Dr. Ute Leidig
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete! Ich möchte zu Beginn festhalten, was heute schon mehrfach von verschiedenen Fraktionen dargestellt wurde: In Baden-Württemberg genießen nicht geimpfte Kinder bei ihrem Kindergarten- und Schulbesuch die gleichen Rechte und Vorzüge wie genesene und geimpfte Kinder, sofern die nicht geimpften Kinder negativ getestet sind. Allein schon die Unterstellung, wir würden da einen Unterschied machen, wir würden uns über die Schulpflicht und die Bildungspflicht, die ein Land hat, hinwegsetzen, finde ich ungeheuerlich. Das gilt besonders für Kinder unter zwölf Jahren. Denn Kinder unter zwölf Jahren – das wissen wir doch alle – können sich gar nicht impfen lassen, weil es für sie noch gar keinen zugelassenen Impfstoff gibt. Auch das wurde schon mehrfach dargestellt. Noch nicht mal – –
