Ronald Hande
Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Grundsteuereinnahmen betragen in Deutschland jährlich rund 16 Milliarden Euro. Davon nehmen die Kommunen in Thüringen, wie wir gehört haben, über 200 Millionen Euro ein. Das sind in etwa 10 Prozent – gerundet – der eigenen kommunalen Einnahmen. Die AfD will diese Steuern abschaffen. Der Bund soll den Gemeinden die Ausfälle ausgleichen. Wir haben es gehört: Woher der Ausgleich kommen soll, sagen Sie nur sehr schwammig. Auf jeden Fall müsste der Bund dafür andere Steuern erhöhen. Welche denn – die Mehrwertsteuer, die Lohnsteuer?
(Unruhe AfD)
Ihr Vorschlag ist die stärkere Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer. Aber – wie Sie vielleicht wissen – der Bund, die Länder und die Kommunen teilen sich diese Einnahmen, weswegen dann Bund und Länder entsprechend weniger bekommen würden, wenn die Kommunen mehr bekämen, weil eben dort ein Loch entsteht. Oder Sie wissen es eben nicht. Und da die Kommunen im Westen der Republik mehr Geld aus der Einkommensteuer bekommen als die Kommunen im immer noch ärmeren Osten, wer profitiert dann dementsprechend stärker von Ihrem Vorschlag? Das wissen Sie vielleicht auch nicht. Oder Sie wissen es doch und handeln bewusst zum Nachteil der Thüringerinnen und Thüringer. Aber unabhängig davon: Es ist auch irgendwie klar, dass die AfD wieder einmal Politik für die macht, die ohnehin schon mehr haben. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, komme ich jetzt zu den seriösen Gesetzesvorschlägen. Ich glaube, ich brauche nicht weiter dazu zu sprechen, dass wir den Vorschlag der AfD ablehnen. Zuerst ist festzustellen, dass die Grundsteuer richtigerweise reformiert wurde. Es war richtig, nicht länger auf Bewertungen von 1935 abzustellen, sondern aktuellere Zahlen zu verwenden. Allerdings war die konkrete Umsetzung dann doch mangelhaft. Es stellte sich heraus, dass die Grundsteuer für viele Wohnhäuser teurer geworden ist und Gewerbeimmobilien dafür ungewollt entlastet wurden. Die Gemeinden haben nichts davon, denn das gesamte Steueraufkommen sollte neutral bzw. gleich bleiben. Meine sehr geehrten Damen und Herren, beide vorliegenden Gesetzentwürfe sind geeignet, den Fehler zu korrigieren. Die Lösung besteht darin, dass die Steuermesszahlen bei der Berechnung der Grundsteuer eben nicht gleich sein dürfen – zumindest annähernd gleich –, sondern für Gewerbe höher angesetzt werden müssen als für Wohnungen. Beide Entwürfe leisten das. Ob die Höhe ausreicht, die von uns vorgeschlagen wurde, oder ob wir die Messzahl verdoppeln, ist eigentlich egal, weil die neuen unterschiedlichen Hebesätze der Gemeinden das Gesamtaufkommen konstant halten werden. Und da ist im Wesentlichen auch der Denkfehler bzw. der zu kurze Denkansatz der Kollegin Jary gerade in ihrer Rede.
(Beifall Die Linke)
Darüber werden wir im Ausschuss zu reden haben. Wir können dabei auch die Zahlen im Gesetzentwurf anpassen. Eines allerdings sage ich ganz klar: Wir wollen die Entlastung von Mieterinnen und Mietern und von Eigenheimnutzern bei der Grundsteuer bereits ab dem Jahr 2026 und nicht erst im Jahr 2027.
(Beifall Die Linke)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Koalition, sehr geehrte Frau Ministerin, wir müssen nicht alle 860.000 Bescheide ändern und einen Riesenaufwand betreiben. Es kommt einzig und allein auf den Abstand zweier Zahlen an. Da genügt es, nur eine zu erhöhen. Ich sagte es bereits: Auch an der Stelle sind die Kommunen in der Verantwortung, ebenso, wie wir es sind. Durch den dann kleineren Hebesatz bleibt das Aufkommen der Gemeinden erhalten und das Ziel der Senkung der Grundsteuer für Wohnen ist auch erreicht. Unser Vorschlag ist dementsprechend besser als Ihrer,
(Beifall Die Linke)
weil wir nur ein Fünftel der Messbescheide ändern müssen, und das schaffen wir nach meiner Überzeugung noch in diesem Jahr. Einen Satz vielleicht noch zu den Hebesätzen, zu der differenzierten Ausbringung von Hebesätzen für die Kommunen: In unserem Vorschlag ist klar gere gelt, dass Hebesätze der Kommunen für Nichtwohn grundstücke – also Gewerbeimmobilien – nicht nied riger sein dürfen als die für Wohngrundstücke bzw. Wohnimmobilien.
(Beifall Die Linke)
Und das aus einem ganz einfachen Grund: Wir wollen die Kommunen nicht nötigen, in einen Unterbietungswettbewerb zulasten der Mieterinnen und Mieter, zulasten der Eigenheimbesitzer zu gehen. Deswegen haben wir diese Regelung eingezogen. Wir halten die für sehr sinnvoll und ich denke, wir werden im Ausschuss dann entsprechend auch darüber reden müssen. Ich bitte um die Überweisung an den Haushaltsund Finanzausschuss und fordere CDU, BSW und SPD auf, mit uns gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Menschen im Land so schnell wie möglich von der ungewollten Erhöhung der Grundsteuer befreit werden. Nach meiner festen Überzeugung ist das, wie gesagt, bereits im Jahr 2026 möglich. Ich bin auch der festen Überzeugung, dass die Ministerin hier an diesem Pult viele Gründe dafür finden wird, das nicht tun zu können. Aber da fällt mir ein Sprichwort ein, meine sehr geehrten Damen und Herren: Alle sagten, das geht nicht; dann kam einer, der wusste das nicht und tat es. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
