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Gabriele Rolland

SPD 07.10.2021 Sitzungen 17/14

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Diskussion über die Aufnahme des Wolfs ins Jagdgesetz ist genauso alt wie die Diskussion über den Schutzstatus des Wolfs. Wir haben es schon gehört: Am Bundesnaturschutzgesetz führt kein Weg vorbei. Der Wolf ist sozusagen drin und bleibt drin. Das ist das einzig Richtige. Um noch einmal klarzustellen, was Frau Ministerin Walker kürzlich in ihrer Pressemitteilung gesagt hat: Ja, die Bundesregierung, der Bundestag haben die Regelung im Bundesnaturschutzgesetz klargestellt, vereinfacht und haben ermöglicht, dass die sogenannten Problemwölfe tatsächlich geschossen werden dürfen. Deswegen braucht es dazu faktisch auch nicht das Jagdrecht. Ich weiß auch nicht, Kolleginnen und Kollegen, ob Sie das wirklich ernst meinen. Denn wenn Sie den Wolf in das Jagdrecht aufnehmen und die Hege und Pflege sowie das Monitoring durch die Jagdausübenden haben wollen, dann müssen Sie auch konsequent sein. Dann heißt das auch, dass die Jagdausübenden verhindern müssen, dass es Schäden gibt. Sie müssen also mit den Weidetierhaltern im Gespräch sein, auch gemeinsam mit der Landesregierung und den Naturschutzverbänden vor Ort, und wenn sie Schäden nicht verhindern können, dann müssen sie dafür zahlen. Ich weiß nicht, ob das wirklich der Weisheit letzter Schluss ist. Zum Ausgleich der Schäden: Der funktioniert in Baden-Württemberg gut, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sehr gut!) (Gabriele Rolland) unbürokratisch, schnell, niederschwellig. So sind unsere Informationen. Das ist eine gute Sache. Die SPD-Fraktion ist allerdings der Auffassung, dass wir das eher gesetzlich geregelt haben wollen, dass die Weidetierhalter auch einen Anspruch haben. Den haben sie bislang nicht. Das könnte man aus unserer Sicht verbessern. Sie haben Bayern angesprochen: Bayern hat weder eine so gute Unterstützung der Weidetierhalter und Weidetierhalterinnen, wenn es um die Prävention geht, noch wenn es um die Ausgleichsmaßnahmen, die Entschädigungen geht. Ich finde, man sollte nur Dinge vergleichen, die auch vergleichbar sind. In diesem Fall ist Bayern auf dem Holzweg. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE) Kolleginnen und Kollegen, Monitoring ja. Machen Sie mit! Werben Sie bei den Jagdausübenden dafür, dass sie beim Monitoring genauso wie die Weidetierhalter und die Landwirtinnen und Landwirte dabei sind. Dann ist das eine runde Sache. Denn ein Monitoring beim Wolf ist nun mal nicht ganz so einfach wie vielleicht bei Rehen. Ich glaube, die Aufnahme in ein Jagdgesetz brächte für die Jagdausübenden wesentlich mehr Nachteile als Vorteile. Deswegen soll man es lassen. Ich glaube, das wäre auch das falsche Signal in die Gesellschaft hinein. Es gibt 25 Wölfe, die in den vergangenen drei Jahren illegal abgeschossen worden sind, so eine Zählung des NABU. Das ist nur die Spitze des Eisbergs. Ich gehe davon aus, dass die Dunkelziffer sehr viel höher ist, und wenn man das ins Jagdrecht legte, würde man das Signal aussenden, so etwas sei auch noch in Ordnung. Deswegen sollte man es lassen. Kurzum: Ihre Gesetzesänderung macht keinen Sinn. Deswegen lehnen wir sie ab, denken aber auch, dass wir auf der Strecke – in vielen Jahren wahrscheinlich – Nachjustierungen brauchen und vielleicht dann auch einmal darüber reden müssen, wie das in den Wäldern Baden-Württembergs geregelt werden kann. Aber ich glaube, das dauert noch ziemlich lange. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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