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Plenarprotokoll 8/21

20.06.2025 · 182 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (33)Die Linke (14)BSW (14)CDU (13)SPD (8)

Dr. Thadäus Rudolf König

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur 21. Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Es ist unser letzter Plenartag vor der Sommerpause. Deswegen haben wir heute noch mal die Gelegenheit, intensiv und konstruktiv zu tagen. Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie die Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. Ich möchte Herrn Staatssekretär Klein zum Geburtstag gratulieren. Er ist momentan noch nicht anwesend, aber wenn er hier den Plenarsaal betritt, können Sie ihm gern gratulieren. Herr Heilmann als ehemaliger langjähriger Mitarbeiter der Landtagsverwaltung hat heute einen runden Geburtstag. An der Stelle auch herzlichen Glückwünsch dazu! (Beifall im Hause) Mit der Schriftführung sind zu Beginn der Sitzung Herr Abgeordneter Häußer und Herr Abgeordneter Thomas betraut. Ihr Fernbleiben von der heutigen Sitzung haben mitgeteilt: Herr Abgeordneter Hey, Frau Abgeordnete Hupach – zeitweise –, Frau Abgeordnete Schweinsburg, Frau Abgeordnete Stark, Herr Abgeordneter Tiesler, Frau Ministerin Boos-John. Ich möchte noch Hinweise zur Tagesordnung geben. Folgende Festlegungen zur Tagesordnung wurden für die heutige Sitzung getroffen: Die Tagesordnungspunkte 4 a, 4 b und 28 sollen heute als erste Punkte aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 9 soll heute Vormittag aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 11 soll heute als vorletzter Punkt aufgerufen werden. Danach – und damit als letzter Punkt – soll der Tagesordnungspunkt 11 a, der Antrag in der Drucksache 8/1322, aufgerufen werden. Der Tagesordnungspunkt 38 soll heute nach der Mittagspause aufgerufen werden. Zu Tagesordnungspunkt 18 wird ein Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD in der Drucksache 8/1355 bereitgestellt. Kommen wir nun zur Feststellung der Tagesordnung. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Das ist nicht der Fall. Dann stelle ich die Tagesordnung fest und eröffne unsere Debatte. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4 in seinen Teilen und den Tagesordnungspunkt 28 in gemeinsamer Beratung Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1155 ERSTE BERATUNG Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1269 ERSTE BERATUNG Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1274 Ist die Begründung zu dem Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke gewünscht? Herr Abgeordneter Hande.

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Ronald Hande Die Linke

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, einen wunderschönen guten Morgen an Sie von mir! Ich möchte die Begründung für unseren Gesetzentwurf relativ kurz halten und auf meine Rede im Anschluss noch verweisen. Wir haben als Fraktion einen Regelungsbedarf erkannt, da wir gesehen haben, dass – wie viele von Ihnen auch – in den Kommunen die Mieterinnen und Mieter, die Eigenheimbesitzer durch die neue Berechnung der Grundsteuer dann doch arg benachteiligt wurden, und wir – das muss man so sagen – auch die Verlautbarung der Landesregierung wahrgenommen haben, da auch gegensteuern zu wollen. Das war im März dieses Jahres. Im April ist nichts passiert, im Mai ist auch nichts passiert, weswegen wir dann im Mai unseren Gesetzentwurf eingereicht haben, um den Stein sehr gern anzustoßen und ins Rollen zu bringen. Nun folgt ein Gesetzentwurf der Landesregierung als Formulierungsvorschlag, der Ihnen auch vorliegt. Wir beraten alles zusammen. Auf die inhaltliche Auseinandersetzung freue ich mich sehr. Ich glaube, die kommt dann heute schon im Anschluss. Für den Augenblick möchte ich mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Schönen Dank, Herr Abgeordneter Hande, für die Begründung des Gesetzentwurfs. Ich frage die Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD: Ist ebenfalls die Begründung für Ihren Gesetzentwurf gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann haben wir noch den Antrag der Fraktion der AfD. Ist hier die Begründung zum Antrag gewünscht? Das ist so. Dann erteile ich Ihnen das Wort.

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Jan Abicht AfD

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Landsleute, unser heutiger Antrag „Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren“ richtet sich nicht gegen die Idee einer fairen kommunalen Finanzierung. Im Gegenteil, wir wollen die Finanzierung sichern, aber nicht durch ein völlig aus dem Ruder gelaufenes System, das weder gerecht noch praktikabel ist. (Beifall AfD) Die Grundsteuerreform hat nicht zu mehr Gerechtigkeit geführt, sondern zu einem Wirrwarr aus Klagen, Unsicherheiten sowie massiver Belastung für Eigentümer und Mieter. Sie entfaltet ihre Nachwehen nicht punktuell, sondern dauerhaft, und zwar in jeder Haushaltskasse. (Beifall AfD) Viele Bürger in Thüringen haben das Vertrauen in die Regelungsfähigkeit des Staats in diesem Bereich längst verloren. Und auch die Städte und Gemeinden, die eigentlich Planungssicherheit brauchen, stehen vor nicht kalkulierbaren Einnahmen. Unser Antrag nimmt diesen Zustand ernst. Wir fordern die Landesregierung auf, eine Initiative im Bundesrat zu ergreifen, um die Grundsteuer vollständig abzuschaffen – nicht zu modifizieren, nicht zu überarbeiten, sondern abzuschaffen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Und dann?) Gleichzeitig ist uns bewusst, dass Kommunen natürlich auf Einnahmen angewiesen sind. Deshalb enthält unser Antrag eine klare Kompensationsregel. Die entstehenden Einnahmeausfälle sollen durch eine erhöhte Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer ersetzt werden – eine Lösung, die das Grundgesetz ausdrücklich zulässt. Diese Maßnahme hätte mehrere Vorteile. Sie wäre aufkommensneutral, aber endlich gerecht verteilt. Sie würde den Verwaltungsaufwand massiv reduzieren und sie würde das Steueraufkommen an der tatsächlichen Leistungsfähigkeit orientieren. Was wir brauchen, ist ein Ende der juristischen Flickschusterei. Was wir brauchen, ist ein Systemwechsel hin zu mehr Planungssicherheit, Bürgernähe und Fairness. (Beifall AfD) Meine Damen und Herren, die Grundsteuer ist kein Nebenthema. Sie ist ein Symbol für das Auseinandertriften von Anspruch und Wirklichkeit in der deutschen Steuerpolitik. (Beifall AfD) Lassen Sie uns das ernst nehmen! Lassen Sie uns gemeinsam einen Schritt in Richtung Reformfähigkeit machen – im Gesamtinteresse unserer Bürger und unserer Kommunen. Danke. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Abicht. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Jary für die Fraktion der CDU das Wort.

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Ulrike Jary CDU

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Besucher auf der Tribüne und liebe Zuhörer am Livestream, das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform, das Ihnen heute zur Beratung vorliegt, berührt einen Kernbereich kommunaler Selbstverwaltung und betrifft jeden Bürger, jede Familie und jedes Unternehmen in unserem Land und nicht zuletzt unsere Städte und Gemeinden. Das Bundesverfassungsgericht erteilte im April 2018 einen klaren Reformauftrag. Die alte Einheitsbewertung war verfassungswidrig. Die Antwort des Bundes war ein neues Gesetz, das sogenannte Bundesmodell. So weit, so gut, aber wie so oft im Föderalismus zeigt sich: Eine Lösung für alle passt eben nicht überall gleich gut. Die vom Verfassungsgeber gewährte Öffnungsklausel für die Länder erkennt an, dass Deutschland in seiner Vielfalt auch vielfältige Lösungen braucht, da regionale Unterschiede zwischen Metropolen und kleineren Gemeinden unterschiedliche Ansätze erfordern. Das Bundesmodell führt jedoch zu strukturellen Verwerfungen. Identische Häuser werden je nach Gemeindestruktur unterschiedlich belastet – nicht aufgrund verschiedener Werte, sondern wegen unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten. Diese Problematik betrifft reale Menschen, Familien, Unternehmen. Besonders kritisch wird es, wenn Wohngrundstücke überproportional belastet werden und damit unser Ziel gefährdet wird, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und zu fördern. Gerade in Thüringen mit seiner Mischung aus Städten und zahlreichen kleineren Gemeinden im ländlichen Raum führt das Bundesmodell zu erheblichen Ungerechtigkeiten. Bevor ich Ihnen nun unseren Lösungsansatz vorstelle, möchte ich auf zwei Alternativvorschläge eingehen, die in diesem Haus diskutiert werden, die aber beide erhebliche Schwächen aufweisen. Kommen wir zunächst zum Vorschlag der Fraktion Die Linke. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke lediglich auf 0,51 Promille anzuheben, während die Steuermesszahl für Wohngrundstücke bei 0,31 Promille, also auf Bundesmodellniveau, verbleiben soll. Dieser Vorschlag ist aus unserer Sicht zu kurz gedacht und weist gleich mehrere gravierende Mängel auf. Erstens ist die Berechnung der Fraktion Die Linke nicht nachvollziehbar. Während wir unsere Zahlen transparent hergeleitet haben, bleiben Sie uns eine solide Begründung Ihrer Berechnung schuldig. Statt wissenschaftlich fundierte Berechnungen zu präsentieren, wurde ganz offensichtlich eine Zahl geschossen. Zweitens ist der Unterschied zwischen 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,51 Promille für Nichtwohngrundstücke viel zu gering und wird keine spürbare Entlastung für Wohngrundstücke bewirken. Unser Ansatz mit einer Absenkung auf 0,23 Promille für Wohngrundstücke bringt dagegen eine echte spürbare Entlastung von 26 Prozent. Und drittens – und das ist auch ein entscheidender technischer Mangel an Ihrem Entwurf – fehlt Ihnen die Schaffung der rechtlichen Grundlage für eine Neubemessung außerhalb des regulären Turnus. Ohne diese Regelung, die wir bei uns in § 2 unseres Gesetzentwurfs vorgesehen haben, wäre die Reform praktisch gar nicht umsetzbar. Der Vorschlag der Linken ist somit gut gemeint, aber schlecht gemacht, zu wenig durchdacht, zu schwach in der Wirkung und technisch schlichtweg unvollständig. Kommen wir nun zum Antrag der AfD. Die Forderung nach einer kompletten Abschaffung der Grundsteuer mag wie so oft bei Initiativen und Parolen der AfD auf den ersten Blick verlockend erscheinen, aber sie ist weder realistisch noch verantwortungsvoll. Das möchte ich Ihnen anhand von vier Punkten erläutern. Das Bundesverfassungsgericht hat uns 2018 nicht die Abschaffung, sondern die Reform der Grundsteuer aufgetragen. (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Dazu haben wir gar nichts gesagt!) Eine Komplettabschaffung würde diesem verfassungsrechtlichen Auftrag widersprechen und die Rechtssicherheit gefährden. Zweitens: Die Grundsteuer brachte 2023 fast 254 Millionen Euro. Sie ist damit ein tragendes Element der kommunalen Finanzausstattung. Wer diese Einnahmen streichen will, muss ehrlich sagen, wo die Ersatzfinanzierung herkommen soll: entweder durch drastische Steuererhöhungen an anderer Stelle, dann haben die Bürger nichts gewonnen, oder durch massive Kürzungen bei kommunalen Leistungen. (Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Keine Waffen in Kriegsgebiete!) Beides wäre eine Mogelpackung zulasten der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall CDU, BSW, SPD) Eine Abschaffung würde die kommunale Selbstverwaltung, die in Artikel 28 unseres Grundgesetzes garantiert ist, aushöhlen. Unsere Gemeinden würden ein wichtiges Steuerungsinstrument verlieren und würden zu reinen Bittstellern des Landes. Viertens: Sozial wäre diese Komplettabschaffung auch nicht. Sie würde nicht nur Familien mit bescheidenen Einkommen entlasten, sondern eben auch Großgrundbesitzer und Immobilienspekulanten. (Unruhe AfD) Meine Damen und Herren, wir gehen mit unserem vorliegenden Gesetzentwurf einen anderen Weg, einen pragmatischen und einen durchdachten. Zunächst passen wir die Steuermesszahlen an die thüringischen Verhältnisse an. Für Wohngrundstücke senken wir diese von 0,31 auf 0,23 Promille – eine spürbare Entlastung von 26 Prozent für a le, l die Wohnraum schaffen oder auch schon bewoh ­ nen. Gleichzeitig erhöhen wir sie für Nichtwohn ­ grundstücke von 0,34 auf 0,59 Promille. Diese An ­ passung ist keine willkürliche Umverteilung, sondern eine gezielte, berechnete Korrektur, die die durch das Bundesmodell entstandene Schieflage ausglei ­ chen soll. Wir stärken damit das Wohnen als sozia ­ les Grundbedürfnis und tragen gleichzeitig der Leis ­ tungsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft Rech ­ nung. Doch wir gehen noch einen Schritt weiter. Ab 2027 erhalten unsere Gemeinden ein neues Instrument in die Hand: die Möglichkeit, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Das ist keine Verpflichtung, sondern eine Option. Eine Option, die der kommunalen Selbstverwaltung Substanz verleiht. Damit können unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister endlich das tun, was sie am besten können: maßgeschneiderte Lösungen für ihre Gemeinden entwickeln. Eine Gemeinde mit vielen jungen Familien kann das Wohnen fördern, eine andere mit starkem Gewerbe kann Arbeitsplätze unterstützen. Meine Damen und Herren, hier wird der Unterschied zwischen verantwortungsvoller Politik und halbgaren Alternativvorschlägen sichtbar. Statt alles abzuschaffen und die Kommunen handlungsunfähig zu machen, geben wir ihnen mehr Gestaltungsspielraum. Statt minimaler Anpassung ohne echte Wirkung schaffen wir spürbare Entlastung für das Wohnen. Statt sozialer Gießkanne oder unzureichender Reformen gibt es gezielte und wirksame Entlastungen dort, wo sie auch sozial sinnvoll sind. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch auf den Kostenfaktor und den oft gehörten Einwand „Wird diese Reform nicht teuer?“ eingehen. Die Antwort ist differenziert. Ja, so eine Umstellung kostet natürlich Geld, ca. 3 Millionen Euro für das Land und weitere Kosten für die Gemeinden. Aber diese Investition in Gerechtigkeit und Flexibilität ist gut angelegt. Wer hingegen die Grundsteuer komplett abschaffen will, verschweigt die wahren Kosten. 254 Millionen Euro – ich sage es gern noch mal – müssten jährlich an anderweitiger Stelle aufgebracht werden. Das entspricht etwa einer Verdopplung der Grunderwerbsteuer oder massiven Kürzungen bei Schulen, Kindergärten, Infrastruktur. Seriöse Politik benennt diese Kosten, Populismus verschweigt sie. (Beifall CDU, BSW, SPD) Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz der Koalition ist ein Bekenntnis zur kommunalen Selbstverwaltung, ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit und ein Beispiel für klugen Föderalismus. Wir nutzen die Spielräume, die uns das Grundgesetz eröffnet, um in Thüringen Lösungen für thüringische Herausforderungen zu entwickeln. Wer behauptet, nur die komplette Abschaffung bringe Entlastung, der ignoriert, dass unser Gesetzentwurf bereits konkrete Entlastungen für Wohngrundstücke um 26 Prozent bringt, und zwar auf verfassungskonforme, sozial ausgewogene und vor allen Dingen kommunalfreundliche Weise. Die Fraktionen von CDU, BSW und SPD haben gemeinsam mit der Landesregierung an diesem Gesetzentwurf gearbeitet. Wir laden daher alle anderen Fraktionen ein, sich konstruktiv in den weiteren Beratungsprozess einzubringen – mit durchdachten, wirksamen Vorschlägen statt populistischen Scheinlösungen oder halbgaren Alternativvorschlägen. Meine Damen und Herren, die Grundsteuerreform ist ein Stück Gesellschaftspolitik. Mit jeder Anpassung entscheiden wir über die Zukunft unserer Gemeinden, über die Attraktivität des Wohnens und des Wirtschaftens in Thüringen. Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass diese Reform nicht nur verfassungskonform, sondern eben auch gerecht wird! Lassen Sie uns unseren Gemeinden die Werkzeuge geben, die sie brauchen, um ihre Zukunft selbst zu gestalten, statt ihnen diese Werkzeuge zu nehmen! Lassen Sie uns echte Entlastung für das Wohnen schaffen, ohne dabei die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen zu opfern! Lassen Sie uns den Weg der Verantwortung gehen, nicht den der populistischen Scheinlösung! Und ich freue mich nun auf eine konstruktive Weiterberatung im Haushalts- und Finanzausschuss. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Jary. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Hande für die Faktion Die Linke auf.

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Ronald Hande Die Linke

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grundsteuereinnahmen betragen in Deutschland jährlich rund 16 Milliarden Euro. Davon nehmen die Kommunen in Thüringen, wie wir gehört haben, über 200 Millionen Euro ein. Das sind in etwa 10 Prozent – gerundet – der eigenen kommunalen Einnahmen. Die AfD will diese Steuern abschaffen. Der Bund soll den Gemeinden die Ausfälle ausgleichen. Wir haben es gehört: Woher der Ausgleich kommen soll, sagen Sie nur sehr schwammig. Auf jeden Fall müsste der Bund dafür andere Steuern erhöhen. Welche denn – die Mehrwertsteuer, die Lohnsteuer? (Unruhe AfD) Ihr Vorschlag ist die stärkere Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer. Aber – wie Sie vielleicht wissen – der Bund, die Länder und die Kommunen teilen sich diese Einnahmen, weswegen dann Bund und Länder entsprechend weniger bekommen würden, wenn die Kommunen mehr bekämen, weil eben dort ein Loch entsteht. Oder Sie wissen es eben nicht. Und da die Kommunen im Westen der Republik mehr Geld aus der Einkommensteuer bekommen als die Kommunen im immer noch ärmeren Osten, wer profitiert dann dementsprechend stärker von Ihrem Vorschlag? Das wissen Sie vielleicht auch nicht. Oder Sie wissen es doch und handeln bewusst zum Nachteil der Thüringerinnen und Thüringer. Aber unabhängig davon: Es ist auch irgendwie klar, dass die AfD wieder einmal Politik für die macht, die ohnehin schon mehr haben. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, komme ich jetzt zu den seriösen Gesetzesvorschlägen. Ich glaube, ich brauche nicht weiter dazu zu sprechen, dass wir den Vorschlag der AfD ablehnen. Zuerst ist festzustellen, dass die Grundsteuer richtigerweise reformiert wurde. Es war richtig, nicht länger auf Bewertungen von 1935 abzustellen, sondern aktuellere Zahlen zu verwenden. Allerdings war die konkrete Umsetzung dann doch mangelhaft. Es stellte sich heraus, dass die Grundsteuer für viele Wohnhäuser teurer geworden ist und Gewerbeimmobilien dafür ungewollt entlastet wurden. Die Gemeinden haben nichts davon, denn das gesamte Steueraufkommen sollte neutral bzw. gleich bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, beide vorliegenden Gesetzentwürfe sind geeignet, den Fehler zu korrigieren. Die Lösung besteht darin, dass die Steuermesszahlen bei der Berechnung der Grundsteuer eben nicht gleich sein dürfen – zumindest annähernd gleich –, sondern für Gewerbe höher angesetzt werden müssen als für Wohnungen. Beide Entwürfe leisten das. Ob die Höhe ausreicht, die von uns vorgeschlagen wurde, oder ob wir die Messzahl verdoppeln, ist eigentlich egal, weil die neuen unterschiedlichen Hebesätze der Gemeinden das Gesamtaufkommen konstant halten werden. Und da ist im Wesentlichen auch der Denkfehler bzw. der zu kurze Denkansatz der Kollegin Jary gerade in ihrer Rede. (Beifall Die Linke) Darüber werden wir im Ausschuss zu reden haben. Wir können dabei auch die Zahlen im Gesetzentwurf anpassen. Eines allerdings sage ich ganz klar: Wir wollen die Entlastung von Mieterinnen und Mietern und von Eigenheimnutzern bei der Grundsteuer bereits ab dem Jahr 2026 und nicht erst im Jahr 2027. (Beifall Die Linke) Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, sehr geehrte Frau Ministerin, wir müssen nicht alle 860.000 Bescheide ändern und einen Riesenaufwand betreiben. Es kommt einzig und allein auf den Abstand zweier Zahlen an. Da genügt es, nur eine zu erhöhen. Ich sagte es bereits: Auch an der Stelle sind die Kommunen in der Verantwortung, ebenso, wie wir es sind. Durch den dann kleineren Hebesatz bleibt das Aufkommen der Gemeinden erhalten und das Ziel der Senkung der Grundsteuer für Wohnen ist auch erreicht. Unser Vorschlag ist dementsprechend besser als Ihrer, (Beifall Die Linke) weil wir nur ein Fünftel der Messbescheide ändern müssen, und das schaffen wir nach meiner Überzeugung noch in diesem Jahr. Einen Satz vielleicht noch zu den Hebesätzen, zu der differenzierten Ausbringung von Hebesätzen für die Kommunen: In unserem Vorschlag ist klar gere ­ gelt, dass Hebesätze der Kommunen für Nichtwohn ­ grundstücke – also Gewerbeimmobilien – nicht nied ­ riger sein dürfen als die für Wohngrundstücke bzw. Wohnimmobilien. (Beifall Die Linke) Und das aus einem ganz einfachen Grund: Wir wollen die Kommunen nicht nötigen, in einen Unterbietungswettbewerb zulasten der Mieterinnen und Mieter, zulasten der Eigenheimbesitzer zu gehen. Deswegen haben wir diese Regelung eingezogen. Wir halten die für sehr sinnvoll und ich denke, wir werden im Ausschuss dann entsprechend auch darüber reden müssen. Ich bitte um die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss und fordere CDU, BSW und SPD auf, mit uns gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Menschen im Land so schnell wie möglich von der ungewollten Erhöhung der Grundsteuer befreit werden. Nach meiner festen Überzeugung ist das, wie gesagt, bereits im Jahr 2026 möglich. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass die Ministerin hier an diesem Pult viele Gründe dafür finden wird, das nicht tun zu können. Aber da fällt mir ein Sprichwort ein, meine sehr geehrten Damen und Herren: Alle sagten, das geht nicht; dann kam einer, der wusste das nicht und tat es. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hande. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Merz für die Fraktion der SPD auf.

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Janine Merz SPD

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, es wurde schon gesagt: Im Sinne des Erfinders war die Nutzung des sogenannten Bundesmodells zur Grundsteuer nicht in Thüringen. Das haben wir – oder viele von uns – in den vergangenen Monaten erfahren. Viele Bürgerinnen und Bürger, Menschen, die sich den Traum vom kleinen Häuschen erfüllt haben, öffneten vor Kurzem ihre zugestellten Grundsteuerbescheide oder die Mieter die Mietnebenkostenabrechnung und mussten eine deutliche Erhöhung der Kosten für die Grundsteuer im Vergleich zu den Vorjahren feststellen – eine weitere Belastung in einer bereits angespannten wirtschaftlichen Situation für viele. Der Unmut war und ist verständlicherweise groß. Auf der anderen Seite konnten sich Unternehmen, die die Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke zahlen, freuen. Sie mussten im Vergleich zu den Vorjahren teilweise deutlich weniger bezahlen und profitierten immer immens von der Nutzung des Bundesmodells. Jetzt kann man sagen: Glück für die einen, Pech für die anderen. Aber mit Ausgewogenheit und vor allem auch sozialer Gerechtigkeit beim Grundbedürfnis „Wohnen“ hat das für uns wenig zu tun. Daher bin ich froh, dass sich diese Landesregierung schon im Regierungsvertrag dieser Problematik angenommen hat und wir heute am Ende über zwei Gesetzentwürfe diskutieren können, die diese beschriebene Ungerechtigkeit beheben wollen. Mit dem von uns als Koalitionsfraktionen vorgelegten Gesetzentwurf werden die Menschen in Thüringen dauerhaft spürbar entlastet, die aufgrund des Bundesmodells eben eine deutliche Kostenerhöhung in diesem Jahr schon erleben mussten. Konkret wird dabei unter Anwendung der Länderöffnungsklausel die Steuermesszahl für Wohngrundstücke von 0,31 Promille auf 0,23 Promille abgesenkt. Die Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke steigt hingegen von 0,34 auf 0,59 Promille. Die Zielsetzung ist also klar: Der Anteil des Steueraufkommens von Wohngrundstücken einerseits und Nichtwohngrundstücken andererseits am Gesamtaufkommen soll 2027 wieder dem von 2024 entsprechen. Somit regt die Brombeerkoalition mit diesem Gesetzentwurf eine überfällige Rückverschiebung der Kostenbelastung von Wohnen zu Nichtwohnen an, wie es sie bereits vor 2025 gegeben hat. Allerdings – und das berücksichtigt der vorliegende Gesetzentwurf ebenfalls – kann eine reine Steuermesszahlanpassung durch den Gesetzgeber die örtlichen Strukturen in den Gemeinden und die Wahrung der Aufkommensneutralität nicht vollständig berücksichtigen. Dies können aber getrennte Hebesätze. Daher bietet der Entwurf den Kommunen an, eigenständig getrennte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke festzulegen. Wenn wir diesen Gesetzentwurf jetzt an den Fachausschuss überweisen, sollten wir uns auch nicht davor verschließen, weitere Änderungen zu diskutieren. Insbesondere sollten wir versuchen, die Kosten für die Umsetzung der Grundsteuerreform nochmals zu senken, weil sie natürlich auch die Landeskasse belasten, und auch die Kosten für den Steuerzahler auf das Nötigste zu reduzieren. Natürlich ist es auch unbedingt geboten, den Gemeinde- und Städtebund und den Landkreistag als wichtige Interessenvertreter der Kommunen in den parlamentarischen Prozess einzubeziehen, auch um die Verteilung der Steuerlast und die Auswirkungen der Gesetzentwürfe auf unsere kommunalen Parlamente noch einmal aufzugreifen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich kurz auf den Vorschlag der Fraktion der Linken eingehen. Ja, auf den ersten Blick ähneln sich beide Gesetzentwürfe. Auch Sie wollen Wohngrundstücke und Eigentümer und damit auch die Mieter entlasten, indem Sie eine Verschiebung der Kostenbelastung hin zu Nichtwohngrundstücken vorschlagen. Auch das Ziel, den Kommunen die Möglichkeit zu geben, getrennte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen festzulegen, eint unsere beiden Gesetzentwürfe. Daher gehe ich im weiteren Verfahren davon aus, dass es uns möglich sein wird, gemeinsam Sorge zu tragen, dass die Menschen in den kommenden Jahren eine spürbare Entlastung bei der Grundsteuer erfahren. Eine Bemerkung will ich allerdings zu dem Gesetzentwurf auch loswerden – ich habe es eben schon mal gesagt –: Eine Grundsteuerreform hat Geld gekostet, die Reform der Reform wird jetzt noch mal Geld kosten, vor allem den Landeshaushalt belasten. Aber Ihr Vorschlag wird möglicherweise kommunale Haushalte doppelt belasten, wenn nämlich zum Beispiel in 2026 schon getrennte Hebesätze in den Kommunen ausgebracht werden könnten und dann der Druck entsteht, in 2026 und 2027 zweifach Grundsteuerbescheide zu verschicken. Deswegen ist es wichtig, im folgenden parlamentarischen Verfahren genau zu prüfen, inwiefern die Kosten für diese Reformen so gering wie möglich gehalten werden können, ob es wirklich zu doppelten Belastungen kommen muss. Kurzer Sidestep zum Antrag der AfD – dazu hat die Kollegin Ulrike Jary vorhin schon sehr viel gesagt –: Für uns als SPD, muss man ganz klar sagen, untergräbt eine komplette Abschaffung der Grundsteuer die kommunale Selbstverwaltung, die kommunale Selbstständigkeit, die Steuerungsmöglichkeit in den Kommunen und verletzt für uns die Grundsätze der föderalen Finanzsystematik. Deswegen gibt es hier eine klare Ablehnung. Wir alle wissen, dass gute Gesetzgebung Sorgfalt, Diskussion und den Blick auch für die Details braucht. Ich freue mich auf eine ehrliche Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss, um mit der nötigen Tiefe und Ernsthaftigkeit die offenen Punkte zu beantworten und eine tragfähige Lösung für alle zu finden. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Merz. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Abicht für die Fraktion der AfD auf.

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Jan Abicht AfD

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Landsleute, wenn Sie Beispiele für Populismus hören wollten, dann haben Sie gerade drei Meilensteine von CDU, Linke und SPD gehört. Werte Kollegen, entgegen den heute eingebrachten Gesetzentwürfen der Linken und der Brombeere zielt unser Antrag nicht auf kosmetische Reparaturen ab, sondern auf eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Grundsteuer – (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist total sinnlos!) geleitet unter der Überschrift „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“. (Beifall AfD) Meine sehr verehrten Damen und Herren, was möglicherweise einigen von Ihnen und einigen unserer Zuhörer nicht oder noch nicht klar ist: Die bisherigen erlittenen Blessuren der zu absolvierenden Reform drohen uns nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nun alle sieben Jahre mit den erforderlichen Hauptfeststellungen von Grundsteuerwerten. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das war schon vorher so!) Ergebnis daraus: Eine einst bürokratiearme Steuer entwickelt sich damit zu einem Bürokratiemonster. Werte Kollegen der Drei-plus-eins-Fraktionen, warum die beiden von Ihnen vorgelegten Versuche einer kosmetischen Korrektur scheitern werden, möchte ich Ihnen nun aus unserer Sicht schildern. Beide Gesetzentwürfe erwägen das Drehen an zwei Stellschrauben, um das eingetretene Missverhältnis der Grundsteuer zwischen Wohnbauten und Geschäftsbauten zu verändern. Zum Schluss geht es aber insgesamt um das Aufkommen der Gemeinde nach dem Motto: Wenn Besitzer von Wohnbauten weniger zahlen, dann trifft es eben die Gewerbetreibenden. Wo es Gewinner gibt, wird es eben auch Verlierer geben. Werte Kollegen, hier bescheinige ich den Kämmerern, mit denen ich zumindest gesprochen habe, deutlich mehr Weitblick als Ihnen. (Beifall AfD) Zuerst führe ich zu Ihrer ersten Idee aus, der Korrektur der Steuermesszahlen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ich denke, Sie wollen die Grundsteuer abschaffen?) Nach Ihrer Vorstellung sollen die neuen Steuermesszahlen die Finanzämter veranlassen, zwischen den Hauptveranlagungszeitpunkten, also vor dem 01.01.2031, die vorliegenden Grundsteuerbescheide in neue Messbescheide für die Gemeinden überzuleiten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wird Ihnen rechtlich nicht gelingen. Hier empfehle ich Ihnen sehr dringend die Befassung mit § 13 des Grundsteuergesetzes, der dies zwischen den Hauptveranlagungszeitpunkten gar nicht zulässt. Warum nicht, Frau Jary? Das Ganze nennt sich Vertrauensschutz. Die jetzigen Messbetragsbescheide ergingen der Reformidee des Bundesverfassungsgerichts entsprechend für sieben Jahre. Glauben Sie ernsthaft, dass sich Nichtwohnbautenbesitzer eine Verböserung ihrer Bescheide gefallen lassen werden? Kollegen, damit wird die nächste Klagewelle schon vorprogrammiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Vertrauensschutz ist kein kommunistisches Gnadenrecht, es ist wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats in einer bürgerlichen Gesellschaft. Bei einer Ausschussüberweisung Ihrer Gesetzesentwürfe werden wir daher im Ausschuss die Prüfung durch den Wissenschaftlichen Dienst anregen, was ich hiermit schon mal ankündige. (Beifall AfD) Zu Ihrer zweiten Idee, den Hebesatz der Grundsteuer B zu splitten: Das wäre tatsächlich auch aus unserer Sicht die richtige Stellschraube, vorausgesetzt wir würden genauso wie Sie nur Kosmetik betreiben wollen. Hier könnte auch zwischen den Hauptfeststellungszeitpunkten die Verteilung des Aufkommens der Grundsteuer B jährlich durch einen Gemeinde-/Stadtratsbeschluss variabel gesteuert werden. Genauso dachte man auch in Nordrhein-Westfalen. Als ich mich in Vorbereitung meiner Rede mit dem aktuellen Sachstand zur kommenden Anwendung des Hebesatzsplittings bei der Grundsteuer B in NRW befasste, wurde ich allerdings sehr schnell ernüchtert. Dort hatte man am 20. Juni 2024, also vor einem Jahr, Angaben zu den jeweils aufkommensneutralen, gesplitteten bzw. einheitlichen Hebesätzen für die Grundsteuer B für alle 396 Kommunen von NRW auf der Webseite der Finanzverwaltung veröffentlicht. Zwischenzeitlich haben sich beim Großteil der Kommunen die Berechnungsgrundlagen seit der ersten Veröffentlichung geändert. Lediglich in 22 Kommunen ist der jeweils aktualisierte Hebesatz noch derselbe wie im Juni 2024. Es haben sich schlichtweg die für die Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze jeweils maßgeblichen Messbetragsvolumina mittlerweile erneut aufgrund von Einsprüchen, nachträglich eingereichten Feststellungserklärungen und sonstigen Anpassungen massiv geändert. Gestatten Sie mir dabei einen kurzen Seitenblick, Frau Merz, zu uns nach Thüringen. Längst sind die im Einspruchsverfahren befindlichen, inhaltlich angegriffenen Bescheide noch nicht abgearbeitet, sodass auch hier ständige Kalkulationsverschiebungen in unseren Gemeinden auftreten. Zurück nach NRW: (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Wir sind aber in Thüringen!) – Ja, aber Sie können sich ein Beispiel nehmen. – Die vom Städtetag Nordrhein-Westfalen mit der Materie beauftragten Gutachter warnen eindringlich in ihrer rechtsgutachtlichen Stellungnahme mit dem Titel „Verfassungsrechtliche Risiken nordrhein-westfälischer Gemeinden im Falle der Festsetzung differenzierender Grundsteuer-Hebesätze“. Sie warnen vor den zahlreichen und gut begründeten Fallstricken des Hebesatzsplittings. Im Übrigen, Herr Bilay, ist das Gutachten im Volltext über die Internetpräsenz des Städtetags öffentlich verfügbar. Das können Sie sich anschauen. Jetzt hören Sie gut zu, Frau Jary: Der Vorsitzende des Städtetags Nordrhein-Westfalen bilanziert in seiner Presseinformation wörtlich – ich zitiere –: „Dieses Modell der Landesregierung ist für die Städte und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger hochriskant.“ Weiter führt er aus: „Für Kommunen ergeben sich mit differenzierten Hebesätzen für eine Grundsteuerermäßigung für Wohngrundstücke große Rechtsunsicherheiten. Damit drohen den Städten bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle, wenn sie dem Landesmodell folgen.“ (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Alle Steuern abschaffen – AfD!) Werte Kollegen, mit diesem Gutachten wird das Grundsteuerchaos in Nordrhein-Westfalen klar und erlebbar beschrieben, welches dort munter weiter voranschreitet. Zurück zu uns: Fraglich ist, wie viele Thüringer Kommunen sich vor dem zuvor dargestellten Hintergrund noch für gesplittete Hebesätze begeistern können und sich auf das große Wagnis des Hebesatzsplittings überhaupt noch einlassen wollen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Kom- munale Selbstverwaltung!) Wir werden die Thüringer Kommunen in jedem Fall in der anstehenden Anhörung mit einem entsprechenden Verweis und mit unserer Idee von der Abschaffung konfrontieren. Sehr geehrte Kollegen, die nächste Hauptfeststellung ist schon in Sicht. Glaubt hier irgendjemand ernsthaft, wir schaffen bis dahin ein Modell, das einfach, gerecht und verfassungskonform ist? Nein, das schaffen wir nicht. Deshalb wäre es ehrlicher, jetzt die Reißleine zu ziehen. Im Steuerabschaffungsringen der AfD steht die Grundsteuer jedenfalls sowohl auf Bundesebene als auch auf den Landesebenen an erster Stelle. Das wäre tatsächlich ein breiter Befreiungsschlag für Deutschlands Bürokratie. (Beifall AfD) Mit unserem Antrag regen wir die Aussetzung der Erhebung bis zur Abschaffung der Grundsteuer an. Nur so lassen sich die Wogen glätten, die gerade in allen Thüringer Kommunen, in den Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter und nicht zuletzt vor dem Thüringer Finanzgericht hochschlagen. Meine Damen und Herren, zu Recht fragen Sie sich jetzt: Wie können wir für die Kommunen die Steuerausfälle bei der Abschaffung der Grundsteuer kompensieren? Der Einnahmeausfall muss natürlich kompensiert werden, und zwar vom Bund. Eine verfassungsrechtlich mögliche Lösung ist die erhöhte Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer. Das wäre gerecht, leistungsbezogen und sozial ausgewogen. Gestatten Sie mir dabei auch den Hinweis: Nicht nur die Steuer würde ausfallen, es würden auch die Kosten der Verwaltung für diese mittlerweile exorbitant teure Steuer ausfallen. Bisher konnte uns aus den Kommunen niemand die angefallenen personellen und finanziellen Aufwendungen der Kommunen zur Umsetzung der Grundsteuerreform beziffern, die aber für alle erkennbar immens sein muss. Hier sind wir gespannt auf die Beantwortung unserer Fragen im Rahmen der Anhörung im Ausschuss. Werte Kollegen, ich fasse zusammen: Die Grundsteuer trifft alle, egal ob arm oder reich, ob Mieter oder Eigentümer. Sie ist nicht einkommensabhängig und entfaltet ihre Wirkung Monat für Monat. Ursprünglich war die Grundsteuer bürokratiearm. Heute ist sie ein bürokratischer Moloch. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach alle sieben Jahre neu bewertet werden muss, hat diese Steuer endgültig in den Wahnsinn geführt. Und jetzt hören Sie noch mal gut zu, Frau Jary! § 13 Grundsteuergesetz und das Gutachten aus Nordrhein-Westfalen sind eindeutig, sehr eindeutig. Wer zwischen den Hauptveranlagungen an der Steuerlast manipulieren will, bricht das Recht und riskiert die nächste juristische Bauchlandung, Frau Jary. (Beifall AfD) Im Übrigen ist das keine Steuerpolitik, das ist ein Beschäftigungsprogramm für Bürokratien. Die Auswirkungen sind fatal: Mehrbelastung der Bürger, Dauerstress in den Verwaltungen, Gerichtskosten durch Klagefluten, Planungsunsicherheit für Kommunen. Das Ergebnis dieser Steuerpolitik, werte Kollegen: Am Ende glaubt keiner mehr an Fairness. Die Bürgerschaft verliert das Vertrauen in den Staat, und das wäre aus meiner Sicht der größte Schaden in der Gesellschaft. Deshalb ist die Abschaffung der Grundsteuer kein Luxus, sondern Pflicht. Sie ist nationale Notwendigkeit. Kollegen, die Grundsteuer gehört abgeschafft, nicht reformiert, nicht gestreckt, nicht kosmetisch verändert, sondern abgeschafft – Punkt! Wir, die Alternative für Deutschland, stehen für weniger Steuern, weniger Bürokratie, mehr Freiheit für Eigentümer und Mieter, mehr Effizienz in der Verwaltung. Wenn wir das Thema „Grundsteuer“ nicht zum Anlass nehmen zu handeln, wird dieses selbst verursachte Problem mit voller Wucht in unsere Kommunen zurückschlagen, und zwar nicht nur finanziell und personell, sondern auch politisch. Werte Kollegen, die Bürgerschaft hat schlicht genug. Sie will Gerechtigkeit, sie will Klarheit, sie will und braucht Entlastung, und genau das bietet nur unser Antrag. Wir reichen Ihnen die Hand. (Beifall AfD) Unterstützen Sie unseren Antrag für ein freieres, gerechteres Thüringen – was nichts Falsches ist, was auch nicht rechts, rechtsradikal oder gar völkisch ist, sondern, werte Kollegen, rechtens und zwingender Auftrag an uns alle hier im Rund. (Beifall AfD) Und sollten Sie trotz aller Vernunft erwägen, an dieser Stelle der Brandmauer wieder einmal den Vortritt zu lassen: Machen Sie! Nach der Wahl ist vor der Wahl. Der Bürger wird es nicht vergessen, er wird es quotieren. Da bin ich mir sehr, sehr sicher. Danke Ihnen. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Abicht. Als Nächsten rufe ich Herrn Abgeordneten Kästner für die Fraktion des BSW auf.

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Alexander Kästner BSW

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Gäste vor Ort und online, sehr geehrte Kollegen, wir beraten ja nun heute schon eine ganze Weile über ein recht großes Thema, nämlich die Zukunft der Grundsteuer in Thüringen. Unter dieser Überschrift haben wir heute drei unterschiedliche Vorschläge vorliegen, darunter einen, der sich von den anderen beiden sehr signifikant unterscheidet, ein Vorschlag, der nicht mehr, aber auch nicht weniger als die Zukunft und die Handlungsfähigkeit unserer über 600 Gemeinden und Städte in unserem Freistaat infrage stellt. Glückwunsch an die Fraktion der AfD! Sie wissen zwar sehr genau, wie man hier für Schlagzeilen sorgt, aber mit der harten Realität hat das nichts mehr zu tun. Aber dazu gleich mehr. (Beifall CDU, BSW) Wir, das heißt CDU, BSW und SPD, bringen heute den Gesetzentwurf zur Anpassung der Grundsteuerreform in den Thüringer Landtag ein. Dieser Entwurf ist das Ergebnis intensiver parlamentarischer Zusammenarbeit unserer Fraktionen. Er stellt zwar keine Abkehr, aber eine durchdachte Weiterentwicklung ausgehend vom bestehenden Bundesmodell dar. Unser Vorschlag ist erstens sachlich begründet, zweitens rechtlich tragfähig – da komme ich noch auf Sie zurück, Herr Abicht – und drittens politisch notwendig, da die Vorgängerregierung sehenden Auges die jetzt vorliegenden Verwerfungen in Kauf genommen hat. Was ist die Ausgangslage? Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil aus dem Jahr 2018 zutreffend die alte Einheitsbewertung für verfassungswidrig erklärt. Der Bund hat mit dem Grundsteuerreformgesetz 2019 dann reagiert und ein neues Modell geschaffen, das sogenannte Bundesmodell. Es war und ist darauf ausgelegt, eine verfassungskonforme, rechtssichere und möglichst aufkommensneutrale Grundsteuer sicherzustellen. Doch das Bundesmodell zeigt Schwächen, wenn es um die Abbildung der realen kommunalen Verhältnisse geht. Thüringen ist wie alle ostdeutschen Bundesländer von diesen Schwächen besonders betroffen. Die nun vorliegenden Ergebnisse der Grundsteuermessbeträge, gültig seit dem 1. Januar 2025, belegen die erheblichen strukturellen Verschiebungen in der Belastung verschiedener Grundstücksarten. Vor allem Wohngrundstücke – das ist hier schon mehrfach angesprochen worden – sind vielerorts überproportional stark betroffen. Eine Entwicklung, die wir politisch so nicht hinnehmen wollten, weswegen wir diesen Gesetzentwurf einbringen. Was sieht der genau vor? Unser Gesetzentwurf nutzt die auch schon genannte Länderöffnungsklausel aus Artikel 105 Abs. 2 in Verbindung mit Artikel 72 Abs. 3 des Grundgesetzes. Er verfolgt zwei zentrale Ziele. Erstens, die besagte Entlastung des Wohnens: Die Steuermesszahl für Wohngrundstücke, also Grundstücke, die überwiegend wohnwirtschaftlich genutzt werden, wird im Vergleich zum Bundesmodell deutlich reduziert. Zweitens, eine Flexibilisierung für die Kommunen: Den Gemeinden wird künftig ein optionales und differenziertes Hebesatzrecht für Wohn- und Nichtwohngrundstücke eingeräumt; wohlgemerkt optional – man kann, man muss nicht. Das bedeutet also, die Kommunen erhalten mit diesem, wie wir es nennen, Kombimodell die Möglichkeit, aber nicht die Pflicht, ihre Hebesätze differenziert festzusetzen, und damit eine ganz konkrete Möglichkeit, die andere nicht vorsehen, auf lokale strukturelle Besonderheiten spezifisch reagieren zu können. (Beifall CDU, BSW, SPD) Warum ist das notwendig? In vielen Thüringer Gemeinden hat sich die Lastenverteilung durch die Bewertungssystematik des Bundesmodells einseitig verschoben. Der Wertzuwachs bei Wohngrundstücken fällt überproportional ins Gewicht, obwohl keine tatsächliche Mehrnutzung oder Einkommenssteigerung bei den Eigentümerinnen und Eigentümern erfolgt ist. Zugleich verlieren Geschäfts- und Gewerbegrundstücke durch das Sachwertverfahren an relativer Bewertungskraft. Das führt in der Praxis dazu, dass bei gleichbleibendem Hebesatz Wohnimmobilien die Lastenverlagerung mittragen müssten. Genau diese Schieflage wird in unserem Entwurf korrigiert. Jetzt möchte ich noch zu einem ganz wichtigen Thema kommen, was hier irgendwie ein bisschen untergegangen ist: der verfassungsrechtliche Rahmen und die kommunale Selbstverwaltung. Unser Vorschlag war das Gleichheitsgebot des Artikels 3 Grundgesetz. Denn jede Gemeinde, die künftig von der Option der differenzierten Hebesätze Gebrauch machen will, muss natürlich ihre Entscheidung sachlich begründen, insbesondere im Hinblick auf die besonderen strukturellen Unterschiede vor Ort. Diese Begründungspflicht ist dafür ein notwendiges Korrektiv. Zugleich stärken wir mit dieser Gesetzgebungsinitiative auch die kommunale Selbstverwaltung, ein zentrales Element unserer föderalen verfassungsrechtlichen Ordnung. Die Gemeinden erhalten mehr Spielraum, ihre Finanzen selbst – kommunale Selbstverwaltung – fair, sachgerecht und ortsangepasst zu gestalten. Natürlich ist der Umstellungsaufwand nicht unerheblich. Allein geschätzt rund 640.000 Messbescheide müssten neu erstellt werden, etwa 850.000 neue Grundsteuerbescheide durch die Gemeinden folgen. Das verursacht Aufwand, insbesondere für die Finanzverwaltung – den Betrag hat die Kollegin Jary vorhin so grob umrissen, in dem Bereich von etwa 3 Millionen und ein bisschen was dürfte sich das tatsächlich bewegen. Aber das ist im Hinblick darauf, dass wir eine faire Regelung für unsere Bürger schaffen wollen, sicherlich perspektivisch mehr wert. Denn Gerechtigkeit geht vor einem gewissen Finanzaufwand. Deshalb ist dieser Aufwand gerechtfertigt. Wir stehen für Offenheit im weiteren parlamentarischen Prozess. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der heute eingebrachte Gesetzentwurf ist durchdacht und ausgereift und dennoch: Die Beratungen in den Ausschüssen können und sollen selbstverständlich noch dazu dienen, sachdienliche Anregungen aufzunehmen. Da kann sich jedes Mitglied dieses Parlaments im Rahmen der Sache unpopulistisch, sachlich einbringen, denn da sind alle beteiligt. Wenn es im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens also noch Änderungsbedarfe gibt, die den Zielsetzungen des Gesetzes nicht widersprechen, stehen wir diesen Überlegungen offen gegenüber. Auch das geht an alle Parteien. Lassen Sie uns also gemeinsam dafür sorgen, dass die Grundsteuer in Thüringen nicht zu einem sozial unausgewogenen Instrument wird, sondern das bleibt, was sie sein sollte: fair, verfassungskonform, kommunalpolitisch steuerbar. Noch kurz zu den Linken in diesem Zusammenhang, zu Ihrem Entwurf: Grundsätzlich begrüßen wir das Anliegen, die durch das Bundesmodell der Grundsteuerreform entstandenen Ungleichgewichte bei der Verteilung der Steuerlast zwischen Wohn- und Nichtwohnimmobilien anzugehen. Als Parlamentarier, der erst seit dieser Legislatur dem Hause angehört, frage ich mich allerdings, weshalb die alte Landesregierung, deren Ministerpräsidenten Sie, geschätzte Kollegen der Linken, gestellt haben, nicht bereits in den vergangenen Jahren aktiv war. Das Grundsteuerreformgesetz stammt ja aus dem Jahr 2019. (Beifall CDU, BSW, SPD) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Fra- gen Sie Ihren Koalitionspartner!) (Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Hat er vergessen!) Hat er vergessen, okay. Es gibt seit 2024 kaum ein Bundesland, das sich nicht aktiv mit diesem Thema auseinandergesetzt hat. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Lin- ke: Fragen Sie bei Ihrem Koalitionspartner nach!) Wir, das heißt CDU, BSW und SPD, haben im Regierungsvertrag darauf geantwortet und vereinbart, eine Lösung zu schaffen. Die aktuell deutliche Mehrbelastung von Wohnimmobiliennutzern zulasten der Gewerbe- und Nichtwohnimmobilien stellt zweifelsohne ein sozialpolitisches Problem dar, das zu adressieren ist. Ihr Entwurf sieht jetzt vor, die Steuermesszahl für bebaute Grundstücke und damit insbesondere für Nichtwohnimmobilien von 0,34 auf 0,51 zu erhöhen, also um 50 Prozent. Außerdem soll den Kommunen ermöglicht werden – wie in unserem Vorschlag auch –, künftig zwei unterschiedliche Hebesätze für die Grundsteuer B festzulegen, allerdings mit einem wesentlichen Unterschied: Wir wollen landeseinheitlich festlegen, dass die Grundsteuer für Nichtwohngrundstücke nicht niedriger sein darf als für Wohngrundstücke. Meine erste Frage im nächsten Haushalts- und Finanzausschuss, der die Inhalte beraten wird, wird dann sein: Warum sollen wir den Kommunen diese Vorgabe machen? (Zwischenruf Abg. Hande, Die Linke: Habe ich gesagt!) Doch trotz des grundsätzlich richtigen Ansatzes ist dieser Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form aus mehreren wesentlichen und manifesten Gründen nicht umsetzbar und daher so nicht zustimmungsfähig. Zunächst fehlt eine nachvollziehbare und belastbare Grundlage für die Ihrerseits vorgeschlagene Erhöhung der Steuermesszahl. Es wird überhaupt nicht dargelegt, auf welchen belastbaren Daten oder Analysen die Erhöhung um 50 Prozent basiert. Ohne eine fundierte Prüfung, die auch die Belastbarkeit für Eigentümer, Mieter und Kommunen transparent macht, kann keine eigenverantwortliche, verantwortungsvolle Entscheidung getroffen werden. Eine möglicherweise willkürliche Erhöhung birgt die Gefahr von vorhersehbaren Auswirkungen und einer Verunsicherung der Betroffenen. Weiterhin fehlt eine entscheidende landesgesetzliche Änderungsnorm, die es überhaupt erst erlauben würde, die bestandskräftigen Grundsteuermessbescheide vor Ablauf des siebenjährigen Hauptveranlagungszeitraums zu ändern. Nach § 16 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes sind diese Bescheide Dauerverwaltungsakte und gelten für den gesamten Zeitraum bis zur nächsten Hauptfeststellung. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Nicht wenn Sie das Gesetz ändern!) Ein weiterer nicht zu unterschätzender Punkt ist der erhebliche technische und organisatorische Aufwand, der mit der Umsetzung verbunden ist. Für die Finanzämter bedeutet die Umstellung der Steuermesszahlen eine umfangreiche Neuprogrammierung ihrer IT-Systeme, was hohe Kosten und einen langen Vorlauf bedeutet. Die Erstellung und der Versand neuer Messbescheide benötigen viel Zeit, ebenso die notwendigen administrativen Anpassungen auf kommunaler Ebene, wie die Festlegung neuer Hebesätze und die Überprüfung der Satzung durch die Rechtsaufsichtsbehörde. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Sie haben schon schnell gelernt, wie es nicht geht!) Die damit verbundenen Zeitfenster sind äußerst knapp, sodass eine Einführung Ihrer Änderungen zum 1. Januar 2026, wie Sie das wollten, unter Berücksichtigung des eben Gesagten absolut unrealistisch und nicht machbar ist. (Beifall BSW) Das ist einfach ein nüchterner Fakt. Wir müssen auch mit der Realität arbeiten. Wir sind hier nicht im Wolkenkuckucksheim. Sie haben keinen Zauberring, ich habe keinen Zauberring, wir müssen schon Sachpolitik machen. Ein voreiliges Vorgehen würde nicht nur erhebliche Steuerausfälle bei den Kommunen riskieren, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger mit Unsicherheiten belasten. Vor diesem Hintergrund kann der Gesetzentwurf so nicht umgesetzt werden. Er bedarf einer dringenden und gründlichen Überprüfung sowie fachlichen Begleitung. Demzufolge sollte das – wie Sie es auch selber angeregt haben – mit an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen werden. Zu guter Letzt möchte ich noch zum Antrag der AfD mit der Überschrift „Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren“ kommen. So ist er eingebracht worden. Die AfD fordert drei Punkte, die von Punkt zu Punkt zu gesteigerter Fassungslosigkeit führen. Sie wissen, ich bin Ihren Vorschlägen grundsätzlich immer offen gegenüber, vielleicht mehr als andere, (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Was?) aber wenn es so weit an der Wirklichkeit vorbeigeht, dann kann ich nur sagen, das löst Fassungslosigkeit aus. Sie fordern, die Landesregierung solle sich für eine Bundesratsinitiative zur vollständigen Abschaffung der Grundsteuer einsetzen, die Erhebung der Grundsteuer bis dahin aussetzen und die Steuerausfälle durch Mittel aus dem Bundeshaushalt kompensieren. Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Antrag ist nicht nur finanzpolitisch und verfassungsrechtlich unverantwortlich, er offenbart auch ein grundlegendes Missverständnis über die Rolle und Bedeutung der Grundsteuer in unserem föderalen System. (Beifall BSW) Die Grundsteuer ist für die Städte und Gemeinden nach der Gewerbesteuer, dem Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer die drittwichtigste Einnahmequelle überhaupt. Im Jahr 2023 beliefen sich die Einnahmen auf die besagten 254 Millionen Euro. Das ist im Vergleich zu dem gesamten Haushaltsaufkommen in unserem kleinen Bundesland relativ viel. Das Steueraufkommen ist in dem Fall auch konjunkturunabhängig, damit sehr planbar und von den Gemeinden selbst über ihr Hebesatzrecht steuerbar. Sie ist damit nicht nur ein verlässliches Fundament der kommunalen Finanzierung, sondern auch ein zentraler Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz. Das ist ein wichtiger Punkt, da wollte ich noch mal eingreifen, weil Sie vorhin sagten, Herr Abicht, das wird uns rechtlich auf die Füße fallen, und haben den § 13 eines normalen Gesetzes zitiert. Das Grundgesetz steht in der Normenhierarchie ganz oben. Die kommunale Selbstverwaltung in Artikel 28 Abs. 2 ist quasi ein grundrechtsgleiches Recht. Das unterliegt hohen Kontrollen und Eingriffshindernissen. Wenn Sie hier die Grundsteuer komplett abschaffen wollen – da sind wir anders als beim Thema „kommunale Verpackungssteuer“ aus meiner Rede von gestern beide unterschiedlicher Ansicht –, würde das in den Wesensgehalt, also in den absoluten Kern der kommunalen Selbstverwaltung eingreifen. Die Grundsteuer abzuschaffen, würde im Prinzip die Fähigkeit der Gemeinde, selbst zu handeln, völlig torpedieren. Das geht nicht. Das würde uns rechtlich auf die Füße fallen. Das geht nämlich gar nicht. Das ist ein Verstoß gegen Kernverfassungsrecht. (Beifall BSW) Bei der kommunalen Verpackungssteuer, bei einem neuen Gesetz wie gestern – ich muss dazu noch einen Satz sagen, auch wenn es nicht hierhergehört – ist das ein bisschen anders. Das ist zum einen keine große, wichtige Steuer und zum anderen ist es eine Steuer, die es nicht gibt. Zum anderen gibt es da sehr viele Gründe, die diese Steuer einfach ineffizient und auch nicht planbar machen. Wegen dieser Gründe würde man wahrscheinlich bei Verhältnismäßigkeitsbetrachtungen zu einem anderen Ergebnis kommen. Deshalb war ich gestern auch anderer Meinung. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2018 auch klargemacht, dass die weitere Anwendung der Grundsteuernorm auch in der Zukunft gerechtfertigt ist, „weil ansonsten die ernsthafte Gefahr bestünde, dass viele Gemeinden ohne die Einnahmen aus der Grundsteuer in gravierende Haushaltsprobleme gerieten.“ Die Abschaffung würde deshalb diese negativen Konsequenzen nach sich ziehen. Im Übrigen liegt die Primärverantwortung für die finanzielle Ausstattung – weil Sie ja sagten, wir wollen das aus der Verteilung der Einkommenund Umsatzsteuer nehmen – nicht beim Bund, sondern bei den Ländern. Eine vollständige Kompensation über den Kommunalen Finanzausgleich würde daher zu einer direkten Belastung des ohnehin schon sehr engen Landeshaushalts führen. Die Mittel des Finanzausgleichs würden nicht gezielt bei den betroffenen Gemeinden ankommen, weil sie nach allgemeiner Finanzkraft verteilt werden und die nicht nur von der Grundsteuer abhängt. Angesichts der angespannten Haushaltslage auf allen staatlichen Ebenen ist eine solche Forderung dementsprechend nicht realistisch und nicht verantwortlich. Denn egal, von welcher Ebene Sie das jetzt hernehmen wollen, fehlt es dann auf der anderen. Fazit: Sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der AfD ignoriert jedwede finanzielle Realität. Der Antrag der AfD untergräbt die Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung und zeigt einmal mehr, wie die AfD gegenüber vielen Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern mit ihren Gemeindeund Stadträten hier im Land Geringschätzung zeigt. (Beifall CDU, BSW) Der Antrag der AfD bietet – aber das, meine Damen und Herren, sind wir leider gewohnt – keine Alternative, die tragfähig ist, sondern ist leider eine politische Forderung ohne Substanz. Es gibt daher keinerlei Veranlassung, eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Grundsteuer auf den Weg zu bringen – aus finanzpolitischer, verfassungsrechtlicher und kommunalpolitischer Sicht. Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben eine große Verantwortung. Steuerpolitik muss ausgewogen, tragfähig und rechtssicher sein, nicht ideologisch und nicht populistisch. Es gibt sicherlich Themen, bei denen man das anders sehen kann, da kann man auch sehr viel mehr kämpfen, aber hier bei der Steuerpolitik ist das ein anderes Ding. Der Gesetzentwurf der Linken auf der anderen Seite verschiebt die Lasten auf den Rücken der Wohnraumnutzerinnen und -nutzer und ist in der vorgelegten Fassung in handwerklicher Hinsicht noch mangelhaft und bedarf weiterer Bearbeitung. Der Antrag der AfD gefährdet die kommunale Handlungsfähigkeit, die gesamtstaatliche Handlungsfähigkeit bei der anderen Verteilung ebenso. Wir plädieren daher, den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land an der Sache orientierte Lösungen präsentieren zu wollen, die was bringen. Demzufolge: Überweisung des Linken-Gesetzentwurfs an den Haushalts- und Finanzausschuss. Und beim Antrag der AfD würde ich sagen, dem „A“ im Parteinamen folgend eine klare A-blehnung. Danke. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Kästner. Auf meiner Rednerliste habe ich noch als Wortmeldung Herrn Abgeordneten Bilay für die Fraktion Die Linke. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Echt?) Ja. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Herr Bilay wird es uns jetzt wieder erklären!)

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Sascha Bilay Die Linke

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Frau Tasch, wir können uns dann auch gern noch bilateral im Ausschuss dazu verständigen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gestehe, ich habe jetzt ein paar Stichpunkte gemacht, weil ich es schade finde, dass bei dem Umfang an Redezeit im Laufe der Debatte einfach nur vorbereitete Reden vorgetragen werden, aber wenig auf die Argumente der Vorrednerinnen und Vorredner eingegangen wird. (Beifall Die Linke) Ich will es noch mal an ein paar Punkten deutlich machen. Ich will noch mal deutlich machen, was die AfD hier zur Diskussion gestellt hat, nämlich die Grundsteuer als Ganzes abzuschaffen. Es ist schon angerissen worden: Sie greifen da eklatant in das kommunale Selbstverwaltungsrecht ein. Sie greifen auch in die Bestimmungen des Grundsteuerrechts ein, wie es im Grundgesetz definiert ist. Das ist eine den Kommunen ausdrücklich zugewiesene Gesetzgebungskompetenz, also Hebesatzkompetenz der Gemeinden, denen das Aufkommen vollumfänglich zukommt. Ich will an dieser Stelle auf das Grundsatzurteil des Landesverfassungsgerichts von 2005 zum Kommunalen Finanzausgleich eingehen. Wenn Sie den Kommunen verbieten, die Grundsteuer zu vereinnahmen, heißt das, dass die Kommunen einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land haben. Wir haben eben von Herrn Hande gehört, rund 10 Prozent der eigenen kommunalen Steuereinnahmen machen die Grundsteuer A und die Grundsteuer B aus. Das heißt, in einer Größenordnung von mehreren 100 Millionen Euro müssten wir jedes Jahr versuchen, das irgendwie gegenüber den Kommunen zu kompensieren. Das Verfassungsgericht hat aber auch gesagt, die Kommunen müssen erstens eigene Anstrengungen unternehmen, um ihre Aufgaben finanzieren zu können, und zweitens haben sie, wenn das Geld aus der eigenen Steuereinnahme nicht ausreicht, einen Anspruch gegenüber dem Land, dass das Land die Differenz ausgleicht. Das Land ist verfassungsrechtlich daran gehindert, durch politische Willkürentscheidungen jedes Jahr neu festzulegen – wie am Gängelband –, wie viel Geld die Kommunen vom Land erhalten. Deswegen hat das Verfassungsgericht eine Messlatte eingezogen, einen bedarfsorientierten Ansatz eingeführt, wo also konkret ausgerechnet werden muss, wie viel Geld die Kommunen kriegen müssen. Wenn Sie hier eine Steuerart einfach abschaffen und das Land dann immer mal wieder verhandelt, wie viel Geld die Kommunen jetzt kriegen sollen, ist das auch verfassungswidrig, was Ihren Vorschlag anbetrifft. Und sich jetzt an den Bund zu halten und zu sagen, soll der das mal irgendwie klären, das ist schon ein erstaunlicher Ansatz, wie unseriös Sie Kommunalpolitik und auch Landespolitik machen wollen. Sie von der AfD haben mehrfach auf NordrheinWestfalen verwiesen, was eine vorbildhafte Politik in dem Bereich betrifft. Wenn Sie sich mit der Materie beschäftigen, wissen Sie, dass die Ausgleichsmechanismen zwischen Bund und Ländern über entsprechende Anteile an dem Aufkommen der Umsatzsteuer geregelt werden, was früher mal der Länderfinanzausgleich gewesen ist. Der ist 2019 abgeschafft worden. Und wie Sie da auf Bundesebene eine Regelung hinbekommen wollen, dass alle anderen 15 Bundesländer und auch noch der Bund zustimmen, dass Thüringen eine Sonderkompensation bekommt, weil wir meinen, wir würden hier versuchen, die Grundsteuer in Thüringen zu verbieten, das ist schon erstaunlich. Ich weiß nicht, wie alle anderen Bundesländer, insbesondere Nordrhein-Westfalen, das Sie immer als beispielhaft hier vorgetragen haben, dem zustimmen sollen. Die werden sich sagen: Liebes Thüringen, wenn ihr den Kommunen das verbietet, dann guckt mal selbst, wie ihr damit klarkommt. Also das ist von Anfang an gescheitert und wird nicht funktionieren. Zu der Frage der gesplitteten Hebesätze: Ich halte es ausdrücklich für sinnvoll, dass wir nach längerer Diskussion auch jetzt die Möglichkeit der gesplitteten Hebesätze einführen wollen. Ich bin sogar bereit, darüber zu diskutieren, das noch weiter auszudifferenzieren. Es macht durchaus Sinn, beispielsweise in geschlossenen Ortschaften mit Blick auf Versiegelung, Klimaschutz, Baupreisentwicklung usw. usf. den Spekulationen von Grundstücks- und Immobilienpreisen entgegenzuwirken, wenn wir darüber reden, dass innerhalb von Ortschaften bebaubare, aber nicht bebaute Grundstücke mit einem höheren Hebesatz besteuert werden, um dieser Bodenspekulation entgegenzuwirken, damit man sagt, der Eigentümer hat einen Druck über die Grundsteuer, auch tatsächlich dort Wohnraum zu schaffen und das Grundstück zu bebauen. Ich halte es im Übrigen auch für sinnvoll, mal darüber nachzudenken, ob wir vielleicht gesplittete Hebesätze innerhalb einer geschlossenen Ortschaft diskutieren wollen. Es kann durchaus sinnvoll sein im Rahmen der Stadtentwicklung, der Stadtplanung, den differenzierten Hebesatz zu haben, um zu sagen, wir wollen in bestimmten unterentwickelten Regionen das Bauen erleichtern und befördern, deswegen gibt es dort einen niedrigeren Hebesatz, also eine dauerhafte Entlastung, wenn jemand dort Eigenheime oder auch größere Wohnbebauung installiert, und in anderen Randbereichen, in denen man vielleicht einen höheren Druck, eine höhere Versiegelung hat, machen wir einen höheren Hebesatz, um dort eine weitere Zersiedlung von Gemeindegebieten zu verhindern oder auch – wir haben gestern über Neugliederung, Gemeindefusionen geredet – das bauliche Zusammenwachsen von Ortschaften zu befördern, indem man da sagt, dort kann man das auch steuerlich anreizen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, weil immer wieder gesagt wurde, die Grundsteuer ist teuer: Ja, der Umstellungsprozess kostet Geld. Das ist immer so, wenn man etwas im System ändert. Das ist aber ein einmaliger Effekt, das ist hinzunehmen. Aber die Grundsteuer hat eben den Vorteil, dass sie eine relativ stabile Steuerart ist. Wenn sie einmal gemacht wurde – das weiß jeder, der auch im Gemeinderat sitzt und eine Verantwortung getragen hat –, wenn Sie da einen Hebesatz verändert haben, haben Sie in der Verwaltung immer einen Aufwand, weil sie die Steuerbescheide neu erlassen müssen, aber dann ist das ein durchlaufender Posten. Das ist relativ stabil, es gibt keine Schwankungen wie insbesondere bei der Umsatzsteuer, aber auch wie bei der Einkommensteuer. Deswegen ist es eine planbare Größe für die ganzen Kommunalverwaltungen, für die Kämmerer und auch für die Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker. Das heißt, wenn wir das System jetzt noch mal anpassen, kostet das erst einmal Geld, aber dann ist der Verwaltungsaufwand relativ gering und tendenziell geht das gegen null. Zu der Frage, ob man jetzt plötzlich noch mal den Bewertungsrhythmus ändern kann: Ja, kann man. Übrigens zitieren Sie alle jederzeit hier die falschen Paragraphen. Also § 13 Grundsteuergesetz ist es schon gar nicht. Und wenn sich – das sieht das Grundsteuergesetz ausdrücklich vor – die Besteuerungsgrundlagen verändern, sind die Finanzbehörden natürlich gehalten, auch die Messbescheide zu verändern, die dann den Kommunen zugestellt werden, die dann auf diese Messbeträge die jeweiligen kommunalen Hebesätze anwenden. Das hat man beispielsweise auch bei einer Nachveranlagung. Wenn Sie an Ihrem Grundstück was verändern, wenn Sie etwas anbauen oder wenn Sie vielleicht auch was abreißen, einen Teilabriss machen von Ihrer Immobilie, dann müssen Sie das schon jetzt immer den Finanzbehörden mitteilen. Dann gibt es immer einen geänderten Steuermessbescheid und dann gibt es auch am Ende einen veränderten Grundsteuerbescheid Ihrer Gemeinde. Das heißt, wenn wir die gesetzliche Grundlage ändern, verändern sich automatisch auch die Rahmen für die Finanzämter, die Steuerbescheide dann entsprechend anzupassen. Das ist also überhaupt kein Problem. Zu unserem Gesetzentwurf als Linke: Ja, die Grundsteuermesszahl, insbesondere für die unterschiedliche Art der Nutzung, wollen wir unterschiedlich ausgestalten, weil es auch sinnvoll ist, dass jemand, der zu wirtschaftlichen Zwecken als Gewerbe eine Immobilie nutzt, der ein wirtschaftliches Interesse, Gewinnerzielungsabsicht usw. usf. hat, höher besteuert wird als ein Wohngrundstück. Denn Wohnen ist für uns Menschenrecht. (Beifall Die Linke) Das ist ein Grundrecht. Das darf nicht durch eine Besteuerung entsprechend erschwert oder verteuert werden. Und wenn bei unserem Gesetzentwurf die Wirkung eintritt, dass da eine Verschiebung stattfindet, ist es am Ende die Aufgabe der Kommunen, das durch ihr individuelles Hebesatzrecht bei der Grundsteuer A und differenziert bei der Grundsteuer B – Wohngrundstücke und Gewerbegrundstücke – entsprechend auszugleichen. Aber das ist eben auch Ausdruck von kommunaler Selbstverwaltung und wird am Ende – davon bin ich überzeugt, weil diese Modellrechnungen natürlich auch in den Kommunen durchgeführt werden – dazu führen, dass jede Gemeinde für sich ganz individuell und verantwortlich darüber diskutiert, dann eben entsprechend für die Wohngrundstücke den Hebesatz wieder nach unten zu nehmen, damit Wohnen in diesem Land auch wieder besser und günstiger wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Bilay. Damit ist meine Rednerliste erschöpft. Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann nehme ich zunächst Herrn Abgeordneten Abicht dran. Dann habe ich Herrn Dr. Wogawa und Herrn Abgeordneten Kobelt gesehen.

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Jan Abicht AfD

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Herr Präsident, werte Kollegen! Herr Kästner, Herr Bilay, ich habe den Eindruck gewonnen, dass Sie den Kern des Problems entweder nicht verstanden haben oder ihn bewusst ignorieren. Das wäre sträflich, werte Kollegen. (Beifall AfD) Wir reden hier über Steuerbescheide, die auf Basis von zu einem Hauptfeststellungszeitpunkt festgelegten Steuermesszahlen für einen Zeitraum von sieben Jahren ergangen sind. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ja, und wenn ich die Messzahl im Gesetz ändere?) Herr Kollege, das war kein politisches Wunschkonzert, sondern verfassungsrechtliche Notwendigkeit – Stichwort „Gleichheitsgrundsatz“. Diese sieben Jahre sind verbindlich im Grundsteuergesetz. Jetzt im Nachhinein am Messbetrag herumzuschrauben, Kollege, ist nicht nur juristisch angreifbar, es widerspricht klar dem Vertrauensschutz, den das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich mit der Reform eingefordert hat. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Höcke, AfD: Das ist die Grundlage!) Genau, das ist die Grundlage. So sieht es aus. Noch einmal für Sie zum Mitschreiben: § 13 Grundsteuergesetz lässt eine solche Verböserung zwischen Hauptveranlagungen schlicht nicht zu. Wir werden bei Ausschussüberweisung Ihrer Gesetze dafür sorgen, dass sich der Wissenschaftliche Dienst das anschaut. Wer hier Hand anlegt, tut das rechtswidrig und wird das auch nicht durch eine schöne Begründung bzw. Verunglimpfung unseres Antrags retten können. (Beifall AfD) Ich frage Sie hier alle noch einmal im Rund: Glaubt hier irgendjemand ernsthaft, dass Betriebe, Eigentümer oder Investoren sich das bieten lassen werden? Natürlich nicht! Das ist doch der klassische Startschuss für eine Klagewelle, gegen die die bisherigen Verfahren wie ein laues Lüftchen sein werden. Ich will mal Ihre Gesetzentwürfe auseinandernehmen. Brombeere: Sie nutzen nachträglich ab dem Jahr 2027 die Länderöffnungsklausel, obwohl das Bundesmodell bereits im Jahr 2025 umgesetzt wurde. Sie ändern die Steuermesszahlen innerhalb des siebenjährigen Hauptfeststellungszeitraums. Das ist ein klassischer Verstoß gegen § 13 – Vertrauensschutz. Sie führen differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohnimmobilien ein. Sie zielen auf eine Entlastung von Wohngrundstücken und stärken die Belastung von Gewerbeimmobilien. Sie begründen das Gesetz mit einer angeblich nötigen Feinsteuerung sowie der Herstellung regionaler Gerechtigkeit. Es verursacht enormen Verwaltungsaufwand: ca. 640.000 neue Messbescheide, ca. 850.000 neue Steuerbescheide. Es ist durch Eingriffe in bestehende Verwaltungsakte verfassungsrechtlich riskant. Gesetzentwurf der Linken: Sie wollen ab dem Jahr 2026 die Steuermesszahl für Nichtwohnimmobilien von 0,34 auf 0,51 Promille anheben. Sie begründen das mit einer als ungerecht empfundenen Entlastung von Gewerbeobjekten im Bundesmodell. Es erlaubt den Kommunen zwei Hebesätze bei der Grundsteuer B, verpflichtet sie aber, Wohnimmobilien geringer zu belasten. Auch dieser Gesetzentwurf verstößt gegen § 13, da bestehende Messbescheide innerhalb des Hauptfeststellungszeitraums verändert werden. Zudem ist es ein Eingriff in das Prinzip der Steuerneutralität. Damit ist es eine offene politische Lenkung durch Besteuerung, sozusagen eine kommunistische Lenkungspolitik par excellence. Bravo! Es werden die Verwaltungskosten und Rechtsstreitigkeiten verharmlost. Es ist verfassungsrechtlich äußerst bedenklich, da es einen nachträglichen Modellwechsel ohne neue Hauptfeststellung darstellt. Werte Kollegen, wenn Sie also einen Weg suchen, um das Vertrauen der Bürger weiter zu beschädigen, dann nur zu. Aber Sie tun das wider besseres Wissen und logischerweise natürlich in Ihrer eigenen politischen Verantwortung. Darin sind Sie als Drei-plus-eins-Fraktionen ja Meister. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir, die Alternative für Deutschland, und die Bürger des Freistaats Thüringen erwarten, dass wir hier im Plenum sauber arbeiten, und dazu gehört auch, die rechtlichen Grenzen zu akzeptieren, unabhängig von irgendwelchen undemokratischen Brandmauern. Der Weg, den Sie beschreiten wollen, ist rechtlich tot. Damit Ende meiner Durchsage an Sie. Danke. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Danke, Herr Abgeordneter Abicht. Als Nächster hat sich Abgeordneter Dr. Wogawa für die Fraktion des BSW zu Wort gemeldet.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste, liebe Zuhörer, dass ausgerechnet die Fraktion Die Linke einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Grundsteuerreform einbringt, ist einigermaßen kurios. Die Gründe hat mein Kollege Alexander Kästner bereits genannt. Ich möchte Ihnen gern ein Zitat zur Kenntnis geben mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident – ich zitiere –: „Ich glaube, wir sind in Thüringen mit diesem Verfahren sehr gut aufgestellt, mit dem Bundesmodell auch sehr gut aufgestellt, und die Bürgerinnen und Bürger werden mitnichten allein gelassen“. Weiß jemand, von wem das Zitat stammt? Also mindestens einer müsste es wissen, es stammt von Ihnen, Herr Hande, geäußert in einer Aktuellen Stunde zur Grundsteuerreform im Jahr 2022. Ein Jahr später haben Sie auf die Frage, welche Konsequenzen in Thüringen angesichts von bereits 50.000 Widersprüchen gegen die Grundsteuerreform gezogen werden müssen, hier im Plenum gesagt: „vorerst keine“. (Zwischenruf Abg. Hande, Die Linke: Vor- erst!) Also ein interessanter Sinneswandel, wenn man sich Ihren Gesetzentwurf jetzt und auch dessen mediale Begleitung gerade wieder durch Sie, Herr Hande, anschaut. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Und so etwas wie Weiterentwicklung kennt das BSW gar nicht?) In einer Pressemitteilung im April behaupten Sie, dass Sie das Bundesmodell und die einseitige Verlagerung der Steuerlast – Zitat – „immer kritisiert“ haben. Das stimmt einfach nicht, das ist einfach falsch. Selten so gelacht, könnte man an der Stelle sagen. (Beifall BSW) Und Herr Bilay, der auch gerade geredet hat, hat in der bereits genannten Aktuellen Stunde der CDU, die sich für mehr Bürgerfreundlichkeit durch Informationsangebote und Verlängerung der Erklärungsfristen eingesetzt hat, allen Ernstes vorgeworfen, damit – ich zitiere nochmals – „Menschen zu verunsichern“. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Stimmt ja!) Herzlichen Glückwunsch zum Erkenntnisgewinn, liebe Kolleginnen und Kollegen, könnte man jetzt sagen, aber das wäre zu kurz gegriffen, denn Herr Hande hat nun der aktuellen Landesregierung, die diese Grundsteuerreform mit dem ungeeigneten Bundesmodell ohne Länderöffnungsklausel von Ihnen geerbt hat, nun ausgerechnet noch fahrlässiges Handeln vorgeworfen. Das ist, meine Damen und Herren, als würde jemand, der ein Feuer gelegt hat, „Feuer, Feuer!“ schreien und die Feuerwehr dafür kritisieren, dass sie angeblich zu spät ankommt. (Beifall BSW) (Zwischenruf Wolf, Finanzministerin: Das ist nicht ungewöhnlich!) Und, meine Damen und Herren, wenn Robin Hood Mitglied der Linksfraktion wäre, dann würde er wahrscheinlich die Armen zuerst beklauen, dann merken, dass das blöd war, einen Teil der Beute großzügig zurückgeben und sich dafür noch als Held feiern lassen. Vielen Dank. (Beifall AfD, CDU, BSW)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Wogawa. Als Nächsten rufe ich ebenfalls für die Fraktion des BSW Herrn Abgeordneten Kobelt auf. Ich bitte um Ruhe. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ich wuss- te gar nicht, dass Steuerrecht so emotional sein kann!)

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Roberto Kobelt BSW

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich melde mich auch noch mal zu den Vorschlägen der AfD zu Wort. Herr Abicht, ich bin Ihnen sehr dankbar dafür, dass Sie Ihren Punkt so klar hier hervorgebracht haben. Dazu muss man natürlich noch mal einiges sagen. Denn wenn Sie sich für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen einsetzen, bin ich dafür, dass wir darüber diskutieren und die Vorschläge auch aufnehmen. Aber was Sie gesagt haben, ist wirklich ein bisschen die Verdummung der Zuhörerinnen und Zuhörer, weil Sie suggerieren, dass Sie die Steuer wegnehmen und dann die Bürgerinnen und Bürger komplett entlasten. Da muss man natürlich erst mal zur Kenntnis nehmen: Wer bezahlt die höchste Grundsteuer, also bei wem liegt das höchste Steueraufkommen? Das sind natürlich Menschen, die ein sehr großes Grundstück haben, die meistens ein größeres Einkommen haben, die in einer besseren Lage sind. Das ist erst mal der erste Punkt, dass Sie dort prozentual am meisten entlasten. (Unruhe AfD) Dann kommt aber der Höhepunkt: Sie sagen, wir finanzieren das über die Einkommensteuer des Bundes. Also jemand anderes, der das ganz woanders entscheidet, soll das jetzt in Thüringen machen. Da wissen Sie genau, dass das überhaupt nicht geht. Deswegen machen Sie auch den Vorschlag, weil der nie kommt, den müssen Sie nie überprüfen. Zweitens – das muss man sich dann mal vorstellen – steht in Ihrem Wahlprogramm Folgendes drin: Stellen Sie sich mal vor, Sie haben ein Familieneinkommen von 180.000 Euro. Ich schaue jetzt mal so in die Runde. 180.000 Euro Einkommen, das ist vielleicht so geometrisch hier vorn noch so ein bisschen da und dann schwächt sich die Teilnehmerschaft nach hinten bis auf die Ränge ab, würde ich jetzt mal sagen. Also 180.000 Euro Einkommen entlasten Sie in Ihrem Bundeswahlprogramm um 20.000 Euro, also die Menschen, die höchstes Einkommen haben. Bei 500.000 Euro sind es schon 50.000 Euro. Sie entlasten die Spitzenverdiener, die Menschen mit hohen Einkommen, und nehmen es von den Menschen, die geringe und mittlere Einkommen haben. Und dann wollen Sie uns heute erzählen, dass das eine Steuergerechtigkeit ist. Das ist eine Umverteilung nach oben, dass die Reichen weniger bezahlen und die Menschen, die vielleicht hier in der Mehrzahl sind, Familien mit zwei Kindern, mit 35.000, 40.000 Euro Einkommen in Ihrem Wahlprogramm sogar noch mehr Steuern bezahlen müssen. (Zwischenruf Abg. Kießling, AfD: Sie haben es nicht verstanden!) Im Gegensatz zum BSW, wir entlasten sie um 1.000 Euro. Sie belasten sie mit 500 Euro. Das können Sie in Ihrem eigenen Wahlprogramm nachlesen und nachrechnen. Das sind Fakten. Da muss man nur sagen: Herzlich willkommen, AfD – neue FDP, aber in Braun. (Beifall BSW) (Unruhe AfD) (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Bitte wal- ten Sie Ihres Amts!)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Das werden wir prüfen. Herr Abgeordneter Höcke.

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Björn Höcke AfD

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, der Ältestenrat tagt nach diesem Tagesordnungspunkt zum Wort „braun“ in Bezug auf meine Fraktion. Der Antrag sei hiermit schon mal gestellt. (Beifall AfD) Aber das ist nicht mein Thema. Ich gucke als Erstes die Kollegen vom BSW an. Wissen Sie, wir sind seit elf Jahren hier im Parlament. Sie sind neu hier in diesem Hohen Haus. Wir haben in den letzten elf Jahren Hunderte Anträge in dieses Plenum eingebracht. Wissen Sie, wie viele von diesen Hunderten Anträgen an die Ausschüsse zur parlamentarischen Beratung überwiesen worden sind? Also eigentlich ein Prozess, der in einem parlamentarisch organisierten Staat, in einer parlamentarisch organisierten Demokratie eine Normalität sein muss, jedenfalls dann, wenn es für die politischen Kräfte in einem Parlament nicht Wähler erster und zweiter Klasse gibt. Wissen Sie, wie viele überwiesen worden sind? Zwei! Dass Sie sich als neue politische Kraft hier vorn hinstellen und sagen, den Antrag von der AfD überweisen wir nicht an den Ausschuss, Sie, die Sie ebenfalls mit dem Anspruch, eine Alternative zum Establishment zu sein, von den Thüringern am 1. September mit einem ziemlich guten Ergebnis hier in den Landtag hineingewählt worden sind, das zeigt, dass Sie schneller zur Altpartei geworden sind, als viele Menschen draußen gedacht haben. (Beifall AfD) Wir werden selbstverständlich alle Anträge an die Ausschüsse überweisen, so wie sich das für gute demokratische Fraktionen und deren Mitglieder gehört. Ich will das vorwegstellen: Wir haben viele Fachbegriffe jetzt hier vernommen – Hauptfeststellungszeitpunkt, Hauptfeststellungszeitrahmen, Hebesatz, differenzierter Hebesatz, Steuermaßzahl, Steuermesszahl. Das ist eine Diskussion, die notwendig ist und die wichtig ist und die richtig ist. Aber wie viele der Menschen, die uns vielleicht hier zuhören, wie viele der Besucher auf der Tribüne sind in dieser Diskussion wirklich drin? Wie viele von uns sind in dieser Diskussion wirklich in der Tiefe drin? (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Die AfD offensichtlich nicht!) Das ist eine wirkliche Fachdiskussion, die hier geführt wird. Deswegen tut es not und ist auch wichtig. Das sollten wir uns, glaube ich, als Parlamentarier immer wieder zu Herzen nehmen, dass wir den Menschen draußen klarmachen, worum es dem Wesen nach geht, wo des Pudels Kern in dieser politischen Diskussion ist, die zwischen der AfD als Oppositionskraft und den vier Koalitionären bzw. informellen Koalitionären hier geführt wird. Das ist meine Aufgabe, deswegen stehe ich hier noch mal, um diese Konkretisierung zu leisten und das noch mal sehr deutlich zu machen. Kollege Abicht hat auf der fachlichen Ebene, auf der technischen Ebene alles ausgeführt, was die Position meiner Fraktion im Bereich der Kritik an den eingereichten Anträgen der anderen Fraktionen angeht. Dem ist nichts hinzuzufügen. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie wollen den Kommunen die Steuern wegnehmen!) Ich bin der festen Überzeugung, sehr geehrte Frau Kollegin Jary – ich bin kein Verfassungsrechtler, hier sitzt meines Wissens kein Verfassungsrechtler unter den Abgeordneten, da ist immer viel Spekulation dabei, aber ich bin sicher –, wenn der Bundestag wirklich die Einkommensteuer kassieren und beenden würde und Sie das dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vorlägen, dann hätte das Bundesverfassungsgericht keine Einsprüche und keine Widersprüche gegen die Abschaffung der Grundsteuer. Das ist ein Faktum, das, glaube ich, jeder Nichtjurist so feststellen kann. Das erst mal dazu. Das heißt, der Bund hat jederzeit Möglichkeiten, Steuern zu streichen. (Unruhe BSW) Was mich auch irritiert hat – und das ist jetzt auch wieder in Richtung BSW gesagt –, ist, dass ich auch bei diesem Punkt „Grundsteuer“ – wir haben gestern das Thema „Frieden“, vorgestern das Thema „Frieden“ gehabt und intensiv diskutiert, da habe ich Ihnen schon einen Vorwurf machen müssen, belegt einen Vorwurf machen müssen, dass Sie sich mehr oder weniger der Diktion der CDU unterworfen und Ihre Friedensposition aufgegeben haben – leider mit Schrecken feststellen muss, dass das Profil des BSW in diesem fachpolitischen Thema nicht zu erkennen ist. Ich kann Ihnen nur eines sagen: Ich bin auch erst seit zwölf Jahren in der Politik, aber ich bin seit zwölf Jahren Oppositionspolitiker und ich weiß, weswegen meine Partei, meine Fraktion so erfolgreich ist. (Unruhe BSW) Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie diesen Weg weitergehen, der dazu führt, dass Sie abgeschliffen werden wie ein Kieselstein in einem bayerischen Gebirgsbach, dann werden Sie die nächste Legislatur hier im Hohen Haus nicht erleben. (Beifall AfD) Kurze Vorbemerkung, vielleicht auch deswegen, weil wir hier Zuschauer haben, junge Zuschauer, die ich ganz herzlich begrüße, die vielleicht im Detail noch nicht so eingeschwungen sind auf den Parlamentarismus und die parlamentarische Debatte und das, was wir hier gerade besprechen: Es gibt tatsächlich einen Graben in der politischen Kultur zwischen der AfD und Ihnen. Zwei Begriffe möchte ich hier polarisieren, platzieren. Das ist der Begriff der Politikverwaltung, dem Sie alle anheimgefallen sind, weil Sie sich im Klein-Klein verlieren. Und das ist der Begriff der Politikgestaltung, der Kraft und des Willens für den Sprung nach vorn. (Beifall AfD) Frau Jary, ja, es gehört zu Ihrem Standardrepertoire – oder dem Ihrer Fraktion –, dass Sie der AfD Populismus vorwerfen. (Unruhe CDU) Den populistischen Wahlkampf der CDU unter Merz (Zwischenruf Abg. Kobelt, BSW: Das tut doch nichts zur Sache!) möchte ich jetzt gar nicht Revue passieren lassen, aber ich möchte themenbezogen an eine Angelegenheit, an eine Begebenheit erinnern, die genau hier reinpasst: (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Die Grundsteuer!) die Bierdeckelsteuererklärung. Können Sie sich noch daran erinnern, Frau Jary? Die Bierdeckelsteuererklärung, das ist Populismus in Reinform. (Beifall AfD) Da gab es mal einen CDU-Politiker, der sagte allen Ernstes, in dem Land, Frau Jary, in dem die Steuergesetzgebung das dickste Buch der Welt darstellt, wäre es für den Bürger möglich, die Steuererklärung – und er zog den Bürger in seine Sphäre rein – auf einem Bierdeckel zu absolvieren. Wie hieß dieser Mann? (Beifall AfD) Sie wissen es, es ist der jetzige Bundeskanzler Friedrich Merz. Was für ein Hyperpopulist. Also mit Populismus brauchen Sie mir nicht zu kommen. (Beifall AfD) Jan Abicht hat darauf hingewiesen und ich tue es jetzt auch noch mal in der Deutlichkeit, die geboten ist: Dieses Land braucht einen steuerpolitischen Befreiungsschlag und kein Weiter-so im Bereich der Steuerpolitik. Grundsteuer – warum brauchen wir den steuerpolitischen Befreiungsschlag? Sie haben zu Recht darauf hingewiesen: über 200 Millionen Steuereinnahmen über die Grundsteuer in Thüringen, etwas über 16 Milliarden auf Bundesebene – muss kompensiert werden, komme ich gleich zu. Der Erfüllungsaufwand der Steuererhebung – haben Sie den mal ausgerechnet für die Grundsteuer in Thüringen? Und jetzt rechnen Sie bitte nicht nur das ein, was letztlich die Thüringer Steuerverwaltung leisten muss. Sie müssen auch das einkalkulieren, was an Lebens- und Arbeitszeit von Gerichten und vor allen Dingen vom einfachen Bürger abverlangt wird, wenn er oder sie mit diesem Steuerwust, mit diesem finanzpolitischen Chaos umgehen muss. Diese Grundsteuerreform in Permanenz treibt die Finanzämter und die Beamten in den Finanzämtern, treibt die Gerichte, treibt die Bürger, treibt die Kämmerer in den Wahnsinn und muss abgeschafft werden. Da beißt die Maus keinen Faden ab. (Beifall AfD) (Unruhe CDU) Frau Jary, Sie können jetzt lachen, aber genau dieses Gefangensein im Klein-Klein, niemals mehr den großen Wurf wagen, ist genau das, was dazu führt, dass Ihre Fraktion federführend – Sie sind hier in Regierungsverantwortung, Sie stellen den Ministerpräsidenten – niemals die Tendenz einnehmen kann, weniger Bürokratie für Thüringen zu produzieren. Sie werden beständig mehr Bürokratie produzieren und dieser Weg ist mit der AfD nicht zu machen. (Beifall AfD) Ich möchte noch einen weiteren wichtigen Punkt anmerken: Die Grundsteuer, auch die differenzierte Art der Grundsteuer, wie sie hier diskutiert worden ist, belastet das Eigentum. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Eigentum verpflichtet!) Wir haben durch die fehlgeleitete Politik auf Bundesebene in den letzten Jahrzehnten eine als historisch zu bezeichnende Teuerung erleben müssen. Das hat was damit zu tun, dass wir eine Geldmengenausweitung der EZB haben, weil der Euro ein Dauer-Komapatient ist und immer weiter gerettet werden muss. Das hat was mit der Energiewende zu tun, die die Energie künstlich verteuert und damit die Produktionsprozesse in Deutschland entsprechend exklusiv gemacht hat – ich möchte mich diplomatisch ausdrücken. (Unruhe CDU) Das hat was mit Ihrer Coronapolitik zu tun – BSW nehme ich raus, die waren damals noch nicht dabei –, mit der ihr die Lieferketten kurz und klein geschlagen habt. (Unruhe CDU) Und das hat was mit eurer Sanktionspolitik gegen Russland zu tun, die wiederum die Energie verteuert hat. Das sind so die Hauptursachen für die Inflation, für die Teuerung. Immer mehr Menschen wandern in die Altersarmut. Soziale Politik – ja, ich bin ein Befürworter der sozialen Marktwirtschaft – bedeutet für mich vor allen Dingen, Menschen aus der Altersarmut rauszuholen bzw. ihnen den Fall in die Altersarmut nicht zuzumuten. (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Sie wollten doch sogar die Rentenversicherung abschaffen!) In dieser Zeit, in dieser Lage, in der die Sparvermögen der Deutschen durch eine völlig fehlgeleitete Politik entwertet werden, ist das Eigentum oft der letzte Rettungsanker vor der Altersarmut. Das muss geschützt werden auf Teufel komm raus und muss von zusätzlichen Belastungen befreit werden. (Beifall AfD) Herr Hande, Sie haben auch, weil Sie das KleinKlein mittlerweile auch (Heiterkeit Die Linke) – jetzt habe ich den Namen des Kollegen genannt und die Kollegin lacht sich kaputt, hat er irgendwie … (Zwischenruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Es geht nicht immer um Sie, Herr Höcke!) Alles klar, gut. Sie haben auch das Prinzip „Rechte Tasche, linke Tasche“ hier propagiert, Sie haben darauf hingewiesen, es muss kompensiert werden. Ja, wir wollen kompensieren. Sie können sich vielleicht daran erinnern, dass ich in meiner letzten Haushaltsrede auf ein Grundproblem Thüringens und Deutschlands eingegangen bin. Wir haben kein Einnahmenproblem in Thüringen, was Steuern angeht, wir haben kein Einnahmenproblem im Bund, was Steuern angeht. Wir haben in Deutschland ein Ausgabenproblem. Wir geben Milliardengelder aus für Dinge, die nicht in deutschem und thüringischem Interesse sind. Da müssen wir rangehen. (Beifall AfD) Das Volumen der Grundsteuer auf Bundesebene beträgt 16 Milliarden Euro, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete. 16 Milliarden Euro! (Unruhe CDU) Ihr neuer Bundeskanzler Merz hat für das Entree in das Bundeskanzleramt aus persönlichen Machtambitionen heraus mit einem bereits abgewählten Bundestag eine historische Neuverschuldung in erster Linie für Waffenlieferungen und für die Unterstützung von Staaten, zu denen wir keine Bündnisverpflichtung haben, in Höhe von 1 Billion Euro auf den Weg gebracht. Diese 16 Milliarden Euro Grundsteuereinnahmen im Bund bedeuten nichts anderes als 1,6 Promille der Neuverschuldung, die durch einen abgewählten Bundestag auf den Weg gebracht worden ist. (Beifall AfD) Wir brauchen keine neue Steuer. Wir müssen nur das Ausgabenverhalten der Politik in Deutschland ändern, (Unruhe CDU) das heißt, wieder auf deutsche Interessen umstellen, wieder fragen: Was kann sich dieses Land leisten, wo ist das Geld im Land besser aufgehoben, wo ist es im Ausland schlecht aufgehoben und schadet deutschen Interessen? Das ist der Standpunkt der AfD. Deswegen: Weg mit der Grundsteuer! (Unruhe CDU) Wir können kompensieren aus der Einkommensteuer und können trotzdem noch die Steuerbelastung senken, weil wir an die Ausgabenseite rangehen werden, sobald wir in der Regierungsverantwortung sind. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Höcke. Noch mal zu Wort gemeldet hat sich Abgeordneter Kästner. Ich möchte den Hinweis geben: Ich habe eben noch mal überprüfen lassen, wie das Ende der Rede des Abgeordneten Kobelt verlaufen ist. Für den Ausspruch „neue FDP, aber in Braun“ erteile ich Ihnen eine Rüge, auch mit Rückblick auf die gestrige Ältestenratssitzung. Ich habe gerade gesehen, dass das BSW keine Redezeit mehr hat. Herr Höcke.

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Björn Höcke AfD

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Herr Präsident, ich hatte zu Beginn meiner Rede den Antrag auf Einberufung des Ältestenrats gestellt. Den Antrag ziehe ich hiermit zurück. Danke.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Okay, damit ist der Antrag zurückgezogen. Gibt es weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das ist nicht der Fall. Für die Regierung hat sich Frau Ministerin Wolf zu Wort gemeldet. Meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich wollte ich für die sachliche Diskussion danken. – Ob ich vielleicht ein frisches Glas bekommen könnte? Ich möchte mein Glas, ehrlich gesagt, nicht mit Herrn Höcke teilen. (Zwischenruf Abg. Höcke: Frau Finanzminis- terin, ich möchte Ihre Rede nicht hören!) (Beifall AfD) Vielleicht hätte es ihm geholfen, das eine oder andere Argument zur Kenntnis zu nehmen, aber ich werde damit fertig. Meine sehr geehrten Damen und Herren, erlauben Sie, Herr Präsident, dass ich meine Rede mit einem ganz herzlichen Glückwunsch an Frank Heilmann beginne, der heute hier seinen 70. Geburtstag feiert. Ich glaube tatsächlich – er hätte alle Chancen gehabt, den Tag zu Hause zu verbringen –, dass es für ihn ein Geburtstagsgeschenk ist, diesen Tag im Herzen des Parlamentarismus, der für ihn eine ganz besondere Bedeutung hat, zu verbringen. Wenn es nicht Menschen wie ihn gäbe – und von denen gibt es zum Glück viele in der Landtagsverwaltung –, die den Parlamentarismus als ganz besondere Herzensaufgabe verstehen und auf eine ganz besondere Art und Weise leben, würden wir nicht in einer solch standhaften Demokratie leben. Ich bin dafür herzlich dankbar und gratuliere Ihnen von dieser Stelle ganz herzlich zum Geburtstag. (Beifall CDU, BSW) Ich begrüße auch die Vertreter des Gemeinde- und Städtebundes – das ist bisher, glaube ich, noch nicht passiert. Ich freue mich, dass Sie dieser Debatte folgen und gehe davon aus, dass der Gemeinde- und Städtebund sich auch in die weitere Debatte intensiv einbringen wird, so wie er es in den letzten Wochen intensiv getan hat. Auch für diesen Austausch bin ich dankbar. Die heutige Debatte und die Einbringung der verschiedenen Gesetzentwürfe stehen aus meiner Sicht unter der Überschrift: Gerechtigkeit ist keine Hexerei. Jeder von Ihnen – und ich gehe davon aus, wirklich jeder, egal ob auf der Tribüne oder hier unten im Plenarsaal, in der Verwaltung oder in der Regierung – wird in den letzten Wochen und Monaten intensive Gespräche geführt haben, in denen Menschen zu Recht mit dem Blick auf ihren Grundsteuerbescheid mit einer gewissen Frustration unterwegs waren, die Welt nicht mehr verstanden haben, warum der Staat in dieser Weise das Wohnen stärker belastet, als das in der bisherigen Zeit der Fall war. Ich bin – und das will ich ausdrücklich sagen und will mich zuerst dem Gesetzentwurf der Linken widmen – der Initiative dankbar, freue mich und begrüße das ausdrücklich. Der Zwischenruf der Kollegin König-Preuss wies darauf hin, dass Weiterentwicklung ja gut ist. Ich will den Halbsatz hinzufügen: Ja, aber bitte seriös. (Beifall BSW) Der Gesetzentwurf enthält, so gut er gemeint ist, Lücken und ist in der vorgelegten Fassung nicht zustimmungsfähig. Zum einen ist weder erkennbar noch nachvollziehbar, worauf die Erhöhung der Steuermesszahl für Nichtwohngrundstücke von 0,34 von 1.000 um 50 Prozent basiert. Somit ist eine Belastbarkeitsprüfung nicht möglich. Zum anderen – das wurde hier schon entsprechend genannt – fehlt eine landesgesetzliche Änderungsnorm, um die bereits bestandskräftigen Grundsteuermessbescheide innerhalb des siebenjährigen Hauptveranlagungszeitraums zu ändern. Denn – und verzeihen Sie mir, dass ich an der Stelle ein bisschen fachlicher werde, als es für den Plenarsaal normalerweise üblich ist, aber es tut not, tatsächlich hier auch deutlich zu machen, warum es nicht geht – der Grundsteuermessbescheid ist laut § 16 Abs. 2 Grundsteuergesetz ein sogenannter Dauerverwaltungsakt und für den gesamten Hauptveranlagungszeitraum bis zum nächsten Hauptfeststellungszeitraum gültig. Darüber hinaus verkennt die Fraktion Die Linke offensichtlich den wesentlichen Aspekt, dass für den Erlass neuer Grundsteuermessbescheide eine entsprechende Programmierung – und das ist das, worauf schon hingewiesen wurde – notwendig ist, die neue Steuermesszahl entsprechend in eine Programmierung eingebracht werden muss und damit die Bescheide überhaupt erst erstellt und versandt werden können. Ich muss dringend darauf hinweisen, dass es niemandem etwas nützt, eine Belastungsverschiebung im Grundsteueraufkommen mit heißer Nadel zu korrigieren. Denn das ist nicht nur fahrlässig, sondern hochgefährlich. Dass schon gar nicht eine komplette Umsetzung bereits im Jahr 2026 möglich ist, will ich Ihnen begründen. Niemand kann billigend das Risiko eines entsprechenden Steuerausfalls bei den Kommunen ernsthaft in Kauf nehmen. Ihr Gesetzentwurf tut es. Eine Umsetzung bereits zum 1. Januar 2026 wäre politisch wünschenswert, hätten wir uns im Übrigen auch gewünscht, ist aber beim jetzigen Zeitplan völlig unrealistisch. Erlauben Sie mir den Hinweis: Sachsen hat 2021 sein Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht, die Messzahlen zu ändern. Die Verwerfungen waren sehr, sehr schnell zu spüren. Es gab die Debatten im Städtetag und Herr Bilay hat darauf hingewiesen, dass er noch einen Zugang hat. Er wird die Anträge lesen können, die dazu entsprechend auf der Tagesordnung standen. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Ich hatte einen Zugang!) Es war schon sehr schnell klar, dass diese Verwerfungen nicht von den Städten verursacht wurden und dass reagiert werden muss. Deswegen gab es ja diese zwei Modelle, die sich vom Bundesmodell abgewandt haben, das sogenannte sächsische Modell und das nordrhein-westfälische Modell. Im Übrigen zur AfD: Beide sind mit Gutachten kritisch bewertet und es ist die Aufgabe von Gutachten, darauf hinzuweisen, an welcher Stelle juristische Fallstricke liegen. Dementsprechend muss man hier politisch bewerten und natürlich eine juristische Schau der Gutachten vornehmen. Wir halten unseren Gesetzentwurf an dieser Stelle für juristisch völlig sauber. (Beifall BSW) Auch wenn es an der Stelle vielleicht schmerzhaft ist, war es eben die Linke, die mit offenen Augen in der Führung der Landesregierung hier den Zeitraum leider vergehen lassen hat, dass eine Änderung zum 01.01.2026 seriös und realistisch machbar wäre. (Beifall CDU, BSW) Würde ich heute die Programmierung in Auftrag geben, wäre sie möglicherweise bis zum Ende des Jahres gelaufen. Dann hätten die entsprechenden Aufgaben im Finanzamt immer noch einen zu geringen Zeitplan, aber dann wäre es möglich, die Programmierung möglicherweise entsprechend umzusetzen. Welches Signal wäre das? Es wäre die völlige Nichtachtung eines Gesetzgebungsverfahrens und die völlige Nichtachtung des Parlaments. Ich werde diese Beauftragung erst unterschreiben, wenn das Gesetz verabschiedet ist und wir den Rahmen kennen. (Beifall BSW) Ich mache an dieser Stelle ausdrücklich nicht den Dobrindt. Auch wenn die Gesetzgebung in diesem Jahr noch verabschiedet wird, würde die Änderung nur einer Steuermesszahl für Nichtwohnen einen erheblichen Programmier- und Organisationsaufwand bedeuten. Darüber hinaus würde sich auch der den Kommunen zur Verfügung stehende Zeitraum in 2026 für die Hebesatzermittlung, die notwendigen Änderungen der Hebesatzänderung und die Prüfung durch die Rechtsaufsichtsbehörden entsprechend verkürzen, und das möchte ich ausdrücklich den Kommunen nicht zumuten. Auch wenn der Gesetzentwurf in seiner Zielsetzung der Auffassung der Landesregierung entspricht, ist er in seiner vorliegenden Fassung nicht zustimmungsfähig. Der öffentliche Eindruck, der hier vermittelt wird, dass es nur eine Frage des Willens wäre, den finde ich unanständig, das gebe ich zu, und ich finde das Verhalten auch den Kommunen gegenüber unanständig, weil sie ausdrücklich dieses Verfahren abgelehnt haben und weil sie ausdrücklich begründet haben, dass sie keinen Schwarzen Peter zugeschoben bekommen wollen, für den sie nichts können. (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Jawohl!) Da ist die Formulierung „im April ist nichts passiert“ insoweit zynisch, als im April ganz viel passiert ist. Wir haben im April ganz intensiv und mehrere Male mit der kommunalen Seite zusammengesessen und gemeinsam die Eckwerte verabschiedet. Wir haben gemeinsam dafür geworben, warum wir für dieses Modell streiten, und die Beratungen sind in den kommunalen Gremien gelaufen. Deswegen erlauben Sie mir, dass ich an der Stelle zur Bewertung des Gesetzentwurfs der Koalition komme. Die Landesregierung hat in den letzten Monaten mit entsprechendem Zahlenmaterial gründlich geprüft, wo genau und an welcher Stelle eine Korrektur der Grundsteuerreform zum Ziel führen kann. Deshalb wurde mit dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD zum Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform vorgeschlagen, die Steuermesszahl für das Wohnen herabzusetzen und die Steuermesszahl für das Nichtwohnen anzuheben. Ich will den Ball des Kollegen Bilay ausdrücklich aufnehmen. Ich fände es auch spannend, wenn wir es schaffen, irgendwann mal über eine mögliche Grundsteuer, die sogenannte Grundsteuer C, für unbebaute Grundstücke zu diskutieren. Wir wissen, dass in vielen Kommunen im Besonderen städtebauliche Missstände entstehen, weil Grundstücke nicht entsprechend ihrer Verantwortung genutzt werden. Diese Diskussion führt heute aber tatsächlich zu weit. Wir wollen bereits im ersten Schritt die Grundlage für eine Entlastung der Wohngrundstücke herstellen. Zur Änderung aller Grundsteuermessbescheide wurde eine zwingend notwendige landesgesetzliche Änderungsnorm aufgenommen. Die braucht es dringend und ohne die geht es nicht. Der Gesetzentwurf sieht im Weiteren ebenfalls die Einführung der Möglichkeit für Kommunen vor, in der Grundsteuer B differenzierte Hebesätze für Wohnen und für Nichtwohnen festzulegen, damit die Kommunen auf ihre regionalen Besonderheiten reagieren können. Es ist schon richtig darauf hingewiesen worden: Dieses Modell der gesplitteten Hebesätze gibt es unter anderem in Nordrhein-Westfalen. Das ist vielleicht der Vorteil, wenn man hinterherrennt, dass man gucken kann, was die, die dem Ziel schon näher sind, machen und wie sie agieren. Ja, auch wir wissen, dass in Nordrhein-Westfalen nicht alle Kommunen diese Möglichkeit nutzen. Das müssen sie aber nicht, denn das ist Teil der kommunalen Selbstverwaltung, in den Räten zu diskutieren, wie im Bereich der Grundsteuer vorgegangen wird. Ich möchte an dieser Stelle noch einen Satz sagen, weil die Frage der differenzierten Hebesätze und der Steuermesszahlen natürlich eine Frage zur Belastung der Wirtschaft aufwirft. Ich habe die Wortmeldung der IHK natürlich auch wahrgenommen. Wir reden bei der Grundsteuer von einer Belastung, die bei den Betriebsausgaben eher einen deutlich kleinen Anteil darstellt. Da die Belastung der Grundsteuer am Ende zu den Betriebsausgaben zählt, verringert sie natürlich alle weiteren Steuerlasten. Ich persönlich kenne keinen einzigen Fall, bei dem das Zurückdrehen der Grundsteuer wieder auf einen alten Wert im Sinne der Aufkommensneutralität – und das ist ja das Ziel, dass wir ungefähr die Situation und damit auch die Gerechtigkeit wiederherstellen wollen im Sinne des Verfassungsgerichtsurteils, aufkommensneutral hier die Frage von Wohnen und Nichtwohnen wieder unterschiedlich zu gewichten. Ich kenne in meiner langjährigen politischen Praxis keinen einzigen Fall, bei dem ein Unternehmen wegen der Belastung durch die Grundsteuer zu mir gekommen ist. Die Grundsteuerbelastung ist aus meiner Wahrnehmung und aus meiner Erfahrung eher der geringste Teil der Belastung für Unternehmen. Deswegen finde ich, so ernst ich dieses Argument nehme, dass die Wirtschaft nicht stärker belastet werden möchte, das Argument nicht tragfähig. Die Landesregierung geht davon aus, dass das Thüringer Gesetz zur Anpassung der Grundsteuerreform – das habe ich eben schon gesagt – noch im Jahr 2025 verabschiedet wird. Die Anwendung des Gesetzes sowie die Umsetzung in den Finanzämtern und den Kommunen könnten dann erstmals – das ist das, was ich gesagt habe – zum 01.01.2027 erfolgen. Ich will mich an dieser Stelle ausdrücklich an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Finanzämtern wenden. Aus vielen Gesprächen weiß ich, dass die Gesetzesberatung heute hier im Plenarsaal von den Finanzämtern mit Sorge gesehen wird, weil man weiß, welche Mehrarbeit sich damit verbindet, weil man weiß, was es bedeutet, weil wir wissen, dass der Personalaufwand entsprechend noch mal steigen wird und die Arbeitsbelastung steigen wird, weil die Finanzämter wissen, wie groß der Nachfragebedarf von Menschen ist, wie viele Anrufe kommen, wie viele Einsprüche gegebenenfalls zu erwarten sind. All das verstehe ich als Sorge und nehme es ernst. Ich nehme auch ernst, dass der heute vorliegende Gesetzentwurf mit Mehrkosten für das Land verbunden ist. Und ich will ausdrücklich sagen: Beides nehme ich in Kauf, beides, hoffe ich, nimmt der Landtag in Kauf, weil es notwendig ist für die Maßgabe, dass es gerecht zugeht im Land, genau so zu handeln. Ich bedanke mich bei allen Fraktionen an dieser Stelle für ihr Engagement. Erlauben Sie mir, dass ich argumentativ auch auf den Antrag der AfD eingehe und versuche, Ihnen deutlich zu machen, warum ich diesen Antrag nicht für zustimmungsfähig halte. Die Fraktion der AfD fordert die Landesregierung auf, erstens in einer Bundesratsinitiative auf die Abschaffung der Grundsteuer hinzuwirken, zweitens die Erhebung bis zur Abschaffung auszusetzen und drittens den Gemeinden die Grundsteuerausfälle durch Leistungen aus dem Bundeshaushalt zu ersetzen. Dieser Antrag wird unter anderem damit begründet, dass die Grundsteuer ursprünglich als einfach zu verwaltende Aufgabe konzipiert gewesen und inzwischen zu einer erheblichen Bürokratielast geworden sei. Dem ist entgegenzuhalten, dass die Grundsteuer für die Kommunen eine erhebliche Einkommensquelle darstellt und damit wesentlich zur kommunalen Selbstverwaltung beiträgt. Erlauben Sie mir einen Blick einen relativ kurzen Zeitraum zurück als Finanzdezernentin einer Kommune: Was wären die Kommunen ohne das gleichmäßige Einkommensniveau einer Grundsteuer gewesen? Die Dramatik in der Gewerbesteuer ist ihre unglaublich fragile Höhe. Mit welcher Geschwindigkeit und wie es einem aus der Kalten erwischen kann, in den Kommunen einen Rückforderungsbescheid im Bereich der Gewerbesteuer zu erhalten und mehrere Millionen mit kurzen Fristen zurückzahlen zu müssen, kennen alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, kennen auch fast alle, zumindest alle Stadträte und Gemeinderäte, die sich mit der Materie beschäftigen. Die Fragilität der kommunalen Finanzen ist erheblich und umso wichtiger ist die gleichmäßige Einkommensquelle der Grundsteuer. Ebenso gleichmäßig ist eigentlich nur noch die Hundesteuer; die Höhe der Hundesteuer werden sie sich selber vor das eigene Auge führen können. Damit ist es ein wesentlicher Ablehnungsgrund für Ihren Antrag. Ich möchte im Einzelnen noch mal darauf eingehen. Die Grundsteuer ist für die Gemeinden neben der Gewerbesteuer sowie dem Gemeindeanteil der Einkommen- und Umsatzsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen – das haben wir hier schon gehört – und stellt die drittgrößte Steuerquelle dar. Sie betrug im Jahr 2023 – auch das haben wir schon gehört – ca. 250 Millionen Euro in Thüringen; im Übrigen die Einkommensteuer mit einem Anteil von gut 700 Millionen Euro. Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Rechtsgrundlage für verfassungswidrig erklärt – auch das habe ich schon ausgeführt. In seiner Entscheidung am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht ausgeführt – und ich zitiere hier das Urteil im Wortlaut –: „Die weitere Anwendung der [Grundsteuernormen] ist auch […] in der Zukunft gerechtfertigt, weil ansonsten die ernsthafte Gefahr bestünde, dass viele Gemeinden ohne die Einnahmen aus der Grundsteuer in gravierende Haushaltsprobleme gerieten.“ Sie werden jetzt entgegenwerfen, dass Sie ja die Kompensation wollen. Die Grundsteuer ist aber auch deshalb von herausragender Bedeutung für die Kommunen, weil ihr Aufkommen konjunkturunabhängig ist und zudem das Hebesatzrecht der Gemeinden – und das ist elementar – von ihnen selbst gesteuert werden kann. Unabhängig von der grundsätzlichen Bedeutung der Grundsteuer für die finanzielle Ausstattung der Gemeinden stellt die Abschaffung einen erheblichen – wirklich einen erheblichen – Eingriff in das verfassungsrechtlich eingeräumte Recht der Kommunen auf kommunale Selbstverwaltung auch in Form der Finanzhoheit dar. Im Übrigen ist das festgehalten im Grundgesetz und nicht an einem geringeren Platz; im Grundgesetz in Artikel 28 finden Sie genau diese Norm. Damit wird Gemeinden das Recht eingeräumt, ihre Einnahmen und Ausgaben eigenverantwortlich zu gestalten. Eine mögliche Abschaffung der Grundsteuer müsste ungeachtet der angeregten Kompensation der Grundsteuerausfälle durch Bundesmittel umfangreich verfassungsrechtlich geprüft werden, in welcher Höhe und mit welcher Maßgabe der Eingriff in die Finanzhoheit verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist. Die Forderung nach der Kompensation der Steuerausfälle läuft dem Bund gegenüber ins Leere. Denn angesichts der verfassungsrechtlichen Verantwortung der Länder für ihre Gemeinden wäre zuerst das Land Thüringen ausgleichsverpflichtet. Und – das wissen Sie alle miteinander – es ist völlig unrealistisch in Anbetracht der angespannten Haushaltslage, diese Kompensation auf Landesebene zu schaffen. Die Verantwortung des Landes drückt sich auch dadurch aus, die fehlenden Steuereinnahmen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs zu berücksichtigen. Das bedeutet, dass die den Gemeinden durch das Land bereitzustellende Finanzausgleichsmasse unmittelbar zu einer Belastung des Landeshaushalts führen würde. Da die Mittel der Finanzausgleichsmasse – und erlauben Sie mir an dieser Stelle noch das kleine Steuerrechtsseminar und das kleine Seminar in Fragen der Finanzplanung – nach der Finanzkraft der Gemeinden verteilt werden und diese nicht von der Grundsteuer bestimmt wird, würden die Einnahmeausfälle der Gemeinden eben nicht entsprechend über den Kommunalen Finanzausgleich gedeckt werden. Dementsprechend sieht die Landesregierung ausdrücklich keine Veranlassung, diesen Punkt intensiver zu diskutieren, weil nicht nur die Frage der Unfinanzierbarkeit, sondern auch die Frage der verfassungsrechtlichen Normierung aus unserer Sicht eindeutig dagegenspricht. Ich bedanke mich für die Debatte heute, wünsche uns eine gute gemeinsame Beratung im Ausschuss und hoffe im Sinne der Thüringerinnen und Thüringer – denn es ist selten, dass wir hier Gesetze beraten, die in Thüringen wirklich jeden betreffen werden; es gibt eigentlich keinen Thüringer und keine Thüringerin, die nicht von der Frage der Grundsteuerreform betroffen sind, entweder als Eigentümer oder als Mieterin und Mieter – auf eine gute und eine angemessene Diskussion. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Herzlichen Dank. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Damit schließe ich hier die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen zunächst über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke ab. Hier hatte ich Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss notiert. Ist das korrekt? (Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Ja!) Okay. Gibt es noch weitere Ausschüsse, an die überwiesen soll? Das ist nicht der Fall. Dann würde ich über die Ausschussüberweisung abstimmen lassen. Ich bitte alle, die der Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchten, um ihr Handzeichen. Hier sehe ich die Hände aus allen Fraktionen – Die Linke, SPD, BSW, CDU und AfD. Gibt es Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltung. Damit ist das so bestätigt. Wir kommen nun zu TOP 4 b, und zwar zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, BSW und SPD. Auch hier hatte ich Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss notiert. Gibt es weitere Ausschüsse, die gewünscht sind? Das sehe ich nicht. Dann würde ich hierüber abstimmen lassen. Wer der Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich auch die Hände von Die Linke, SPD, BSW, CDU und AfD. Gibt es Gegenstimmen? Keine Gegenstimmen. Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltung. Damit ist das auch so bestätigt. Wir kommen nun zur Abstimmung zu dem Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 8/1274. Hier habe ich Ausschussüberweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss notiert – okay. Dann frage ich noch mal: Weitere Ausschüsse? Nein. Dann würde ich auch hier über die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss abstimmen lassen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion der AfD komplett. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände aller übrigen Fraktionen – CDU, BSW, SPD und Die Linke. Wer enthält sich? 1 Enthaltung. Also ich fasse noch mal zusammen, damit es nicht durcheinandergeht: Wir haben bei der Abstimmung jetzt bei einer Enthaltung, den Jastimmen von der AfD und den Neinstimmen von den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke die Ausschussüberweisung abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der AfD.

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Wiebke Muhsal AfD

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Frau Präsidentin!

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Dr. med. Cornelia Urban

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Ja, bitte.

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Wiebke Muhsal AfD

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Ich möchte namens meiner Fraktion bitte die Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf verlangen.

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Dr. med. Cornelia Urban

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Gut. Dann schaue ich nach hinten – alle vorbereitet? Okay, ich kriege ein Nicken. Dann verfahren wir so. Ich übergebe das Wort.

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Thomas Hoffmann AfD

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Abicht, Jan; (Zuruf Abg. Abicht, AfD: Ja!) Augsten, Dr. Frank; (Zuruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Nein!) Behrendt, Nina; (Zuruf Abg. Behrendt, BSW: Nein!) Benninghaus, Thomas; (Zuruf Abg. Benninghaus, AfD: Ja!) Berger, Melanie; (Zuruf Abg. Berger, AfD: Ja!) Bilay, Sascha; (Zuruf Abg. Bilay, Die Linke: Nein!) Bühl, Andreas; Cotta, Jens; (Zuruf Abg. Cotta, AfD: Ja!) Croll, Jane; (Zuruf Abg. Croll, CDU: Nein!) Czuppon, Torsten; (Zuruf Abg. Czuppon, AfD: Ja!) Dietrich, Dr. Jens; (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ja!) Düben-Schaumann, Kerstin; (Zuruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Ja!) Erfurth, Marek; (Zuruf Abg. Erfurth, AfD: Ja!) Geibert, Lennart; (Zuruf Abg. Geibert, CDU: Nein!) Gerbothe, Carolin; (Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Nein!) Gerhardt, Peter; (Zuruf Abg. Gerhardt, AfD: Ja!) Gottweiss, Thomas; (Zuruf Abg. Gottweiss, CDU: Nein!) Große-Röthig, Ulrike; Güngör, Lena Saniye; (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Nein!) Hande, Ronald; (Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Nein!) Haseloff, Daniel; (Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Ja!) Häußer, Denis; (Zuruf Abg. Häußer, AfD: Ja!) Heber, Claudia; (Zuruf Abg. Heber, CDU: Nein!) Henkel, Martin; (Zuruf Abg. Henkel, CDU: Nein!) Herzog, Matthias; (Zuruf Abg. Herzog, BSW: Nein!) Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; (Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmann, Thomas: Ja! Hoffmeister, Dirk; (Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: Nein!) Hupach, Sigrid; (Zuruf Abg. Hupach, BSW: Nein!) Hutschenreuther, Ralph; (Zuruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Nein!) Jankowski, Denny; (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Jary, Ulrike; (Zuruf Abg. Jary, CDU: Nein!) Kalthoff, Moritz; (Zuruf Abg. Kalthoff, SPD: Nein!) Kästner, Alexander; (Zuruf Abg. Kästner, BSW: Nein!) Kießling, Olaf; (Zuruf Abg. Kießling, AfD: Ja!) Kobelt, Roberto; (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Nein!) König, Dr. Thadäus; (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Nein!) König-Preuss, Katharina; (Zuruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Nein!) Kowalleck, Maik; (Zuruf Abg. Kowalleck, CDU: Nein!) Kramer, Marcel; (Zuruf Abg. Kramer, AfD: Ja!) Krell, Uwe; (Zuruf Abg. Krell, AfD: Ja!) Kummer, Tilo; Küntzel, Sven; (Zuruf Abg. Küntzel, BSW: Nein!) Laudenbach, Dieter; (Zuruf Abg. Laudenbach, AfD: Ja!) Lauerwald, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ja!) Liebscher, Lutz; (Zuruf Abg. Liebscher, SPD: Nein!) Luhn, Thomas; (Zuruf Abg. Luhn, AfD: Ja!) Marx, Dorothea; (Zuruf Abg. Marx, SPD: Nein!) Maurer, Katja; (Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Nein!) Meißner, Beate; (Zuruf Abg. Meißner, CDU: Nein!) Mengel-Stähle, Elisabeth; (Zuruf Abg. Mengel-Stähle, AfD: Ja!) Merz, Janine; (Zuruf Abg. Merz, SPD: Nein!) Mitteldorf, Katja; (Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Nein!) Mühlmann, Ringo; (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!) Muhsal, Wiebke; (Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!) Müller, Anja; (Zuruf Abg. Müller, Die Linke: Nein!) Nauer, Brunhilde; (Zuruf Abg. Nauer, AfD: Ja!) Prophet, Jörg; (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja!) Quasebarth, Steffen; (Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Nein!) Rosin, Marion; (Zuruf Abg. Rosin, CDU: Nein!) Rottstedt, Vivien; (Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!) Schaft, Christian; (Zuruf Abg. Schaft, Die Linke: Nein!) Schard, Stefan; (Zuruf Abg. Schard, CDU: Nein!) Schlösser, Sascha; (Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja!) Schubert, Andreas; (Zuruf Abg. Schubert, Die Linke: Nein!) Schütz, Steffen; Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; (Zuruf Abg. Steinbrück, AfD: Ja!) Tasch, Christina; (Zuruf Abg. Tasch, CDU: Nein!) Thomas, Jens; (Zuruf Abg. Thomas, Die Linke: Nein!) Thrum, Uwe; (Zuruf Abg. Thrum, AfD: Ja!) Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; (Zuruf Abg. Tischner, CDU: Nein!) Treutler, Jürgen; (Zuruf Abg. Treutler, AfD: Ja!) Urbach, Jonas; (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Nein!) Urban, Dr. Cornelia; (Zuruf Abg. Dr. Urban, SPD: Nein!) Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; (Zuruf Abg. Waßmann, CDU: Nein!) Weißkopf, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Nein!) Wirsing, Anke; (Zuruf Abg. Wirsing, BSW: Nein!) Wloch, Pascal; (Zuruf Abg. Wloch, AfD: Ja!) Wogawa, Dr. Stefan; (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Nein!) Wolf, Katja; (Zuruf Abg. Wolf, BSW: Nein!) Worm, Henry; (Zuruf Abg. Worm, CDU: Nein!) Zippel, Christoph. (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nein!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren

Ich frage jetzt noch mal an der Stelle: Gibt es noch jemanden, der nicht gefragt wurde oder es nicht gehört hat? Herr Bühl? (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Ich wollte meine Stimme noch abgeben: Nein!) Gibt es weitere? Das sehe ich nicht, damit ist jetzt die Abstimmung geschlossen und wir zählen aus. Ich darf das Abstimmergebnis bekannt geben. Es gab 31 Jastimmen, 48 Neinstimmen, keine Enthaltung. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Bei den vorangegangenen Anträgen habe ich jetzt nicht noch erwähnt, wir haben auch diese damit jetzt erst einmal geschlossen, weil wir da die HuFAÜberweisung beschlossen haben. Bei dem zuletzt Genannten ist damit auch der TOP geschlossen; er ist abgelehnt. Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1278 ERSTE BERATUNG Zunächst die Frage: Ist eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht – oder doch? Okay. Dann bitte schön, Sie haben das Wort, Frau Gerbothe.

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Carolin Gerbothe CDU

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Sehr geehrte Landtagspräsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream, mit dem Fünften Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes in der Drucksache 8/1278 wollen wir als Koalition die Erwachsenenbildung in Thüringen stärken und vor allen Dingen entbürokratisieren. Die anerkannten Einrichtungen leisten in unserem Freistaat einen wichtigen Beitrag für Integration, politische Bildung und digitale Teilhabe, bisher jedoch unter verwaltungsintensiven und befristeten Förderbedingungen. Deshalb streben wir an, künftig die bisher projektbezogene Förderung dauerhaft in die Grundförderung der Einrichtungen zu überführen, und schaffen damit vor allen Dingen Planungssicherheit sowie reduzierten Verwaltungsaufwand und sichern Fachkräfte ab. Ich freue mich auf eine gute und vor allen Dingen sachliche Beratung und hoffe auf breite Unterstützung für den vorliegenden Gesetzentwurf. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Herzlichen Dank für die Einbringung. Ich würde hiermit jetzt die Aussprache eröffnen und bitte als ersten Redner Herrn Schaft von der Linken ans Rednerpult.

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Christian Schaft Die Linke

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Vielen Dank. Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen, liebe Gäste, bevor ich beginne, will ich noch eine Anmerkung machen mit Blick auf den gestrigen Tag. Ich glaube, dieser Gesetzentwurf kann im Vergleich zum Antrag des Goldenen Spatzes auch ein Beweis dafür sein, dass wir in der Lage sind, hier auch gemeinsam Dinge miteinander zu gestalten. Denn wir brechen uns als Fraktion Die Linke im Thüringer Landtag keinen Zacken aus der Krone, um auch mal zu sagen, es liegt ein guter Gesetzentwurf der regierungstragenden Fraktionen hier und den wollen wir gern im Ausschuss beraten. Das vielleicht als Vorbemerkung vorab. (Beifall Die Linke) Ich sage es gleich am Anfang: Was uns als Fraktion die letzten zehn Jahre immer wieder getragen hat, ist das Mantra, zu sagen, Erwachsenenbildung ist die vierte Säule des Bildungssystems und nicht das fünfte Rad am Wagen. Dass das auch funktioniert hat, hat vor allem mit einem engen und sehr konstruktiven Austausch mit allen Akteuren in der Erwachsenenbildung zu tun. Deswegen will ich auch noch mal namentlich stellvertretend heute bei uns auf der Besuchertribüne einerseits Claudio Kullmann für die freien Träger, aber auch vor allem und ganz besonders Frau Kränke, (Beifall Die Linke) die seit 1996 Teil und Mitglied der Volkshochschulen in Thüringen und auch, glaube ich, ein Gesicht für die Erwachsenenbildung in Thüringen ist, hier bei uns in der Runde im Plenarsaal begrüßen. Ich glaube, wir machen diese Beratung heute auf der einen Seite mit einem lachenden Auge, aber vielleicht auch mit Blick auf die Verabschiedung am Montag mit einem weinenden Auge. Herzlich willkommen, schön, dass Sie hier sind und der Debatte lauschen! (Beifall Die Linke, SPD) Volkshochschulen, freie Träger und die Heimvolkshochschulen gemeinsam sind eine wichtige Familie für die Erwachsenenbildung hier in Thüringen und – das sage ich auch ganz klar – für das lebenslange Lernen. Ich muss es an der Stelle noch mal sagen und noch mal kurz auf die Debatte zum ThüringenMonitor im letzten Plenum rekapitulieren. Da sagte der Ministerpräsident den Satz „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr.“ Ich finde, der Satz ist eigentlich falsch. Er müsste eigentlich heißen: „Was Hänschen nicht lernt, das kann Hans noch lernen.“ Dazu trägt auch die Erwachsenenbildung in Thüringen ihren Teil bei. (Beifall Die Linke) Ich will das auch noch mal mit Blick auf einen anderen Zungenschlag sagen, der mir im Gedächtnis geblieben ist, das war der parlamentarische Abend der Handwerkskammer. Da hat Herr Lobenstein so salopp gesagt, das Bildungsfreistellungsgesetz könne man ja abschaffen, denn Yoga hätte jetzt nichts mit arbeitsweltbezogener Bildung zu tun. Da will ich aber noch mal den Gesamtrahmen der Erwachsenenbildung in Thüringen aufmachen, auch mit Blick auf diese Debatte. Denn was Erwachsenenbildung auch macht, ist, die Krisenfähigkeit unserer Gesellschaft zu stärken, wenn wir über all das reden, was Digitalisierung, was politische Veränderungen, was aber auch eine veränderte Arbeitswelt mit sich bringt. Das sind dann eben verschiedenste Aspekte, wenn es um die berufliche, aber eben nicht nur um die, sondern auch um die politische Bildung geht, damit Menschen in dieser rasanten Veränderung auch einen Platz finden, um damit umgehen zu können. Da geht es aber auch um ganz praktische Sachen. Als ich vor nicht allzu langer Zeit mit Vertretern von Konzernen oder Verlagen hier in Thüringen gesprochen habe, beispielsweise mit Blick auf die „Südthüringer Zeitung“, die viele ihrer Angebote auf digital umstellt, da ging es auch um die Angebote, ältere Menschen beispielsweise auch in diesem Prozess mitzunehmen, damit sie teilhaben können, den Zugang zu Informationen bekommen. Mit Blick auf den Kommentar von Herrn Lobenstein sage ich: Auch Yoga ist vielleicht ein Teil von Gesundheitsprävention und kann unser Gesundheitssystem entlasten. Dann gibt es aber noch die anderen Bereiche, die natürlich auch tragende Säulen sind, wenn wir über die Frage von Alphabetisierung mit Schrifterwerb und auch die Möglichkeit des Lesens als zentrale Bausteine gesellschaftlicher und sozialer Teilhabe sprechen. Die Bandbreite der Erwachsenenbildung ist damit in Thüringen also riesig, und das ist gut so, sowohl inhaltlich also auch in ihrer Trägervielfalt. Das sollte die notwendige Anerkennung erfahren. Ich freue mich, dass wir mit dem Gesetzentwurf an Dinge anknüpfen können, auch aus der letzten Legislatur. Ich will es noch mal sagen: In den letzten zehn Jahren hat sich auch dank des guten, konstruktiven und intensiven Austauschs schon einiges bewegt. Ich habe gestern noch mal im Einzelplan 04 geguckt: 2014 6,2 Millionen Euro für die Erwachsenenbildung, 2025 13,5 Millionen Euro für die Erwachsenenbildung. Das ist ein deutlicher Aufwuchs. Wir haben es übrigens auch gemeinsam – Rot-Rot-Grün mit der CDU – geschafft, in der Pandemie dafür zu sorgen, dass den Trägern der Erwachsenenbildung kein finanzieller Nachteil entsteht. Wir haben 2017 eine Gesetzesänderung vorgenommen mit der Erhöhung der Sockelbeträge, der Anpassung der Dynamisierung und, und, und. Ich erinnere auch an den Beschluss der 1,4 Millionen Euro für die politische Bildung in der Erwachsenenbildung. Da sind wir dann aber genau bei dem Punkt: Der zusätzliche Mittelaufwuchs – und ja, das muss man natürlich ganz klar sagen – vor allem im projektbezogenen Bereich – wir diskutieren das an verschiedenen Ecken und Enden – sorgt natürlich auch für Schwierigkeiten bei den Trägern. Deswegen begrüßen wir den vorgelegten Gesetzentwurf, weil er drei Sachen macht. Erstens, er schafft finanzielle Sicherheit über einen längeren Zeitraum. Zweitens – die Kollegin hat es gerade gesagt – sorgt er für Entbürokratisierung, und zwar auf beiden Seiten, sowohl bei den Trägern als auch in der Verwaltung im Bildungsministerium, und schafft dadurch wieder mehr Ressourcen. Und drittens: Daueraufgaben, die im Erwachsenenbildungsgesetz formuliert sind – ich nehme mal das Beispiel der politischen Erwachsenenbildung –, können dann auch auf Dauer gerichtet werden. Ich sage das aber auch vor dem Hintergrund einer Äußerung, die ich in den vergangenen Tagen wahrgenommen habe. Wenn die Finanzministerin davon spricht, dass alle Förderprogramme auf den Prüfstand sollen, habe ich da so ein bisschen Sorge, aber da schaffen wir vielleicht in dem Bereich mit dem Gesetzentwurf jetzt wirklich Sicherheit. Die Frage ist: Was ist denn ein nachweisbarer Effekt bei dieser Prüfung, gerade wenn wir über Erwachsenenbildung reden? Ich meine, da könnte ich jetzt salopp sagen, ich nehme es mal an meinem eigenen Beispiel: Ich habe mal vor einigen Jahren an der Volkshochschule in Erfurt einen Kurs gegen Flugangst gemacht. Die Flugangst ist nicht weg, aber das mag jetzt nicht am Kurs und auch nicht an demjenigen gelegen haben, der ihn gemacht hat, sondern vielleicht an mir. Jetzt ist die Frage: Wo ist hier der nachweisbare Effekt? Das mag salopp klingen, ist aber an ganz vielen Punkten so, weil es bei politischer Bildung, bei Gesundheitsbildung, bei Alphabetisierungsmaßnahmen, bei kultureller Bildung, den integrativen und inklusiven Maßnahmen, der Grundbildung oder auch vielen anderen Angeboten, die die Einrichtungen machen, nicht den klassischen, nur qualitativen, messbaren Effekt gibt. Da gibt es sehr viel mehr Effekte, die über die Zahl von Unterrichtseinheiten je Teilnehmenden hinausgehen, weil das vor allem auch eine individuelle Wirkung auf der einen Seite für die Teilnehmerinnen hat, aber eben auch eine besondere gesellschaftliche Wirkung dessen, was Erwachsenenbildung hier in Thüringen leistet. Insofern, liebe Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie uns diesen Gesetzentwurf an den Bildungsausschuss überweisen, ihn dort dann auch zügig beraten, um den Trägern der Erwachsenenbildung in Thüringen die Sicherheit zu verschaffen, die sie benötigen, denn sie sind die vierte Säule des Bildungssystems und nicht das fünfte Rad am Wagen. An alle, die heute aus dem Bereich der Erwachsenenbildung hier sind: Vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit! (Beifall BSW, Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Herzlichen Dank, Herr Schaft. Als nächsten Redner habe ich Herrn Hoffmeister vom BSW. Ich habe eine Frage an die AfD-Fraktion, weil wir das hier offenbar nicht klären konnten: Hatten Sie einen Redner gemeldet oder nicht? Bei uns war eine Vakanz. (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Wir hatten kei- nen gemeldet, aber ich werde sprechen!) Alles klar, danke.

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Dirk Hoffmeister BSW

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute über einen Gesetzentwurf, der weit mehr ist als rein verwaltungstechnische Anpassung. Es geht um einen wichtigen Schritt zur Stärkung der anerkannten Erwachsenenbildung in Thüringen, ein Kernbereich, wie es auch schon gesagt wurde, des Bildungssystems, der in Zeiten gesellschaftlichen und technologischen Wandels immer mehr an Bedeutung gewinnt. Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung von den Volkshochschulen über freie Träger bis hin zu Landesorganisationen leisten seit vielen Jahren unverzichtbare Arbeit. Sie sind Garanten für ein lebenslanges Lernen, gesellschaftliche Teilhabe und nicht zuletzt für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Sie erreichen Menschen in allen Lebensphasen in der Stadt wie auf dem Land, unabhängig von Herkunft, Vorbildung oder sozialem Status. Doch diese Bildungsarbeit wurde bislang unter schwierigen Bedingungen erbracht: zersplitterte Projektförderungen, unterschiedliche Förderrichtlinien, hoher bürokratischer Aufwand und auch fehlende Planungssicherheit. Das alles hat wertvolle Ressourcen in den Ministerien, bei den Trägern, in den Kommunen gebunden und es hat möglicherweise gute Fachkräfte aus der Erwachsenenbildung vertrieben, weil man ihnen keine stabile berufliche Perspektive bieten konnte. Diese strukturellen Schwächen wollen wir mit der jetzt vorgeschlagenen Gesetzesänderung überwinden. Was ist der Kern des Gesetzentwurfs? Wir überführen drei bisher getrennte Projektförderungen zu den Themen „Integration“, „politische Bildung“ und „Digitalisierung“ in die Grundförderung gemäß § 12 Erwachsenenbildungsgesetz. Damit geben wir den Trägern nicht nur verlässliche Mittel, sondern auch Planungssicherheit und personelle Stabilität. Gleichzeitig sorgen wir für einen klar geregelten Nachweiszweck, der durch die Verordnung ausgestaltet wird, und damit bleibt Transparenz und Kontrolle gewährleistet. Gleichzeitig erhöhen wir den Sockelbetrag für freie Träger und Volkshochschulen auf 185.820 Euro und für Heimvolkshochschulen auf 213.207 Euro. Das ist keine bloße Zahl, das ist ein konkretes Bekenntnis zur Anerkennung und zur finanziellen Absicherung der Grundarbeit unserer Erwachsenenbildungseinrichtungen. (Beifall BSW) Was sind die Vorteile dieser Novelle? Erstens Entbürokratisierung: weniger Anträge, weniger Verwaltungsaufwand, mehr Zeit für die wichtige pädagogische Arbeit. Zweitens Kontinuität: keine Maßnahmenabbrüche am Jahresende, keine Unsicherheit für Lernende und Lehrende. Drittens Effizienz: Der Haushalt bleibt belastungsneutral, da vorhandene Mittel nur strukturell neu geordnet werden. Und viertens Zukunftsorientierung: Themen wie Digitalisierung und Integration werden strukturell abgesichert, statt wie bisher im Förderkorsett jährlich neu verhandelt zu werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Gesetzesänderung ist ein gutes Beispiel für eine zukunftsgewandte, pragmatische und parteiübergreifende Bildungspolitik. Sie ist getragen von CDU, SPD und Bündnis Sahra Wagenknecht – und auch von den Linken, wie wir erfahren haben –, und ich werbe ausdrücklich dafür, dass auch weitere Fraktionen sich diesem wichtigen Schritt anschließen. Denn wir stärken mit dieser Reform nicht nur Strukturen, wir stärken Menschen. Menschen, die unsere Sprache lernen, sich politisch einbringen, die sich digital weiterbilden wollen. Menschen, die sich mit dem Erreichten nicht zufriedengeben, sondern lernen, wachsen und mitgestalten wollen. (Beifall BSW) Diesen Menschen geben wir ein verlässliches Bildungsangebot. Genau darum geht es in der Erwachsenenbildung: Teilhabe, Chancengleichheit, Zukunft. Deshalb sind wir auch für die Überweisung an den Ausschuss. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Herzlichen Dank. Ich würde als nächste Rednerin gern Frau Marx von der SPD aufrufen. (Zwischenruf Abg. Marx, SPD: Ich ziehe zu- rück!) Okay. Dann Herr Jankowski. Sie hatten sich ja gemeldet.

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Denny Jankowski AfD

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Gäste auf der Tribüne, werte Abgeordnete, zu der vorliegenden Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes kann ich mich eigentlich relativ kurzfassen. Im Gegensatz zu den meisten anderen Fraktionen hier stehen wir der vorgeschlagenen Gesetzesänderung skeptisch gegenüber. Das bisherige Finanzierungsmodell der Träger der anerkannten Erwachsenenbildung sieht vor, dass die Träger einen geringen Sockelbetrag bekommen und weitere Mittel durch Projektförderung erhalten können. Der Sockelbetrag dient hierbei als eine Art Basisfinanzierung, um die Arbeitsfähigkeit der Träger zu gewährleisten. Für die Projektförderung sind dann im Landeshaushalt eine ganze Reihe von Haushaltstiteln vorgesehen, zum Beispiel für Aufgaben der Integration, der politischen Bildung oder der Digitalisierung. Aus diesen Haushaltstiteln können die Träger bisher durch Projektförderanträge Gelder zweckgebunden erhalten. Der hier vorgelegte Antrag zur Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes sieht nun vor, dass die Haushaltstitel für die Projektförderung weitgehend gestrichen und dafür die Sockelbeträge für die anerkannten Träger der Erwachsenenbildung entsprechend aufgestockt werden. Begründet wird dies mit einer höheren Planungssicherheit der Träger und einem Abbau von Bürokratie. Das derzeit praktizierte Finanzierungsmodell der Erwachsenenbildung wurde aber aus einem guten Grund so gewählt und hat sich in meinen Augen auch bewährt, vor allem deswegen, weil bedarfsgerecht auf gesellschaftliche Veränderungen reagiert werden kann. Jeder Antrag auf Projektförderung muss von den Trägern gut begründet werden, es entsteht ein Wettbewerb um die besten Angebote und die einzelnen Haushaltstitel für die Projektförderung können jährlich bei der Haushaltsverhandlung angepasst werden, je nachdem, wo die Landespolitik mehr Bedarfe sieht – sei es nun beim Thema „Digitalisierung“, sei es beim Thema der Integration oder vielleicht haben wir in ein, zwei Jahren auch Bedarfe in Themenfeldern, die wir momentan noch gar nicht sehen. Genau deswegen wurde das derzeit geltende Finanzierungsmodell so gewählt und ich halte es deswegen durchaus für sinnvoll. Wir halten nichts davon, den derzeitigen Zustand mit den derzeitigen finanziellen Mitteln einfach so einzufrieren, wie dies jetzt mit den vorgelegten Gesetzesänderungen beabsichtigt ist. Ich finde es auch etwas seltsam, dass die Koalition jetzt den Antrag hier einbringt. Bei der Haushaltsaufstellung hat sich ja ihre Finanzministerin, die Frau Wolf, noch darüber beschwert, dass der Haushalt viele Gelder hat, die durch Verpflichtungsermächtigungen oder gesetzliche Vorschriften festgeschrieben sind und damit keine Möglichkeit bei der Haushaltsaufstellung besteht, wirklich politische Weichenstellungen vorzunehmen, da man an viele Haushaltsposten ohne die Änderung von Gesetzen oder durch die Einreichung von Plenaranträgen nicht mehr herankommt. Ihre Ministerin plädierte dafür, dass man genau überprüfen sollte, an welchen Stellen solche Verpflichtungen wirklich notwendig sind und wo man sie vielleicht sogar besser abbauen sollte. Und was macht nun die Koalition? Die Koalition beschäftigt sich nicht mit dem Abbau von Verpflichtungsermächtigungen, sondern macht – wie hier – genau das Gegenteil und versucht, den Landeshaushalt durch neue Verpflichtungen nur noch mehr zu zementieren. Diesen Weg werden wir nicht mitgehen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Hoffmeister, BSW: Das sind keine neuen Verpflichtungen!) Natürlich sind es neue Verpflichtungen. Bisher ist es eine Projektförderung. Im Haushalt könnte bei jeder Haushaltsverhandlung dieser Haushaltstitel angepasst werden. Was Sie nun tun: Sie schreiben es ins Gesetz rein. Damit ist es für die nächste Haushaltsverhandlung zementiert. Das heißt, wenn ich das Geld ändern möchte – mehr Bedarf oder weniger –, muss jedes Mal eine Gesetzesänderung herkommen. Das ist eine Zementierung des bestehenden Haushalts und nichts anderes. (Beifall AfD) Trotz aller Kritik werden wir einer Ausschussüberweisung der Gesetzesänderung zustimmen. Ich bin auch schon gespannt auf das Anhörungsverfahren, insbesondere was der Landesrechnungshof dazu sagen wird. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Frau Marx, das war keine Nachfrage, das war eine Wortmeldung? Bitte.

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Dorothea Marx SPD

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, dann darf ich doch noch mal ans Rednerpult, um hier mal klarzustellen, dass politische Bildung oder Erwachsenenbildung, die ganzen Bereiche, die hier mit betroffen sind, nicht etwas ist, was man von Fall zu Fall nach politischem Bedarf mal eben so festlegt vonseiten der Obrigkeit oder des Parlaments, sondern das ist eine Daueraufgabe zur Stabilisierung von Bildung insgesamt, aber eben auch von Demokratiebildung, die von den Verbänden und Vereinen, die dort aktiv sind, schon lange eingefordert wird. Sie sagen immer, Sie sind im Land unterwegs. Also wenn Sie da im Land unterwegs gewesen wären, dann wüssten Sie, dass es ein großer Makel und ein großes Manko für alle Projekte ist, für alle wunderbaren Projekte, die die letzten Jahre hier in diesem Land entstanden sind, auch anderswo in der Republik, dass man sich immer nach einer fristgebundenen Projektförderung was Neues ausdenken muss, einen neuen Förderantrag stellen muss, um weiterarbeiten zu können. Dafür gibt es dann Brüche in den bewährten Strukturen und eben auch Bedarfe, die dann nicht gleich wieder adäquat bedient werden können. Wir wollen eine abgekoppelte Förderung von staatlichem Wohlgefallen, indem wir die Projektförderung praktisch gesetzlich auf einen dauerhaften, verlässlichen Fuß stellen. Das ist im Sinne auch der ganzen Menschen, die dort sinnvolle Arbeit leisten, von der wir wissen, dass wir sie gerade mehr als je zuvor brauchen, sei es im Bereich der Medienbildung, sei es in vielen anderen Bereichen, die sich auch neu in den letzten Jahren ergeben haben. Deswegen freuen auch wir uns als SPD über die Stabilisierung der künftigen Finanzierung dieser wichtigen Arbeit und freuen uns auf die Debatte im Ausschuss. Danke schön. (Beifall SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Danke schön. Ich schaue jetzt auch noch mal zu Frau Gerbothe: Sie möchten auch noch mal? Sie haben das Wort.

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Carolin Gerbothe CDU

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Ich habe es vorhin schon mal kurz gesagt: Wir möchten ein starkes und verlässliches Zeichen, ein Signal für lebenslanges Lernen in unserem Land setzen. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßt deswegen die heutige Behandlung des Gesetzentwurfs, weil es eben nicht nur um Bürokratieabbau geht, den ich vorhin schon angesprochen habe, sondern vor allem um unsere Bildungsinfrastruktur im gesamten Land. Da möchte ich auch gerade auf den ländlichen Raum hinweisen. Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung – Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und freie Träger – leisten seit vielen Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur persönlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Weiterbildung der Menschen in unserem Land. (Beifall CDU) Sie vermitteln Wissen, schaffen Orientierung und fördern Teilhabe, gerade auch, wie ich eben schon sagte, in ländlichen Regionen, in denen andere Bildungsangebote fehlen. Sie sind ein unverzichtbarer Pfeiler und Ausdruck einer Bildungslandschaft, die sich am Menschen orientiert, nicht an Status oder Herkunft. Doch die Wirklichkeit ihrer Arbeit war in den letzten Jahren häufig geprägt von der schon erwähnten Unsicherheit und unnötigem Verwaltungsaufwand. Die Projektförderung über vier verschiedene Projektrichtlinien – für Integration, Digitalisierung, politische Bildung und Inklusion – führten zu Bürokratie, Planungsunsicherheit und einem Flickenteppich an Maßnahmen. Für viele Träger bedeutete das jährlich neue Anträge, Kürzungen am Jahresende und letztlich ein erhöhtes Risiko, wertvolle Fachkräfte zu verlieren, weil eben langfristige Perspektiven immer wieder fehlten. Genau das ändert sich nun. Mit der Novelle überführen wir drei dieser vier Förderrichtlinien dauerhaft und verankern diese gesetzlich. Damit schaffen wir Planbarkeit und Perspektive für Bildung in unserem Land. Die Fraktionen CDU, BSW und SPD haben sich genau für diesen Schritt eingesetzt, nicht zuletzt weil wir wissen, dass wir von unseren Bildungsträgern eben nur Verlässlichkeit erwarten können, wenn sie auch von uns Verlässlichkeit bekommen und wir diese bieten. Diese Gesetzesänderung bedeutet aber nicht nur einen bürokratischen Fortschritt, sondern auch die bildungspolitische Aufwertung. Gleichzeitig bleibt es richtig und notwendig, dass wir bei der Verwendung der Mittel die Zweckbindung wirklich ernst nehmen. Deshalb wird künftig gesetzlich geregelt, dass die Mittelanteile für diese drei Themenbereiche im Rahmen eines Verwendungsnachweises belegt werden müssen. Das schafft Transparenz und sorgt dafür, dass öffentliche Gelder dort wirken, wo sie auch wirklich gebraucht werden und wo sie sinnhaft sind. Wir geben also Vertrauen und fordern dafür natürlich auch Verantwortung. Genau das ist das Prinzip nachhaltiger und wirksamer Förderung, wie sie dieses Land braucht. Auf die Anpassung des Sockelbeitrags wurde bereits eingegangen, deswegen möchte ich dies nicht noch mal erwähnen. Eines ist jedoch hervorzuheben: Die bisherigen Projektmittel werden nicht aufgestockt, sondern klug umgeschichtet. Das zeigt, gute Bildungspolitik muss nicht immer nur teurer werden. Wir müssen effizient und nachhaltig denken. Indem wir drei Projektförderrichtlinien abschaffen und die Mittel in die Grundförderung überführen, entlasten wir nicht nur die Träger, sondern auch unsere Verwaltungen, die es genauso wie unsere Kommunen in diesem Land dringend nötig haben. (Beifall CDU) Diese Entbürokratisierung ist ein echter Gewinn für alle Beteiligten. Verehrte Abgeordnete, wir stehen heute nicht nur vor einer kleinen technischen Änderung, sondern vor einem wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung unseres Bildungssystems. Die CDU-Fraktion steht seit jeher für eine Bildungspolitik, die auf Verantwortung, Leistung und Teilhabe setzt. Wir begreifen Bildung als ein zentrales Zukunftsthema für unsere Menschen hier, nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern für Menschen in allen Lebensphasen und in allen Regionen in unserem Freistaat. Die Erwachsenenbildung ist ein Ort dieser Zukunft für uns. Sie befähigt Menschen, sich neu zu orientieren, sich gesellschaftlich einzubringen und sich auch beruflich weiterzuentwickeln. Wir wissen alle, wie wichtig das in der heutigen Zeit ist. Aber genau dafür brauchen wir Orte – dezentral erreichbar und mit guter Qualität. Abschließend möchten wir allen danken, die an dieser Erarbeitung der Novelle mitgewirkt haben, vor allen den Trägern und der Landesorganisation. Ganz persönlich bedanken möchte ich mich bei Herrn Kullmann und im Speziellen natürlich – es wurde vorhin schon mal angesprochen – bei Frau Kränke, die heute hier auch zu Gast ist (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) und sich nach 30 Jahren in den Ruhestand verabschieden möchte. Herzlichen Dank! Liebe Frau Kränke, mit Ihrer Arbeit sorgen Sie Tag für Tag dafür, dass Bildung in Thüringen eben nicht nur ein Wort, sondern tatsächlich gelebte Realität war und ist. Dieser Dienst für die Bildungslandschaft war besonders. Nun noch mal zu unserem Gesetzentwurf: Wir beantragen, den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur weiteren Beratung zu überweisen, damit wir ihn dann hoffentlich in zweiter Lesung zum Jahresende verabschieden können. Ich möchte mich bedanken. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Danke auch an Sie. Ich habe jetzt keine weiteren Wortmeldungen notiert. Herr Minister Tischner, Sie haben das Wort.

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Christian Tischner

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Vertreterinnen und Vertreter der Erwachsenenbildung, liebe Schülerinnen und Schüler, die Erwachsenenbildung ist als vierte Säule der wesentliche Baustein des Bildungssystems in Thüringen. Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung und die beiden Landesorganisationen, der Thüringer Volkshochschulverband und LOFT, beweisen dabei seit vielen Jahren, dass sie willens und in der Lage sind, die ihnen übertragenen öffentlichen Aufgaben umzusetzen. Da gibt es auch vonseiten des Ministeriums kein Misstrauen, anders als dies hier eine Fraktion eben dargestellt hat. Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Erwachsenenbildung, ganz herzlich auch hier im Landtag grüßen und auch von dieser Stelle ganz herzlichen Dank für Ihre jahrzehntelange Arbeit für die Thüringer Bildungslandschaft sagen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) So bieten Sie durch ein flächendeckendes Angebot nicht nur lebenslanges Lernen an, sondern untersetzen auch besondere Herausforderungen wie zum Beispiel die Anpassung an die digitale Transformation, die gesellschaftspolitische Erwachsenenbildung, die Integration von Menschen in die Gesellschaft und die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen. Die Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen erfolgt bisher wegen der hierfür nicht ausreichenden Grundförderung auf Basis verschiedener Förderrichtlinien im Bildungsministerium. Allerdings sind diese Richtlinien nicht für die Förderung von Daueraufgaben geeignet. Insbesondere bringen sie in ihrer Unterschiedlichkeit einen bürokratischen Umsetzungsaufwand mit sich, der wertvolle Ressourcen bei den Trägern, aber eben auch im Ministerium bindet. Außerdem führt die Jährlichkeit der Förderung regelmäßig zu Planungsunsicherheiten oder sogar zur Abwanderung von pädagogischen Fachkräften, denen keine planbaren beruflichen Perspektiven eröffnet werden können. Genau darauf zielt nun der vorliegende Gesetzentwurf mit der geplanten Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes ab dem kommenden Jahr. Meine Damen und Herren, zum einen dient sie zur Qualitätsverbesserung der Angebote der Erwachsenenbildungseinrichtungen, die durch die Planungssicherheit qualifiziertes und unbefristetes Personal erhalten können und auch wollen, da die Maßnahmen nun für eine längere Laufzeit zur Regel werden. Zum anderen sind mit der Gesetzesänderung ein Bürokratieabbau und eine Verwaltungsvereinfachung verbunden, womit wesentliche Ziele der neuen Landesregierung auch konkret umgesetzt werden. Die ordnungsgemäße Kontrolle der Mittel erfolgt in der jeweiligen Verwendungsnachweisprüfung. Analog wie in der Grundförderung seit Jahren praktiziert werden dazu prozentuale Anteile für die jeweiligen Bereiche in der Verordnung zur Durchführung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes festgelegt, die dann auch nachzuweisen sind. Bei einer nicht zweckentsprechenden Verwendung würden – wie bisher auch üblich – Rückforderungen erfolgen. Mit der Novellierung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes wird die Stärkung der Erwachsenenbildung entsprechend dem Vorhaben im Landesprogramm und der Landesstrategie 2030 zu einer zukünftigen Bildungsqualität, die unter anderem die politische Bildung und Demokratiebildung, die Stärkung des ländlichen Raums sowie die Digitalisierung und Integration umfasst, umgesetzt. Ich bin den Abgeordneten des Thüringer Landtags dankbar, dass sie diese Initiative aufgegriffen haben. Auch ich möchte diese Rede kurz nutzen, um einer Person Danke zu sagen – sie ist schon zweimal genannt worden –, die in den letzten 30 Jahren maßgeblich die Thüringer Erwachsenenbildungsszene geprägt hat. Wir werden das am Montag noch mal ausführlich tun können. Liebe Frau Kränke, ich möchte es wirklich sagen, Sie sind – und das meine ich wirklich positiv – eine Lobbyistin, wie wir sie uns im Thüringer Landtag wünschen, nämlich fair, immer realistisch, aber natürlich auch immer mit der entsprechenden Vehemenz und Beharrlichkeit. Vielen Dank für die gute Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Danke schön. (Beifall im Hause)

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Dr. med. Cornelia Urban

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Herzlichen Dank. Da ich keine weiteren Wortmeldungen gesehen habe, würde ich dann gern hier die Aussprache auch beenden. Ich habe aber vernommen, dass das Gespräch im Ausschuss für Bildung noch weitergeführt werden soll. Gibt es denn noch weitere Wünsche für Ausschussüberweisungen? Das sehe ich nicht. Dann würde ich gern über diese Ausschussüberweisung abstimmen lassen. Wer damit einverstanden ist, dass das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes im Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur überwiesen wird, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Enthaltungen? Das sehe ich auch nicht. Damit ist die Ausschussüberweisung angenommen und wir können den Tagesordnungspunkt schließen. Wir haben TOP 11 und 11 a für heute Nachmittag oder heute Abend vorgesehen. Die Tagesordnungspunkte 12 und 13 hatten wir von der Tagesordnung abgesetzt. Tagesordnungspunkt 14 hatten wir gestern Abend schon besprochen. Deswegen möchte ich jetzt TagesordnungsAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/904 eröffnen. Hier zunächst die Frage: Ist eine Begründung gewünscht? Ja. Frau Güngör, bitte.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Danke. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, ich weiß, dass sich um die Mittagszeit manchmal der Raum hier leert, aber ich kann nur alle dazu einladen, diesem Tagesordnungspunkt und dieser Debatte weiter zu folgen, weil es ein sehr zentrales Thema für uns in Thüringen sein sollte. Mit dem vorliegenden Antrag „Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen“ möchten wir, dass auf Worte Taten folgen. Wir alle haben in den letzten Monaten immer wieder vor Augen geführt bekommen, wie tief sogenannte geschlechtsspezifische patriarchale Gewalt in unserer Gesellschaft verankert ist. Im MDR erschien am 25. April dieses Jahres ein Artikel, in dem die Betroffene eines versuchten Femizids ihre Erfahrung schildert. Einen Gedanken, den die Betroffene im Artikel geäußert hat, möchte ich hier zitieren. Sie sprach aus: „Ich ende jetzt, weil ein Mann ausflippt“. Und ich glaube, das ist der Kern eines Femizids oder eines versuchten Femizids. Gemeint ist mit diesem Wort das Tötungsdelikt an einer Frau oder einem Mädchen aufgrund der Tatsache, dass sie eine Frau oder ein Mädchen ist. Ich glaube, dass die tiefe Betroffenheit und die Erschütterung, die solche Taten immer wieder in uns auslösen, uns gleichzeitig auch die Frage aufdrängen sollten, was denn unser Beitrag sein kann, um solche Taten langfristig zu verhindern. Die Tötung einer Frau, eben weil sie eine Frau ist, ist wohl die endgültigste Form einer Vielzahl von Formen, die geschlechtsspezifische Gewalt annehmen kann. Denn Fakt ist, geschlechtsspezifische Gewalt findet tagtäglich statt. Sie findet überall dort statt, wo Frauen und Mädchen herabgewürdigt werden, wo sie verächtlich gemacht werden, wo sie objektifiziert werden, wo ihnen nicht geglaubt wird. (Beifall Die Linke) Mit der Istanbul-Konvention als geltendes Recht ist Thüringen in der Pflicht, Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt zu schützen. Den Einstieg haben wir auch in der letzten Legislatur mit dem Chancengleichheitsfördergesetz bereits gemacht. Nun gilt es, weitere wichtige Schritte zu gehen. Sie sehen im vorliegenden Antrag ein durchaus großes Bündel an verschiedenen Maßnahmen, das wir hier auf Landes- und auch auf Bundesebene vorschlagen. Wir als Linke wollen den Betroffenen das Signal geben, dass wir nicht nur hinsehen und diese strukturelle Gewalt als solche anerkennen, sondern dass wir auch handeln, um Täter zur Rechenschaft zu ziehen, um Betroffenen auch besser Schutz bieten zu können und vor allem um geschlechtsspezifische Gewalt und all ihre Formen im Keim zu ersticken. Ich denke und hoffe, dass dieses Anliegen eines ist, das die meisten Abgeordneten hier im Saal eint, und dass wir es schaffen, gemeinsam hier relevante Maßnahmen auf den Weg zu bringen, unabhängig davon, dass nun wir als Fraktion Die Linke diesen Antrag eingebracht haben. Ich freue mich sehr auf die heutige Debatte und danke Ihnen für die Aufmerksamkeit. (Beifall BSW, Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Herzlichen Dank, Frau Güngör. Ich rufe als erste Rednerin Frau Kerstin Düben-Schaumann von der AfD-Fraktion auf. Frau Düben-Schaumann, ich habe etwas vergessen, Entschuldigung! Darf ich Sie noch mal bitten, Platz zu nehmen? Und zwar habe ich vergessen, dass wir unter Punkt II einen Sofortbericht haben und die Landesregierung – und Frau Rudolph ist da – gesagt hat, sie möchte das auch leisten. Wir kriegen also noch ein bisschen Input. Danke. Frau Rudolph.

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Rudolph

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Vielen Dank. Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Fraktion Die Linke hat mit dieser Drucksache einen Antrag zur geschlechtsspezifischen Gewalt an Frauen und Mädchen eingebracht und sie zielt mit diesem Antrag vor allem auf die konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen, die in Deutschland geltendes Gesetz ist. Das ist ein Ziel, das wir als Landesregierung ausdrücklich unterstreichen, was wir auch im Regierungsvertrag verankert haben und bei dem es auch uns wichtig ist, schnell und zügig in eine umfassende Umsetzung zu kommen. Liebe Abgeordnete der Fraktion Die Linke, ich nehme an, dass Sie, als Sie diese Drucksache verfasst haben, genau die Fälle im Kopf hatten, von denen wir gerade auch schon gehört haben, dass alleine in jüngster Zeit in Thüringen ein Mordversuch mit einem Brandanschlag auf eine Frau durch ihren Ehemann in Gera und die Ermordung einer Frau und ihrer beiden Kinder in Klettbach durch ihren Vater und Ehemann uns alle erschüttert hat. Das sind zwei grausame Vorfälle, die allerdings trotzdem nur die Spitze des Eisbergs sind. Zahlreiche andere Gewalttaten kommen sogar nie ans Licht der Öffentlichkeit. Es ist deswegen auch wichtig, dass sich die Landesregierung, dass sich der Landtag, dass wir uns alle mit diesen Missständen auseinandersetzen. Denn nur durch die stetige Thematisierung kann eine Sensibilisierung gegen das Leid der täglich stattfindenden Gewalt gegen Frauen gelingen. (Beifall Die Linke, SPD) Eine Gewalt, die weit verbreitet ist, die oft unsichtbar ist und die wir keinesfalls hinnehmen dürfen. Deswegen haben wir, wie schon erwähnt, in unserem Regierungsvertrag festgeschrieben, dass wir auch nicht bereit sind, das zu akzeptieren und dass wir uns für eine konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention in Thüringen und damit auch für das Recht auf ein gewaltfreies Leben für Frauen einsetzen. Das geschieht unter anderem durch die Koordinierungsstelle zur Umsetzung der IstanbulKonvention im Thüringer Sozialministerium. Wir arbeiten in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe zur Umsetzung des Landesaktionsplans mit allen Häusern zusammen und wir organisieren den Beirat Gewaltschutz. Selbstverständlich gibt es auch eine koordinierende Zusammenarbeit mit den Bundesländern, dem Bund, den Kommunen und auf der europäischen Ebene. Daran sehen Sie, dass wir für den Kampf gegen diese Gewalt ein breites Bündnis und starke Partnerinnen und Partner haben, die wir brauchen und auch in Zukunft brauchen werden. Den Ausführungen, die Sie im Antrag unter I.1 bis I.4 gemacht haben, kann ich mich im Wesentlichen anschließen. Gestatten Sie mir heute, zu einigen anderen Punkten bereits Ausführungen zu machen. Aufgrund der Umfänglichkeit der Drucksache ist es wahrscheinlich auch ratsam, einige der Punkte dann in die weitere Ausschussberatung zu nehmen, aber zu einigen würde ich gern auch heute schon Stellung nehmen. Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auf jeden Fall schon auf den Landesaktionsplan, auf die jährlichen Berichte zum Umsetzungsstand der IstanbulKonvention. Den letzten finden Sie dazu aus dem III. Quartal 2024. Hier finden Sie vor allem die Strategie der Landesregierung, die zunächst bis 2030 geplant ist, und Sie finden vor allem den jeweiligen Fortschritt nach einzelnen Jahren zur Umsetzung der Istanbul-Konvention. Der diesjährige Bericht befindet sich gerade in Abstimmung, wird also auch demnächst vorliegen. Zu den einzelnen Aspekten des Antrags: Die Einführung des Begriffs „Femizid“ im Strafgesetzbuch, der auch hier gefordert wird, wird bereits durch die Gleichstellungs- und Frauenministerinnenkonferenz und im Arbeitskreis „Innere Sicherheit“ diskutiert. Eine einheitliche Definition würde einen Konsens hinsichtlich der Erkennung und Bewertung des Phänomens schaffen. Sie ist damit ebenso grundlegend von Bedeutung wie eine systematische Erfassung für die ressortübergreifende Zusammenarbeit hinsichtlich der Situationsbewertung der Entwicklung von Strategien zur Bekämpfung von Femiziden und Maßnahmenplanung. Darüber hinaus fördert eine gesetzlich einheitliche Definition auch das Bewusstsein für das Thema. Es dürfte aber auch für Sie kein Geheimnis sein, dass es sich durchaus ein bisschen schwierig darstellt, eine einheitliche Definition und Bewertung zu finden und das vor allem in den Ressorts abzustimmen. Deswegen wird auch hier auf den weiteren Prozess verwiesen. Unter I.9 wird auf die Bedeutung von Frauenhäusern, Schutzeinrichtungen und Interventionsstätten und darauf verwiesen, dass es in ländlichen Regionen Versorgungslücken gibt. Das ist richtig. Der Landtag hat in der 7. Legislaturperiode das Chancengleichheitsfördergesetz novelliert, um diese Lücke zu schließen. Zu Punkt I.11: Dort ist die Istanbul-Konvention adressiert und die Forderung nach der Erhebung von Daten aufgenommen. Die Lückenhaftigkeit von einigen Daten, die nötig sind, wurde bereits im ersten GREVIO-Bericht – das ist der Bericht von Expertinnen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention – bemängelt. Das für Gleichstellung zuständige Bundesministerium hat 2022 im Deutschen Institut für Menschenrechte eine Berichterstattungsstelle geschlechtsspezifische Gewalt eingerichtet, deren Aufgabe es unter anderem ist, für Deutschland entsprechende Daten zu erheben. An diesem Prozess sind alle Bundesländer beteiligt. Thüringen hat im Landesaktionsplan eine entsprechende Selbstverpflichtung abgegeben. Im August 2023 hat die Berichterstattungsstelle einen ersten Bericht über die Datenlage zu geschlechtsspezifischer Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in Deutschland vorgelegt, im Dezember 2024 ihren ersten Periodischen Bericht „Monitor Gewalt gegen Frauen – Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland“. Sehr grob zusammengefasst sind die Ergebnisse dieses Monitors, dass die Datenlage weiterhin recht unzureichend ist und dass die Beratungs- und Schutzangebote nicht ausreichen und vor allem Betroffene von häuslicher Gewalt adressieren, weniger jedoch Betroffene von sexualisierter Gewalt, Zwangsverheiratung, Genitalverstümmelung und anderen Gewaltformen. Außerdem fehlten Schulungen bei Polizei und Justiz und die Prävention sowie die Täterarbeit müssten gestärkt werden. Zum zweiten Punkt – Bericht zur aktuellen Lage: Zum Umsetzungsstand der Istanbul-Konvention kann ich auf verschiedene Drucksachen verweisen, die dies jeweils für die einzelnen Jahre für Thüringen darstellen. Vielleicht noch zum Bericht für 2024: Er befindet sich gerade in der Ressortabstimmung und wird wie gewohnt dem Landtag entsprechend zugeleitet. Zu Ihrer Frage zum Chancengleichheitsfördergesetz unter Punkt II.4: Wir sind als Landesregierung nicht nur für die Finanzierung der Schutzeinrichtungen zuständig, sondern auch für den Ausbau derselben. Wie Sie wissen, arbeiten wir daran. Natürlich setzen wir auf die Bereitschaft der Träger, entsprechende Einrichtungen vorzuhalten, und auf die Bereitschaft des Landtags – da sind wir auch auf Sie angewiesen –, die dafür erforderlichen Mittel im Landeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Es geht aber nicht nur um die reine Bettenzahl, sondern auch um eine qualitative Weiterentwicklung der Schutzeinrichtungen, um perspektivisch möglichst viele von Gewalt betroffene Frauen unterstützen und ihnen ein Angebot machen zu können. Wir werden gemeinsam mit den Beteiligten an der Qualitätsentwicklung des Gewaltschutzgesetzes arbeiten. Der nächste Termin für eine Besprechung mit Frauenhausträgern, den Interventionsstellen, der LIGA und vielen anderen findet noch im Juni statt. Wenn die vorgesehene Bettenzahl dann erreicht – im Vergleich zum vergangenen Jahr sollten es dann ungefähr 100 Betten, also Plätze, mehr sein – und die Qualitätsentwicklung vorangeschritten ist, werden perspektivisch mehr Gewaltbetroffene in den Einrichtungen aufgenommen werden können. Neben unserem eigenen Landesgesetz wurde in der Zwischenzeit aber auch das Gewalthilfegesetz auf Bundesebene beschlossen. Darin ist auch vorgesehen, dass alle Länder bis Ende 2026 eine Bedarfs- und Planungsanalyse erstellen müssen. Danach wird die Landesregierung zu entscheiden haben, ob es zusätzlicher Beratungseinrichtungen bedarf. Zur Umsetzung des Landesaktionsplans, adressiert unter Punkt II.5, kann ich Folgendes mitteilen: Hier handelt es sich unter anderem um ein zentrales Thema des Kinder- und Jugendschutzes. Deswegen werden entsprechende Schutzmaßnahmen im Rahmen des gesetzlichen Auftrags aus dem SGB VIII durch die Kinder- und Jugendhilfe umgesetzt und sind im Landesaktionsplan nur in besonderen Kontexten aufgenommen. Eine Abstimmung von relevanten Maßnahmen findet in Kooperation mit dem Landesbeauftragten für Kinderschutz und dessen Geschäftsstelle sowie der interministeriellen Arbeitsgruppe „Kinderschutz und Bekämpfung sexueller Gewalt an Kindern“ statt. Bei der Thüringer Polizei erfordert die vollständige Implementierung des Landesaktionsplans umfangreiche strukturelle und organisatorische Maßnahmen, die auch schon auf dem Weg sind. Prioritär behandelt werden derzeit die Implementierung des Hochrisikomanagements, die Fortschreibung der Richtlinie zum polizeilichen Opferschutz, der Ausbau der Täterberatung und der psychosozialen Prozessbegleitung, die Entwicklung eines spezifischen Fortbildungsprogramms zu geschlechtsspezifischer Gewalt und zum polizeilichen Opferschutz, Empfehlungen zur Novellierung des Thüringer Polizeiaufgabengesetzes sowie die Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit. Die Thüringer Polizei verfügt über Leitlinien für den Umgang mit häuslicher Gewalt. In Aus- und Fortbildungen werden darüber hinaus die Grundlagen der Beweissicherung systematisch vermittelt. Für besondere Delikte stehen spezialisierte Beweissicherungseinheiten zur Verfügung. Ein standardisiertes Verfahren zur Risikobewertung bei häuslicher Gewalt wurde regional erprobt und befindet sich in Vorbereitung zur landesweiten Implementierung. Dieses beinhaltet unter anderem die Anwendung eines Risiko- und Gefährdungsanalyseinstruments zur Bewertung des Rückfallrisikos sowie eine ergänzende Erhebung weiterer Risiko- und Schutzfaktoren bei erhöhter Gefährdungslage. Aus dem Gesundheitsbereich kann noch ergänzt werden, dass sich in der Neuauflage des „Wegweisers für seelische Gesundheit“ ein Schwerpunktkapitel zu Gewalt und Trauma mit Erläuterungen und Anlaufstellen findet. Eine Übersetzung in Leichte Sprache ist geplant. Außerdem beschäftigte sich die Unterarbeitsgruppe „Psychiatrische Versorgung und Istanbul-Konvention“ des Beirats Gewaltschutz in insgesamt zehn Sitzungen zwischen März 2023 und Juni 2025 mit den Maßnahmen 20-1 bis 20-4 des Landesaktionsplans. Die Umsetzung der Istanbul-Konvention in den Kommunen liegt zunächst in deren Bereich und damit im Bereich der kommunalen Selbstverwaltung. Gleichwohl befindet sich die Landesregierung über den Beirat Gewaltschutz, in dem sowohl der Gemeinde- und Städtebund als auch die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten mitwirken, mit der kommunalen Ebene im Gespräch und verfolgt eine entsprechende Zusammenarbeit. Seitens des Personalmanagements innerhalb von einzelnen Häusern gibt es ebenfalls Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung und Gewalt. Es könnten noch andere Maßnahmen aufgeführt werden. Da ich sehe, dass hier schon rot geblinkt wird, muss ich sagen, dass …

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Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Nein, Frau Rudolph, Entschuldigung! Das ist ein Versehen, Sie dürfen weitermachen.

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Rudolph

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Ich hoffe, Sie sehen es mir nach, weil es die erste Rede von mir im Landtag ist. Deswegen überspringe ich ganz viel, was ich noch hätte sagen wollen. Ich möchte aber mit dem enden, dass wir an diesem Thema weiterarbeiten.

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Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Nein, Frau Rudolph, Sie dürfen auch gern weiter ausführen, wenn Sie das möchten. Ich möchte es noch mal sagen: Das war ein Versehen.

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Rudolph

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Ich finde, dass wir in Thüringen durchaus ein bisschen stolz sein können, weil wir schon ein sehr fortschrittliches Chancengleichheitsfördergesetz haben. Dabei dürfen wir aber nicht stehen bleiben. Lassen Sie uns trotzdem weiterarbeiten! Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Ich sehe, Sie wollen vielleicht nachher noch etwas sagen. Insofern herzlichen Dank für den Sofortbericht. Jetzt ist meine Frage: Wird eine Beratung zum Sofortbericht gewünscht? Da sehe ich Nicken. Dann eröffne ich die Aussprache zum Sofortbericht zu Nummer II, wie ich gesagt hatte, sowie zu den Nummern I und III bis V. Wir haben dadurch erst einmal eine verlängerte Redezeit, darauf möchte ich hinweisen. Wir sind nun bei der Aussprache und ich würde als Erste Frau Düben-Schaumann aufrufen.

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Kerstin Düben-Schaumann AfD

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, die Stadt Gera geriet im März dieses Jahres dadurch in die Schlagzeilen, dass ein Georgier seine Frau in einer Straßenbahn im laufenden Betrieb mit Benzin übergoss und anzündete. Dadurch rückt das Thema „Gewalt gegen Frauen“ in Politik und Medien wieder verstärkt in den Fokus der Öffentlichkeit. Ich denke, ich gehe nicht falsch in der Annahme, dass der hier vorliegende Antrag der Linken zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ nicht zuletzt auch durch dieses schreckliche Ereignis auf die heutige Tagesordnung gekommen ist. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Was ist mit dem Wartburgkreis, was ist mit Klettbach, was ist mit Eisenach?) Kann ich jetzt weiterreden? (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein, antworten!) Ich denke, dass selbstverständlich jede Form von Gewalt gegen Frauen und Mädchen wie gegen jeden Menschen auf das Schärfste zu verurteilen ist. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit ist ein grundlegendes Recht, dass für alle Bürger in unserem Land gelten muss. (Beifall AfD) Insofern ist es richtig, Straftaten zu erfassen und Opfer zu unterstützen. Es ist wichtig, dass wir alle unseren Teil dazu beitragen. Der vorliegende Antrag der Partei Die Linke ist ein Paradebeispiel für ideologischen Aktionismus. Unter dem Schlagwort „geschlechtsspezifische Gewalt“ wird ein Zerrbild unserer Gesellschaft gezeichnet, dass pauschal Männer stigmatisiert und Frauen permanent als Opfer inszeniert. (Beifall AfD) Es geht der Linken nicht nur um den Schutz vor Gewalt, es geht um das Durchdrücken ihrer frauenpolitischen Agenda auf dem Rücken echter Opfer. (Beifall AfD) Die AfD-Fraktion sagt unmissverständlich, ja, Gewalt gegen Frauen existiert und sie muss mit aller Härte des Rechtsstaats geahndet werden, (Beifall AfD) aber wir sagen auch, Gewalt ist kein Monopol der Männer und die Ursachen sind differenzierter, als die Linke es darstellt. Die systematische Ausblendung migrantischer Tätergruppen in diesem Antrag ist kein Zufall. Sie ist politisch gewollt. (Beifall AfD) Die Linke scheut die Wahrheit und macht gern die Augen zu, wenn es um Hintergründe geht. Denn ein erheblicher Teil dieser Gewalt hat einen kulturellen Hintergrund, den sie selbst mit ihrer Migrationspolitik über Jahre begünstigt hat. (Beifall AfD) Das Unbehagen bei den Linken muss groß sein. Denn die Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache. Laut BKA liegt der Ursprung der Gewalt an Frauen in einer Ideologie der Ablehnung von Gleichberechtigung und Gleichwertigkeit der Geschlechter, berichtet der öffentlich-rechtliche Rundfunk. Demnach würden diese Weltsicht, Emanzipation und Gleichberechtigung als Bedrohung traditioneller Rollenbilder und der angeblichen natürlichen Ordnung aufgefasst. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das passt doch auch zur AfD!) Einen Zusammenhang mit dem Frauenbild im Islam und die importierte Verachtung der Gleichberechtigung will offensichtlich keiner sehen. Die zentrale Realität wird verschwiegen. Einen erheblichen Anteil an Gewalt gegen Frauen in Deutschland üben Täter mit Migrationshintergrund und ausländischer Staatsbürgerschaft aus. Diese Tatsache wird zwar in den Sondererhebungen der Polizei dokumentiert, aber in der politischen Bewertung regelmäßig ignoriert. (Beifall AfD) Wer über Ursachen und Prävention sprechen will, darf über importierte Gewaltkulturen und integrationsresistente Milieus nicht schweigen. (Beifall AfD) Frauengewalt kann im schlimmsten Fall zum Tod führen, dem sogenannten Femizid. 43 Prozent der Opfer der Gewaltform, die auch als Ehrenmorde bezeichnet werden, sind Männer. BKA-Studien geben an, dass die Dunkelziffer weit höher ist und vermutlich doppelt so viele Taten begangen werden. Bei Ihrem Antrag, sehr geehrte Fraktion Die Linke, fällt besonders ins Auge, dass die Autoren darin vorwiegend die Jahre bis zum Jahr 2023 thematisieren und so mit den eingearbeiteten Zahlen das Versagen der jeweiligen rot- und grüngeführten Regierungen in Thüringen wie auch in Berlin auf diesem Gebiet darlegen. Wir erfahren gleich auf der ersten Seite, dass unter der SPD-Regierung von Olaf Scholz und seiner Innenministerin Nancy Faeser bei sogenannten vorurteilsgeleiteten Straftaten gegen Frauen im Jahr 2023 ein bundesweiter Anstieg von 56 Prozent gegenüber dem Vorjahr zu verzeichnen war. In Thüringen hatte die Regierung Ramelow und ihr Innenminister Georg Maier bei häuslicher Gewalt gegen Frauen knapp 20 Prozent Zuwachs binnen vier Jahren politisch zu verantworten. Nun fordert die Linke aus der Opposition heraus Maßnahmen, die sie selbst in zehn Jahren Regierungszeit nicht umgesetzt hat. (Beifall AfD) Statt sich selbstkritisch mit dieser Entwicklung auseinanderzusetzen, wird nun nach dem nächsten ideologischen Instrument gegriffen: Istanbul-Konvention, Landesaktionsplan, Chancengleichheitsfördergesetz – allesamt politische Werkzeuge zur Durchsetzung linker Gleichstellungspolitik, nicht zur Lösung konkreter Probleme. (Beifall AfD) Anstatt neue Förderprogramme, Aktionspläne und Bürokratiekomplexe aufzubauen, braucht es eine konsequente Anwendung des bestehenden Strafrechts, mehr Polizeipräsenz, schnellere Verfahren und vor allem eine ehrliche Benennung der Täterprofile. (Beifall AfD) Um diese Pläne umzusetzen, fehlt es der Polizei an Personal, den Justizbehörden an Handlungsfreiheit. Rückführungen krimineller Ausländer finden kaum statt. Das ist die Realität, die Ihre Partei ignoriert. (Beifall AfD) Die pauschale Kategorisierung von Gewalt als geschlechtsspezifisch suggeriert, dass Frauen die einzigen oder hauptsächlichen Opfer sind. Es ist perfide, wie in diesem Antrag so getan wird, als sei Gewalt gegen Männer oder gegen ältere Menschen kaum der Rede wert. Die Dunkelziffer bei männlichen Opfern häuslicher Gewalt ist hoch, ebenso wie die Zahl älterer Menschen und Kinder, die Opfer von körperlicher, psychischer und struktureller Gewalt werden, oft im familiären Umfeld oder in Pflegereinrichtungen oder sogar auf dem Schulweg. Doch sie tauchen in Ihrer Betrachtung schlicht nicht auf. Warum? Weil es nicht ins ideologische Konzept passt? Diese Form der Einseitigkeit ist nicht nur unsozial, sondern gefährlich und lässt viele Betroffene bewusst im Stich. (Beifall AfD) Wer Gewalt wirklich bekämpfen will, darf keine Opfer zweiter Klasse schaffen. Die AfD-Fraktion steht für einen umfassenden Opferschutz – faktenbasiert, ehrlich und ohne Scheuklappen. Wer Täter nicht benennt, wird Opfer nicht schützen. (Beifall AfD) Wer Ideologie über Realität stellt, ist Teil des Problems und nicht der Lösung. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Düben-Schaumann. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Dr. Urban für die Fraktion der SPD ans Rednerpult.

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Dr. med. Cornelia Urban SPD

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Sehr geehrter Herr Präsident, ich möchte zunächst auf meine Vorrednerin eingehen, weil es mich nicht ganz in Ruhe gelassen hat, wie Sie gesagt haben, dass im Antrag der Linken ein Zerrbild gezeigt wird. Es ist für mich sehr schwierig, weil wir beide Frauen sind, wie eine Frau sozusagen dann auch Frauen im Stich lässt hier an diesem Pult. Ich nehme an, Sie haben es vielleicht nicht so gemeint. (Zwischenruf Abg. Krell, AfD: Sie haben es falsch verstanden!) Nichtsdestotrotz fand ich es unfassbar – vielleicht habe ich es auch falsch verstanden. Letztendlich ist es ja so, dass wir natürlich prinzipiell, wenn wir über häusliche Gewalt sprechen, immer alle Menschen im Blick haben. Also das möchte ich hier voranstellen. Es geht bei häuslicher Gewalt nicht allein nur um Frauen, es geht um alle Menschen. Es geht um Kinder, Frauen, Männer, ältere Menschen, junge Menschen, jeden Menschen. Nichtsdestotrotz – und das ist eben dann wirklich Ignoranz, wenn man das versucht auszublenden – ist es so, dass statistisch betrachtet Frauen extrem häufig, nämlich jeden Tag, betroffen sind. Jeden Tag, und das in Deutschland, stirbt eine Frau, weil sie eine Frau ist. Jeden Tag! Das ist doch unfassbar, wenn man sich das vor Augen führt. Das zu ignorieren, finde ich schwierig. Wir haben in Thüringen leider traurige Beispiele dafür. Das möchte ich jetzt nicht noch mal wiederholen, es wurde gerade schon ausgeführt. Also Gera wurde genannt, es wurde Klettbach genannt und es wird sicherlich auch noch Ausführungen dazu geben. Nichtsdestotrotz ist es natürlich so, und da stimmen wir als SPD den Linken zu, wenn wir Thüringen betrachten, dass es nicht sein darf, wenn jemand Opfer sexueller Gewalt, häuslicher Gewalt wird, dass er dann das Gefühl hat, nicht ernst genommen zu werden, zum Beispiel weil diejenige eben eine Frau ist. Deshalb haben wir ja auch bereits versucht, als Politik auch in der letzten Legislatur über das Chancengleichheitsfördergesetz in Thüringen bessere Strukturen zu schaffen, indem wir die Kapazitäten von Frauenhäusern erweitern und dafür auch viel Geld in die Hand nehmen werden. Wir haben jetzt auch das Gewalthilfegesetz auf Bundesebene. Und es wird im Moment ja auch geplant, die elektronische Fußfessel für Täter einzuführen, was zukünftig vielleicht eine Maßnahme für die Verhinderung von Femiziden sein kann. Zumindest ist Letzteres gerade Teil einer diskutierten Novellierung des Polizeiaufgabengesetzes, was sich jetzt in der Ressortabstimmung befindet, soweit ich weiß. Nichtsdestotrotz, das möchte ich an dieser Stelle noch mal voranstellen, geht es am Ende auch um Transparenz und auch um Informationen im Sinne einer Prävention, also auch eines Gefährdungsmanagements. Denn das, denken wir, ist auch ein wichtiger Fokus im Sinne vorbeugenden Handelns. Das bedeutet, dass wir Informationen, die wir vielleicht haben – das haben wir auch in Gera zum Beispiel gesehen –, wenn es eine Bedrohungslage gibt, zwischen den involvierten Behörden auch möglichst schnell und transparent weitergeben, sodass wir den effektiven Schutz – und jetzt spreche ich auch hier noch einmal von Frauen, denn es sind sehr häufig Frauen – einfach verbessern können und damit hoffentlich irgendwann mal gar nicht mehr über dieses Thema reden müssen. Die Staatssekretärin hatte schon ausgeführt – wahrscheinlich noch nicht komplett –, dass es eine Rahmenkonzeption zum Hochrisikomanagement bei häuslicher Gewalt, bei Stalking in ihrem Hause gibt, die erarbeitet wird. Ich hoffe und ich denke, dass wir da auf einem guten Weg sind. In jedem Fall sind diese genannten Maßnahmen polizeilichen Handelns, aber auch der Schwerpunkt der Verbesserung des Schutzes von Frauen auf jeden Fall wert, dass wir es ausführlich diskutieren und dass wir mögliche Missverständnisse ausräumen, aber dass wir uns auch gemeinsam stark hinter die Interessen der Frauen oder der betroffenen Menschen stellen. Denn egal, wer es ist, wir möchten natürlich für keinen Menschen in diesem Land, dass er von häuslicher Gewalt betroffen ist oder dass er gar mit dem Tod bezahlt. Deshalb, liebe Kollegen, ist es unsere Verantwortung, allen Frauen in diesem Land den Rücken zu stärken, allen Menschen im Land den Rücken zu stärken und vor allen Dingen in den Städten, in der Nachbarschaft für Schutz zu sorgen. Deshalb meine Bitte: Lassen Sie uns das gemeinsam tun! Und ich würde an dieser Stelle auch schon mal die Beratung im Innenausschuss als auch im Ausschuss für Gleichstellung beantragen. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Urban. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU ans Rednerpult.

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Jonas Urbach CDU

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher, die Realität in Deutschland ist erschütternd: Alle 4 Minuten wird eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Jeden zweiten Tag wird eine Frau von ihrem Partner oder Expartner getötet. Eben wurde eine andere Zahl genannt. Aber es ist klar, es kommt mindestens täglich zu Tötungsversuchen. Besonders alarmierend ist die hohe Dunkelziffer, weil viele Betroffene aus Angst oder Scham keine Anzeige erstatten. Gleichzeitig steigt die Zahl der Straftaten, die explizit aus frauenfeindlicher Ideologie begangen werden. In Thüringen wird statistisch gesehen alle zwei Stunden eine Frau Opfer häuslicher Gewalt. Ein Zustand, der für unsere Gesellschaft beschämend und absolut inakzeptabel ist. Meine Damen und Herren, Worte allein reichen nicht und wir handeln. Es ist eben angesprochen worden von der Kollegin: Wir haben ein neues Polizeiaufgabengesetz in der aktuellen Diskussion und da sind auch einige Instrumente gegen häusliche Gewalt enthalten. Der Grundsatz bei uns ist klar: Wer schlägt, der geht. Die Thüringer Polizei bekommt neue wirksame Befugnisse, beispielsweise den sofortigen Platzverweis für Gewalttäter und ein totales Kontaktverbot – keine Anrufe, keine SMS, kein zufälliges Auftauchen vor der Arbeit. Und besonders wichtig: Der Schutz wird von bisher zwölf auf 28 Tage verlängert, wenn Sie diesem Gesetz hier im Hause auch zustimmen. Das ist fast eine Verdreifachung der Schutzzeit. Endlich haben dann Opfer auch genug Zeit, sich neu zu organisieren, ohne Angst haben zu müssen, dass der Täter nach wenigen Tagen wieder vor der Tür steht. Zusätzlich werden Beratungsstellen automatisch informiert; Opfer müssen nicht selbst aktiv werden. Für Stalker und hartnäckige Gewalttäter führen wir die elektronische Fußfessel als Alternative zum Gefängnis ein – Kontrolle rund um die Uhr, Meldeauflagen bei Großereignissen, moderne Überwachung für moderne Bedrohungen. Unser neues Polizeiaufgabengesetz zeigt auch schärfere Konsequenzen bei Verstößen mit Bußgeldern von bis zu 3.000 Euro auf, auch bei Verstößen gegen Schutzmaßnahmen in Bezug auf die häusliche Gewalt. Es sieht gleichzeitig eine bessere Ausstattung unserer Polizisten mit Tasern vor, die weniger gefährlich als Schusswaffen sind und damit auch eine bessere Deeskalation in Einsätzen ermöglichen. Denn insbesondere Polizistinnen und Polizisten sind auch diejenigen, die zu Fällen von häuslicher Gewalt gerufen werden. Wir begrüßen grundsätzlich die Zielrichtung des Antrags der Linken. Die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt ist ohne jeden Zweifel ein wichtiges gesellschaftliches Anliegen, das unsere Landesregierung bereits erkannt hat und auch aktiv verfolgt. Mit der Umsetzung des Thüringer Chancengleichheitsfördergesetzes und dem Landesaktionsplan zur Istanbul-Konvention hat die Landesregierung ganz wesentliche Schritte bereits eingeleitet. Besonders unterstützen wir die Forderungen nach einer verbesserten Datenerfassung und auch einer einheitlichen Definition von Femiziden. Denn letztlich kann die Polizei nur verfolgen, was sie auch präzise erfassen und benennen kann. Die systematische Datenerhebung ist daher ganz entscheidend, um das tatsächliche Ausmaß geschlechtsspezifischer Gewalt zu erkennen und gezielt dagegen vorzugehen. Die im Antrag geforderte Einrichtung eines speziellen Formulars für Gewalt gegen Frauen in der Onlinewache der Thüringer Polizei ist ein praktikabler Vorschlag, der die Anzeigebereitschaft erhöhen und das Dunkelfeld verkleinern könnte. Der Schwerpunkt auf Prävention, Täterarbeit und Opferschutz ist aus unserer Sicht richtig gesetzt. Das Projekt ORANGE zur professionellen Täterarbeit hat sich bewährt und sollte, wie auch im Antrag gefordert, gestärkt werden. Allerdings darf dabei die konsequente Strafverfolgung nicht vernachlässigt werden – ein Aspekt, der im vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke nahezu vollständig fehlt. Der Antrag konzentriert sich stark auf Beratung, Prävention und Unterstützung, vernachlässigt aber die entscheidende Komponente der wirksamen Strafverfolgung. Wir plädieren daher für eine ausgewogene Strategie aus Prävention und Sensibilisierung, umfassendem Opferschutz und konsequenter Strafverfolgung mit angemessenen Sanktionen. Die im Antrag geforderten umfangreichen Fortbildungsmaßnahmen für Polizei und Justiz sind grundsätzlich ausdrücklich zu begrüßen. Die umfassende Bewertung geschlechtsspezifischer Faktoren bei Gewaltdelikten erfordert eine spezielle Schulung und auch entsprechende Ressourcen. Der Antrag der Linken enthält zahlreiche Forderungen, die entweder bereits in der Umsetzung sind oder nicht ohne Weiteres als seriös betrachtet werden können. Insbesondere die 15 konkreten Handlungsaufträge an die Landesregierung und die vier Bundesratsinitiativen bedürfen noch einer etwas gründlicheren Prüfung. Denn die praktische Umsetzbarkeit der geforderten Maßnahmen muss auch grundsätzlich analysiert werden. Eine auskömmliche Finanzierung, wie im Antrag mehrfach gefordert, bedarf außerdem konkreter Berechnungen und einer Priorisierung – auch das ist angesprochen worden – in den anstehenden Haushaltsverhandlungen. Der Antrag spricht von flächendeckendem Ausbau, verstärkten Angeboten und neuen Programmen, ohne allerdings die Kosten zu nennen. Einige Forderungen wie die Bundesratsinitiative zur Einführung von Femiziden als Straftatbestand oder zur vorzeitigen Umsetzung des Gewalthilfegesetzes berühren Zuständigkeiten außerhalb Thüringens und müssen hinsichtlich ihrer rechtlichen und politischen Umsetzbarkeit noch geprüft werden. Die Strafverfolgungsbehörden benötigen für die erweiterten Aufgaben auch die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sowie neue Befugnisse und Ausstattungen – Aspekte, die im Antrag bislang keine ausreichende Beachtung finden. Aus diesem Grund sprechen wir uns für eine Überweisung an den zuständigen Innenausschuss aus, unter Mitberatung des Gleichstellungsausschusses und des Justizausschusses. Dort können wir konstruktiv an den sinnvollen Elementen des Antrags arbeiten und die Perspektive unserer Sicherheitsbehörden stärker einbeziehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt darf niemals zum politischen Spielball werden. Ich bin überzeugt, dass wir hier fraktionsübergreifend zusammenarbeiten müssen, um wirksame Lösungen zu finden, die Frauen und Mädchen besser schützen. Wir haben bereits gehandelt und werden weiter handeln – konkret, umsetzbar und wirksam für den Schutz von Frauen und Mädchen in Thüringen. Ich danke Ihnen. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Danke schön. Ich rufe als nächsten Redner Herrn Quasebarth vom BSW auf.

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Steffen Quasebarth BSW

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Vielen Dank. Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer am Livestream, lassen Sie mich zunächst noch, bevor ich mit meiner Rede beginne, zwei Worte an Frau Abgeordnete Düben-Schaumann richten. Es ist richtig, dass natürlich auch Männer Opfer von Gewalt werden. Es ist richtig, dass natürlich auch pflegebedürftige Menschen Opfer von Gewalt werden. Und es ist richtig, dass wir darüber sprechen, aber alles zu seiner Zeit. In diesem Antrag der Linken geht es ausdrücklich eben nicht darum, und das ist ein wichtiger Punkt. Deswegen möchte ich den an der Stelle auch als Mann noch mal hervorheben. Es ist wichtig, dass wir das Problem von Gewalt gegen Mädchen und Frauen gesondert betrachten und gesondert besprechen, weil es ein besonderes Problem ist. Diese Gewalt gegen Frauen ist ein massives gesellschaftliches Problem. Und ja, es ist ein Armutszeugnis, dass wir im Jahr 2025 in Thüringen immer noch darüber sprechen müssen, wie Frauen täglich geschlagen, bedroht oder erniedrigt werden, oft von Menschen, denen sie einmal vertraut haben, und nicht nur von Fremden, sondern vor allem von Menschen aus der eigenen Familie. Der Antrag der Linken benennt dieses Problem deutlich und dafür möchte ich ausdrücklich danken. Die Zahlen aus dem BKA-Lagebild, dem LKA Thüringen oder von Eurostat zeigen: Wir haben ein strukturelles, wachsendes Problem. Aber was uns hier als Lösung angeboten wird, ist leider weniger ein Rettungsring für Betroffene, sondern vielmehr ein politisches Manifest voll wohlmeinender Allgemeinplätze, Prüfaufträge und Appelle, die mehr verwalten als verändern. Der Antrag der Linken ist 15 Seiten lang und wirkt in weiten Teilen wie aus dem Elfenbeinturm geschrieben. Da ist von gesellschaftlichen Rollenbildern die Rede, von Sensibilisierungsstrategien und einem niedrigschwelligen Formular in der Onlinewache. Verzeihen Sie, aber das ist keine konsequente Gewaltbekämpfung, das ist Bürokratie – im Angesicht echter Lebensgefahr. (Beifall BSW) Während Frauen in Thüringen Schutzräume suchen, listet der Antrag weitere Arbeitsgruppen, Aktionspläne und Koordinierungsstellen auf. Die traurige Wahrheit ist: Viele dieser Strukturen gibt es längst, sie werden nur nicht ausreichend finanziert, nicht effizient organisiert und nicht kontrolliert. Stattdessen wird die Illusion erzeugt, man könne Gewalt durch weitere Formulare und durch Öffentlichkeitskampagnen verhindern. Wir brauchen keine neuen Debatten über weitere Programme, sondern einen harten Schnitt mit der bisherigen Symbolpolitik. Frauenhäuser in Thüringen sind überlastet, Fachberatungsstellen unterbesetzt und Opfer von Gewalt warten teilweise Wochen auf einen Gesprächstermin. Wenn es Ihnen ernst ist mit dem Schutz von Frauen, dann helfen Sie mit, sorgen Sie dafür, dass kein einziger Platz mehr fehlt – nicht 2027, sondern jetzt! Und was ist eigentlich mit der Polizei? Was ist mit den Gerichten, mit Familienrichtern, die immer noch zu oft Täterstrategien übersehen? Der Antrag erwähnt diese Stellen zwar, aber er bleibt leider inhaltsleer. Keine konkreten Forderungen nach besserer Ausstattung, nach beschleunigten Verfahren, nach klaren Standards im Opferschutz. Auch zur Täterarbeit verlieren Sie schöne Worte, aber kein Wort zur Verbindlichkeit. Warum dulden wir es, dass Täterprogramme in vielen Fällen freiwillig bleiben? Warum ist Rückfallprävention ein Projekt, statt ein verpflichtender Teil der Sanktionen? (Beifall BSW) Wer die Ursachen an der Wurzel packen will, muss nicht nur Verständnis organisieren, sondern auch Konsequenz zeigen. Und lassen Sie uns über Sprache sprechen: Es hilft keiner betroffenen Frau, wenn wir über Gewalt in einem soziologischen Zirkelschluss philosophieren. Wir brauchen klare Begriffe, klare Verantwortlichkeiten, klare Maßnahmen. Frauen brauchen Schutz und nicht semantische Aufwertung. Unsere Fraktion sagt: Ja, dieser Antrag benennt ein echtes Problem, aber er gibt zu wenige überzeugende Antworten. Statt konkretes Handeln bietet er Prüfaufträge, Strategien, neue Broschüren und Stellen für das nächste Förderprogramm. Damit machen wir keine Politik für Betroffene, wir machen damit Politik fürs Schaufenster. Wir als Bündnis Sahra Wagenknecht fordern: sofortige Aufstockung der Mittel für Frauenhäuser, und zwar flächendeckend, nicht nur in den Städten, verpflichtende Täterarbeit mit Sanktionen bei Rückfall, deutlich schnellere und konsequentere Strafverfolgung und eine vollständige Entbürokratisierung der Hilfssysteme, damit Hilfe eben dort ankommt, wo sie gebraucht wird, ohne Hürden und ohne Warteschleifen. Wir müssen Frauen und Mädchen nicht mehr erklären, wie Gewalt aussieht, das erleben Sie jeden Tag. Was sie brauchen, ist Schutz, und was sie verdienen, ist, dass wir endlich liefern. Darum beantrage ich die Überweisung des Antrags an den Innenausschuss und mitberatend an den Gleichstellungsausschuss. Ich danke Ihnen. (Beifall BSW, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Danke, Herr Quasebarth. Ich habe nun Frau Güngör noch mal als Rednerin notiert.

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Lena Saniye Güngör Die Linke

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bedanke mich für die in weiten Teilen recht konstruktive Debatte. Ich bedanke mich auch bei Frau Staatssekretärin Rudolph für den Sofortbericht, der ja sicherlich auch noch mal die Relevanz des Themas für die Landesregierung darstellen sollte. Es ist schon viel auf den Weg gebracht worden, es ist weiterhin viel zu tun, und deswegen finde ich es persönlich nur konsequent, dass wir als Linke nicht nur Verantwortung im Regierungshandeln, sondern auch Verantwortung in unserer Oppositionsarbeit zeigen und bei diesem wichtigen Thema dranbleiben. Ich bin mir völlig bewusst, dass die Begriffe „Opposition“ und „verantwortungsvoll“ in einem Satz hier im Raum nicht alle abholen. Dafür entschuldige ich mich natürlich, aber das bleibt trotzdem unser Anspruch an unsere Arbeit. (Beifall Die Linke) Mir ist es wichtig, noch mal deutlich zu machen, dass geschlechtsspezifische Gewalt in all ihren unterschiedlichen Facetten benannt und justiziabel wird, denn sie ist es aktuell eben nicht in all ihren Formen und ihren Varianten. Es handelt sich eben nicht um einen Kurzschluss, um eine kurzweilige Laune von jemandem, die irgendwie entsteht, die kommt und geht, sondern es geht um etwas sehr, sehr Strukturelles. Sie ist Ausdruck tief verankerter Rollen und Geschlechterverhältnisse. Und wenn die AfD-Abgeordnete sich hierhinstellt und nur den Fall Gera benennt, aber Merkers weglässt, Klettbach weglässt, alle anderen Fälle weglässt, dann ist das kein Zufall, dann ist das sehr bewusste rassistische Stimmungsmache, und die muss als solche hier benannt werden. (Beifall Die Linke) Ich bin es leid, im Jahr 2025 immer noch erklären zu müssen, dass die gefährlichsten Männer für eine Frau ihr Ehemann, ihr Expartner, ihr Vater, ihr Stiefvater, ihr bester Freund sind. Das ist das Beängstigende an Gewalt gegenüber Frauen, dass Frauen im Gros der Gewalttaten ihren Täter aus ihrem persönlichen Nahfeld kennen, und daran dürfen wir uns doch nicht gewöhnen. (Beifall BSW, Die Linke) Und dann müssen wir eben genauso klar benennen, dass es uns doch um jedes Opfer von Gewalt gehen muss, dass wir eben nicht Opfer erster oder zweiter Klasse haben. Wenn sich die AfD hierhinstellt – und da muss ich Sie leider zitieren – und von „echten“ Opfern spricht, dann frage ich mich: Was sind denn die unechten Opfer, was sind denn die falschen Opfer, was sind denn die Opfer, die Sie wegen ihres Passes oder wegen ihrer Herkunft oder wegen ihrer Religion weniger interessieren? Allein das ist eine Farce, von falschen Opfern hier zu sprechen. (Beifall BSW, Die Linke) Der Bericht von TERRE DES FEMMES hat in der Analyse ihrer Wahlprogramme sehr deutlich gemacht, dass die AfD eben eine Partei ist, die Politik für Männer betreibt und die Politik macht, die sich explizit gegen Frauenrechte richtet. All das wissen wir. Die heutige Debatte, finde ich, hat noch mal sehr gut gezeigt, wie der gesellschaftliche Rechtsruck, den wir auf verschiedenen Ebenen beobachten, eben auch ein feministisches Problem ist, weil der die Rechte von Frauen in ihrer Gesamtheit versucht einzuschränken, versucht wieder in den Rückzug zu drängen. (Beifall Die Linke) Für mich ist es wichtig, zu verzeichnen, dass wir ja auch im zuständigen Fachausschuss eine Debatte hatten. Ich finde es relevant, dass wir davon wegkommen, uns nach einzelnen Vorfällen zu beschäftigen, sondern dass wir hinkommen, uns dazu grundlegend weiter mit den Maßnahmen, die wir schon haben, und denen, die noch kommen sollen, zu beschäftigen. Ich sage auch deutlich, ich bin sehr skeptisch und ich hoffe sehr, dass es nicht die Position der Landesregierung ist, zu glauben, dass eine Fußfessel als Allheilmittel für den Gewaltschutz dienen darf. Wir müssen doch darüber reden, wie verschiedene Maßnahmen dafür Sorge tragen können, dass geschlechtsspezifische Gewalt wieder zurückgedrängt wird, dass problematische Frauenbilder verhindert werden. Da Herr Kollege Quasebarth mir – Moment, ich will Sie richtig zitieren – soziologisches Philosophieren attestiert hat: (Heiterkeit Die Linke) Das finde ich von Ihnen, Herr Quasebarth, einen durchaus humorvollen Vorwurf. Den kann ich gern annehmen. Ich sage nur: Schauen Sie sich noch mal Ihre eigenen Reden an, schauen Sie sich vor allem noch mal unseren Antrag an. Denn wir haben sehr viele konkrete Maßnahmen benannt, die eben nicht nur Schaufensterdebatte sind. Wir haben sehr zentral die auskömmliche Finanzierung der Frauenhäuser benannt. Und da musste ich mich doch noch mal zurückerinnern an unsere letzte Haushaltsdebatte, wo wir als Linke mehr Geld für genau diesen Bereich des Gewaltschutzes zur Verfügung stellen wollten, wo wir der Landesregierung mehr Geld für den Ausbau der Strukturen, gerade im ländlichen Raum, zur Verfügung stellen wollten. Und da kann sich die Brombeere vielleicht noch mal intern besprechen, woran das gescheitert war und wer da irgendwie nicht mehr Geld im Haushalt haben wollte. (Beifall Die Linke) Nur noch mal als klitzekleine Erinnerung, aber ich freue mich total, wenn sich da Ihre Haltung jetzt für den kommenden Doppelhaushalt verändert hat. Wir sind ja alle irgendwo auch zur Entwicklung fähig, so meine Hoffnung und meine Annahme. Ich glaube auch, dass es befremdlich für Opfer von den verschiedenen Formen von Gewalt daherkommen mag, wenn sich über so etwas wie einen Landesaktionsplan oder über Beratungsstrukturen oder über Prävention lustig gemacht – ist die falsche Formulierung –, aber wenn das als Bürokratie abgestempelt wird. Denn zum Schluss ist da natürlich – also wir reden hier über Regierungshandeln – ein relevanter Anteil von Bürokratie. Die Frage ist doch nur: Geht es darum, irgendwie ein weiteres Dokument für irgendwas einzurichten, oder geht es darum, die Situation für Betroffene durch bestimmte Strukturen, Angebote und Maßnahmen zu verbessern? Deswegen will ich Sie da einfach noch mal einladen, die Aspekte, die Maßnahmen, die wir hier genannt haben, vielleicht konkreter zu prüfen, inwiefern auch Sie einen lebensweltlichen Bezug durchaus erkennen können, insbesondere wenn wir über Sensibilisierungsstrategien in Schulen, in Hochschulen, in der Justiz, in der Polizei, in den sozialen Diensten reden, denn – wie auch Kollege Urbach ja richtig dargestellt hat – das sind ja häufig die Ersten, die dann Kontakt mit Opfern von verschiedenen Formen von Gewalt haben. Und es geht eben unserer Einschätzung nach nicht nur darum, wie dann die Strafverfolgung im Weiteren läuft, sondern wie gerade auch Erstkontakte, wie Beratungen möglich gemacht werden. Denn – wie auch Sie richtigerweise benannt haben – wir wissen ja um die sehr hohe Dunkelziffer. Mir ist das manchmal so ein bisschen zu lapidar, einfach nur zu sagen, ja, wir wissen, wir haben eine hohe Dunkelziffer, und dann reden wir darüber, ist es jetzt jeder Tag eine versuchte Tötung oder ist es jeder zweite Tag die absolvierte – in Anführungszeichen – Tötung, sondern wir müssen ja darüber reden, warum die Dunkelziffer überhaupt so hoch ist. Und dann reden wir eben auch über die Strukturen und über staatliches Handeln. Ich glaube, da sollten wir ohne Scheuklappen auch gemeinsam draufschauen. Ich habe verstanden, dass diverse Ausschüsse als zu beratende Räume schon benannt worden sind. Von unserer Seite beantrage ich natürlich die Überweisung an den Sozial-, an den Justiz- und an den Gleichstellungsausschuss und halte es für völlig angemessen, dass der Gleichstellungsausschuss bei diesem Thema federführend ist. Ich freue mich, dass er dann vielleicht auch gar nicht ausfallen muss, so wie beim letzten Mal, sondern wir es geschafft haben, auch für diesen neu eingerichteten Ausschuss der Brombeere relevante Inhalte auf die Tagesordnung zu setzen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Danke schön, Frau Güngör. Gibt es weitere Wortmeldungen? Frau Rudolph, bitte.

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Rudolph

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe gelernt, dass ich mich von dem rot blinkenden Licht hier nicht irritieren lassen darf. Ich runde im Teil 2 hier gern auch noch mal die Debatte ab und darf mich an der Stelle aber auch vor allem für die in weiten Teilen sehr konstruktive Debatte schon mal bedanken bzw. sie begrüßen, denn ich glaube, dass das zeigt, dass wir gemeinsam als Landesregierung und auch mit dem Landtag an diesem Thema sehr gut weiter zusammenarbeiten können. Wir waren jetzt eigentlich schon auf einer sehr globalen Ebene angekommen, den allgemeinen Umgang und die allgemeine Sichtbarkeit des Themas „Gewalt gegen Frauen“ zu thematisieren. Ich würde trotzdem noch mal ein bisschen ins Technische einsteigen wollen und den aktuellen Sofortbericht, den ich in meinem ersten Redebeitrag angefangen hatte, ergänzen. Wir waren beim Bericht zur aktuellen Lage bei den Maßnahmen der Landesregierung stehen geblieben. Dazu würde ich jetzt einfach noch mal einige Punkte ergänzend nennen wollen, weil ich glaube, das ist auch eine gute Grundlage, um dann in den Ausschüssen entsprechend weiterzudiskutieren, aber eben auch schon zu wissen, was bereits auf den Weg gebracht worden ist und was in Thüringen auch schon passiert. Es ist in den Berichtsbitten zur aktuellen Lage unter anderem auch gefragt worden, welche Schutzmaßnahmen jenseits des Chancengleichheitsfördergesetzes in Thüringen schon implementiert sind. Auch hier kann ich noch mal auf den Landesaktionsplan verweisen, denn Prävention spielt natürlich beim Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt eine herausragende Rolle. Es bestehen zusätzliche Maßnahmen der Thüringer Polizei im Bereich der sekundären und auch der primären Prävention. Innerhalb der Landespolizei sind bereits sechs nebenamtliche Opferschutzbeauftragte benannt. Hier – das ist vermutlich perspektivisch dann besonders wichtig – wird die Überführung in eine hauptamtliche Tätigkeit angestrebt. Das unterliegt dann den Erfordernissen der angestrebten Polizeistrukturreform. Die meisten Polizeidienststellen verfügen über spezielle Schwerpunktsachbearbeiter – auch das ist in den vorigen Redebeiträgen schon genannt worden – insbesondere für Fälle häuslicher Gewalt, welche bekannt gewordene Taten professionalisiert bearbeiten. Schwere Delikte, die im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt stehen, werden zumeist in den für Straftaten gegen Leib und Leben sowie für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten der Kriminalpolizeiinspektionen oder in herausragenden Fällen durch das Landeskriminalamt bearbeitet. Bei den Anzeigeaufnahmen erfolgen Informationen zu Opferrechten und Unterstützungsangeboten. Auch das haben einige der Vorredner/ ‑ innen thematisiert, dass es natürlich besonders wichtig ist, diese Unterstützungsangebote zu bekommen und sich eben nicht nur auf die juristische Ahndung dieser Taten zu spezialisieren, sondern besonders wichtig ist ja, dass die Betroffenen Hilfe erfahren. Die polizeilichen Schutzmaßnahmen umfassen dabei eben auch Eilschutzanordnungen sowie die Umsetzung gerichtlicher Schutzanordnungen gemäß Gewaltschutzgesetz und deren Nichteinhaltung kann auch strafrechtlich verfolgt werden, zum Beispiel Wohnungsverweise, Kontaktverbote, Betreuungsverbote – ist auch schon angesprochen worden. Hier gibt es also eine starke Handhabe, die dann eben entsprechend auch genutzt werden sollte und wird. Dann ist weiter gefragt worden – und auch das ist schon angesprochen worden –, wie es mit der Täterarbeit aussieht. Die spezialisierte Täterarbeit zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt wird in Thüringen besonders über das schon angesprochene Projekt ORANGE verwirklicht. Das bedeutet, dass sich hier die gewalttätigen Partner in den Partnerschaften, denen es auch zum Glück oft selber darum geht, präventiv beraten lassen und selber dieses Beratungsgebot auch annehmen, auch wenn man sicherlich darüber diskutieren muss, inwieweit man hier noch zu einem umfassenderen Anspruch bzw. zu einer umfassenderen Anwendung kommt. Dieses Projekt wird momentan in Erfurt, Gera, Mühlhausen und Suhl umgesetzt. Das heißt, es gibt schon eine sehr weitreichende Abdeckung in Thüringen. Dann möchte ich noch auf Programme zur Sensibilisierung und Prävention verweisen. Die sind unter II.10 angesprochen. Der Landespräventionsrat fördert seit 2021 die unabhängige Antidiskriminierungsberatungs- und ‑ fachstelle EmpowerMensch, das Beratungszentrum gegen Diskriminierung, und seit 2022 die unabhängige Hatespeech-Beratungsstelle elly. Dabei handelt es sich um sehr wichtige Beratungsangebote für Menschen, die aus geschlechtsspezifischen Motiven heraus angegriffen, diskriminiert oder beleidigt werden. Auch gefragt worden ist nach spezifischen Maßnahmen und Programmen für migrantische Frauen und Frauen mit Behinderungen. Die spezifischen Bedürfnisse werden ebenfalls durch unterschiedliche Maßnahmen berücksichtigt. Hierzu zählen unter anderem die Bereitstellung von Broschüren in Leichter Sprache, der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Sensibilisierungsmaßnahmen im Rahmen einer polizeilichen Willkommensveranstaltung in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl. Dort werden unter anderem Fragen zu Geschlechterrollen, Anzeigeverhalten und Trennungskonflikten thematisiert. Frauen mit Behinderungen sind seitens des TMSGAF und der Landesgleichstellungsbeauftragten besonders im Blick. Es wird darauf geachtet, dass der Ausbau der Frauenhäuser ihre Belange berücksichtigt, und es werden bei der Überarbeitung des Maßnahmenplans der UN-Behindertenrechtskonvention insbesondere Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen eingebracht. Barrierearme Dokumente, Dokumente in Leichter Sprache sind über die Internetpräsenz des Thüringer Justizministeriums abrufbar und werden auch Betroffenen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der bundesweit vernetzten Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsstrategien sensibilisiert die Polizei für Anzeigen von Gewalt und nutzt Dolmetscherdienste zur Überwindung von sprachlichen Barrieren. Damit habe ich hoffentlich noch ein paar Punkte weiter einfließen lassen können, die auch in der Drucksache adressiert sind, und möchte aber mit dem etwas globaleren Blick schließen. Werte Abgeordnete, es ist für mich hier heute gut zum Tragen gekommen, dass es weite Einigkeit darüber gibt, dass es sich hier um ein Thema handelt, über das wir auch weiterhin im politischen Raum sprechen müssen, dem wir Sichtbarkeit verleihen müssen, und dass es hilft, wenn wir uns über gezielte Maßnahmen austauschen und diese auch absichern. Was aus meiner Sicht nicht hilft, ist, wissenschaftliche Standards zu unterschlagen bzw. nicht zu nennen, wenn es um die Herkunft der Täterinnen und Täter geht. Es ist mittlerweile hinlänglich bekannt, dass Frauen besonders an einem Ort von häuslicher Gewalt betroffen sind, und das ist eben da, wo sie sich eigentlich am sichersten fühlen sollten. Der gefährlichste Tatort ist nach wie vor das eigene Zuhause und die gefährlichsten Täter sind nach wie vor die eigenen Partner oder Expartner. Das haben nicht nur immer einige Einzelfälle gezeigt, sondern das ist leider immer noch die bittere Realität. Ich möchte trotzdem mit einer positiven Anmerkung schließen. Ich finde, wir können in Thüringen stolz sein, dass wir eines der fortschrittlichsten Länder sind, wenn es um das Chancengleichheitsfördergesetz geht, wenn es darum geht, den gesetzlichen Schutz auf Beratung oder auf einen Schutzanspruch zu verwirklichen. Lassen Sie uns hier nicht stehen bleiben, sondern lassen Sie uns hier weitermachen! Ich bedanke mich für alle Ideen, die wir auch in dieser Debatte heute schon bekommen haben. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Herzlichen Dank, Frau Staatssekretärin. Gibt es weitere Wortmeldungen? Herr Höcke, bitte.

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Björn Höcke AfD

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne, spannende Diskussion, wichtige Diskussion, sachliche Diskussion, so sollte es immer sein, obwohl es eigentlich ein hochemotionales Thema ist. Ich will zwei Punkte kurz ergänzen bzw. einordnen, die mir wichtig sind. Erstens, sehr geehrte Frau Staatssekretärin, Sie haben natürlich als Regierungsmitglied alle Zeit der Welt, hier auszuführen. Wir hören Ihnen auch gern zu. Das bietet mir die Möglichkeit, durch die ergänzte Redezeit auch noch mal Stellung zu nehmen. Aber allein die Tatsache, dass Sie hier vorn im besten Wissen und Gewissen und mit gutem Willen sehr viel Zeit aufgewendet haben, zu Recht aufgewendet haben, um die breite Palette der Aktionen, der Projekte, der Initiativen, die in Thüringen bereits laufen, und zwar schon seit vielen Jahren laufen, vorzustellen, korrespondiert in negativer Art und Weise mit der Tatsache, dass wir auf Grundlage der Polizeistatistiken des Freistaats Thüringen und der Polizeistatistik des Bundes erkennen müssen, dass die Gewalt gegen Frauen in Thüringen und Deutschland leider eine zunehmende Tendenz hat. Die Logik, die daraus erfolgt, oder die Logik, die man dem unterstellen könnte, ist, was Kollege Quasebarth zu Recht kritisiert hat, dass der Antrag der Linken vor allen Dingen wieder mehr Bürokratie produziert, wieder mehr Projekte ins Leben rufen will, die den Steuerzahler viel Geld kosten. Ob das wirklich eine Wirksamkeit entfaltet, diese Struktur, die schon vorhanden ist, weiter aufzubauen und weiter aufzublasen, oder müssen wir grundsätzlich neu denken? Deswegen ist die Position meiner Fraktion, tatsächlich zu gucken, wo man wie hart bestrafen kann, wo man wirklich prophylaktisch arbeiten kann in einer Art und Weise, dass es sinnvoll ist, und man vielleicht auch mal das Rad in diesem Bereich neu erfinden muss. Mir sei an dieser Stelle gestattet, das so einzuordnen. Wir werden den Antrag, obwohl es ein Antrag der Linken ist, auf jeden Fall an den Sozialausschuss überweisen, weil wir ihn für wichtig halten. In die anderen Ausschüsse werden wir nicht mit überweisen, weil das sicherlich nicht zielführend ist. Einen Punkt will ich zum Abschluss noch machen, der auch sehr bedeutsam ist. Ja, die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag, die AfD im Allgemeinen ist gegen Frauenrechte. Wir sind auch gegen Kinderrechte. Warum sind wir das? Weil wir nicht wollen, dass Kinder gegen ihre Eltern in Stellung gebracht werden. Weil wir nicht wollen, dass Frauen grundsätzlich gegen Männer in Stellung gebracht werden. Weil wir diese Polarisierung nicht wollen, weil wir diese Trennung nicht wollen. Wir sind für Menschenrechte, wir sind für die Menschenwürde und wir sind der festen Überzeugung, dass alle Menschen, egal welches Geschlecht sie haben, gleichwertig sind, und dass bei Verbrechen gegen jeden Menschen dasselbe Strafrecht anzuwenden ist und ohne Ansehung der Person Gerechtigkeit widerfahren muss. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Außer Hautfarbe, außer Religion!) Danke schön. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das sehe ich nicht. Damit beende ich an dieser Stelle die Aussprache. Ich habe zunächst erst mal die Frage: Kann ich davon ausgehen, dass das Berichtsersuchen zu Nummer II hiermit erfüllt ist, oder erhebt sich hier Widerspruch? Ich erkenne keinen Widerspruch, das heißt, das Berichtsersuchen wurde erfüllt. Jetzt hätte ich noch die Frage: Wir könnten trotz allem diesen Sofortbericht auch noch in einem einzigen Ausschuss weiterberaten. Wird das gewünscht, diesen Sofortbericht in einem speziellen Ausschuss weiterzuberaten? Das sehe ich nicht. Damit kommen wir jetzt zu allen weiteren Nummern, nämlich I und III bis V des Antrags. Hier sind ganz viele Ausschüsse genannt. Ich zähle sie einmal auf, ob ich einen vergessen habe. Ich habe notiert: Die Weiterberatung wird gewünscht im Innenausschuss, im Gleichstellungsausschuss, im Sozialausschuss und im Justizausschuss. Ist das so korrekt? Ich sehe Nicken. Dann habe ich unterschiedliche Ausschüsse als federführende Ausschüsse gehört. Ich würde zunächst erst mal über jeden Ausschuss abstimmen und im zweiten Teil dann noch mal – ich hatte einmal Innen-, einmal Gleichstellungsausschuss gehört und Sozialausschuss wurde auch gerade noch genannt – über die Federführung abstimmen. Zunächst fangen wir erst mal an: Wer einverstanden ist, dass dieser Antrag im Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung weiterberaten wird, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Hände der Fraktion der AfD. Wer enthält sich? Bei keinen Enthaltungen so bestätigt. Nun als Nächster der Gleichstellungsausschuss: Wer zustimmt, dass diese Nummern des Antrags im Ausschuss für Gleichstellung weiterberaten werden, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Hände der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Bei Enthaltung der Fraktion der AfD ebenfalls so bestätigt. Nächster Ausschuss – der Sozialausschuss: Wer möchte, dass die Nummern I, III bis V im Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie mitberaten werden, den bitte ich um das Handzeichen. Hier sehe ich die Hände der Fraktion Die Linke und die Hände der Fraktion der AfD. Wer ist dagegen? Hier sehe ich die Hände der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Ich glaube, wir müssen zählen, um dies zu entscheiden. Ich würde jetzt gern einmal auszählen lassen. Ich bitte noch einmal um das Handzeichen. Wer ist dafür? Wir sind beim Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie. Wer ist dagegen? Bitte die Hände hoch. Und wer enthält sich? Wir haben das noch mal gezählt: 43 haben mit Ja gestimmt, 27 mit Nein, 7 haben sich enthalten. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie auch bestätigt. Wir kommen nun zum Justizausschuss. Wer möchte, dass alles zusätzlich im Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz beraten wird, den bitte ich hier um das Handzeichen. Das sind die Fraktion Die Linke und vereinzelt das BSW – ich zähle mal ganz kurz durch. Herzlichen Dank. Wer ist dagegen? Das sind die übrigen Hände der Fraktionen des BSW, der SPD, der CDU und vereinzelt der AfD. Wer enthält sich? Die andere Hälfte der AfD enthält sich und vereinzelt das BSW. In jedem Fall würde ich sagen, war die Mehrheit dagegen und damit ist der Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Migration und Verbraucherschutz nicht stattgegeben. Ich fasse zusammen: Wir haben jetzt den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung, den Ausschuss für Gleichstellung und den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie benannt. Ich hatte mir für die Federführung zwei Ausschüsse notiert, auch darüber würde ich jetzt noch einmal abstimmen lassen. Wenn jemand möchte, dass auch der dritte noch zur Auswahl hinzukommt, dann müssen wir uns voranarbeiten. Das sehe ich so nicht. Damit würde ich zunächst abstimmen lassen: Wer möchte, dass die Federführung beim Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung liegt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Herzlichen Dank. Das sind die Stimmen der SPD, des BSW und der CDU. Wer ist dagegen? Wer enthält sich? Damit ist die Federführung beim Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung bestätigt. Danke schön. Wir können diesen TOP schließen und widmen uns Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1018 dazu: Kleingärten in Thüringen als Orte des sozialen Zusammenhalts stärken Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1101 Zunächst möchte ich den Antragsteller fragen: Wird die Begründung zum Antrag gewünscht? Ich würde zunächst um Ruhe bitten. Sie waren sehr konzentriert, bleiben Sie bitte auch konzentriert, wir haben jetzt die Begründung zum Antrag der AfD. Frau Hoffmann, Sie haben das Wort.

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Nadine Hoffmann AfD

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Vielen Dank. Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, unser Antrag „Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen“ ist als explizite Forderung von Vertretern des Thüringer Kleingartenwesens entstanden. Da er in der letzten Legislatur nicht mehr aufgerufen wurde, nachdem wir ihn im März 2024 eingebracht hatten, haben wir ihn erneut eingereicht. Das bringt zumindest den Vorteil, dass die aktuelle Landesregierung im Vergleich zur vorherigen Landesregierung, die nie bei AfDAnträgen Sofortberichte gehalten hat, zumindest einen angekündigt hat. Unser Antrag thematisiert verschiedene Probleme, vor denen die Kleingärtner stehen. So sinkt die Nachfrage nach Kleingartenanlagen im ländlichen Raum, während in Ballungszentren die Nachfrage steigt. Gleichzeitig machen wir mit unserem Antrag deutlich, welchen hohen Wert das Kleingartenwesen als Refugium und Nähe zur Natur, als Ort sozialer Zusammenkunft, als Bildungswerkstatt und als kommunale Struktur darstellt. Denn Kleingärten erhöhen die Lebensqualität, sie führen Menschen an die Natur und fordern den Erhalt der Natur. Sie tragen zum Umweltschutz durch die Schaffung von öffentlichem Grün bei und leisten einen wesentlichen Beitrag für das Städtewesen. Kleingartenanlagen sind in der Stadt Frischluftrefugien und dienen auch der Feinstaubbindung. Darüber hinaus können sie zu einer gesunden und abwechslungsreichen Ernährung durch selbst angepflanztes Obst und Gemüse beitragen und fördern so auch das Bewusstsein für den Verbrauch regionaler Produkte. Die Kleingärtner leisten durch ihre Arbeit einen wichtigen sozialen Beitrag für die Gesellschaft, sie wirken Vereinsamung entgegen und fördern das Gemeinschaftswesen. Die Kleingartenvereine in Thüringen und ihre über 200.000 Mitglieder erbringen somit wertvolle Leistungen für das Allgemeinwohl und die Ökologie, sind Partner für Kindertagesstätten und Schulen sowie andere soziale, aber auch ökologische Einrichtungen und erbringen hierdurch einen wichtigen Beitrag zur Bildung von Kindern und Jugendlichen. Dieses Engagement gilt es anzuerkennen, zu fördern und zu stärken. Kleingärten erfüllen in den Kommunen aber nicht nur eine herausragende soziale und ökologische, sondern auch eine städtebauliche Funktion. Sie sind demgemäß für eine starke und langfristige soziale Stadtentwicklung bedeutsam und liefern einen wichtigen Beitrag für die Grünflächeninfrastruktur der Kommunen. Das Kleingartenwesen kämpft allerdings mit Schwierigkeiten, wie ich schon angedeutet habe. Aktuell stehen in Thüringen über 5.000 Kleingartenanlagen leer. Gerade im ländlichen Raum steigt aus demografischen und anderen Gründen die Zahl aufgegebener Kleingartenanlagen und es sinkt die Nachfrage. Mit der Aufgabe und dem Fehlen der Bewirtschaftung ist der Rückbau verbunden, den die Vereine nur in Zusammenarbeit mit den Kommunen bewältigen können. Eine Unterstützung ist auf kommunaler Ebene, aber auch seitens des Landes geboten. In städtischen Gebieten hingegen besteht ein erhöhter Bedarf an Kleingärten, der unter anderem durch Parzellenteilung und gemeinsame Bewirtschaftung bewältigt wird. In Ballungsgebieten kommt es darüber hinaus zu Flächendruck durch den Wohnungsbau. Diese Herausforderungen sind ebenfalls mit dem Land zu meistern, unter anderem durch die Etablierung eines funktionierenden Kleingartenbeirats auf Landesebene, der regelmäßig tagt und mit den Beteiligten auf Augenhöhe spricht. Alles Weitere in der Debatte. (Beifall AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Danke für die Begründung. Ich frage auch noch mal die Antragsteller des Alternativantrags: Ist eine Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann haben wir in der Nummer II ein Berichtsersuchen. Die Vorrednerin sprach es gerade an: Die Landesregierung hat einen Sofortbericht angekündigt. Herr Staatssekretär Malsch, Sie haben das Wort.

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Marcus Malsch

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Werte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Gäste, das Kleingartenwesen wird von ehrenamtlichen Strukturen getragen. Daher möchte ich Ihnen zunächst einige Informationen zum Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e. V. als dem maßgeblichen Akteur geben. Der Landesverband Thüringen der Gartenfreunde e. V. ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Kreis-, Regional-, Stadt- und Territorialverbänden der Gartenfreunde im Freistaat Thüringen. Er gründete sich am 30. Juni 1990 neu. Seine 28 angeschlossenen Verbände bewirtschaften aktuell ca. 62.650 Parzellen in 1.430 Kleingartenvereinen im Freistaat Thüringen mit ca. 200.000 Kleingärtnern. Wichtige Aufgaben des Landesverbands sind, die Aus- und Weiterbildung für die ehrenamtlichen Vereinsvorstände weiter zu professionalisieren und zu sichern, das Ehrenamt zu stärken und das Kleingartenwesen in eine gesicherte Zukunft zu führen. Kleingärten sind Orte einer naturnahen Freizeitgestaltung ebenso wie Bestandteile der Grünflächen von Städten und Gemeinden. Das Kleingartenwesen leistet einen aktiven Beitrag zum Natur-, Klimaund Umweltschutz sowie auch für eine gesunde Ernährung. Es schafft und unterhält eine lebenswerte Umwelt, von der auch künftige Generationen profitieren können. Kennzeichnend für die Entwicklung des Kleingartenwesens in den letzten Jahren sind Unterschiede bei der Nachfrage nach Parzellen in städtischen und ländlichen Regionen. Insbesondere in größeren Städten wie Erfurt, Jena oder Weimar besteht ein verstärkter Bedarf, etwa durch junge Familien. In etlichen ländlichen Regionen, die vor allem eine negative demografische Entwicklung aufweisen, sinkt die Nachfrage. Hier gilt es im Zusammenwirken mit den Kommunen und den Flächeneigentümern alternative Nutzungsmöglichkeiten für nicht mehr benötigte Gärten zu finden. Die Lösungen sind hierfür je nach Standort verschieden und reichen von einer Umnutzung bis zum Rückbau. Die Bewirtschaftung der Kleingärten erfolgt zunehmend naturnah und nachhaltig und ist auf einen hohen Freizeit- und Erlebniswert ausgerichtet. Gemeinschaftsaktivitäten spielen eine wichtige Rolle. Werte Anwesende, seitens des Landes werden Fördermittel zur Schulung und Weiterbildung der Fachberater des Landesverbands Thüringen der Gartenfreunde insbesondere durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum zur Verfügung gestellt. Planung und Bereitstellung der Mittel werden in enger Zusammenwirkung zwischen Verband und Fördermittelgeber realisiert. Für die Entwicklung eines nachhaltigen Kleingartenwesens können ergänzend weitere Fördermittel aus der Umweltlotterie zur Verfügung gestellt werden. Im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung sind auch Unterstützungsmöglichkeiten durch Kommunen denkbar. Fachlich erfolgt eine Begleitung der Kleingärtner durch das Lehrund Versuchszentrum Gartenbau in Erfurt. Abschließend möchte ich auf das Thema der flexibleren Nutzung von Kleingartenanlagen eingehen. Kleingartenanlagen werden zunehmend als Bestandteil des öffentlichen Grüns gesehen und etwa das Wegenetz und die Gemeinschaftsanlage wie auch Vereinsheime mit ihren gastronomischen Angeboten stärker der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Maßgebliche Akteure sind hier die Vereine vor Ort, gegebenenfalls auch die Kommunen. Es werden verschiedene Optionen genutzt, um Kleingärten stärker auch alternativ zu nutzen. So gibt es Angebote der Umweltbildung, insbesondere in Zusammenarbeit mit Schulen oder Kindertagesstätten. Auch werden Gärten durch die Tafeln genutzt, um Obst und Gemüse für Bedürftige zur Verfügung zu stellen. Eine weitere Entwicklungstendenz sind Kleingartenparks. Lassen Sie mich zum Ende meiner Ausführungen den Regierungsvertrag der Koalitionsfraktionen zum Thema „Kleingartenwesen“ zitieren: „Das Kleingartenwesen hat große Bedeutung für die Lebensqualität der Menschen. Der Garten ist Erholungsort und Begegnungsstätte, aber auch Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Wir werden die Rahmenbedingungen für das Kleingartenwesen erhalten und wo nötig verbessern, damit bestehende Kleingartenanlagen erhalten und Neuanlagen möglich werden.“ Erlauben Sie mir den Bezug: Auch Kleingärtner leisten einen wichtigen Beitrag zur Artenvielfalt. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das stimmt!) Ich kann nur empfehlen, sich die Ausstellung im 1. OG, die fast zeitgleich eröffnet worden ist, nämlich der „VIA Natura 2000 – Vernetzung für Insekten in der Agrarlandschaft zwischen Natura 2000-Gebieten in Thüringen“ gemeinsam mit der Ausstellung der Thüringer Imker und Landwirte einmal anzuschauen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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Dr. med. Cornelia Urban

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Herzlichen Dank für den Sofortbericht. Wird eine Beratung zum Sofortbericht gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann eröffnen wir jetzt die Aussprache zu den Nummern I und III und zum Alternativantrag. Wir haben damit jetzt keine verlängerte Redezeit, sondern die ganz normale, die wir gewohnt sind. Damit habe ich als erste Rednerin Frau Müller. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Echt? Der größte Kleingarten-Fan!) Ja, der größte Kleingarten-Fan, Sie haben das Wort.

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Anja Müller Die Linke

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, Kleingärten verbinden. An dieser Stelle – und vielleicht kommt das nachher zu kurz – von hier aus, und ich glaube, da im Namen auch der demokratischen Fraktionen zu sprechen – gelle, Moritz –, einen richtig dicken, fetten Gruß an den Präsidenten Dr. Preuß aus Altenburg und an seinen Stellvertreter Herrn Hoßbach nach Sömmerda. Denn die Gartenfreunde Thüringen e. V. leisten eine richtig krasse Arbeit und wir freuen uns darauf, immer mit denen im Gespräch zu sein. (Beifall CDU) Gerade in den Gesprächen mit den beiden Herren, die wir die letzten Monate geführt haben, haben wir doch eines gehört, nämlich dass Kleingärten einen großartigen Teil auch zur Integration beitragen, denn viele Menschen mit einem Migrationshintergrund, viele Geflüchtete nehmen sich einen Kleingarten, lernen dort auch die deutsche Sprache. Im Gegenzug – und das hat mir Dr. Preuß noch mal sehr deutlich vermittelt – gibt es andere Gemüsesorten, die mit eingebracht werden, wo der Austausch stattfindet, was resilienter ist. Deswegen ist „Kleingarten“ ein ganz wichtiges Thema, ein Integrationsthema und eigentlich nicht das Thema, mit dem die AfD immer nach außen tritt, das die Prinzipien der AfD vertritt. Deswegen sagen wir: Dieser Antrag, den die AfD eingebracht hat, hat ein Geschmäckle. Es geht um Heimattümelei, auch wenn das im Antrag nicht so offen dargestellt wird. Es soll der AfD eigentlich helfen, sich als Freund zivilgesellschaftlicher Strukturen und Aktivitäten zu inszenieren. Aber wir wissen ja, was dahintersteckt. Einer solchen rechten Okkupation von solchen zivilgesellschaftlichen Strukturen, wie sie nicht nur im Bereich der Kleingärten versucht wird, muss man sich entschieden entgegenstellen. Daher – und das kommt nun wirklich nicht häufig vor – sind wir dankbar für den Alternativantrag, den die regierungstragenden Fraktionen eingebracht haben. Da kann ich schon vorwegnehmen: Wir werden diesem Antrag wohlwollend zustimmen, ihn mit an den Ausschuss – hoffentlich – für Wirtschaft und Ländlichen Raum überweisen. Da freue ich mich. Trotzdem wollen wir aber noch ein paar Anmerkungen machen. Der Gedanke der Stärkung des sozialen Zusammenhalts und der gleichen Teilhabe von Menschen unabhängig von ihrer Herkunft durch das Engagement im Kleingarten und für Kleingärten ist uns als Linke-Fraktion sehr wichtig. Darüber hinaus hat auch der Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit eine ganz große Bedeutung. Nachhaltigkeit in der Kombination von sozialer und ökologischer ist noch umfassender als das Prinzip des Umwelt- und Naturschutzes, und das ist uns wirklich ganz wichtig. Sehr sinnvoll wäre es, wenn der Beschluss des Alternativantrags der regierungstragenden Fraktionen zur Wiederbelebung der Arbeit des Kleingartenbeirats führen würde, denn anders, als der Antrag der AfD unterstellt, muss er für die Landesebene in Thüringen nicht mehr neu eingerichtet werden. Diese wichtige Schnittstelle zwischen Exekutive und Zivilgesellschaft hat in der vergangenen Wahlperiode laut Aussagen der Kleingartenaktiven in Thüringen schon erfolgreich gearbeitet. Dieser Beirat war ja an das von der Linken geführte Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft angedockt. Es ist zu hoffen, dass der Beirat nun ebenso erfolgreich beim Ministerium für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum weiterarbeiten kann – und da kriege ich ein ganz dickes Däumchen vom Staatssekretär, das freut mich sehr. Die im Alternativantrag der regierungstragenden Fraktionen erhobene Forderung nach Verbesserung der Förderstruktur unterstützen wir ausdrücklich. Auch da haben wir eine Empfehlung, und die lautet: Schauen wir uns doch mal die Förderprogramme oder das, was Brandenburg und SachsenAnhalt auf den Weg gebracht haben, an; daran kann man sich sehr gut orientieren. Natürlich wünschen wir uns auch, dass das in den Landeshaushalt 2026/2027 Eingang findet. Dabei würde ich es gern belassen. Sie merken, wir als Linke sind mit Leidenschaft bei den Kleingärtnern dabei und hoffen, dass uns der Alternativantrag im Ausschuss noch viel Spaß bereiten wird. (Beifall BSW, Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Herzlichen Dank, Frau Müller. Als nächster Redner hat Herr Dr. Augsten vom BSW das Wort.

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Dr. Frank Augsten BSW

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, eigentlich sollte jetzt hier Sigrid Hupach stehen als unsere kleingartenanlagenpolitische Sprecherin, die auch in den letzten Wochen und Monaten mit den Verbänden die Gespräche geführt hat. Sie müssen sie leider entschuldigen, sie hat einen ganz wichtigen Termin. Und gestern gab es, liebe Frau Müller – weil Sie gesagt haben, der größte Fan der Kleingartenanlagen –, (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ich habe selber einen Garten!) bei uns so einen Streit, wer diese Rede jetzt halten darf, dass wir dann abstimmen mussten. Ich habe mich durchgesetzt, nicht nur weil ich Fraktionsvorsitzender bin, sondern weil ich nachweisen konnte, dass ich meine Kartoffeln selbst anbaue. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Ich auch! Ich baue auch Erbsen an!) Also insofern gibt es bei uns ganz, ganz viele Kleingartenfans in der Fraktion. Ja, der Respekt meiner Kollegin gegenüber gebietet es, dass ich jetzt ausnahmsweise mal eine Rede vorlese. Sie hat sich da sehr viel Mühe gegeben und ich glaube, jedes Wort ist es wert, auch gehört zu werden. Werte Gäste, liebe Abgeordnete usw., es freut uns sehr, dass das Thema „Förderung des Kleingartenwesens“ heute auf der Tagesordnung steht und wir uns hier im Plenum zu dieser Thematik austauschen können. An dieser Stelle noch mal herzlichen Dank an Herrn Malsch für den Sofortbericht. Einiges wird sich jetzt doppeln, aber das ist so. Wenn man sich einig ist, kann das ja passieren. Kleingartenanlagen haben in Thüringen eine lange Tradition und bilden in vielerlei Hinsicht einen gesellschaftlichen Mehrwert, der jetzt in den beiden Reden schon mehrfach betont wurde. Bereits im Jahr 1787 erwähnte Friedrich Schiller in einem Brief eine Gartenanlage in Weimar. Kleingärten sind Orte der Begegnung, fördern den gesellschaftlichen Zusammenhalt, sind Lebensräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, tragen zur regionalen Wertschöpfung bei, sind Lern- und Bildungsorte und dienen als grüne Oasen auch der Erholung. Im Landesverband Thüringer Gartenfreunde sind 28 eigenständige territoriale oder regionale Verbände mit 1.469 Vereinen und rund 65.000 Mitgliedern organisiert. An dieser Stelle möchten wir den aktiven ehrenamtlichen Mitgliedern des Landesverbands unseren Dank und unsere Anerkennung aussprechen – wir schließen uns also Frau Müller an – für die engagierte und gute Arbeit in den letzten Jahren und Jahrzehnten, mit der sie als Dienstleister die regionalen Verbände und gemeinnützigen Projekte unterstützen sowie im Fachberatungs- und Bildungsbereich wertvolle Arbeit leisten. Es haben sich vielfältige Problemlagen in den letzten Jahren im Thüringer Kleingartenwesen entwickelt – auf die auch schon Bezug genommen wurde –, welche sich aber regional unterschiedlich darstellen. Während es in den größeren Städten Wartelisten gibt, einen Kleingarten pachten zu können, und die zur Verfügung stehenden Flächen stetig zurückgehen, haben die Kleingartenverbände in den ländlichen Räumen häufig mit Leerstand zu kämpfen. Hier müssen die Verbände sowohl von den Kommunen als auch von der Landesebene Unterstützung erfahren. Auch bundesweit haben die Kleingartenverbände teils ähnliche, aber auch regional unterschiedliche Probleme und Herausforderungen zu meistern. Ein regelmäßiger Austausch der Landesverbände ist deshalb sinnvoll – Frau Müller hatte schon darauf hingewiesen –, um entsprechende Entwicklungskonzepte zur Zukunftssicherung eines nachhaltigen Kleingartenwesens auf den Weg zu bringen und fortzusetzen, also – Stichwort – Best-Practice-Beispiele aus anderen Ländern möglicherweise auch hier in Thüringen umzusetzen. Im November 2024 hatte ein solcher Erfahrungsaustausch der ostdeutschen Landesverbände in Brandenburg stattgefunden. Nun zum Inhalt des vorliegenden Antrags der AfD: In den Forderungen unter Punkt III.1 wollen Sie auf Landesebene einen Kleingartenbeirat ins Leben rufen. Einen solchen Beirat hat es in Thüringen schon einmal gegeben. Diesen müsste man nur wiederbeleben. Ob ein solcher Beirat allein aber ausreichend ist, für die anstehenden Problemfelder entsprechende Lösungen zu finden, ist zu bezweifeln. Es braucht hier mittelfristig Strategien und Konzepte, die von Landesseite aus zielgerichtet unterstützt werden können, damit die Kleingartensparte zukunftsfähig aufgestellt werden kann. Eine weitere Forderung von Ihnen ist unter den Punkten 2 und 3 zu finden, und da greifen Sie tief in die kommunale Selbstbestimmung ein. Die Verbände leisten bisher schon sehr gute Arbeit in den Bereichen der Umweltbildung, im Nahrungsmittelanbau, im Naturschutz, bei der Bedeutung von Kleingärten für die Artenvielfalt und vieles mehr und haben dafür ihre Fachwarte und Arbeitsgruppen. Hier brauchen sie keine Bevormundung, aber unsere Unterstützung. (Beifall BSW) Deshalb legen wir einen Alternativantrag zu diesem TOP heute vor, mit dem wir einen Prüfauftrag an die Landesregierung geben, ob und wie gegebenenfalls ein Landesförderprogramm zur Schaffung nachhaltiger Strukturen im Kleingartenwesen aufgelegt werden kann. Weiterhin wollen wir prüfen lassen, welche Konzepte es in anderen Bundesländern schon gibt, die auch in Thüringen sinnvoll angewendet werden können. Auch wollen wir die Kommunen bezüglich der Ausweisung von Flächen für Kleingartenanlagen bei ihren Flächenplanungen unterstützen und den großen Städten helfen, dem sogenannten Flächendruck entgegenzuwirken, damit die Kleingartenanlagen erhalten bleiben und gegebenenfalls sogar ausgebaut werden können. In der ländlichen Region braucht es vor allen Dingen Konzepte und finanzielle Unterstützung für einen Rückbau und die sinnvolle Nachnutzung der Parzellen – darauf hat ja der Staatssekretär schon Bezug genommen. Denn nur so kann man die demografische Entwicklung dort auch in den Kleingärten abbilden. Es wäre sicher schade, wenn diese verfallen würden, weil wir sie sicher noch brauchen werden. In Thüringen betrifft dies ca. 5.000 Parzellen, für die in den Verbänden keine Pächter mehr gefunden werden. Hier besteht Handlungsbedarf, den wir erkannt haben. Deshalb unser Antrag und ich darf hier ankündigen, dass wir beantragen, diesen Antrag an den zuständigen Fachausschuss zu überweisen. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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Lena Saniye Güngör

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Hoffmann für die Fraktion der AfD das Wort.

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Nadine Hoffmann AfD

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, in der Einbringung unseres Antrags bin ich bereits auf Leistungen des Kleingartenwesens eingegangen und darauf, warum eine Förderung des Kleingartenwesens und die Zusammenarbeit mit den Beteiligten so wichtig sind. Denn eine wohnortnahe Anbindung von Kleingartenanlagen ist aus sozialen, ökologischen und verkehrsplanerischen Gründen von großer Bedeutung. Die Anlagen stärken die Lebensqualität ihrer Nutzer, das soziale Miteinander und die Verbindung zur Natur. Persönlich verbindet mich vieles mit dem Thema. Zu DDR-Zeiten gehörte meine Familie zu denen, die eine Kleingartenanlage zugeordnet bekommen haben, womit ein Stück Freiheit verbunden war – frische Luft, Erdbeerernten, Apfelbäume, Grillabende, Geflügelhaltung, geselliges Beisammensein mit den Gartennachbarn, Selbstversorgung, Individualismus und Natur. Das Thema liegt mir also am Herzen. Den unschätzbaren Wert eines Kleingartens habe ich selber erfahren können. (Beifall AfD) In der letzten Legislatur haben wir nicht nur diesen Plenarantrag eingereicht, weil uns das Thema wichtig ist, der wie gesagt nicht mehr aufgerufen wurde. Wir hatten mit dem Titel „Unterstützung des Kleingartenwesens in Thüringen“ in Vorlage 7/6158 auch zuvor einen entsprechenden Selbstbefassungsantrag in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten eingereicht. Aus dieser Befassung ging dann unter anderem hervor, dass die damalige rot-rot-grüne Landesregierung bezüglich des Kleingartenwesens keinen Handlungs- oder Änderungsbedarf gesehen hat, Frau Müller. Auch ausgereichte Fördermittel in diesem Zusammenhang wurden besprochen. Auf die Frage, inwieweit Gespräche mit dem Landesverband der Gartenfreunde erfolgen, wurde auf Gespräche in regelmäßigen Abständen verwiesen, mindestens jedoch einmal im Jahr mit der Hausleitung des zuständigen Ministeriums. Das ist deswegen interessant, da genau aus den Reihen der Kleingärtner vorgetragen wurde und wird, dass die Gespräche nicht ausreichen, es keinen regelmäßig tagenden Beirat gibt und man sich teilweise auch nicht ernst genommen gefühlt hat und auch immer noch nicht ernst genommen fühlt. Und es wurde explizit darauf hingewiesen, dass man insbesondere von der rot-rot-grünen Landesregierung und den damaligen Fraktionen, auch der Linken, sehr enttäuscht ist. (Beifall AfD) Es wird jedenfalls mehr Engagement des Landes für das Kleingartenwesen in Thüringen eingefordert und diesem soll unser Antrag Rechnung tragen. Die Landesregierung möge berichten – und das hat sie ja jetzt auch –, wie sich das Kleingartenwesen in Thüringen in den vergangenen Jahren entwickelt hat, welche Ausbaumöglichkeiten bei den Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Fachberater des eingetragenen Vereins Landesverband Thüringen der Gartenfreunde existieren und wie die Anlagen flexibler genutzt und den an Kleingartenarbeit interessierten Menschen angeboten werden können. Die Landesregierung fordern wir dazu noch auf, auf Landesebene einen funktionierenden Kleingartenbeirat, der auch tatsächlich tagt, ins Leben zu rufen, durch den die entsprechenden Vereine eine gemeinsame starke Stimme erhalten, allgemeine und schulische Umweltbildungsmaßnahmen des Landes mit den Kleingartenverbänden zu koordinieren, die Förderstruktur zur Schulung und Weiterbildung der Fachwarte des eingetragenen Vereins der Gartenfreunde für den Rückbau nicht mehr benötigter Parzellen sowie für Zwecke des Umwelt- und Naturschutzes im Sinne eines nachhaltigen Kleingartenwesens auszugestalten. So viel zu unseren Forderungen. Jetzt komme ich noch zum Alternativantrag der Brombeerfraktionen. In diesem Plenum befindet sich eine Vielzahl von Alternativanträgen der regierungstragenden Fraktionen, die das gleiche oder das ähnliche Ziel verfolgen wie unsere Originalanträge der AfD. Es sieht so aus, als ob das nun die nächsten vier Jahre so weitergeht und Sie aus Angst, unseren Initiativen zuzustimmen, immer Kopieranträge auflegen. (Beifall AfD) Hier in diesem Fall, muss ich sagen, ergänzen sich unsere Forderungen mit Ihren. Zum Beispiel ist der Hinweis auf das Bundeskleingartengesetz – hatten wir nicht drin – ein sinnvoller Vorschlag. Nehmen wir mal ganz kurz an, dass es in diesem Haus tatsächlich um die Sache geht und nicht darum, wer etwas fordert, sondern was gefordert wird, dann müsste man unweigerlich zu dem Schluss kommen, dass die Inhalte beider Anträge in einem Ausschuss zusammengeführt werden. Ich halte es also für konstruktiv und der Sache gerecht, dass beide Anträge an den Ausschuss überwiesen werden, um der Sache zu dienen, statt beide inhaltlich richtigen Initiativen gegeneinander auszuspielen und gegeneinander zu stellen. (Beifall AfD) Sollten Sie dies wie gewohnt ablehnen, sollte es wie die letzten Monate laufen, dass unsere Originalanträge abgelehnt werden, weil es uns um die Sache geht, Ihnen aber nicht, werden wir Ihrem Antrag trotzdem zustimmen. Das ist zumindest eine kleine Verbesserung. Sie wissen ganz genau, wenn Sie hier die Stimmen von den Linken nicht bekommen, dann werden Sie die Stimmen von der AfD bekommen und darauf spekulieren Sie ja auch. Natürlich werden wir dann auch hervorheben, wer die Not und die Wichtigkeit des Kleingartenwesens in Thüringen erkannt hat, nämlich die AfD, und wer den parlamentarischen Impuls gesetzt hat, nämlich die AfD-Fraktion. (Beifall AfD) AfD wirkt, wenn auch manchmal über Bande. Zum Schluss will ich nun den Vertretern des Kleingartenwesens, die übrigens mit uns auch Gespräche geführt haben, für ihre Arbeit danken und sie schön grüßen. Sie werden sicherlich mit Interesse verfolgen, wie die Abstimmung hier ausgeht. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Danke Ihnen. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Kalthoff für die Fraktion der SPD das Wort. Bitte schön.

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Moritz Kalthoff SPD

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete und Besucher – zumindest am Livestream –, ich kann mich dem Dank anschließen, da ganz speziell an Herrn Dr. Preuß, Herrn Jecke, Herrn Hoßbach und auch ganz besonders Herrn Wolf, dafür, dass sie wirklich auf die Füße treten, Forderungen vortragen und das noch mal präsent machen. Vielen Dank auch an das restliche Präsidium des Landesverbands für die gute Arbeit! Kleingartenanlagen – jede und jeder von uns ist schon mal an einer vorbeigekommen und ich bin mir sicher, auch viele hier im Raum haben selber einen Kleingarten. So ein Kleingarten, das ist mehr, als nur ein Stück Grün zu haben, wo vielleicht noch eine Hütte draufsteht, es ist ein wichtiger sozialer, ökologischer und kultureller Bestandteil unserer Kommunen, ob in der Stadt oder auf dem Land. Kleingärten haben in unserer Gesellschaft eine lange Tradition. Ursprünglich entstanden im 19. Jahrhundert als Armengärten in Zeiten sozialer Not entwickelten sie sich über Jahrzehnte zum festen Bestandteil des urbanen und ländlichen Lebens. Besonders in der ehemaligen DDR waren Kleingärten für viele Familien ein wertvoller Rückzugsort, ein Stück Selbstversorgung, ein Ort der Erholung, der Gemeinschaft. Diese historische Verwurzelung macht deutlich: Kleingärten sind nicht nur Relikte vergangener Zeit, sie sind Ausdruck lebendiger Nachbarschaft und gelebter Solidarität. Aber, Kolleginnen und Kollegen, wie so vieles heutzutage stehen auch unsere Kleingartenanlagen vor großen Herausforderungen. Der demografische Wandel macht auch vor ihnen nicht halt. Gleichzeitig verändern sich Freizeitverhalten und Lebensstile, gerade unter jüngeren Menschen. Das führt zu einem Ungleichgewicht. Während man in den Städten teils jahrelang auf eine Parzelle warten muss und sie sich kaum noch leisten kann, wenn man sie ablösen möchte, stehen im ländlichen Raum immer mehr Gärten leer. Nach Angaben des Landesverbands stehen thüringenweit rund 5.000 Kleingärten leer – Tendenz steigend. Die Pflege und Instandhaltung überfordert viele Vereine, die ohnehin schon unter Mitgliederschwund, finanziellen Engpässen und bürokratischer Überlastung leiden. Das ist ein strukturelles Problem, das wir als Landespolitik nicht länger ignorieren dürfen. Denn Kleingärten sind nicht bloß eine Zusammensetzung einzelner Parzellen, sie sind Orte des sozialen Miteinanders, der Begegnung und des Lernens. Sie verbinden Generationen, schaffen Gemeinschaft und bieten gerade in Krisenzeiten Sicherheit und Perspektive. Weil ich vorhin gehört habe, dass in unserem Alternativantrag die Nachhaltigkeit nicht genug rauskommt: Das ist uns bestimmt bewusst, denn die Nachhaltigkeit ist auch eines unserer Verfassungsziele, und dort erfüllen Kleingärten eine wichtige Schlüsselrolle. Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag. Sie verbessern das Mikroklima, fördern Biodiversität, ermöglichen naturnahes Gärtnern und tragen zur Umweltbildung bei. In Zeiten von Klimawandel und Flächenversiegelung sind sie grüne Lungen in unseren Städten und Rückzugsorte der Natur im ländlichen Raum. Kleingärten sind also ein Schlüsselbaustein für eine lebenswerte, gesunde und nachhaltige Zukunft in Thüringen. Genau deshalb, Kolleginnen und Kollegen, braucht es auch eine aktive politische Unterstützung. Mit unserem Alternativantrag fordern wir die Landesregierung deshalb auf, die Schaffung eines Landesförderprogramms für nachhaltige Strukturen im Kleingartenwesen zu prüfen. Wir brauchen eine zentrale, niederschwellige und unbürokratische Möglichkeit zur Unterstützung der Vereine, insbesondere beim Rückbau von Parzellen, bei der Erneuerung der Infrastruktur und bei der Mitgliedergewinnung. Dabei müssen wir das Rad nicht neu erfinden. Andere Bundesländer – wir haben es heute schon gehört – haben bereits Förderinstrumente etabliert. Wir können und sollten uns daran orientieren. Wichtig ist: Der Zugang zur Förderung muss praxisnah sein und die Realität der Vereine vor Ort abbilden. Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass auch Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes für die nachhaltige Transformation von Kleingartenanlagen genutzt werden können. Wenn wir anerkennen, dass Kleingärten Teil der grünen Infrastruktur sind, dann müssen sie auch entsprechend berücksichtigt und finanziert werden. Und nicht zuletzt: Die Kommunen stehen bei der Flächenplanung von Kleingärten vor erheblichen Herausforderungen. Deshalb fordern wir, dass der Freistaat Thüringen sie planerisch unterstützt, sei es durch Beratung, Koordination oder personelle Ressourcen. Denn nur so lassen sich zukunftsfähige und bedarfsgerechte Lösungen entwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherung der Kleingartenanlagen ist keine Nebensache. Es geht hier nicht nur um ein Hobby. Es geht um Lebensqualität, gesellschaftlichen Zusammenhalt und ökologische Verantwortung. Wir sehen die vielschichtigen Problemlagen, mit denen sich die Vereine konfrontiert sehen. Und wir bekennen uns zu unserer Verantwortung, sie nicht alleinzulassen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Danke, Herr Abgeordneter. Seitens der Fraktionen liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Das ist so korrekt. Wer möchte für die Landesregierung sprechen? Niemand, gut. Dann kommen wir zu den diversen Abstimmungen. Herr Augsten? Ja, bitte.

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Dr. Frank Augsten BSW

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Wenn man eine Rede vorliest, die man nicht selbst geschrieben hat, dann kommen einem manchmal Gedanken. Mich bewegen schon noch mal diese 5.000 Parzellen im ländlichen Raum, die nicht bewirtschaftet werden. Mich hat es noch mal nach vorn getrieben. Wir hatten gestern diese Diskussion um Krieg und Frieden. Manche reden von Verteidigungsbereitschaft, manche von Kriegstüchtigkeit. Und ich will mal dem Kleingartenwesen wirklich viel Mut machen: Wir werden noch jeden Quadratmeter brauchen. Es ist eigentlich erschütternd, wie wir damit umgehen. Das ist der eine Punkt, dass wir wirklich – und das sage ich als überzeugter Landwirt – noch nach Flächen suchen werden, um Lebensmittel herzustellen. Wir geben ganz viel Geld für Waffen aus. Wir nehmen jetzt auch EU-Mittel, die wir eigentlich für den Landwirtschaftsbereich bräuchten, dort weg, um dort auch in die Militärindustrie zu investieren, was uns allen große Sorgen bereitet. Insofern ist der eine Punkt Verteidigungsbereitschaft. Dazu gehört eben auch, dass man sich mit Lebensmitteln versorgt. Wenn ich als jemand, der fast 1.000 Quadratmeter sehr intensiv ökologisch bewirtschaftet, nachher die Nachrichten lese „Bitte macht eure Keller voll, falls der Krieg ausbricht“, dann muss ich darüber lachen. Meine Keller sind schon immer voll gewesen – und das nehme ich einfach mal so mit. Das Zweite ist ein Hinweis an die Verbände: Das sind wirklich grüne Oasen. Und dass in den Städten möglicherweise diese Kleingärten gesucht werden oder gefragt sind, liegt vielleicht daran, dass man gern aus diesen Wohnblocks rausgeht ins Grüne, weil man es im Sommer möglicherweise dann in der Stadt nicht mehr aushält. Also auch hier eine große Chance und hier der Aufruf an die Städter, sich Kleingärten im ländlichen Raum zu suchen. Da fährt man eben lieber einen Meter

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Lena Saniye Güngör

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Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Dr. Frank Augsten BSW

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und hat dann wirklich auch ein schönes Klima um sich herum. Das war mir noch mal wichtig, zu sagen.

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Lena Saniye Güngör

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Herr Augsten, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Dr. Frank Augsten BSW

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Mutig sein, wir brauchen dieses Land noch. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Lena Saniye Güngör

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Ich danke Ihnen. Ich sehe weiterhin keinen Redebedarf bei der Landesregierung. Dann würde ich noch mal nachfragen, ob ich davon ausgehen darf, dass das Berichtsersuchen zu Nummer II des Antrags erfüllt ist. Da sehe ich ein Nicken. Vielen Dank. Dann stelle ich das so fest. Dann ist noch offen, ob die Beratung zum Sofortbericht in einem Fachausschuss fortgesetzt werden soll. Das ist nicht der Fall. Dann kommen wir zu den Anträgen selbst, hier konkret zur Abstimmung zu den Nummern I und III des Antrags. Die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum ist beantragt worden. Sie hatten von dem zuständigen Fachausschuss gesprochen, Herr Abgeordneter Augsten. Der Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum war gemeint? Ja, dann bleibt es bei diesem Antrag.

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Wiebke Muhsal AfD

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Frau Präsidentin, ich würde gern noch weitere Ausschussüberweisungen namens meiner Fraktion beantragen.

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Lena Saniye Güngör

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Bitte.

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Wiebke Muhsal AfD

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Wir würden die Anträge noch gern an den Umweltausschuss, an den Ausschuss für Inneres und Kommunales und an den Infrastrukturausschuss überweisen lassen.

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Lena Saniye Güngör

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Vielen Dank. Dann liegt jetzt der Antrag auf Ausschussüberweisung in vier verschiedene Fachausschüsse vor. Die gehen wir jetzt nacheinander durch. Ich frage: Wer möchte der Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum zustimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich hier? Niemand. Dann ist dem nicht stattgegeben worden. Dann kommen wir zur Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie, Naturschutzschutz und Forsten. Wer dem zustimmen möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer enthält sich? Das ist niemand. Auch diese Überweisung ist nicht angenommen worden. Dann kommen wir zur Überweisung an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung. Wer dem seine Zustimmung geben möchte, den oder die bitte ich um das Handzeichen. Das ist erwartungsgemäß die Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer möchte sich enthalten? Das ist niemand. Auch das ist abgelehnt. Dann kommen wir zur Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Wer möchte dem seine Zustimmung geben? Das sind die Hände aus der Fraktion der AfD. Wer stimmt dagegen? Das sind die Hände aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Damit ist auch dem nicht stattgegeben worden. Damit stimmen wir über den Antrag als solchen ab.

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Wiebke Muhsal AfD

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Ich möchte für die Abstimmung über den Antrag als solchen die Abstimmung durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf beantragen.

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Lena Saniye Güngör

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Dann werden wir nun über den Antrag als solchen durch mündliche Erklärung nach Namensaufruf abstimmen. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Namen zu verlesen.

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Thomas Benninghaus AfD

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Abicht, Jan; (Zuruf Abg. Abicht, AfD: Ja!) Augsten, Dr. Frank; (Zuruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Nein!) Behrendt, Nina; (Zuruf Abg. Behrendt, BSW: Nein!) Benninghaus, Thomas: Ja! Berger, Melanie; (Zuruf Abg. Berger, AfD: Ja!) Bilay, Sascha; (Zuruf Abg. Bilay, Die Linke: Nein!) Bühl, Andreas; (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Nein!) Cotta, Jens; (Zuruf Abg. Cotta, AfD: Ja!) Croll, Jane; (Zuruf Abg. Croll, CDU: Nein!) Czuppon, Torsten; (Zuruf Abg. Czuppon, AfD: Ja!) Dietrich, Dr. Jens; (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Ja!) Düben-Schaumann, Kerstin; (Zuruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Ja!) Erfurth, Marek; (Zuruf Abg. Erfurth, AfD: Ja!) Geibert, Lennart; (Zuruf Abg. Geibert, CDU: Nein!) Gerbothe, Carolin; (Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Nein!) Gerhardt, Peter; (Zuruf Abg. Gerhardt, AfD: Ja!) Gottweiss, Thomas; (Zuruf Abg. Gottweiss, CDU: Nein!) Große-Röthig, Ulrike; (Zuruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Nein!) Güngör, Lena Saniye; (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Nein!) Hande, Ronald; (Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Nein!) Haseloff, Daniel; (Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Ja!) Häußer, Denis; (Zuruf Abg. Häußer, AfD: Ja!) Heber, Claudia; (Zuruf Abg. Heber, CDU: Nein!) Henkel, Martin; Herzog, Matthias; (Zuruf Abg. Herzog, BSW: Nein!) Hey, Matthias; Höcke, Björn; (Zuruf Abg. Höcke, AfD: Ja!) Hoffmann, Nadine; (Zuruf Abg. N. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmann, Thomas; (Zuruf Abg. T. Hoffmann, AfD: Ja!) Hoffmeister, Dirk; (Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: Nein!) Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; (Zuruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Nein!) Jankowski, Denny; (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Ja!) Jary, Ulrike; (Zuruf Abg. Jary, CDU: Nein!) Kalthoff, Moritz; (Zuruf Abg. Kalthoff, SPD: Nein!) Kästner, Alexander; (Zuruf Abg. Kästner, BSW: Nein!) Kießling, Olaf; (Zuruf Abg. Kießling, AfD: Ja!) Kobelt, Roberto; (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Nein!) König, Dr. Thadäus; (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Nein!) König-Preuss, Katharina; (Zuruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Nein!) Kowalleck, Maik; Kramer, Marcel; (Zuruf Abg. Kramer, AfD: Ja!) Krell, Uwe; (Zuruf Abg. Krell, AfD: Ja!) Kummer, Tilo; (Zuruf Abg. Kummer, BSW: Nein!) Küntzel, Sven; (Zuruf Abg. Küntzel, BSW: Nein!) Laudenbach, Dieter; (Zuruf Abg. Laudenbach, AfD: Ja!) Lauerwald, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Ja!) Liebscher, Lutz; Luhn, Thomas; (Zuruf Abg. Luhn, AfD: Ja!) Marx, Dorothea; (Zuruf Abg. Marx, SPD: Nein!) Maurer, Katja; (Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Nein!) Meißner, Beate; (Zuruf Abg. Meißner, CDU: Nein!) Mengel-Stähle, Elisabeth; (Zuruf Abg. Mengel-Stähle, AfD: Ja!) Merz, Janine; (Zuruf Abg. Merz, SPD: Nein!) Mitteldorf, Katja; (Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Nein!) Mühlmann, Ringo; (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Ja!) Muhsal, Wiebke; (Zuruf Abg. Muhsal, AfD: Ja!) Müller, Anja; (Zuruf Abg. Müller, Die Linke: Nein!) Nauer, Brunhilde; (Zuruf Abg. Nauer, AfD: Ja!) Prophet, Jörg; (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Ja!) Quasebarth, Steffen; (Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Nein!) Rosin, Marion; (Zuruf Abg. Rosin, CDU: Nein!) Rottstedt, Vivien; (Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Ja!) Schaft, Christian; Schard, Stefan; (Zuruf Abg. Schard, CDU: Nein!) Schlösser, Sascha; (Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Ja!) Schubert, Andreas; (Zuruf Abg. Schubert, Die Linke: Nein!) Schütz, Steffen; (Zuruf Abg. Schütz, BSW: Nein!) Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; (Zuruf Abg. Steinbrück, AfD: Ja!) Tasch, Christina; (Zuruf Abg. Tasch, CDU: Nein!) Thomas, Jens; (Zuruf Abg. Thomas, Die Linke: Nein!) Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; (Zuruf Abg. Treutler, AfD: Ja!) Urbach, Jonas; (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Nein!) Urban, Dr. Cornelia; (Zuruf Abg. Dr. Urban, SPD: Nein!) Voigt, Mario; Waßmann, Niklas; (Zuruf Abg. Waßmann, CDU: Nein!) Weißkopf, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Nein!) Wirsing, Anke; (Zuruf Abg. Wirsing, BSW: Nein!) Wloch, Pascal; (Zuruf Abg. Wloch, AfD: Ja!) Wogawa, Dr. Stefan; (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Nein!) Wolf, Katja; (Zuruf Abg. Wolf, BSW: Nein!) Worm, Henry; (Zuruf Abg. Worm, CDU: Nein!) Zippel, Christoph. (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nein!)

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Lena Saniye Güngör

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Hatten alle Abgeordneten die Gelegenheit, ihre Stimme abzugeben? Herr Kowalleck?

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Maik Kowalleck CDU

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Danke, Frau Präsidentin. Der Saalfelder Abgeordnete hat den Rudolstädter Abgeordneten akustisch nicht verstanden. Mein Votum lautet: Nein.

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Lena Saniye Güngör

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung der Stimmen. Damit ist der Antrag mit 31 Jastimmen zu 46 Neinstimmen abgelehnt worden. Wir kommen zur Abstimmung zum Alternativantrag. Auch hier steht im Raum die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum. Ist das so korrekt? Ja. Dann habe ich keine weiteren Ausschüsse erkannt, an die dieser Alternativantrag überwiesen werden sollte. Dann stimmen wir nun darüber ab. Wer dem seine oder ihre Zustimmung geben mag, den oder die bitte ich nun um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU sowie auch der AfD. Der Form halber: Gegenstimmen? Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Dann ist das so beschlossen worden. Die Federführung ist damit auch klar. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe die Mittagspause auf. Wir werden unsere Sitzung hier um 14.10 Uhr fortsetzen. Ich darf aber für alle, die sich in der Mittagspause sonst langweilen, mehrere Punkte benennen – einmal noch aufmerksam bleiben –: 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause wird außerplanmäßig im Raum F 101 eine Sitzung des Ausschusses für Europa, Medien, Ehrenamt und Sport stattfinden. Ebenfalls 5 Minuten nach Beginn der Mittagspause wird der Freundeskreis Israel im Raum 104 zusammenkommen sowie 15 Minuten nach Beginn der Mittagspause der Freundeskreis Uruguay – ebenfalls im Raum 104. Dabei viel Spaß bzw. guten Appetit! Wir sehen uns um 14.10 Uhr hier wieder. Ich bitte alle Abgeordneten wieder in den Saal und auch zu mir hoch ins Präsidium. Herr Abgeordneter Wogawa, bitte.

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Dr. Stefan Wogawa BSW

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Da die Konstituierung der Freundeskreise noch nicht abgeschlossen ist, bitte ich um eine Sitzungsunterbrechung von 10 Minuten.

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Lena Saniye Güngör

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Dann unterbrechen wir die Sitzung noch mal für 10 Minuten, in der Hoffnung, dass die Freundeskreise bis dahin konstituiert sind. Dann freue ich mich, wenn wir sehr pünktlich um 14.20 Uhr weitermachen können. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wie gewünscht haben wir jetzt bis 14.20 Uhr unterbrochen, setzen nun unsere Sitzung fort. Vereinbarungsgemäß rufe ich nun nach der Mittagspause den Tagesordnungspunkt 38 auf Wahlvorschlag der Fraktion des BSW - Drucksache 8/1342 Gestatten Sie mir folgenden Hinweis: Gemäß § 26 Abs. 1 und 2 der Verwaltungsgerichtsordnung wird bei jedem Verwaltungsgericht ein Ausschuss zur Wahl der ehrenamtlichen Richterinnen bzw. Richter bestellt. Dieser besteht unter anderem aus sieben Vertrauensleuten und sieben Vertreterinnen bzw. Vertretern, die aus den Einwohnerinnen bzw. Einwohnern des Verwaltungsgerichtsbezirks vom Landtag für fünf Jahre gewählt werden. Das innerparlamentarische Wahlverfahren richtet sich nach § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung. Im Mai-Plenum wurde eine überwiegende Anzahl an Vertrauensleuten sowie Vertreterinnen und Vertretern gewählt, einige Positionen blieben jedoch offen. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Die Fraktion des BSW schlägt für das Verwaltungsgericht Weimar als Vertrauensperson Herrn Michael Eberhardt und als Vertreter Herrn Raimar Kalmring vor. Ich eröffne die Aussprache. Ist hierzu Redebedarf bestehend? Da sehe ich keine Wortmeldungen. Dann kommen wir zur Wahl selbst. Über den Wahlvorschlag wird offen durch Handzeichen abgestimmt. Sie haben eine Stimme; Sie können mit „Ja“ oder „Nein“ oder „Enthaltung“ stimmen und ich bitte Sie, Ihr Abstimmverhalten so zu signalisieren, dass der Sitzungsvorstand ein eindeutiges Wahlergebnis ermitteln kann. Ich frage nun: Wer für den Wahlvorschlag stimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Wer stimmt gegen den Wahlvorschlag? Hier sehe ich keine Stimmen. Wer enthält sich? Das ist die Fraktion der AfD. Damit hat der Wahlvorschlag die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht. Ich stelle fest, dass der Landtag die vorgeschlagenen Wahlbewerber gewählt hat. Ich gratuliere den gewählten Personen und ich gehe davon aus, dass diese die Wahl annehmen. Damit schließe ich diesen TOP und wir kommen in der regulären Tagesordnung zum TagesordnungsAntrag der Fraktion Die Linke - Drucksache 8/1036 Ist die Begründung gewünscht? Ja. Frau Abgeordnete König-Preuss, bitte.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Sehr geehrte Präsidentin, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebes Publikum auf der Besuchertribüne und diejenigen am Livestream, wir haben als Fraktion Die Linke einen Antrag eingebracht, der da lautet: „Entwicklung einer ‚Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen‘ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen“. Dass wir diesen Antrag eingebracht haben, hat natürlich Gründe. Da ist zum einen die aktuelle Bedrohungslage bzw. die aktuelle Situation in Thüringen. Die Beratungsstellen haben mehr als 55 Prozent Steigerung festgestellt. Man kann aber auch feststellen, dass sowohl extrem rechte völkische Netzwerke in Thüringen an Boden gewonnen haben und weiter an Boden gewinnen und dass es parallel dazu eine enorme Professionalisierung der extrem rechten Szene gibt, sei es mit eigenen Betrieben, eigenen Labels, sei es mit Rechtsrockveranstaltungen, sei es aber auch beispielsweise mit militanten Kampfsportveranstaltungen, die hier in Thüringen auch schon stattgefunden haben. Über 200 Betroffene, über 200 Angriffe rechter Gewalt gab es allein im letzten Jahr. Das ist ein erneuter Anstieg und dahinter – das muss man einfach mit auf dem Schirm haben – stehen ja immer auch diejenigen, die gar nicht mehr zur Polizei gehen, aus Angst, weil sie nicht wissen, was passiert, ob ihre Daten gegebenenfalls irgendwo dann im Verfahren auch bei den Tätern landen und Ähnliches mehr. Es gab unter anderem einen schweren Übergriff in Weida, der bisher noch nirgendwo, glaube ich, größer thematisiert wurde. Auch dahinter stecken rechte Strukturen und übrigens bekannte rechte Strukturen, die meines Wissens auch einigen aus einer Fernsehdokumentation aus den vergangenen Jahren bekannt sein dürften. Wir wollen mit dem Antrag Mehrfaches erreichen: zum einen eine ressortübergreifende – das heißt alle Ministerien, soweit es notwendig und möglich ist – Strategie zu entwickeln, die für das Land Thüringen gilt. Wir wollen aber auch, dass es gelingt, die demokratische Kultur hier in Thüringen sowohl im ländlichen Raum als auch in den Städten zu schützen. Wir fordern dazu auf, dass es einen höheren Einsatz und vor allem einen konsequenten Einsatz gegen rechte Strukturen gibt und parallel dazu aber auch eine Unterstützung derjenigen, die sich gegen die extrem rechten Versuche der Einflussnahme, gegen diese extrem rechten Strategien zur Wehr setzen und die insbesondere im ländlichen Raum versuchen gegenzuhalten. Denn wenn man sich mit Leuten unterhält, die beispielsweise in Bündnissen engagiert sind, die aber auch teilweise in der Feuerwehr engagiert sind, die in Kirchen engagiert sind, ist sehr weit die Angst zu hören, sich öffentlich dazu zu bekennen, und die Angst, sich zu positionieren. So gab es beispielsweise im Eichsfeld erst vor zwei Wochen eine Veranstaltung, wo dann Thorsten Heise – ein bundesweit bekannter, militanter, vernetzter Neonazi – mit weiteren Neonazis versucht hat, die Veranstaltung dort zu stören. Das ist zum Glück nicht so gelungen, wie er vermutlich erhofft hat, die Einschüchterung allerdings funktioniert. Auch da ist es notwendig, dass hier aus dem Land, aus dem Landtag eine klare Kommunikation geschieht, eine klare Unterstützung derjenigen, die sich dagegen einsetzen, dagegen engagieren und die sich für die Demokratie engagieren. Ich glaube, es muss immer wieder auch bewusst sein, um welche Leute es geht. Es geht um die, die sich für die Demokratie quer durch die Gesellschaft hinweg engagieren. Was wir wollen und was wir vorschlagen, ist unter anderem, dass Immobilienkäufe von Neonazis künftig in Thüringen unterbunden werden müssen. Hintergrund ist, dass Thüringen mittlerweile zu dem Bundesland geworden ist, in dem es – gemessen an der Bevölkerung, gemessen an der Größe – die meisten Immobilien der extrem rechten Szene gibt, die immer auch infrastrukturelle Rückzugsräume sind, und von denen ausgehend immer wieder auch Bedrohungen stattfinden, von denen ausgehend dann eben auch die Vernetzung stattfindet. Wie gesagt, die militanten Kampfsporttrainings sind, glaube ich, etwas, das hier niemand unterschätzen sollte. Wir wollen aber auch, dass die Rechtsrockszene trockengelegt wird, die in Thüringen über mehrere Versände verfügt, die in Thüringen über Orte verfügt, an denen sie Veranstaltungen stattfinden lassen kann. Wir wollen, dass Betroffene rechter Gewalt besser geschützt und gestützt und entschädigt werden, dass die demokratische Bildung ausgebaut wird und – das ist, glaube ich, auch ein sehr wichtiger Punkt – dass die Erinnerungsarbeit gestärkt wird. Wir hoffen, dass es hier die Zustimmung gibt. Ich danke Ihnen recht herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Danke, Frau Abgeordnete. Ich eröffne nun die Aussprache und erteile zunächst Herrn Abgeordneten Dr. Weißkopf für die CDU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne, liebe Zuschauer am Livestream! Frau König-Preuss, ich kann es Ihnen vorab sagen: Wir werden dem Antrag nicht zustimmen. Extrem rechte und völkische Ideen hätten in Thüringen vehement an Einfluss gewonnen, schreiben Sie in Ihrem Antrag. Dies hätte, das haben Sie eben ausgeführt, ein Netzwerk aus Immobilien, Musik-, Kulturveranstaltungen, wirtschaftlichen Aktivitäten und Rückzugsräumen sowie organisierte Strukturen in und außerhalb der Partei ermöglicht. Und nun wollen Sie, anstatt politisch vorzugehen, ganz massiv staatlich und mehrdimensional dagegen vorgehen. So wollen Sie – Sie haben es angedeutet, aber ich möchte noch ein bisschen ausführen, was das heißt – eine Taskforce „Liegenschafts-Monitoring“ machen. Sie wollen also ständig in einem Monitoring schauen, wer da welches Gebäude hat, ob die rechtsradikal, völkisch oder rassistisch sind. Sie wollen eine Fortbildungs- und Informationskampagne für Eigentümer, damit die ja keinem auf den Leim gehen. Sie wollen einen bundeseinheitlichen Leitfaden zur baurechtlichen Verhinderung extrem rechter und völkischer Nutzung. Sie wollen also nichts anderes als das Baugesetzbuch ändern. Dann wollen Sie natürlich die Immobilien im Besitz von Neonazis enteignen und dann – finde ich, wird es richtig perfide – möchten Sie eine Vor-Ort-Kontrolle im Wege der Politik der Nadelstiche einführen. Das heißt, Sie wollen immer mal wieder vor Ort gucken und schauen, ob die da was richtig machen, ob die da einen Baum gefällt haben, wofür sie keine Genehmigung hatten, ob da vielleicht eine Gaube drin ist, die nicht genehmigt war usw., sprich, mit Nadelstichen die Leute mürbe machen und, und, und. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ja, Nazis!) Die Liste ist noch lange nicht fertig. Sie haben sie auch nur sehr kursorisch und verkürzt vorgetragen. Insgesamt werfen Sie in zehn Bereiche untergliedert 53 – nicht Maßnahmen, sondern – Maßnahmenbündel in die Schlacht. Wow! Was für ein linkssozialistisches Meisterwerk. (Beifall AfD) Mehr Staat und Überwachung geht kaum noch. Und Frau König-Preuss, die Frage müssen Sie und Ihre Partei sich auch an dieser Stelle gefallen lassen: Warum haben Sie dies eigentlich nicht angefasst, als Sie zehn Jahre lang regiert haben? (Beifall CDU, BSW) (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Wir wa- ren damit beschäftigt, die Fehler der Vorgängerregierung zu korrigieren!) (Heiterkeit CDU)

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Lena Saniye Güngör

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Aktuell hat Herr Weißkopf das Wort.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Herr Bilay, das war jetzt ein schöner Scherz kurz vor den Sommerferien. Wenn Sie zehn Jahre gebraucht haben, um die Ergebnisse der letzten Regierungen zu beseitigen, dann waren Sie offensichtlich nicht gut fähig. Mehr kann ich dazu nicht sagen. (Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: 24 Jahre CDU-Regierung waren nicht gut für dieses Land!) Herr Bilay, Sie haben gestern was von Wirtschaftskraft und Finanzkraft erzählt. Ich sage Ihnen mal was dazu: Die Wirtschafts- und Finanzkraft ist in Ihrer Regierungszeit von ungefähr den mittleren Rängen pro Einwohner – nicht die Kommunen, sondern pro Einwohner – auf den letzten und ab und zu mal vorletzten Platz gefallen. Das ist das Werk einer zehnjährigen rot-rot-grünen Regierung. (Beifall CDU, BSW) (Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Das stimmt doch gar nicht!) Doch, das stimmt. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Sie ver- wechseln gerade ein paar Zahlen!) Meine liebe Frau Müller, da brauchen Sie nur den Rechnungshofbericht nachlesen, da steht das drin. (Unruhe Die Linke)

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Lena Saniye Güngör

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Herr Dr. Weißkopf, ich muss Sie jetzt leider unterbrechen.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Aber jetzt komme ich mal wieder zur Rede, sonst kriege ich einen Rüffel, weil ich mich außerhalb des Themas bewege.

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Lena Saniye Güngör

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Genau das wäre der nächste Satz gewesen.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Ich habe so etwas geahnt. Also noch mal die Frage: Warum haben Sie eigentlich zehn Jahre nicht Ähnliches schon mal angefangen? Man könnte den Eindruck gewinnen, es geht auch hier wieder um ein Schaufenster. Und vor allem: Warum setzen Sie sich nicht politisch argumentativ mit dem Problem des Extremismus auseinander? Für meine Partei jedenfalls kann ich sagen: Der CDU ist es schon immer ein zentrales Anliegen, Verfassungsfeinden und staatsgefährdenden Leuten das Handwerk zu legen, (Beifall CDU) und zwar unabhängig davon, ob sie rechts, links oder sonst wo stehen. (Beifall CDU) Wir – und eben nicht die Linken – gehen massiv und konsequent gegen das „Königreich Deutschland“ vor. Der Reichsbürgerverein stellt schon lange einen sehr bedeutenden Akteur der verfassungsfeindlichen Szene dar. Bundesinnenminister Dobrindt hat sofort und unmittelbar nach seinem Amtsantritt bundesweit zahlreiche Objekte – allein in Thüringen 100 – durchsucht und dabei 800 Beamte eingesetzt. (Beifall CDU) Ihr Maßnahmenbündel dagegen ist nicht nur theoretische Sozialismusideologie, sondern gelinde gesagt nicht praktikabel, wenn nicht sogar rechtsstaatswidrig. Wer soll denn auf den Verwaltungsebenen rechtssicher entscheiden, ob und inwieweit ein Fall von Rechtsextremismus, völkischem Rassismus etc. im konkreten Fall vorliegen soll? Unsere Verfassung hat genaue und gute Regeln, wann und wie eine Partei oder ein Personenzusammenschluss als verfassungsfeindlich oder staatsgefährdend zu verbieten ist. Das heißt, solange die dafür zuständigen Verfassungsorgane und staatlichen Stellen eine Partei oder einen Personenzusammenschluss nicht verboten haben, kann und darf die einfache Verwaltung nicht Kraft eigener verwaltungsrechtlicher politischer Einschätzungen die Entfaltungs- und Meinungsfreiheit auch extremer Parteien und Personenzusammenschlüsse mit einem überdetaillierten Überwachungsinstrument einschränken. Solange extremistische Kräfte nicht als verfassungsfeindlich oder staatsgefährdend verboten sind, sind die Regelungen und Gesetze des Rechtsstaats konsequent und massiv durchzusetzen, aber eben auch nicht mehr. Wie die Aktion des Bundesministers Dobrindt zeigt, sind diese auch ausreichend. Man muss es eben machen. Wie ich schon zum Thüringen-Monitor vor vier Wochen ausgeführt habe, müssen wir die Probleme des Extremismus vor allen Dingen politisch lösen und nicht mit einem Überwachungsinstrumentarium. Dieses können wir nur ändern, wenn wir auch die Politik ändern. Genau das macht die CDU im Bund und das macht die CDU auch hier im Land. (Beifall CDU) Deshalb kann ich, so wie ich es eingangs schon gesagt habe, nur die Ablehnung Ihres Antrags empfehlen. Die in Ihrem Antrag geforderten Mittel zur Bekämpfung stehen nicht im Einklang mit der Verfassung. Wenn, dann sollten wir alle Formen des Extremismus bekämpfen, gleich ob rechts, ob links, ob religiös, ob rassistisch oder wie auch immer verpackt. Herzlichen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Lena Saniye Güngör

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Mühlmann für die Fraktion der AfD das Wort.

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Ringo Mühlmann AfD

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, in Richtung der Linken: Wer scharf schießt, der muss auch gut einstecken können. Daher, liebe Vertreter der SED-Nachfolgeorganisation Die Linke: Ich bin sicher, dass Erich Mielke, wenn er diesen Antrag noch hätte lesen können, stolz auf Sie gewesen wäre. Erich Mielke war ein in SED-Kreisen hochgeschätztes Parteimitglied, die Partei im Übrigen, die 2007 als PDS in der heutigen Partei Die Linke aufgegangen ist. Und bevor ich jetzt von hinten einen Ruf kriege, das wäre nicht okay: Das sage nicht ich, das sagt die Bundeszentrale für politische Bildung auf ihrer Webseite. (Beifall AfD) Erich Mielke wäre stolz auf Sie. Er hat von 1957 bis 1989 im Auftrag der SED das Ministerium für Staatssicherheit in der DDR geleitet. Laut Bundeszentrale für politische Bildung waren Schwerpunkte des MfS unter anderem die Kontrolle der Volkswirtschaft und die Hauptabteilung, die auch der Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit und politisch-ideologischer Diversion diente. Ich glaube, der eine oder andere kann sich was darunter vorstellen. Sie von den Linken kennen sich da vermutlich besser aus als ich. Sie haben vermutlich sogar heute noch einzelne Mitglieder, die Mielke persönlich gut kannten und grüßten. Vielleicht hat ja auch die ein oder andere Sympathisantin des MfS, die früher als IM gedient hat und heute gern Stiftungen gründet, an diesem Antrag mitgewirkt. (Beifall AfD) Wie auch immer. Das ist er also, das ist der Masterplan – so haben Sie es auf Social Media angekündigt – gegen alles, was nicht Ihre politischen Ansichten im Detail trifft. Überschrieben ist dieses Pamphlet mit „Entwicklung einer ‚Gesamtkonzeption gegen extrem Rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen‘“. Viele Wörter, aber die wichtigsten Inhalte des Antrags, die wichtigsten Wörter beinhaltet die Überschrift leider nicht. Die habe ich Ihnen rausgesucht und mit den Definitionen der Bundeszentrale für politische Bildung verknüpft. Da fällt mir als Allererstes das Wort „autoritär“ ein. Das „ist eine sozialpsychologische Bezeichnung für menschliche Charaktere, die sich durch ein ausgeprägtes Überlegenheitsgefühl, überzogenen Machtanspruch und das Unterwerfen Schwächerer auszeichnen und dadurch Intoleranz, Dogma/Dogmatismus und Unfreiheit fördern.“ (Beifall AfD) Das zweite Wort, was in der Überschrift fehlt, ist „Diktatur“, „eine Herrschaftsform, bei der die demokratischen Rechte abgeschafft sind und die Macht über Volk und Staat von einer Einzelperson oder einer Gruppe uneingeschränkt ausgeübt wird.“ Das alles ist schon schlimm genug, aber es fehlt noch ein drittes Wort in der Überschrift. Das ist „Totalitarismus“. Denn das „bezeichnet eine politische Herrschaft, die die uneingeschränkte Verfügung über die Beherrschten und ihre völlige Unterwerfung unter ein (diktatorisch vorgegebenes) politisches Ziel verlangt.“ Dieser Begriff passt wohl auch deshalb am besten zu dieser Überschrift, weil die Definition noch weitergeht: „Totalitäre Herrschaft, erzwungene Gleichschaltung und unerbittliche Härte werden oft mit existenzbedrohenden (inneren oder äußeren) Gefahren begründet, wie sie zunächst vom Faschismus und vom Nationalsozialismus, nicht zuletzt auch im Sowjetkommunismus Stalins von den Herrschenden behauptet wurden.“ (Beifall AfD) Hört, hört! Diese Worte der Definition der Bundeszentrale sollte man im Zusammenhang mit dem, was momentan teilweise in Deutschland abgeht, und diesem Masterplan einfach mal wirken lassen. Nun aber zum Inhalt des Antrags, der zahlreiche Grundrechte für einzelne Bevölkerungsgruppen einschränken oder gleich ganz abschaffen will. Um den Reigen zu eröffnen, möchte ich Ihnen gern die Grundrechte, die Sie einschränken wollen, aufzählen, die mir direkt ins Auge gesprungen sind: freie Entfaltung der Persönlichkeit, Freiheit der Personen, Gleichheit vor dem Gesetz, einseitige Benachteiligung – gleich mehrfach –, Meinungsfreiheit und Zensur – gleich mehrfach –, Kunstfreiheit, Vereinsfreiheit, Berufsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung, Eigentum und Erbrecht, Enteignungen und, man glaubt es kaum, das Asylrecht. Selbst das sind, wie gesagt, nur die wichtigsten. Dabei habe ich das Wichtigste, die Menschenwürde in Artikel 1, noch nicht mal genannt, aber auch das dürfte problemlos in der Gesamtschau betroffen sein. Dazu kommt noch, dass Sie die staatlichen Stellen umfassend von jeglichem Neutralitätsgebot befreien wollen und nicht mal vor einem Missbrauch der Strafverfolgungsbehörden zurückschrecken, wenn das dabei herauskommt, was in Ihrem Sinne die Richtigen trifft. Und weil das immer noch nicht reicht, wollen Sie auch noch das Asylrecht – ich hatte es schon genannt –, das Bundesmeldegesetz und Teile der Strafprozessordnung teils außer Kraft setzen. Jegliche in Ansätzen vorhandene Unabhängigkeit der Justiz schaffen Sie ab. Und weil Richter oft nicht in Ihrem Sinne urteilen, geben Sie einfach noch vor, was künftig das Ergebnis von unabhängigen Urteilen sein muss. Dieser Antrag hebelt jedes einzelne Verfassungsprinzip, das in Deutschland gilt, aus. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist Quatsch!) Darunter machen Sie es scheinbar nicht. (Beifall AfD) Jedenfalls dürfte es für jeden Jurastudenten – und Herr Dr. Weißkopf wird mir vielleicht zustimmen – ein Leichtes sein, anhand dieses Antrags die objektiven Tatbestandsmerkmale der Volksverhetzung zu subsumieren. Auch das muss man erst mal sacken lassen. Gratulation zu diesem Meisterwerk! Eine Frage an die doch angeblich so neutral agierende Landesregierung: Wo, bitte schön, ist der sogenannte Verfassungsschutz, wenn er tatsächlich mal Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung erkennen, analysieren und verfolgen müsste? Dort sitzen zwölf solche Bestrebungen. (Beifall AfD) Ich will dafür auch noch ein Beispiel bringen. Die SPD missbraucht nach unserem und dem Eindruck vieler Wähler den sogenannten Verfassungsschutz, um uns als AfD zum Beispiel vorzuwerfen, wir würden die Justiz delegitimieren. Dabei ist Ziel dieses Antrags – und ja, Sie meinen mit dem Antrag nicht nur die von Ihnen Genannten, sondern auch die AfD –, die Auswirkungen eines Parteiverbots vorwegzunehmen, weil den Antragstellern offenbar der Glaube an das Bundesverfassungsgericht fehlt. Ich frage Sie daher: Wer delegitimiert mit diesem Antrag die Justiz und das Bundesverfassungsgericht? Für diese Erkenntnis brauche ich noch nicht mal so weit hergeholt argumentieren, so bösartig argumentieren, wie es der Verfassungsschutz, wie es der sogenannte Verfassungsschutz mit unseren Zitaten, aus dem Zusammenhang gerissen, ständig macht. Sie haben als Linke mit diesem Antrag mal wieder gezeigt, wo das Problem in diesem Land liegt. Es gibt hier viel zu viele tonangebende Menschen, Vereine, Institutionen und leider auch zahlreiche Behörden, die ein völlig verqueres Verständnis von Grundrechten ihr Eigen nennen. Das führt leider immer wieder wie in diesem Fall zu fehlerbasierten Annahmen. Und weil Sie mir diese Worte natürlich nicht glauben, will ich Ihnen das anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch darlegen. Im Urteil 1 BvR 400/51 heißt es wörtlich: „Die Grundrechte sind in erster Linie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat“. Aus höchstrichterlich festgestellten Abwehrrechten gegen den Staat interpretieren Sie Abwehrrechte des Staats gegen die tatsächlichen Grundrechtsinhaber. Sie und Ihr Regierungsschutz sollten dringend aufhören zu interpretieren, das tut allen Beteiligten echt nicht gut. (Beifall AfD) Da aber trotzdem seit Jahren immer wieder so verfahren wird, erleben wir Stilblüten wie dieses Pamphlet und den darin enthaltenen Auftrag für alle staatliche Gewalt, die Sie kontrollieren und missbrauchen: Verfolgt mal alles, was uns politisch und ideologisch nicht passt, macht kaputt, was uns kaputtmacht, und nimmt dabei um Gottes Willen keine Rücksicht auf das, was irgendjemand wie ein Wähler will, der der eigentliche Souverän dieser Demokratie sein sollte. (Beifall AfD) Ich will den anderen Fraktionen hier im Raum wirklich nicht vorschreiben oder in ihre freie Entscheidung zum Umgang mit dieser Schmähschrift reinreden, aber wer ernsthaft dieses Pamphlet auch nur an irgendeinen Ausschuss überweist und nicht sofort und rundweg ablehnt, der macht sich gemein mit diesem größten denkbaren Angriff auf alles, was echten Demokraten in diesem Land an unserem Rechtssystem lieb und teuer ist. Es ist Ihre Entscheidung, aber Sie müssen morgen früh in den Spiegel schauen können und damit leben, wie man mit einem solchen tatsächlich verfassungsfeindlichen Angriff auf die Demokratie umgegangen ist. Im Gegensatz – das muss ich noch dazusagen – zu früheren Vorgängen im Deutschen Bundestag soll mit diesem Pamphlet tatsächlich im demokratischen Sinne das Tor zur Hölle geöffnet werden. (Beifall AfD)

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Lena Saniye Güngör

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Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Marx für die SPD das Wort.

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Dorothea Marx SPD

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Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, ja, das ist jetzt gar nicht so leicht, mal diese verschiedensten Bereiche abzuschichten. Um es mal voranzustellen: Auch die Koalition – es ist bereits gesagt worden – stimmt diesem Antrag nicht zu und sie würde ihn auch nicht überweisen. Wir waren allerdings bemüht – das will ich auch mal hier so ganz offen sagen –, hinter den Linien zu schauen, ob es einen Alternativantrag dazu geben könnte. Da haben wir dann allerdings auf halber Strecke aufgegeben, weil es doch auch Meinungsunterschiede bei uns gegeben hat. Wir müssen verschiedene Sachen, glaube ich, auseinanderhalten. Es gibt selbstverständlich auch für politische Ansichten, die extrem sind, Verfassungsrechtsschutz, solange Rechte anderer nicht verletzt oder zerstört werden und solange nicht die Grenzen gewaltloser politischer Betätigung überschritten werden. So lange ist tatsächlich Meinungsfreiheit vorhanden und da wird es sehr schwierig, mit administrativen Maßnahmen dagegen vorzugehen. Das fordern aber auch letztlich die Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion Die Linke nicht, weil sie ja nicht nur administrative Maßnahmen oder Änderungen im Strafrecht oder Sanktionen vorschlagen, sondern eben auch Präventivmaßnahmen, Bildungsmaßnahmen, also Dinge, die quasi dazu führen sollen, dass sich extremistische Anschauungen nicht weiterverbreiten. Hier gibt es sozusagen auch einen kleinen Wertungswiderspruch im Widerspruch, den andere gegen diesen Antrag haben, dass wir uns natürlich schon auch für die demokratische Kultur hier verpflichtet sehen müssen, bestimmte extreme Meinungen natürlich auch in den Grenzen der Rechtsstaatlichkeit, die auch wir zu beachten haben, durchaus zu bekämpfen. Wir haben in den letzten Jahren damit zu tun und zu kämpfen, auch als Abgeordnete persönlich, dass eben gerade in dem extrem rechten und völkischen Bereich nicht nur die sehr gewaltbereite Agitation, sondern auch die tatsächliche Gewaltbereitschaft gestiegen ist und wir deswegen auch mit einem enormen Anstieg von Straftaten aus diesem Bereich zu rechnen hatten. Deswegen ist die Frage: Wie geht man denn dagegen vor? Die Mischung macht es, aber sie selbst jetzt hier zu bestimmen, gestaltet sich im Detail natürlich schwierig. Ich möchte aber mal darauf hinweisen, dass wir auch im Bund, im Koalitionsvertrag des Bundes, wo wir ja auch gemeinsam mit der CDU um die Ordnung im Land bemüht sind, Dinge drin haben, die sich ebenfalls an dieser Gratwanderung messen lassen müssen, aber trotzdem reingekommen sind. Wir haben allerdings dort, weil wir dort auch eine Gesetzgebungskompetenz haben, den möglichen, sichereren Weg wählen können, nämlich dass wir gesagt haben, da gibt es Rechtsänderungen, die wir dort dann machen müssen, um eben rechtsextreme und völkische Gewalt – und da liegt der Schwerpunkt, ob es Ihnen passt oder nicht – weiter einzugrenzen. Wir haben zum Beispiel einen Entzug des passiven Wahlrechts bei mehrfacher Verurteilung wegen Volksverhetzung im Koalitionsvertrag des Bundes drinstehen. Wir haben eine Verschärfung des Tatbestands der Volksverhetzung drinstehen. Wir haben eine Prüfung der Strafbarkeit von Amtsträgern und Soldaten drinstehen, die im Zusammenhang mit der Dienstausübung antisemitische und extremistische Hetze in geschlossenen Chatgruppen teilen – auch eine rechtliche Grauzone. Wir haben eine Evaluierung des Waffenrechts, gerade unter der Maßgabe, dass Extremisten nicht legal Waffen besitzen sollen, im Koalitionsvertrag des Bundes. Da auch an den Kollegen Weißkopf: Noch mal nachlesen! Wie gesagt, wir sind schon aufgerufen, alles zum Schutz der Demokratie zu tun. Und wenn man dann sagt, der Schutz der Demokratie sei linksextremistische Folklore, also das müssen wir jedenfalls als Sozialdemokraten doch entschieden zurückweisen. Der Antrag der Linken enthält im Detail Dinge, die man durchaus teilen könnte, zum Beispiel die Forderung eines Demokratiefördergesetzes. Es sind andere Sachen drin, zu denen wir uns auch in der Vergangenheit schon kritisch geäußert haben. Ich habe leider nicht mehr so viel Zeit als Kleinstparteimitglied hier. Wir hatten aber zum Beispiel eine Auseinandersetzung oder eine würdevolle Diskussion um die Frage „keine Deals mit Nazis“. Sie können sich vielleicht erinnern. Bei dem rechtsextremistischen Überfall in Ballstädt, wo sehr viele Menschen auf brutalste Art durch maskierte Täter zu schweren Verletzungen gekommen sind, gab es dann Probleme bei der strafrechtlichen Aufarbeitung – Verjährung, Prozessfehler. Es mussten Sachen noch mal aufgenommen werden. Dann gab es die sogenannten Deals. Für die Nichtjuristinnen unter Ihnen: Deals sind im Strafverfahren nichts Bösartiges, obwohl der Begriff jetzt auch angesichts der jüngsten amerikanischen Geschichte immer mehr vor die Hunde geht, sondern es geht darum, dass man zum Verfahrensabschluss, wenn es irgendwie Probleme gibt, auch die Beweiswürdigung erfolgreich abzuschließen, dann sagen kann, wir machen eine Art Handel. Das ist nicht einfach nur so, wie es auch jetzt leider wieder in dem Antrag rüberkommt und auch viele Leute verstehen und sich auch davor ängstigen, dass es so sein könnte, ein Bevorteilen der Täter, dass man denen irgendwas verzeiht, sondern es ist dann auch ein Kompromiss, wenn man weiß – es heißt ja immer „im Zweifel für den Angeklagten“ –, dass ansonsten ein Freispruch rauskommen müsste. Also kann das durchaus auch mal im beiderseitigen Interesse sein, Deals zu haben. Ich hätte jetzt leider noch viel mehr sagen wollen. Zum Glück vielleicht für andere, die mich ja nicht gern reden hören – weiß ich ja –, steht jetzt die Uhr auf 9 Sekunden im Rücklauf. Die AfD freut sich schon. Deswegen beende ich meine Rede hier. Wir werden natürlich an anderen Stellen oder an anderen Orten trotzdem gegen extrem rechte und völkische Ideologien und Strukturen vorgehen müssen,

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Lena Saniye Güngör

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Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

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Dorothea Marx SPD

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damit unser Staat hier nicht vor die Hunde geht. (Beifall SPD)

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Lena Saniye Güngör

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Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordneten Hoffmeister für die Fraktion des BSW das Wort.

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Dirk Hoffmeister BSW

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, die Bekämpfung des Extremismus ist ohne Zweifel eine zentrale Aufgabe eines jeden Rechtsstaats. Doch nach vorliegendem Antrag der Fraktion Die Linke ist die Frage zu stellen: Wie weit geht der Antrag über das Ziel hinaus? Ist er ideologisch überfrachtet, in Teilen realitätsfern und riskiert er ein gefährliches Ungleichgewicht in unserem Umgang mit politischen Extremen? Zunächst einmal: Ja, wir stehen klar gegen Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus und rechtsextreme Gewalt. Keine demokratische Partei in diesem Haus wird das bestreiten. Aber was die Linke hier vorschlägt, ist keine Strategie zur Verteidigung der Demokratie, es ist eine ideologische Agenda, die unter dem Deckmantel des Antifaschismus eine staatlich gelenkte Meinungs- und Gesellschaftspolitik vorantreiben will. (Beifall BSW) Erstens: Der Antrag fordert die Entwicklung einer ressortübergreifenden Gesamtkonzeption gegen rechte Ideologien. Doch wo bleibt da die Balance? Wo ist der gleichwertige Einsatz gegen linksextreme Gewalt, gegen religiös motivierten Extremismus wie Islamismus, Ausländerextremismus – das sind also ausländische Konflikte bzw. auslandsbezogener Extremismus, der nach Deutschland getragen wird –, kurzum: gegen jede Form von Extremismus? Der Verfassungsschutzbericht 2024, der am 10.06.2025 verabschiedet und veröffentlicht wurde, bestätigt das Vorhandensein, die Gefährlichkeit und das Wachsen aller Formen des Extremismus. Wer den Staat auf einem Auge blind macht, der schwächt ihn, und das ist gefährlich. Zweitens: Die vorgeschlagene Taskforce „Liegenschafts-Monitoring“ und „Notfallfonds gegen Immobilienkäufe“, sogar die Prüfung von Enteignungen – das ist ein Eingriff in das Eigentumsrecht, der in einer freiheitlichen Demokratie äußerst sensibel betrachtet werden muss. Wer hier applaudiert, muss sich fragen lassen, ob er bereit ist, rechtsstaatliche Prinzipien für ideologische Ziele aufzugeben. Drittens: Die geplante Zuverlässigkeitsprüfung für Beamte und Sicherheitskräfte, die extrem rechte Äußerungen getätigt haben sollen – was genau bedeutet das? Wer legt fest, was eine solche Äußerung ist? Wo bleibt der Schutz vor politisch motivierter Willkür? Der Antrag zielt auf Berufsverbote und Generalverdacht statt auf individuelle Rechtsstaatlichkeit. Viertens: Auch der Ruf nach Disziplinarmaßnahmen gegen rechte Richter und Staatsanwälte ist gefährlich. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein Grundpfeiler unseres Staats. Wer hier pauschale Säuberung fordert, bewegt sich nicht mehr auf demokratischem Boden. (Beifall CDU, BSW) Fünftens: Der Antrag ist voll von Symbolpolitik, Förderkatalogen und ideologischen Umerziehungsmaßnahmen, von Demokratiebildungskoordinatoren bis hin zu Multi-Mediaräumen gegen Rassismus. Das ist kein gezielter Kampf gegen Verfassungsfeinde, das ist ein politisches Erziehungsprogramm, das Bürger bevormundet, statt sie zu stärken. Und zuletzt: Der Antrag setzt einseitige politische Schwerpunkte und spaltet damit unsere Gesellschaft weiter, anstatt sie zu einen. Wer nur eine Form des Extremismus bekämpft, der spielt mit der Glaubwürdigkeit unserer wehrhaften Demokratie. Eine Demokratie, die nicht für alle Bürger gleichermaßen da ist, verliert ihr Fundament. Wir brauchen Sicherheit mit Augenmaß. Wir brauchen Bildung ohne Ideologie. Und wir brauchen einen Rechtsstaat, der klar gegen Extremismus vorgeht, und zwar jeden Extremismus, und nicht nur den, der dem eigenen politischen Weltbild widerspricht. Aus diesem Grund lehnen wir den Antrag in der vorliegenden Form ab. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Dr. med. Cornelia Urban

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Ich danke Ihnen. Ich habe als nächste Rednerin Frau Katharina König-Preuss von den Linken.

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Katharina König-Preuss Die Linke

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, liebes Publikum! Es ist ein bisschen spannend, was Sie hier vorn gesagt haben, Herr Weißkopf, dass Sie sich sozusagen gegen eine umfassende Strategie gegen Rechtsextremismus stellen, weil Sie meinen, das sei sozialistisch. Das habe ich, glaube ich, so richtig verstanden. Das würde einer sozialistischen Ideologie entsprechen, so ungefähr waren Ihre Worte. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass für Sie wahrscheinlich Michael Kretschmer, Ministerpräsident in Sachsen, eine sozialistische Regierung anführt, obwohl er von der CDU ist. Denn 2021 wurde in Sachsen unter der CDU-geführten Regierung eine Gesamtkonzeption gegen Rechtsextremismus aufgelegt, die 2024, also letztes Jahr, aktualisiert wurde als Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus. Vermutlich ist für Sie aber auch Bayern – die CSU, glaube ich, ist dort mit in der Regierung – von sozialistischer Ideologie geprägt. Denn auch in Bayern gibt es ein Bayerisches Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus – unter der CSU aufgelegt. Das, was wir hier in Thüringen versuchen, ist nichts anderes als das, was andere Bundesländer, wo übrigens Ihre Kolleginnen oder auch die Ihnen zugeordneten Kolleginnen regieren, schon gemacht haben. Verrückterweise ist sowohl aus Sachsen als auch aus Bayern zu hören, wenn man dort unterwegs ist, übrigens auch von Kollegen der CDU/CSU – ja, die sind auch auf Veranstaltungen, wo ich manchmal bin, manchmal rede, manchmal mit im Podium sitze –, dass sie erschrocken sind, was in Thüringen mittlerweile normalisiert ist, und dass es sie wundert, dass es kein Vorgehen dagegen gibt, was übergreifend ist, was konsequent ist und was feststellbar ist. Ich bin nämlich nicht die Einzige und wir als Fraktion Die Linke sind nicht die Einzigen, die feststellen, dass es dann in Thüringen ein konsequentes Vorgehen gegen rechts gibt, wenn sich die Generalbundesanwaltschaft einschaltet. Das hat sie allein in den letzten zwei, drei Jahren mehrfach gemacht. Sie haben das „Königreich Deutschland“ mehrfach thematisiert. Ich glaube, da muss man als Erstes einmal anerkennen, dass die ganzen Informationen, die vorlagen, um gegen das „Königreich Deutschland“ vorzugehen, nicht von Herrn Dobrindt stammten, sondern sie stammten von der vormaligen Bundesinnenministerin Nancy Faeser. Das, was Herr Dobrindt gemacht hat, ist am Ende das Mikro zu nehmen. Aber die komplette Vorarbeit kommt von der vorherigen Regierung und der vorherigen Innenministerin. Ich glaube, es ist auch eine Frage der Fairness, einzugestehen, wer für was zuständig und verantwortlich ist. (Beifall Die Linke) Das Zweite: Hier in Thüringen wurde gegen das „Königreich Deutschland“ vorher nicht vorgegangen. Die Informationen, die über das „Königreich Deutschland“ hier im Landtag unter anderem abgefragt wurden durch uns, aber auch durch Herrn Walk – aktuell gibt es da ja auch keine entsprechenden Abfragen mehr durch die CDU oder durch jemanden aus der Brombeerkoalition –, haben allerdings auch schon vorher aufgezeigt, dass es ein Problem gibt. Ein Vorgehen dagegen gab es trotzdem nicht. Dasselbe kann man jetzt sagen für „Combat 18“, übrigens der bewaffnete militante Arm von „Blood & Honour“, wo ich mir hier auch durch das zuständige Innenministerium anhören musste, die gäbe es in Thüringen nicht. Huch! Dann kam die Generalbundesanwaltschaft und plötzlich war „Combat 18“ verboten bzw. wurde gegen „Combat 18“ ermittelt – übrigens mehrere Thüringer, auch der Kopf von „Combat 18“ lebt und agiert hier Thüringen. Wir können weitergehen zu „Knockout 51“, eine extrem rechte Gruppierung in Eisenach, die unter anderem Menschen bedroht, zusammengeschlagen, eingeschüchtert hat. In Thüringen – nichts passiert, nichts Konsequentes passiert! Und dann kam der Generalbundesanwalt, ein Ermittlungsverfahren wegen Vorwurfs einer rechtsterroristischen Gruppierung. Und dieses Verfahren läuft gerade in Jena am Oberlandesgericht. Herr Weißkopf – weil Sie das ja so abtun und meinten, man müsse mit denen argumentativ in die Auseinandersetzung gehen und sie politisch stellen –, soll ich Ihnen mal sagen, was die vorhatten? Linke umzubringen, Linke zu töten. Das wird gerade verhandelt. Und Sie sagen mir, Sie sagen uns, wir sollen mit denen in die politische Auseinandersetzung gehen, mit Menschen, die vorhaben, uns und Antifaschistinnen umzubringen. Das ist Ihre Empfehlung hier im Landtag? Das haben Sie gesagt. Und wir reden über die nächste Gruppierung, über „Blood & Honour“, wo Sie auch meinen, man könne mit denen reden. Wir können einen Schritt weitergehen und können sagen, vielleicht erinnern Sie sich ja – und ich weiß, da werden sich hier einige wieder aufregen – an Walter Lübcke, und das meine ich im Ernst. Walter Lübcke ist von einem dieser Akteure, wo wir sagen, es muss konsequent gegen die vorgegangen werden, umgebracht worden, erschossen worden, weil er ein Demokrat war. Und wir sagen, es braucht Unterstützung für diejenigen. Warum ich das sage? Weil unter anderem der Mörder von Walter Lübcke an die Thüringer AfD Geld gespendet hat. Weil der Mörder von Walter Lübcke auf den Demonstrationen von Höcke mit unterwegs ist. Weil der Mörder von Walter Lübcke zu genau diesen extrem rechten Strukturen, gegen die, wie wir meinen, vorgegangen werden muss, verbunden war. Und was ich von Ihnen höre, ist: Gehen Sie doch mit denen in die politische Auseinandersetzung. Entschuldigung, ich glaube nicht, dass es die Aufgabe der Linken oder von Antifaschistinnen ist, mit Personen, die vorhaben, einen zu ermorden, in die politische Auseinandersetzung zu gehen, sondern es ist Aufgabe des Staats, Menschen zu schützen, Antifaschistinnen zu schützen und sich für die Demokratie einzusetzen. (Beifall Die Linke) Ich könnte noch über mehr Gruppierungen sprechen, aber wissen Sie, wir haben ja zwischendurch mal kurz überlegt, ob wir einfach beantragen, dass die Generalbundesanwaltschaft hier in Thüringen eine Außenstelle errichtet, damit es wenigstens eine Struktur gibt, die konsequent gegen rechts vorgeht. Und zuletzt: Aus der AfD kam der Vorwurf, wir würden das Tor zur Hölle öffnen. Ganz ehrlich: Ja, das Tor zur Hölle öffne ich und öffnen wir gern, wenn es darum geht, für diejenigen, die Ideologien vertreten, mit denen Menschen vernichtet werden sollen, Menschen schwere Gewalt angetan werden soll, Menschen ermordet werden sollen, das Tor zur Hölle zu öffnen. Ja, das mache ich und das machen wir gern. Herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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Dr. med. Cornelia Urban

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Ich habe keine weiteren Wortmeldungen gesehen. Herr Weißkopf? (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Habe ich noch Redezeit?) Ich gehe davon aus, ich frage nach. 55 Sekunden.

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Dr. Wolfgang Weißkopf CDU

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Frau König-Preuss, es ist schon das zweite Mal, dass Sie mir das Wort im Munde herumdrehen. Ich habe natürlich nicht gesagt, dass Sie sich mit Mördern oder Leuten, die Ihnen nach dem Leben oder Ihrem Körper trachten, politisch auseinandersetzen. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Sie haben die politische argumentative Auseinandersetzung gefordert!) Frau König-Preuss, ich weiß, was ich gesagt habe. Hören Sie mir einfach zu, ich habe wenig Zeit. Was ich gesagt habe, ist, dass das vorhandene Instrumentarium ausreicht und man es konsequent anwenden muss. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das passiert ja nicht!) Aber wenn das jetzige Instrumentarium nicht richtig angesetzt worden ist, dann ist es nicht der Punkt, dann einen Überwachungsstaat zu implementieren. Das habe ich gesagt. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das ist kein Überwachungsstaat!) Doch. Das, was Sie wollen, geht in Richtung Überwachungsstaat. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Haben Sie das auch Ihren bayerischen und sächsischen Kollegen gesagt?) Darauf gehe ich gar nicht ein, Frau König-Preuss. (Beifall CDU)

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Dr. med. Cornelia Urban

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Herr Mühlmann, auch eine Wortmeldung? Ich schaue kurz, wie viel Zeit Sie haben. Auch 1 Minute.

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Ringo Mühlmann AfD

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Ja, dasselbe, was Sie jedes Mal machen, das haben Sie auch diesmal gemacht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ich wusste, dass Sie das triggert!) Sie haben eine Kontaktschuld hergestellt. Diese Kontaktschuld ist mit Sicherheit nicht geeignet, irgendjemanden, den Sie damit treffen wollen, tatsächlich ernsthaft zu treffen. Was mir zu dem Antrag noch in den Sinn gekommen ist: Eigentlich müsste man diesen Antrag tausendfach vervielfältigen und überall in Thüringen aushängen. (Beifall AfD) Diesen Antrag – mit allem, was da drinsteht – sollte jeder Thüringer kennen, weil jedem Thüringer damit klar ist, was Sie beabsichtigen, wie Sie drauf sind. Die Verknüpfung zum MfS brauchen wir da gar nicht herstellen, die wird jeder Thüringer gern von sich aus schon verstehen. Und noch eine Anmerkung: In Demokratien sollte es nie Tore zur Hölle geben. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Das haben Sie doch vorhin behauptet!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Gibt es weitere Wortmeldungen? Dann hat Herr Minister Maier das Wort.

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Georg Maier

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Gäste, die demokratischen Institutionen in Thüringen sind stabil und funktionieren auch unter schwierigen Bedingungen. Aber die Demokratie ist gefragt. Sie ist nicht nur gefragt, sie ist gerade auch sehr gefordert. Demokratische Grundwerte werden infrage gestellt, die demokratische Kultur leidet. Doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, unsere Demokratie ist wehrhaft. Und sich zu wehren beginnt damit, klar zu benennen, welche Gefahren bestehen. Nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden geht die größte Bedrohung für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung derzeit vom Rechtsextremismus aus. Die Anschläge – und das ist leider eine größere Anzahl, ich zitiere nur die bedeutsamsten – von Kassel – Walter Lübcke ist eben angesprochen worden –, Halle und Hanau, die Aufdeckung verschiedener rechtsextremistischer Netzwerke und eine grassierende Radikalisierung in Onlinesubkulturen unterstreichen dies auf dramatische Weise. Besorgniserregend ist, dass die Radikalisierung zunehmend bereits im Kindes- und Jugendalter beginnt. Jede Form extremistischer Einstellungen und Bestrebungen, insbesondere wegen der aktuell hohen Dynamik des Rechtsextremismus, stellen diese Werte und Prinzipien infrage und bedrohen dadurch die Grundlage unserer Gesellschaft. Rechtsextremismus hat viele Facetten. Er zeichnet sich insbesondere durch ein autoritär geprägtes Staatsverständnis, Antisemitismus, Verharmlosung des Nationalsozialismus, Sozialdarwinismus, völkischen Nationalismus und Rassismus sowie Fremden- und Muslimfeindlichkeit aus. Hinzu kommen Antifeminismus, die Abwertung von Minderheiten und Geschlechtsidentitäten oder die Ablehnung der Gleichberechtigung der Geschlechter, die ebenso wie der Antisemitismus teilweise auch von anderen Extremisten geteilt werden. Eine Verjüngung des Rechtsextremismus nehmen wir besonders seit den Anti-CSD-Protesten im letzten Jahr wahr. Dieser anhaltende Trend wird begleitet von einer weiterhin gestiegenen Mobilisierungsfähigkeit und Gewaltbereitschaft. Im Rechtsextremismus ist das Personenpotenzial bundesweit stark angewachsen und liegt bei ca. 50.000 Personen. Der Anteil der gewaltorientierten Rechtsextremisten in Deutschland ist nunmehr auf 15.300 Personen gestiegen. Im Jahr 2024 gab es auch in Thüringen einen neuen Höchststand in der politisch motivierten Kriminalität. Die Zahl politisch rechts motivierter Straftaten stieg in Thüringen im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr von 1.835 auf 2.839 an. Auch der Gewöhnungseffekt des Rechtsextremismus, wenn Rechtsextremisten aufgrund von Wahlerfolgen plötzlich dazugehören, macht offenbar etwas mit unserer Gesellschaft. Der deutliche Stimmenzuwachs für die AfD bei den zurückliegenden Wahlen belegt einmal mehr, wie weit der Prozess der Normalitätsverschiebung bereits fortgeschritten ist. CDU, BSW und SPD haben daher die Bekämpfung des Rechtsextremismus zu einem Schwerpunkt ihres Regierungsvertrags gemacht. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Merkt man das?) Ich möchte auf einige Schwerpunkte hinweisen und blicke da auch teilweise zurück. Natürlich müssen neben präventiven Maßnahmen auch repressive Mittel gegen Rechtsextremismus eingesetzt werden. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir durchaus auch zusammen mit der Bundesanwaltschaft, aber auch in unserer eigenen Zuständigkeit Erfolge erzielt haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass die Soko „Gewinne“ des Thüringer Landeskriminalamts Strukturen an der Schnittstelle von Rechtsextremismus und organisierter Kriminalität, zum Beispiel die „Turonen“/„Garde 20“, zerschlagen hat. Das war in unserer Zuständigkeit. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Nicht „zum Beispiel“!) Auch bei dem zuletzt durchgeführten Verbot der „Letzten Verteidigungswelle“ war festzustellen, dass die beiden Thüringer Beschuldigten bereits in Haft saßen. Es ist also nicht so, sehr geehrte Frau König-Preuss, dass nur die Bundesanwaltschaft und Bundesbehörden, so wie es eben den Eindruck erweckt hat, hier eine Institution – sage ich mal – zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ist. Ich könnte noch weitere Beispiele aufzeigen. Die Thüringer Polizei nimmt diese Aufgabe sehr ernst, zusammen mit dem Verfassungsschutz, und das wird auch so bleiben. Wenn allerdings Organisationen über Thüringen hinausreichen, ist es sogar selbstverständlich, dass nicht Thüringer Behörden die Ermittlungen leiten, sondern die Bundesanwaltschaft. Und das war bei „Knockout 51“ und bei anderen der Fall. Darauf möchte ich noch mal hinweisen. Mir ist aber die Prävention mindestens genauso wichtig. Wir sorgen für eine aufgabengemäße Ausstattung unserer Sicherheitsbehörden. Auch die Kommunen werden von uns zum Beispiel bei der Bewältigung von Versammlungslagen nach Kräften unterstützt. Ich möchte an dieser Stelle auf etwas hinweisen, was wir geschaffen haben. Das ist die Taskforce „Versammlungslagen“. Diese Taskforce ist zusammen mit den Kommunen schlagkräftig. Wir haben das Problem Rechtsrock angesprochen. Ich möchte mal darauf hinweisen, dass seit einigen Jahren keine Rechtsrock-Festivals mehr in Thüringen stattfinden. Es gibt noch zahlreiche, Sie werden jetzt gleich sagen … (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: 42 alleine in Brattendorf! 42!) Ich möchte darauf hinweisen, dass sich das Problem Rechtsrock nicht erledigt hat. Es gibt die kleinen Konzerte, aber auch da waren wir nicht unerfolgreich. Ich erinnere an die Auflösung der Rechtsrock-Konzerte in Zeulenroda, in Suhl, in Schmölln, in Ohrdruf, in Hildburghausen durch die Thüringer Polizei. Also auch da haben wir Fortschritte erzielt. Es bleibt ein Problem. Ich möchte auf die Auflagen für Versammlungen insbesondere natürlich rechtsextremistischer Natur hinweisen. Auch hier hat die Taskforce die Kommunen – und wird das auch weiter machen – intensiv beraten und wir entwickeln Auflagen weiter, die einerseits die Versammlungsfreiheit schützen, aber ebenso genauso unsere Demokratie. Das haben wir jetzt zuletzt in Gera, leider ein Schwerpunkt rechtsextremistischer Netzwerke, erlebt, dass dort die Auflagenbescheide mit unserer Unterstützung zum Beispiel im Bereich „Jugendschutz“ rechtssicher weiterentwickelt wurden. Sie haben das Problem mit den Immobilien angesprochen. Das ist eines, aber auch da war unsere Tätigkeit nicht wirkungslos. Gerade zum Beispiel Kloster Veßra – dass der „Goldene Löwe“ jetzt nicht mehr die Schaltzentrale eines bekannten Rechtsextremisten ist, ist ein Erfolg. Wir konnten gemeinsam mit der Kommune durchsetzen, dass er dieses Gebäude verlassen muss. Wir haben übrigens auch verhindert … (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Brattendorf ist dreimal so groß! Das hat sich angekündigt!) In Brattendorf hat er sich neu eingenistet. Aber ich möchte mal darauf hinweisen, dass es eben nicht so ist, dass die Behörden das alles nur zur Kenntnis nehmen, sondern wir agieren erfolgreich dagegen. Die Villa in Kloster Veßra, die er auch kaufen wollte, das konnten wir gemeinsam mit anderen Behörden verhindern. Also Sie sehen, ganz wirkungslos ist das nicht. Was mir besonders wichtig ist: Wenn wir über Demokratiefestigkeit reden, müssen wir natürlich vonseiten der Sicherheitsbehörden besonders vorbildlich sein. Da darf kein Zweifel herrschen, dass wir in unseren eigenen Reihen keine Extremisten haben. Ich lege gesteigerten Wert darauf – und ich war gerade gestern wieder bei der Ausbildung in Meiningen –, dass wir dort Demokratiefestigkeit zum Thema machen und zu einem wesentlichen Ausbildungsinhalt. Wir haben Partnerschaften mit dem Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. Wir arbeiten eng zusammen mit den Gedenkstätten. Kein Polizist, keine Polizistin verlässt die Bildungseinrichtung, ohne entweder in Buchenwald oder in Nordhausen/Mittelbau-Dora gewesen zu sein. Wir haben einen Erfahrungsweg geschaffen, wo das Thema „Extremismus“ sehr deutlich auch zum Gegenstand der Ausbildung gemacht wird. Wir haben auch – und das möchte ich an dieser Stelle sagen – eine Interne Ermittlung, die sich den Verdachtsfällen im rechtsextremistischen Bereich – zum Beispiel „Knockout 51“ war ja einer – sehr intensiv widmet. Hier konnten wir sicherstellen, dass die Verdächtigung unberechtigt war. Sie sehen, es gibt eine ganze Menge an Dingen. Jetzt ist meine Redezeit abgelaufen. Ich will mich deshalb kurzfassen, um nicht noch mal vielleicht Herrn Mühlmann das Podium hier zu bieten, weiterhin seine Unwahrheiten zu verbreiten. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Würde des Hauses! Das steht Ihnen nicht zu!) Mir steht es zu, mich dazu zu äußern, was Herr Mühlmann sagt. Das steht mir sehr zu. (Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Das steht Ihnen nicht zu!) Ich würde darauf hinweisen, dass wir viele dieser Maßnahmen, die in diesem Konzept enthalten sind, bereits umgesetzt haben. Ich möchte abschließend insbesondere auf das Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit hinweisen, weil dieses Programm zentral ist, wenn es darum geht, die Demokratie in Thüringen zu stärken und gegen Rechtsextremismus anzugehen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Danke schön. Herr Minister hat trotzdem seine Redezeit überzogen. Wir sind bei 45 Sekunden und natürlich steht Ihnen das als Fraktionen zusätzlich zur Verfügung. Gibt es Redebedarf? Das sehe ich nicht. Frau Mitteldorf, bitte.

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Katja Mitteldorf Die Linke

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Entschuldigung, Frau Präsidentin! Ich wollte nur die Abstimmung per Namensaufruf beantragen für die Abstimmung jetzt.

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Dr. med. Cornelia Urban

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Danke für den Hinweis. Dann schließe ich jetzt hier die Debatte und folge Ihrem Ansinnen. Okay, wir starten.

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Thomas Benninghaus AfD

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Abicht, Jan. (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD)

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Dr. med. Cornelia Urban

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Kleinen Moment, bitte. Ich unterbreche noch mal. Das ist mir schon bei der letzten Stimmabgabe aufgefallen. Wir hatten uns vereinbart: „Ja“, „Nein“, „Enthaltung“, klar und deutlich und nicht irgendwelche anderen Dinge und auch bitte nicht zu leise, sonst kommt es zu Verwirrung. Also, wir fangen noch mal ganz von vorn an.

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Thomas Benninghaus AfD

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Genau, von vorn. Abicht, Jan; (Zuruf Abg. Abicht, AfD: Nein!) Augsten, Dr. Frank; (Zuruf Abg. Dr. Augsten, BSW: Nein!) Behrendt, Nina; (Zuruf Abg. Behrendt, BSW: Nein!) Benninghaus, Thomas: Nein! Berger, Melanie; Bilay, Sascha; (Zuruf Abg. Bilay, Die Linke: Ja!) Bühl, Andreas; (Zuruf Abg. Bühl, CDU: Nein!) Cotta, Jens; (Zuruf Abg. Cotta, AfD: Nein!) Croll, Jane; (Zuruf Abg. Croll, CDU: Nein!) Czuppon, Torsten; (Zuruf Abg. Czuppon, AfD: Nein!) Dietrich, Dr. Jens; (Zuruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Nein!) Düben-Schaumann, Kerstin; (Zuruf Abg. Düben-Schaumann, AfD: Nein!) Erfurth, Marek; (Zuruf Abg. Erfurth, AfD: Nein!) Geibert, Lennart; Gerbothe, Carolin; (Zuruf Abg. Gerbothe, CDU: Nein!) Gerhardt, Peter; (Zuruf Abg. Gerhardt, AfD: Nein!) Gottweiss, Thomas; (Zuruf Abg. Gottweiss, CDU: Nein!) Große-Röthig, Ulrike; (Zuruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Ja!) Güngör, Lena Saniye; (Zuruf Abg. Güngör, Die Linke: Ja!) Hande, Ronald; (Zuruf Abg. Hande, Die Linke: Ja!) Haseloff, Daniel; (Zuruf Abg. Haseloff, AfD: Nein!) Häußer, Denis; (Zuruf Abg. Häußer, AfD: Nein!) Heber, Claudia; (Zuruf Abg. Heber, CDU: Nein!) Henkel, Martin; Herzog, Matthias; (Zuruf Abg. Herzog, BSW: Nein!) Hey, Matthias; Höcke, Björn; Hoffmann, Nadine; Hoffmann, Thomas; (Zuruf Abg. T. Hoffmann, AfD: Nein!) Hoffmeister, Dirk; (Zuruf Abg. Hoffmeister, BSW: Nein!) Hupach, Sigrid; Hutschenreuther, Ralph; (Zuruf Abg. Hutschenreuther, BSW: Nein!) Jankowski, Denny; (Zuruf Abg. Jankowski, AfD: Nein!) Jary, Ulrike; (Zuruf Abg. Jary, CDU: Nein!) Kalthoff, Moritz; Kästner, Alexander; (Zuruf Abg. Kästner, BSW: Nein!) Kießling, Olaf; (Zuruf Abg. Kießling, AfD: Nein!) Kobelt, Roberto; (Zuruf Abg. Kobelt, BSW: Nein!) König, Dr. Thadäus; (Zuruf Abg. Dr. König, CDU: Nein!) König-Preuss, Katharina; (Zuruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ja!) Kowalleck, Maik; (Zuruf Abg. Kowalleck, CDU: Nein!) Kramer, Marcel; (Zuruf Abg. Kramer, AfD: Nein!) Krell, Uwe; (Zuruf Abg. Krell, AfD: Nein!) Kummer, Tilo; Küntzel, Sven; (Zuruf Abg. Küntzel, BSW: Nein!) Laudenbach, Dieter; (Zuruf Abg. Laudenbach, AfD: Nein!) Lauerwald, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Nein!) Liebscher, Lutz; (Zuruf Abg. Liebscher, SPD: Nein!) Luhn, Thomas; (Zuruf Abg. Luhn, AfD: Nein!) Marx, Dorothea; Maurer, Katja; (Zuruf Abg. Maurer, Die Linke: Ja!) Meißner, Beate; (Zuruf Abg. Meißner, CDU: Nein!) Mengel-Stähle, Elisabeth; (Zuruf Abg. Mengel-Stähle, AfD: Nein!) Merz, Janine; (Zuruf Abg. Merz, SPD: Nein!) Mitteldorf, Katja; (Zuruf Abg. Mitteldorf, Die Linke: Ja!) Mühlmann, Ringo; (Zuruf Abg. Mühlmann, AfD: Nein!) Muhsal, Wiebke; Müller, Anja; (Zuruf Abg. Müller, Die Linke: Ja!) Nauer, Brunhilde; (Zuruf Abg. Nauer, AfD: Nein!) Prophet, Jörg; (Zuruf Abg. Prophet, AfD: Nein!) Quasebarth, Steffen; (Zuruf Abg. Quasebarth, BSW: Nein!) Rosin, Marion; (Zuruf Abg. Rosin, CDU: Nein!) Rottstedt, Vivien; (Zuruf Abg. Rottstedt, AfD: Nein!) Schaft, Christian; (Zuruf Abg. Schaft, Die Linke: Ja!) Schard, Stefan; Schlösser, Sascha; (Zuruf Abg. Schlösser, AfD: Nein!) Schubert, Andreas; (Zuruf Abg. Schubert, Die Linke: Ja!) Schütz, Steffen; (Zuruf Abg. Schütz, BSW: Nein!) Schweinsburg, Martina; Stark, Linda; Steinbrück, Stephan; (Zuruf Abg. Steinbrück, AfD: Nein!) Tasch, Christina; (Zuruf Abg. Tasch, CDU: Nein!) Thomas, Jens; (Zuruf Abg. Thomas, Die Linke: Ja!) Thrum, Uwe; Tiesler, Stephan; Tischner, Christian; Treutler, Jürgen; (Zuruf Abg. Treutler, AfD: Nein!) Urbach, Jonas; (Zuruf Abg. Urbach, CDU: Nein!) Urban, Dr. Cornelia; (Zuruf Abg. Dr. Urban, SPD: Nein!) Voigt, Mario; (Zuruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: Nein!) Waßmann, Niklas; (Zuruf Abg. Waßmann, CDU: Nein!) Weißkopf, Dr. Wolfgang; (Zuruf Abg. Dr. Weißkopf, CDU: Nein!) Wirsing, Anke; (Zuruf Abg. Wirsing, BSW: Nein!) Wloch, Pascal; (Zuruf Abg. Wloch, AfD: Nein!) Wogawa, Dr. Stefan; (Zuruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Nein!) Wolf, Katja; (Zuruf Abg. Wolf, BSW: Nein!) Worm, Henry; (Zuruf Abg. Worm, CDU: Nein!) Zippel, Christoph. (Zuruf Abg. Zippel, CDU: Nein!)

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Dr. med. Cornelia Urban

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Ich bin gerade noch mal darauf hingewiesen worden – ich habe nicht gefragt, ob jeder die Möglichkeit hatte, seine Stimme abzugeben. Ich habe zwar überall Antworten vernommen, aber – es gibt eine Wortmeldung. (Zwischenruf Abg. Berger, AfD: Ich stimme nicht zu!) Damit schließe ich jetzt die Abstimmung und wir zählen. Wir haben ein Ergebnis. Mit Ja gestimmt haben 11 Personen, mit Nein 61, es gab keine Enthaltungen. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe hiermit diesen TOP und komme zum nächsten Tagesordnungspunkt. Entschuldigung, Sie haben das Wort.

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Jens Cotta AfD

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Im Namen meiner Fraktion bitte ich aufgrund der Äußerungen des Innenministers um Einberufung des Ältestenrats.

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Dr. med. Cornelia Urban

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Gut, dann machen wir Ältestenrat. Es ist jetzt 15.25 Uhr, 16.00 Uhr treffen wir uns wieder hier im Plenarsaal und alle anderen treffen sich bitte im Raum 101 – Ältestenrat.

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Steffen Quasebarth

Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich bitte, die Plätze einzunehmen. Es ist 16.00 Uhr und wir hatten verabredet, um 16.00 Uhr mit der Sitzung fortzufahren. Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Abgeordnete, wir hatten verabredet, dass die Tagesordnungspunkte 11 und 11 a am Freitag auf jeden Fall noch als letzte Punkte aufgerufen werden sollen. Ich möchte Sie kurz an meinen Überlegungen diesbezüglich teilhaben lassen: In Anbetracht der Zeit und des Umstands, diesen Punkten die nötige Referenz zu erweisen und auch die nötige Zeit für die Debatten einzuplanen, würde ich gern den Tagesordnungspunkt 11 an dieser Stelle beginnen, einfach um auch die nötige Zeit in den Debatten zu den Tagesordnungspunkten 11 und 11 a zu haben. Das hindert uns ja nicht daran, anschließend, wenn diese Tagesordnungspunkte abgeschlossen sind, wieder in die gewöhnliche Tagesordnung einzusteigen und dort fortzufahren. Aber wir haben dann zumindest diesen Tagesordnungspunkt wie vorgesehen am heutigen Tage noch behandelt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke: Ich unterstütze das!) Dann kommen wir nun also zu Tagesordnungs- Drucksache 8/1321 Gestatten Sie mir dazu folgende Bemerkung zum Abstimmungsverfahren zu dem Antrag: Gemäß § 62 Abs. 2 Satz 1 des Thüringer Landeswahlgesetzes hat der Wahlprüfungsausschuss nach einer Zurückweisung und erneuten mündlichen Verhandlung einen neuen Antrag vorzulegen. Dieser neue Antrag liegt mit der Drucksache 8/1321 vor. Gemäß Satz 3 der Vorschrift kann dieser Antrag nur durch die Annahme eines anderen Antrags, der den Regelungen des § 60 Abs. 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes entspricht, abgelehnt werden. Ein anderer Antrag im Sinne der genannten Vorschrift liegt nicht vor. Ich bitte zur Berichterstattung aus dem Wahlprüfungsausschuss Frau Abgeordnete Müller ans Rednerpult.

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Anja Müller Die Linke

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Bericht des Wahlprüfungsausschusses geht es um den Fall von Herrn A. S. aus Hörselberg-Hainich. Er hat gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 1. September Einspruch erhoben. Der Tatbestand, den er uns auferlegt hat zu prüfen, ist wie folgt: Mit am 11. und 14. Oktober 2024 beim Thüringer Landtag eingegangenen Schreiben hat der Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Thüringer Landtag eingelegt. Der Einspruchsführer ist der Auffassung, die Wahl sei unzulässig beeinflusst worden, sodass freie Wahlentscheidungen nicht haben getroffen und die Chancengleichheit der Parteien bei der Wahl nicht habe gewahrt werden können. Zudem seien strafrechtliche Bestimmungen, namentlich die der §§ 108 und 108a des Strafgesetzbuchs, missachtet worden. Zur Begründung stützt sich der Einspruch auf die flächendeckend verbreitete Veröffentlichung einer als Medieninformation überschriebenen Stellungnahme von 17 Thüringer Bürgermeistern und Landräten vom 22. August 2024. Diese, ein mit offiziellem Logo des Wartburgkreises versehenes Schriftstück, das in der Fußzeile als herausgebende Stelle das Landratsamt Wartburgkreis mit Adresse und Kontaktdaten ausweist, trägt folgenden Wortlaut, den ich noch einmal ganz kurz vortragen will: „Gefragt sind Thüringer Antworten auf Thüringer Themen Am 1. September wählen die Thüringer einen neuen Landtag. Damit wird über die Zukunft unseres Freistaates entschieden. Als Kommunalpolitiker sind wir vor Ort nah dran. Wir wissen wo der Schuh drückt und spüren was die Alltagssorgen der Thüringer sind.“ – Die Frauen haben sie vergessen. – „Die Thüringer erwarten, dass ihre Themen gesehen und dafür konkrete Lösungen vorgelegt werden. Es geht nicht um ideologischen Popanz, sondern um ganz konkrete und ehrliche Antworten. Die Thüringer sind klug. Sie wissen sehr genau, was Politik vor Ort und im Landtag leisten kann und was eben nicht. Als Landräte und Oberbürgermeister erwarten wir wie die übergroße Mehrheit der Bürger auch, dass die Parteien und Spitzenkandidaten Thüringer Antworten auf Thüringer Themen geben. Denn es geht bei dieser Wahl um Thüringen. Es geht um konkrete Antworten auf Fragen, die wir hier in Thüringen gemeinsam lösen können und müssen: Wie stärken wir die regionale Wirtschaft? Bleibt das Berufsschulnetz in der Fläche erhalten? Wie befreien wir Mittelstand und Handwerk von Bürokratie? Wie regeln wir die Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte schneller und effizienter? Wie fördern wir die Kooperation zwischen regionaler Wirtschaft, Wissenschaft und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen? Wie modernisieren wir unsere Schulbauten und bringen Digitalisierung angemessen voran? Was ist das konkrete Konzept gegen den Unterrichtsausfall? Wie gestalten wir die Betreuung in den Kindergärten und deren Finanzierung? Wie erhalten wir Krankenhausstandorte und sichern die medizinische Versorgung in der Fläche? Wie garantieren wir Sicherheit auf Straßen und Plätzen? Wie statten wir die Polizei besser aus? Wie modernisieren wir die Verwaltung? Wie reformieren wir den kommunalen Finanzausgleich? Wie sichern wir solide Landesfinanzen? Wie fördern wir Sport, Ehrenamt und Vereine? Das sind Fragen, für die wir Antworten einfordern und über die […] in diesem Wahlkampf diskutiert werden sollte. Es geht um Substanz, konkrete Politik und Sachverstand für Thüringen. Natürlich wissen wir, dass die weltpolitischen Fragen um Krieg und Frieden die Menschen beschäftigen, so wie jeden von uns auch. Wer den Menschen aber in einem Landtagswahlkampf Glauben macht, dass diese Wahl die Fragen von Krieg und Frieden entscheidet, der täuscht die Wähler. Denn weder der Thüringer Landtag noch die Thüringer Landesregierung entscheiden Fragen der Außenund Verteidigungspolitik. Was Landtag und Landesregierung aber entscheiden und bewegen können sind Fragen guter Wirtschaftspolitik, besserer Bildung, Sicherheit und Migration, soziale Infrastruktur, medizinische Versorgung und gutes Leben in Stadt und Land. Insbesondere vom BSW und von der AFD haben wir hierzu bislang nichts Konkretes gehört. Im Gegenteil, dieses wirre Gerede von Remigration, der Ausweisung von Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und ausländischen Personen, würde dazu führen, dass in unseren Krankenhäusern und Pflegeheimen das Licht ausgeht. Um unsere Landkreise und Städte würden Firmen und Investoren einen großen Bogen machen, wenn Extremisten hier Verantwortung hätten. Um es klar zu sagen: Es ist heute mehr denn je wichtig für Frieden und Freiheit einzutreten. Der Garant für Frieden und Freiheit ist ein Deutschland, dass fest in Europa, im Völkerrecht und der internationalen Gemeinschaft verankert ist. Klar ist aber, dass über all diese Fragen bei der Landtagswahl nicht entschieden wird. Daher ist unser Appell und unsere Forderung an alle Bewerber zum Thüringer Landtag ganz klar: Wir erwarten Thüringer Antworten zu Thüringer Themen.“ Unterschrieben ist dieses Schreiben von Dr. Michael Brodführer, Kurt Dannenberg, Onno Eckert, Peggy Greiser, Dr. Marion Frant, Christian Herrgott, Antje Hochwind-Schneider, Andreas Horn, Matthias Jendricke, Christian Karl, Peter Kleine, André Knapp, Uwe Melzer, Dr. Ulli Schäfer, Christiane Schmidt-Rose, Johann Waschnewski und Marko Wolfram. Das war der Text, auf den sich der Einspruchsführer bezogen hat. Daraufhin haben wir im Wahlprüfungsausschuss den Landeswahlleiter um eine rechtliche Darstellung gebeten, inwieweit sich diese Stellungnahme auf die Sitzverteilung im 8. Thüringer Landtag zulasten der Parteien AfD und BSW ausgewirkt haben könnte. Ich habe es bereits bei dem ersten Vortrag, als die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses nicht angenommen worden ist, gesagt: Es gab zu diesem Wahlprüfungsvorfall zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen, und zwar geht es da um die Rolle. Ich mache es kurz: Das eine ist natürlich dieser Aufruf selbst, egal wie sympathisch man den immer irgendwo findet, aber es geht darum, was Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister machen, welche Funktionen sie haben, wie da auch Funktionen, amtliche Homepages genutzt werden, wie Veröffentlichungen genutzt werden. Da ist ein Unterschied zutage gekommen, dass es das eine ist, eine Stellungnahme abzugeben, das andere ist aber auch, wenn ein Landrat diese Stellungnahme auf einer offiziellen Seite des Landkreises veröffentlicht und damit dann auch noch über Pressekonferenzen an die Presse geht. Diesen Unterschied haben wir im Wahlprüfungsausschuss noch mal deutlich gemacht und sind letztendlich der Empfehlung, die der Landeswahlleiter uns gegeben hat, gefolgt. Es gibt eine umfangreiche Analyse, die wir über den Landeswahlleiter haben, die in der Drucksache 8/1321 nachlesbar ist, in der man auch noch mal die Stimmverhältnisse verglichen hat, auch die Direktwahlkreise und die Wahlkreise an sich, die Stimmverhältnisse, welche Auswirkungen was gehabt hätte. Wir sind zu dem einstimmigen Entschluss gekommen, dass dieser Aufruf keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Thüringer Landtag hat, aber man muss natürlich die Rolle von Dr. Brodführer und die Veröffentlichung als Landrat des Wartburgkreises massiv rügen, und das haben wir hiermit getan. Der Wahlprüfungsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, keine mündliche Anhörung des Einspruchsführers vorzunehmen – einstimmig, ich betone es noch mal –, und hat dann letztendlich mehrheitlich die von der CDU, glaube ich, eingereichte Stellungnahme abgestimmt. Somit empfehlen wir, hier im Rund auch dieser Vorlage zuzustimmen und dem Einspruch zu widersprechen. Ich danke Ihnen. (Beifall Die Linke, SPD)

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Steffen Quasebarth

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Müller. Ich eröffne damit die Aussprache und bitte als Ersten Abgeordneten Schlösser für die Fraktion der AfD ans Rednerpult.

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Sascha Schlösser AfD

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Herr Präsident, ich möchte kurz einen Disclaimer voranstellen: Ich hatte die Rede gestern schon vor der Ältestenratssitzung fertig, habe es noch mal durchgeschaut. Ich werde Bilder verwenden, die aber niemanden in seiner Würde verletzen sollen. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Thüringer, der Sachverhalt, für den Sie heute hier der CDU Absolution erteilen werden, ist für eine Demokratie schlichtweg unerträglich. Es handelt sich um eine beispiellose Wahlkampfmanipulation. Man muss sich den Sachverhalt – Frau Müller hat es gerade versucht, man kann es aber prägnanter machen – noch mal vor Augen führen: Da wird mitten in der heißen Zeit des Landtagswahlkampfs 2024 wissentlich zu einer Zeit, in der kein Wahlleiter und kein Gericht mehr korrigierend eingreifen könnte, ein amtliches Schreiben – jedenfalls sieht es so aus – von 17 Landräten und Bürgermeistern, versehen mit Logos, Adressen und Titeln, verbreitet, nicht etwa als Privatpersonen, sondern im vollen Ornat der Ämter, mit amtlicher Autorität also. Was in dieser sogenannten Medieninformation steht, ist nichts anderes als eine parteipolitische Breitseite gegen unliebsame Wettbewerber, namentlich das BSW und die AfD, gegen die Opposition – (Beifall AfD) offensichtlich rechtswidrig. Und da beißt die Maus keinen Faden ab. Niemand konnte glauben, dass das rechtmäßig sei. Die CDU nimmt dieses amtlich verbrämte Machwerk und bastelt daraus auch noch ihre Wahlkampfbroschüre. Wenn das kein Missbrauch von Amtsautorität im Dienst des parteipolitischen Machterhalts ist, was dann? (Beifall AfD) Sie haben zu keinem Zeitpunkt wirklich geglaubt, in einen demokratischen Wahlkampf mit dem Briefkopf des Landratsamts in diesen Wahlkampf eingreifen zu dürfen. Sie haben bewusst das Neutralitätsgebot ignoriert, bewusst dieses grundlegende demokratische Prinzip mit Füßen getreten. (Beifall AfD) Das ist kein Kavaliersdelikt, das ist – und ich sage es mit aller Deutlichkeit – ein Angriff auf die Demokratie, auf unser aller Demokratie durch die CDU. (Beifall AfD) Ich lade Sie zu einem Gedankenexperiment ein. Stellen Sie sich vor, unser Sonneberger AfD-Landrat hätte mit einer amtlichen Schrift die CDU verballhornt und in den Wahlkampf eingegriffen. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Hat er!) Er wäre seinen Job los und Sie hätten endlich Ihren Anlass für ein Parteiverbotsverfahren. Sie gehören verboten, Sie haben die Demokratie hier missachtet. (Beifall AfD) Was macht die auf frischer Tat ertappte CDU, nachdem der erste Anlauf, diesen Skandal im Wahlprüfungsausschuss unter den Teppich zu kehren, gescheitert ist, nachdem man in der ursprünglichen Beschlussvorlage zugeben musste, dass der Wahlfehler real und schwerwiegend ist? Es geschieht ein Wunder im Wahlausschuss und die Wahrheit kommt in einer neuen Version daher. Die haben wir heute hier vor uns auf dem Tisch.

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Steffen Quasebarth

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine Zwischenfrage?

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Sascha Schlösser AfD

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Am Ende meiner Rede. Auf einmal ist das alles nicht mehr so schlimm. Also es geschieht in diesem Wahlausschuss ein Wunder, auf einmal ist alles nicht mehr so schlimm. Auf dem Papier eliminiert ist die wahlkreisübergreifende Wirkung Ihres Machwerks. Eliminiert ist auf dem Papier die Verbreitung des rechtswidrigen Papiers im „Allgemeinen Anzeiger“ – finden wir nicht mehr. Die Rolle der CDU-Landräte? Vernachlässigbar. Reue sieht anders aus. Sie sind Überzeugungstäter, und das führt zu der Vermutung, Sie werden es wieder tun. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das ist ja frech!)

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Steffen Quasebarth

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Herr Abgeordneter, gestatten Sie eine weitere Zwischenfrage?

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Sascha Schlösser AfD

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Am Ende meiner Rede. Das ist der zweite Versuch, die Demokratie so zu beugen, und diesmal stümperhafter als zuvor. Sie wollen hier nicht die Wahrheit feststellen, sondern Ihre Schuld tilgen. Sie wollen das öffentliche Urteil nicht der Faktenlage überlassen, sondern es umbiegen, verwässern, neutralisieren. Was für ein durchschaubares Manöver. Was wir hier sehen, ist ein Paradebeispiel politischer Verantwortungslosigkeit. Und wer das heute durchwinkt – und das tun Sie offensichtlich, weil Sie keinen Alternativvorschlag vorlegen –, der macht sich zum Komplizen einer politischen Kultur des Amtsmissbrauchs der CDU. (Beifall AfD) An die Thüringer: Wer wissen will, was die CDU wirklich auf dem Kerbholz hat, der schaut sich die ursprüngliche, unverfälschte Bewertung des Wahlprüfungsausschusses an, die nicht verwässert ist, die noch nicht der Wahrheitskosmetik der Parteien, die viele hier als Kartellparteien bezeichnen, zum Opfer gefallen ist. Das ist übrigens die Drucksache 8/1001, kann man sich merken. Und es kommt ein weiterer – ja, Herr Maier, hören Sie gut zu: Demokratie – fast tragikomischer Aspekt hinzu, und das ist das Verhalten des BSW. Die Partei, die in dieser amtlichen Wahlbeeinflussungsbroschüre ausdrücklich als unfähig, wirr und extremistisch diffamiert wird, die Partei, die nachweislich Zielscheibe dieser beispiellosen Wahlkampfmanipulation war, stimmt nun im Landtag mangels Gegenantrag der wundersamen Entschärfung der Vorlage zu, die diesen Vorgang verniedlicht, verharmlost und weglächelt. Das BSW leidet offensichtlich – das ist ein Bild, bitte nicht persönlich nehmen – am politischen Stockholm-Syndrom. Das BSW verhält sich wie das Geiselopfer, das sich mit dem Täter anfreundet, weil der die Fesseln ein bisschen lockerlässt. (Beifall AfD) Wer sich zum Steigbügelhalter der CDU macht, nachdem er selbst das Ziel ihrer manipulativen Wahlkampfstrategie war, der hat jeden Kompass verloren, jedenfalls den, den ihm der Wähler mitgegeben hat. (Beifall AfD) Das Krasseste übrigens, was wir als AfD außer Wahlkampf mit der Wahl jemals gemacht haben, ist, Wahlkampfbeobachter zu entsenden. Sie beeinflussen die Wahl nachweislich, rechtswidrig und spielen das heute hier runter. Wir sichern die ordnungsgemäße Auszählung. Die CDU Thüringen hat jedes Recht verspielt, sich als demokratische Kraft zu zelebrieren und uns als AfD Belehrungen zu erteilen. (Beifall AfD) (Unruhe CDU) Sie delegitimieren die Wahl und Sie delegitimieren damit den Staat, niemand anderes. Und einen letzten Satz noch: Wäre unsere Demokratie wehrhaft, (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Die ist wehrhaft!) dann wären 17 CDU-Landräte und CDU-Bürgermeister ihren Job los. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schlösser. Es gibt eine Zwischenfrage. Erlauben Sie die Zwischenfrage, Herr Abgeordneter? Bitte.

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Beate Meißner CDU

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Herr Schlösser, ich habe eine Frage an Sie. Wie beurteilen Sie es, wenn ein Landrat über soziale Netzwerke ein Video aufnimmt und verbreitet, indem er ausspricht „ich als Landrat empfehle die Wahl eines bestimmten Kandidaten“ und im gleichen Atemzug alle anderen Kandidaten verächtlich macht und sogar falsche Fakten über diese verbreitet? Wie beurteilen Sie dieses Verhalten?

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Sascha Schlösser AfD

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Da mache ich mir genauso einen schlanken Fuß, wie Sie das bei meiner Frage an Sie gemacht haben. Ich kenne den Sachverhalt nicht zur Genüge. Ich gehe mal davon aus, dass Sie mir hier nicht die ganze Wahrheit erzählen, so wie auch gestern Frau Jary hier die Unwahrheit erzählt hat. (Beifall AfD) Sie hat zum Beispiel behauptet, wir würden den Staat dadurch delegitimieren, dass wir gegen einen Verfassungsrichter rechtlich vorgehen, der hier in unserer Sache entschieden hat, obwohl sein Sohn aufgrund einer Prozessstandschaft am Rechtsstreit unmittelbar beteiligt war. Da hat sie gesagt, das hätten wir verloren. Das haben wir nicht verloren. Wir haben rechtzeitig, fristgerecht ein Ermittlungserzwingungsverfahren dagegen eingelegt. Das ist beim OLG Jena anhängig. Das wird noch entschieden werden. Ein sehr peinlicher Vorgang für ein Thüringer Verfassungsgericht im 30. Jahrestag seines Bestehens. Deswegen mache ich mir einen schlanken Fuß: Bringen Sie mir den Sachverhalt auf den Tisch, dann bewerten wir das gern, gern auch öffentlich, aber nicht so. (Beifall AfD)

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Beate Meißner CDU

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Dann würde ich gern, wenn Sie erlauben, das auch noch untersetzen. Denn das ist ohne Probleme möglich. Sie können nachsehen auf dem Videokanal von Herrn Landrat Robert Sesselmann, dass er im Vorfeld der Landtagswahl genau dieses Video in seinem Garten mit einem Weißbierglas vor sich aufgenommen und in diesem Video ausgeführt hat, dass alle anderen Kandidaten im Landkreis nicht wählbar seien. Im Rahmen dessen wurde zum Beispiel auch der Kandidatin Beate Meißner unterstellt, sie sei nicht Volljuristin, weswegen er als Landrat des Landkreises Sonneberg aufruft, Herrn Jürgen Treutler zu wählen. Wie beurteilen Sie das konkret? Und falls Sie mir das nicht glauben, dann empfehle ich Ihnen das Antwortschreiben des Thüringer Landesverwaltungsamts, das darin einen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht eines Landrats gesehen hat. (Beifall CDU, BSW)

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Sascha Schlösser AfD

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Ja, vielen Dank. Das ist natürlich ein netter Versuch, von der eigenen Verantwortung abzulenken. Der Sachverhalt ist einfach der: (Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Beantworten Sie die Frage!) Wir haben hier vorliegend einen Beschlussvorschlag des Wahlprüfungsausschusses, einen abgeschlossenen Sachverhalt.

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Steffen Quasebarth

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Herr Abgeordneter, erlauben Sie mir an dieser Stelle ganz kurz eine Unterbrechung. Zum Ersten möchte ich darum bitten, das Mikrofon wieder auszuschalten. Zum Zweiten bitte ich darum, dass wir alle wieder zu einem Ton zurückkehren, der dem Haus angemessen ist. Vielen Dank.

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Sascha Schlösser AfD

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Ich hoffe, Sie haben nicht mich gemeint. Noch mal: Wir haben hier einen abgeschlossenen Sachverhalt, in dem Ihrer Partei nachgewiesen worden ist, dass sie die Landtagswahl beeinflusst hat, und zwar auf eine Art und Weise, die – das ist leider aus unserer Variante, die wir heute vorliegen haben, entfleucht – durchaus geeignet war, diese Wahl in bestimmten Fällen, wo zum Beispiel nur 300 Fälle entscheidend waren, zu beeinflussen. Ich bezweifle einfach, dass eine – die ich gar nicht einschätzen kann, weil ich den Sachverhalt nicht kenne – Facebook-Seite eines Landrats allein dazu in der Lage ist. Was Sie gemacht haben, ist, Sie haben Thüringen – Westthüringen – flächenmäßig mit Ihrem Schreiben bombardiert, die Leute zugebombt. Ich kann mir gut vorstellen, dass mit diesen 300 Stimmen da noch ein AfDler mehr sitzen würde. Das ist der Unterschied. (Beifall AfD) (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein, schon gar nicht in Westthüringen!)

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Steffen Quasebarth

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Herr Abgeordneter, erlauben Sie mir, an dieser Stelle Folgendes zu sagen: Wenn ich darum bitte, dass wir uns alle – und ich schließe da ausdrücklich alle ein – auf eine angemessene Ausdrucksweise wieder besinnen, und Sie kommentieren das mit den Worten – ich zitiere – „Ich hoffe, Sie haben nicht mich gemeint“, dann kommentieren Sie damit auch meine präsidiale Autorität hier. Und dafür erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf. (Beifall CDU)

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Sascha Schlösser AfD

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Gut, dann nutze ich aber meine 4 Minuten auch noch aus, kommentiere das nicht, und will einfach noch mal die Namen in den Raum stellen, damit wir hier nicht irgendwelche namenlosen Landräte und Bürgermeister haben. (Beifall AfD) Dann lese ich jetzt die Namen noch mal vor aus dem Bereich CDU, die die Thüringer Landtagswahl 2024 rechtswidrig beeinflusst haben. Das waren: Dr. Michael Brodführer, Kurt Dannenberg, Onno Eckert, Peggy Greiser, Dr. Marion Frant, Christian Herrgott, Antje Hochwind-Schneider, Andreas Horn, Matthias Jendricke, Christian Karl, Peter Kleine, André Knapp, Uwe Melzer, Dr. Ulli Schäfer, Christiane Schmidt-Rose, Johann Waschnewski, Marko Wolfram. All diese Personen dürften, wenn unsere Demokratie wehrhaft wäre, nicht mehr Landräte oder Bürgermeister sein. Vielen Dank. (Beifall AfD) (Unruhe CDU)

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Steffen Quasebarth

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Als Nächstes habe ich Abgeordneten Hutschenreuther für die Fraktion des BSW auf der Rednerliste. Ich möchte auch noch mal darauf hinweisen, dass der Kommentar „Endlich habe ich einen Ordnungsruf“ eine Kommentierung präsidialer Autorität darstellt, die einen zweiten Ordnungsruf nach sich zieht. Der zweite Ordnungsruf beinhaltet außerdem die Information, dass ein dritter Ordnungsruf zum Ausschluss aus der Sitzung führt. Das möchte ich Ihnen hiermit mitgeteilt haben. (Beifall CDU) Außerdem haben Sie, während Sie den Kommentar getätigt haben, unserer ausdrücklichen Bitte, von nonverbalen Äußerungen abzusehen, nicht entsprochen, indem Sie eine gut sichtbare nonverbale Äußerung getätigt haben. (Unruhe AfD) Herr Abgeordneter Hutschenreuther, Ihre Redezeit, bitte schön.

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Ralph Hutschenreuther BSW

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Danke. Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, ich möchte für das BSW auf den Pfad der Vernunft zurückführen. Uns ist hier vorgeworfen worden, wir würden uns verstecken oder der CDU-Auffassung anschließen und darauf hinweisen, dass dieser Wahleinspruch, so wie das Kollegin Müller sehr gut dargestellt hat, die Frage entscheidet: War der Fehler, der hier eindeutig als solcher benannt worden ist, der hier auch seitens der CDU gar nicht in Abrede gestellt worden ist, ausschlaggebend? Deswegen braucht es diese Emotionalität der letzten Minuten meiner Meinung nach nicht. Der Fehler ist eindeutig vom Landeswahlleiter festgestellt und als solcher benannt worden. Aber – und auch darauf hat die Kollegin Müller richtigerweise hingewiesen – es ist ausdrücklich geprüft worden, inwieweit eine solche Erheblichkeit gegeben ist, die zur Stattgabe eines Wahleinspruchs ebenso notwendig ist. Dem ist eben nicht stattgegeben worden. Es ist durchgerechnet worden. Und nein, Herr Schlösser – das wissen Sie auch richtigerweise –, hier würde kein weiterer AfD-Abgeordneter sitzen. Die Zahlen sprechen eindeutig dagegen. Gegen diese Zahlen, die uns der Landeswahlleiter vorgelegt hat, ist im Ausschuss auch kein Einspruch erhoben worden. Deswegen – glauben Sie uns als BSW, wir sind momentan sehr pedantisch, was Wahleinsprüche angeht – haben wir uns für die Empfehlung, dem Wahleinspruch an dieser Stelle nicht abzuhelfen, sondern ihn zurückzuweisen, entschieden. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hutschenreuther. Als Nächste habe ich noch einmal Abgeordnete Müller für die Fraktion Die Linke auf der Rednerliste.

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Anja Müller Die Linke

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Das Schreiben der Landräte muss man kritisieren und ich werde das auch kritisieren. Wir erleben es immer wieder in einzelnen kleinen Gemeinden, wenn im Amtsblatt, das eigentlich eine Dorfzeitung ist, zu den Kommunalwahlen Werbung für die eigene Partei, für die eigene Liste gemacht wird. Deswegen ist es ausdrücklich zu rügen – und das hat der Landeswahlleiter auch deutlich gemacht –, was diese Landräte getan haben. Es ist egal, wie sympathisch man die eine oder andere Aussage findet, es war falsch. Es steht nämlich auch in der Drucksache, die ich eben als Berichterstatterin vorgetragen habe, dass dieser Aufruf, den die Landräte gemacht haben – alle Landräte im Übrigen –, diese beiden Parteien diskreditiert hat. Der Einspruchsführer hat sich auf den Wartburgkreis, auf Westthüringen bezogen. Das wurde eben noch mal dargelegt. In Westthüringen hat die AfD zum Beispiel gar keinen Kandidaten im Wahlkreis 7 aufgestellt, weil die sich da untereinander gedisst haben. Da haben zwei miteinander konkurriert, da haben sie sich irgendwie, was weiß ich, was da war – letztendlich lief da gar nichts. Da hat die CDU das Direktmandat gewonnen, weil es keinen AfD-Kandidaten gab. Das BSW hat gar keinen Direktkandidaten aufgestellt. Wie es in Eisenach ausgegangen ist, das haben wir ja auch gesehen, dass da der Stimmenunterschied viel zu groß war. Letztendlich hätte die AfD, glaube ich, 13.000 Stimmen und das BSW 11.000 Stimmen mehr gebraucht, um überhaupt noch ein Mandat zu erhalten. Das hat eben keine Relevanz gehabt, weil die Veröffentlichung nur den Wartburgkreis – was heißt nur, der Wartburgkreis ist der flächengrößte Landkreis, einer der schönsten Landkreise, ich lebe gern dort, mache dort viel – betroffen hat. Dieses Proaktive, was der Landrat Dr. Brodführer gemacht hat, muss man deutlich kritisieren. Das haben wir getan, weil es jede Partei treffen kann. Wir als Linke haben da auch unsere Erfahrungen gemacht, wenn gegen uns aufgerufen worden ist, die Partei nicht zu wählen, die Rote-Socken-Kampagne gefahren wurde und was weiß ich nicht alles. Deswegen sind wir da als Linke gerade sehr kritisch mit diesen Aufrufen von Landräten, von Bürgermeistern, was da alles passiert ist. Ich selbst – und das hat mich damals schwer getroffen – musste gegen meinen eigenen Onkel als Bürgermeister vorgehen, weil er das „Amtsblatt“ für die Freien Wähler missbraucht hat. Das hat in der Familie keine Freude ausgelöst, aber hier ist es natürlich auch eine Frage der demokratischen Beteiligung aller. Von daher sind wir da schon kritisch miteinander umgegangen, aber – und das ist mir wichtig – der Landeswahlleiter hat uns wunderbare Zuarbeiten gemacht und es wirklich sehr ausführlich analysiert. Ich glaube, dieses Amt, das er da ausführt – dieses nicht einfache Amt, immer alles auch für die Wahlen vorzubereiten, jedem Einspruch gerecht zu werden oder zu analysieren –, hat den nötigen Respekt verdient und deswegen muss man sich klar gegen das, was von der AfD hier gerade geäußert worden ist, wehren. Ich empfehle jedem, der Lust hat, sich diese Drucksache anzuschauen, einfach noch mal nachzulesen, weil da schon eine deutliche Rüge an die Landräte, an alle, aber insbesondere an Dr. Brodführer, drin ist. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Müller. Ich habe eine weitere Wortmeldung aus der Fraktion des BSW. Abgeordneten Schütz bitte ich ans Mikrofon.

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Steffen Schütz BSW

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Präsident! Wir haben ja diese Woche schon einiges hier gehört, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD. Ich habe da unter anderem von deutschen Standpunkten hören müssen, die Sie vertreten. Ich habe gehört, wie Sie sich gerade eben über die Demokratie und den Angriff auf die Demokratie aufgeregt haben. Einer Ihrer Kollegen hat es diese Woche fertiggebracht, in der Debatte über die CSD- bzw. die Regenbogenflagge festzustellen, dass Schwule und Lesben sehr gern tun können, was sie wollen, es sei denn, die Kinder müssten es mit ansehen. Und Sie regen sich über die Demokratie und über Stilfragen auf? Über diese Stilfrage der Landräte kann man sehr wohl unterschiedlicher Auffassung sein. (Unruhe AfD) Ich verbitte mir, dass Sie uns von der BSW-Fraktion – ich würde Ihnen empfehlen, hören Sie mal zu, dabei können Sie was lernen – als Steigbügelhalter der CDU oder sonst wem bezeichnen. Das muss man Ihnen nicht durchgehen lassen. Aber eines lasse ich Ihnen ganz sicher nicht durchgehen: Wer hier bewusst Falschaussagen verbreitet wie in der Regierungsbefragung, wer sich hier bewusst (Zwischenruf Abg. Cotta, AfD: Sie hätten doch mit der Wahrheit antworten können und fertig!) über die angebliche Beschädigung der Demokratie aufregt und sich solcher Töne befleißigt, dem muss ich ganz ehrlich sagen: Darüber sollten Sie vielleicht mal selbst nachdenken. Ich würde es Ihnen empfehlen. (Unruhe AfD) Ich bin zwar skeptisch. Ich habe schon nicht viel erwartet, aber Sie haben es noch unterboten und da gehört was dazu. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schütz. Ich schaue ins Rund. Gibt es weitere Redewünsche? Das ist der Fall. Herr Abgeordneter Schlösser.

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Sascha Schlösser AfD

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Herr Hutschenreuther, ich wollte nur die Gelegenheit nutzen, um hier klarzustellen: Der Vorwurf an Sie ist nicht, dass dieser Einspruch nicht hätte zurückgewiesen werden müssen. Das kann man so sehen. Wir haben dem unsere Zustimmung verweigert und es hätte dieser Extrarunde im Wahlprüfungsausschuss nicht bedurft. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Doch!) Die Feststellungen, die in dem ursprünglichen Bericht in der Drucksache 8/1001 getroffen wurden, waren alle zutreffend. Das ist – ich habe es genannt – Wahrheitskosmetik und das bleibt es. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Ich schaue noch mal ins Rund. Gibt es weitere Redewünsche? Das ist nicht der Fall. Ich schaue mal zur Landesregierung. Gibt es von dort den Wunsch, Stellung zu nehmen? Das ist nicht der Fall. Dann erlauben Sie mir noch, Folgendes zu sagen: In der Vorbemerkung wurde ausgeführt, dass eine Ablehnung des Antrags des Wahlprüfungsausschusses nur möglich ist, wenn ein anderer Antrag vorliegt und seinerseits angenommen wird. Ein anderer Antrag liegt nicht vor. Damit gilt der Antrag des Wahlprüfungsausschusses als angenommen. Damit schließen wir den TOP 11 und kommen zu Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1322 Ist die Begründung gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich hiermit die Aussprache. Erlauben Sie mir, ganz kurz noch einen Blick auf die Rednerliste zu werfen. Da es bisher nur Anmeldungen zum TOP 11 gab, was die Rednerliste angeht, frage ich jetzt einfach ins Rund: Gibt es den Wunsch, dazu zu reden? Das ist nicht der Fall. Damit gibt es auch keinen Wunsch auf Ausschussüberweisung. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab. Kurze Aufmerksamkeit, weil das jetzt sehr schnell ging. Noch mal der Hinweis: Wir reden über den Antrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD, Drucksache 8/1322, „Feststellung der Beendigung der Tätigkeit des Wahlprüfungsausschusses“. Wenn Sie für den Antrag stimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen der Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW, der CDU und der AfD. Damit ist der Antrag angenommen. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Enthaltungen, das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgestimmt und wir schließen hiermit den TOP 11 a. Wie verabredet kommen wir zurück zum TagesordAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 8/1038 dazu: Innere Sicherheit stärken – für eine faktenbasierte Kriminalitätsbekämpfung in Thüringen Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD - Drucksache 8/1355 Zuvor erlauben Sie mir jedoch, dass ich kurz die Sitzungsleitung an den Präsidenten Dr. König übergebe.

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Dr. Thadäus Rudolf König

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Ich bin Ihnen noch das Ergebnis des Ältestenrats schuldig. Worum es ging: Es ging ähnlich wie im Ältestenrat gestern um die Art der Debattenkultur hier unter Einbezug der Landesregierung, wo sich auch noch mal ausgetauscht wurde und ein Appell dahin geht, sich an eine geordnete Debattenkultur zu halten. In diesem Zusammenhang möchte ich noch erwähnen, dass Herr Abgeordneter Mühlmann in seinem Redebeitrag zu TOP 17 mit Blick auf die Linke gesagt hat: Wo ist der Verfassungsschutz, wenn man ihn braucht gegen Bestrebungen gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung? Dort sitzen zwölf starke Bestrebungen. Das ist normalerweise eines Ordnungsrufs würdig. Dadurch dass ich aber heute Morgen auch für Herrn Abgeordneten Kobelt eine Rüge erteilt habe, erteile ich hiermit auch Herrn Abgeordneten Mühlmann eine Rüge für diesen Ausdruck, weil es genau dem widerspricht, worauf wir uns gestern verständigt haben.

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Steffen Quasebarth

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Vielen Dank, Herr Präsident König, damit kehren wir zurück zum Tagesordnungspunkt 18. Noch einmal zur Erinnerung: Wir reden über den Antrag der Fraktion der AfD und über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Ist eine Begründung zum Antrag gewünscht? Das ist der Fall. Ich bitte den Abgeordneten Mühlmann ans Mikrofon.

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Ringo Mühlmann AfD

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Abgeordnete, der Antrag, den ich hier einbringe, ist insbesondere deshalb wichtig, weil er eines der Probleme aufgreift und einen Lösungsansatz für eine Frage bietet, die die Menschen außerhalb dieser Mauern tatsächlich auch bewegt. Der Glaube, dass die etablierte Politik nicht nur Lösungen verspricht, sondern auch wirklich umsetzt, geht mittlerweile bei vielen Wählern – das muss man leider so konstituieren – gegen null. Statt im Sinne der Wähler eine nach vorn gerichtete Politik zu gestalten, schmieden Sie Zweckbündnisse, um die AfD nur nicht in die Möglichkeit zu versetzen, selbst rechtsstaatliche Lösungen umzusetzen. Das wäre im Sinne der Sache sogar noch ein grundsätzlich akzeptabler Weg, wenn die Zweckbündnisse nicht anschließend immer wieder zuverlässig alles verraten würden, was vorher versprochen wurde. Das prominenteste und zeitlich früheste derartige Vorgehen heißt Merz und hat im Februar dieses Jahres stattgefunden. Zur Einbringung in der Sache: Die Zahl der ausländischen Tatverdächtigen bei der Gewaltkriminalität als ein Beispiel stieg von 1.017 im Jahr 2020 auf 1.635 im Jahr 2024. Das ist ein Plus von mal eben 60 Prozent. Im Jahr 2024 wurden bei 34,9 Prozent aller Gewaltdelikte in Thüringen nicht deutsche Tatverdächtige festgestellt, und das bei einem Bevölkerungsanteil von lediglich 8 Prozent. Das ist nicht hinnehmbar, aber diese Zahlen sind aufgrund der Folgen der Taten noch nicht die erschütterndsten. Wie ebenfalls im Antrag dargestellt hat sich die Zahl der nicht deutschen Tatverdächtigen bei Messerangriffen zwischen 2020 und 2023 – das waren die Zahlen, die mir vorlagen, als der Antrag erstellt wurde – verfünffacht, und zwar von 31 auf 163 Fälle. Wie die Dringlichkeitsanfrage, die ich dann für das Jahr 2024 gestellt habe, gezeigt hat, ist auch das noch nicht das Ende der Eskalationsstufe gewesen. Denn nach diesem eben genannten Zeitraum bis 2023 hat sich im Jahr 2024 diese Zahl von 163 nicht deutschen Tatverdächtigen bei Messerangriffen noch einmal binnen Jahresfrist auf 310 verdoppelt. Das heißt, innerhalb von fünf Jahren hat sich die Gesamtzahl verzehnfacht. Das ist immerhin nahezu die Hälfte aller derartigen festgestellten Delikte bei einem Bevölkerungsanteil von gerade 8 Prozent – ich hatte es eben schon genannt. Wozu das führt, wozu Politik führt, die nicht mit Entschlossenheit auf derartige Entwicklungen reagiert, also solche Politik, die wir in Thüringen im Innenministerium seit Jahren erleben müssen, haben wir vor einigen Tagen in Apolda erlebt. Jedem, der bereit ist, diese Zahlen, diese Taten zum Anlass für ein lösungsorientiertes Vorgehen zu nehmen, dem müsste die Notwendigkeit entschlossenen Handelns auch klar sein. Deshalb gibt es diesen Antrag, deshalb besteht die Notwendigkeit, heute über diese erschreckende Entwicklung zu debattieren. Danke. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mühlmann. Es besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, den Alternativantrag zu begründen. Gibt es dazu den Wunsch? Das ist nicht der Fall. Dann eröffne ich die Aussprache. Auf der Rednerliste habe ich zunächst Abgeordneten Hande für die Fraktion Die Linke als ersten Redner.

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Ronald Hande Die Linke

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir debattieren heute einen Antrag der AfD mit dem Titel „Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden“. Schon dieser Titel ist eine Provokation. Er suggeriert, Kriminalität sei ein ethnisches Phänomen, als wären es kriminelle Ausländerhorden, die unseren Rechtsstaat in Angst und Schrecken versetzen. Doch das ist ein Zerrbild. Fakt ist, Thüringen ist ein sicheres Bundesland und ja, Kriminalität kommt vor unter Menschen verschiedenster Herkunft und aus unterschiedlichsten sozialen Gründen. Ja, auch Menschen mit Migrationsbiografie oder Fluchthintergrund begehen Straftaten, aber das rechtfertigt keine pauschale Diffamierung. Was hingegen auffällt: Die AfD interessiert sich nur für Kriminalität, wenn sie sich mit dem Wort „ausländisch“ skandalisieren lässt. Statt konkrete Konzepte zur Kriminalitätsprävention vorzulegen, liefern Sie populistisches Feindbilddenken. 2024 wurden in Thüringen über 156.000 Straftaten registriert. Zieht man Delikte wie illegales Einreisen und Ähnliches ab, die Deutsche gar nicht begehen können, verbleiben rund 44.000 Deutsche und 13.500 nichtdeutsche Tatverdächtige. Drei Viertel aller Tatverdächtigen in Thüringen sind Deutsche. Das entspricht so gar nicht dem Bedrohungsnarrativ der AfD. Ja, der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger liegt über dem Anteil der nichtdeutschen Wohnbevölkerung. Aber die AfD hört da auf, wo die Analyse beginnen müsste. In der Statistik sind auch Touristen, Durchreisende, Studierende oder transnationale Banden enthalten. Menschen, die nicht in Thüringen leben, aber hier erfasst werden. (Unruhe AfD) Dass ein ausländischer Lkw-Fahrer auf der A 4 oder eine ausländische Trickbetrügerbande auch als nichtdeutsche Tatverdächtige in Thüringen gezählt werden, ignoriert die AfD. Der Straftäter, der nachts aus Holland rüber nach Thüringen fährt, einen Geldautomaten in Erfurt sprengt und auf der Flucht gefasst wird, zahlt auf das Statistikkonto ein, bei dem Herr Mühlmann dann sagt: Seht her, die hier in Erfurt wohnenden Ausländer sind dann ganz besonders kriminell. Nein, so ist es nicht. Nicht Nationalität, sondern soziale Lage, Perspektivlosigkeit, Alter und Geschlecht sind entscheidend für das Kriminalitätsrisiko. Das gilt auch für Zuwanderer. Viele Geflüchtete leben isoliert, ohne Arbeit, mit traumatischen Erfahrungen. Das erklärt punktuell auch Konflikte, ohne sie zu rechtfertigen. Doch die AfD verweigert diese komplexe Betrachtung. Sie ignorieren das. Sie haben keine Lernkurve. Sie wollen nicht analysieren. Und das ist nicht zufällig. Herr Höcke fordert in seinen Schriften „wohltemperierte Grausamkeiten“ – das war ein Zitat – und 20 bis 30 Prozent weniger Menschen in Deutschland. Das heißt im Klartext: Massendeportation. Doch währenddessen arbeiten Tausende Menschen mit Migrationshintergrund in der Pflege, in unseren Kliniken, in der Produktion, als Wissenschaftler, als Handwerker oder in der Kultur. Was würde es bedeuten, wenn die AfD ihre Fantasien umsetzen könnte? Das Zentralklinikum in Bad Berka wäre zum Beispiel gar nicht mehr arbeitsfähig und die medizinische Versorgung wäre gefährdet. Am Uniklinikum Jena sind 6.000 Mitarbeiter aus über 80 Ländern beschäftigt, die eine ganze Region medizinisch betreuen. Das sind nur einige Beispiele. Die AfD erklärt Menschen mit Migrationsbiografie zum Feindbild und will das Fundament unserer Gesellschaft untergraben. Wenn wir ehrlich über Kriminalität in Thüringen reden wollen, dann auch über Demografie und besonders auch über Statistiken. Thüringen hat einen Ausländeranteil von etwa 8 Prozent. Vergleicht man das über fünf Jahre, haben wir knapp 76.000 Menschen mit deutschem Pass weniger – was meist biologische Ursachen hat –, und wir haben 58.000 Menschen in der Rubrik „Ausländer“ mehr. Die AfD markiert das Problem häufig bei Zuwanderern und meint: Grenzen dicht, Problem gelöst. Dabei ist zum Beispiel ein durchschnittlicher Asylsuchender häufig im Schnitt etwa 30 Jahre alt und männlich, also 18 Jahre jünger als der Durchschnitt in Thüringen. Er gehört damit also zu einer Bevölkerungsgruppe, die egal wo auf der Erde häufiger Straftaten begeht. Auch ein 30-jähriger junger deutscher Mann auf einer spanischen Insel im Sommer begeht potenziell eher Straftaten als ein 18 Jahre alter Spanier. Das ist nicht der alleinige, aber ein weiterer Faktor, der die Statistik beeinträchtigt. Die Ankunftszahlen in Thüringen sind seit einiger Zeit deutlich rückläufig. 2024 gab es 7.070 Erstanträge auf Asyl in Thüringen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ca. 7.000 Menschen, gerechnet auf 2,1 Millionen Menschen in Thüringen, also 0,3 Prozent, eine Masseneinwanderung mit Bedrohungspotenzial darstellen sollen. Und mit Blick auf die Polizei muss man einordnen: Die Polizeiliche Kriminalstatistik ist eine Ausgangsstatistik. (Beifall CDU) Sie dokumentiert den Stand polizeilicher Ermittlungen, nicht rechtskräftige Urteile, anders als die AfD den Anschein erweckt. Werden Verfahren eingestellt oder enden mit Freispruch, was recht häufig passiert, verbleiben sie trotzdem als mutmaßliche ausländische Verdächtige in der Statistik. Wer diese Zahl also als Beweis für angebliche ausufernde Ausländerkriminalität präsentiert, betreibt unseriöse Stimmungsmache. (Beifall Die Linke) Und dass ausgerechnet die AfD der Thüringer Polizei eine ideologische Verblendung unterstellt, ist absurd. Sie behaupten, Anti-Rassismus-Trainings wären schuld daran, dass ausländische Straftäter nicht gefasst oder nicht konsequent gegen alle Verdächtigen ermittelt würde. Das ist respektlos. Ich habe mittlerweile eine Reihe von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten kennengelernt und kann Ihnen sagen, die allermeisten arbeiten hochprofessionell und rechtsstaatlich.

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Steffen Quasebarth

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Herr Abgeordneter, erlauben Sie eine Zwischenfrage?

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Ronald Hande Die Linke

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Nein. (Zwischenruf aus der Fraktion der AfD: Das ist schwach!) Ich habe, wie gesagt, mit einer Reihe Polizeibeamter gesprochen und die meisten von ihnen arbeiten sehr professionell. Antidiskriminierung ist kein linker Spleen, sondern Verfassungsauftrag. Wer das als Fessel diffamiert, der stellt sich gegen das Grundgesetz. Ich empfehle dringend einen Blick in die ifo-Studien aus den Jahren 2024 und 2025. Sie zeigen empirisch: Migration allein steigert nicht die Kriminalität, entscheidend ist der soziale Kontext; gute Integration senkt hier das Risiko, soziale Ausgrenzung erhöht es. Die AfD verschärft mit ihrer Hetze genau jene Problematik, die sie angeblich lösen will. Wir als Linke stehen für eine andere Sicherheitspolitik. Wir setzen auf Prävention statt Populismus, auf Sozialarbeit, Integration, Bildung und klare Regeln, auf Schutz aller statt Hetze gegen Minderheiten. Daher müssen wir die Mittel für eine bessere Integration nicht streichen, wie Sie das wollen, sondern verteidigen und diese Integrationsbemühungen ausbauen. (Beifall Die Linke) Wir lehnen den Antrag der AfD klar ab. Den Alternativantrag der Regierungskoalition betrachten wir als Feststellung von Selbstverständlichkeiten und werden uns daher enthalten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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Steffen Quasebarth

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Als Nächsten rufe ich Abgeordneten Hutschenreuther für die Fraktion des BSW ans Mikrofon.

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Ralph Hutschenreuther BSW

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, werte Zuschauer, eigentlich wollte ich die Rede mit einem Konsens beginnen. Eigentlich wollte ich darauf hinweisen, dass wir hier in Thüringen ein Land der offenen Nachbarschaft sind, ein Land des empathischen Miteinanders, wo man natürlich mitbekommt, dass der andere Sorgen hat, und diese Sorgen spürt. Wir spüren, dass etwas aus dem Gleichgewicht geraten ist und dass natürlich auch darüber geredet wird. Ich wäre zu dem Fazit gekommen: Wer diese Sorgen jedoch allein für politische Stimmungsmache missbraucht, der hat das Vertrauen, das die Menschen ihm entgegenbringen, nicht verdient. Gestatten Sie mir allerdings, in einem Plenum, in dem dem BSW Profillosigkeit, ja, Überflüssigkeit vorgeworfen wird, klarzustellen, dass dem nicht so ist. Nicht nur der Regierungsvertrag, sondern auch der Haushalt tragen ganz deutlich die BSW-Handschrift. (Beifall BSW) Und auch die Wende in der Migrationspolitik, die derzeit vom CDU-geführten Justizministerium vollzogen wird, ist nur dank der BSW-Handschrift möglich. (Beifall BSW) Aber lassen Sie mich klarstellen: Ja, es ist ein Missbrauch der Sorgen und Hoffnungen der Wähler, wenn Sie als AfD behaupten, Sie allein würden diese Sorgen und auch diese Ängste wahrnehmen. (Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: So ist es aber!) Denn das, was Sie wirklich tun, ist, Ängste schüren und mit einfachen Feindbildern Politik machen. Die Welt ist nicht schwarz-weiß und der sich auf seinen allein deutschen Standpunkt zurückziehende Politiker ist eben nicht allein auf dieser Welt. (Beifall BSW) Richtig ist, wir müssen über Kriminalität reden, natürlich auch und gerade über den Anstieg von Gewalttaten, von Messerkriminalität und Sexualdelikten und die damit verbundene Störung des Sicherheitsgefühls, aber nicht, indem wir ganze Bevölkerungsgruppen unter Generalverdacht stellen, und auch nicht mit alarmistischer Rhetorik und dem Schüren von Angst, ohne aktiv und effektiv für die Beseitigung dieser Ängste zu sorgen. In einer Zeit, in der uns sogar schon die Kabarettisten davor warnen müssen, dass Angst nicht nur kein guter, sondern überhaupt kein Ratgeber ist. Denn Angst macht klein, Angst macht ohnmächtig und Angst ist das Machtmittel der Mächtigen gegenüber den Ohnmächtigen. In solch einer Zeit müssen Sie sich fragen lassen: Was glauben Sie mit solchen ideologieverseuchten Anträgen zu erreichen? Was glauben Sie zu erreichen, wenn Sie behaupten, die Polizei werde bei der Bekämpfung ausländischer Gewalt und Bandenkriminalität zunehmend durch ideologische Vorgaben behindert? Was glauben Sie zu erreichen, wenn Sie fälschlicherweise behaupten, die Themen würden tabuisiert oder die neue Landesregierung wäre migrationspolitisch untätig? (Zwischenruf Abg. Abicht, AfD: Ihre Rede ist der beste Beweis!) All diese Formulierungen sind nicht wahr. Sie sind schlichtweg falsch und verleugnen die wirkliche Schieflage. (Beifall BSW) Unsere Polizei wird nicht durch Diskriminierungsrichtlinien behindert, sondern durch Personalmangel und überbordende Bürokratie. Wer der Polizei helfen will, muss sie stärken, nicht spalten. Wer unsere Polizisten unterstützen will, der blockiert nicht die Einstellung unbedingt notwendiger Richter und Staatsanwälte und konterkariert damit deren Ermittlungs-, Festnahme- und Sanktionierungsbemühungen und der stimmt nicht gegen einen Haushalt, der unsere Polizei personell, strukturell und materiell stärkt. (Beifall BSW) Wer unsere Polizei und damit den Rechtsstaat stärken will, der darf ihn eben nicht aushöhlen. Die Brombeerkoalition hat sich die Stärkung von Polizei und Justiz ausdrücklich auf die Fahnen geschrieben. Es ist aus der Sicht der Bevölkerung – und wird auch immer wieder von den Kolleginnen und Kollegen der Polizei gespiegelt – dankend anzuerkennen, dass das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales für den Polizeibereich bereits in den vergangenen Jahren wichtige Weichenstellungen vorgenommen hat für mehr Präsenz, mehr Personal und eine bessere Ausstattung unserer Polizei. Diese Fortschritte gilt es nun weiterzuentwickeln, damit unsere Sicherheitsbehörden den Herausforderungen der Gegenwart gewachsen sind. In Ihrem Antrag unterstellen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der AfD, den Vereinen pauschal die Beförderung der illegalen Masseneinwanderung und greifen mit diesem Rundumschlag frontal Hilfsorganisationen und Ehrenamtler an. Das geht nicht. (Beifall CDU, BSW) Natürlich müssen wir über das Versagen bisheriger Politik reden. Natürlich müssen wir darüber reden, dass Migration begrenzt und gesteuert werden muss, sowohl und natürlich im Interesse derer, die schon lange hier leben, aber auch und ebenso natürlich im Interesse derer, die wirklich unseren Schutz brauchen. Die Menschen wollen keine ungeordnete und sie überfordernde Migration. Die Sozialsysteme, Schulen und auch der Wohnungsmarkt können einer solchen Belastung nicht standhalten. Aber wer das verschweigt, der macht sich unglaubwürdig. Und wer wie die AfD so tut, als wäre jeder Mensch mit fremdem Namen ein Problem, der zerstört das, was uns stark macht: (Zwischenruf Abg. Muhsal, AfD: Das stimmt doch überhaupt gar nicht! Erzählen Sie nicht so einen Unsinn!) Zusammenhalt, Respekt und das uneingeschränkte Bekenntnis zur Würde eines jeden Menschen. Ich glaube, damit ist alles gesagt. (Beifall BSW)

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Steffen Quasebarth

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Hutschenreuther. Als Nächste rufe ich Frau Abgeordnete Marx für die Fraktion der SPD ans Rednerpult.

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Dorothea Marx SPD

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, es ist schon sehr viel Richtiges gesagt worden, insbesondere auch von meinem Vorredner, Herrn Hutschenreuther, sodass ich wirklich einfach nur noch anzuschließen brauche. Wir haben über die statistischen Verwerfungen schon viel gehört und eigentlich hätte schon der Titel allein ausgereicht oder reicht nach wie vor aus – „Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – […] Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden“ –, diesen Antrag auch ohne Alternativantrag abzuweisen. Wir haben trotzdem einen Alternativantrag gestellt, um noch mal klarzumachen, wie eigentlich die Fakten sind. Herr Hande, Sie haben gesagt, das sind Selbstverständlichkeiten, aber im Zeitalter der Faktenverschiebung muss man eben auch auf Selbstverständlichkeiten leider immer wieder hinweisen und es ist schön, wenn der Landtag dann doch mal den Beschluss fasst, was Realität ist und was Propaganda. Es wurde schon viel über die Statistik gesagt und es spielt auch in unserem Alternativantrag eine große Rolle, dass wir die Demografie im Blick haben müssen. Es ist schon gesagt worden, Kriminalität, Gewaltkriminalität, gerade Gewaltkriminalität – und jede Tat ist eine Tat – spielt sich hauptsächlich im Bereich jüngerer Männer ab, (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Es sind ja zum Glück nur Familien gekommen!) wie überhaupt – den Exkurs kann ich mir jetzt nicht sparen – Kriminalität etwas sehr Männliches ist. Also weibliche Straftäterinnen gibt es ganz, ganz, ganz, ganz wenige. Deswegen stelle ich aber jetzt auch nicht alle Männer unter Pauschalverdacht, wegen erhöhter Kriminalitätsneigung (Unruhe AfD) irgendwie besser mal in Gruppen kategorisiert oder notfalls auch aus dem Lande gebracht zu werden. Ich glaube, das ist schon sehr wichtig, dass wir bei der Sache bleiben. Deswegen ist allein schon der Titel unseres Alternativantrags es wert, ihn näher zu betrachten, nämlich „Innere Sicherheit stärken – für eine faktenbasierte Kriminalitätsbekämpfung in Thüringen“. Und die innere Sicherheit in Thüringen hat hohe, höchste politische Priorität und alle Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung finden auf einer soliden faktischen Grundlage sowie unter strikter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien statt. Und wenn Sie auch noch kritisieren, dass man auch in der Polizeiarbeit natürlich darauf geschult wird, diskriminierungsfrei zu arbeiten und hier nicht irgendwelche Vorurteile zu verfolgen in der Strafverfolgung, dann ist das ein Schutz für die Gesamtbevölkerung, die nicht nur Menschen mit Migrationshintergrund betrifft oder ihnen zugutekommt, sondern auch allen anderen. Die neutrale und sichere Sicherheitsgewährleistung ist wichtig. Wir haben jetzt ja auch in den letzten Tagen immer mal wieder das Stichwort „NSU“ gehabt. Damals haben wir ja erlebt, wie jahrelang gegen einen falschen Verdächtigenkreis ermittelt wurde und die wahren Täter einfach nicht gesehen werden wollten, was dazu geführt hat, dass das Trio damals mit seinen Helfershelferinnen und -helfern weiter ungestört morden konnte. Wir können nicht eindeutig die Ausländerkriminalität kategorisieren in gute und schlechte Flüchtende, die da besonders beteiligt wären oder nicht. Wie gesagt, wir haben in der Statistik auch Leute, die gar nicht hier leben, und wir haben in der Statistik vor allen Dingen immer auch Verdachtsfälle, die gar nicht unbedingt mit einer Verurteilung enden müssen, sondern die auch genauso gut zu Einstellungen führen. Wie gesagt, jede Straftat ist eine Straftat zu viel. Es gibt ein hohes Gewaltpotenzial bei jungen Männern. Deswegen müssen wir uns diese Menschen bei der Kriminalprävention besonders anschauen. Das tut auch die Thüringer Landesregierung und das tun auch diverse Projekte, deren Förderung nicht aberkannt, sondern vielmehr verstetigt oder sogar verstärkt werden sollte. Insofern bitten wir Sie herzlich, unserem Alternativantrag die Zustimmung zu geben. (Beifall SPD)

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Steffen Quasebarth

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Als Nächsten bitte ich Abgeordneten Mühlmann für die Fraktion der AfD ans Rednerpult.

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Ringo Mühlmann AfD

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Frau Marx, ich habe es jetzt auf die Schnelle leider nicht geschafft, die Statistik aufzumachen, sonst hätte ich Ihnen gern die genauen Zahlen gesagt, was Männlein und Weiblein angeht. Wir können aber bei Gelegenheit gern noch mal im Innenausschuss ausdiskutieren, ob es wirklich einen solchen eklatanten Unterschied gibt und wenn ja, worin der besteht, gar kein Thema. Herr Hutschenreuther, Sie hatten es gerade erwähnt, es ging um Steigbügelhalter oder einen ähnlichen Begriff, der verwendet wurde. Ich versuche, das vielleicht im Ansatz zu erklären: Wenn Sie als BSW-Fraktion als Allererstes nach der Wahl im September nichts anderes machen, als die Politik, wo Sie eigentlich angetreten waren, diese abzulösen, weiterhin zu sichern, indem Sie mit CDU und SPD ins Koalitionsbett steigen, dann könnte es Menschen auf dieser Welt geben, die Sie als Steigbügelhalter verstehen, vermute ich. (Beifall AfD) Schwieriges Thema – trotzdem: Der Umgang mit Ausländerkriminalität läuft immer wieder vorhersehbar und gleich ab, das haben wir ja jetzt auch wieder gesehen und gehört. Von linker Seite wird das Thema relativiert und mit in Neudeutsch sogenanntem Whataboutism abgelenkt. Neu ist nun seit einigen Jahren nur – schade, dass der Innenminister nicht da ist –, dass selbst die Landesregierung das große Abwiegeln mitträgt und der Minister sich nicht mal zu schade ist, die Aussagekraft seiner eigenen Statistik infrage zu stellen, anstatt das Problem auch einfach mal als Problem anzuerkennen. Dass die Statistik eben nicht – wie hier auch wieder gern von links behauptet – einfach nur nicht aussagekräftig ist, zeigt eine jüngst neu veröffentlichte Statistik, nämlich dass in Deutschland 45 Prozent aller Inhaftierten keine deutsche Staatsbürgerschaft haben. (Beifall AfD) Das wiederum – 45 Prozent ist ja eine noch höhere Zahl, als sie die Polizeistatistik deutschlandweit ausweist – bringt dann mit sich, dass die Polizei tatsächlich nicht genau ist, aber nach unten nicht genau ist oder, besser gesagt, in der falschen Richtung für Ihre Ideologie nicht genau ist. Wenn Sie also die Statistik der Polizei infrage stellen, dann delegitimieren Sie auch die Justiz. Denn den reinen Zahlen nach sieht die Judikative das mindestens genauso und noch schlimmer als die Polizei. (Beifall AfD) Insofern – sei es drum – werde ich deshalb nicht müde, das Problem im Namen meiner Fraktion auch immer wieder öffentlich ein Problem zu nennen und dessen Nichtlösung natürlich anzuprangern. Das heißt noch lange nicht, dass alle Ausländer, wie auch hier wieder unterstellt wurde, die hierherkommen, kriminell sind. Aber die, die es sind, müssen eben auch so bezeichnet werden. Die müssen strafrechtlich verfolgt werden und die müssen nach meiner Empfindung umgehend das Land verlassen, (Beifall AfD) zumindest was das Asylverfahren angeht. Da können die zahlreichen linken Parteien in dieser Sache noch so viele Begriffe erfinden, um zu verschleiern, dass diese Straftaten unsere staatliche Verwaltung belasten, dass diese Straftaten mittlerweile die Spaltung der Gesellschaft tragen und dass ein Großteil dieser Kriminalität mit einem funktionierenden und durchgesetzten Asylsystem vermeidbar gewesen wäre. Das ist insbesondere dann bitter, wenn es sich um Gewaltkriminalität handelt, wenn es Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder sogar Mord und Totschlag gewesen sind. Das alles jedenfalls ändert auch nichts daran, dass das Finden einer Lösung für das, was die weitgehend ungehinderten Migrationsbewegungen der letzten Jahre nach Deutschland zu uns gebracht haben, mittlerweile einer der bevorzugten – und das sollten sich alle Parteien anhören – Aufträge der Wähler an uns Politiker und damit oftmals Grundlage der Entscheidung in der Wahlkabine ist. Mir ist schon klar, dass Sie von den Linken und von der SPD auch weiterhin mit Scheuklappen hier ans Pult treten werden und weiterhin im Angesicht multipler Problemstellungen in diesem Zusammenhang natürlich behaupten werden: Problem? Welches Problem? Aus unserer Sicht gibt es kein Problem. – So stehen Sie ja hier, Frau Marx. Es ist mir auch klar, dass weiterhin von der CDU, weiterhin in den Kommunen, im Land und im Bund behauptet wird: Das Problem werden wir schon lösen. Dabei kann jeder sehen, dass Sie unmittelbar nach dieser Behauptung – ich hatte es eben an anderer Stelle schon angedeutet – mit den vorgenannten Parteien koalieren. Diese Parteien, mit denen Sie koalieren, in dem Fall beispielsweise die SPD, verteufeln jede mögliche Lösung als Teufelszeug und haben einfach kein echtes Interesse an jeglichem Lösungsansatz. Zahlreiche Wähler erkennen das und sehen auch, dass Sie von der CDU, die einzige politische Kraft, mit der Sie die Aufgabenstellung tatsächlich erfolgreich bearbeiten könnten, sich hinter Brandmauern verstecken. (Beifall AfD) Auch das hatte ich eben schon mal angesprochen: Die Wähler nehmen auch wahr, dass das BSW als neue politische Kraft angetreten ist, um alles anders zu machen, aber tatsächlich nach der Wahl nichts anders macht, aber dafür die abgewählte Politik, die sie selber ablösen wollte, weiter stützt. Das kann man so machen, aber man muss dann mit den darauffolgenden Wahlergebnissen auch leben können. Damit zurück zum Antrag, insbesondere zum Änderungsantrag. Glauben Sie mir, dass ich mir die nächsten Worte nicht ganz leicht gemacht habe, aber ich werde sie hier genauso bringen. Da mir die Sache am Herzen liegt, habe ich mich zunächst gefreut, als ich gestern mitbekommen habe, dass sich die Koalition zu einem Änderungsantrag durchgerungen hat (Zwischenruf Abg. Dr. Wogawa, BSW: Alter- nativantrag!) – wie auch immer, zu einem Antrag, der das Thema in irgendeiner Form aufgreift –, bedeutet die reine Tatsache ja schließlich, dass Sie das Thema zumindest nicht gleich ignorieren. Dann habe ich mich mal eingelesen. Im ersten Moment war ich mir nicht sicher, ob den Antrag – Alternativ-/Änderungsantrag, was auch immer – nicht eventuell Loriot geschrieben hat, aber das konnte ja nicht sein. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Der ist tot!) Genau. Ich gebe zu, ich bin voll der Bewunderung, wie man so viele politische Plattitüden und nichtssagende Gemeinplätze in einen Antrag zur Ausländerkriminalität packen kann, ohne wirklich die Ausländerkriminalität anzugehen. Echt, wie geht das? Haben Sie vielleicht irgendeinen Referenten eingestellt, der als Einstellungsvoraussetzung die Politikerrede von Loriot zitieren musste? Möglicherweise war das ja tatsächlich die Einstellungsvoraussetzung und nur so haben Sie den gefunden. Ich habe jedenfalls dann weitergelesen in Ihrem Antrag und dann wurde mir auch relativ schnell klar, wo das Problem liegt. Das Ziel dieses Antrags war gar keine Alternative zu unserem Antrag. Ihnen war vermutlich lediglich wichtig, in Punkt III.2 noch einmal das Ausbleiben unserer Stimmen für die Richter-/Staatsanwältegremien, für die beiden Gremien unterzubringen (Unruhe CDU) und zwischen den Zeilen vielleicht auch noch einmal die Wichtigkeit – aus Ihrer Sicht Wichtigkeit – des künftigen und von uns leider abzulehnenden PAG anzubringen. Danach haben Sie dann den Rest an notwendigem Text – es soll ja schließlich nach was aussehen – einfach um diese beiden zentralen Inhalte drumherum gestrickt und mit möglichst vielen nichtssagenden politischen Floskeln und Phrasen gefüllt. Das Ergebnis hat mich tatsächlich an die Politikerrede von Loriot erinnert. (Beifall AfD) Clever, aber an der Stelle habe ich mich dann an meinen Aufkleber auf dem Laptop erinnert, und da steht drauf: Das kannst du zwar so machen, aber dann ist es halt Kacke. (Beifall AfD) Denn was Sie bei dem Antrag zur dringend notwendigen Problematik „Ausländerkriminalität“ – ich hatte es schon mal angedeutet – vergessen haben, ist, die Ausländerkriminalität zumindest mit Konsequenzen zu unterlegen. Das haben Sie nämlich nicht gemacht, auch wenn Sie mehrfach das Wort benannten. Im Ergebnis muss ich deshalb leider bei unseren gut besuchten Bürgerdialogen, bei unseren gut besuchten Infoständen Groß und Klein im Land weiterhin darüber informieren, dass eben nicht nur Rot-Rot-Grün früher, sondern auch die Brombeere offensichtlich kein echtes Interesse hat, das Thema „Ausländerkriminalität“ abzuarbeiten. (Beifall AfD) Um Ihnen noch mal zu verdeutlichen, warum das wirklich schlecht ist, folgende Zahlenreihe: 2014 7,8 Prozent, 2015 10,9 Prozent, 2016 14,2 Prozent, 2017 13,8 Prozent, also ganz leicht nach unten. Dieser kleine und doch erkennbare Rückgang ist im Übrigen das Jahr, an dem unser größter Innenminister aller Zeiten das Innenministerium übernommen hat. 2018 sind wir dann bei 15,7 Prozent, 2019 noch mal 15,6 Prozent, 2020 16,3 Prozent, 2021 17,2 Prozent, 2022 19,4 Prozent, 2023 22,5 Prozent, 2024 24,1 Prozent aller polizeilich festgestellten Tatverdächtigen. Und um meinen Lieblingsinnenminister nicht allzu schlecht aussehen zu lassen: Das sind schon die Zahlen ohne die ausländerrechtlichen Verstöße. Die kommen noch obendrauf, stellen schließlich auch Straftaten dar, die bearbeitet werden müssen und das System lähmen. Schade, Chance verspielt, dann erneut nicht. Mehr als das Angebot, das abzuarbeiten, was uns der Wähler aufgibt, mache ich Ihnen auch nicht. Wenn Sie das ablehnen, dann ist das zwar schlecht für das Land, es ist aber auch schlecht für Ihre Wahlergebnisse und dann soll es eben so sein. (Beifall AfD)

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Steffen Quasebarth

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mühlmann. Als Nächsten habe ich Abgeordneten Urbach für die Fraktion der CDU auf der Rednerliste. Bitte.

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Jonas Urbach CDU

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, wir reden über ein Thema, das die Menschen in unserem Land zu Recht beschäftigt: die innere Sicherheit in Thüringen. Dabei ist es unsere Aufgabe als Parlamentarier, eine sachliche und faktenbasierte Diskussion zu führen. Die Zahlen der Polizeilichen Kriminalstatistik – es wurde erwähnt, ich würde sie trotzdem noch mal nennen – zeigen einen besorgniserregenden Anstieg bei bestimmten Deliktsbereichen. Die Zahl nichtdeutscher Tatverdächtiger bei Messerangriffen hat sich seit 2020 mehr als verfünffacht. Die Gewaltkriminalität in dieser Gruppe ist zwischen 2019 und 2024 um über 60 Prozent gestiegen. Der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an der Gewaltkriminalität liegt bei 34,9 Prozent und übersteigt damit deutlich den Bevölkerungsanteil von 8 Prozent, den diese Gruppe an sich nur hat. Diese Zahlen sind alarmierend und verdienen unsere volle Aufmerksamkeit. Natürlich müssen wir das ernst nehmen und ich habe aber auch nicht den Eindruck, dass das jemand hier ignoriert. Eine Einordnung muss man trotzdem machen. Natürlich haben wir generell einen erheblichen Bevölkerungszuwachs von nichtdeutschen Staatsangehörigen gehabt. Deshalb ist auch diese Zahl als solche gewachsen. Also pauschalisiert zu sagen, dass diese Gruppe der Bevölkerung grundsätzlich krimineller geworden ist, wäre ein Schluss, der nicht korrekt ist. Das haben Sie so nicht gesagt, aber man könnte auf solche Ideen kommen. Gleichzeitig ist aber – das ist eben auch ein Punkt – die Gesamtkriminalität in Thüringen gesunken, was eine ausgewogene Einschätzung der Sicherheitslage erfordert. Eine Politik, die nur auf Emotionen und Vorurteile setzt, wird den komplexen Herausforderungen nicht gerecht. Es geht nicht darum, irgendwas schönzureden, aber es geht einfach darum, Dinge sachlich anzusprechen. Der Antrag der AfD geht hier leider einen anderen Weg. Statt faktenbasierter Lösungsansätze, die ich da nicht so richtig finde, bietet er eigentlich pauschale Vorwürfe und verfassungsrechtlich bedenkliche Forderungen. Begriffe wie „Massenzuwanderung“ und „ideologische Verblendung“ vergiften die notwendige gesellschaftliche Debatte, anstatt sie konstruktiv zu führen. Besonders problematisch empfinden wir den Vorwurf gegen unsere Polizistinnen und Polizisten, sie würden durch ideologische Vorgaben in ihrer Arbeit behindert. Das ist nicht nur faktisch falsch, sondern auch in gewisser Weise respektlos gegenüber diesen Männern und Frauen. (Beifall CDU, BSW, SPD) Unser Alternativantrag, den Sie hier schon auf Ihre Art und Weise gewürdigt haben, zeigt nach unserem Dafürhalten, wie wir hier eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik machen. Wir stehen für eine Politik, die sowohl den Schutz der Bevölkerung gewährleistet als auch rechtsstaatliche Prinzipien wahrt. Die Thüringer Polizei muss bestmöglich ausgestattet werden: personell, materiell und technisch. Dazu gehört auch die Stärkung der Justiz durch zusätzliche Richter- und Staatsanwaltsstellen, um Strafverfahren zu beschleunigen und die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats zu wahren. Sie haben hier Dinge hineininterpretiert, bei denen ich Ihnen nicht widersprechen möchte. Es wäre natürlich sinnvoll, wenn wir hier Richter und Staatsanwälte wählen dürfen. Es liegt an Ihnen. (Unruhe AfD) Die konsequente Durchsetzung geltenden Rechts ist unverzichtbar. Und das schließt natürlich auch die Abschiebung ausreisepflichtiger Straftäter ein, unter strikter Beachtung der Rechtsweggarantie natürlich. (Zwischenruf Abg. Dr. Dietrich, AfD: Nicht so viele Straftäter reinlassen, das wäre besser!) Ja, es kommen ja wesentlich weniger Menschen in das Land. Die Zahlen kennen Sie doch auch. Von daher ist das doch nicht redlich, zu behaupten, dass wir hier immer mehr Menschen haben. Das stimmt nicht. Und Schnellverfahren ohne eine ordnungsgemäße Prüfung, wie Sie sie anregen, lehnen wir ab. Denn der Rechtsstaat hat da andere Regeln. Zudem setzen wir uns auf Bundesebene für eine geordnete Migrationspolitik ein. Sie haben das ja auch ähnlich formuliert in Ihrem Antrag, aber das passiert doch schon. Und diese Migrationspolitik unterscheidet zwischen Schutzbedürftigkeit und Erwerbsmigration und umfasst wirksame Grenzkontrollen sowie die Durchsetzung der Dublin-Verordnung und setzt eben alles daran, illegale Einreisen zu vermeiden. Sie haben das sicherlich beobachtet, dass der Innenminister Dobrindt hier auf einem guten Wege ist. Auch die europäischen Außengrenzen haben einen anderen Schutz erfahren, nicht zuletzt durch die Bemühungen, die im Europäischen Parlament durch die Fraktionen der Konservativen hier auch in Gang gebracht worden sind. Das ist faktisch wirklich so. Besonders wichtig ist uns natürlich auch eine transparente Kommunikation über Kriminalitätsstatistiken, die sachlich und im demokratischen Kontext bewertet werden. Weder Verharmlosung noch Dramatisierung helfen weiter. Es ist ja auch so, dass die Statistik da ist. Die kann jeder lesen. Es ist ja nicht so, dass die jemand verschweigt. Die wird veröffentlicht. Von daher ist das gar nicht so richtig, dass man das immer unter den Tisch kehren möchte, wie Sie das suggerieren. Aber wir brauchen eben bitte eine ehrliche Analyse und evidenzbasierte Lösungsansätze. Die Dinge, die Sie aufgeschrieben haben, sind dazu nicht unbedingt geeignet. Und die AfD-Forderung nach pauschalen Rückforderungen staatlicher Förderungen ohne Nachweis konkreter Rechtsverstöße ist rechtlich unzulässig und widerspricht dem Grundsatz der Einzelfallprüfung. Staatliche Förderungen werden nach dem geltenden Haushaltsrecht gegeben und gegebenenfalls widerrufen, aber nicht auf Basis politischer Willkür. Natürlich gibt es hin und wieder auch Dinge, die uns nicht gefallen, auch als CDU. Das ist kein Geheimnis. Aber darüber muss man sprechen und nicht einfach pauschal sagen: Ihr kriegt jetzt kein Geld mehr, weil uns die Dinge, die ihr macht, nicht gefallen. So kann das nicht gehen. Meine Damen und Herren, eine wirksame Kriminalitätsprävention setzt an den tatsächlichen Ursachen an und erfolgt unter Beachtung rechtsstaatlicher Verfahren. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung von Präventionsprogrammen auf ihre Wirksamkeit und Zielgenauigkeit. Bewährte Ansätze der Kriminalitätsprävention müssen gestärkt werden. Die Thüringer Polizei – ich komme noch mal auf sie zurück, weil sie uns wichtig ist – verdient gesellschaftliche Anerkennung, Unterstützung und politische Rückendeckung. Sie verdient aber eben keine pauschalen Vorwürfe oder verfassungswidrigen Eingriffe in ihre Arbeit unter schwierigen Bedingungen. Die brauchen – noch mal – bessere Ausstattung und mehr Personal, nicht ideologische Bevormundung, von welcher Seite auch immer. Der Respekt vor der verfassungsmäßigen Ordnung, den Grundrechten, darf nicht der politischen Opportunität geopfert werden. Eine verantwortungsvolle Sicherheitspolitik erfordert eine sachliche Analyse der Problemlagen ohne ideologische Verzerrung in jede Richtung. Genau das leistet unser Antrag, während der AfD-Antrag mit populistischen und verfassungsrechtlich bedenklichen Formulierungen die notwendige sachliche Debatte verhindert. Herr Mühlmann, Sie haben leider keine wirklichen inhaltlich korrekten, realistisch umsetzbaren Vorschläge gemacht, sondern letztendlich wieder einmal eine größere Polemik produziert. Das ist nicht überraschend, aber es ist eben auch nicht unbedingt lösungsorientiert. Deshalb werden wir den AfD-Antrag ablehnen und wir möchten Sie alle herzlich einladen, unseren Alternativantrag zu unterstützen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW)

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Steffen Quasebarth

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Urbach. Ich schaue ins Rund, ob es weitere Wortmeldungen dazu gibt. Frau Marx hat mir signalisiert, dass sie noch einmal das Wort wünscht.

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Dorothea Marx SPD

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Mühlmann hatte ja vorhin gesagt, er war jetzt so schnell dran und konnte nicht mehr in die Kriminalstatistik gucken. Also in Thüringen sind rund 57.337 Tatverdächtige, 42.624 männliche und 14.713 weibliche, also ein erheblich unterdurchschnittlicher Anteil gemessen an der Bevölkerung. So langsam nähern wir uns ja dem Sommer und Herr Mühlmann hat mir gestern vorgeworfen, dass ich hier immer das Klima vergifte und die Koalition in die Irre führe und auch zu ihm immer so unfreundlich bin. Da habe ich mir überlegt, kann ich ihm mal was Nettes sagen. Und ich gebe Ihnen jetzt auf den Sommer ein schönes Zitat von Robert Lembke mit, das ist jetzt speziell für Sie: „Ich glaube an das Gute im Menschen. Es muss noch drin sein. Es kommt ja so wenig heraus.“ (Beifall BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Marx. Gibt es weitere Wortmeldungswünsche aus dem Rund? Das ist nicht der Fall. Dann schaue ich mal zur Landesregierung und gebe Staatssekretär Bausewein das Wort.

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Bausewein

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Gäste auf der Tribüne, liebe Zuschauer am Livestream, es ist wichtig, dass wir bei Diskussionen um Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit nüchtern und faktenbasiert bleiben, um keine falschen Schlüsse zu ziehen oder unbegründete Ängste zu schüren. Die AfD holt mit ihrem Antrag hingegen einmal mehr zu einem Rundumschlag gegen Migrantinnen und Migranten aus und delegitimiert jeden, der sich für die Integration von Menschen einsetzt, die nicht hier geboren wurden. (Unruhe AfD) Zunächst kann ich für die Thüringer Polizei sagen, dass diese ihren gesetzlichen Auftrag erfüllt und Kriminalität in Thüringen vorbeugt und bekämpft. Bei der Kriminalitätsbekämpfung wird nicht unterschieden, ob ein Tatverdächtiger deutscher oder nicht deutscher Herkunft ist. Bei der Vorstellung der Polizeilichen Kriminalstatistik in diesem Jahr wurde nichts schöngeredet. Dass die Gewaltkriminalität sowohl bei deutschen als auch bei ausländischen Tatverdächtigen gestiegen ist, ist keine gute Entwicklung. Auch die starke Zunahme von Messerangriffen gilt es nicht zu beschönigen. Doch bevor wir in Panik verfallen und vorschnelle Forderungen aufstellen, die auf einer vereinfachten Sichtweise basieren, sollten wir uns fragen: Was bedeuten diese Zahlen wirklich und was ist die Ursache für diese Entwicklung? Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass Kriminalität ein komplexes Phänomen ist, das nicht allein durch die Herkunft der Täter erklärt werden kann. Es gibt viele Faktoren, die eine Rolle spielen, darunter soziale, wirtschaftliche und individuelle Umstände. Genauso spielen Alter und Geschlecht eine Rolle. Es ist falsch und gefährlich, pauschale Schlussfolgerungen zu ziehen, die bestimmte Bevölkerungsgruppen allein stigmatisieren. Bei der Bewertung von Kriminalität muss man immer viele unterschiedliche Faktoren betrachten. Denn Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit begehen nicht deshalb Straftaten, weil sie woanders geboren wurden. Bleibt man bei der Gewaltkriminalität und Messerangriffen, ist beispielsweise auffällig, dass der allergrößte Anteil – das war ja dieser Tage schon Thema – von Männern begangen wird. Auch andere komplexe Ursachen können das Begehen von Straftaten fördern, beispielsweise die Sozialisierung, das Bildungsniveau oder Suchterkrankungen. Menschen mit nicht deutscher Herkunft und insbesondere Menschen, die zu uns geflüchtet sind, hatten in ihren Herkunftsländern nicht selten einen schlechteren Zugang zu Bildung, wenig Einkommen und Vermögen und sind jünger als der Durchschnitt in Thüringen. Dramatische Erfahrungen spielen ebenso eine Rolle. Geflüchtete haben leider häufig Gewalterfahrungen in Kriegsgebieten oder auf der Flucht gemacht. Auch diese Faktoren beeinflussen das Verhalten. Das Abstellen allein auf die Staatsangehörigkeit hingegen ist kein geeigneter Indikator, um Kriminalitäts- und Gewaltneigung zu bestimmen. Es lässt sich festhalten: Wir sollten nicht versuchen, ein komplexes Problem mit scheinbar einfachen Lösungen anzugehen. Ich möchte auch auf die Vorwürfe der Fraktion der AfD eingehen, dass die Thüringer Polizei durch ideologische Vorgaben behindert werde. Es ist uns wichtig, dies deutlich zurückzuweisen. Die Thüringer Polizei führt bei jeder Straftat alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen durch. Sie leistet durch eine konsequente Strafverfolgung und die stets angepasste polizeiliche Präsenz einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung der Begehung neuer bzw. fortgesetzter Straftaten und stärkt das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger. Die Neutralität des Staats darf auch nicht als Gleichgültigkeit gesehen oder mit Gleichgültigkeit verwechselt werden. Natürlich ist es wichtig, dass auch unsere Polizistinnen und Polizisten demokratische Werte verinnerlicht haben und diese bei ihrer Dienstausübung beherzigen. Die Beamtinnen und Beamten des Freistaats sind zu Verfassungstreue verpflichtet. Diese beinhaltet auch, die Würde des Menschen zu schützen und jedem Menschen, egal welcher Herkunft, gleich zu begegnen. Selbstverständlich ist es dann auch eine wichtige Eigenschaft, Rassismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Antisemitismus oder verfassungsfeindliche Einstellungen schnell zu erkennen, um Opfer von entsprechend motivierter Gewalt unterstützen zu können. Zudem zielt die AfD mit ihrem Antrag darauf ab, zivilgesellschaftliche Akteure pauschal zu diskreditieren, ihre wertvolle Arbeit zu delegitimieren und ihnen die finanzielle Grundlage zu entziehen, mit schwerwiegenden Folgen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Integration Zugewanderter und auch für die demokratische Kultur in Thüringen. Vereine, Kommunen, Initiativen und freie Träger der Wohlfahrtspflege leisten einen unverzichtbaren Beitrag zur Integration von Migrantinnen und Migranten. Sie bieten Sprachkurse, Bildungsangebote, Berufsberatung, psychosoziale Betreuung, interkulturelle Begegnungsräume und fördern das Verständnis zwischen Mehrheitsgesellschaft und Zugewanderten. Sie erfüllen diese Aufgabe oft in enger Kooperation mit staatlichen Stellen und übernehmen damit zentrale Aufgaben, die der Staat allein nicht leisten kann. Statt den offenen pluralen Diskurs über Migration und ihre Herausforderung zu fördern, stellt die AfD Andersdenkende unter einen Generalverdacht und kriminalisiert kritische Stimmen. Die AfD verwendet den Begriff des Neutralitätsgebots auch gänzlich unbrauchbar. Der Staat ist zu weltanschaulicher und parteipolitischer Neutralität verpflichtet, nicht aber zur Gleichgültigkeit gegenüber der Wahrung der Menschenwürde oder zur Passivität gegenüber gesellschaftlichen Missständen. Die AfD geht fehl, wenn sie Organisationen unterstellt, gegen ein angebliches Neutralitätsgebot zu verstoßen, indem sie Geflüchtete unterstützen oder sich für eine menschenrechtsorientierte Migrationspolitik einsetzen. Dann existiert kein allgemeines, politisches Neutralitätsgebot für zivilgesellschaftliche Akteure, wohl aber die Freiheit, sich im Rahmen der freiheitlich-demokratischen Grundordnung für gesellschaftliche Anliegen einzusetzen. Schließlich darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass der von der Fraktion der AfD genutzte Terminus der – ich zitiere – „unkontrollierten Massenzuwanderung“ die Entwicklungen der vergangenen Monate und Jahre völlig verkennt. Zunächst ist klarzustellen, dass zu keinem Zeitpunkt bestritten wurde, dass es Jahre gab, in denen sehr viele Menschen Schutz in Deutschland gesucht haben. Dies ging auch mit Herausforderungen einher, beispielsweise was die Unterbringung, die Verpflegung, die Integration oder die damit einhergehenden Verwaltungsverfahren angeht. Die Migration in die EU und nach Deutschland ist aber inzwischen stark reglementiert und die Gesetze und Regelungen werden ständig weiterentwickelt. Nicht zuletzt durch weitreichende Maßnahmen der vorigen und auch der jetzigen Bundesregierung wie etwa die Ausweitung und die Verstetigung von Grenzkontrollen, die bundesgesetzliche Anpassung zur Beseitigung von Vollzugsdefiziten im Ausländerrecht usw. kann nicht von ungehinderten oder unkontrollierten Einreisen und Migrationsverfahren gesprochen werden. Dies wird ganz eindeutig durch die zuletzt spürbar gesunkenen Zugangszahlen und Zuzugszahlen im Asylbereich belegt. Außerdem konnten zwangsweise Rückführungen aus Thüringen bereits in den vergangenen Jahren erheblich gesteigert werden. Selbstredend, meine Damen und Herren, ist es weiterhin Ansinnen der Landesregierung, Menschen ohne Bleiberecht und dabei insbesondere Straftäter und Gefährder konsequent in ihre Herkunftsstaaten zurückzuführen, sofern eine Abschiebung rechtlich oder tatsächlich möglich ist. Die Länder arbeiten bereits eng mit dem Bund zusammen, um das gemeinsame Ziel der Steuerung und Ordnung für Migration erreichen zu können. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW, SPD)

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Steffen Quasebarth

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Ich danke dem Staatssekretär für die Wortmeldung. Ich schaue noch einmal, ob es weitere Wünsche nach Wortmeldungen gibt. Das ist nicht der Fall. Dann fasse ich noch einmal zusammen: Ich habe jetzt zum Antrag der AfD keine Wünsche auf Ausschussüberweisung gehört. Frau Abgeordnete Muhsal.

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Wiebke Muhsal AfD

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Wir beantragen die Überweisung an den Innenausschuss.

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Steffen Quasebarth

Ausufernde Ausländerkriminalität bekämpfen – Realität anerkennen, Untätigkeit in Kombination mit ideologischer Verblendung beenden

Dann lassen Sie uns über diesen Antrag abstimmen. Wenn Sie also dem Wunsch, den Antrag der AfD in Drucksache 8/1038 an den Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung zu überweisen, zustimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Ich sehe dazu die Handzeichen der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen Die Linke, der SPD, des BSW und der CDU. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Lassen Sie uns nun über den Antrag als solchen abstimmen. Wenn Sie dem Antrag der Fraktion der AfD in Drucksache 8/1038 zustimmen, dann bitte ich jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Dazu sehe ich die Handzeichen aus den Fraktionen der CDU, des BSW, der SPD und Die Linke. Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen nun zum Alternativantrag. Dort wurden mir keine Wünsche auf Ausschussüberweisung signalisiert. Dann stimmen wir direkt über den Alternativantrag ab. Wenn Sie dem Alternativantrag in Drucksache 8/1355 zustimmen, dann bitte ich Sie jetzt um Ihr Handzeichen. Dazu sehe ich die Stimmen aus den Fraktionen der CDU, des BSW und der SPD. Gegenstimmen? Keine. Enthaltungen? Dazu sehe ich die Stimmen aus der Fraktion der Linken und aus der Fraktion der AfD. Damit ist der Antrag in Drucksache 8/1355 angenommen. Wir schließen hiermit den Tagesordnungspunkt 18. Für eine kurze Abstimmung bitte ich die Parlamentarischen Geschäftsführer an dieser Stelle kurz ans Präsidiumspult. Sehr geehrte Abgeordnete, zu Ihrer Information: Ich habe mit den Parlamentarischen Geschäftsführern gerade darüber gesprochen, ob es an dieser Stelle sinnvoll ist, den Tagesordnungspunkt 19 noch aufzurufen. Angesichts der Uhrzeit und des Umstands des Themas sind wir zu dem Schluss gekommen, dass das dem Thema nicht angemessen wäre, wir also nicht die nötige Zeit hätten, um die Debatte angemessen zu führen. Daher werden wir jetzt die Sitzung beenden. Mir bleibt noch, Ihnen zu sagen, dass die nächsten planmäßigen Plenarsitzungen am 10., 11. und 12. September stattfinden werden. Ich wünsche Ihnen an dieser Stelle auch von meiner Seite aus eine erholsame parlamentarische Sommerpause. Kommen Sie gesund wieder! Hiermit schließe ich die Sitzung. Vielen Dank.

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