Sascha Schlösser
Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs
Ja, vielen Dank. Das ist natürlich ein netter Versuch, von der eigenen Verantwortung abzulenken. Der Sachverhalt ist einfach der:
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Beantworten
Sie die Frage!) Wir haben hier vorliegend einen Beschlussvorschlag des Wahlprüfungsausschusses, einen abgeschlossenen Sachverhalt.
