Jan Abicht
Grundsteuer abschaffen, Bürger entlasten, Steuerausfälle der Kommunen kompensieren
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Landsleute, wenn Sie Beispiele für Populismus hören wollten, dann haben Sie gerade drei Meilensteine von CDU, Linke und SPD gehört. Werte Kollegen, entgegen den heute eingebrachten Gesetzentwürfen der Linken und der Brombeere zielt unser Antrag nicht auf kosmetische Reparaturen ab, sondern auf eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung der Grundsteuer –
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das ist total sinnlos!) geleitet unter der Überschrift „Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende“.
(Beifall AfD)
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was möglicherweise einigen von Ihnen und einigen unserer Zuhörer nicht oder noch nicht klar ist: Die bisherigen erlittenen Blessuren der zu absolvierenden Reform drohen uns nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts nun alle sieben Jahre mit den erforderlichen Hauptfeststellungen von Grundsteuerwerten.
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Das war
schon vorher so!) Ergebnis daraus: Eine einst bürokratiearme Steuer entwickelt sich damit zu einem Bürokratiemonster. Werte Kollegen der Drei-plus-eins-Fraktionen, warum die beiden von Ihnen vorgelegten Versuche einer kosmetischen Korrektur scheitern werden, möchte ich Ihnen nun aus unserer Sicht schildern. Beide Gesetzentwürfe erwägen das Drehen an zwei Stellschrauben, um das eingetretene Missverhältnis der Grundsteuer zwischen Wohnbauten und Geschäftsbauten zu verändern. Zum Schluss geht es aber insgesamt um das Aufkommen der Gemeinde nach dem Motto: Wenn Besitzer von Wohnbauten weniger zahlen, dann trifft es eben die Gewerbetreibenden. Wo es Gewinner gibt, wird es eben auch Verlierer geben. Werte Kollegen, hier bescheinige ich den Kämmerern, mit denen ich zumindest gesprochen habe, deutlich mehr Weitblick als Ihnen.
(Beifall AfD)
Zuerst führe ich zu Ihrer ersten Idee aus, der Korrektur der Steuermesszahlen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Ich
denke, Sie wollen die Grundsteuer abschaffen?) Nach Ihrer Vorstellung sollen die neuen Steuermesszahlen die Finanzämter veranlassen, zwischen den Hauptveranlagungszeitpunkten, also vor dem 01.01.2031, die vorliegenden Grundsteuerbescheide in neue Messbescheide für die Gemeinden überzuleiten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das wird Ihnen rechtlich nicht gelingen. Hier empfehle ich Ihnen sehr dringend die Befassung mit § 13 des Grundsteuergesetzes, der dies zwischen den Hauptveranlagungszeitpunkten gar nicht zulässt. Warum nicht, Frau Jary? Das Ganze nennt sich Vertrauensschutz. Die jetzigen Messbetragsbescheide ergingen der Reformidee des Bundesverfassungsgerichts entsprechend für sieben Jahre. Glauben Sie ernsthaft, dass sich Nichtwohnbautenbesitzer eine Verböserung ihrer Bescheide gefallen lassen werden? Kollegen, damit wird die nächste Klagewelle schon vorprogrammiert. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Vertrauensschutz ist kein kommunistisches Gnadenrecht, es ist wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaats in einer bürgerlichen Gesellschaft. Bei einer Ausschussüberweisung Ihrer Gesetzesentwürfe werden wir daher im Ausschuss die Prüfung durch den Wissenschaftlichen Dienst anregen, was ich hiermit schon mal ankündige.
(Beifall AfD)
Zu Ihrer zweiten Idee, den Hebesatz der Grundsteuer B zu splitten: Das wäre tatsächlich auch aus unserer Sicht die richtige Stellschraube, vorausgesetzt wir würden genauso wie Sie nur Kosmetik betreiben wollen. Hier könnte auch zwischen den Hauptfeststellungszeitpunkten die Verteilung des Aufkommens der Grundsteuer B jährlich durch einen Gemeinde-/Stadtratsbeschluss variabel gesteuert werden. Genauso dachte man auch in Nordrhein-Westfalen. Als ich mich in Vorbereitung meiner Rede mit dem aktuellen Sachstand zur kommenden Anwendung des Hebesatzsplittings bei der Grundsteuer B in NRW befasste, wurde ich allerdings sehr schnell ernüchtert. Dort hatte man am 20. Juni 2024, also vor einem Jahr, Angaben zu den jeweils aufkommensneutralen, gesplitteten bzw. einheitlichen Hebesätzen für die Grundsteuer B für alle 396 Kommunen von NRW auf der Webseite der Finanzverwaltung veröffentlicht. Zwischenzeitlich haben sich beim Großteil der Kommunen die Berechnungsgrundlagen seit der ersten Veröffentlichung geändert. Lediglich in 22 Kommunen ist der jeweils aktualisierte Hebesatz noch derselbe wie im Juni 2024. Es haben sich schlichtweg die für die Berechnung der aufkommensneutralen Hebesätze jeweils maßgeblichen Messbetragsvolumina mittlerweile erneut aufgrund von Einsprüchen, nachträglich eingereichten Feststellungserklärungen und sonstigen Anpassungen massiv geändert. Gestatten Sie mir dabei einen kurzen Seitenblick, Frau Merz, zu uns nach Thüringen. Längst sind die im Einspruchsverfahren befindlichen, inhaltlich angegriffenen Bescheide noch nicht abgearbeitet, sodass auch hier ständige Kalkulationsverschiebungen in unseren Gemeinden auftreten. Zurück nach NRW:
(Zwischenruf Abg. Bilay, Die Linke: Wir sind
aber in Thüringen!) – Ja, aber Sie können sich ein Beispiel nehmen. – Die vom Städtetag Nordrhein-Westfalen mit der Materie beauftragten Gutachter warnen eindringlich in ihrer rechtsgutachtlichen Stellungnahme mit dem Titel „Verfassungsrechtliche Risiken nordrhein-westfälischer Gemeinden im Falle der Festsetzung differenzierender Grundsteuer-Hebesätze“. Sie warnen vor den zahlreichen und gut begründeten Fallstricken des Hebesatzsplittings. Im Übrigen, Herr Bilay, ist das Gutachten im Volltext über die Internetpräsenz des Städtetags öffentlich verfügbar. Das können Sie sich anschauen. Jetzt hören Sie gut zu, Frau Jary: Der Vorsitzende des Städtetags Nordrhein-Westfalen bilanziert in seiner Presseinformation wörtlich – ich zitiere –: „Dieses Modell der Landesregierung ist für die Städte und damit auch für die Bürgerinnen und Bürger hochriskant.“ Weiter führt er aus: „Für Kommunen ergeben sich mit differenzierten Hebesätzen für eine Grundsteuerermäßigung für Wohngrundstücke große Rechtsunsicherheiten. Damit drohen den Städten bei einer der wichtigsten kommunalen Steuern im schlimmsten Fall massive Steuerausfälle, wenn sie dem Landesmodell folgen.“
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Alle
Steuern abschaffen – AfD!) Werte Kollegen, mit diesem Gutachten wird das Grundsteuerchaos in Nordrhein-Westfalen klar und erlebbar beschrieben, welches dort munter weiter voranschreitet. Zurück zu uns: Fraglich ist, wie viele Thüringer Kommunen sich vor dem zuvor dargestellten Hintergrund noch für gesplittete Hebesätze begeistern können und sich auf das große Wagnis des Hebesatzsplittings überhaupt noch einlassen wollen.
(Zwischenruf Abg. Schubert, Die Linke: Kom-
munale Selbstverwaltung!) Wir werden die Thüringer Kommunen in jedem Fall in der anstehenden Anhörung mit einem entsprechenden Verweis und mit unserer Idee von der Abschaffung konfrontieren. Sehr geehrte Kollegen, die nächste Hauptfeststellung ist schon in Sicht. Glaubt hier irgendjemand ernsthaft, wir schaffen bis dahin ein Modell, das einfach, gerecht und verfassungskonform ist? Nein, das schaffen wir nicht. Deshalb wäre es ehrlicher, jetzt die Reißleine zu ziehen. Im Steuerabschaffungsringen der AfD steht die Grundsteuer jedenfalls sowohl auf Bundesebene als auch auf den Landesebenen an erster Stelle. Das wäre tatsächlich ein breiter Befreiungsschlag für Deutschlands Bürokratie.
(Beifall AfD)
Mit unserem Antrag regen wir die Aussetzung der Erhebung bis zur Abschaffung der Grundsteuer an. Nur so lassen sich die Wogen glätten, die gerade in allen Thüringer Kommunen, in den Rechtsbehelfsstellen der Finanzämter und nicht zuletzt vor dem Thüringer Finanzgericht hochschlagen. Meine Damen und Herren, zu Recht fragen Sie sich jetzt: Wie können wir für die Kommunen die Steuerausfälle bei der Abschaffung der Grundsteuer kompensieren? Der Einnahmeausfall muss natürlich kompensiert werden, und zwar vom Bund. Eine verfassungsrechtlich mögliche Lösung ist die erhöhte Beteiligung der Kommunen an der Einkommensteuer. Das wäre gerecht, leistungsbezogen und sozial ausgewogen. Gestatten Sie mir dabei auch den Hinweis: Nicht nur die Steuer würde ausfallen, es würden auch die Kosten der Verwaltung für diese mittlerweile exorbitant teure Steuer ausfallen. Bisher konnte uns aus den Kommunen niemand die angefallenen personellen und finanziellen Aufwendungen der Kommunen zur Umsetzung der Grundsteuerreform beziffern, die aber für alle erkennbar immens sein muss. Hier sind wir gespannt auf die Beantwortung unserer Fragen im Rahmen der Anhörung im Ausschuss. Werte Kollegen, ich fasse zusammen: Die Grundsteuer trifft alle, egal ob arm oder reich, ob Mieter oder Eigentümer. Sie ist nicht einkommensabhängig und entfaltet ihre Wirkung Monat für Monat. Ursprünglich war die Grundsteuer bürokratiearm. Heute ist sie ein bürokratischer Moloch. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach alle sieben Jahre neu bewertet werden muss, hat diese Steuer endgültig in den Wahnsinn geführt. Und jetzt hören Sie noch mal gut zu, Frau Jary! § 13 Grundsteuergesetz und das Gutachten aus Nordrhein-Westfalen sind eindeutig, sehr eindeutig. Wer zwischen den Hauptveranlagungen an der Steuerlast manipulieren will, bricht das Recht und riskiert die nächste juristische Bauchlandung, Frau Jary.
(Beifall AfD)
Im Übrigen ist das keine Steuerpolitik, das ist ein Beschäftigungsprogramm für Bürokratien. Die Auswirkungen sind fatal: Mehrbelastung der Bürger, Dauerstress in den Verwaltungen, Gerichtskosten durch Klagefluten, Planungsunsicherheit für Kommunen. Das Ergebnis dieser Steuerpolitik, werte Kollegen: Am Ende glaubt keiner mehr an Fairness. Die Bürgerschaft verliert das Vertrauen in den Staat, und das wäre aus meiner Sicht der größte Schaden in der Gesellschaft. Deshalb ist die Abschaffung der Grundsteuer kein Luxus, sondern Pflicht. Sie ist nationale Notwendigkeit. Kollegen, die Grundsteuer gehört abgeschafft, nicht reformiert, nicht gestreckt, nicht kosmetisch verändert, sondern abgeschafft – Punkt! Wir, die Alternative für Deutschland, stehen für weniger Steuern, weniger Bürokratie, mehr Freiheit für Eigentümer und Mieter, mehr Effizienz in der Verwaltung. Wenn wir das Thema „Grundsteuer“ nicht zum Anlass nehmen zu handeln, wird dieses selbst verursachte Problem mit voller Wucht in unsere Kommunen zurückschlagen, und zwar nicht nur finanziell und personell, sondern auch politisch. Werte Kollegen, die Bürgerschaft hat schlicht genug. Sie will Gerechtigkeit, sie will Klarheit, sie will und braucht Entlastung, und genau das bietet nur unser Antrag. Wir reichen Ihnen die Hand.
(Beifall AfD)
Unterstützen Sie unseren Antrag für ein freieres, gerechteres Thüringen – was nichts Falsches ist, was auch nicht rechts, rechtsradikal oder gar völkisch ist, sondern, werte Kollegen, rechtens und zwingender Auftrag an uns alle hier im Rund.
(Beifall AfD)
Und sollten Sie trotz aller Vernunft erwägen, an dieser Stelle der Brandmauer wieder einmal den Vortritt zu lassen: Machen Sie! Nach der Wahl ist vor der Wahl. Der Bürger wird es nicht vergessen, er wird es quotieren. Da bin ich mir sehr, sehr sicher. Danke Ihnen.
(Beifall AfD)
