Volker Schebesta
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich für die Landesregierung seitens des Kultusministeriums auf einige in der Debatte angesprochene bildungspolitische Punkte eingehen. Eines möchte ich zur Diskussion über die Instrumentarien zur Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern vorwegschicken. Herr Fraktionsvorsitzender Schwarz hat darauf hingewiesen, dass es ein Weg ist, den der Bund jetzt oft beschritten hat, über Programmfinanzierungen den Ländern – zum Teil nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums – Finanzmittel zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Aber wir sollten uns hier im Land darüber einig sein: Wenn Bund und Länder übereinstimmend feststellen, dass es für die Aufgabenerfüllung durch die Länder einer finanziellen Unterstüt- (Staatssekretär Volker Schebesta) zung des Bundes bedarf, ist es in der Struktur Deutschlands der erste Weg, dass dies über die Steuerverteilung geregelt wird und dann die Länder ihre Aufgaben in eigener Verantwortung erfüllen. Ich bitte Sie, Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Rülke – Sie haben angesprochen, Sie hätten Verständnis dafür, dass der Bund das Geld nicht im Haushalt der Länder verschwinden sehen will –: Wir sollten uns darüber einig sein, dass die Länder näher an der Problemlösung und der Erfüllung der Aufgaben sind, die ihnen im Föderalismus gegeben sind und für die sie verantwortlich sind, und dass wir die Aufgaben in eigener Verantwortung, in der Diskussion hier im Landtag, gut lösen können. Für die Aufgabenerledigung brauchen wir daher kein Kontrollinstrumentarium des Bundes. Es wäre gut, wenn wir uns darüber aus den Ländern heraus einig wären und Sie es dann in der kommenden Legislaturperiode des Bundes als Regierungspartei auf Bundesebene – mit wem auch immer als führender Regierungspartei – (Abg. Andreas Deuschle CDU: Werden wir sehen!) aus Baden-Württemberg unterstützen würden. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Zu den bildungspolitischen Punkten. Sie, Herr Dr. Rülke, haben die Frage, wie das in Baden-Württemberg auch finanziell umgesetzt wird, angesprochen. Wir, die Landesregierung, das Kultusministerium, werden natürlich mit den kommunalen Landesverbänden und den freien Schulen dazu Gespräche führen. Dafür haben wir jetzt nicht zu viel Zeit, weil das Jahr 2026 dann doch schneller kommt, als man es vielleicht von der Zahl her erwartet. Der Bundestags- und der Bundesratsbeschluss stammen vom September. Erst seitdem steht fest, wie viel Geld es von Bundesseite für die Aufgabenerfüllung durch die Länder tatsächlich gibt. Damit kennen wir jetzt den Zahlen nach die Grundlage der Finanzverteilung; weitere Konkretisierungen wird es brauchen. Wir werden auf Landesebene die Grundlage für die Entscheidungen, die notwendig sind, mit den Beteiligten gut vorbereiten und entsprechend zu guten Lösungen im Land kommen. Ein weiterer Punkt ist das Thema „Flexible Angebote“. Herr Fraktionsvorsitzender Stoch, Sie haben völlig recht: Es gibt fundamentale Unterschiede zwischen Ganztagsschule und flexiblen kommunalen Betreuungsangeboten. Ein Unterschied ist tatsächlich, dass das pädagogische Konzept ein anderes ist und dass uns die Ganztagsschule ganz andere Möglichkeiten in der Unterstützung für mehr Bildungsgerechtigkeit bietet. Völlig richtig: Damit wir ein einheitliches Arbeiten in Baden-Württemberg haben, damit wir Impulse für die bestehenden Ganztagsschulen geben und damit wir auch für die weiteren Schritte etwas vorzeichnen, haben wir den Qualitätsrahmen Ganztagsschule auf den Weg gebracht. Es ist aber auch ein fundamentaler Unterschied, wie die Eltern, wenn sie nach Betreuungsangeboten fragen, Antworten in der Betreuungslandschaft in Baden-Württemberg suchen. Es ist so, dass die Eltern flexible Betreuungsangebote sehr stark nachfragen, dass wir sie einrichten und sie dauerhaft bleiben. Diese Betreuungsangebote sind an verschiedenen riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Stellen auch ein Einstieg dafür, sich auf den Weg zur Ganztagsschule zu machen. Deshalb war es für die Entwicklung im Land nicht besonders geschickt, dass neue kommunale Betreuungsangebote im Zuge der Regelung im Jahr 2014 keine Landesbezuschussung mehr erfahren haben (Abg. Andreas Stoch SPD: Das war der Wunsch der Kommunen!) und nur die Ganztagsschule in § 4 a des Schulgesetzes verankert worden ist. Das haben wir in der vergangenen Legislaturperiode geändert, (Abg. Andreas Stoch SPD: Fehler!) weil es diesen Bedarf gibt. Dieser Bedarf ist keiner – auch wenn Sie jetzt „Fehler“ gesagt haben –, den wir politisch festlegen oder von dem wir nur meinen, dass es ihn gibt, sondern er kommt für Baden-Württemberg auch in den Erhebungen deutlich zum Ausdruck. Das Deutsche Jugendinstitut hat in seinem Kinderbetreuungsreport 2020 noch einmal die Besonderheit betont, dass in Baden-Württemberg als einzigem Land bei der Frage von verlässlicher Grundschule und flexibler Nachmittagsbetreuung, wie es bei uns heißt, eine deutlich stärkere Nachfrage besteht als beim Hort und bei der Ganztagsschule. (Abg. Andreas Deuschle CDU: Genau!) Es macht doch keinen Sinn, dies zu negieren und zu sagen: „Das spielt für uns keine Rolle; man wird mit den Ganztagsangeboten schon lernen, dass sie das Bessere sind“, (Beifall des Abg. Andreas Deuschle CDU) sondern wir müssen auch auf diesen Bedarf reagieren – ohne den anderen zurückzustellen. Deshalb haben wir das so auf den Weg gebracht. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Der letzte Punkt, auf den ich eingehen will, ist das Thema Fachkräftegewinnung. Auch dieses Thema – so könnte man in zeitlicher Hinsicht meinen – spielt ja erst im Schuljahr 2026/2027 eine Rolle. Dann wächst es auch erst einmal auf. Wer aber weiß, dass es eben auch die Ausbildungsdauer gibt, und sie mit einrechnet, weiß auch, dass man schnell reagieren muss. Aber das ist nicht der einzige Grund, warum wir im Koalitionsvertrag, schon bevor die abschließende Entscheidung zum Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung getroffen worden ist, das Thema Fachkräftegewinnung im Bereich der Kinderund Jugendhilfe deutlich in den Blick genommen haben. Denn wir haben schon jetzt – unabhängig vom Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen – einen Bedarf an weiteren Fachkräften in der frühkindlichen Bildung. Deshalb werden wir die Fachkräftegewinnung weiter stützen, so wie uns das in der Vergangenheit gelungen ist. Denn wir haben in zehn Jahren fast eine Verdopplung der Zahl der pädagogisch Tätigen in Baden-Württemberg erreicht. Das ist eine große Leistung der Träger, derjenigen, die sich um die Ge- (Staatssekretär Volker Schebesta) winnung von Fachkräften kümmern, und eben auch von uns, die wir das mit finanziellen Mitteln deutlich unterstützen. Und so werden wir auch die Herausforderung, weiteres Personal zu gewinnen, das jetzt noch darüber hinausgeht – – Wir haben mit PIA, mit sozialpädagogischer Assistenz, mit unterschiedlichen Ausbildungsgängen den Katalog von Angeboten schon sehr stark ausgeweitet. Wir strengen uns darüber hinaus weiter an, den bestehenden Bedarf zu decken. Dazu werden wir dann genauso gute Lösungen finden, wie das in der Vergangenheit der Fall war. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Das ist eine große Aufgabe. Packen wir sie im wichtigen Interesse an einer guten Bildung, an guten Grundlagen für die Kinder in Baden-Württemberg an. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU)
