalter. Ich habe viele Tierhalter direkt nach Wolfstierrissen besucht und konnte das selbst beobachten. Deswegen versuchen wir, genau das zu verhindern. Ich appelliere an Sie, die Sie viel im Land unterwegs sind: Motivieren Sie die Tierhalterinnen und Tierhalter, sich bei uns zu melden und die Förderung zu beantragen. Für Ihren Einsatz bin ich schon jetzt dankbar. Wir werden nicht nachlassen und versuchen, beim Herdenschutz in Baden-Württemberg immer besser zu werden. Und wenn es eine gute Idee gibt, werden wir auch versuchen, sie aufzugreifen. Denn unser Ziel ist es, dass es bei mehr Wölfen in Baden-Württemberg zu weniger Nutztierrissen kommt. Das ist die große Aufgabe, die wir bewältigen müssen. Wir brauchen mehr Schafe. Wenn es mehr Wölfe werden, kann ich das nicht verhindern, aber die Zahl der Nutztierrisse muss deutlich sinken. Sollte sich ein Wolf zu einem echten Problemwolf entwickeln, indem er z. B. gut geschützte Nutztiere attackiert und reißt, werden wir dafür sorgen, dass dieser Wolf entnommen wird, sprich totgeschossen wird – auf der Basis des Naturschutzrechts; das muss immer sein. Das kann durch einen Revierjäger geschehen – mit diesen arbeiten wir gut zusammen – oder über ein Entnahmeteam. „Eingreiftruppe“ ist ein bisschen umgangssprachlich, Herr Kollege Rösler. Wir haben ein Entnahmeteam aus Berufsjägern, Wildtierökologen und Fährtenlesern, die ihre Aufgabe gut vorbereitet professionell erfüllen, damit uns kein Wolf durch die Lappen geht.
Daniel Born
Herr Staatssekretär, ...
Dr. Andre Baumann
Ich komme zum Schluss.
Daniel Born
... gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abg. Stein von der AfD-Fraktion?
Dr. Andre Baumann
Ja.
Udo Stein AfD
Danke schön für das Zulassen der Zwischenfrage. – Ich würde gern von Ihnen wissen: Wie kann denn diese Eingreiftruppe genau den Wolf identifizieren, der die Schafe gerissen hat, auch unter der Voraussetzung, dass wir mehrere Wölfe haben? (Zuruf von der CDU)
Dr. Andre Baumann
In Baden-Württemberg haben wir noch keine Rudel. Wir haben einzelne Wölfe. Daher ist die Zuordnung nicht ganz so schwierig, weil es einzelne Tiere sind. Aber Sie sprechen ein Problem an, das durchaus eine Herausforderung ist. Wenn es in einem Gebiet ein Rudel gibt – – Wölfe sind nun einmal grau, man kann sie nicht unbedingt zuordnen. Deswegen hat man im Bundesnaturschutzgesetz in den letzten Monaten eine Nachschärfung vorgenommen, wonach man überprüft, welcher Wolf der Problemwolf sein könnte – das muss man genau prüfen. Der wird abgeschossen. Wenn die Risse weitergehen, wird der nächste, der der Problemwolf sein könnte, abgeschossen. Da hat man einen pragmatischen Vorschlag im Bundesnaturschutzgesetz gemacht. Hierauf antwortete die Europäische Union, dass das möglicherweise nicht dem EU-Recht entspricht. Man geht so pragmatisch wie möglich vor. (Zuruf von der CDU: Der mit dem dicksten Bauch!) Man versucht, pragmatisch vorzugehen, weil das Ziel des Schutzes der Weidetierhalter von großer Bedeutung ist. (Zuruf von der AfD) Wir arbeiten eben mit Jägern zusammen, aber auch mit unserem Entnahmeteam. Zur Tötung eines Problemwolfs – jetzt bitte, Herr Karrais –: Wenn die Tötung eines Wolfs angeordnet wird – und das tun wir; wenn es notwendig ist, dann wird es auch getan –, muss das immer auf der Basis des Naturschutzrechts erfolgen. Wenn ein Wolf im Jagdrecht erfasst wäre, müsste dann eben noch eine jagdrechtliche Genehmigung erfolgen. Dann hätte man zwei Genehmigungen. Das geht nicht unbedingt schneller. Am Ende, wenn wir einen Problemfall haben, muss es schnell und sicher gehen, möglichst ohne Bürokratie. Deswegen meine Bitte: Lassen wir den Wolf im Naturschutzrecht; dort muss er ohnehin sein. Der Wurm muss nicht dem Angler schmecken, er muss dem Fisch schmecken. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Der Wurm muss dem Wolf schmecken?) ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Am Ende muss es dann eben bei den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern ankommen. Deswegen fahren wir fort mit der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Jägerinnen und Jägern, mit den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern – zum Wohle unseres Landes und unserer Kulturlandschaften. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/111. Es liegt – – (Zuruf) – Nicht über den Änderungsantrag, sondern über den Gesamtantrag. – Es liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 17/935, vor, mit dem als Abschnitt II ein Beschlussteil ergänzt werden soll. Für diesen Änderungsantrag beantragen Sie jetzt die namentliche Abstimmung? (Abg. Anton Baron AfD: Ja! – Zuruf: Eine namentli- che Abstimmung?) – Okay. Ich gehe einmal davon aus, dass es eine entsprechende Anzahl Abgeordneter gibt, die das wünschen? (Anhaltende Unruhe) Darf ich das kurz sehen? (Die Abgeordneten der AfD-Fraktion heben die Hand.) – Ja, gut. Dann gehen wir in die namentliche Abstimmung. Meine Damen und Herren, damit ist namentliche Abstimmung beantragt. Der Antrag hat auch die erforderliche Unterstützung von fünf Abgeordneten. Wer – – (Fortgesetzte Unruhe) Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist das parlamentarische Verfahren. Wir führen jetzt die namentliche Abstimmung durch. Wer dem Änderungsantrag Drucksache 17/935 zustimmen möchte, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer den Antrag ablehnt, möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme enthält, antworte mit „Enthaltung“. Wir bereiten hier noch kurz die Stimmliste vor, damit auch jeder und jede mit abstimmen darf. (Unruhe) Nun bitte ich Herrn Schriftführer Ranger, den Namensaufruf vorzunehmen. Herr Ranger, wenn Sie bitte nach vorn an das Redepult treten. Der Namensaufruf beginnt mit dem Buchstaben B. Ich bitte um Ruhe während der Abstimmung. (Namensaufruf) Ist noch jemand im Saal, der nicht abgestimmt hat? – Dann ist die Abstimmung geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Wir fahren mit der Tagesordnung fort. (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration – Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für ungeimpfte Kinder – Drucksache 17/88 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion. Das Wort hat Frau Abg. Carola Wolle für die AfD-Fraktion.
Carola Wolle AfD
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bekomme fast täglich Briefe von besorgten Eltern, deren Kinder unter einer völlig überzogenen Coronarestriktion leiden müssen. Herr G. S. – sein Name ist Ihnen allen sicherlich bekannt – wandte sich zu diesem Thema am 30. September dieses Jahres an den Ministerpräsidenten persönlich. Dabei war er so weitsichtig, diesen Brief allen Fraktionen zukommen zu lassen. Er ist Vater eines siebenjährigen Grundschülers, und er beschreibt die Situation so – Zitat –: Mein Sohn und praktisch alle seine Mitschüler und Mitschülerinnen klagen über die Masken. Die Kinder klagen über beklemmende Gefühle, nicht ausreichend Luft zu bekommen. Die Kinder beklagen Müdigkeit und teils Kopfschmerzen. Die Kinder klagen über Übelkeit. Heute musste sich der Sitznachbar meines Sohnes übergeben. Wenigstens muss sein Sohn ab dem 18. Oktober dieses Jahres am Platz nun keine Maske mehr tragen. Ich habe den Eindruck, meine Damen und Herren: Volkes Stimme ist ganz einfach sehr laut geworden. Die Landesregierung geht bei der medizinischen Rechtfertigung ihrer Coronarestriktionen sehr selektiv vor. Es werden nur jene Experten zitiert, die in das beabsichtigte Beschränkungsszenario passen. In vorauseilendem Gehorsam liefern Ihre Experten die Erkenntnisse und Prognosen, die dem politischen Zweck entsprechen. Drosten, Lauterbach und Co. stellen nicht nur vermeintlich die Krone der Wissenschaft dar; ihre Meinung ist Ihrer Meinung nach die Wissenschaft. Weltweit anerkannte Fachleute wie Wolfgang Wodarg oder Sucharit Bhakdi wurden ihrer abweichenden Meinung wegen schnell als umstritten bezeichnet, (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Das sind sie auch!) dann als Coronaleugner, und jetzt droht ihnen der Ausschluss aus dem wissenschaftlichen Diskurs. (Zuruf des Abg. Daniel Andreas Lede Abal GRÜNE) Bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Jeder ernsthafte wissenschaftliche Fortschritt ist das Ergebnis freier Diskussion ohne Maulkorb. (Beifall bei der AfD) Die Mehrheitsmeinung, auf die Sie sich so gern berufen, ist in der Wissenschaft völlig, wirklich völlig irrelevant. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Mit einem Wort: Wer wie Sie die Wissenschaft mit politischen Vorgaben gängelt, verhindert Fortschritte bei der Coronabekämpfung. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Kinder, Jugendliche und Senioren sind die Verlierer in der Pandemie. Während aber Senioren zur Risikogruppe gehören, sind Kinder und Jugendliche kaum von der Pandemie betroffen. Sie sind nachweislich nicht die Treiber der Pandemie. Wer angesichts dieser Erkenntnis auf noch mehr Erleichterungen für die Kinder gehofft hatte, sieht sich nun jedoch enttäuscht. Die staatstreue Wissenschaft räumt zwar einen leichten bis symptomlosen Coronaverlauf bei Kindern ein, aber sofort kommt ein neues Bedrohungsszenario: „Long Covid bei unseren Jüngsten“. Dazu liegen allerdings keine gesicherten Erkenntnisse vor. Eine Metastudie über 14 Einzelstudien zu Long Covid bei Kindern vom 16. September 2021 kommt zu folgendem Ergebnis: Es gibt keine belastbaren Anhaltspunkte für Long Covid bei Kindern. Dennoch kann mit Long Covid weiterhin Angst geschürt werden. Vielleicht knickt die STIKO dann auch bei der Impfung für unter Zwölfjährige ein? Der 124. Ärztetag hat sich in freiwilliger Unterwerfung unter den politischen Willen der Bundesregierung bereits positioniert: Es soll nur noch geimpften Kindern das Recht auf Kita- und Schulbesuch zugestanden werden, meine Damen und Herren. Wo ist hier die klare Zurückweisung dieser absurden Drohung durch die Mitglieder dieser Landesregierung? Sie hatten doch fünf Monate Zeit, und jetzt sind sie nicht einmal anwesend. (Zuruf: Die Staatssekretärin ist da!) Lassen Sie mich jetzt auf die seit Langem bekannten und nicht länger hinnehmbaren Folgen Ihres Coronaregimes bei Kindern und Jugendlichen zurückkommen. Der DAK-Gesundheitsreport 2020 hat das Essverhalten von 800 000 Kindern und Jugendlichen untersucht: ein Plus von 60 % bei Klinikeinweisungen wegen starken Übergewichts. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen mit starkem Untergewicht nahm um 35 % zu. Ich weiß, das sind kalte Zahlen. Aber falls Sie ein Kind im Teenageralter haben: Stellen Sie sich einen Augenblick vor, Ihr Kind wäre 1,74 m groß und würde 42 kg wiegen. Für mich als Mutter ist das eine schreckliche Vorstellung. Für mich als Abgeordnete ist das ein Ansporn, diese angeblich unvermeidbaren Coronafolgen nicht einen einzigen Tag unwidersprochen hinzunehmen. (Beifall bei der AfD) Nun stelle ich mir oft die Frage: Welcher Logik folgt Ihr Regierungshandeln? (Zuruf von der AfD: Gar keiner!) Tatsächlich stand zu Beginn der Coronapandemie weltweit wenig bis kein gesichertes Wissen zu Corona zur Verfügung. Im zunächst legitimen Bemühen um Schadensbegrenzung haben sich Ihre Eingriffe in das Alltagsleben der Bürger dieses Landes aber zunehmend verselbstständigt. Aus echter Besorgnis um das Wohlergehen der Baden-Württemberger wurde ein (Carola Wolle) medial inszeniertes Horrorszenarium. Ich denke, man kann das als ein Regime der Angst bezeichnen. Wenn nun aber nach mehr als eineinhalb Jahren zahlreiche Indizien für ein Abklingen der Coronapandemie sprechen, warum gibt es dann eigentlich keinen Masterplan für die Rückkehr in die Normalität? Das kann ich Ihnen sagen. Es ist das klare Eingeständnis, dass Sie eine lange Reihe offensichtlicher Fehlentscheidungen getroffen haben, es ist das klare Eingeständnis, ohne jedes Augenmaß die Grundrechte der Bürger massiv eingeschränkt zu haben, es ist das klare Eingeständnis, dass Sie irreparable Folgeschäden insbesondere bei den Kindern und Jugendlichen billigend in Kauf genommen haben, und es ist das ganz klare Eingeständnis des politischen Machtmissbrauchs der Coronapandemie. Das demokratische Selbstverständnis der Bürger in unserem Land soll dauerhaft deformiert werden. Ich habe in diesem Jahr ein wirklich aufschlussreiches Interview geführt. H. T., ein eingebürgerter Ostafrikaner, Unternehmer und Familienvater aus Heilbronn, hat mir eine kluge Antwort gegeben. Auf meine Frage nach seiner Erklärung für die unglaubliche Duldsamkeit seiner Mitbürger mit dem strengsten Coronaregime hier – mit den Beschränkungen –, sagte er mir: „Das muss so etwas wie das Stockholm-Syndrom sein. Da wird aus Angst plötzlich Sympathie für die Geiselnehmer.“ Mit einem Satz: Beenden Sie die Geiselnahme der Bürger dieses Landes! (Beifall bei der AfD) Falls mir einige von Ihnen – ich sehe es in den Augen – in diesem Augenblick gern den Vorwurf der Verschwörungstheorie machen wollen, gestatte ich mir, den Bundestagspräsidenten Wolfgang Schäuble zu zitieren: Die Corona-Krise ist eine große Chance. Der Widerstand gegen Veränderung wird in der Krise geringer. Wir können die Wirtschafts- und Finanzunion, die wir politisch bisher nicht zustande gebracht haben, jetzt hinbekommen ... Ich will die Pandemie nicht verharmlosen, wenn ich feststelle: Große Krisen sind große Chancen. Ist das nicht schon Verschwörungspraxis, meine Damen und Herren? (Beifall bei der AfD) Das letzte Wort soll Herr G. S. haben: Als Gesellschaft können wir es uns nicht leisten, unsere Kinder weiterhin den negativen Effekten dieser Maßnahmen auszusetzen, (Unruhe) ihre psychische Gesundheit und den dringend notwendigen Lernerfolg gerade in den Grundschulklassen zu gefährden. Kehren Sie daher ab von der bisherigen Politik der letzten neun Monate! Schauen Sie doch einmal konsequent über den Tellerrand hinaus. Schauen Sie endlich mal vorurteilsfrei über die Grenzen hinaus. Schauen Sie nach Dänemark, schauen Sie nach Schweden, und – ganz aktuell – schauen Sie nach Norode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 wegen. Diese Länder zeigen uns, wie es geht. Beenden Sie sofort die Coronarestriktionen, beenden Sie dieses Regime! Geben Sie den Bürgern wieder ihre vollen Rechte und Freiheiten zurück! Danke schön. (Beifall bei der AfD)
Daniel Born
Die nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abg. Dorothea Wehinger für die Fraktion GRÜNE.
Dorothea Wehinger GRÜNE
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Antrag der AfD-Fraktion geht es um etwas anderes als das, was Frau Wolle gerade ausgeführt hat. Sie hat einen Rundumschlag gemacht. Im Antrag geht es um das Thema „Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für ungeimpfte Kinder“. (Abg. Carola Wolle AfD: Das wurde nicht beantwor- tet!) So lautet der Titel des Antrags. Das hört sich zunächst gut an – so, als ob Sie von der AfD sich echte Sorgen um die Kinder machen würden. Doch beim genauen Hinschauen oder – besser – auch heute beim Zuhören wurde klar, dass es der AfD um etwas ganz anderes geht, nämlich darum, der STIKO und der Landesregierung zu unterstellen, sie wollten ungeimpften Kindern das Recht auf Bildung entziehen, und um die Behauptung, das Tragen von Masken würde gesundheitliche Schäden verursachen. Fakt ist aber: Das Recht auf Bildung ist für Kinder – egal, welchen Alters – selbstverständlich nicht vom Impfstatus abhängig, und das wird auch so bleiben. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU) Ebenso handelt es sich nicht nur um ein Recht auf Schule, sondern um eine Pflicht, die Schulpflicht. Diese Schulpflicht kann nicht einfach durch die Entscheidung für oder gegen eine Impfung umgangen werden. Wir haben in den letzten Monaten der Pandemie alles darangesetzt, dass Schulen und Kitas sicher sind und dass sie inzidenzunabhängig öffnen können. Hierzu haben wir im Rahmen eines Förderprogramms 70 Millionen € für Raumfilter und CO -Sensoren zur Verfügung gestellt, die Maskenpflicht in Schulen eingeführt und zusätzlich Tests für alle Kinder und das gesamte Lehr- und Erziehungspersonal zur Verfügung gestellt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wie Sie wissen, ermöglichen die aktuellen Infektionszahlen in Baden-Württemberg und auch der Blick auf die Entwicklungen in anderen Bundesländern ein Lockern der Maskenpflicht in Schulen am Platz. All diese Maßnahmen haben wir ergriffen, gerade weil es uns so wichtig ist, dass alle Kinder ihr Recht auf Bildung wahrnehmen und ihre betreffende Pflicht erfüllen können. Denn nur dadurch ermöglichen wir ihnen die Teilhabe am gesell- (Dorothea Wehinger) schaftlichen Leben, was eine Voraussetzung für Chancengleichheit ist. (Beifall bei den Grünen) Die Frage der AfD-Fraktion, ob ungeimpfte Kinder ein Recht auf einen Kitabesuch haben, ist obsolet. Vielleicht wissen die Mitglieder der AfD nicht, dass Kinder nur bis zum sechsten, höchstens bis zum siebten Lebensjahr in den Kindergarten gehen. (Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Wir Grünen orientieren uns an der Empfehlung der STIKO und der Wissenschaft. Diese besagt, dass für Kinder unter zwölf Jahren – deswegen betrifft die Frage nicht die Kindergärten – noch keine Empfehlung ausgesprochen werden kann. (Zuruf von der AfD: Genau: „noch“!) Daher stellt sich diese Frage nicht. Die Sorge der AfD bezüglich der gleichberechtigten Teilhabe von ungeimpften Kindern in den Kitas ist also völlig unbegründet. (Beifall bei den Grünen) Nun ist es auch so, dass etwa 80 % des Kitapersonals geimpft sind und die Ungeimpften sich regelmäßig testen müssen, um eine Verbreitung des Coronavirus in den Kitas zu vermeiden. Wir gehen davon aus, dass zwischen 80 und 85 % der Lehrkräfte an den Schulen geimpft sind – was einen geregelten Schulbetrieb ermöglicht. Bis eine Impfmöglichkeit auch für Kinder unter zwölf Jahren besteht, ist der beste Schutz für Kinder, die Impfquote unter den Erwachsenen so weit wie möglich zu erhöhen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Hierbei tragen natürlich auch die Eltern eine große Verantwortung. Nichtsdestotrotz ist es nötig, dass die Bundesregierung eine Impfstrategie für Kinder und Jugendliche erarbeitet, gerade mit Blick auf die Vermeidung weiterer Corona-Ausbrüche in Schulen und Kitas. Nur so können ein regulärer Schulbetrieb und ein regulärer Kitabesuch auf Dauer gewährleistet werden. Wir alle wissen, dass Kinder und Jugendliche durch den Wegfall des Besuchs der beiden Einrichtungen Schäden an ihrer psychischen Gesundheit genommen haben. Das können und dürfen wir – unabhängig vom Impfstatus – nicht mehr zulassen; (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) denn Kinder und Jugendliche brauchen wieder Regelhaftigkeit und Berechenbarkeit. Anfang Oktober hatten bereits 38,7 % der Zwölf- bis 17-Jährigen in Baden-Württemberg die Erstimpfung und 32,5 % die Zweitimpfung gegen das Coronavirus erhalten – und das freiwillig –, und es werden jeden Tag mehr. Die Impfbereitschaft dieser Jugendlichen trägt dazu bei, dass sie sich selbst und andere vor einer Infektion schützen (Zuruf von der AfD: Das ist doch gar nicht die Risi- kogruppe!) und gleichzeitig den Ungeimpften einen normalen Alltag ermöglichen – inklusive Präsenzunterricht in Schulen. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021
Daniel Born
Frau Abgeordnete, kommen Sie bitte zum Ende Ihrer Rede.
Dorothea Wehinger GRÜNE
Ja, gleich. – Außerdem regelt die Ausnahmeverordnung der Bundesregierung ganz klar, dass geimpfte und negativ getestete Personen gleichgestellt sind, und das gilt für Jugendliche und Erwachsene gleichermaßen. Wir alle tragen die Verantwortung dafür, dass wir allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen auch weiterhin gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, und dazu trägt die Impfung wesentlich bei. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
Daniel Born
Für die CDU spricht Herr Abg. Andreas Sturm.
Andreas Sturm CDU
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Es gäbe jetzt viel Allgemeines zu der Rede von Frau Wolle zu sagen; ich konzentriere mich aber auf den Antrag. Frau Wehinger hat bereits vieles gesagt, doch einige Punkte möchte ich für die CDU-Fraktion noch einmal klar akzentuieren. Der vorliegende Antrag suggeriert, dass geimpfte und ungeimpfte Jugendliche ungleich behandelt würden. Ein Blick in die Corona-Verordnung zeigt allerdings das Gegenteil: Es gibt keine Einschränkungen für Kinder bis sechs Jahren und ebenso keine Einschränkungen für Kinder über sechs Jahren nach einer Testung. Die Ständige Impfkommission war bei ihren Empfehlungen bisher sehr vorsichtig. Sie knickt auch nicht ein, Frau Wolle; denn die STIKO stützt sich auf belastbare wissenschaftliche Erkenntnisse. Sie wissen ja: Viele Politiker und andere Menschen haben gefordert, dass diese Empfehlung früher kommt; aber sie kam erst, als die STIKO genügend wissenschaftliche Erkenntnisse hatte. Nun liegt die Empfehlung zur Impfung von Kindern und Jugendlichen über zwölf Jahren vor; diese Empfehlung unterstützen wir. Wir müssen aber auch zur Kenntnis nehmen, dass es Eltern gibt, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollen. Die Kinder dürfen aber durch die Entscheidung ihrer Eltern nicht benachteiligt werden. Daher darf es auch in Zukunft keine Ungleichbehandlung ungeimpfter Kinder gegenüber geimpften Kindern geben. (Beifall bei der CDU) Ich sage es noch einmal ganz klar und deutlich: Die CDU-Fraktion bekennt sich dazu, dass die Impfung keine Voraussetzung für die Teilnahme am Unterricht sein darf. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Was die antragstellende Fraktion anbelangt: Seit Beginn der Pandemie zielt die AfD darauf ab, die Gesellschaft zu spalten und auf Konfrontation zu gehen. (Lachen bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD: Das kann ja wohl nicht wahr sein! – Abg. Da- niel Andreas Lede Abal GRÜNE: Nicht erst seit Beginn der Pandemie!) (Andreas Sturm) Das sehen Sie beim vorliegenden Antrag. Sie stellen einen Antrag, den Sie hier gar nicht besprechen; vielmehr geben Sie hier eine Ansammlung von Behauptungen und Anschuldigungen ab. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD – Zuruf von der CDU: Bravo!) Von der AfD kam bisher aber kein konstruktiver Vorschlag hinsichtlich der Pandemie. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Widerspruch bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD: Oh, bitte!) Sogar die Impfkampagne unterstützen Sie nicht. Ich würde gern etwas Besseres über Sie sagen, (Lachen bei Abgeordneten der AfD) aber die Fakten geben das nicht her. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der SPD und der FDP/DVP) Es ist die Impfung: Um eine umfassende gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, brauchen wir eine hohe Impfquote unter den Erwachsenen, insbesondere auch, um die Kinder und Jugendlichen zu schützen, die sich nicht impfen lassen können. Ich stelle fest, dass Corona das einzige Thema ist, mit dem die AfD noch politisch wahrgenommen wird. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) – Ernst genommen werden Sie nicht, denn, Frau Wolle, Sie haben gesagt, es gebe keinen Masterplan. Dabei war gerade die Umstellung von der Inzidenz auf die Hospitalisierungsquote (Abg. Carola Wolle AfD: Ja wann kam sie denn?) bzw. auf die Angabe der Intensivbettenbelegung der Weg, der lange gefordert wurde. (Beifall bei der CDU und den Grünen) Der Antrag der AfD ist überflüssig. Fakt ist, dass wir in diesem Haus – wie auch die AfD – für Kinder und Jugendliche die gleiche gesellschaftliche Teilhabe als Ziel haben. Sie ist nicht Ziel, sie ist eine Selbstverständlichkeit. Unser gemeinsames Ziel ist die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts im Lern- und Lebensraum Schule sowie der Freizeitaktivitäten; denn das – das muss man sagen – ist in der Vergangenheit vielleicht etwas zu kurz gekommen, weil man in der Pandemie kurzfristig vorgehen musste. Lassen Sie uns also konstruktiv zusammenarbeiten. Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
Daniel Born
Die nächste Rednerin in der Debatte ist Frau Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke für die SPD-Fraktion. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021
Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage nach der Impfung der Kinder ist nicht nur eine Frage, die derzeit die Kinder und Eltern sehr bewegt, sondern sie polarisiert auch zunehmend unsere Gesellschaft. Dabei berührt sie ganz grundsätzliche medizinische und ethische Fragen. Da geht es zuallererst einmal um die Bekämpfung der Pandemie. Es geht, Frau Wolle, auch um die Frage von Long Covid, wozu noch keine ausreichenden Daten auf dem Tisch liegen. Es geht auch um Nebenwirkungen von Impfungen wie Herzmuskelentzündungen. Das alles ist wichtig bei der Berücksichtigung dieser Fragen. Am Ende geht es natürlich auch um den klaren Wunsch von uns allen, glaube ich, dass die Schulen geöffnet bleiben. Das alles sind Überlegungen, die in diese Fragestellung mit hineingehören. Deshalb braucht es bei dieser Frage eine hohe Differenzierung. Das ist sehr notwendig. Da lobe ich mir die STIKO, die nämlich eine unabhängige Impfkommission ist und sich von der Politik nicht hineinreden lässt. Das hat sie in diesem Sommer einmal mehr gezeigt. Da hätte ich mir in der Tat auch von unserem Sozialminister Lucha gewünscht, dass er nicht einen solchen Druck in Richtung der STIKO macht. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Sascha Binder SPD: Das stimmt!) Sie hat sich nach langem Ringen und genauer Überlegung und Abwägung – denn es geht immer um eine Schaden-Nutzen-Abwägung bei der Frage der Zulassung von Impfstoffen – dafür entschieden, den Impfstoff für über Zwölfjährige zuzulassen. Professor Mertens kommt zu dem Ergebnis, dass es erstens eine schwierige Abwägung war und dass es zweitens in der kommenden Zeit vermutlich nicht zu einer Zulassung für unter Zwölfjährige kommen wird, weil Gott sei Dank bis heute noch nie ein unter 17-Jähriger oder eine unter 17-Jährige ausschließlich an Covid-19 verstorben ist. Das ist eine gute Nachricht, über die wir uns freuen können. Natürlich gibt es auch Erkrankungen, aber derzeit sieht es nicht so aus, dass die Zulassung für unter Zwölfjährige in absehbarer Zeit kommt. In den nächsten Monaten werden wir neue Daten auf dem Tisch haben. Wie Sie sehen, braucht es nicht nur eine Differenzierung, sondern eben auch eine unabhängige Wissenschaft, die wir da sehr wohl haben. Frau Wolle, ich muss sagen: Ich finde es wirklich echt traurig, wenn Sie hier von einer Staatswissenschaft sprechen. Das ist nämlich genau das, was unsere Wissenschaft ausmacht: dass sie frei ist und sich von der Politik hier nicht gängeln lässt. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP) Ein solcher differenzierter Blick ist notwendig, und die allermeisten teilen den ja. Allerdings merke ich zunehmend, dass Ihre Fraktion, die AfD-Fraktion, nicht willens, vielleicht auch nicht fähig ist, einen solch differenzierten Blick zu haben. Das zeigt Ihr Antrag, der nämlich sehr unterkomplex daherkommt, wenn ich das mal sagen darf. Aber das verwundert auch nicht, wenn man von Anfang an verfolgt hat, wie die AfD aufgetre- (Dr. Dorothea Kliche-Behnke) ten ist. Mit Blick auf die Frage der Infektion hatten Sie von Anfang an mit der Angst gearbeitet. Es ist ja letztlich Ihr Geschäftsmodell, dass Sie mit der Angst arbeiten und eben nicht mit Fakten. (Zuruf von der AfD: Quatsch!) Sie haben das Infektionsschutzgesetz als „Ermächtigungsgesetz“ diffamiert. (Abg. Anton Baron AfD: Ach Gott! Wie oft wurde das schon benutzt!) Was für eine Schande, das so zu nennen. Das war Ihr Begriff. Hier in diesem Antrag und auch jetzt bei den Ausführungen, die zum Teil ja gar nicht zum Thema passten – aber stellenweise eben doch –, arbeiten Sie auch wieder mit der Angst, indem Sie suggerieren, es könnte sich um Zwangsimpfungen für Kinder in unserem Land handeln. Sie nehmen durch den Hashtag auf eine Diskussion Bezug, die es in den sozialen Medien gab, in der ein Arzt formuliert hat: Liebe Eltern, Sie brauchen sich nicht zu wundern, wenn Ihr Kind bald von der Schule kommt und gegen Ihren Willen geimpft wurde. Darauf beziehen Sie sich, statt sich differenziert davon zu distanzieren. Denn das ist nicht der Zustand in unserem Land. Gleichwohl beziehen Sie sich hierauf. Nicht zuletzt – das wurde mehrfach ausgeführt – tun Sie so, als stünde das Recht auf freie Bildung hier infrage. Das ist ganz klar Quatsch; das wurde jetzt mehrfach gesagt. Zum Glück ist sich hier die ganz klare Mehrheit aller Fraktionen ja auch einig. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP)
Daniel Born
Der nächste Redner in der Debatte ist Herr Abg. Jochen Haußmann für die FDP/DVP-Fraktion.
Jochen Haußmann FDP
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, den wir heute als letzten Tagesordnungspunkt mit Aussprache behandeln, könnte im Grunde genommen schnell erledigt sein. Es ging ja darum, zu klären – das war die Anfrage der AfD –, ob Schülerinnen und Schüler, die geimpft sind oder die genesen sind, anders behandelt werden als nicht geimpfte. Die Antwort der Landesregierung steht relativ eindeutig in der vorliegenden Drucksache: Es gibt keine Bevorzugung und keine Benachteiligung. Deshalb kann man diesen Antrag eigentlich relativ schnell abhandeln. Aber – das wurde auch schon angesprochen – wir seitens der FDP/DVP-Landtagsfraktion hätten uns schon gewünscht, dass auch die Landesregierung die Empfehlungen der STIKO in ihrer Sorgfalt und ihrer Abwägung ernst nimmt und keinen Druck ausübt. Professor Mertens hat in einem Interview mit der „Stuttgarter Zeitung“, das am 30. September erschienen ist, davon gesprochen, dass er diesen Druck von der Politik nicht als richtig empfunden hat und er auch gespürt hat, dass das auch zu viel Verunsicherung bei den Menschen geführt hat. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Wenn dann Minister Lucha ein Bundesgesundheitsamt fordert und de facto die STIKO abschaffen will, ist das gerade nicht das, was wir brauchen, um das Vertrauen der Menschen in die Behandlung durch die Politik während der Coronakrise zu erreichen. (Beifall bei der FDP/DVP) Trotzdem ist es wichtig, dass wir dafür werben, dass sich die Menschen impfen lassen. Ich hätte gedacht, dass Sie, Frau Wolle, wenn Sie schon reden, auch aus der Antwort zu Ihrer Kleinen Anfrage Drucksache 17/683 berichten. Darin haben Sie abgefragt, wie viele Menschen positiv auf Corona getestet wurden und wie viele davon geimpft waren. Das alles ist in der Antwort schön aufgeführt. Demnach gab es in diesem Jahr in den Kalenderwochen 5 bis 34 insgesamt 232 711 positiv getestete Personen im Land. (Abg. Anton Baron AfD: Impfdurchbrüche!) Über 98 % davon waren nicht geimpft. Wenn Sie dann noch schauen, wie viele von den Geimpften einen Impfdurchbruch hatten und dann hospitalisiert wurden, stellen Sie fest: Es waren 0,14 %. 0,14 %! Das heißt, Nichtgeimpfte haben ein um den Faktor 35 höheres Risiko, hospitalisiert zu werden. (Abg. Anton Baron AfD: Herr Haußmann, so ist es nicht!) Da hätte ich schon erwartet, wenn Sie schon einen solchen Antrag stellen – Sie stellen ja viele Anträge –, dass Sie noch mal klar dafür werben, wie wichtig die Impfung ist, um auch die Schülerinnen und Schüler in Baden-Württemberg zu schützen. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Allerdings erwarten wir natürlich auch von der Landesregierung, dass sie wirklich alles für eine Erhöhung der Impfquote tut. Nach der Quote vom 1. Oktober ist Baden-Württemberg – um im Sportjargon zu reden – akut abstiegsgefährdet. In Schleswig-Holstein liegt die Quote bei 75 %, in Baden-Württemberg bei 62 %. Da haben wir etwas zu tun. Wenn wir jetzt erfahren, dass die Kreisimpfzentren geschlossen werden, dann müssen wir uns schon fragen, ob das die richtige Strategie ist. Ich habe in der letzten Woche mit dem Leiter eines Kreisimpfzentrums in der Region Stuttgart gesprochen. Er sagte mir: „Wir haben eine enorme Nachfrage; denn jetzt kommen auch Menschen, die merken, dass die Tests Geld kosten, und sich jetzt auch impfen lassen wollen; sie haben Fälle im eigenen Umfeld. Und jetzt schließen wir die Kreisimpfzentren.“ Wir bereiten jetzt 30 mobile Impfteams vor. Das ist viel zu wenig, um die Impfungen voranzubringen. Ich glaube nicht, dass die Impfungen durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, die sich in ihrem Bereich unheimlich engagieren, ausreichen werden. Da muss das Sozialministerium noch mal mit den Kreisimpfzentren sprechen, Frau Staatssekretärin. Da müssen wir mehr tun. Denn sonst schaffen wir es nicht, vom Abstiegsplatz auf eine Spitzenposition zu kommen. Ziel muss sein, die Impfquo- (Jochen Haußmann) te zu erhöhen. Darauf haben wir hingewiesen. Deswegen reicht es nicht aus, denke ich, wenn Sie sagen: „Baden-Württemberg macht einen Paradigmenwechsel; wir schließen die Kreisimpfzentren.“ Ich glaube, dieser Paradigmenwechsel reicht nicht aus, um die Impfquote zu erhöhen. Aber eine Erhöhung der Impfquote muss die Strategie für Baden-Württemberg sein. Deswegen bitte ich Sie, das noch mal zu überdenken. Herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der SPD)
Daniel Born
Für die Landesregierung hat Frau Staatssekretärin Dr. Leidig das Wort. (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Die Anwesenheit der Landesregierung insgesamt ist etwas übersicht- lich! – Zuruf: Allein, allein; allein, allein!)
Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte zu Beginn festhalten, was heute schon mehrfach von verschiedenen Fraktionen dargestellt wurde: In Baden-Württemberg genießen nicht geimpfte Kinder bei ihrem Kindergarten- und Schulbesuch die gleichen Rechte und Vorzüge wie genesene und geimpfte Kinder, sofern die nicht geimpften Kinder negativ getestet sind. Allein schon die Unterstellung, wir würden da einen Unterschied machen, wir würden uns über die Schulpflicht und die Bildungspflicht, die ein Land hat, hinwegsetzen, finde ich ungeheuerlich. Das gilt besonders für Kinder unter zwölf Jahren. Denn Kinder unter zwölf Jahren – das wissen wir doch alle – können sich gar nicht impfen lassen, weil es für sie noch gar keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Auch das wurde schon mehrfach dargestellt. Noch nicht mal – –
Daniel Born
Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Wolle?
Dr. Ute Leidig
Ich würde gern den Satz ausführen, und dann gern.
Daniel Born
Sehr gern, Frau Staatssekretärin.
Dr. Ute Leidig
Zudem fehlt nicht nur die STIKO-Empfehlung für eine Impfung von Kindern unter zwölf Jahren, sondern auch ein Impfstoff. Ein Impfstoff ist noch nicht zugelassen, also das ganze Verfahren – – Jetzt so zu tun, als ob man etwas verbietet auf einer Basis, auf der gar nichts existiert, ist schon sehr an den Haaren herbeigezogen.
Daniel Born
Jetzt die Zwischenfrage.
Dr. Ute Leidig
Bitte schön.
Daniel Born
Gut. – Frau Abg. Wolle.
Carola Wolle AfD
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, dass Sie die Frage zulassen. – Ich möchte nicht noch einmal hören, dass Sie uns unterstellen, dass wir das möchten. Der 124. Ärztetag hat gefordert, nicht geimpfte Kinder nicht mehr zum Besuch des Schulunterrichts und der Kita zuzulassen. Ich ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 habe Ihnen nicht unterstellt, dass Sie das machen, sondern das ist eine konkrete Forderung des Ärztetags. Darauf hätte ich von der Landesregierung halt auch gern eine Antwort gehabt und nicht einen Hinweis nach dem Motto: Es geht die Landesregierung nichts an, weil sich der Ärztetag an den Bund gewandt hat. Aber Bildung ist Landesrecht. Da hätte ich schon erwartet, dass die Landesregierung, speziell Herr Lucha oder Frau Schopper, darauf antwortet. Danke schön.
Dr. Ute Leidig
Gut, dann fahre ich jetzt einfach mit meinen Ausführungen fort, weil das jetzt auch noch alles kommt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Wir wollen keinen neuen Lockdown. Wir wollen, dass Schülerinnen und Schüler Präsenzunterricht erhalten, dass sich Kinder und Jugendliche begegnen und austauschen können, dass sie miteinander spielen können. Deswegen sind die Themen Impfen und Testen einfach ungeheuer wichtig. Testungen dienen dem Schutz ungeimpfter Kinder. Sie leisten in Kitas und Schulen einen wichtigen Beitrag, damit das Infektionsgeschehen in Schach gehalten wird und ein normales Leben möglich ist. Die Sachlage und die Bestimmungen zu den Schulen sind klar. Somit wird auch deutlich, dass es in dem Antrag der AfD nicht um die Rechte von Kindern geht. Es geht darum, Verunsicherung zu schüren und das Vertrauen in den Rechtsstaat zu hintertreiben. (Abg. Udo Stein AfD: Was?) Mit dem vorliegenden Antrag macht die AfD dem Deutschen Ärztetag Unterstellungen, die überhaupt nicht gerechtfertigt sind. Ich werde sie auch nicht wiederholen. Die Anträge des 124. Deutschen Ärztetags richten sich an die Bundesregierung. Daher hat die Landesregierung dazu nicht Stellung genommen. Sie unterstellen mit Ihrem Antrag, dass es eine Stellungnahme gebe und wir diese nicht öffentlich machen würden. Sie unterstellen uns damit Intransparenz. Warum sollten wir zu allem, was sich an die Bundesregierung richtet, eine Stellungnahme abgeben? Wir haben diese nicht geleistet. Jetzt tun Sie so: Wenn sie nicht da ist, dann legt ihr sie uns nicht vor, das ist intransparent usw. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Sie wollen uns Unredlichkeit belegen und belegen damit in der Realität Ihre eigene Unredlichkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP – Lachen der Abg. Carola Wolle AfD – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Ihnen scheint jedes Mittel recht zu sein, um die Gesellschaft zu spalten: Unterstellungen, Verdrehen von Aussagen und Verdrehen von Zusammenhängen. Um das alles richtig einordnen zu können, stelle ich Ihnen noch einmal die korrekten Aussagen und Zusammenhänge dar. Der 124. Deutsche Ärztetag fand am 4. und 5. Mai 2021 (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) statt. Damals gab es in der EU noch keinen einzigen zugelassenen Impfstoff für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren. In dieser Situation hat der Ärztetag von der Bundesregierung gefordert, eine Impfstrategie für Kinder und Jugendliche zu entwickeln, sich für Impfstoffe für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren einzusetzen und alles vorzubereiten, damit Kinder und Jugendliche dann auch schnell geimpft werden können. Der Ärztetag hat also dazu aufgefordert: Werdet schon mal vorausblickend tätig, damit dann, wenn eine Zulassung erfolgt ist, wenn eine Empfehlung erfolgt ist, tatsächlich auch gestartet werden kann. Die Ärzte haben zur Begründung ihrer Forderung gesagt: Ohne Impfung wird es möglicherweise wieder zu einem Lockdown kommen, mit allen negativen psychischen Folgen, die für Kinder damit verbunden sind. Und sie haben im Begründungstext deutlich gemacht, dass Familien mit Kindern die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe nur mit geimpften Kindern zurückerlangen. Die Aussage ist ganz bestimmt nicht gewesen, dass nur geimpfte Kinder eine Teilhabe haben dürfen. Vielmehr haben die Ärzte klargemacht: Wenn eine Teilhabe vorhanden sein muss, dann wird der Weg dorthin über die Impfung gehen. Das ist letzten Endes auch ganz klar: Wenn wir hier keine Impfung hätten, was glauben Sie, welche Durchseuchung wir mit dieser Delta-Variante hätten? Wir könnten überhaupt nicht mehr auf die Straße gehen, ohne dass unser Krankenhaussystem völlig zusammenbrechen würde. (Zuruf von der AfD) Ihre Verleugnungskette beginnt schon damit, (Beifall des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) dass Sie sagen: „Corona existiert nicht.“ (Zurufe von der AfD, u. a.: Das sagt doch keiner! – Das sagt doch kein Mensch!) Und dann setzen Sie die Verleugnung Schritt für Schritt einfach fort. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP – Zurufe von der AfD, u. a. Abg. Anton Baron: Also wer hier verleugnet, das wird sich alles noch herausstellen!) Leitend für die Forderung nach Impfungen bei Kindern und Jugendlichen ist: Auch für Kinder und Jugendliche birgt die Corona-Infektion gesundheitliche Risiken. Und der Lockdown ist unbedingt zu verhindern, gerade damit alle Teilhabe und Bildung erfahren können. Der Lockdown – das haben wir auch schon mehrfach gehört – war richtig hart für Kinder und Jugendliche, für die ganzen Familien. Genau deswegen ist es sehr wichtig, dass jetzt auch eine Impfung erfolgt. Natürlich liegt die Impfverantwortung vor allem bei den Erwachsenen. Und leider – da muss ich mich jetzt auch auf das beziehen, was Sie gesagt haben – – Sie haben sicher von der Studie, von der Befragung gehört, die wir gerade haben durchführen lassen. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Danach müssen wir unsere Anstrengungen vor allem darauf richten, die Leute, die sich selbst haben impfen lassen, dazu zu bringen, ihren Bekannten davon zu erzählen. Das scheint der richtige Weg zu sein, um die, die noch nicht geimpft sind und auch einer Impfung prinzipiell nicht ganz verschlossen gegenüberstehen, doch zu diesem Schritt zu bewegen. Es ist keine direkte Möglichkeit gegeben, dass wir Ansprache halten. Das scheint also etwas zu sein, die Menschen anzusprechen und sie zu überzeugen, wobei die Möglichkeiten tatsächlich leider – das bedauern wir sehr – doch sehr beschränkt sind. Eine persönliche Ansprache von Bekannten, denen man aufgrund von persönlichen Erfahrungen vertraut, ist aber auch gar nicht selten. Das sind die Menschen, die einen oft zu einem Umdenken bringen können. An Impfangeboten – das war auch deutlich – hat es den Leuten nicht gefehlt. Darüber hat sich wirklich niemand beschwert. Alle haben gesagt: Nein, an Impfangeboten liegt es nicht; die gab es ausreichend. (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Die gab es!) Da die AfD mit den Fakten rund um das Impfen, vor allem rund um die Impfung von Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren offenbar noch immer nicht ganz vertraut ist, wiederhole ich sie gern: Ab dem 31. Mai 2021 war der Impfstoff Comirnaty von BioNTech und Pfizer als erster Covid-Impfstoff für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen ab zwölf Jahren zugelassen. Die Zulassung erfolgte nach einer entsprechenden Empfehlung der Europäischen Arzneimittel-Agentur EMA. Seit dem 23. Juli 2021 steht mit Spikevax von Moderna ein zweiter zugelassener Impfstoff zur Verfügung. Die Ständige Impfkommission empfiehlt seit dem 18. August generell allen Zwölf- bis 17-Jährigen eine Covid-Impfung. Diese Empfehlung basiert auf sehr umfangreichen und aussagekräftigen Studiendaten. Für die Neueinführung eines Impfstoffs bei Kindern liegen Daten zu etwa 50 000 bis 100 000 Impfungen im Rahmen von klinischen Studien vor. Im Vergleich dazu: Die Impfung gegen Corona bei den Zwölf- bis 17-Jährigen ist bislang allein in den USA tatsächlich bei zwölf Millionen Kindern und Jugendlichen erfolgt. Das sind wirklich gigantische Zahlen. Das heißt, die Erkenntnisse zu Impfung, Impfverträglichkeit und Wirksamkeit der Impfung beruhen auf einer ausgesprochen großen Datenbasis. Noch nie gab es einen Impfstoff, für den es innerhalb so kurzer Zeit bei so vielen verschiedenen Kindern und Jugendlichen so viele und aussagekräftige Daten gab. Das ist vergleichbar mit der Datenmenge, die wir etwa bei Impfungen gegen Keuchhusten oder Masern nach mehreren Jahren regulärer Impfungen in Kinderarztpraxen haben. Das zeigt eben: Die Impfung ist tatsächlich wirksam und sicher bei dem Einzelnen, aber auch bei den Kindern und Jugendlichen insgesamt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zusammenfassen: Die Impfung ist unser Weg aus der Pandemie. Sie ist wirksam, sie ist sicher. Es ist daher wichtig, dass sich viele Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren gegen Covid-19 impfen lassen. Aber natürlich müssen vor allem wir Erwachsenen als gutes Vorbild vorangehen und unseren Beitrag leisten – und nicht die Impflücke auch noch den Kindern aufbürden. (Staatssekretärin Dr. Ute Leidig) Wenn Sie Bekannte haben: Sprechen Sie mit ihnen. Versuchen wir alle gemeinsam, jeden mitzunehmen, sofern uns das möglich ist.
Daniel Born
Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine Zwischenfrage der Frau Abg. Wolle von der AfD-Fraktion?
Dr. Ute Leidig
Bitte schön.
Carola Wolle AfD
Vielen Dank. – Sie haben gerade angesprochen, dass der Impfstoff von Moderna zugelassen wurde. Es gibt eine aktuelle Meldung, wonach Schweden die Moderna-Impfung für unter 30-Jährige ausgesetzt hat, weil sie zu gefährlich sei. Das ist das eine. Das andere, was mich interessieren würde: Sie sprechen davon, wir würden die Gesellschaft spalten. Im Wahlkampf, der jetzt zur Bundestagswahl geführt wurde, war auch ich aktiv. Zu mir kamen sehr viele Eltern – aufgrund der Ängste, die es gibt. Es liegen eben viele Meldungen vor, die vor den Gefahren der Impfung warnen; die muss man eben einfach auch ernst nehmen. (Abg. Oliver Hildenbrand GRÜNE: Es fällt auf, dass Sie keinerlei Quellen nennen!) Die Eltern berichten, dass ihre Kinder und Jugendlichen sagen, sie wollten geimpft werden, weil sie ausgegrenzt werden. Das heißt, Geimpfte und Ungeimpfte werden gegeneinander aufgehetzt. Wie erklären Sie sich, dass das sogar bis in die Schulen geht und die Kinder betteln, sie wollten an Ausflügen teilnehmen und nicht mehr ausgegrenzt werden? Finden Sie das in Ordnung? Also ich nicht. Danke.
Dr. Ute Leidig
Ich kann zu den Fällen, in denen Eltern zu Ihnen an den Wahlkampfstand kommen und irgendetwas vortragen, was sie möglicherweise erlebt haben, natürlich keine Aussage machen, (Abg. Carola Wolle AfD: Das ist der Alltag der Kin- der!) weil mir das nicht bekannt ist. Als Abgeordnete erhalte auch ich viele Bürgeranschreiben von der einen oder anderen Seite. Die einen wollen, dass die Maskenpflicht beibehalten wird, die anderen wollen, dass sie morgen schon aufgehoben wird. Es ist letzten Endes eine vielfältige Gesellschaft mit vielfältigen Meinungen und vielfältigen Erfahrungen. Ganz prinzipiell sehe ich nicht, dass irgendein Gesetz, ein Erlass, eine Verordnung der Landesregierung zu einer Spaltung in der Gesellschaft führen würde oder dass sich irgendwer auf dieser Grundlage dazu berufen fühlen würde, irgendwen auszugrenzen. Das sehe ich überhaupt nicht als gegeben an. Wenn Sie aber, wie ich vermute, am Wahlkampfstand leider genau das den Leuten erzählen, (Lachen der Abg. Carola Wolle AfD – Abg. Carola Wolle AfD: Nein!) dann kann ich dagegen leider auch nichts tun. Es wäre schön, wenn es in meiner Macht stünde, hier Einfluss zu nehmen. Aber – – ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021
Daniel Born
Frau Staatssekretärin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Joukov-Schwelling von der Fraktion GRÜNE? (Abg. Carola Wolle AfD: Moderna! – Zuruf von der AfD: Zu Schweden fehlt noch die Antwort!)
Dr. Ute Leidig
Ja, gern.
Daniel Born
Herr Abgeordneter.
Michael Joukov-Schwelling GRÜNE
Vielen Dank, Frau Staatssekretärin. – Nachdem in vielen Debatten zum Thema Corona immer wieder von Sorgen und Ängsten die Rede ist – sogar ich als Neuling habe etliche dieser Debatten mitbekommen –: Stimmen Sie mir zu, dass es die Aufgabe der Politik und der Regierung ist, auf Sorgen und Ängste wissenschaftliche Antworten zu liefern, statt erstere einfach zu wiederholen? Vielen Dank.
Dr. Ute Leidig
Ganz prinzipiell ist Wissenschaft natürlich genau das richtige Instrument, um bestimmte Sachverhalte auf eine neutrale Argumentationsbasis zu ziehen. Insofern bin ich da ganz bei Ihnen, Herr Abgeordneter. Prinzipiell ist das beste Mittel gegen Angst aber tatsächlich, Vertrauen zu haben. Das ist dann eben sehr schwierig, wenn dieses Vertrauen immer wieder durch grundlegende Bemerkungen wie „Es gibt kein Corona!“, „Es gibt keine Infektion!“, „Es gibt keine Toten!“ usw. untergraben wird. Auch in Ihrer heutigen Rede haben Sie – – (Abg. Carola Wolle AfD erhebt sich von ihrem Platz.) – Nein, ich lasse jetzt keine Frage mehr zu. (Zuruf der Abg. Carola Wolle AfD) Sie haben ja dadurch, dass ich jetzt so lange gesprochen habe, wahrscheinlich noch Redezeit übrig.
Daniel Born
Jetzt muss ich kurz sagen: Frau Abg. Wolle, Sie haben Ihre Frage gestellt. (Abg. Carola Wolle AfD: Aber die Frage wurde nicht beantwortet!) Die Frau Staatssekretärin hat geantwortet. Ob Sie mit der Antwort zufrieden sind oder nicht, ist nicht der Diskurs dieser Runde. (Zuruf von der AfD: Zu Schweden hat sie gar nichts gesagt!) Sie haben eine Antwort bekommen. (Abg. Ruben Rupp AfD: Nein!) Sie haben eine Frage stellen dürfen. (Zuruf von der AfD: Keine Antwort zu Schweden! – Unruhe) Frau Staatssekretärin, ich darf Sie bitten, fortzufahren.
Dr. Ute Leidig
Danke schön. – Jetzt sind Impfungen möglich. Sie sind der Weg aus der Pandemie. Es ist wirklich ein wichtiger Weg. Wir müssen die Menschen auf diesem Weg mitnehmen. Unterstützen Sie uns dabei! Sie sehen es ja gerade: Als Beispiel wurde genannt, dass andere Länder schon vorausgegangen sind und Öffnungen vornehmen können, weil dort die Impfquoten eben sehr hoch sind. Deswegen ist eine Überlastung des Gesundheitssystems dort nicht zu erwarten. Deswegen sind dort sehr weitreichende Öffnungen möglich. Natürlich wollen auch wir diesen Weg gehen. Deswegen die Bitte auch ganz speziell an die Abgeordneten der AfD: Informieren Sie sich, lassen Sie sich impfen, und geben Sie doch bitte diese Informationen auch an die Bevölkerung weiter. (Zuruf) Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Zuruf von der AfD)
Daniel Born
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags Drucksache 17/88. Sind Sie damit einverstanden, dass ich den Antrag insgesamt zur Abstimmung stelle? – Dies ist der Fall. Dann gibt es einen Antrag auf – – (Abg. Bernd Gögel AfD: Namentliche Abstimmung! – Beifall bei der AfD – Abg. Petra Häffner GRÜNE: So billig! – Abg. Anton Baron AfD: Das war gemeldet, Herr Born! – Weitere Zurufe, u. a.: Ach nee!) Meine Damen und Herren, es ist eine namentliche Abstimmung beantragt. Hat der Antrag die in § 99 der Geschäftsordnung vorgeschriebene Unterstützung durch fünf Abgeordnete? – (Unruhe) Dies ist der Fall. Meine Damen und Herren, wer dem Antrag Drucksache 17/88 zustimmt, den bitte ich, mit Ja zu antworten. Wer den Antrag ablehnt, der möge mit Nein antworten. Wer sich der Stimme enthält, der antworte mit „Enthaltung“. Ich darf Frau Schriftführerin Bogner-Unden bitten, den Namensaufruf vorzunehmen. Wir beginnen mit dem Buchstaben C. Ich bitte um Ruhe während der Abstimmung. (Namensaufruf) Ist noch jemand im Saal, der nicht abgestimmt hat? – Das ist nicht der Fall. Die Abstimmung ist geschlossen. Ich bitte die Schriftführer, das Abstimmungsergebnis festzustellen. Wir fahren in der Tagesordnung fort. Meine Damen und Herren, ich rufe noch einmal Punkt 7 der Tagesordnung auf: riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Antrag der Fraktion der FDP/DVP und Stellungnahme des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft – Vorgehen beim Wolf in Baden-Württemberg – Drucksache 17/111 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt mir nunmehr vor: Beteiligt haben sich 121 Abgeordnete. Mit Ja haben 15 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 106 Abgeordnete gestimmt; enthalten hat sich niemand. Die Ergänzung des Antrags Drucksache 17/111 um einen Beschlussteil ist damit abgelehnt. * Mit J a haben gestimmt: FDP/DVP: Dennis Birnstock, Stephen Brauer, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Daniel Karrais, Dr. Timm Kern, Nikolai Reith, Hans Dieter Scheerer, Dr. Erik Schweickert, Alena Trauschel, Nico Weinmann. Mit N e i n haben gestimmt: GRÜNE: Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Dr. Andre Baumann, Susanne Bay, Hans-Peter Behrens, Andrea Bogner-Unden, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Nese Erikli, Daniela Evers, Josef Frey, Silke Gericke, Martin Grath, Petra Häffner, Martina Häusler, Martin Hahn, Thomas Hentschel, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Michael Joukov-Schwelling, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Daniel Andreas Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Andrea Lindlohr, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Reinhold Pix, Thomas Poreski, Dr. Markus Rösler, Barbara Saebel, Nadyne Saint-Cast, Alexander Salomon, Alexander Schoch, Andrea Schwarz, Hans-Ulrich Sckerl, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Armin Waldbüßer, Dorothea Wehinger, Elke Zimmer. CDU: Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Andreas Deuschle, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Marion Gentges, Manuel Hailfinger, Raimund Haser, Peter Hauk, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Isabell Huber, Sabine Kurtz, Dr. Reinhard Löffler, Siegfried Lorek, Ansgar Mayr, Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Andreas Sturm, Tobias Vogt, Tobias Wald. SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Gernot Gruber, Andreas Kenner, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Hans-Peter Storz, Florian Wahl, Jonas Weber, Dr. Boris Weirauch. AfD: Dr. Rainer Balzer, Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Bernd Gögel, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Bernd Grimmer, Dr. Uwe Hellstern, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Rüdiger Klos, Daniel Lindenschmid, Dr. Rainer Podeswa, Ruben Rupp, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. * Der Berichtsteil des Antrags Drucksache 17/111 kann für erledigt erklärt werden. – Sie stimmen zu. Damit ist Punkt 7 der Tagesordnung erledigt. (Stellv. Präsident Daniel Born) Ich rufe nun noch die Punkte 9 bis 20 der Tagesordnung gemeinsam auf: Punkt 9: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses a) zu dem Antrag der Landesregierung vom 20. Juli 2021 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksache 17/570 b) zu dem Antrag der Landesregierung vom 14. September 2021 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksache 17/819 Drucksache 17/889 Berichterstattung: Abg. Dr. Boris Weirauch Punkt 10: Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses zu dem Antrag der Landesregierung vom 27. Juli 2021 – Änderung der Abgrenzung der Geschäftsbereiche der Ministerien – Drucksachen 17/633, 17/888 Berichterstattung: Abg. Nico Weinmann Punkt 11: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 30. Juni 2021 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2015 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 20: Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH – Drucksachen 17/403, 17/866 Berichterstattung: Abg. Winfried Mack Punkt 12: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 30. Juli 2021 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Denkschrift 2018 des Rechnungshofs zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg – Beitrag Nr. 19: Finanzierung der Studierendenwerke – Drucksachen 17/650, 17/867 Berichterstattung: Abg. Alexander Salomon Punkt 13: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu der Mitteilung der Landesregierung vom 15. September 2021 – Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) – Gutachtliche Äuode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 ßerung des Rechnungshofs nach § 88 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung – Drucksachen 17/822, 17/869 Berichterstattung: Abg. Dr. Albrecht Schütte Punkt 14: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Finanzen zu dem Antrag des Ministeriums für Finanzen vom 13. September 2021 – Verkauf von landeseigenen Flächen an das Deutsche Luft- und Raumfahrtzentrum (DLR) auf dem Oberen Eselsberg in Ulm – Drucksachen 17/811, 17/868 Berichterstattung: Abg. Martin Rivoir Punkt 15: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Integration zu der Mitteilung der Landesregierung vom 15. Juni 2021 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen (eGBR-Staatsvertrag – eGBRStVtr) – Drucksachen 17/293, 17/823 Berichterstattung: Abg. Andreas Kenner Punkt 16: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen vom 28. Juli 2021 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Überprüfung der Anwendung des Schengen-Besitzstands COM(2021) 278 final (BR 601/21) – Drucksachen 17/638, 17/875 Berichterstattung: Abg. Sabine Hartmann-Müller Punkt 17: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport vom 2. September 2021 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Blended Learning für eine hochwertige und inklusive Primar- und Sekundarschulbildung COM(2021) 455 final (BR 644/21) – Drucksachen 17/789, 17/874 Berichterstattung: Abg. Andrea Bogner-Unden Punkt 18: Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Europa und Internationales zu der Mitteilung des Ministeriums für Finanzen vom 10. September 2021 – Unterrichtung des Landtags in EU-Angelegenheiten; hier: Eine Unternehmensbesteuerung für das 21. Jahrhundert COM(2021) 251 final (BR 444/21) – Drucksachen 17/825, 17/876 Berichterstattung: Abg. Alena Trauschel (Stellv. Präsident Daniel Born) Punkt 19: Beschlussempfehlungen und Berichte des Petitionsausschusses zu verschiedenen Eingaben – Drucksachen 17/854, 17/855, 17/856, 17/857, 17/858, 17/859, 17/860, 17/861, 17/862 Punkt 20: Beschlussempfehlungen und Berichte der Fachausschüsse zu Anträgen von Fraktionen und von Abgeordneten – Drucksache 17/795 Gemäß § 96 Absatz 5 der Geschäftsordnung stelle ich die Zustimmung entsprechend dem Abstimmungsverhalten in den verschiedenen Ausschüssen fest. – Es ist so beschlossen. Der unter Punkt 21 aufgeführte Tagesordnungspunkt Kleine Anfragen hat sich erledigt, da alle für die heutige Plenarsitzung relevanten Kleinen Anfragen beantwortet wurden. Jetzt warten wir noch auf das Ergebnis der Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 8 und die Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses. Meine Damen und Herren, ich rufe nun nochmals Punkt 8 der Tagesordnung auf: Antrag der Fraktion der AfD und Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration – Gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe für ungeimpfte Kinder – Drucksache 17/88 Das Ergebnis der namentlichen Abstimmung liegt mir nunmehr vor: Beteiligt haben sich 99 Abgeordnete. Mit Ja haben 13 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 86 Abgeordnete gestimmt. Der Antrag Drucksache 17/88 ist damit abgelehnt und Punkt 8 der Tagesordnung erledigt. * Schluss: riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Mit J a haben gestimmt: AfD: Anton Baron, Bernhard Eisenhut, Bernd Gögel, Hans-Jürgen Goßner, Dr. Bernd Grimmer, Hans-Peter Hörner, Miguel Klauß, Rüdiger Klos, Dr. Rainer Podeswa, Ruben Rupp, Udo Stein, Joachim Steyer, Carola Wolle. Mit N e i n haben gestimmt: GRÜNE: Muhterem Aras, Dr. Susanne Aschhoff, Dr. Andre Baumann, Susanne Bay, Hans-Peter Behrens, Andrea Bogner-Unden, Martina Braun, Ayla Cataltepe, Daniela Evers, Josef Frey, Silke Gericke, Martin Grath, Petra Häffner, Martina Häusler, Thomas Hentschel, Oliver Hildenbrand, Cindy Holmberg, Michael Joukov-Schwelling, Catherine Kern, Norbert Knopf, Erwin Köhler, Daniel Andreas Lede Abal, Dr. Ute Leidig, Thomas Marwein, Bernd Mettenleiter, Ralf Nentwich, Jutta Niemann, Niklas Nüssle, Thomas Poreski, Dr. Markus Rösler, Alexander Salomon, Andrea Schwarz, Andreas Schwarz, Stefanie Seemann, Peter Seimer, Swantje Sperling, Tayfun Tok, Armin Waldbüßer, Dorothea Wehinger, Elke Zimmer. CDU: Thomas Blenke, Tim Bückner, Klaus Burger, Andreas Deuschle, Konrad Epple, Arnulf Freiherr von Eyb, Christian Gehring, Peter Hauk, Isabell Huber, Siegfried Lorek, Matthias Miller, Christine Neumann-Martin, Dr. Natalie Pfau-Weller, Dr. Michael Preusch, Dr. Patrick Rapp, Dr. Albrecht Schütte, Sarah Schweizer, Christiane Staab, Andreas Sturm, Tobias Vogt, Tobias Wald. SPD: Sascha Binder, Daniel Born, Sebastian Cuny, Nicolas Fink, Dr. Stefan Fulst-Blei, Gernot Gruber, Andreas Kenner, Dr. Dorothea Kliche-Behnke, Klaus Ranger, Gabriele Rolland, Katrin Steinhülb-Joos, Andreas Stoch, Florian Wahl. FDP/DVP: Dennis Birnstock, Stephen Brauer, Rudi Fischer, Julia Goll, Friedrich Haag, Jochen Haußmann, Georg Heitlinger, Klaus Hoher, Dr. Timm Kern, Hans Dieter Scheerer, Alena Trauschel, Nico Weinmann. * Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet am Mittwoch, 20. Oktober 2021, um 10:00 Uhr statt. Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung. 17:34 Uhr Wahlvorschlag der Fraktion GRÜNE, der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/DVP Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale f politische Bildung Zur Wahl werden vorgeschlagen: GRÜNE CDU SPD Dr. Aschhoff Dr. Becker Born Bogner-Unden Neumann-Martin Steinhülb-Joo Cataltepe Dr. Schütte Evers Staab Joukov-Schwelling Sturm Poreski 6.10.2021 Andreas Schwarz und Fraktion Manuel Hagel und Fraktion Andreas Stoch und Fraktion Dr. Hans-Ulrich Rülke und Fraktion ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Anlage 1 für FDP/DVP Dr. Kern, Timm os Trauschel Wahlvorschlag der Fraktion der AfD Wahl von Mitgliedern des Kuratoriums der Landeszentrale politische Bildung Zur Wahl werden vorgeschlagen: Hörner Lindenschmid 6.10.2021 Bernd Gögel und Fraktion riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Anlage 2 e für Vorschlag der Landtagspräsidentin zur Berufung von sieben Kuratorium der Landeszentrale für politische Bildung Herr Dr. Tobias Diemer, Leinfelden-Echterdingen (Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V.) Frau Professorin Dr. Havva Engin, M. A., Heidelberg (Heidelberger Zentrum für Migrationsforschung und Transkultur Pädagogik – Hei-MaT) Herr Dr. Sebastian Friese, Freiburg (Kirchliche Landesarbeitsgemeinschaft für Erwachsenenbildung Baden-Württemberg – KILAG) Herr Stefan Habrik, Stuttgart (Landesjugendring Baden-Württemberg e. V.) Herr Stefan Küpper, Stuttgart (Landesvereinigung Baden-Württembergischer Arbeitgeberverbä Frau Monika Stein, Stuttgart (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft – GEW, Landesverb Baden-Württemberg) Herr Friedhelm Werner, Stuttgart (Bildungswerk für Kommunalpolitik Baden-Württemberg e. V.) ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Anlage 3 n sachverständigen Persönlichkeiten in das relle in ände e. V.) band
