Winfried Kretschmann
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor wenigen Wochen haben Bundestag und Bundesrat das Ganztagsförderungsgesetz beschlossen. Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, den Landtag über das Verfahren, die Ergebnisse, aber auch die Motivation meiner Landesregierung bei den Verhandlungen über dieses so wichtige Gesetz zu informieren. riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 tokoll vom 7. Oktober 2021 9:33 Uhr Vorweg schon einmal so viel: Es war ein sehr zähes Ringen. Die Einigung ist erst kurz vor knapp gelungen. Dass sie uns gelungen ist, ist ein wichtiger Erfolg – ein Erfolg für die Kinder und die Familien in Deutschland. Denn so können wir beim Ausbau der Ganztagsplätze für Grundschulkinder noch mal einen Zahn zulegen. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Aber es ist auch ein Erfolg für die Länder, denn es ist uns im Vermittlungsausschuss gelungen, eine erheblich bessere finanzielle Beteiligung des Bundes durchzusetzen. Das ist nicht zuletzt der Hartnäckigkeit von Baden-Württemberg zu verdanken. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Aber lassen Sie mich zunächst mit unserer Motivation für das Gesetz beginnen. Wenn ich nach meiner Leitlinie in der Bildungspolitik gefragt werde, hole ich immer die Landesverfassung heraus. Darin heißt es in Artikel 11 Absatz 1: Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf Herkunft oder wirtschaftliche Lage das Recht auf eine seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung. Dieser Satz gibt uns als politisch Verantwortlichen in seiner Klarheit den unmissverständlichen Auftrag, die Bildungschancen von der Herkunft zu entkoppeln. Es darf keine Rolle spielen, ob die Mutter Ärztin oder Pflegehelferin ist, ob der Vater als Paketbote oder Rechtsanwalt arbeitet – alle Kinder sollen dieselben Chancen auf eine gute Bildung haben. Für den Einzelnen ist sie die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes Leben, für die Gesellschaft die Voraussetzung für mündige Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft die Voraussetzung für qualifizierte Fachkräfte, die wir dringend brauchen, um auch in Zukunft in Wohlstand zu leben. Gute Bildung wiederum hat viele Voraussetzungen. Ein gutes Angebot von Ganztagsschulen ist eine davon, denn wir wissen: Mehr Ganztagsschulen bedeuten mehr Zeit für die Schülerinnen und Schüler; und mehr Zeit ermöglicht es den Lehrerinnen und Lehrern, den Unterrichtsstoff besser zu vermitteln, besser auf den individuellen Bedarf der Schülerinnen und Schüler einzugehen und diejenigen zu fördern, die von ihrem Elternhaus nicht so gut unterstützt werden können. Die Coronapandemie hat überdeutlich gemacht, wie wichtig Präsenzunterricht gerade für schwächere Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Familien ist. Dies zeigt auch, wie wichtig Ganztagsschulen für diese Kinder sind. (Beifall bei den Grünen und der CDU) (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) Abgesehen davon sind Ganztagsschulen auch ein wichtiger Baustein für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb will meine Landesregierung ein Ganztagsangebot, das sich an hohen Qualitätsstandards orientiert – flächendeckend und wohnortnah. Weil wir wissen, wie wichtig eine verlässliche Ganztagsbetreuung ist, haben wir uns in unserer Regierungszeit mächtig reingehängt. Wir haben in den letzten zehn Jahren rund 1 Milliarde € in den Ausbau der Ganztagsbetreuung von Grundschulkindern investiert. Wir haben die Zahl der Ganztagsgrundschulen in dieser Zeit mehr als verdoppelt. Wir investieren in flexible Betreuungsangebote der Kommunen, weil es der Wunsch vieler Familien ist. Wir belassen es nicht dabei. In den kommenden fünf Jahren wollen wir die Ganztagsangebote noch flexibler machen, weil viele Eltern sich das wünschen. Wir bauen die Kooperation mit schulischen Angeboten der Jugendarbeit sowie mit Vereinen und Kultureinrichtungen weiter aus, und wir geben den Schulen die notwendigen Freiräume. Deshalb ist es eine ziemlich steile Behauptung, dass Baden-Württemberg beim Ausbau der Ganztagsbetreuung auf der Bremse stehen würde. Genau das Gegenteil ist der Fall: Baden-Württemberg ist der Motor der Ganztagsbetreuung, ist Treiber einer qualitativ hochwertigen Ganztagsbetreuung. Das zeigt gerade auch das Verfahren, das vor wenigen Wochen zu einem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsschulplatz geführt hat. Doch dazu muss ich im Land der schwäbischen Hausfrauen offenbar erst einmal etwas klarstellen, liebe Kolleginnen und Kollegen: (Lachen bei Abgeordneten der SPD) Wünschen allein reicht nicht. Man muss es auch realisieren können. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Andre- as Stoch SPD: Stimmt! Das gilt für Ihren Koalitions- vertrag!) Man muss es auch finanzieren können, (Abg. Andreas Stoch SPD: Und wollen!) und zwar unter Beachtung der Schuldenbremse, die wir gemeinsam in unsere Landesverfassung geschrieben haben. Übersetzt heißt das: Nicht derjenige ist Motor des Fortschritts, der die größten Versprechungen in die Welt bläst, sondern derjenige, der seine Ziele mit konkreten Maßnahmen hinterlegt und sie solide finanziert. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Abg. Andre- as Stoch SPD: Absolut! Zustimmung! – Abg. Sascha Binder SPD: Volle Zustimmung!) Deshalb war genau das auch bei der gesetzlichen Verankerung des Rechtsanspruchs auf einen Platz in der Ganztagsbetreuung unser Ziel. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Doch darüber gab es lange Zeit keinen Konsens. Weil jetzt von manchen so getan wird, als habe die Landesregierung gar ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 keinen Rechtsanspruch gewollt, will ich das Verfahren noch einmal Revue passieren lassen. Wie sah das Verfahren aus? Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, den Länder und Kommunen zu erfüllen haben, war 2018 von der Bundesregierung in den Koalitionsvertrag geschrieben worden. Erst im Sommer 2020 ging der Bund auf die Länder zu – ziemlich spät für meine Begriffe –, allerdings mit einem Konzept, das völlig unzureichend finanziert war, mit einem Länderanteil, der viel zu hoch war. Zum Vergleich: Beim Digitalpakt tragen die Länder 10 % der Investitionskosten. Beim Ganztagsausbau nach dem letztjährigen Konjunkturprogramm tragen die Länder 30 %. Beim Recht auf Ganztagsbetreuung sollten es nun plötzlich 50 % sein – 50 % von bis zu 7,5 Milliarden €. Das war noch nicht einmal das größte Problem. Denn die Betriebskosten sollten die Länder dauerhaft ganz allein tragen. Das hätte für die Länder in der Anfangsphase eine Belastung von sage und schreibe 4,5 Milliarden € pro Jahr bedeutet – und dann Jahr für Jahr weiter steigend, da die Betriebskosten bekanntlich auch die Personalkosten umfassen. Außerdem sollten plötzlich die Eigenmittel freier Träger nicht länger auf den Finanzierungsanteil der Länder angerechnet werden können. Nicht nur ich, sondern auch nahezu alle meine Kolleginnen und Kollegen, vor allem die aus Hessen und Niedersachsen, haben deshalb gegenüber der Kanzlerin deutlich gemacht: Das können wir Länder nie und nimmer stemmen, schon gar nicht vor dem Hintergrund der aktuellen Herausforderungen unserer Haushalte durch Pandemie, Digitalisierung, Klimakrise und Strukturwandel. All das sind genauso drängende Fragen, und all das kostet richtig Geld. Deshalb hätte es den Grundsätzen einer soliden Haushaltsführung widersprochen, nun auch noch strukturelle Mehrausgaben in Milliardenhöhe allein den Ländern aufzubürden. Gleichzeitig war allen Beteiligten klar: Wir wollen bei der Ganztagsbetreuung nach jahrelangem Herumlavieren endlich einen Schritt vorankommen. Wenn wir das Zeitfenster nicht nutzen, das sich mit dem Ablauf der Legislaturperiode schließt, dann wird das Ganze wieder auf die lange Bank geschoben. Das wollten wir nicht, und deshalb hätte ich erwartet, dass die Bundesregierung rasch in echte Verhandlungen mit den Ländern eintritt. Doch leider habe ich mich da getäuscht. Erst im Dezember 2020 wurde eine Arbeitsgruppe eingesetzt, und dann ist erst einmal wenig passiert. Stattdessen wurden Termine ein ums andere Mal von der Bundesregierung kurzfristig wieder abgesagt – eine Hinhaltetaktik, die der Zusammenarbeit, aber auch dem Zusammenhalt unserer Verfassungsorgane nicht angemessen ist. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Erst im Mai dieses Jahres legte der Bund dann einen Gesetzentwurf vor, der erneut eine nicht solide Finanzierung vorsah. Danach hätten die Länder weiterhin die Hälfte der Investitionskosten und ein Übermaß der laufenden Betriebskosten tragen müssen. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Wer stellt denn den Finanzminister in Berlin?) (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) Nach außen hin gab sich der Bund als großer Familienversteher, nach innen drückte er sich um seine Verantwortung für die Finanzierung. Dabei geht es ja nicht um „Peanuts“. Allein für Baden-Württemberg belaufen sich die Betriebskosten auf rund 1 Milliarde € pro Jahr am Ende dieses Jahrzehnts – 1 Milliarde €! –, und jedes Jahr kommen, da es sich ja um Personalkosten handelt, nochmals rund 2 % obendrauf. Daher war es dringend notwendig, dass wir im Bundesrat am 25. Juni 2021 den Vermittlungsausschuss angerufen haben, und zwar vor allem auf meine Initiative hin – mit einer überwältigenden Mehrheit über die Partei- und Koalitionslager in den Ländern hinweg. Erst dadurch konnten wir den Bund an den Verhandlungstisch zwingen, an dem er zuvor nie wirklich gesessen hatte. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Das zeigt ganz nebenbei auch: Baden-Württemberg hat Einfluss im Bund und bei den anderen Ländern. Wir finden Gehör mit unseren Positionen, und das auch dann, wenn meine Partei gar nicht Teil der Bundesregierung ist. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Manuel Hagel CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Wird schwierig jetzt! – Zuruf des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE) Um auch das noch einmal hervorzuheben und klarzustellen: Wir haben den Vermittlungsausschuss ausschließlich deshalb angerufen, damit die Lasten fair zwischen Bund und Ländern verteilt werden und die Finanzierbarkeit des Rechtsanspruchs gewährleistet wird – und nicht aus irgendwelchen inhaltlichen Gründen. Was haben wir erreicht, liebe Kolleginnen und Kollegen? Die notwendigen Investitionen tragen die Länder nunmehr nur noch zu 30 % und der Bund zu 70 %, wobei der Bundesbeitrag allerdings auf 3,5 Milliarden € gedeckelt ist, rund 650 Millionen € mehr für den Betriebskostenzuschuss in der Aufbauphase zwischen 2026 und 2029, jährlich 350 Millionen € mehr für Betriebskosten ab 2030, wenn der Rechtsanspruch voll gilt – das sind knapp 1 Milliarde € mehr, als der Bund zu Beginn der Gespräche zu zahlen bereit war, und auch die Eigenbeiträge von freien Trägern können auf den Beitrag des Landes angerechnet werden. Dies ermöglicht auch uns in Baden-Württemberg endlich eine Gleichbehandlung von Kommunen und freien Trägern. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) All das bedeutet eine sehr viel bessere finanzielle Ausstattung, um den Rechtsanspruch ab dem Jahr 2026 stemmen zu können. Ganz konkret für Baden-Württemberg sind das rund 85 Millionen € mehr für den Betriebskostenzuschuss in der Aufbauphase und ab 2030 rund 120 Millionen € pro Jahr mehr für die Betriebskosten. Wer hier noch von Bremsen spricht, muss sich schon fragen lassen, ob er eigentlich bereit gewesen wäre, einem Gesetz zuzustimmen, das den eigenen Landeshaushalt in den Ruin geführt und den Haushaltsgesetzgeber über Jahrzehnte hinweg jeglichen Handlungsspielraums beraubt hätte. (Beifall bei den Grünen und der CDU) riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Für Land und Kommunen wird es trotzdem eine große Herausforderung darstellen, für den weiteren Ausbau des Ganztags nicht nur das notwendige Personal zu finden, sondern auch die Finanzierung tragfähig zu gestalten. Daran werden Land und Kommunen, die in Baden-Württemberg seit jeher eng und verlässlich zusammengearbeitet haben, gemeinsam schaffen. Wir haben noch immer gute Lösungen gefunden, sei es beim Kitaausbau, in der Flüchtlingskrise oder wie zuletzt mit der schnellen und guten Unterstützung in der Pandemie. Wie groß der Finanzbedarf tatsächlich ist, wird sich erst in der Umsetzung zeigen. Die Prognosen des Bundes über den Bedarf an Plätzen sind eher niedrig angesetzt. Leider konnten wir uns nicht auf eine automatische Dynamisierung bei der Beteiligung an den Kosten einigen. Dazu war der Bund nicht bereit. Deshalb habe ich eine Evaluierungsklausel gefordert. In den Jahren 2027 und 2030 verhandeln Bund und Länder erneut über den Ausgleich der Kosten im Licht der tatsächlichen Entwicklung. Dieser Vorschlag steht im Gesetz. Dass er im Gesetz steht und nicht in einer Protokollerklärung, selbst das erforderte einen hohen Verhandlungsdruck, und das lässt, glaube ich, tief blicken, wie es da bestellt ist. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die finanziellen Größenordnungen allein des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung machen deutlich: Wir müssen dringend zu neuen Finanzierungsregelungen zwischen Bund und Ländern kommen. Es darf nicht so weitergehen, dass den Ländern Schritt für Schritt der finanzielle Spielraum genommen wird. Die Luft für die Länderhaushalte wird immer dünner und damit auch die Freiheit zur eigenen politischen Gestaltung durch die Länder. Das betrifft natürlich insbesondere das Parlament, den Landtag. Dieser hat ja das Haushaltsrecht und die Spielräume – oder nicht. Wenn es so weitergeht, werden die Länder irgendwann vor einer Aufgabenlast stehen, die sie nicht nur nicht mehr stemmen können, sondern die den eigenen Gestaltungsspielraum immer weiter einschränkt durch durchlaufende Gelder, die vom Bund kommen und an die wir dann gebunden sind. Kurzum: Auch das Gute muss finanziert werden. Wir brauchen dringend einen einheitlichen und langfristig tragfähigen Lösungsansatz, der auch den Ländern gerecht wird. Das Grundgesetz zeigt ihn ja auf. Wir reden hier im Kern über die gerechte Verteilung der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuermittel – so steht es in Artikel 106 des Grundgesetzes – sind so zu verteilen, dass jede staatliche Ebene ihre Aufgaben mit eigenen Mitteln erfüllen kann. Wenn neue Aufgaben entstehen, die in der Kompetenz der Länder liegen, dann müssen auch die gemeinsamen Steuermittel zwischen Bund und Ländern entsprechend neu verteilt werden. Das Geld muss hier der Aufgabe folgen – und nicht umgekehrt. Die Umsatzsteuer gehört ja zu den Gemeinschaftsteuern. Diese heißen nicht nur so, sie sind auch Gemeinschaftsteuern und nicht die Steuermittel des Bundes, von denen wir dann gnädigerweise etwas bekommen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Deshalb sage ich – das steht auch im Koalitionsvertrag, den wir geschlossen haben; das ist auch eine wichtige Forderung (Ministerpräsident Winfried Kretschmann) für den nächsten Koalitionsvertrag im Bund –: Wir brauchen dringend eine neue Föderalismuskommission unter Einbeziehung der Landtage. Dabei sollte es nicht allein darum gehen, wie wir die Steuermittel zwischen Bund und Ländern fair verteilen, sondern auch um die große Frage nach der guten Ordnung der Dinge in unserem föderalen Staatswesen. Also: Wie soll der deutsche Föderalismus der Zukunft aussehen? Soll es weiter eine schleichende Verlagerung von Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten weg von den Ländern hin zum Bund geben? Oder wollen wir, dass Bund und Länder sich in Zukunft wieder auf Augenhöhe begegnen, dass nach dem Subsidiaritätsprinzip richtig abgeschichtet wird und klare Zuständigkeiten gelten? Und wie statten wir die Länder mit ausreichend eigenen Mitteln aus? Diese Debatte müssen wir dringend führen. Ich versichere Ihnen: Die baden-württembergische Landesregierung wird sich da mit Leidenschaft und Überzeugung einbringen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, am Ende des Prozesses steht eine Lösung, die fachlich gut, föderal gerecht und finanziell erheblich besser ist, auch wenn sie noch immer eine große Herausforderung für den Landeshaushalt sein wird. Und sie steht da nicht, obwohl wir den Entwurf der Bundesregierung nicht akzeptiert und den Vermittlungsausschuss angerufen haben, sondern weil wir das getan haben. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Durch unsere Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit haben wir viel erreicht: Erstens: Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder ist da. Zweitens: Der Rechtsanspruch ist besser finanziert und wird nun Schritt für Schritt Realität. Und drittens: Wir sorgen für eine bessere Bildung der Kinder in unserem Land und für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Das sind Fakten. Wer etwas anderes behauptet, ist mehr an der Bildung von Legenden interessiert als an der bestmöglichen Bildung der Kinder. Dabei ist genau das unser übergeordnetes Ziel: die bestmögliche Bildung der Kinder. Lassen Sie uns darüber debattieren, wie wir dieses Ziel erreichen. Die Kinder in unserem Land haben es verdient. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie der Mi- nisterin Nicole Razavi und der Staatssekretärin Dr. Ute Leidig – Das Redepult wird desinfiziert.)
