Daniel Karrais
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach dem Tumult ist jetzt Zeit, sich wieder mit Inhalten zu beschäftigen. Es geht um den Wolf, der nun seit einigen Jahren wieder in Baden-Württembergs Wäldern zu sehen ist, der aber leider auch immer wieder wenig erfreuliche Begegnungen mit Menschen bzw. mit Nutztieren hat, die von Menschen gehalten werden. Das ist für uns Anlass, das Thema auf die Tagesordnung zu bringen. Denn aus unserer Sicht ist es wichtig, dieses immer wieder in der Öffentlichkeit grassierende Thema auch hier zu diskutieren, zumal auch die Umweltministerin, Frau Walker, (Daniel Karrais) Ende Mai eine Art Paradigmenwechsel in der Haltung des Umweltministeriums zum Thema Wolf geäußert hat. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Nein!) Der Wolf ist jetzt seit 2015 in Baden-Württemberg nachgewiesen. Bisher waren elf Wölfe hier. Momentan sind drei Wölfe sesshaft, soweit man das weiß. In den letzten Monaten kam es aber – wie gesagt – zu mehreren Nutztierrissen – vor Kurzem in Baiersbronn im Landkreis Freudenstadt und Ende Mai in Schramberg im Landkreis Rottweil. Das Thema wird nicht nur in Baden-Württemberg heiß diskutiert. Vor wenigen Tagen gab es in München eine Demonstration, bei der 1 500 Landwirte darauf hingewiesen haben, dass es in Bayern in den letzten Jahren zu 4 000 Nutztierrissen kam und deshalb befürchtet wird, dass das weiter zunimmt. Die fordern da natürlich ein Umdenken in der Behandlung des Wolfs insgesamt. Das ist jetzt Bayern. In Baden-Württemberg sieht es besser aus. Da sind es nur 110 Nutztierrisse gewesen. Dennoch müssen wir auch hier davon ausgehen, dass die Zahl solcher Nutztierrisse zunehmen wird, und zwar deutlich zunehmen wird, weil sich die Wolfspopulation weiterhin positiv entwickelt, sodass es durch den Druck, den es in den Wäldern, den es bei den Flächen gibt, wahrscheinlich häufiger zu Nutztierrissen kommen wird. Deshalb muss in Baden-Württemberg reagiert werden. Denn Zustände wie in Bayern, wo es eine so große Zahl von Nutztierrissen gibt, wollen wir bei uns in Baden-Württemberg nicht. Am 29. Mai bekannte sich Frau Umweltministerin Walker dazu, den Abschuss von Problemwölfen zu ermöglichen, und zwar vor allem dann, wenn bei einzelnen Wölfen problematisches Verhalten festgestellt wird oder der Wolf „zu nahe kommt“ – (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Deswegen ma- chen wir Herdenschutz!) so heißt es in einer Pressemitteilung des Umweltministeriums. Diesen Wechsel in der Haltung des Umweltministeriums, den wir da ausmachen, (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das ist kein Wechsel, Herr Kollege!) muss man diskutieren. – Ich sehe das schon als einen Wechsel, Herr Kollege Rösler. – Grundsätzlich haben wir dieses Thema hier ja schon öfter diskutiert. Der Wolf ist in unseren Wäldern willkommen, aber eine Verklärung, wie sie oft stattfindet, ist selbstverständlich falsch. (Beifall bei der FDP/DVP) Deshalb muss man den Wolf, der ein Wildtier ist, mit der Bewirtschaftung, der Weidetierhaltung, der Nutzung des Waldes und der Landschaft durch Menschen in Einklang bringen. Dafür brauchen wir einen rechtlichen Rahmen, der das ermöglicht. ode – 14. Sitzung – Donnerstag, 7. Oktober 2021 Die Weidetierhaltung ist zentral für die Pflege der Kulturlandschaft. Sie trägt zur biologischen Vielfalt bei. Die Wanderund Hütehaltung, die es bei uns in Baden-Württemberg schon seit langer, langer Zeit gibt, ist ein Stück weit auch ein kulturelles Erbe. Darum ist es wichtig, dass bei Bedarf eine Entnahme schnell und professionell organisiert werden kann. Dafür braucht es Rechtssicherheit und keine Verklärung. Unser Ansatz dazu – das haben Sie auch als Antrag auf Ihren Tischen liegen – ist, dass der Wolf mit ganzjähriger Schonzeit ins Jagd- und Wildtiermanagementgesetz aufgenommen wird, sodass der Abschuss normalerweise nicht erlaubt ist, in bestimmten Fällen aber schon. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Das produziert Bürokratie!) Vor allem kann dann auch ein Monitoring besser erstellt werden, als das bisher der Fall ist. Es können dann weitere Maßnahmen vollzogen werden, um die Entwicklung im Griff zu behalten und weiterhin zu beobachten. Diese Forderung wurde im Übrigen in der Vergangenheit teilweise auch vonseiten des Ministeriums für Ländlichen Raum erhoben. Das ist unser Ansatz, wie wir des Themas Herr werden können. Frau Ministerin Walker, Sie haben das Problem aus unserer Sicht erkannt, dass es hier einer Änderung bedarf. Eine Lösung haben Sie auch formuliert. (Abg. Dr. Markus Rösler GRÜNE: Sie sehen mich fassungslos!) Durch Ihre Zustimmung zu unserem Antrag haben Sie und die Koalition jetzt die Möglichkeit, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Schaffen Sie Rechtssicherheit und eine Möglichkeit zum Monitoring. Denn das brauchen wir im Land, vor allem für die Landwirtschaft. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
