Carolin Gerbothe
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Ich habe es vorhin schon mal kurz gesagt: Wir möchten ein starkes und verlässliches Zeichen, ein Signal für lebenslanges Lernen in unserem Land setzen. Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßt deswegen die heutige Behandlung des Gesetzentwurfs, weil es eben nicht nur um Bürokratieabbau geht, den ich vorhin schon angesprochen habe, sondern vor allem um unsere Bildungsinfrastruktur im gesamten Land. Da möchte ich auch gerade auf den ländlichen Raum hinweisen. Die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung – Volkshochschulen, Heimvolkshochschulen und freie Träger – leisten seit vielen Jahren einen unverzichtbaren Beitrag zur persönlichen, gesellschaftlichen und beruflichen Weiterbildung der Menschen in unserem Land.
(Beifall CDU)
Sie vermitteln Wissen, schaffen Orientierung und fördern Teilhabe, gerade auch, wie ich eben schon sagte, in ländlichen Regionen, in denen andere Bildungsangebote fehlen. Sie sind ein unverzichtbarer Pfeiler und Ausdruck einer Bildungslandschaft, die sich am Menschen orientiert, nicht an Status oder Herkunft. Doch die Wirklichkeit ihrer Arbeit war in den letzten Jahren häufig geprägt von der schon erwähnten Unsicherheit und unnötigem Verwaltungsaufwand. Die Projektförderung über vier verschiedene Projektrichtlinien – für Integration, Digitalisierung, politische Bildung und Inklusion – führten zu Bürokratie, Planungsunsicherheit und einem Flickenteppich an Maßnahmen. Für viele Träger bedeutete das jährlich neue Anträge, Kürzungen am Jahresende und letztlich ein erhöhtes Risiko, wertvolle Fachkräfte zu verlieren, weil eben langfristige Perspektiven immer wieder fehlten. Genau das ändert sich nun. Mit der Novelle überführen wir drei dieser vier Förderrichtlinien dauerhaft und verankern diese gesetzlich. Damit schaffen wir Planbarkeit und Perspektive für Bildung in unserem Land. Die Fraktionen CDU, BSW und SPD haben sich genau für diesen Schritt eingesetzt, nicht zuletzt weil wir wissen, dass wir von unseren Bildungsträgern eben nur Verlässlichkeit erwarten können, wenn sie auch von uns Verlässlichkeit bekommen und wir diese bieten. Diese Gesetzesänderung bedeutet aber nicht nur einen bürokratischen Fortschritt, sondern auch die bildungspolitische Aufwertung. Gleichzeitig bleibt es richtig und notwendig, dass wir bei der Verwendung der Mittel die Zweckbindung wirklich ernst nehmen. Deshalb wird künftig gesetzlich geregelt, dass die Mittelanteile für diese drei Themenbereiche im Rahmen eines Verwendungsnachweises belegt werden müssen. Das schafft Transparenz und sorgt dafür, dass öffentliche Gelder dort wirken, wo sie auch wirklich gebraucht werden und wo sie sinnhaft sind. Wir geben also Vertrauen und fordern dafür natürlich auch Verantwortung. Genau das ist das Prinzip nachhaltiger und wirksamer Förderung, wie sie dieses Land braucht. Auf die Anpassung des Sockelbeitrags wurde bereits eingegangen, deswegen möchte ich dies nicht noch mal erwähnen. Eines ist jedoch hervorzuheben: Die bisherigen Projektmittel werden nicht aufgestockt, sondern klug umgeschichtet. Das zeigt, gute Bildungspolitik muss nicht immer nur teurer werden. Wir müssen effizient und nachhaltig denken. Indem wir drei Projektförderrichtlinien abschaffen und die Mittel in die Grundförderung überführen, entlasten wir nicht nur die Träger, sondern auch unsere Verwaltungen, die es genauso wie unsere Kommunen in diesem Land dringend nötig haben.
(Beifall CDU)
Diese Entbürokratisierung ist ein echter Gewinn für alle Beteiligten. Verehrte Abgeordnete, wir stehen heute nicht nur vor einer kleinen technischen Änderung, sondern vor einem wichtigen Schritt in der Weiterentwicklung unseres Bildungssystems. Die CDU-Fraktion steht seit jeher für eine Bildungspolitik, die auf Verantwortung, Leistung und Teilhabe setzt. Wir begreifen Bildung als ein zentrales Zukunftsthema für unsere Menschen hier, nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern für Menschen in allen Lebensphasen und in allen Regionen in unserem Freistaat. Die Erwachsenenbildung ist ein Ort dieser Zukunft für uns. Sie befähigt Menschen, sich neu zu orientieren, sich gesellschaftlich einzubringen und sich auch beruflich weiterzuentwickeln. Wir wissen alle, wie wichtig das in der heutigen Zeit ist. Aber genau dafür brauchen wir Orte – dezentral erreichbar und mit guter Qualität. Abschließend möchten wir allen danken, die an dieser Erarbeitung der Novelle mitgewirkt haben, vor allen den Trägern und der Landesorganisation. Ganz persönlich bedanken möchte ich mich bei Herrn Kullmann und im Speziellen natürlich – es wurde vorhin schon mal angesprochen – bei Frau Kränke, die heute hier auch zu Gast ist
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
und sich nach 30 Jahren in den Ruhestand verabschieden möchte. Herzlichen Dank! Liebe Frau Kränke, mit Ihrer Arbeit sorgen Sie Tag für Tag dafür, dass Bildung in Thüringen eben nicht nur ein Wort, sondern tatsächlich gelebte Realität war und ist. Dieser Dienst für die Bildungslandschaft war besonders. Nun noch mal zu unserem Gesetzentwurf: Wir beantragen, den Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur zur weiteren Beratung zu überweisen, damit wir ihn dann hoffentlich in zweiter Lesung zum Jahresende verabschieden können. Ich möchte mich bedanken.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
