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Dr. Gisela Splett

07.10.2021 Sitzungen 17/14

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abg. Klauß namens der Landesregierung wie folgt: Die Bewirtschaftung der Parkplätze im Freien aller Landesbehörden und -einrichtungen und somit auch der Universitäten geht auf einen Kabinettsbeschluss vom 6. März 2018 zurück. Die Parkraumgesellschaft Baden-Württemberg mbH – kurz PBW – wurde damit beauftragt, die landeseigenen Stellplätze im Freien entgeltpflichtig zu bewirtschaften. Auf dem Campus der Universität Hohenheim ist die Parkraumbewirtschaftung durch die PBW zum 1. November 2020 unter Berücksichtigung des Bedarfs der Universität Hohenheim und der Verhältnisse vor Ort eingeführt worden. Externe können im Rahmen eines Tagestarifs in Höhe von 6 € parken. Das Entgelt für Dauerparkberechtigte beträgt im Monat 25 €. Um den Parkdruck auf die Wohngebiete in den Stadtbezirken Birkach und Plieningen zu minimieren, hat die PBW einen reduzierten Tagestarif für Studierende und Bedienstete der landeseigenen Einrichtungen in Höhe von 2 € eingeführt. Das ist insgesamt ein sehr moderater Tarif. Eine weitere Reduzierung dieses Tarifs würde den Zielen des Kabinettsbeschlusses vom 6. März 2018 widersprechen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die PBW im Rahmen der Bewirtschaftung kostendeckend und damit wirtschaftlich auskömmlich tätig sein muss. Um den Parkdruck auf die genannten Stadtbezirke zu minimieren bzw. mit den Auswirkungen umzugehen, kommt die Einführung einer städtischen Parkraumbewirtschaftung bzw. des Anwohnerparkens in den Stadtbezirken Birkach und Plieode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 ningen in Betracht. Dies kann allerdings erst erfolgen, wenn der Parkdruck auch tatsächlich durch entsprechende Erhebungen über einen gewissen Zeitraum nachgewiesen ist. Das weitere Vorgehen obliegt damit der Stadt Stuttgart.

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