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Daniel Lindenschmid

AfD 07.10.2021 Sitzungen 17/14

Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen! Der Galgen steht bereit für Sie. Machen Sie Ihr Testament. Farbe war gestern, Hinrichtungen sind heute. Das ist ein Auszug aus einer Droh-E-Mail, die der baden-württembergische AfD-Direktkandidat Ingo Reetzke vor ein paar Wochen im Bundestagswahlkampf erhalten hat. In einer weiteren Morddrohung vor wenigen Tagen an ihn heißt es: Mach dir schon mal Gedanken, wie es sich anfühlen wird, wenn wir deinen Schweinekopf in einen Schraubstock einspannen und dann langsam zudrehen. Ganz langsam. Das, meine Damen und Herren, ist tatsächliche Hasskriminalität – wenn wir schon solche Gummibegriffe hier verwenden. (Beifall bei der AfD) Laut Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestags gibt es nämlich für Hassrede und Hasskriminalität keine allgemeine Definition. Deswegen lehne ich die Verwendung dieser unpräzisen Begriffe eigentlich auch ab, weil sie so dehnbar sind, dass darunter alles und nichts verstanden werden kann – mit dramatischen Folgen für die Meinungsfreiheit, wenn Konzerne wie Facebook in vorauseilender Sorge um Strafzahlungen Meinungsäußerungen im Internet löschen, weil das Netzwerkdurchsetzungsgesetz – kurz NetzDG – die Feststellung der Strafbarkeit präventiv an Social-Media-Konzerne ausgelagert hat. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Aber zurück zur vorliegenden Initiative der Fraktion GRÜNE bzw. zu der Stellungnahme der Landesregierung. Darin geht es neben fremdenfeindlichen, antisemitischen, rassistischen, antiziganistischen um viele weitere – auch deutschenfeindlich und christenfeindlich motivierte – Straftaten im Jahr 2020. In jeder abgefragten Kategorie ist die Anzahl der als rechts eingestuften Delikte um ein Vielfaches größer als alle anderen zusammen. Man höre und staune: Sogar in der Kategorie der deutschenfeindlichen und christenfeindlichen Straftaten führen Rechte die Statistik an. (Lachen bei der AfD) Zwei deutschenfeindliche und neun christenfeindliche Straftaten wurden jeweils dem sogenannten Phänomenbereich „Politisch motivierte Kriminalität – rechts“ zugeordnet. Ich habe mir nach dem Eingang der Stellungnahme zu diesem Antrag erlaubt, die Hintergründe dieser Einordnungen in einer gesonderten Kleinen Anfrage zu erfragen. Jetzt halten Sie sich fest: Als „rechtsmotiviert“ wird hier z. B. eingeordnet, dass auf einem Feldweg ein Hakenkreuz und die Worte „I FUCK gERMAN“ gesprüht wurden. (Lachen bei der AfD) Ebenfalls wird als „rechtsmotiviert“ eingeordnet, dass im Innenraum einer Kirche drei seitenverkehrte Hakenkreuze an die Wand gemalt wurden. Meine Damen und Herren, allein diese zwei Beispiele zeigen, wie lächerlich eine solche Einordnung in die Statistik an dieser Stelle ist. Dazu kommt – seit vielen Jahren bekannt, aber noch immer nicht behoben –, dass sogenannte Propagandadelikte nur auf der einen Seite existieren. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Thomas Blen- ke CDU) Wird ein Hakenkreuz gesprüht, dann gilt das als „PMK – rechts“. Werden das Anarchisten-A oder Hammer und Sichel irgendwo hingeschmiert, dann gilt das – ja, genau – als gar nichts, weil strafrechtlich nicht relevant – obwohl dies genauso ein Massenmördersymbol wie das Hakenkreuz ist. (Beifall bei der AfD) Nicht einmal das RAF-Symbol, ein fünfzackiger Stern mit Maschinenpistole, ist strafbar; es geht demnach auch nicht in die „PMK – links“ ein. Stellt sich beispielsweise ein 19-jähriger Afghane auf eine Bierbank und zeigt den Hitlergruß, wie 2018 geschehen, geht dies ebenfalls in die „PMK – rechts“ ein, wie die Polizei bestätigt. (Abg. Dr. Dorothea Kliche-Behnke SPD: Ja, natür- lich!) Wir reden hier also bei Lichte betrachtet über ein kaum bis gar nicht aussagekräftiges Zahlenwerk, anstatt uns auf das Wesentliche zu besinnen: Straftaten müssen verfolgt werden, egal, ob sie von linken, von rechten oder sonstigen Extremisten begangen werden – (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ge- nau!) und das unter Anwendung gleicher Maßstäbe. (Daniel Lindenschmid) Erst vor wenigen Tagen wurde auf der bekannten Internetseite „Indymedia“ ein Mordaufruf gegen 53 mit Namen und Adressen genannte AfD-Politiker veröffentlicht, garniert mit einer Anleitung zum Bombenbau und der Aufforderung: „Töten wir die Schweine der AfD mittels Sprengstoff!“ Auf dieser Internetseite werden regelmäßig u. a. Bekennerschreiben zu linksextremistischen Attacken veröffentlicht, ohne dass das Politik, Medien oder die Statistik der PMK interessieren würde. Meine Damen und Herren, wenn Sie den Kampf gegen das, was Sie Hassrede oder Hasskriminalität nennen, ernst nehmen, dann sorgen Sie endlich dafür, dass Oppositionelle in Deutschland nicht mehr um ihre körperliche Unversehrtheit, ja um ihr Leben fürchten müssen, nur weil sie eine vom Mainstream abweichende Meinung vertreten. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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