Dr. Wolfgang Weißkopf
Entwicklung einer „Gesamtkonzeption gegen extrem rechte und völkische Ideologien sowie Strukturen“ – ressortübergreifende Strategie zum Schutz der demokratischen Kultur für Thüringen
Ich habe so etwas geahnt. Also noch mal die Frage: Warum haben Sie eigentlich zehn Jahre nicht Ähnliches schon mal angefangen? Man könnte den Eindruck gewinnen, es geht auch hier wieder um ein Schaufenster. Und vor allem: Warum setzen Sie sich nicht politisch argumentativ mit dem Problem des Extremismus auseinander? Für meine Partei jedenfalls kann ich sagen: Der CDU ist es schon immer ein zentrales Anliegen, Verfassungsfeinden und staatsgefährdenden Leuten das Handwerk zu legen,
(Beifall CDU)
und zwar unabhängig davon, ob sie rechts, links oder sonst wo stehen.
(Beifall CDU)
Wir – und eben nicht die Linken – gehen massiv und konsequent gegen das „Königreich Deutschland“ vor. Der Reichsbürgerverein stellt schon lange einen sehr bedeutenden Akteur der verfassungsfeindlichen Szene dar. Bundesinnenminister Dobrindt hat sofort und unmittelbar nach seinem Amtsantritt bundesweit zahlreiche Objekte – allein in Thüringen 100 – durchsucht und dabei 800 Beamte eingesetzt.
(Beifall CDU)
Ihr Maßnahmenbündel dagegen ist nicht nur theoretische Sozialismusideologie, sondern gelinde gesagt nicht praktikabel, wenn nicht sogar rechtsstaatswidrig. Wer soll denn auf den Verwaltungsebenen rechtssicher entscheiden, ob und inwieweit ein Fall von Rechtsextremismus, völkischem Rassismus etc. im konkreten Fall vorliegen soll? Unsere Verfassung hat genaue und gute Regeln, wann und wie eine Partei oder ein Personenzusammenschluss als verfassungsfeindlich oder staatsgefährdend zu verbieten ist. Das heißt, solange die dafür zuständigen Verfassungsorgane und staatlichen Stellen eine Partei oder einen Personenzusammenschluss nicht verboten haben, kann und darf die einfache Verwaltung nicht Kraft eigener verwaltungsrechtlicher politischer Einschätzungen die Entfaltungs- und Meinungsfreiheit auch extremer Parteien und Personenzusammenschlüsse mit einem überdetaillierten Überwachungsinstrument einschränken. Solange extremistische Kräfte nicht als verfassungsfeindlich oder staatsgefährdend verboten sind, sind die Regelungen und Gesetze des Rechtsstaats konsequent und massiv durchzusetzen, aber eben auch nicht mehr. Wie die Aktion des Bundesministers Dobrindt zeigt, sind diese auch ausreichend. Man muss es eben machen. Wie ich schon zum Thüringen-Monitor vor vier Wochen ausgeführt habe, müssen wir die Probleme des Extremismus vor allen Dingen politisch lösen und nicht mit einem Überwachungsinstrumentarium. Dieses können wir nur ändern, wenn wir auch die Politik ändern. Genau das macht die CDU im Bund und das macht die CDU auch hier im Land.
(Beifall CDU)
Deshalb kann ich, so wie ich es eingangs schon gesagt habe, nur die Ablehnung Ihres Antrags empfehlen. Die in Ihrem Antrag geforderten Mittel zur Bekämpfung stehen nicht im Einklang mit der Verfassung. Wenn, dann sollten wir alle Formen des Extremismus bekämpfen, gleich ob rechts, ob links, ob religiös, ob rassistisch oder wie auch immer verpackt. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
