thueringer-landtag.de ↗

Rudolph

20.06.2025 Sitzungen 8/21

Geschlechtsspezifische Gewalt an Frauen und Mädchen bekämpfen

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich habe gelernt, dass ich mich von dem rot blinkenden Licht hier nicht irritieren lassen darf. Ich runde im Teil 2 hier gern auch noch mal die Debatte ab und darf mich an der Stelle aber auch vor allem für die in weiten Teilen sehr konstruktive Debatte schon mal bedanken bzw. sie begrüßen, denn ich glaube, dass das zeigt, dass wir gemeinsam als Landesregierung und auch mit dem Landtag an diesem Thema sehr gut weiter zusammenarbeiten können. Wir waren jetzt eigentlich schon auf einer sehr globalen Ebene angekommen, den allgemeinen Umgang und die allgemeine Sichtbarkeit des Themas „Gewalt gegen Frauen“ zu thematisieren. Ich würde trotzdem noch mal ein bisschen ins Technische einsteigen wollen und den aktuellen Sofortbericht, den ich in meinem ersten Redebeitrag angefangen hatte, ergänzen. Wir waren beim Bericht zur aktuellen Lage bei den Maßnahmen der Landesregierung stehen geblieben. Dazu würde ich jetzt einfach noch mal einige Punkte ergänzend nennen wollen, weil ich glaube, das ist auch eine gute Grundlage, um dann in den Ausschüssen entsprechend weiterzudiskutieren, aber eben auch schon zu wissen, was bereits auf den Weg gebracht worden ist und was in Thüringen auch schon passiert. Es ist in den Berichtsbitten zur aktuellen Lage unter anderem auch gefragt worden, welche Schutzmaßnahmen jenseits des Chancengleichheitsfördergesetzes in Thüringen schon implementiert sind. Auch hier kann ich noch mal auf den Landesaktionsplan verweisen, denn Prävention spielt natürlich beim Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt eine herausragende Rolle. Es bestehen zusätzliche Maßnahmen der Thüringer Polizei im Bereich der sekundären und auch der primären Prävention. Innerhalb der Landespolizei sind bereits sechs nebenamtliche Opferschutzbeauftragte benannt. Hier – das ist vermutlich perspektivisch dann besonders wichtig – wird die Überführung in eine hauptamtliche Tätigkeit angestrebt. Das unterliegt dann den Erfordernissen der angestrebten Polizeistrukturreform. Die meisten Polizeidienststellen verfügen über spezielle Schwerpunktsachbearbeiter – auch das ist in den vorigen Redebeiträgen schon genannt worden – insbesondere für Fälle häuslicher Gewalt, welche bekannt gewordene Taten professionalisiert bearbeiten. Schwere Delikte, die im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt stehen, werden zumeist in den für Straftaten gegen Leib und Leben sowie für Sexualdelikte zuständigen Kommissariaten der Kriminalpolizeiinspektionen oder in herausragenden Fällen durch das Landeskriminalamt bearbeitet. Bei den Anzeigeaufnahmen erfolgen Informationen zu Opferrechten und Unterstützungsangeboten. Auch das haben einige der Vorredner/ ‑ innen thematisiert, dass es natürlich besonders wichtig ist, diese Unterstützungsangebote zu bekommen und sich eben nicht nur auf die juristische Ahndung dieser Taten zu spezialisieren, sondern besonders wichtig ist ja, dass die Betroffenen Hilfe erfahren. Die polizeilichen Schutzmaßnahmen umfassen dabei eben auch Eilschutzanordnungen sowie die Umsetzung gerichtlicher Schutzanordnungen gemäß Gewaltschutzgesetz und deren Nichteinhaltung kann auch strafrechtlich verfolgt werden, zum Beispiel Wohnungsverweise, Kontaktverbote, Betreuungsverbote – ist auch schon angesprochen worden. Hier gibt es also eine starke Handhabe, die dann eben entsprechend auch genutzt werden sollte und wird. Dann ist weiter gefragt worden – und auch das ist schon angesprochen worden –, wie es mit der Täterarbeit aussieht. Die spezialisierte Täterarbeit zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt wird in Thüringen besonders über das schon angesprochene Projekt ORANGE verwirklicht. Das bedeutet, dass sich hier die gewalttätigen Partner in den Partnerschaften, denen es auch zum Glück oft selber darum geht, präventiv beraten lassen und selber dieses Beratungsgebot auch annehmen, auch wenn man sicherlich darüber diskutieren muss, inwieweit man hier noch zu einem umfassenderen Anspruch bzw. zu einer umfassenderen Anwendung kommt. Dieses Projekt wird momentan in Erfurt, Gera, Mühlhausen und Suhl umgesetzt. Das heißt, es gibt schon eine sehr weitreichende Abdeckung in Thüringen. Dann möchte ich noch auf Programme zur Sensibilisierung und Prävention verweisen. Die sind unter II.10 angesprochen. Der Landespräventionsrat fördert seit 2021 die unabhängige Antidiskriminierungsberatungs- und ‑ fachstelle EmpowerMensch, das Beratungszentrum gegen Diskriminierung, und seit 2022 die unabhängige Hatespeech-Beratungsstelle elly. Dabei handelt es sich um sehr wichtige Beratungsangebote für Menschen, die aus geschlechtsspezifischen Motiven heraus angegriffen, diskriminiert oder beleidigt werden. Auch gefragt worden ist nach spezifischen Maßnahmen und Programmen für migrantische Frauen und Frauen mit Behinderungen. Die spezifischen Bedürfnisse werden ebenfalls durch unterschiedliche Maßnahmen berücksichtigt. Hierzu zählen unter anderem die Bereitstellung von Broschüren in Leichter Sprache, der Einsatz von Dolmetscherinnen und Dolmetschern sowie Sensibilisierungsmaßnahmen im Rahmen einer polizeilichen Willkommensveranstaltung in der Erstaufnahmeeinrichtung Suhl. Dort werden unter anderem Fragen zu Geschlechterrollen, Anzeigeverhalten und Trennungskonflikten thematisiert. Frauen mit Behinderungen sind seitens des TMSGAF und der Landesgleichstellungsbeauftragten besonders im Blick. Es wird darauf geachtet, dass der Ausbau der Frauenhäuser ihre Belange berücksichtigt, und es werden bei der Überarbeitung des Maßnahmenplans der UN-Behindertenrechtskonvention insbesondere Maßnahmen für Frauen mit Behinderungen eingebracht. Barrierearme Dokumente, Dokumente in Leichter Sprache sind über die Internetpräsenz des Thüringer Justizministeriums abrufbar und werden auch Betroffenen zur Verfügung gestellt. Im Rahmen der bundesweit vernetzten Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsstrategien sensibilisiert die Polizei für Anzeigen von Gewalt und nutzt Dolmetscherdienste zur Überwindung von sprachlichen Barrieren. Damit habe ich hoffentlich noch ein paar Punkte weiter einfließen lassen können, die auch in der Drucksache adressiert sind, und möchte aber mit dem etwas globaleren Blick schließen. Werte Abgeordnete, es ist für mich hier heute gut zum Tragen gekommen, dass es weite Einigkeit darüber gibt, dass es sich hier um ein Thema handelt, über das wir auch weiterhin im politischen Raum sprechen müssen, dem wir Sichtbarkeit verleihen müssen, und dass es hilft, wenn wir uns über gezielte Maßnahmen austauschen und diese auch absichern. Was aus meiner Sicht nicht hilft, ist, wissenschaftliche Standards zu unterschlagen bzw. nicht zu nennen, wenn es um die Herkunft der Täterinnen und Täter geht. Es ist mittlerweile hinlänglich bekannt, dass Frauen besonders an einem Ort von häuslicher Gewalt betroffen sind, und das ist eben da, wo sie sich eigentlich am sichersten fühlen sollten. Der gefährlichste Tatort ist nach wie vor das eigene Zuhause und die gefährlichsten Täter sind nach wie vor die eigenen Partner oder Expartner. Das haben nicht nur immer einige Einzelfälle gezeigt, sondern das ist leider immer noch die bittere Realität. Ich möchte trotzdem mit einer positiven Anmerkung schließen. Ich finde, wir können in Thüringen stolz sein, dass wir eines der fortschrittlichsten Länder sind, wenn es um das Chancengleichheitsfördergesetz geht, wenn es darum geht, den gesetzlichen Schutz auf Beratung oder auf einen Schutzanspruch zu verwirklichen. Lassen Sie uns hier nicht stehen bleiben, sondern lassen Sie uns hier weitermachen! Ich bedanke mich für alle Ideen, die wir auch in dieser Debatte heute schon bekommen haben. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Protokoll ↗