Dr. Wolfgang Reinhart
Vielen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Frau Ministerin Walker an das Redepult bitten. (Ministerin Thekla Walker zu stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart: Wie hieß der Abgeordnete noch mal? – Gegenruf des Abg. Nikolai Reith FDP/DVP: Ich wollte Sie nicht irritieren!) – Die Anfrage stammt vom Kollegen Bonath, aber Herr Abg. Reith hat sie hier vorgetragen. Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Thekla Walker: Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Herr Reith – bei mir steht Herr Bonath als Fragesteller auf dem Zettel, deswegen habe ich noch einmal kurz nachgefragt, weil ich noch nicht alle Namen weiß –, vielen Dank für die Frage, die Sie bezüglich der möglichen Befreiung von den aus dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz heraus entstehenden Pflichten gestellt haben. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Zunächst allgemein: Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz leistet in Baden-Württemberg einen wichtigen Beitrag dazu, dass wir in Zukunft einen klimaneutralen Gebäudebestand erreichen werden. Das ist umso dringlicher, da Gebäude einen wesentlichen Anteil am Gesamtenergiebedarf und an den Treibhausgasemissionen in Deutschland haben. Das haben wir gestern auch schon diskutiert. Im Erneuerbare-Wärme-Gesetz knüpfen wir zur Zielerreichung an den Heizungstausch an. Erfolgt ein Heizungstausch, dann müssen die Eigentümerinnen oder Eigentümer 15 % ihres künftigen Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken oder sogenannte Ersatzmaßnahmen ergreifen. Es stehen viele verschiedene, teilweise auch niederschwellige Erfüllungsoptionen zur Verfügung. Das kann beispielsweise eine Pelletheizung, ein gedämmtes Dach sein. Auch kombinierte Erfüllungsoptionen wie der Bezug von Biogas oder Bioöl und ein Sanierungsfahrplan sind möglich. Es sind jetzt zwei konkrete Fragen in dem Zusammenhang mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz an mich herangetragen worden. Sie fragen: a) Was sind die Randbedingungen für eine Befreiung von der Nutzungspflicht gemäß § 19 Absatz 2 EWärmeG? b) Inwiefern ist hohes Alter eine Randbedingung für eine Befreiung von der Nutzungspflicht gemäß § 19 Absatz 2 EWärmeG? Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die jeweilige untere Baurechtsbehörde für den Vollzug des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes zuständig ist. Das bedeutet, Anträge auf Befreiungen gehen dort ein und werden dort geprüft. In § 19 Absatz 2 EWärmeG sind Befreiungen geregelt. Befreiungen sind für den Fall vorgesehen, dass die entstandene Verpflichtung im Einzelfall wegen besonderer Umstände zu einer unzumutbaren Belastung führen würde. Eine solche Belastung kann dann vorliegen, wenn die Verpflichteten nicht in der Lage sind, die günstigste Maßnahme oder eine Kombination von Maßnahmen zu finanzieren. Es kommt also auf die persönliche Situation des Antragstellers an. Diese ist geprägt von Umständen wie – dazu gehört z. B. auch das Alter – der Höhe des Einkommens, der Kreditwürdigkeit und auch den Eigenschaften des konkreten Gebäudes. Es liegt in der Natur der Sache einer Einzelfallprüfung, dass sich die Umstände, die zu einer Befreiung führen, nicht abstrakt aufzählen oder generalisieren lassen, weil eben der Einzelfall geprüft wird. Deswegen gibt es für die Erfüllung des Erneuerbare-Wärme-Gesetzes auch keine Altersgrenze oder Ähnliches. Bei hohem Alter handelt es sich lediglich um einen Umstand, der in die Gesamtschau aller übrigen Umstände einfließt, die zu einer Befreiung führen können. Die untere Baurechtsbehörde entscheidet nach sorgfältiger Abwägung aller Faktoren, ob eine Befreiung oder vielleicht auch eine Fristverlängerung angebracht ist. Meine Damen und Herren, wir müssen den Gebäudebestand fit machen für die Zukunft. Das ist eine große Herausforderung, und der konsequente Vollzug des Erneuerbare-Wärme- (Ministerin Thekla Walker) Gesetzes in Baden-Württemberg ist neben anderen eine der Grundvoraussetzungen dafür. Berechtigte Befreiungen wird es und soll es immer geben, aber nur dann, wenn wir die Eigentümerinnen und Eigentümer ansonsten wirklich überfordern würden und wir vertreten können, dass wir den Klimaschutz an dieser Stelle unterordnen. Vielen Dank.
