Dr. Markus Rösler
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zuerst einen Dank aussprechen, dann etwas zum Thema „FDP und Bürokratie“ sagen und schließlich zur Sache sprechen. Erstens gilt mein ausdrücklicher Dank den Weidetierhaltern im Land, die wichtige und wertvolle Arbeit für unsere Kulturlandschaft leisten und die im Gegensatz zu manch anderen in anderen Bundesländern beim Thema Wolf ganz überwiegend sehr sachlich, kooperativ und engagiert dabei sind. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD) Zweitens: Bürokratie. Irgendwie scheint da die Realität an der FDP vorbeigegangen zu sein. Der Wolf ist auf europäischer Ebene durch die Berner Konvention, auf EU-Ebene durch die (Dr. Markus Rösler) FFH-Richtlinie und auf Bundesebene durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Wenn wir ihn rein theoretisch bei uns ins Jagdrecht aufnehmen würden, würde das bedeuten, dass zwei Behörden für den gleichen Vorgang zuständig wären. Eines weiß jeder hier im Saal: Wenn für einen Vorgang zwei Behörden statt einer zuständig sind, dauert es länger. Das gilt nicht nur für Deutschland. Dann gibt es mehr Bürokratie. Deshalb wäre das ein absolutes Eigentor. Das erzähle ich immer den Schäfern. Diese stimmen auch immer zu, dass wir keine Aufnahme in das Jagdrecht brauchen, weil es so schneller geht, wenn tatsächlich einmal ein kritischer Vorgang vorliegt. Zur Sache: Die Begründung des Antrags der FDP/DVP beinhaltet die Frage, ob das Vorkommen des Wolfs mit der heimischen Weidehaltung und mit der hiesigen Verkehrs- und Siedlungsdichte in Einklang zu bringen sei. Ich sage Ihnen: Wenn Sie in Europa unterwegs sind und sich in der Hohen Tatra, in den Karpaten, in Nordportugal, in den Abruzzen, auf dem Balkan, in den Rhodopen – ich war überall dort – (Abg. Nico Weinmann FDP/DVP: Schön!) mit den Schäfern, mit den Weidetierhaltern unterhalten, dann stellen Sie fest: In keiner einzigen Region in Europa – in keiner einzigen! –, in der der Wolf das 20. Jahrhundert überlebt hat, ist die Weidetierhaltung ausgestorben oder irgendwie dramatisch verringert. Das ist die Realität. Das sind die Fakten. Es gibt Probleme, aber Wolf und Weidetier schließen sich keinesfalls aus, wie die Realität in ganz Europa zeigt. (Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Udo Stein AfD) Zum Thema „Verkehr und Siedlung“: In der Tat sind – aktueller Stand von gestern – seit 1990, seit 2000 etwa 75 % aller Wölfe in Deutschland, deren Todesursache wir kennen, überfahren worden. Das ist tatsächlich ein Problem. Aber vorgestern kam ganz nigelnagelneu die Nachricht: Innerhalb des Berliner Rings hat sich ein Rudel zwei Kilometer vor den Toren der Stadt niedergelassen. Die Wölfe entscheiden, ob Siedlungen und Verkehr zu dicht sind. Das sollten Sie schon wissen und keine Krokodilstränen für den Wolf vergießen. (Abg. Udo Stein AfD: Also wollen Sie Wölfe vor dem Kindergarten haben?) Zum Thema Abschuss: Der erste Wolf, der in Deutschland übrigens auf Anweisung eines grünen Umweltministers amtlich abgeschossen wurde, Kollege Karrais, war MT6 – oder „Kurti“ – in Niedersachsen. Die ersten Hybriden wurden in Deutschland auf amtliche Anweisung einer grünen Umweltministerin abgeschossen. Es war schon immer grüne Linie, dass wir in Problemfällen klar sagen: Das Viech muss auch einmal abgeschossen werden. (Beifall des Abg. Thomas Hentschel GRÜNE – Abg. Udo Stein AfD: Wie viele sind es denn?) Das war noch nie anders, und Sie haben noch nie etwas anderes gehört. Wir brauchen allerdings das Jagdrecht dazu definitiv nicht, denn Bürokratie brauchen wir nicht. Wir haben eine schnelle Eingreifgruppe – das Land Baden-Württemberg hat es vorbildlich gelöst – mit Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland zusammen, vier Bundesländer übergreifend; und die anderen Bundesländer in Deutschland können sich riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 von Baden-Württemberg diesbezüglich eine Scheibe abschneiden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Zu Ihrem Antrag zum Thema Hegeabschuss: Wenn Sie diesen Begriff überhaupt verwenden, sollten Sie, mit Verlaub, auch wissen, was das ist. Das ist der Abschuss alter oder kranker Tiere, aber nicht jener Tiere, die mehrfach Schutzeinrichtungen übersprungen haben. Sie umfassen das Problem, das durchaus vorhanden sein könnte, damit gar nicht. Wir Grünen haben aber schon immer gesagt – und die Kollegen von der CDU sagen es genauso –: In solchen Fällen greifen das BNatSchG und die Regelungen, die beispielsweise in Niedersachsen, Thüringen und anderen Ländern auch gegriffen haben; und dann werden wir Grünen uns mit einem Blick über den Tellerrand und einem guten Monitoring – – Übrigens auch zum Monitoring noch einmal der Hinweis: Auch in Niedersachsen gibt es ein hervorragendes Monitoring federführend durch die Landesjägerschaft – ohne Jagdrecht. Es läuft bestens; fragen Sie die Jäger. (Abg. Daniel Karrais FDP/DVP: Warum gibt es das dann bei uns nicht?) In Sachsen ist der Wolf im Jagdrecht; das Monitoring durch die Jäger funktioniert überhaupt nicht. Also, Ihre Annahme, dass das Monitoring irgendetwas mit dem Jagdrecht zu tun hätte, hat nichts mit der Realität zu tun. Schauen Sie doch einfach einmal nach Sachsen oder Niedersachsen, bevor Sie hier Anträge mit falschen Begriffen und falschen Behauptungen stellen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Zum Schluss sage ich nur: Grün-Schwarz – die Kolleginnen und Kollegen von der CDU genauso wie wir von den Grünen – steht dafür, Ökologie und Ökonomie, Wolf und Weidetierhaltung zusammenzuführen und auf Kooperation zu setzen. Deshalb gibt es auf Initiative von uns Grünen schon zwei Vorzeigeprojekte zwischen Landesschafzuchtverband und NABU, weswegen andere Bundesländer neidisch nach Baden-Württemberg schauen, weil das Verhältnis zwischen Weidetierhaltern und Naturschützern in Baden-Württemberg gut und kollegial ist. So soll es bleiben; deshalb machen wir es gut so und machen weiter so. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen, der CDU und der SPD)
