Bernd Gögel
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Gestern haben wir schon etwas über die unterschiedlichen Weltanschauungen hier gehört. Ich habe jetzt von einer gehört und möchte für eine andere hier im Saal sprechen. Herr Ministerpräsident, Sie sprechen von bestmöglicher Bildung für Kinder, von qualifizierten Fachkräften. Wir wundern uns geradezu, wie bisherige Generationen ohne Ganztagsschule Fachkräfte hervorgebracht haben, wie industrielle Revolution und Wirtschaftswunder in der Nachkriegszeit ohne Ihren selbstlosen Einsatz im Bundesrat möglich waren. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, interessant ist für mich auch Ihre Aussage zur Schuldenbremse. Diese soll laut dem Herrn Ministerpräsidenten gewahrt werden. Das bleibt abzuwarten, ist aber eigentlich ein hehres Ansinnen. Ihre grüne Landesvorsitzende Detzer tönte kürzlich: Keine Schuldenbremse der Welt wird uns daran hindern, Baden-Württemberg klimaneutral zu machen. Wenn Ihnen, Herr Ministerpräsident, die Bildung tatsächlich genauso wichtig ist wie das Klima, dann müssten Sie die Schuldenbremse aktuell für obsolet erklären. Die Frage ist: Ist Ihnen die Bildung wirklich wichtig? Gerade erst wurde bekannt, dass Baden-Württemberg im Bundesländerranking des Bildungsmonitors um einen weiteren Platz riode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 abgestiegen ist, und zwar vom fünften auf den sechsten Platz. Das ist ein Trend, der seit dem Beginn der grünen Regierungsbeteiligung anhält. (Beifall bei der AfD) Der dürfte rein gar nichts mit den ausgebliebenen Ganztagsschulen zu tun haben. Übrigens liegt an der Spitze des Bildungsmonitors in Deutschland nach wie vor Sachsen. (Lachen des Abg. Andreas Stoch SPD) Woran erinnert uns von der AfD das? An die Ergebnisse der erst kürzlich erfolgten Bundestagswahl. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD – Abg. Sascha Bin- der SPD: Ach!) In Sachsen haben deutlich mehr Menschen die bürgerlichen Parteien gewählt als im übrigen Bundesgebiet – vielleicht mit Abstrichen in Thüringen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Die Bürgerlichen oder die Rechtsradikalen?) Diese Menschen möchten am Leistungsprinzip in der Bildung und in der Gesellschaft festhalten – im Gegensatz zu Ihnen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) An anderer Stelle in Ihrer Regierungserklärung ging es eigentlich um den tatsächlichen Hintergrund der Ganztagsbetreuung, um – das ist schön umschrieben – „die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf“. Dagegen hat auch die AfD nichts einzuwenden, auch wenn wir, die AfD, zunächst lieber bei der Steuerbelastung und bei Fördermitteln für Familien ansetzen würden. Das wäre für uns der erste Schritt. Meine Damen und Herren, auch wenn Eltern über die Nachmittagsbetreuung ihrer Kinder selbst entscheiden und dafür Zeit haben möchten, sollte das möglich sein und gefördert werden – auch bei Pflegehelfern und Paketboten, Herr Ministerpräsident, die Sie hier als Beispiel anführen. Darüber habe ich mich etwas gewundert; denn etwas später haben Sie in Ihrer Rede von „bildungsfernen Familien“ gesprochen. Daraus ergibt sich für mich schon die Frage: Wer ist mit „bildungsfern“ gemeint? Ich hoffe nicht, dass Sie damit die Pflegehelfer oder die Paketboten gemeint haben; denn das wäre natürlich ein völlig unangemessener Duktus. Es sollte Ihnen jedenfalls möglich sein, zuzugeben, dass diese Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Hintergrund der Gesetzgebung ist – und eben nicht die Qualität der Bildung. Denn eines möchte ich Sie alle hier einmal ganz klar fragen: Unterricht für Grundschulkinder zwischen sieben und zehn Jahren vom frühen Morgen bis zum späten Nachmittag? Das werden Sie ja wohl nicht gemeint haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Geben Sie also den wahren Hintergrund zu, statt hier die Bildungschancen immer wieder in den Vordergrund zu stellen. (Bernd Gögel) Um es klar zu sagen: Beim Rechtsanspruch auf Ganztagsplätze für Grundschüler gehen wir, die AfD-Landtagsfraktion, grundsätzlich mit. In der Bevölkerung wird dieser Bedarf nicht nur gesehen, sondern viele Gruppen sind auch dringend auf entsprechende Angebote angewiesen. Eine davon wurde heute bereits erwähnt: die Alleinerziehenden in der Bevölkerung. In Baden-Württemberg gibt es zurzeit insgesamt 380 000 Grundschüler und 2 440 Grundschulen, und 765 dieser Grundschulen bieten aktuell Ganztagsbetreuung an. Interessant ist die Zahl derer, die dieses Angebot nutzen: Von 152 000, die die Möglichkeit hätten, nehmen es aktuell 80 000 an. Deren Anteil liegt bei etwas über 50 %; daraus kann man auch ableiten, was für ca. 200 000 Ganztagsgrundschüler an zusätzlichen Investitions- und Betriebskosten zu erwarten wäre. Die Präsentation der Mittelverteilung, Herr Ministerpräsident – mit viel Eigenlob –, war schon ein bisschen realitätsfern. Denn wenn man Ihre Argumentation gehört hat – der Bund wollte sich vor den Verhandlungen im Vermittlungsausschuss mit maximal 50 % beteiligen und sei jetzt bei 70 % –, muss man sagen: Das ist nicht ganz richtig. Denn da steht noch immer „bis zu“, und es gibt eine Deckelung des Bundesanteils an den Investitionskosten auf 3,5 Milliarden €. Das hätten Sie schon vorher unterzeichnen können; das ist nämlich ein Nullsummenspiel. (Vereinzelt Heiterkeit bei der AfD) Es waren auch schon vorher 3,5 Milliarden € bei den kalkulierten Investitionskosten. Die Verbesserung – das muss man Ihnen als Erfolg zusprechen – liegt bei den Betriebskosten, von denen der Bund im Vorfeld nichts übernehmen wollte und wobei jetzt am Ende doch deutliche Verbesserungen erreicht wurden. Der Schuss mit der „Plus/minus null“-Rechnung bei den Investitionen kann natürlich auch noch nach hinten losgehen. Dieser Schuss kann auch noch ins Minus gehen, weil wir nicht wissen, wie viele Familien dieses Angebot für ihre Kinder beanspruchen werden, wie hoch die Investitionen tatsächlich sein werden und ob man dann nicht auch wieder versucht, dringende bauliche Sanierungen und andere Investitionen im Schulbereich auf diese Schiene zu schieben. Wir können Sie nur auffordern, solchen Bestrebungen rechtzeitig einen Riegel vorzuschieben, damit diese Dinge ganz klar voneinander getrennt werden. Ihre Aussage zum Einfluss Baden-Württembergs im Bund war ebenfalls sehr interessant. Denn dieser Einfluss ist Ihnen persönlich sicherlich sehr wichtig. Wir gehen eigentlich davon aus, meine Damen und Herren, dass das eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Baden-Württemberg ist nach wie vor das drittgrößte Bundesland. Das Land hatte immer einen Einfluss im Bund, aber in den letzten Jahren, speziell in den letzten zwei Legislaturperioden, leider nicht mehr in der Form, dass wir dort auch führende politische Köpfe in Spitzenpositionen gehabt hätten; deren Zahl nimmt nach und nach ab. Es ist, mit ein bisschen Ironie betrachtet, schon schön, dass ein grüner Ministerpräsident die Fahne Baden-Württembergs in Berlin hochhalten muss und die einstmals große bürgerliche Partei in Baden-Württemberg dort überhaupt keinen Einfluss mehr geltend machen kann. (Beifall bei der AfD) ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Die Aushöhlung des Föderalismus greift um sich. Der Bund nimmt die Länder an die kurze Leine, um sie etwas besser kontrollieren zu können. Es ist durchaus positiv, dass sich der Herr Ministerpräsident dem engagiert entgegenstellt. Zum Vorschlag, eine Föderalismuskommission einzusetzen: Kommissionen können wir schnell einsetzen; darin haben wir große Erfahrungen. Stuhlkreise bilden wir eigentlich relativ zügig. Aber das macht hier keinen Sinn, wenn nicht die Vorgaben entsprechend gegeben sind und alle willens sind, diese auch zu erreichen – das heißt, eine neue Umverteilung der Mittel in Deutschland, mehr Mittel für die Länder und mehr Mittel für die Kommunen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Dazu muss die Verteilung der Umsatzsteuermittel deutlich verändert werden. Dafür sprechen wir uns aus, und da unterstützen wir Sie auch. Zu Ihrer Aussage, was in der Landesverfassung über Erziehung steht, möchte ich noch ergänzen: Auch in unserem Grundgesetz stehen wichtige, elementare Artikel über die Erziehung. Ich zitiere Artikel 6 Absatz 1: Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung. Weiter heißt es in Absatz 2 – und das ist ganz entscheidend –: Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. (Beifall bei der AfD) Hier haben wir unterschiedliche Weltanschauungen. Deshalb führe ich diesen Artikel aus dem Grundgesetz an. Ihr Versuch, Ganztagsbetreuung erst mal auf freiwilliger Basis einzuführen, ist aller Ehren wert; das Angebot muss da sein. Aber wir kennen Sie und erwarten, dass Sie das über kurz oder lang verpflichtend einführen werden. Es liegt in den Genen der Grünen und der Roten, dass sie die Menschen von der Wiege bis zur Bahre politisch begleiten und bilden wollen. Und dem stellen wir uns entschieden entgegen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ge- nau das ist der Punkt! Und die CDU schaut da nur zu! – Abg. Sascha Binder SPD: Jesses Gott!)
