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Anja Müller

Die Linke 20.06.2025 Sitzungen 8/21

Antrag des Wahlprüfungsausschusses gemäß § 60 Abs. 2 Thüringer Landeswahlgesetz auf Zurückweisung des Einspruchs

Werter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, im Bericht des Wahlprüfungsausschusses geht es um den Fall von Herrn A. S. aus Hörselberg-Hainich. Er hat gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Thüringer Landtag am 1. September Einspruch erhoben. Der Tatbestand, den er uns auferlegt hat zu prüfen, ist wie folgt: Mit am 11. und 14. Oktober 2024 beim Thüringer Landtag eingegangenen Schreiben hat der Einspruchsführer Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl zum 8. Thüringer Landtag eingelegt. Der Einspruchsführer ist der Auffassung, die Wahl sei unzulässig beeinflusst worden, sodass freie Wahlentscheidungen nicht haben getroffen und die Chancengleichheit der Parteien bei der Wahl nicht habe gewahrt werden können. Zudem seien strafrechtliche Bestimmungen, namentlich die der §§ 108 und 108a des Strafgesetzbuchs, missachtet worden. Zur Begründung stützt sich der Einspruch auf die flächendeckend verbreitete Veröffentlichung einer als Medieninformation überschriebenen Stellungnahme von 17 Thüringer Bürgermeistern und Landräten vom 22. August 2024. Diese, ein mit offiziellem Logo des Wartburgkreises versehenes Schriftstück, das in der Fußzeile als herausgebende Stelle das Landratsamt Wartburgkreis mit Adresse und Kontaktdaten ausweist, trägt folgenden Wortlaut, den ich noch einmal ganz kurz vortragen will: „Gefragt sind Thüringer Antworten auf Thüringer Themen Am 1. September wählen die Thüringer einen neuen Landtag. Damit wird über die Zukunft unseres Freistaates entschieden. Als Kommunalpolitiker sind wir vor Ort nah dran. Wir wissen wo der Schuh drückt und spüren was die Alltagssorgen der Thüringer sind.“ – Die Frauen haben sie vergessen. – „Die Thüringer erwarten, dass ihre Themen gesehen und dafür konkrete Lösungen vorgelegt werden. Es geht nicht um ideologischen Popanz, sondern um ganz konkrete und ehrliche Antworten. Die Thüringer sind klug. Sie wissen sehr genau, was Politik vor Ort und im Landtag leisten kann und was eben nicht. Als Landräte und Oberbürgermeister erwarten wir wie die übergroße Mehrheit der Bürger auch, dass die Parteien und Spitzenkandidaten Thüringer Antworten auf Thüringer Themen geben. Denn es geht bei dieser Wahl um Thüringen. Es geht um konkrete Antworten auf Fragen, die wir hier in Thüringen gemeinsam lösen können und müssen: Wie stärken wir die regionale Wirtschaft? Bleibt das Berufsschulnetz in der Fläche erhalten? Wie befreien wir Mittelstand und Handwerk von Bürokratie? Wie regeln wir die Anerkennungsverfahren für ausländische Fachkräfte schneller und effizienter? Wie fördern wir die Kooperation zwischen regionaler Wirtschaft, Wissenschaft und wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen? Wie modernisieren wir unsere Schulbauten und bringen Digitalisierung angemessen voran? Was ist das konkrete Konzept gegen den Unterrichtsausfall? Wie gestalten wir die Betreuung in den Kindergärten und deren Finanzierung? Wie erhalten wir Krankenhausstandorte und sichern die medizinische Versorgung in der Fläche? Wie garantieren wir Sicherheit auf Straßen und Plätzen? Wie statten wir die Polizei besser aus? Wie modernisieren wir die Verwaltung? Wie reformieren wir den kommunalen Finanzausgleich? Wie sichern wir solide Landesfinanzen? Wie fördern wir Sport, Ehrenamt und Vereine? Das sind Fragen, für die wir Antworten einfordern und über die […] in diesem Wahlkampf diskutiert werden sollte. Es geht um Substanz, konkrete Politik und Sachverstand für Thüringen. Natürlich wissen wir, dass die weltpolitischen Fragen um Krieg und Frieden die Menschen beschäftigen, so wie jeden von uns auch. Wer den Menschen aber in einem Landtagswahlkampf Glauben macht, dass diese Wahl die Fragen von Krieg und Frieden entscheidet, der täuscht die Wähler. Denn weder der Thüringer Landtag noch die Thüringer Landesregierung entscheiden Fragen der Außenund Verteidigungspolitik. Was Landtag und Landesregierung aber entscheiden und bewegen können sind Fragen guter Wirtschaftspolitik, besserer Bildung, Sicherheit und Migration, soziale Infrastruktur, medizinische Versorgung und gutes Leben in Stadt und Land. Insbesondere vom BSW und von der AFD haben wir hierzu bislang nichts Konkretes gehört. Im Gegenteil, dieses wirre Gerede von Remigration, der Ausweisung von Staatsbürgern mit Migrationshintergrund und ausländischen Personen, würde dazu führen, dass in unseren Krankenhäusern und Pflegeheimen das Licht ausgeht. Um unsere Landkreise und Städte würden Firmen und Investoren einen großen Bogen machen, wenn Extremisten hier Verantwortung hätten. Um es klar zu sagen: Es ist heute mehr denn je wichtig für Frieden und Freiheit einzutreten. Der Garant für Frieden und Freiheit ist ein Deutschland, dass fest in Europa, im Völkerrecht und der internationalen Gemeinschaft verankert ist. Klar ist aber, dass über all diese Fragen bei der Landtagswahl nicht entschieden wird. Daher ist unser Appell und unsere Forderung an alle Bewerber zum Thüringer Landtag ganz klar: Wir erwarten Thüringer Antworten zu Thüringer Themen.“ Unterschrieben ist dieses Schreiben von Dr. Michael Brodführer, Kurt Dannenberg, Onno Eckert, Peggy Greiser, Dr. Marion Frant, Christian Herrgott, Antje Hochwind-Schneider, Andreas Horn, Matthias Jendricke, Christian Karl, Peter Kleine, André Knapp, Uwe Melzer, Dr. Ulli Schäfer, Christiane Schmidt-Rose, Johann Waschnewski und Marko Wolfram. Das war der Text, auf den sich der Einspruchsführer bezogen hat. Daraufhin haben wir im Wahlprüfungsausschuss den Landeswahlleiter um eine rechtliche Darstellung gebeten, inwieweit sich diese Stellungnahme auf die Sitzverteilung im 8. Thüringer Landtag zulasten der Parteien AfD und BSW ausgewirkt haben könnte. Ich habe es bereits bei dem ersten Vortrag, als die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses nicht angenommen worden ist, gesagt: Es gab zu diesem Wahlprüfungsvorfall zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen, und zwar geht es da um die Rolle. Ich mache es kurz: Das eine ist natürlich dieser Aufruf selbst, egal wie sympathisch man den immer irgendwo findet, aber es geht darum, was Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister machen, welche Funktionen sie haben, wie da auch Funktionen, amtliche Homepages genutzt werden, wie Veröffentlichungen genutzt werden. Da ist ein Unterschied zutage gekommen, dass es das eine ist, eine Stellungnahme abzugeben, das andere ist aber auch, wenn ein Landrat diese Stellungnahme auf einer offiziellen Seite des Landkreises veröffentlicht und damit dann auch noch über Pressekonferenzen an die Presse geht. Diesen Unterschied haben wir im Wahlprüfungsausschuss noch mal deutlich gemacht und sind letztendlich der Empfehlung, die der Landeswahlleiter uns gegeben hat, gefolgt. Es gibt eine umfangreiche Analyse, die wir über den Landeswahlleiter haben, die in der Drucksache 8/1321 nachlesbar ist, in der man auch noch mal die Stimmverhältnisse verglichen hat, auch die Direktwahlkreise und die Wahlkreise an sich, die Stimmverhältnisse, welche Auswirkungen was gehabt hätte. Wir sind zu dem einstimmigen Entschluss gekommen, dass dieser Aufruf keine Auswirkungen auf die Sitzverteilung im Thüringer Landtag hat, aber man muss natürlich die Rolle von Dr. Brodführer und die Veröffentlichung als Landrat des Wartburgkreises massiv rügen, und das haben wir hiermit getan. Der Wahlprüfungsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, keine mündliche Anhörung des Einspruchsführers vorzunehmen – einstimmig, ich betone es noch mal –, und hat dann letztendlich mehrheitlich die von der CDU, glaube ich, eingereichte Stellungnahme abgestimmt. Somit empfehlen wir, hier im Rund auch dieser Vorlage zuzustimmen und dem Einspruch zu widersprechen. Ich danke Ihnen. (Beifall Die Linke, SPD)

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