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Moritz Kalthoff

SPD 20.06.2025 Sitzungen 8/21

Förderung des Kleingartenwesens in Thüringen stärken und dessen Beitrag für die Bevölkerung sowie den Umwelt- und Naturschutz anerkennen

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete und Besucher – zumindest am Livestream –, ich kann mich dem Dank anschließen, da ganz speziell an Herrn Dr. Preuß, Herrn Jecke, Herrn Hoßbach und auch ganz besonders Herrn Wolf, dafür, dass sie wirklich auf die Füße treten, Forderungen vortragen und das noch mal präsent machen. Vielen Dank auch an das restliche Präsidium des Landesverbands für die gute Arbeit! Kleingartenanlagen – jede und jeder von uns ist schon mal an einer vorbeigekommen und ich bin mir sicher, auch viele hier im Raum haben selber einen Kleingarten. So ein Kleingarten, das ist mehr, als nur ein Stück Grün zu haben, wo vielleicht noch eine Hütte draufsteht, es ist ein wichtiger sozialer, ökologischer und kultureller Bestandteil unserer Kommunen, ob in der Stadt oder auf dem Land. Kleingärten haben in unserer Gesellschaft eine lange Tradition. Ursprünglich entstanden im 19. Jahrhundert als Armengärten in Zeiten sozialer Not entwickelten sie sich über Jahrzehnte zum festen Bestandteil des urbanen und ländlichen Lebens. Besonders in der ehemaligen DDR waren Kleingärten für viele Familien ein wertvoller Rückzugsort, ein Stück Selbstversorgung, ein Ort der Erholung, der Gemeinschaft. Diese historische Verwurzelung macht deutlich: Kleingärten sind nicht nur Relikte vergangener Zeit, sie sind Ausdruck lebendiger Nachbarschaft und gelebter Solidarität. Aber, Kolleginnen und Kollegen, wie so vieles heutzutage stehen auch unsere Kleingartenanlagen vor großen Herausforderungen. Der demografische Wandel macht auch vor ihnen nicht halt. Gleichzeitig verändern sich Freizeitverhalten und Lebensstile, gerade unter jüngeren Menschen. Das führt zu einem Ungleichgewicht. Während man in den Städten teils jahrelang auf eine Parzelle warten muss und sie sich kaum noch leisten kann, wenn man sie ablösen möchte, stehen im ländlichen Raum immer mehr Gärten leer. Nach Angaben des Landesverbands stehen thüringenweit rund 5.000 Kleingärten leer – Tendenz steigend. Die Pflege und Instandhaltung überfordert viele Vereine, die ohnehin schon unter Mitgliederschwund, finanziellen Engpässen und bürokratischer Überlastung leiden. Das ist ein strukturelles Problem, das wir als Landespolitik nicht länger ignorieren dürfen. Denn Kleingärten sind nicht bloß eine Zusammensetzung einzelner Parzellen, sie sind Orte des sozialen Miteinanders, der Begegnung und des Lernens. Sie verbinden Generationen, schaffen Gemeinschaft und bieten gerade in Krisenzeiten Sicherheit und Perspektive. Weil ich vorhin gehört habe, dass in unserem Alternativantrag die Nachhaltigkeit nicht genug rauskommt: Das ist uns bestimmt bewusst, denn die Nachhaltigkeit ist auch eines unserer Verfassungsziele, und dort erfüllen Kleingärten eine wichtige Schlüsselrolle. Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag. Sie verbessern das Mikroklima, fördern Biodiversität, ermöglichen naturnahes Gärtnern und tragen zur Umweltbildung bei. In Zeiten von Klimawandel und Flächenversiegelung sind sie grüne Lungen in unseren Städten und Rückzugsorte der Natur im ländlichen Raum. Kleingärten sind also ein Schlüsselbaustein für eine lebenswerte, gesunde und nachhaltige Zukunft in Thüringen. Genau deshalb, Kolleginnen und Kollegen, braucht es auch eine aktive politische Unterstützung. Mit unserem Alternativantrag fordern wir die Landesregierung deshalb auf, die Schaffung eines Landesförderprogramms für nachhaltige Strukturen im Kleingartenwesen zu prüfen. Wir brauchen eine zentrale, niederschwellige und unbürokratische Möglichkeit zur Unterstützung der Vereine, insbesondere beim Rückbau von Parzellen, bei der Erneuerung der Infrastruktur und bei der Mitgliedergewinnung. Dabei müssen wir das Rad nicht neu erfinden. Andere Bundesländer – wir haben es heute schon gehört – haben bereits Förderinstrumente etabliert. Wir können und sollten uns daran orientieren. Wichtig ist: Der Zugang zur Förderung muss praxisnah sein und die Realität der Vereine vor Ort abbilden. Darüber hinaus fordern wir die Landesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass auch Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes für die nachhaltige Transformation von Kleingartenanlagen genutzt werden können. Wenn wir anerkennen, dass Kleingärten Teil der grünen Infrastruktur sind, dann müssen sie auch entsprechend berücksichtigt und finanziert werden. Und nicht zuletzt: Die Kommunen stehen bei der Flächenplanung von Kleingärten vor erheblichen Herausforderungen. Deshalb fordern wir, dass der Freistaat Thüringen sie planerisch unterstützt, sei es durch Beratung, Koordination oder personelle Ressourcen. Denn nur so lassen sich zukunftsfähige und bedarfsgerechte Lösungen entwickeln. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Sicherung der Kleingartenanlagen ist keine Nebensache. Es geht hier nicht nur um ein Hobby. Es geht um Lebensqualität, gesellschaftlichen Zusammenhalt und ökologische Verantwortung. Wir sehen die vielschichtigen Problemlagen, mit denen sich die Vereine konfrontiert sehen. Und wir bekennen uns zu unserer Verantwortung, sie nicht alleinzulassen. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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