Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Ich will hier noch einmal darauf hinweisen: Wir haben von den Richtlinien her keine konkrete Regelung, dass die Frage in Stellvertretung verlesen wird. Eigentlich ist das nicht zulässig. Ich will hier deutlich wiederholen, dass ich es in Zukunft auch nicht zulassen werde. Ich bitte, das aufgrund des jetzigen kurzfristigen „Überraschungsakts“ nachzusehen. Doch ich weise noch mal darauf hin, dass in Zukunft bitte entweder die Frage vom Fragesteller selbst kommt oder wir sie ansonsten nicht beantworten lassen können. Das ist hier in diesem Haus eine übliche Gepflogenheit. Vielen Dank, Frau Ministerin. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet. Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 3 auf: M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g . M i g u e l K l a u ß A f D – T e c h n o l o g i e w a n d e l i m B a u g e w e r b e Ich darf Herrn Abg. Klauß bitten, die Anfrage zu verlesen.
